Kapo – was? Der DGB nimmt mit der Arbeit auf Abruf das Schmuddelkind der Arbeitszeitflexibilisierung ins Visier

Arbeitszeiten sind naturgemäß ein in mehrfacher Hinsicht höchst strittiges Thema: Nicht nur mit Blick auf den grundsätzlichen Konflikt, der daraus resultiert, dass die Arbeitgeber möglichst viel bekommen möchten, während die Arbeitnehmer ein Interesse daran haben, nicht über die Maßen hinaus geben zu müssen. Auch die Verteilung der Arbeitszeiten bietet Stoff für zahlreiche Auseinandersetzungen. Das fängt bei der Urlaubsplanung an und geht über bezahlte bzw. unbezahlte Mehrarbeit oder Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit bis hin zu wechselnden Arbeitszeitmustern, beispielsweise bei den Schichtarbeitsmodellen. Wir haben es bei allen hier genannten (potenziellen) Konfliktfeldern rund um das Thema Arbeitszeit immer auch mit der Machtfrage zwischen Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage zu tun, denn eine Verweigerung von Arbeitszeiten muss man sich als Arbeitnehmer erst einmal „leisten“ können, sei es durch die eigene Marktstärke oder aber – im Regelfall – durch gesetzliche oder tarifliche Schutzbestimmungen, zu denen in ganz besonderem Maße auch die betriebliche Mitbestimmung gehört, wenn es denn eine solche gibt. Was in vielen kleinen Unternehmen nicht der Fall ist und in vielen personalintensiven Dienstleistungsbetrieben auch nicht. Dann müssen sich die Beschäftigten warm anziehen, denn gerade in diesen Unternehmen gibt es einen starken betriebswirtschaftlich für sich genommen durchaus verständlichen Impuls, den  Höhepunkt der unternehmerischen Arbeitszeitflexibilisierung zu erreichen – die „Arbeit auf Abruf“.

Mit der „Arbeit auf Abruf“ wird die Flexibilisierung zulasten der Arbeitnehmer auf die Spitze getrieben: »Bei der Arbeit auf Abruf, in der Sprache der Personaler auch kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit (KAPOVAZ) genannt, erbringen die Beschäftigten einen Großteil ihrer Arbeitsleistung je nach betrieblichem Arbeitsanfall. Sie arbeiten also nach Bedarf, über dessen Vorliegen allein der Arbeitgeber entscheidet. Sowohl Lage als auch Umfang der von den Beschäftigten zu erbringenden wöchentlichen Arbeitsleistung kann der Arbeitgeber kurzfristig (laut Gesetz mindestens vier Tage im Voraus) und nach Gutdünken festlegen. Der Zeitraum zwischen den einzelnen Arbeitseinsätzen gilt als sogenannte Rufbereitschaft und wird (anders als Bereitschaftsdienst) nicht bezahlt. Im Extremfall befinden sich KAPOVAZ-Beschäftigte also in ständiger Arbeitsbereitschaft«, so Markus Krüsemann in seinem Blog-Beitrag KAPOVAZ, Arbeit auf Abruf – ein ganz mieses Teilzeitmodell vom 29.10.2015.

Und auch hier wurde bereits über das Thema berichtet: Das deutsche „Jobwunder“ und seine Kelleretagen: „Arbeit auf Abruf“ auf dem Vormarsch. Den möglichen Endpunkt – „Null-Stunden-Verträge“ – kann man schon auf der Insel besichtigen, so ist ein Beitrag vom 31. Mai 2016 überschrieben. Dort wurde berichtet, das beispielsweise in den Läden von Toys“R“Us neun von zehn Mitarbeiter Teilzeitbeschäftigte mit flexibler Arbeitszeit sind. Und der in dem damaligen Blog-Beitrag zitierte Artikel Toys’R’Us-Mitarbeitern reicht Gehalt nicht zum Leben von Anette Dowideit weist zugleich auch auf einen Profiteur hin:

»Für Arbeitgeber sind solche kapazitätsorientierten Verträge attraktiv, da sie – gerade im hart umkämpften Einzelhandel – helfen, die Personalkosten gering zu halten. Sie verhindern, dass Mitarbeiter bezahlt werden müssen, wenn die Läden leer sind, während in Spitzenzeiten keine zusätzlichen Kräfte eingestellt werden müssen.«

Die Inanspruchnahme der Arbeit auf Abruf, die kein neues Phänomen ist, geht offensichtlich nach oben, wie Anette Dowideit in einem anderen Artikel – Die bittere Wahrheit über das deutsche Jobwunder – berichtet:

