Der Mindestlohn als große Schweinerei. Nein, nicht so, wie jetzt manche reflexhaft denken. Sondern die Fleischindustrie will mit einem solchen sauberer werden

Die Zustände in Schlachthöfen und anderen Betrieben der deutschen Fleischindustrie sind stark in Verruf geraten – seit Monaten häufen sich die kritische Berichte in den Medien über unerträgliche Arbeitsbedingungen in dieser Branche. Nicht umsonst hat es Deutschland geschafft, zum „Billigschlachthaus“ Europas zu werden. Einen wesentlichen Beitrag zur „Effizienz“ der deutschen Schlachthöfe leistet der Einsatz billigste Arbeitnehmer aus den Ostgebieten der EU, die im Regelfall auf Basis von Werkverträgen tätig werden. Zu Löhnen, die man wirklich nur noch als eine riesengroße Schweinerei bezeichnen muss und oft untergebracht in völlig überlegtem Wohnraum, für den sie dann auch noch teilweise Wucher-Mieten zahlen müssen.

Doch endlich kann und darf berichtet werden: Es bewegt sich was. „Dumpinglöhne durch den Wolf gedreht„, so die Überschrift eines Artikels in der taz. »Die großen Fleischkonzerne in Deutschland wollen mit einem Mindestlohn ihren schlechten Ruf abschütteln.« Und die Tarifverhandlungen dafür sollen jetzt beginnen. Die Vertreter der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Fleischindustrie (VDEW) werden sich zum ersten Mal in Hannover an einen Tisch setzen.

»Ziel der Verhandlungen sei ein Mindestlohn für alle Beschäftigten in der Fleischwirtschaft, sagt Michael Andritzky, Hauptgeschäftsführer des … VDEW … Damit solle es den „schwarzen Schafen“ in der Branche „unmöglich“ gemacht werden, „Dumpinglöhne zu zahlen und das Ansehen der Branche weiter zu beschädigen“. Andritzky verhandelt im Auftrag der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) und ihren regionalen Branchenverbänden. Damit sind die vier großen Schlachtkonzerne Tönnies, Vion, Danish Crown und Westfleisch sowie die großen Geflügelschlachtereien Wiesenhof und Heidemark alle vertreten – genauso wie die überwiegend mittelständischen Verarbeitungsbetriebe.«

Der Hinweis auf die Einbindung von Tönnies, der größte deutsche Schlachtkonzern, ist von besonderer Bedeutung. Noch Anfang September berichtete DER SPIEGEL im Heft 37/2013 unter der Überschrift „Nur ohne Gewerkschaft„: Der Fleischkonzern Tönnies blockiert die Einführung eines Tarif-Mindestlohns auf Schlachthöfen. Danach hatten sich bereits im Juli Manager der großen vier Fleischkonzerne in Deutschland – Danish Crown, Tönnies, Vion und Westfleisch – mit dem Verband der Ernährungswirtschaft in Bonn getroffen und »die vier Konzerne (einigten sich) in der Sitzung auf einen Mindestlohn, der sich an der Zeitarbeitsbranche orientieren sollte – aktuell 8,19 Euro im Westen. Und auch die Kollegen vom „Weiß-Fleisch“, Hähnchenschlachter wie Wiesenhof, ließen sich mitreißen. Wer dann aber ausscherte, war der Tönnies-Konzern.« Als Argument wurde von Clemens Tönnies angeführt, er sei nicht gegen den Mindestlohn, sehr wohl aber gegen eine Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft NGG und man wolle in Eigenregie die Bedingungen verbessern.

Vor diesem Hintergrund ist dann diese aktuelle Meldung interessant: „Arbeitsminister Schneider und Tönnies über Mindestlohn einig„, kann man in der Online-Ausgabe der WAZ lesen. Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) erwarte nach einem Gespräch mit Fleischunternehmer Clemens Tönnies, dass es bald einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde geben werde. Laut Minister Schneider sollen Werkvertrags-Arbeitnehmer dabei genauso behandelt werden wie Festangestellte. Dem habe Clemens Tönnies, Chef des größten deutschen Schlachtkonzerns, vor Beginn der Tarifverhandlungen zugestimmt.
Das sind alles sehr positive Signale. Natürlich hat die Branche primär aus Sorge um ihr zunehmend ramponiertes Image in Verhandlungen über einen Mindestlohn eingewilligt – aber wenn es denn zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen für einen Teil der Beschäftigten beitragen kann, dann ist die Ausgangsmotivation nicht entscheidend.

