Wozu Kritik an den letzten Außenposten des Sozialstaats führen kann: Die Bundesagentur für Arbeit exkommuniziert Frau H. aus H. und schießt ein veritables Eigentor

Ach, der große Tanker Bundesagentur für Arbeit, die sich selbst nach den Jahren der durch viele Unternehmensberater vorangetriebenen Um- und Anbauten als windschnittig daherkommendes und in den buntesten Farben lackiertes Schnellboot auf der großen See des Arbeitsmarktes versteht und sieht. Aber sie ist und bleibt ein Ozeanriese auf den Wogen der Sozialgesetzbücher, deren Inhalte und vor allem dessen sozialrechtlichen Implikationen und sozialpolitischen Verpflichtungen aber mittlerweile zumindest in der Führungsebene der ehemaligen Anstalt, vor allem bei ihrem BWL- und dabei vor allem Controlling-verliebten Vorstandsvorsitzenden Weise, am liebsten klammheimlich unter dem Tisch fallen sollten. Gleichsam historisch ist der vor einigen Jahren von Herrn Weise getätigte und in einem Beitrag eines Politikmagazins im Fernsehen dokumentierte Ausspruch, die Bundesagentur für Arbeit habe keinen sozialpolitischen Auftrag. Das mag die Denkwelt des Herrn Weise auf den Punkt bringen, rechtlich gesehen ist das natürlich Unsinn, denn (noch) gelten die Sozialgesetzbücher, insbesondere in Gestalt der Bücher II und III, auch für die BA. Auf der anderen Seite markiert der wie in Stein gemeißelte Satz des Herrn Weise dessen Wahrnehmung einer Bundesagentur für Arbeit im Sinne eines „am Markt operierenden Konzerns“, der im Grunde der gleichen Logik zu folgen hat wie ein – sagen wir mal – Automobilhersteller oder eine Baumarktkette. Und so haben sich die Führungskräfte der BA in den vergangenen Jahren auch immer öfter und immer stärker verhalten, sicher auch durch die personalpolitische Ausrichtung der Rekrutierung entsprechend ausgerichteter „Manager“-Typen, die mit der gleichen Freude wie ihr Chef morgens auf die Controllingberichte am Bildschirm schauen (sollen).

Herr Weise war nach klassischen Kriterien mehr als erfolgreich – um seinen betriebswirtschaftlich fokussierten Umbau der alten Arbeitsverwaltung ungestört abarbeiten zu können, hat er die BA soweit es ging gegenüber der Presse zurückgenommen, um schlechte Publicity zu vermeiden und zugleich hat er ein Stein im Brett der Politiker, weil es ihm gelungen ist, Milliardenbeträge in der Arbeitslosenversicherung einzusparen (wobei man vielleicht fairerweise anfügen muss, dass die konjunkturelle Entwicklung einiges dabei geholfen hat und für die die BA nun wirklich nichts kann).
Nur mit einem kann Herr Weise sicher nicht zufrieden sein – mit einem zentralen Abfallprodukt der Hartz-Gesetzgebung: den Jobcentern, die sich mit den Grundsicherungsleistungsempfängern herumschlagen müssen. Jahre des Hin und Her liegen hinter uns, herausgekommen ist ein (nicht nur) aus BA-Sicht völlig defizitäres System mit zwei Säulen, den Jobcentern als „gemeinsame Einrichtungen“ von BA und Kommunen sowie den „zugelassenen kommunalen Trägern“, wo also die Kommunen in Alleinregie die Arbeit erledigen und die Bundesagentur für Arbeit vom Spielfeld genommen wurde.

Die Führungsspitze der BA hatte – aus ihrer Sicht auch verständlich -, immer zwei Optionen vor Augen: Entweder den gesamten SGB II-Bereich unter ihre alleinige Zuständigkeit zu stellen oder aber letztendlich Rückzug aus dem Mischmodell mit den Kommunen und damit Kommunalisierung des SGB II, da die Kommunen doch oftmals ganz anders ticken als die immer noch (und heute eigentlich noch intensiver über ihre Steuerungssysteme) zentralistisch ausgerichtete BA mit ihrem Oberraumschiff in Nürnberg und der Folge einer Reduzierung auf eine als „moderne“ Versicherungsagentur aufgestellte Instanz für die „guten Risiken“ nach dem SGB III. Dann wäre man wenigstens den frustrierenden Hartz IV-Kram losgeworden. Doch aus beiden Ansätzen ist nichts geworden – und man kann den Frust innerhalb eines Teils der BA, was die Jobcenter angeht, aus deren Brille durchaus nachvollziehen, denn die schlechten Nachrichten aus dieser Welt werden meistens eins zu eins an die BA weitergereicht, auch wenn es sich um eine Optionskommune oder eben um Probleme in einem gemeinsam mit den Kommunen getragenen Jobcenter handeln sollte. Hartz IV wird sicher von den meisten Bundesbürgern mit dem „Arbeitsamt“, dass es zumindest semantisch seit Jahren schon nicht mehr gibt, gleichgesetzt und auch die Verantwortung wird immer erst einmal an die BA adressiert. Da kann man es bis zu einem gewissen Grad schon verstehen, dass die BA-Spitze angesichts der tatsächlich wesentlich komplexeren Lage zuweilen die Geduld verliert.

Was man aber nun wirklich nicht mehr verstehen kann, ist die unglaublich unprofessionelle und sprachlos machende Peinlichkeit in Form des „Presse Info 035 vom 14.06.2013“ mit der Überschrift: „Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter“. Ach hätte man doch einen direkten Draht zu denen da in Nürnberg in ihrem Hochhaus, der Trutzburg der deutschen Arbeitsverwaltung, man hätte zum Telefonhörer greifen und ihnen zurufen können: Habt ihr noch alle Tassen im Nürnberger Schrank? Wie tief muss eine – immerhin noch – Behörde eigentlich gesunken sein, um so einen Unsinn abzusondern, so dass sämtliche Reflexe des Fremdschämens beim Leser ausgelöst werden? Denn die Bundesagentur für Arbeit schreibt in ihrer Pressemitteilung:

»Angesichts der anhaltenden öffentlichen Attacken der (inzwischen freigestellten) Mitarbeiterin des Hamburger Jobcenters Inge Hannemann sieht sich die Bundesagentur für Arbeit gezwungen, Stellung zu nehmen – allein schon zum Schutz der vielen tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch die Äußerungen von Frau Hannemann beleidigt, herabgewürdigt und in Gefahr gebracht werden.«

Das ist schon mal starker Tobak. Eine Frau aus der Freien und Hafenstadt Hamburg bringt das Jobcenter-System in eine derart bedenkliche Schieflage? Ein Druckfehler? Nein, die meinen das wirklich so:

Frau Hannemann »bringt ihre Kolleginnen und Kollegen in Gefahr, die sich zunehmend Aggressionen von Seiten der Kunden ausgesetzt sehen.« Also wird jetzt die Frau H. aus H. in Zukunft für die leider immer wieder zu beobachtenden Zwischenfälle in den Jobcentern verantwortlich sein? Es kann doch wohl nicht wahr sein, wenn man sich die komplexen Hintergründe anschaut, die beispielsweise in der Vergangenheit zu Übergriffen seitens der „Kunden“, wie die vom System profitierende abhängige Menschen heute oft neusprechmäßig genannt werden, geführt hat.
Man hat bei dieser Pressemitteilung den Eindruck, eine schnell dahingeschriebene Kommentierung unter einem Facebook- oder Blogbeitrag irgendwo in den Niederungen des Internets lesen zu müssen, nicht aber das offizielle Statement einer deutschen Behörde. »Frau Hannemann missbraucht ihre angeblichen Insider-Ansichten, um sich in der Öffentlichkeit als einsame Kämpferin für Entrechtete darzustellen«, so die BA und darüber hinaus »gefällt sie sich in der Rolle der Märtyrerin, die von ihrem Arbeitgeber (der Freien und Hansestadt Hamburg) „kaltgestellt“ werden soll.«

Besonders „erheiternd“ ist der folgende Passus der Pressemitteilung:

»Frau Hannemann ist keine „Whistleblowerin“, die Missstände aufdeckt, denn die behaupteten Missstände gibt es nicht – sie kann daher auch keine „Hartz IV-Rebellin“ sein.«

Zwei Anmerkungen: Erstens ist das keine wirklich überzeugende Gegenrede, wenn die BA behauptet, es gebe bei ihr einfach keine Missstände. Und zweitens ist der Terminus „Hartz IV-Rebellin“ von RTL verwendet worden, solche terminologischen Überspitzungen seitens der Presse kennt jeder, der Medienerfahrungen hat sammeln können oder müssen.