»Bundesweit sind bereits etwas über anderthalb Millionen Menschen betroffen von den „kapazitätsorientierten variablen Arbeitszeiten“, kurz Kapovaz. Dies hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin auf Anfrage der „Welt“ berechnet.«

Und offensichtlich ist damit noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht, wenn es nach den Arbeitgebern geht: »Tatsächlich ruft die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bereits nach einer Lockerung der derzeitigen gesetzlichen Vorgaben für solche Verträge: Die Ankündigungsfrist von zurzeit vier Tagen, wann ein Mitarbeiter zum Dienst eingeteilt werde, müsse verkürzt werden, sagte ein BDA-Sprecher auf Anfrage«, berichtet Anette Dowideit in ihrem Artikel Toys’R’Us-Mitarbeitern reicht Gehalt nicht zum Leben. Die totale Flexibilisierung des KAPOVAZ-Arbeitnehmers (der häufig eine Arbeitnehmerin ist), so könnte man das zusammenfassen.

Nunmehr hat sich der DGB der Sache angenommen und zu dem Themen- und Problemkreis diese Studie veröffentlicht:

DGB: Arbeit auf Abruf: Arbeitszeitflexibilität zulasten der Beschäftigten, Berlin: DGB Bundesvorstand, September 2016

Der Zusammenfassung kann man entnehmen:

»Arbeit auf Abruf ist in § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) geregelt und liegt vor, wenn Beschäftigte ihre Arbeitsleistung entsprechend des betrieblichen Arbeitsanfalls – also nach Bedarf – zu erbringen haben. Der Arbeitgeber kann kurzfristig die Lage und teilweise auch das Volumen der von dem/der Beschäftigten zu erbringenden wöchentlichen Arbeitsleistung festlegen. Der/die Beschäftigte in Arbeit auf Abruf ist immer nur dann zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitseinsatz mindestens vier Tage im Voraus angekündigt wird.

Arbeit auf Abruf ist keine Randerscheinung am Arbeitsmarkt. Rund 13 Prozent der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten nutzen diese Arbeitszeitform (IAB) und mindestens rund 5 Prozent der Beschäftigten sind davon betroffen (SOEP). Eventuelle Dunkelziffern berücksichtigt, dürfte die Zahl sogar noch höher liegen. Die Beschäftigten tragen ein höheres Risiko in Arbeit auf Abruf tätig zu sein, wenn sie in kleinen Betrieben, in bestimmten Branchen (wie bspw. Einzelhandel oder Gastronomie) und/oder wenn sie in Minijobs tätig sind.

Arbeit auf Abruf ist für die Beschäftigten mit Risiken verbunden. In der betrieblichen Praxis bleibt Arbeit auf Abruf oftmals durch die Nichtgewährung von Arbeitnehmerrechten hinter den sozialen und rechtlichen Standards zurück. Hinzu kommen eingeschränkte Möglichkeiten bei der Planbarkeit des Alltags sowie schwankende Einkommen, oftmals gepaart mit niedrigen Löhnen.«

Offensichtlich ist die „Arbeit auf Abruf“ an sich legal, der DGB hat ja schon den Hinweis auf § 12 TzBfG gegeben. Schauen wir uns den Paragrafen einmal genauer an:

§ 12 Arbeit auf Abruf
(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.
(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

Gesetzlich ist also bei grundsätzlicher Zulässigkeit der Arbeit auf Abruf als Minimalstandard normiert ein Minimum von 10 Stunden pro Woche (wenn nichts anderes festgelegt wurde) und mindestens drei aufeinanderfolgende Stunden pro Tag (erneut: wenn nichts anderes festgelegt wurde). Das ist natürlich eine äußerst „dünne“ Schutzvorschrift.
Hinzu kommt: Im Absatz 3 des § 12 findet man diese Unterlaufensregelung:

»Durch Tarifvertrag kann von den Absätzen 1 und 2 auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag Regelungen über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und die Vorankündigungsfrist vorsieht. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Arbeit auf Abruf vereinbaren.«

Das muss man sich mal vorstellen: Die sowieso nicht üppigen Schutzvorschriften für die Arbeitnehmer können durch tarifvertragliche Regelungen – die ja eigentlich einer Besserstellung der Arbeitnehmer zu dienen haben – noch unterlaufen werden. Und gleichsam als Krönung gibt es dann die Option für nicht-tarifvertraglich organisierte Arbeitgeber (und Arbeitnehmer) in diesem Fall einer schlechteren Regelung für die Arbeitnehmer als im Gesetz sich auf den Tarifvertrag, den man ja ansonsten nicht befolgen will, zu beziehen, um davon auch profitieren zu können.