»… derzeit klaffen die Löhne weit auseinander: Während ein deutscher Facharbeiter nach Angaben der Gewerkschaft einen Stundenlohn von rund 15 Euro erhält,bekommen ausländische Werkvertragsleute für das Schlachten, Zerlegen und Weiterverarbeiten von Schweinen, Rindern und Geflügel oft nur drei bis sechs Euro pro Stunde. In Einzelfällen liegen die Löhne laut NGG sogar noch niedriger«, kann man dem taz-Artikel entnehmen. »Die Fleischindustrie habe jahrelang auf das lukrative Geschäftsmodell aus Werkverträgen und Subunternehmerketten gesetzt und sich vehement gegen Änderungen gewehrt … Die Spitze bildeten die Schlachthöfe, in denen unterschiedlichen Schätzungen zufolge zwischen 50 und 80 Prozent der Beschäftigten Werkvertragsarbeitnehmer sind.«
Die erfasste Zahl der sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten in der Branche lag im Jahr 2012 bei 181.000 – sie hat in den vergangenen zehn Jahren um 20 Prozent abgenommen, während gleichzeitig Umsatz und Produktion der Branche angestiegen sind.

Sollten die Verhandlungen eine Einigung auf einen Mindestlohn bringen, muss eine weitere Hürde genommen werden: Denn damit der Mindestlohn auch für ausländische Werkvertragsnehmer gelten kann, muss die Fleischbranche in das sogenannte Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden. Dies müssen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite beantragen. Die Allgemeinverbindlichkeit ist deswegen so wichtig, weil nur dann auch die Arbeitgeber den Mindestlohn zahlen müssen, die ihren Sitz im Ausland haben.

Wie gesagt, positive Signale, aber erst einmal müssen die Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden. Und auch hier treffen wir auf ein Argument, dass diese Tage immer wieder im Kontext der allgemeinen Debatte über einen gesetzlichen Mindestlohn im Kontext der Mitte dieser Woche beginnenden Koalitionsverhandlungen vorgetragen wird: Ob sich die Arbeitgeber auf die geforderten 8,50 Euro einlassen werden, ließ Andritzky, der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, mit Verweis auf die Lohnsituation in Ostdeutschland offen.

Nur selten haben sich so viele über Ostdeutschland Gedanken gemacht, wie in diesen Tagen der Mindestlohn-Diskussion. Natürlich immer nur mit dem guten Ansinnen, Millionen Arbeitslose in den Niedriglohnreservaten Deutschlands zu verhindern, die es geben muss, wenn die nicht mehr für sechs Euro oder weniger in der Stunde arbeiten dürfen. Ironie aus.

Manche glauben das sogar, obgleich sie es nicht wissen, sondern vermuten. Und manchen ist das egal, die behaupten das aber auch einfach mal so, weil sie Angst und Schrecken säen wollen unter den „risikoaversen“ Deutschen. Und das sind die Schlimmsten. Nicht selten beginnen die dann ihre Sätze mit „Studien haben gezeigt …“ oder „Top-Ökonomen befürchten …“. Aber das macht ein ganz großes Fass auf. Für heute bleibt der Deckel drauf.