Aber worum und vor allem um wen geht es hier eigentlich? Dazu muss man sich das Subjekt des wutschnaubenden Ausfalls der großen Behörde genauer anschauen. Ingrid Hannemann hat in den vergangenen Monaten eine für unsere Mediengesellschaft bezeichnende Öffentlichkeitskarriere hingelegt, die ihren Ursprung hat in ihrem Blog „altonabloggt“, wo sie sich sehr kritisch mit der Arbeit der Jobcenter auseinandersetzt. Insbesondere ihre grundsätzliche Ablehnung des Sanktionsinstrumentariums sticht dabei heraus – und das in Zeiten, in denen die Sanktionen im Grundsicherungsbereich eine große und eben auch sehr umstrittene Rolle spielen. Erst vor kurzem wurde über einen neuen Rekordstand bei den Sanktionen im Hartz IV-Bereich berichtet, wobei gerade ein differenzierter Blick auf die Sanktionen in einem Bereich, in dem es immerhin um die Absicherung des Existenzminimums geht, notwendig ist: Durch die Medien ging die Meldung, mehr als eine Millionen Sanktionen sind im vergangenen Jahr verhängt worden – und viele, die diese Information aufgenommen haben, stellen sich bewusst oder unbewusst eine Million Hartz IV-Empfänger vor, denen deshalb die Leistungen gekürzt oder gar entzogen wurden, weil sie sich gedrückt haben vor einem Arbeitsangebot.

Abgesehen von der Tatsache, dass es sich bei dieser Zahl um Sanktionsfälle und nicht um unterschiedliche Personen handelt: »2012 wurden rund 1.025.000 Sanktionen gegen „Hartz IV“-Bezieher verhängt. Die Zahl hat damit gegenüber dem Vorjahr um elf Prozent zugenommen. Grund hierfür sind aber keineswegs häufigere Ablehnung von Jobangeboten oder mangelnde Eigeninitiative bei der Jobsuche. Tatsächlich beruht der Zuwachs vollständig auf Terminversäumnissen«, so die Zusammenfassung bei „O-Ton Arbeitsmarkt“ in deren Beitrag „Mehr Sanktionen gegen „Hartz IV“-Bezieher wegen Arbeitsverweigerung?“ Und weiter: »Gerade die relativ harmlosen Meldeversäumnisse waren 2012 allerdings Grund für rund 70 Prozent der Sanktionen. Gegenüber dem Vorjahr ist ihr Anteil an allen Sanktionen um mehr als vier Prozentpunkte gestiegen. Der Anstieg aller Sanktionen erklärt sich daher alleine über die Zunahme der Meldeversäumnisse. Kürzungen, die wegen der Ablehnung von Jobangeboten oder aufgrund mangelnder Kooperation bei der Arbeitssuche ausgesprochen wurden, haben über die letzten Jahre sogar kontinuierlich abgenommen. Sie begründeten 2012 lediglich 28 Prozent aller Sanktionen, rund vier Prozentpunkte weniger als noch 2011.« Das ergibt schon mal ein differenzierteres Bild. Und weiter: »Befragungen von Fachkräften der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass gerade kleinere Sanktionen, wie Meldeversäumnisse, häufig in „erzieherischer“ Absicht genutzt werden, um die Beziehung zwischen Berater und Arbeitslosem verbindlicher zu gestalten. Gleichzeitig stehen viele  Arbeitsvermittler Sanktionen wegen Ablehnung von Arbeitsangeboten kritisch gegenüber. Vielfach können sie nur unpassende oder schlechte Arbeitsangebote machen, darunter auch immer mehr aus dem Bereich der Leiharbeit.«

Warum das hier so ausführlich dargelegt wird? Zum einen, weil Frau Hannemann an der durchaus auch von anderen vertretenen Kritik bis hin zu einer grundsätzlichen Infragestellung von Sanktionen inhaltlich ansetzt und sie es mit ihrem Blog über dieses Thema und vor allem dem Verhalten, sich den Sanktionserwartungen in der eigenen Arbeit im Jobcenter Hamburg nicht zu fügen, in die Medien geschafft hat, bis hin zu einem Artikel im SPIEGEL (Heft 17/2013), um nur ein Beispiel zu zitiereren: »Widerstand aus Zimmer 105. Im Jobcenter Hamburg-Altona kämpft ausgerechnet eine Arbeitsvermittlerin gegen Hartz IV: Inge Hannemann weigert sich, Arbeitslosen das Geld zu kürzen, wenn sie nicht erscheinen«.

Nun sind Presseberichte oder auch kurze Interviews in Print oder Radio das eine. Wer sich etwas umfassender über die Positionierung von Frau Hannemann informieren möchte, der wird sicher umfänglich fündig in dem folgenden längeren Radiogespräch, das von DRadio Wissen veröffentlicht wurde und das man als Audio-Datei anhören und abrufen kann:

Dradio Wissen: Die Empörung einer Sachbearbeiterin (12.05.2013): Zu Gespräch im Online-Talk: Inge Hannemann. Die Bloggerin arbeitet im Jobcenter und ist scharfe Kritikerin des Hartz-IV-Systems

Kommen wir nun wieder zurück zu der Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 14.06.2013, mit der sie Frau Hannemann gleichsam exkommuniziert:

»Wer in einem Jobcenter arbeitet, hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Es kann nicht sein, dass eine Mitarbeiterin nach Gutdünken handelt und persönliche, politische Vorlieben auslebt. Frau Hannemann hat sich den falschen Beruf ausgesucht. Sie sollte nicht ihre Kolleginnen und Kollegen darunter leiden lassen«, so tönt es ex cathedra von der BA aus ihrer Festung in Nürnberg.
Starke Worte, die geprüft werden müssen.

Viele werden in einem ersten Schritt der geäußerten Auffassung, dass sich die Mitarbeiter einer Behörde an Recht und Gesetzt zu halten haben, uneingeschränkt zustimmen – und genau das ist ja auch mit der Formulierung von der BA so beabsichtigt. Wer von uns Normalmenschen würde das nicht erwarten, wenn wir an Polizei, Finanzämter oder Gerichte denken? Nun wird an dieser Stelle der eine oder die andere schon innerlich etwas unsicherer werden, wenn man an die eine oder die andere Entwicklung beispielsweise im Bereich der Justiz denkt (vor dem aktuellen Hintergrund des Falls Mollath in Bayern würde sich beispielsweise der Hinweis genau auf diesenFall anbieten, das soll hier nur mal ohne weitere Kommentierung als ein mögliches Beispiel unter vielen stehen bleiben).