Nach der Untersuchung des DGB sind bis zu 1,9 Millionen Arbeitnehmer betroffen. In der Gastronomie arbeiten mindestens zwölf Prozent der Beschäftigten auf Abruf. Ein großes Problem liegt mit Blick auf die gesetzlichen Minimalstandards in der abweichenden Praxis: Die Arbeitgeber müssen den Beschäftigten mindestens vier Tage im Voraus über seinen Einsatz informieren – laut DGB wird jeder Dritte aber erst am selben Tag kontaktiert, ein weiteres Drittel ein bis drei Tage vorher. Und: Betriebe könnten sich zudem der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub relativ leicht entziehen, indem sie die Arbeit an diesen Tagen einfach nicht abrufen, so der DGB.

Zu welchen Schlussfolgerungen kommt der DGB nach seiner Bestandsaufnahme des Phänomens „Arbeit auf Abruf“?

»Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht sind einseitig flexible Arbeitszeitregelungen wie Arbeit auf Abruf abzulehnen. Um Arbeit auf Abruf seine gesetzliche Grundlage zu entziehen, wäre eine Streichung des § 12 TzBfG notwendig. Zudem braucht es eine Regelung, dass sogenannte Null-Stunden-Verträge unzulässig sind. Solange die Regelung der Arbeit auf Abruf in § 12 TzBfG bestehen bleibt, wäre zumindest eine gesetzliche Klarstellung sinnvoll, dass die tatsächlich geleistete Durchschnittsstundenanzahl als fest vereinbart gilt … Solange Arbeit auf Abruf in ihrer derzeitigen Ausgestaltung bestehen bleibt, gilt es diese Arbeitszeitform weiter zu begrenzen:

Gewerkschaften und Betriebsräte können KAPOVAZ begrenzen, indem Gewerkschaften weiterhin keine Tarifverträge abschließen, die die im § 12 TzBfG gewährten Verschlechterungsmöglichkeiten beinhalten. Und Betriebsräte können für eine Eingrenzung sorgen, indem sie gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG die Zustimmung zur Einführung von KAPOVAZ verweigern bzw. Teilzeitregelungen vereinbaren, die KAPOVAZ ausschließen.« (DGB 2016: 15).

Aber der DGB sieht natürlich selbst und betont das auch: Damit wäre immer noch nicht den Beschäftigten in nichtmitbestimmten Betrieben geholfen.

An dieser Stelle werden die Vorschläge des DGB zwangsläufig ziemlich – na ja: So könnten Arbeitsagenturen und Jobcenter bei der Eindämmung von KAPOVAZ (und Minijobs) eine Rolle spielen, indem sie kleinere und mittlere Unternehmen auch zu arbeitsorganisatorischen Fragestellungen beraten. Das erscheint doch jetzt eher theoretischer Natur. Oder auch dieser Punkt: »Ausgebaut werden sollte ebenso die Weiterbildungsberatung für Arbeitslose und Beschäftigte. Ein Ergebnis der Analyse ist, dass das Risiko auf Abruf beschäftigt zu sein mit zunehmendem Qualifikationsniveau sinkt. Folglich steigt im Umkehrschluss das Risiko bei den weniger gut qualifizierten Arbeitskräften.« Nun wird man nicht wirklich alle zu gut qualifizierten Beschäftigten machen können, so richtig und wichtig eine vernünftige Qualifizierungsstrategie auch ist.

Fazit: Eigentlich müsste die legale Form der Arbeit auf Abruf, so der DGB, abgeschafft werden. Aber man ahnt dort auch, dass das kaum durchsetzbar sein wird, allein schon aufgrund des Gewichts, den mittlerweile die Dienstleistungen gewonnen haben, unter denen sich viele befinden, die ein großes Interesse und nicht selten auch einen betriebswirtschaftlichen Zwang haben, dass diese für sie gute Arbeitszeitflexibilisierung erhalten bleibt.

Wahrscheinlich wird man in der kommenden Zeit in einen dieser typischen Abwehrkämpfe getrieben angesichts der Forderung der Arbeitgeber, selbst die derzeit nich bestehende 4-Tage-vorher-Informationspflicht für den Arbeitgeber aufzuweichen respektive abzuschaffen. Aber wenn einem das gelingt, wird man feststellen müssen, dass dieses Kriterium zwar auf dem Papier steht, für viele Betroffene aber gar keine Relevanz hat, weil sich die Arbeitgeber (und letztendlich auch die betroffenen Arbeitnehmer) nicht daran halten und in der Praxis tagtäglich anders verfahren wird. Wir sind hier mit einem systemischen Problem konfrontiert, für das es keine einfachen Antworten gibt. Aber das ist ja nicht wirklich neu in der Sozialpolitik.