Der Mindestlohn im Ringkampf der Parteien und Ökonomen – zugleich ein Fallbeispiel für die Reduzierung von Arbeitsmarktpolitik auf eine unterkomplexe Ein-Punkt-Politik

In der Wirtschaftspolitik gibt es ein immer wiederkehrendes Ritual – im Frühjahr und im Herbst veröffentlicht eine Gruppe ausgewählter Wirtschaftsforschungsinstitute ihre so genannte „Gemeinschaftsdiagnose“. Heute war es wieder soweit – das „Herbstgutachten 2013“ wurde der Öffentlichkeit vorgestellt. Die eigentliche Funktion dieser Gutachten besteht darin, eine Prognose über die wirtschaftliche Entwicklung im laufenden sowie im kommenden Jahr vorzulegen. Immer wieder nutzen die beteiligten Wirtschaftsforschungsinstitute die Kommentierung der wirtschaftlichen Entwicklung, um zu einzelnen wirtschaftspolitischen Themen Position zu beziehen. So auch im diesjährigen Gutachten, das mit der Überschrift „Konjunktur zieht an — Haushaltsüberschüsse sinnvoll nutzen“ eine frohe und eine gezielte Botschaft transportieren möchte. Bereits vor der offiziellen Veröffentlichung des Herbstgutachtens berichtete die Online-Ausgabe des Handelsblatts über wesentliche Inhalte des Gutachtens mit der knackigen Überschrift: „Wirtschaftsforscher lehnen Mindestlohn ab„. Bei Einführung eines Mindestlohns könne es vor allem in Ostdeutschland zu einem beträchtlichen Abbau von Arbeitsplätzen kommen und diese bereits gestern vom Handelsblatt verbreitete Botschaft findet sich heute in vielen Tageszeitungen wieder.

Wenn man nun einen Blick in das mittlerweile im Original vorliegende Herbstgutachten wirft, dann wird man dort den folgenden Passus zum Thema Mindestlohn finden:

»Derzeit scheint unter den Parteien ein breiter Konsens darüber zu bestehen, in der nächsten Legislaturperiode Mindestlöhne beziehungsweise Lohnuntergrenzen einzuführen. In den Wirtschaftswissenschaften werden Mindestlöhne inzwischen differenzierter gesehen, als dies noch vor wenigen Jahren der Fall war. Mittlerweile liegen erste Analysen der Mindestlohn-Regelungen für einzelne Branchen in Deutschland vor. Sie ergaben keine gravierenden negativen Folgen für die Beschäftigung. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass es sich hierbei um Erfahrungen mit branchenspezifischen Mindestlöhnen handelt, die zumeist für Ost- und Westdeutschland unterschiedliche Regelungen enthalten. Ein einheitlicher, d.h. für alle Branchen und alle Regionen geltender Mindestlohn hätte wahrscheinlich deutlich negativere Folgen für den Arbeitsmarkt als die bisherigen Branchenverträge. So verdient in Ostdeutschland rund ein Viertel aller Arbeitnehmer weniger als der von manchen geforderte Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde; bei Einführung eines Mindestlohns in dieser Höhe könnte es dort zu einem beträchtlichen Stellenabbau kommen. Auch wären wohl kleine Betriebe stärker betroffen als große. Schließlich dürfen die Wirkungen eines Mindestlohns auf die personelle Einkommensver- teilung nicht überschätzt werden« (S.56)

Das nun wiederum klingt schon deutlich differenzierter und auch vorsichtiger als die markige Zitation im vorangegangenen Handelsblatt-Artikel. Und insgesamt ist die hier vorfindbare Art und Weise der Formulierung ein deutlicher „Fortschritt“ gegenüber den bisherigen Verlautbarungen der Mainstream-Ökonomen in Deutschland, die sich immer wieder ablehnend gegenüber jeglicher Form von Mindestlohnregelungen ausgesprochen haben (an dieser Stelle übrigens im internationalen Vergleich selbst gegenüber den amerikanischen Ökonomen ziemlich isoliert) und grundsätzlich den Teufel des massiven Jobabbaus an die Wand gemalt haben. Eingeweihte werden sich an dieser Stelle sicherlich noch gut daran erinnern, dass beispielsweise das ifo-Institut vor noch gar nicht langer Zeit den Verlust von mehr als einer Million Jobs in den (politischen und medialen) Raum gestellt hatte.