Und genau hier muss man der BA entgegenhalten: So einfach kann man es sich eben mit dem „Recht und Gesetz“ nicht machen. Vor allem nicht im Bereich der Sanktionierung von Menschen, die im Grundsicherungssystem sind. Denn auch viele wissenschaftliche Analysen haben zeigen können, dass die bestehende Sanktionspraxis eben nicht auf einer gut strukturierten und eindeutigen, mithin also fehlerfreien Rechtsanwendungspraxis basiert, sondern angesichts der enormen Varianz der faktischen Anwendung bzw. eben auch Nicht-Anwendung von Sanktionen muss ein gewisses Maß an Willkür diagnostiziert werden, das zumindest diskussionsbedürftig ist, wenn nicht sogar ein Hinweis, dass ein bestimmter Anteil der Entscheidungen gerade nicht auf einer rechtmäßigen, sondern eher auf einer persönlichen Grundlage beruhen. Also wäre dann nicht nur das sanktionsablehnende Verhalten der Frau Hannemann als Abweichung von „Recht und Gesetz“ zu beklagen, sondern auch zahlreiche tatsächliche Sanktionsentscheidungen. Die aber – obgleich seit Jahren auch im seriösen Fachdiskurs als ein Problem des Jobcenter-Systems thematisiert – sieht die BA „natürlich“ nicht als Problem einer Verletzung von „Recht und Gesetz“ an, sondern ihr geht es doch im Grunde um etwas ganz anderes: Um ein „Automaten-Modell“ hinsichtlich der eigenen, internen Weisungen bei den Mitarbeitern, die mit Zielsteuerungsvereinbarungen und zahlreichen anderen Werkzeugen der subkutanen Verhaltenssteuerung die Vorgaben von oben (beispielsweise die Reduzierung der Leistungsempfängerquote wie auch immer und das heißt, wenn nicht durch Integration in Arbeit, dann eben durch andere Maßnahmen).

Dass wir es hier eben nicht mit einem einfachen Rechtsanwendungsmodell zu tun haben, kann man sich vielleicht an dem folgenden Beispiel verdeutlichen: Im SGB III, also in der klassischen Arbeitslosenversicherung, gibt es eine erstmal völlig berechtigte Schutzvorschrift für die Beitragszahlergemeinschaft, die besagt, dass man für drei Monate vom Bezug der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I ausgesperrt wird, wenn man selbst gekündigt hat. Mit dieser Vorschrift will man verhindern, dass es zu einer missbräuchlichen Inanspruchnahme der Versicherungsleistung kommt. So weit, so gut. Wie so oft allerdings liegen möglicher Missbrauch und komplexe Lebensrealität dicht beieinander. Bleiben wir beim Beispiel Eigenkündigung des Arbeitnehmers und stellen wir uns eine Entscheidungssituation für den Mitarbeiter der Arbeitsagentur vor, bei der eine Arbeitnehmerin argumentiert, sie habe wegen Mobbings oder wegen sexueller Belaästigung durch den Chef kündigen müssen. Formal müsste sie gesperrt werden – außer es liegt ein „wichtiger Grund“ vor, so sieht es das Gesetz selbst vor. Ist das jetzt ein „wichtiger Grund“? Sollte die sexuelle Belästigung tatsächlich vorgelegen haben, wird jeder sofort sagen, natürlich. „Natürlich“ wird aber in einem solchen Fall der betroffene Arbeitgeber alles abstreiten und dann stehen, wenn keine Zeugen da sind, Aussage gegen Aussage. Was bleibt dem Mitarbeiter in der Arbeitsagentur? Würfeln? Glauben? Nicht-Glauben? Das Beispiel sollte verdeutlichen können, dass die Realität eben nicht weiß oder schwarz ist, sondern meistens sehr grau. Natürlich könnte es auch sein, dass die Arbeitnehmerin beispielsweise über die vielen Hilfeseiten im Internet darüber informiert ist, dass es sich bei einem „wichtigen Grund“ um eine Möglichkeit handelt, eine dreimonatige Sperre zu vermeiden und sie wählt den beschriebenen Vorwurf als Instrument, um das Ziel zu erreichen, was faktisch Missbrauch wäre. Aber wie will man das beweisen können?

Man sollte auch bei der BA wahrnehmen, dass es – um auf den Fall der Frau Hannemann zurückzukommen – um das Problem bzw. die Herausforderung „abweichenden Verhaltens“ der eigenen Mitarbeiter geht. Aber um den Ball mal wieder zurückzuspielen ins Feld der BA: Es gibt auch viele andere Institutionen, die an Recht und Gesetz gebunden sind und bei denen die Einhaltung dieser Vorschriften auch deshalb so wichtig ist, weil hier existenzielle Folgen produziert werden. Man denke hier z.B. an Schulen und Hochschulen mit ihrer Notengebung – und jetzt denke jeder mal an die vielfältigen Formen „abweichenden Verhaltens“ von Lehrer/innen an Schulen oder gar an Hochschullehrer, die unter dem sehr schützenden Dach der „Freiheit von Lehre und Forschung“ segeln können. In diesen Systemen gibt es gerade deshalb das Problem des Umgangs mit „abweichenden Verhalten“, weil die Exit-Option für den Arbeitgeber auch aufgrund des Beamten-Status schwierig bis unmöglich zu ziehen ist. Also muss man andere Formen des Umgangs finden. Das hätte man sich auch im Fall der Frau Hannemann gewünscht, die ja schon seit längerem freigestellt ist von ihrer Tätigkeit im Jobcenter Hamburg.

»Es gibt bestimmt jede Menge Gründe, warum sich das Arbeitsverhältnis von Inge Hannemann in einem Zustand zwischen Krise und Krieg befindet, jeden Tag ein Stück weniger Krise, jeden Tag ein Stück mehr Krieg«, so Jürgen Dahlkamp in seinem im April veröffentlichten Artikel im SPIEGEL über Ingrid Hannemann. Genau hier liegt eine Tragik der absehbaren Eskalationsspirale, denn es besteht die Gefahr, dass durch das Öl, dass die BA mit ihrer infantilen Pressemitteilung ins Feuer gegossen hat, beide Seiten in die totale Konfrontation getrieben werden. Dabei wäre gerade Frau Hannemann zu wünschen, dass sie sich nicht runterziehen lässt auf die Ebene einer von den Medien natürlich auch gerne inszenierten und für eine kurze Zeit des Medienhypes auch promovierte Rolle einer „Hartz IV-Rebellin“. Die Gefahr ist real, natürlich auch, weil sich jetzt viele Unterstützer zu Wort melden, die in ihr eine Gallionsfigur ihres Kampfs gegen das „Hartz IV-System“ allgemein und gegen „die“ Jobcenter besonders sehen und sie dafür auch einspannen wollen. Natürlich muss man auch so konsequent sein, zu argumentieren, dass eine Verteidigung der Frau Hannemann und ihrer wichtigen Kritik in dem komplexen Gefüge Jobcenter und SGB II, auch wenn man einige ihrer Positionen gerade nicht vertritt oder eine andere Meinung beispielsweise zur grundsätzlichen Frage der Sanktionierung hat, nur dann Sinn macht, wenn sie nicht grundsätzlich gebrochen hat mit der Vorstellung, sich in einer unvollkommenen und kritikwürdigen Praxis bewegen zu können. Dann kann man auch von dem System verlangen, den „Fremdkörper“ nicht nur zu akzeptieren, sondern abweichendes Verhalten als Bereicherung, zumindest als Anregung für die eigene Weiterentwicklung als Institution zu begreifen.