Die Lohnspreizung ist nicht weiter gewachsen. Ist das so? Von relativen Werten und harten Euros

Endlich mal wieder gute Nachrichten, wird der eine oder andere gedacht haben, als das Statistische Bundesamt mit dieser Meldung an die Öffentlichkeit gegangen ist: Trend gestoppt: Lohnspreizung nicht weiter gewachsen. Was ist passiert? Dazu die Bundesstatistiker: »Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienern ist zwischen 2010 und 2014 nahezu konstant geblieben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist damit der langjährige Trend einer zunehmenden Lohnspreizung gestoppt. Das sogenannte Dezilsverhältnis lag 2014 mit 3,41 leicht unter dem Niveau von 2010 (3,45). 2006 hatte es noch 3,33 betragen.« Das hört sich nicht wirklich simpel an. Also lesen wir weiter: »Das Dezilsverhältnis ist ein Maß zur Messung des Abstands zwischen Geringverdienern (untere 10 % der Lohnskala) und Besserverdienern (obere 10 %). Hierfür wird der Bruttostundenverdienst, ab dem man als Besserverdiener zählt (2014: 31,00 Euro), ins Verhältnis gesetzt zum Bruttostundenverdienst, bis zu dem Geringverdiener reichen (9,10 Euro). Dabei werden sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte einschließlich der geringfügig Beschäftigten betrachtet.«

Nun ist die positiv daherkommende Botschaft einer nicht mehr wachsenden Lohnspreizung vorsichtig formuliert nur eine halb richtige Ableitung aus den Zahlen, auf die man sich hier bezieht. Man könnte auch sagen, dass hier so einiges durcheinander geht.

Schauen wir uns zuerst die Datengrundlage an. Seit 2006 wird regelmäßig alle vier Jahre die Verdienststruktuerhebung durchgeführt. Es handelt sich um eine Stichprobenerhebung.  Für das Berichtsjahr 2014 wurden die Daten von 60.000 Betrieben und 1,0 Millionen Beschäftigungsverhältnissen erfasst und ausgewertet.

Bis einschließlich 2010 wurden in der Verdienststrukturerhebung nur Beschäftigte in Betrieben des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs mit mehr als zehn Beschäftigte erfasst – das ist ein wichtiger Punkt für das hier relevante Thema, denn dadurch war der gesamte kleinbetriebliche Sektor nicht in den Daten enthalten. Das hat sich mit der Erhebung im Jahr 2014 geändert. Denn seit 2014 sind nun zum einen der Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und zum anderen die Betriebe mit weniger als zehn Arbeitnehmern aufgenommen worden in die Erhebung der Verdienste. Das hat natürlich Auswirkungen.

Beispiel: In der Pressemitteilung wird davon gesprochen, dass die untersten 10 Prozent der Arbeitnehmer in einem Verdienstbereich liegen, der bis zu einem Bruttostundenverdienst von 9,10 Euro reicht, während die zehn Prozent mit den höchsten Stundenverdiensten ab 31 Euro beginnen. Zwischen „bis“ und „ab“ ist irgendwie ein Unterschied, der – je nach tatsächlicher Streuung der Werte – nicht trivial ist.

Das kann man erkennen an der bereits genannten Grenze von 9,10 Euro pro Stunde im Jahr 2014 – dieser Grenzwert für die untersten zehn Prozent gilt aber nur, wenn man sich begrenzt auf die Verdienste der Beschäftigten in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten, denn um einen Vergleich mit 2010 und 2006 machen zu können, muss man die Werte für die Beschäftigten ausweisen, die auch schon in den früheren Jahren erfasst waren. Wie bereits erwähnt sind die Beschäftigten in den Kleinbetrieben aber erst seit 2014 enthalten. Nun könnte der eine oder andere auf die Idee kommen, dass gerade in den kleinen Unternehmen überdurchschnittlich viele Niedriglöhner tätig sind. Dass diese Vermutung nicht ganz verkehrt ist, kann man daran ablesen, dass in den Tabellenwerken zur Verdienststrukturerhebung 2014 als Grenzwert für die unteren zehn Prozent der Bruttostundenverdienste nicht 9,10 Euro, sondern 8,34 Euro ausgewiesen werden.

Wie kommen nun die Bundesstatistiker zu der These, der Trend einer zunehmenden Lohnspreizung sei gestoppt? In der Abbildung sind die vom Statistischen Bundesamt ausgewiesenen Dezilverhältnisse dargestellt, auf die sich das stützt. Betrachtet man (erste Grafik in der Abbildung) die Relation der Schwellenwerte für die obersten zu den untersten zehn Prozent, dann kann man nach einem Anstieg von 2006 auf 2010 für 2014 tatsächlich einen Rückgang von 3,45 auf 3,41 erkennen, der Abstand ist also etwas geringer geworden, aber immer noch höher als 2006.

Die beiden folgenden Grafiken in der Abbildung verdeutlichen aber noch etwas anderes, was sich der Überschrift der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes so nicht entnehmen lässt. Die Mitte der Verdienstverteilung, gemessen am Median (also die Hälfte der Beschäftigten liegen unter und die andere Hälfte über diesem Wert, der für 2014 mit 16,65 Euro pro Stunde ausgewiesen wird), hat verloren – sowohl nach oben wie auch nacht unten. Denn die zehn Prozent oben setzen sich weiter von der Mitte ab und zugleich wird der Abstand zu den untersten zehn Prozent kleiner.
Dieser Aspekt wurde auch in der Berichterstattung aufgegriffen. Vgl. hierzu beispielsweise Arme und Reiche verdienen mehr, die Mitte verliert: »Laut Statistischem Bundesamt geht die Schere zwischen Arm und Reich nicht mehr weiter auseinander. Menschen mit mittlerem Einkommen gehen leer aus.« Oder auch dieser Artikel: Die Lohnverlierer sitzen in der Mitte der Gesellschaft. Allerdings findet man hier auch eine typische, aber falsche Interpretation der von den Statistikern ausgewiesenen Daten: »In der Spitzengruppe der bestverdienenden zehn Prozent lag der durchschnittliche Bruttostundenlohn laut Statistischem Bundesamt 2014 bei 31 Euro pro Stunde, das unterste Zehntel musste sich mit 9,10 Euro begnügen.« Hier werden die Schwellenwerte verwechselt mit Durchschnitten.

Schaut man sich die Entwicklung der Relationen von ganz oben zu ganz unten sowie der Mitte zu den beiden Enden der Verteilung an, dann wird erkennbar, dass die These vom Ende der zunehmenden Lohnspreizung zwar formal für die Relation zwischen ganz oben und unten zutrifft, aber immer noch auf einem höheren Niveau angesiedelt ist als im Jahr 2006. Aus der Perspektive der Mitte stellt sich die Situation doppelt problematisch dar – zum einen nimmt der Abstand nach ganz unten ab, zugleich setzen sich  die oben weiter ab. Das entspricht auch der subjektiven Wahrnehmung vieler Leistungsträger in der Mitte unserer Gesellschaft, dass sie sich abgekoppelt fühlen und dass sich den Eindruck haben, dass sich bei ihnen nichts oder wenn, dann eher nach unten bewegt.

Aber der eigentliche Einwand ist ein ganz anderer. Möglicherweise, könnte man als These in den Raum stellen, werden wir wieder einmal Zeugen der bekannten Problematik, dass Relationen den Blick verstellen können auf die wirklichen Veränderungen, die sich auf der Ebene der absoluten Größen abspielen.

Das Problem kann man sich mit Hilfe eines Blicks auf die realen Euro-Beträge verdeutlichen. Die Relation zwischen den oberen und unteren zehn Prozent hat zwar 2014 im Vergleich zu 2010 etwas abgenommen, aber die Differenz – in Euro ausgedrückt – ist weiter angestiegen. Lag der Unterschied 2010 noch bei 20,37 Euro, wird er für 2014 mit 21,90 Euro ausgewiesen. Der Abstand in Euro wächst also. Hinzu kommt, dass man berücksichtigen muss, dass ein Euro bei den untersten zehn Prozent eine andere Bedeutung hat als bei den oberen zehn Prozent der Verdienstskala, denn die Konsummuster und die Betroffenheit von überdurchschnittlicher Inflation ist in den unteren Einkommensbereichen eine ganz andere als oben.

Fazit: Wenn man die Entwicklung anhand der absoluten Beträge betrachtet, kommt man zu dem Befund einer steigenden Lohnungleichheit.

Frustrierte digitale Tagelöhner? Zufriedene Zuverdiener am heimischen Rechner? Eine Studie über Crowd Worker

So vieles ist heute im Fluß und auf kaum noch was Verlass. Da ist es irgendwie beruhigend, wenn wenigstens die Rezeptionsreflexe in den Medien je nach ihrer politischen Grundausrichtung funktionieren. Beispielsweise wenn die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung (HBS) eine Studie veröffentlicht, in der es um eine empirische Auseinandersetzung mit den „Crowd Workern“ geht, die ihre Dienste im Internet anbieten.

Stefan Sauer hat seinen Artikel über die neue Studie in der „Frankfurter Rundschau“ überschrieben mit Maximal flexibel, minimal sicher. Das hört sich genau so ungleichgewichtig an, wie es gemeint ist – irgendwie problematisch. Über die gleiche Studie berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hingegen unter der ebenfalls eigentlich unmissverständlichen Botschaft Klickarbeiter fühlen sich selten ausgebeutet. Eine solche nicht nur in Nuancen abweichende Wahrnehmung der gleichen Studie zwingt förmlich dazu, einen Blick in das Original zu werfen.