Es wäre schade, wenn sich Frau Hannemann auf eine Ebene begeben würde, die sicher viele der Systemkritiker lauthals begrüßen und unterstützen würden – und die zu einer pauschalen und wirklich falschen grundsätzlichen Ablehnung von allem, was in den Jobcentern passiert, führen würde. Abschreckendes Beispiel eines solchen freien Falls nach unten wäre für mich Ralph Boes, der Ende vergangenen Jahres mit einer Hungerstreik-Aktion für Aufsehen gesorgt hat: »Für einige ist er ein Held, der sich für die Menschenwürde aufopfert. Für andere ist Ralph Boes Deutschlands frechster Schnorrer. Mit einer Anti-Hartz-IV-Kampagne kandidiert der Langzeitarbeitslose jetzt für den Bundestag, Nazi-Vergleiche inklusive«, so ein Artikel mit der bezeichnenden Überschrift: „Hartz-IV-Schnösel“ will in den Bundestag. Es geht hier nicht um seine grundlegende Einstellung zu Hartz IV oder den Jobcentern, das sehen bekanntlich auch viele andere kritisch. Aber es geht darum, dass man sich mit solchen Positionen ins Aus manövriert:

»Über die Schriften der geistigen Väter der Agenda 2010 sagt er: „Wenn man das liest, ist der Vergleich zum Dritten Reich nicht weit.“ Schließlich habe auch Hitlers Regime klein angefangen. Jobcenter-Mitarbeitern unterstellt er ein „Eichmann-Syndrom“.«

Das ist unterstes Niveau und eine unglaubliche Entgleisung, die natürlich wieder zu einer entsprechenden Schließung auf der anderen Seite führen muss.

Insofern bleibt zu hoffen, dass es auf der einen Seite eine konstruktive Auseinandersetzung der Jobcenter und der BA mit den Positionen von Ingrid Hannemann geben wird, dies auch vor dem Hintergrund kritischer Anfragen an das Jobcenter-System von anderen, die sicher in vielen Punkten nicht die Auffassung von Frau Hannemann teilen. Es gibt ja auch innerhalb der Jobcenter zahlreiche kritische Stimmen, die versuchen, auf Fehlentwicklungen hinzuweisen (vgl. hierzu nur beispielsweise den Beitrag „Frust im Jobcenter. Kunden und Mitarbeiter unter Druck“ des Politikmagazins „Frontal 21“ (ZDF) vom 04.06.2013 oder für einen anderen Ansatz und mit Bezug auf Hamburg die Ergebnisse des Projekts „Einspruch“ des Diakonischen Werks, in deren Kontext beispielsweise die Studie „Respekt – Fehlanzeige? Erfahrungen von Leistungsberechtigten mit Jobcentern in Hamburg“ und ganz aktuell die Studie „Zwischen Vermessen und Ermessen“ erstellt und veröffentlicht wurden).
Wenn es sich bei den Jobcentern um die „letzten Außenposten des Sozialstaats“ handelt (vgl. hierzu: Sell, S. (2010): Vom „Herzstück“ der „Hartz-Reformen“ zur ewigen Dauerbaustelle? Schwierige Jobcenter in schwierigen Zeiten, Remagener Beiträge zur Sozialpolitik 08-2010, Remagen, 2010), dann brauchen wir eine gesellschaftliche Auseinandersetzung über das, was in den Jobcentern passiert – mit den Betroffenen, aber auch mit den dort arbeitenden Menschen, die doch keine Maschinen sind, wenngleich sich das manche wünschen würden.

Frau Hannemann bleibt zu wünschen, dass sie auch in Zukunft vor ihrem grundsätzlichen Hintergrund primär fachlich zu argumentieren versucht, so wie sie das ganz aktuell mit ihrer Gegendarstellung zu der Pressemitteilung der BA gemacht hat, wo sie auf die einzelnen Punkte eingeht.

Es droht die Gefahr eines Effekts, der in dem wirklich lesenswerten Buch „Finks Krieg“ von Martin Walser beschrieben worden ist, wenn man sich in der Spirale der Eskalation verheddert. Das sollte man aufgrund der damit verbundenen Beschädigungen, wie aber auch aufgrund der daraus resultierenden Nicht-Veränderungen unbedingt vermeiden.

Und der BA möchte man zurufen. Die Welt ist deutlich bunter als diese Ideologie des „Wir hier gegen die da draußen“, die sich immer wieder Bahn bricht bei der großen Bundesagentur. Die Wagenburg-Zeit sollte doch schon längst vorbei sein. Oder etwa nicht?

Von einem Pflegebeirat mit „Modellierungen, die im Prinzip beliebig modellierbar sind“ und einem Betreuungsgesetz, das vergleichbare Probleme hat

Der Pflegebeirat der nunmehr in den letzten Zügen liegenden Bundesregierung sollte einen „Bericht zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff“ erarbeiten, um endlich nach Jahren des Wartens einen solchen für die nächste Reform der Pflegeversicherung zu haben – und der Beirat wird Ende Juni auch einen Bericht mit über 200 Seiten dem Bundesgesundheitsminister Bahr (FDP) überreichen, allerdings ohne Erfüllung der gestellten Aufgabe. Denn der Beirat kann sich nicht auf gemeinsame Empfehlungen zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einigen. Übrig bleibt – wie Heike Haarhoff schreibt – „Klientelpolitik„. Der Pflegebeirat hatte in dieser Woche erneut getagt, um eine Endfassung des bereits zum sechsten Mal überarbeiteten Berichts auf den Weg zu bringen. Die Frustration bei einigen muss erheblich sein, wie dieser zynische Kommentar eines Beiratsmitgliedes verdeutlicht: „Wir legen nur Modellierungen vor, die im Prinzip beliebig modellierbar sind“. Ah ja.

Man kann dem Beitrag allerdings auch zwei grundsätzliche Probleme entnehmen, die hier besonders interessieren:

1.) Zum einen wird aus dem Beirat die Nicht-Lieferung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs damit begründet, dass sich der Bundesgesundheitsminister konstant geweigert habe, konkrete Finanzeckpunkte zu definieren. »Ohne diese seien seriöse Aussagen über Leistungsansprüche in den künftig geplanten fünf Pflegegraden nicht möglich.« Das mag stimmen hinsichtlich der Quantifizierung der Kosten, die dann auf die Pflegeversicherung zukommen würden, aber doch nicht für die eigentliche Aufgabe, einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zu definieren, der in der Lage sein muss und sollte, die von allen beklagte Ungleichbehandlung psychisch-kognitiver Einschränkungen gegenüber körperlichen Defiziten zu beseitigen oder wenigstens auf ein erträgliches Maß abzumildern. Wenn man das gemacht hätte, dann müsste die Politik entscheiden, wie viel Geld sie dafür zur Verfügung stellen muss und ob sie das will. Insofern hat der Beirat sich selbst ins Knie geschossen, in dem er auf Budgetvorgaben gewartet hat, um mit diesen dann konkrete Ausgabenvolumina zu berechnen. Umgekehrt wäre der Weg sinnvoller gewesen.

2.) Zum anderen und noch grundsätzlicher zeigt sich am gescheiterten Pflegebeirat wieder einmal die „korporatistische Falle“, die immer dann und immer stärker zu beklagen ist, wenn Akteure mit ihren institutionenegoistischen Interessen aus dem Feld über das Feld in einer grundsätzlichen Frage etwas empfehlen soll. Vor diesem Hintergrund ist das Ergebnis nun keineswegs verwunderlich, sondern irgendwie zwangsläufig: Arbeitgebervertreter haben darauf gepocht, dass der Arbeitgeberanteil in der Pflegeversicherung nicht erhöht wird;  Interessenvertreter der stationären Einrichtungen beharren auf Bestandsschutz für ihre Klientel bei einer möglichen Angleichung der Geldbeträge für die einzelnen Pflegestufen zwischen ambulant und stationär. Und das es den Kommunen wichtig war, dass ein Mehrkostenaufwand für bessere Pflege nicht zulasten der Sozialhilfe geht, lässt sich auch ohne viele Sitzungen ableiten. So wird das natürlich nichts, aus der Aggregation derart komplexer Einzelinteressen kann nichts besseres Neues entstehen, sondern ganz im Gegenteil nur faule Kompromisse.