»Sie sind jederzeit verfügbar. Jeder kann sie anheuern. Sie arbeiten mal hier, mal dort, meistens aber am heimischen Computer. Feste Arbeitszeiten kennen sie nicht, schon gar nicht Kündigungsschutz oder Urlaubsanspruch. Die Rede ist von „Crowd Workern“, die ihre Dienste über das Internet anbieten. Wer sind die digitalen Tagelöhner und was denken sie selbst über ihre Arbeit?« So beginnt die Vorstellung der Studie unter der Überschrift Crowd Worker: Gut ausgebildet, teilweise nicht abgesichert, im Hauptjob nur rund 1.500 Euro Durchschnittseinkommen.

Die Studie von Wissenschaftlern um den Informatikprofessor Jan Marco Leimeister von der Universität Kassel versucht auf qualitativer Basis über eine Befragung von 434 Crowd Workern in Deutschland vertiefende Erkenntnisse zu Tage zu fördern, wie die Klickarbeiter arbeiten:

Jan Marco Leimeister, David Durward, Shkodran Zogaj: Crowd Worker in Deutschland. Eine empirische Studie zum Arbeitsumfeld auf externen Crowdsourcing-Plattformen. HBS Study Nr. 323, Düsseldorf, Juli 2016

Einige Befunde aus der Studie: Crowd Worker sind häufig gut ausgebildet. Viele nutzen die Jobs im Internet als Zuverdienst, doch gut ein Fünftel der Befragten verdient damit den Lebensunterhalt – zum Beispiel als Programmierer oder Designer.

Marktplätze im Internet spielen eine zentrale Rolle beim Zusammenführen von Angebot und Nachfrage und an denen hat man sich in der Studie auch abgearbeitet:

»Einen Hinweis darauf, wie viele Klickarbeiter in Deutschland existieren, liefern die Nutzerzahlen einzelner Marktplätze. Eine der größten und ältesten Plattformen ist „Clickworker“, ein Viertel der mehr als 700.000 Mitglieder stammt nach Angaben des Anbieters aus Deutschland. Auch auf internationalen Marktplätzen wie „Freelancer“, „Upwork“ oder „99Designs“ sind mehrere Tausend Mitglieder aus dem deutschsprachigen Raum registriert. Bislang nutzen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen die Dienste von Crowd Workern, aber auch Konzerne wie die Telekom.«

Was hat die Studie herausgefunden über diese „Crowd Worker“? »Der überwiegende Teil der Crowd Worker ist laut der Studie gut ausgebildet – knapp die Hälfte hat einen Hochschulabschluss. Der Anteil der Männer ist geringfügig höher als der der Frauen. Die Mehrheit ist ledig … Gut die Hälfte der Befragten gibt an, dass sie zu unterschiedlichen Tageszeiten arbeiten, häufig abends oder nachts. Nur vier Prozent sind regelmäßig morgens aktiv. Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt knapp 14 Stunden pro Woche. Die Bandbreite der Jobs im Internet reicht von einfachsten Tätigkeiten zum schnellen Nebenverdienst bis hin zu komplexen Projekten. Bei den einfachen Arbeiten kann es zum Beispiel um die Recherche von Adressen oder die Verschlagwortung von Texten und Bildern gehen. Etwas anspruchsvoller wird es beim Testen von Produkten und Apps. Sehr hoch sind die Anforderungen in der Regel in den Bereichen Design und Programmierung.«

Bereits angedeutet wurde eine Zweiteilung der „Crowd Worker“ bei einer in beiden Gruppen ausgeprägten Heterogenität: Zum einen die Mehrheit der „Nebenberufler“ und zum anderen eine deutlich kleinere Gruppe an Klickarbeitern, die versuchen, damit hautberuflich über die Runden zu kommen. Das kann man an den erhobenen Einkommensdaten verdeutlichen:

»Etwa 70 Prozent verdienen weniger als 500 Euro im Monat – als „effektives Einkommen“ nach Abzug der Gebühren der Plattformen, aber vor Steuern. Dabei handelt es sich häufig um Nebenverdienste. Insgesamt liegt das mittlere Einkommen derjenigen, die nebenberuflich als Crowd Worker tätig sind, bei 326 Euro pro Monat. Bei den Crowd Workern im Hauptberuf – dies sind rund 20 Prozent der Befragten – beträgt das mittlere „effektive“ Einkommen rund 1.500 Euro. Etwas mehr als die Hälfte derjenigen, die ihr Haupteinkommen aus der digitalen Erwerbsarbeit erzielen, sorgt der Studie zufolge nicht für das Alter vor.«

Hier setzt dann auch die eher kritische Rezeption an. Kristiana Ludwig liefert in ihrem Artikel Crowdworking: Zum Leben reicht es kaum ein Fallbeispiel:

»Ihr Abschluss als Fleischfachverkäuferin war sehr gut, der Job hinter der Wursttheke schien sicher. Aber manchmal kommt im Leben alles auf einmal, und bei Diana Rönisch kamen ein Kind und die Geschäftspleite zugleich. So werde sie nichts mehr finden, sagte ihr das Arbeitsamt. Da setzte sich Rönisch in ihrer Wohnung im sächsischen Waldheim an den Computer und begann, im Internet ihr Geld zu verdienen. Sie ist eine von vielen, einer crowd, die für das Netz Arbeit erledigt.
Seit sieben Jahren leben Rönisch, 38, und ihre zwei Kinder von Crowdwork. Das Netz benötigt Inhalte, also schreibt Rönisch Gebrauchstexte für Onlineshops, Ratgeber oder Blogs. Mittlerweile liefert sie die ganze Bandbreite: Mode- und Kosmetiktipps, Texte über Möbel, Gärtnern oder Reisen. Zu ihren Auftraggebern gehört der Händler eines Serums, das Wimpern länger wachsen lässt genauso wie ein spanischer Spezialitätenverkäufer. Im Durchschnitt kommt Rönisch im Monat auf 800 Euro, die Künstlersozialkasse bezahlt das Nötigste. „Man kommt über die Runden und liegt dem Staat nicht auf der Tasche“, sagt Rönisch. Das ist ihr wichtig.«

Ein Fall von vielen unterschiedlichen. Ludwig fasst die Befunde aus der Studie zu der Frage, wer ist das eigentlich, so zusammen: »Der typische Crowdworker ist demnach Mitte 30, ledig und hat Abitur. 38 Prozent der befragten 434 deutschen Crowdworker sind Freiberufler oder Selbständige, 19 Prozent Studenten, 20 Prozent haben einen anderen Vollzeitjob – denn für den überwiegenden Teil der Befragten ist die Arbeit in der Crowd ein Nebenverdienst.«

Üblicherweise müssen Texter und Grafiker zunächst mit Kleinstarbeiten ihr Können unter Beweis stellen, um dann besser bezahlte Jobs zu erhalten. Umgekehrt gebe es für sie kaum Möglichkeiten, die Arbeitgeber zu bewerten, kritisieren die Wissenschaftler in ihrer Studie.

Stefan Sauer schreibt in seinem Artikel Maximal flexibel, minimal sicher: »Zwar fühlen sich die Crowdworker laut Befragung mehrheitlich „nicht ausgebeutet“. Bezüglich der Bezahlung und Anleitung erhalten die Auftraggeber überwiegend befriedigende Noten, eher negativ werden Zeitdruck und Arbeitspensum bewertet. Besonders mit den Bedingungen des Crowdworking unzufrieden sind Designer, die im Wettbewerb mit anderen Entwürfe einreichen – und leer ausgehen, wenn sie den Auftrag nicht erhalten. Entsprechend ausgeprägt ist in dieser Berufsgruppe der Wunsch nach Mitbestimmung: Mehr als zwei Drittel fordern eine wirksame Interessensvertretung, von allen Crowdworkern verlangen dies immerhin 51 Prozent.« Er resümiert am Ende: »Fazit: Crowdworking ist nicht per se des Teufels. Aber es bedarf dringend zumindest minimaler Standards für die Entlohnung, soziale Absicherung und Mitsprache der Erwerbstätigen.« Und spiegelt damit sicher die Intention der fördernden Institution, also der Hans-Böckler-Stiftung.

Die FAZ beginnt ihren Bericht Klickarbeiter fühlen sich selten ausgebeutet mit diesem Satz: »Die Klickarbeiter im Internet verdienen zwar vergleichsweise wenig, machen ihre Arbeit aber oft nebenberuflich und fühlen sich auch deshalb mehrheitlich nicht ausgebeutet.« Und um ganz auf sicher zu gehen, heißt es am Ende des Artikel: »Die Mehrheit der Crowd Worker fühlt sich „nicht ausgebeutet“, wie sogar die gewerkschaftsnahe Hans Böckler Stiftung feststellen muss.«

Soweit die naturgemäß sehr verkürzte und interessengeleitete Interpretation der Studienergebnisse. Schaut man in die Studie selbst hinein, erfahren wir natürlich weitaus mehr. Beispielsweise zum „Crowdsourcing-Markt“: Als grundlegende Ausprägungsformen von Crowdsourcing identifizieren die Wissenschaftler Microtask-Plattformen, Marktplatz-Plattformen, Design-Plattformen, Testing- Plattformen und Innovationsplattformen.