Der entscheidende Punkt ist neben der skizzierten „korporatitischen Falle“ natürlich, dass die Betroffenen wieder einmal Jahre verloren haben und die Nicht-Eingung dazu führen wird, dass weitere Jahre ins Feld ziehen werden, bevor es eine Einigung geben wird, denn jetzt muss die neue Bundesregierung wieder von vorne anfangen.

Eine zumindest partielle Verschlechterung für die Betroffenen haben wir auch in einem benachbarten und gleichsam äußerst sensiblen Bereich: dem Betreuungsrecht. Und auch hier wieder vergleichbare grundsätzliche Dilemmata: Mit den Stimmen von Union, FDP und SPD hat der Bundestag der Änderung des Betreuungsgesetzes zugestimmt. Also eine „große Koalition“ – das hört sich nach einem großen Konsens an. Wo liegt hier das mögliche Problem? „Mehr Zuwendung für Betreute – ohne mehr Geld„, diese Überschrift bringt es auf den Punkt. Wobei der Ansatz doch erst einmal positiv daherkommt:

»Mit der nun zum 1. Januar 2015 beschlossenen Gesetzesänderung möchte die Regierung die Zahl gesetzlicher Betreuungen senken. Die Betreuungsbehörden müssen künftig zu jedem Einzelfall einen Bericht vorlegen, aus dem hervorgeht, ob Menschen sich tatsächlich in allen Rechtsbelangen vertreten lassen müssen oder ob eine Vermittlung an Betreuungsvereine oder an lokale Beratungsstellen wie Mietervereine ausreicht.«

Eine genauere Betrachtung der individuellen Bedürfnisse muss doch im Interesse aller sein und das kann nicht das Problem sein. Das liegt auf einer anderen Ebene, die sich erschließt, wenn man zur Kenntnis nimmt, dass in diesem Fall eine schwarz-gelbe Gesetzesänderung auf Zustimmung stößt im rot-grün dominierten Bundesrat. Die Erklärung hierfür ist simpel: »Seit Jahren beklagen die Landesjustizminister sich über hohe Betreuungskosten.« Es geht schlichtweg um Ausgabegrößen in den Länderhaushalten – eine vergleichbare Konstellation hatten wir auch bei der Prozesskostenhilfe, die ebenfalls die Länderetats belastet. So weit, so nachvollziehbar. Aber wo liegt jetzt das Problem, dass es nach Meinung von Kritikern zu einer Verschlechterung der Situation für die Betroffenen kommen kann?

Die Regierung macht ein Änderungsgesetz unter Zustimmung des Bundesrates und nennt die dort vorgenommenen Änderungen „kostenneutral“ – ein Begriff, bei dem sämtliche roten Lichter angehen müssen, wenn das Änderungsgesetz gleichzeitig neue Aufgaben definiert, die also mit den alten Mitteln umgesetzt werden sollen. Die Betreuungsbehörden werden mit einem erheblichen Mehraufwand an Kosten, Personal und Zeit konfrontiert, um die als Verbesserung ausgewiesenen Maßnahmen umsetzen zu können. Da kann es nicht überraschen, dass der Deutsche Landkreistag bereits verlautbart, dass die Kommunen zusätzliche Mittel von den Ländern einfordern werden (müssen), sogleich garniert mit einer Klagedrohung gegen die Länder. Und auch wenn das Geld fließen würde – ein weiteres Problem wird benannt: Die notwendige Einstellung neuen Personals wäre konfrontiert mit dem Mangel an geeignetem Personal für diese nicht trivialen Aufgaben.
Im schlimmsten Fall wird die Zahl der Betreuungen wie gewünscht reduziert, aber die Betroffenen werden auf „niedrigschwellige“ Angebote verwiesen, die ihrerseits aber gar nicht in der Lage sein werden, die damit verbundenen Aufgaben auch mit Leben zu füllen. Am Ende wird zahlenmäßiger Vollzug gemeldet, aber der eigentlich individueller zu berücksichtigende Fall geht verloren im löchrigen Netz der Nicht- oder Teil-Angebote vor Ort.

Auch hier wieder müssen wir konstatieren, dass erneut Änderungen im sozialrechtlichen und sozialpolitischen Bereich nicht mehr zuerst von der Sache gedacht werden, um daraus dann die möglichen Finanzfolgen zu bestimmen und darüber dann offen zu streiten, sondern man geht von einem Finanzziel aus und versucht, die Systeme und die Menschen entsprechend zu modellieren, dass sie passen. Aber wehe, wenn nicht. Dann haben die ein Problem mehr.

Wenn Inklusion zu einem Überlebenskampf im Rollstuhl mutiert, dann ist das kafkaeske Gehäuse der Bürokratie nicht weit

Trotz Schwerstbehinderung kann Ferdinand Schießl einigermaßen selbstbestimmt leben. Das ist ihm möglich, weil das „Arbeitgeber-Modell“ Menschen mit schwersten Behinderungen, zu denen Ferdinand Schießl gehört,  die Möglichkeit eröffnet, außerhalb von Heimen in eigenen Wohnungen zu leben. Sie können ihre Pfleger als Assistenten anstellen und als deren Arbeitgeber auftreten. Krankenkasse und Kommune finanzieren das Modell. So weit, so gut. Daneben fallen natürlich auch noch andere Kosten an, wie beispielsweise Miete und Heizkosten, dafür gibt es dann die Grundsicherung – und deren Regelwerk. Und hier beginnt ein Problem nicht nur für Ferdinand Schießl, sondern möglicherweise für viele andere Menschen in einer ähnlichen Lage. Denn das Regelwerk der Grundsicherung ist umfangreich und hart. Dazu gehört neben vielen anderen Dingen, dass Grundsicherungsleistungen beziehende Mensch über kein nennenswertes Vermögen verfügen darf. Auf den ersten Blick und besonders aus der Perspektive des Steuerzahlers eine grundsätzlich nachvollziehbare Schutzregelung für die Steuerzahler, die ja die Leistungen finanzieren müssen. Die Betonung liegt hier auf dem Terminus „grundsätzlich“. Was ja andeuten soll – eben nicht immer. Und manchmal gar nicht.

Und hier sind wir wieder bei Ferdinand Schießl angekommen, dessen „Problem“ in dem Artikel „Überlebenskampf im Rollstuhl“ von Thomas Hahn in der Süddeutschen Zeitung beschrieben wird. Und hier werden wir auch mit einer Konkretisierung von „Vermögen“ konfrontiert: In Euro ausgedrückt: Mehr als 2.600 Euro sind ein schädliches Vermögen. Denn Ferdinand Schießl zum Beispiel darf auf seinem Girokonto höchstens ebendiese 2.600 Euro haben. Aber warum ist das ein Problem? Seit einigen Jahren haben behinderte Menschen wie Ferdinand Schießl einen Rechtsanspruch darauf, ihre Assistenten über ein persönliches Budget zu finanzieren. Schießl hat diesen Rechtsanspruch mit Leben gefüllt und mit der Krankenkasse einen Budgetvertrag ausgehandelt: „Seither bekommt er monatlich einen festen Betrag, über den er seine Pflege finanzieren kann, der Löwenanteil davon kam von der Krankenkasse, der Rest von der Stadt.« So weit, so gut. Und ebenfalls gut ist die Möglichkeit seitens der Krankenkasse, dass Herr Schießl „zweckgebundene Rücklagen“ bilden darf, die erst am Ende der Budget-Laufzeit aufgebraucht sein müssen. Die sind vorgesehen, um Ausfälle wie Krankheit oder Urlaub auffangen zu können. Diese praxisorientierte Regelung kollidiert jetzt mit dem Regelwerk der Grundsicherung, denn die zweckgebundenen Rücklagen, die – wie der Name schon sagt – wohlgemerkt nicht für Kaffee oder andere Dinge des Lebens, sondern nur für die Finanzierung von Assistenzleistungen eingesetzt werden dürfen, wurden dem Herrn Schießl auf sein Girokonto überwiesen, damit er das Geld bedarfsbezogen einsetzen kann – über die Höhe der Gelder auf seinem Girokonto muss er aber dem Grundsicherungsträger genaue Angaben machen, was er dann auch ordnungsgemäß gemacht hat. Und man ahnt schon, was an dieser Stelle passiert.

Durch die Überweisung der wohlgemerkt „zweckgebundenen Rücklagen“ befand sich der Kontostand des Herrn Schießl oberhalb der erwähnten 2.600 Euro und das wertete das Sozialamt als „Vermögen“ – und lehnte den Folgeantrag auf Grundsicherungsleistungen ab. Eine wirklich üble Situation für den Betroffenen, denn er hat jetzt „Vermögen“ auf dem Konto, von dem er sich aber nichts zu essen kaufen darf und keine Grundsicherungsleistungen mehr, weil er ja „Vermögen“ habe, was aber gar keines ist. Wir treten in die kafkaeske Phase ein: Die Stadt verweist darauf, dass ihr die Hände gebunden seien aufgrund der „bundesrechtlichen Vorgaben“, die eben die Grenze von 2.600 Euro in Beton gegossen haben. Und man schiebt nach, der Oberbürgermeister sei betrübt und werde sich über den Deutschen Städtetag bemühen, eine gesetzliche Änderung im fernen Berlin anzustoßen.

Aber der eine oder die andere wird sich jetzt fragen: Sieht denn die Stadt nicht, »dass Schießls vermeintliches Vermögen zweckgebunden ist? Dass er damit nicht kaufen kann, was er will?« Die dementsprechende Nachfrage bei der Stadt seitens der Zeitung brachte die erhellende Auskunft: Herr Schießl verfüge laut Kontostand über ausreichend Mittel für seinen Lebensunterhalt. Was bleibt? Der Betroffene kann nur noch versuchen, die Ablehnung der Grundsicherungsleistungen auf dem Wege einer einstweiligen Verfügung über das Gericht zu stoppen. Dafür muss er sich einen Anwalt nehmen, auf eigene Kosten. Man wird abwarten müssen, wie diese unglaubliche Geschichte ausgehen wird. Doch die vielen Erfahrungen, mit den kafkaesken Untiefen unserer sozialrechtlichen Regelungswelt stimmen einen nicht optimistisch.

Dabei handelt es sich beim Arbeitgeber-Modell um eines der wenigen wirklich weitreichenden praktischen Instrumente zur Umsetzung von Inklusion in ihrer echten, also radikalen Variante einer Ermöglichung von Teilhabe inmitten der Gesellschaft. Und der Ansatz kann zurückblicken auf eine interessante Entwicklungsgeschichte: Aus einer »Kritik am Hilfesystem (Kampf gegen die Fremdbestimmung) und dem Entwurf und der Verwirklichung von Alternativen entwickelte sich in Deutschland über die Heimkritik das Paradigma der Ambulanten Dienste. Wiederum aus der Kritik an den Ambulanten Diensten entstanden selbstorganisierte Hilfen. Diese führten in der ersten Hälfte der 1980er Jahre zu einem weitgehend gemeinsamen Konzept der Bundesrepublik Deutschland und der USA von Selbstbestimmt Leben und Assistenz,« so Gusti Steiner in einer Veröffentlichung aus dem Jahr 2001 (zitiert aus diesem Beitrag).

Ein Teil der behinderten Menschen, die das Assistenz-Modell in Anspruch nehmen, sind organisiert im Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA). Auf der Website dieses Verbandes findet man auch eine ausführliche Präsentation „Das Arbeitgebermodell in Zeiten des Persönlichen Budgets“ als PDF-Datei, wenn man sich das genauer anschauen möchte.

ForseA weist im Zusammenhang mit dem hier beschriebenen Fall auf eine Petition von Constantin Grosch hin, die man im Netz mit seiner Unterschrift unterstützen kann: „Recht auf Sparen und gleiches Einkommen auch für Menschen mit Behinderungen #2600„.

Altersarmut?! Von einer „Tabelle der Schande“ über halbe Wahrheiten bis hin zu einer Sau, die durch das Rentendorf getrieben wird

Das war aber wieder eine richtig harte Packung, die den BILD-Lesern heute verpasst wurde: „Jeder 2. Rentner bekommt weniger als Hartz IV“ – in den bekannten großen Lettern auf der Titelseite. Die Zeitung spricht gar von einer „Tabelle der Schande“, die aus Daten der Deutschen Rentenversicherung gespeist werde. 48,22 Prozent der Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrentner bekamen 2012 weniger als 700 Euro im Monat – und damit weniger als den Betrag, der Rentnern im Schnitt als Grundsicherung einschließlich Miete und Heizung zusteht. Der Eindruck, der hervorgerufen werden soll, ist klar: Jeder zweite Rentner lebt unter der Hartz IV-Schwelle.
Ist das so? Um dem Tiefschlag „Jeder 2. Rentner bekommt weniger als Hartz IV“ zu begegnen, kann man beispielsweise druf hinweisen: Insgesamt erhielten am Jahresende 2011 in Deutschland etwa 436.000 Menschen oder 2,6 % der Menschen ab 65 Jahre die Grundsicherung im Alter – größtenteils als Ergänzung zu ihrer Rente. Auch wenn man an dieser Stelle darauf hinweisen muss, dass es eine wohl eine nicht kleine Dunkelziffer an Rentnern gibt, die an sich Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen könnten, es aber aus unterschiedlichen Gründen nicht tun, so bleibt doch eine erhebliche Diskrepanz zu der in dem BILD-Artikel in die Welt gesetzte Relation.

Die Antwort auf diese Frage kann auch so ausfallen: „Da wird schon wieder eine Sau durchs Dorf getrieben“, stöhnte ein Experte der Rentenversicherung, zumindest wird er so zitiert von der „Berliner Zeitung“ in deren Beitrag „Die halbe Wahrheit über die Rente„. Von der durchschnittlichen Höhe der Rente, die von der Gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt wird, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden auf die Einkommenslage der Senioren. Dies fängt bereits damit an, dass es sich eben um einen Durchschnittsbetrag handelt:

»In die Statistik fließen nämlich alle Zahlungen ein: Die Hausfrau, die nur ein paar Jahre als Sekretärin gearbeitet hat und daraus einen Rentenanspruch von 70 Euro im Monat erworben hat ebenso wie der Facharbeiter, der jahrzehntelang ordentlich verdiente und nun monatlich 2000 Euro überwiesen bekommt. Auch Selbstständige, die nur kurz in das gesetzliche System eingezahlt haben und Arbeitnehmer, die später verbeamtet wurden, drücken den Durchschnitt nach unten,« so Karl Doemens in seinem Artikel wie auch die FAZ in ihrem Beitrag.

Das alte Durchschnittsproblem also. Wenn man eine Hand auf einer heißen Herdplatte hat und die andere auf einer kalten, dann ist einem durchschnittlich gesehen lau warm, also ein angenehmer Zustand. So ist das auch mit den Rentenbeträgen.