»Auf den Microtask-, Testing und Marktplatz-Plattformen herrscht ein zeitbasierter Wettbewerb. Problematisch ist, dass Crowd Worker fortwährend auf aktuelle Ausschreibungen achten müssen, um die Aufgaben, die ihnen zusagen, auch tatsächlich zu erhalten. Dieser Druck steigt insbesondere dadurch, dass deutsche Crowd Worker in einem Wettbewerb mit Crowd Workern aus anderen Ländern stehen.«

»Bei ergebnisorientierten Wettbewerben wird hingegen nur ein einzelner Gewinner entlohnt (in einigen Fällen auch einige wenige Gewinner), was wiederum bedeutet, dass alle restlichen Teilnehmer ohne Vergütung aus den Wettbewerben herausgehen. Zudem ist der Eigentumsübergang nicht einheitlich geregelt, sodass auf einigen Plattformen neben den Gewinnern auch die Verlierer ihre Rechte an den Entwürfen abtreten. Dies ist insofern als kritisch zu betrachten, als erbrachter Arbeitsaufwand nicht finanziell entschädigt wird. Ergebnisorientierte Crowd Work ist vor allem auf Design- und Innovationsplattformen zu beobachten.«

In Deutschland lebende Crowd Worker sind im Schnitt auf zwei Plattformen aktiv. Selbstständige und Freiberufler arbeiten überwiegend auf Marktplatz- und Design-Plattformen, während relativ viele Studierende auf Microtask-Plattformen unterwegs sind. Dies kann darin begründet liegen, dass Studierende (noch) keine speziellen bzw. berufsspezi sch ausgebildeten Fähigkeiten haben und Microtask-Plattformen zum „schnellen“ Nebenverdienst verwenden.

Bei der Diskussion der Ergebnisse ihrer Arbeit resümieren die Wissenschaftler am Ende: »Crowd Work (wird) sehr kontrovers diskutiert und zuweilen auch mit „unfairen“ Arbeitsverhältnissen in Zusammenhang gebracht. Entsprechend wäre zu vermuten, dass die Idee einer Interessenvertretung von Crowd Workern eindeutig befürwortet wird: Dies ist bei einer knappen Mehrheit (51 Prozent) auch der Fall, die Ergebnisse sind aber nicht so eindeutig wie erwartet. Die Tatsache, dass die meisten Crowd Worker aus der Arbeit in der Crowd nur einen Nebenverdienst erzielen, könnte der wesentliche Grund für dieses Ergebnis sein. Lediglich im Design-Cluster wird eine Interessenvertretung mit deutlicher Mehrheit (69 Prozent) befürwortet. Diese und weitere Ergebnisse zum Design-Cluster könnten dem ergebnisorientierten Wettbewerb geschuldet sein.« (Leimeister et al. 2016: 74 f.). Die Ausführungen zeigen – bei aller Begrenzung durch die Nicht-Repräsentativität der Studie -, dass es gewerkschaftliche Kollektivierungsprozesse in diesem überaus heterogenen Feld mehr als schwer haben werden – auch, weil der „Gegner“ weitaus weniger fassbar ist als bei „normalen Unternehmen“.

Und schlussendlich sollte angemerkt werden: Auch wenn man derzeit ganze Leben ausfüllen kann mit dem Forschen, Schreiben und Reden über das, was als „Digitalisierung“ verhandelt wird, so zeigt auch die vorliegende Studie, dass wir es bei den Klickarbeitern  mit einer arbeitsmarktlicht gesehen sehr kleinen Gruppe zu tun haben. Zuweilen bekommt man ja nach dem Konsum der üblichen Presseberichterstattung den Eindruck, dass demnächst die Mehrheit der Arbeitnehmer in der Wolke arbeiten muss/wird. Dem ist bei weitem nicht so. Natürlich ist das Thema „modern“ und möglicherweise fallen viele darauf rein, dass derzeit Angesagte auf alle zu erweitern. Wir bewegen uns hier an den Rändern der Arbeitsgesellschaft, ziemlich weit weg von den Kernbereichen, in denen immer noch und absehbar die große Mehrheit unterwegs ist. Diese Relativierung ist angezeigt, ohne dass mit ihr ein Impuls gesetzt werden soll, sich gar keine Gedanken mehr zu machen, was da passiert und wie man wenigstens eine minimale Ordnungsstruktur hier reinbekommen kann. Wobei das ein ganz langer Marsch werden muss.