Also müssen wir etwas genauer hinschauen: »Der durchschnittliche Zahlbetrag der Alters-Rente lag 2011 in den alten Bundesländern bei 987 Euro für Männer und 495 Euro für Frauen. Im Osten waren es 1.058 Euro für Männer und 711 Euro für Frauen.« Aber auch das sind nur Durchschnittsbeträge, differenziert nach Geschlecht sowie West und Ost. Relevant ist natürlich das gesamte Haushaltseinkommen, dass den Rentnern zur Verfügung steht. Und da sehen die Werte bei vielen (noch) anders aus. Auch heute wird in vielen Presseberichten auf den „Alterssicherungsbericht 2012“ hingewiesen, zu dem das Bundesarbeitsministerium in einer Pressemitteilung im November des vergangenen Jahres geschrieben hat: »Senioren in Deutschland sind heute in der Regel gut versorgt. Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben dabei die größte Bedeutung. Sie werden ergänzt durch Leistungen aus anderen Alterssicherungssystemen und weiteren Einkünften. Im Ergebnis erreichten im Jahr 2011 Ehepaare ein durchschnittliches Netto-Gesamteinkommen in Höhe von 2.433 Euro im Monat, alleinstehende Männer 1.560 Euro und alleinstehende Frauen 1.292 Euro.« Aber auch heißt es wieder: Obacht, Durchschnittswerte. Auf die Streuung kommt es an.

Was aber klar sein sollte: Die Altersarmut wird in den kommenden Jahren kontinuierlich zunehmen und damit auch die Zahl der alten Menschen, die Rentenansprüche haben werden, die unterhalb der Grundsicherungsleistungen liegen. Man kann sich das verdeutlichen, wenn man einen Blick wirft auf die Kunstfigur des deutschen „Eckrentners“. Hierbei handelt es sich um eine Person, die 45 Jahre lang ohne Unterbrechungen in die Rentenkasse eingezahlt hat und die immer genau das durchschnittliche Arbeitseinkommen der in der Gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten verdient und darauf Beiträge abgeführt hat.

Nach der Rentenformel ergibt sich daraus die folgende Monatsrente:

Eckrente = Zugangsfaktor x Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert
= 1,0 x 45 x 1,0 x 28,07 = 1.263,15 Euro/Monat Bruttorente, davon müssen also beispielsweise noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag bezahlt werden.

Zum 1. Juli 2013 steigt der aktuelle Rentenwert übrigens um 0,25%, was dann zu einer Eckrente von 1.266,30 Euro führen wird. Wohlgemerkt, unter der Voraussetzung, dass die Annahmen erfüllt werden, die dem Modell zugrundeliegen. Nun gibt es aber zum einen viele Menschen, die nicht auf 45 Beitragsjahre kommen (können) oder die deutlich weniger verdient haben als der Durchschnitt (das Durchschnittseinkommen in der Rentenversicherung belief sich 2012 auf 31.144  Euro pro Jahr) oder die vor der Regelaltersgrenze ausscheiden und dann erhebliche Abschläge von ihren Rentenbeträgen in Kauf nehmen müssen. Und ganz oft sehen wir die Kombination aus beiden den Rentenzahlbetrag erheblich verschlechternden Faktoren. Diese Menschen rutschen bereits heute in die Nähe oder unter die Grundsicherungsschwelle. Und die weitere Absenkung des Rentennieveaus ist ja im Gesetz eingespeist. Vor diesem Hintergrund ist ein Anstieg der Zahl der armen Rentner zwangsläufig – und nicht umsonst diskutieren die Parteien über „Lebensleistungsrente“, „Solidarrente“ oder „Garantierente“ in Höhe von derzeit um die 850 Euro.

Nun könnte man an dieser Stelle einwenden, dass es ja nicht nur Kürzungen im Bereich der gesetzlichen Rente gegeben hat, sondern auch zugleich einen Auf- und Ausbau der Förderung der privaten Altersvorsorge („Riester-Rente“), aus der dann ja auch zukünftig zusätzliche Einnahmen der Rentner generiert werden – könnten. Und auch die betriebliche Altersvorsorge wird gefördert, beispielsweise über die Entgeltumwandlung (kritisch dazu mit Blick auf die Auswirkungen auf die Finanzen der Sozialversicherungen Schmähl (2007) sowie generell die hervorragende Analyse zur Rententhematik in Schmähl (2011): Warum ein Abschied von der „neuen deutschen Alterssicherungspolitik“ notwendig ist, Arbeitspapiere des Zentrum für Sozialpolitik/1/2011, Bremen). Auch hier gilt aber der Befund: Diese Instrumente verstärken vor allem die bereits heute erkennbare Spreizung der verfügbaren Einkommen der Rentnerhaushalte im Sinne einer Polarisierung zwischen denen am oberen und denen am unteren Rand, denn die private Vorsorge wird vor allem von denen genutzt, die bereits heute eine hohe Sparquote haben, während gerade die Geringverdiener auf diese zusätzliche Absicherung verzichten – und von den erwartbar negativen Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf die, die ihr Geld in kapitalgedeckte Produkte angelegt haben, ganz zu schweigen.

Das wir uns bereits insgesamt auf einer schiefen Ebene nach unten befinden, kann man beispielsweise an einer ganz bestimmten Gruppe der Rentner zeigen: den Erwerbsminderungsrentnern: »Seit Mitte der 1990er Jahre ist der durchschnittliche Zahlbetrag bei den Rentenzugängen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (EM-Renten) um über zwölf Prozent gesunken. 2011 lag er mit monatlich 596 Euro deutlich unterhalb des steuerfreien Existenzminimums von seinerzeit 667 Euro. Erwerbsgeminderte haben ein besonders hohes Risiko, in die Grundsicherungsabhängigkeit zu geraten. Während zuletzt nur zwei Prozent der Bezieherinnen und Bezieher einer Altersrente im Alter von 65 und mehr Jahren ergänzende Leistungen der Grundsicherung bezogen, waren es unter den dauerhaft voll Erwerbsgeminderten, die eine Erwerbsminderungsrente bezogen, 10,8 Prozent.«, so Johannes Steffen in der Zusammenfassung seiner jüngst erschienenen Analyse „Erwerbsminderungsrenten im Sinkflug. Ursachen und Handlungsoptionen„. Dort macht er auch Vorschläge, wie diese Entwicklung aufgehalten und umgekehrt werden (könnte).

„Fachkräfte“ und „high potentials“ sollen zu uns kommen, aber nicht das menschliche „Strandgut“ der Globalisierung und des Wohlstandsgefälles

Auf der einen Seite wird der „Geld- und Menschensegen“ durch die Globalisierung bejubelt und mehr davon gefordert – gemeint sind die Gelder aus aller Herren Länder, die in der Schweiz deponiert oder in Deutschland investiert werden, wie aber auch und derzeit vor allem die „Fachkräfte“ und „high potentials“, die man angeblich so dringend braucht wegen der demografischen Entwicklung. Gerade Deutschland geht bereits wieder auf „Anwerbetour“ in andere Länder, rekrutiert in China 150 Altenpfleger, die demnächst in deutschen Pflegeheimen eingesetzt werden oder eine Stadt wie Mainz bestellt sich in Spanien 200 spanische Erzieherinnen, um den Fachkräftemangel in den eigenen Kitas zu bekämpfen. Von den vielen osteuropäischen Ärzten in deutschen Krankenhäusern ganz zu schweigen.

Auf der anderen Seite gibt es aber die aus dieser Sicht zu vermeidenden „Kollateralschäden“ der Zuwanderung – gemeint sind hier Menschen, die eben nicht den Nutzungsinteressen der Aufnahmeländer entsprechen (können), die vor allem kommen, weil sie in bitterer Armut leben müssen oder aber in welcher Hinsicht auch immer in ihren Herkunftsländern verfolgt werden. Die will man eigentlich nicht und zuweilen sagt man das dann auch ganz offen. So wie in dieser Woche und so geschehen in Deutschland und der Schweiz, zwei Ländern, die bislang grosso modo auf der absoluten Gewinnerseite der Globalisierung zu finden sind. Konsequenterweise wollen dann die Apologeten einer „gesteuerten“ Zuwanderung die Menschen am besten mit „Punkten“ in Attraktivitätsklassen einteilen und einladen, reinlassen, abblocken – oder aber eben „rausschmeißen“, wenn sie „unglücklicherweise“bei uns rein gekommen sind.

Damit wären wir bei der Wortwahl nicht irgendeines Außenseiters oder vermeintlichen Sprechers der „schweigenden Mehrheit“ angekommen, sondern bei dem Bundesinnenminister Friedrich (CSU) höchstselbst. So vermeldet die Süddeutsche Zeitung kurz und präzise: Friedrich will ausländische Sozialbetrüger „rausschmeißen“. Der Minister »kündigt nun einen harten Kurs „ohne großes Federlesen“ an«, schreibt Welt Online bereits im Untertitel ihrer Berichterstattung. Wieder einmal geht es um die Armutsflüchtlinge aus Bulgarien und Rumänien, die seit einigen Monaten aufgrund von Berichten aus einigen besonders hart davon betroffenen Kommunen wie Dortmund, Berlin usw. im Fokus einer sich – trotz aller differenzierenden und relativierenden Hinweise (so auch in einem Beitrag auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ am 4. März 2013) – verselbständigenden Debatte stehen.

Die Bundesregierung werde künftig mit Ausweisung und Einreiseverboten auf mutmaßliche Sozialleistungseinwanderer reagieren, so der Bundesinnenminister und die EU-Kommission habe Deutschland mitgeteilt, dass solche Sanktionen nach europäischem Recht erlaubt seien. Der Herr Minister möchte ausweisen und die davon Betroffenen mit einer Einreisesperre für eine „bestimmte Zeit“ belegen: „Wenn die dann irgendwo aufgegriffen werden, dann kann man ohne großen Federlesens sie wieder rausschmeißen, und das ist das Entscheidende“, mit diesen Worten wird der Bundesinnenminister in der Süddeutschen Zeitung zitiert. Und an dieser Sprache merkt man natürlich sogleich, dass es dem Herrn Minister vor allem um Wahlkampf geht, um die berühmte Lufthoheit über den Stammtischen. Das Problem ist nämlich, dass der Herr Minister hier vor allem eine Aktivitätssimulation in den Raum stellt, um die Emotionen eines Teils der Bevölkerung zu bedienen, die aber gerade im vorliegenden Fall der beiden Länder Rumänien und Bulgarien weitgehend eine Simulation bleiben muss, denn die Bürger dieser Staaten sind EU-Bürger, für die Freizügigkeit gilt, die nur bei „Betrügern“ eingeschränkt werden darf, so die EU-Kommission – und dazu muss man erst einmal einen Betrug beweisen. Und überhaupt – die „Beweislage“ der Bundesregierung, dass es in einem großen Umfang „Sozialleistungseinwanderung“ gebe, ist mehr als dünn und stützt sich – so die Ausführungen der Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag (Haltung der Bundesregierung zum Umgang mit EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern aus Rumänien und Bulgarien, Bundestags-Drucksache 17/13322 vom 26.04.2013) – im Wesentlichen auf die Zitation eines „Brandbriefs“ des Deutschen Städtetags vom Januar dieses Jahres. Konkret findet man in der Drucksache den folgenden Hinweis:

»Der Bundesminister des Innern stützt sich insoweit u. a. auf das Positionspapier des Deutschen Städtetages vom 22. Januar 2013, wonach es … „erhebliche Probleme mit einem großen Anteil der zuwandernden Menschen aus Südosteuropa“ gebe. Die Einreise erfolge „offiziell zum Zweck der Arbeitssuche“, jedoch komme eine Erwerbstätigkeit wegen der „schlechten Bildungs- und Ausbildungssituation sowie fehlender und mangelhafter Sprachkenntnisse“ und der „sozialisationsbedingten Erfahrungshorizonte“ nicht zustande. Schlepper nähmen „gegen ein hohes Entgelt die Vorbereitung der Kindergeldanträge und der Gewerbezulassungsverfahren“ vor und Zuwanderer versuchten „sich illegal Einkommen zu verschaffen, zu Dumpinglöhnen zu arbeiten oder der Prostitution sowie der Bettelei nachzugehen“« (Bundestags-Drucksache 17/13322, S. 18)

Das ist doch mehr als dünn. Entsprechend auch die Kommentierung von Peter Nowak in einem Beitrag bei Telepolis.

Nur scheinbar nicht in einem direkten Zusammenhang stehend eine andere Meldung, die uns aus der Schweiz erreicht: „Schweizer sind mit verschärftem Asylrecht einverstanden„, meldet beispielsweise „Zeit Online“: »Knapp 80 Prozent der Bürger haben eine Initiative gegen das neue Schweizer Asylrecht abgelehnt. Flüchtlinge können damit innerhalb von 100 Tagen abgewiesen werden.« Die politische Linke und Hilfsorganisationen für Migranten wollten das Gesetz mit dem Referendum nun zu Fall bringen, scheiterten aber mit ihrem Vorhaben mehr als deutlich. Ein Hintergrund ist sicher auch die wahrgenommene „Belastung“: »Die Schweiz rangiert bei der Aufnahme von Flüchtlingen unter den europäischen Staaten an vierter Stelle hinter Malta, Schweden und Luxemburg. Auf 332 Schweizer kommt ein Asylbewerber, im europäischen Durchschnitt ist es einer auf 625 Einwohner.« Derzeit warten etwa 48.000 Menschen in der Schweiz auf ihren Asylbescheid; die meisten stammen aus Eritrea, Nigeria, Tunesien, Serbien und Afghanistan.

Über einen ganz besonderen Aspekt mit Blick auf die Schweizer Behörden berichtet Jan Dirk Herbermann in seinem Artikel über die nun gescheiterte Initiative:

»Laut dem neuen eidgenössischen Asylgesetz aber können sie „renitente“ Asylbewerber in „besondere Zentren“ einweisen. „Asylsuchende, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden“ oder den Asylprozess „erheblich stören“, müssen mit einem Zwangsaufenthalt in den abgeschirmten Zentren rechnen. Die „besonderen Zentren“ bilden die Eckpfeiler eines der schärfsten Asylgesetze in Europa – und sie lösen seit Monaten Entrüstung bei vielen Eidgenossen links der Mitte aus. Die Gegner des neuen Asylgesetzes warnen mit Blick auf die „besonderen Zentren“ vor einer „Schweiz der Lager“.«

Man muss allerdings fairerweise an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es bislang noch nicht zu der Einrichtung eines solchen „Lagers“ gekommen ist.

Beide Beispiele aber zeigen, dass die Luft dünner wird für Asylsuchende aus Drittstaaten wie für Armutsflüchtlinge innerhalb der EU. Aber aufhalten können wird man diese Wanderungsbewegungen nur schwer bis gar nicht. Und teilweise produziert man selbst das, was man jetzt wortaggressiv beklagt, womit wir wieder bei unserem Bundesinnenminister wären. Denn die Tatsache, dass sich viele Armutsflüchtlinge als Ein-Mann-„Selbständige“ anmelden, hat ja auch was mit dem Verbot einer legalen Beschäftigungsaufnahme zu tun, die Deutschland noch bis Ende dieses Jahres ausgereizt hat. Ab 2014 ist damit aber definitiv Schluss. Es Sollte allen klar sein – die Armuts-Afrikaner kann man möglicherweise noch eine ganze Weile auf dem Mittelmeer stoppen oder gleich auf nordafrikanischem Boden, aber die Armutsflüchtlinge innerhalb der EU werden sich nicht so einfach davon abhalten lassen, ihr Glück im „Erfolgsmodell“ Deutschland, so die regierungsamtliche Terminologie, zu suchen. Und mal ehrlich – würden wir das nicht auch versuchen, wenn wir nicht auf der Sonnenseite leben würden? Zumindest einige schon, sicher.