Es ist natürlich ganz offensichtlich, warum die Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrem diesjährigen Herbstgutachten trotz aller mittlerweile vorliegenden differenzierten und teilweise gegenteiligen Befunde, was die Auswirkungen von Mindestlohnregelungen angeht, eine Warnung vor diesem Instrument der Arbeitsmarktpolitik so prominent zu platzieren versuchen, obgleich – wie hier durch die Zitation belegt – die eigentlichen Ausführungen im Gutachten selbst nur von sehr schlichtem Umfang sind. Denn mehr oder gar irgendwelche Belege findet man im vorliegenden Herbstgutachten nicht. Es geht um die derzeit (noch) laufenden Sondierungs- und (demnächst) Koalitionsbildungsgespräche zwischen Union und SPD, bei dem die Frage nach der Einführung eines gesetzlich einheitlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 € vor allem für die Sozialdemokratie von höchster Bedeutung ist. Genau auf diese Gespräche will man dahingehend Einfluss nehmen, die Einführung eines Mindestlohnes in dieser Höhe möglichst nicht zu vereinbaren. Dabei ist zwischenzeitlich die Entwicklung über diese Form der Fundamentalopposition schon längst hinweg gegangen: Wir haben mittlerweile – folgt man der aktuellen Presseberichterstattung – bereits die Phase der orientalischen Basarverhandlungen erreicht, wo die Union der SPD signalisiert, beim sozialdemokratischen „Herzensanliegen“ Mindestlohn Entgegenkommen zu zeigen, wenn die SPD ihrerseits auf Steuererhöhungen verzichtet, was prompt den Protest von sozialdemokratisch-gewerkschaftlich orientierten Ökonomen ausgelöst hat: »Renommierte linke Ökonomen haben die SPD eindringlich davor gewarnt, bei Koalitionsverhandlungen mit der Union die Forderung nach Steuererhöhungen aufzugeben«, so die Berliner Zeitung in ihrem Artikel „Professoren fordern höhere Steuern„.

Zurück zum eigentlichen Thema Mindestlohn. Zugespitzt könnte man formulieren, dass die Vorhersage von massiven Arbeitsplatzverlusten durch die Einführung eines Mindestlohnes im Prinzip auf äußerst modellhaften und damit die Komplexität der heutigen Arbeitsmärkte gar nicht mehr abbildenden Annahmen zu den Angebots-Nachfrage-Verhältnissen basieren. Sie folgen der reduktionistischen Logik, dass die Nachfrage nach Arbeit immer dann zurückgehen muss, wenn der Preis für das Angebot steigt, was ja passieren würde, wenn man einen Mindestlohn von beispielsweise 8,50 € in der Stunde einführt und davon Beschäftigte profitieren, die derzeit deutlich unter diesem Stundensatz verdienen. Aber die Wirklichkeit gerade auf den vielen unterschiedlichen Teilarbeitsmärkten folgt eben nicht dieser sehr einfach gestrickte Logik. Bereits die einfache gedankliche Berücksichtigung der Tatsache, dass die Löhne den Hauptbestandteil der privaten Konsumnachfrage bilden, mag verdeutlichen, dass man der einseitigen Kostenbetrachtung eines Mindestlohnes immer auch eine andere Dimension gegenrechnen muss. Letztendlich geht es hier um das ewige Dilemma des Doppelcharakters des Lohnes, der aus betriebswirtschaftlicher Sicht immer Kosten darstellt, die man gerne reduzieren will, der aber aus volkswirtschaftlicher Sicht gleichzeitig maßgeblich die Nachfrageseite determiniert.

Auf der anderen Seite ist es aber auch wichtig und nur redlich, wenn man den Mindestlohnbefürwortern ins Stammbuch schreibt, dass man den Mindestlohn nicht überfrachten sollte mit Erwartungen, die er nicht erfüllen kann. So wird immer wieder – ob bewusst oder unbewusst – behauptet, dass der Mindestlohn in der Lage sei, Armut zu verhindern, besonders gerne wird auf die Verhinderung von Altersarmut hingewiesen. Hier nun muss man allerdings bei einer halbwegs objektiven Betrachtung eine Menge Wasser in den Mindestlohnwein gießen. So wissen wir doch – um nur ein Beispiel zu nennen –, dass wir derzeit bei der bestehenden Rechtslage einen Mindestlohn von über elf Euro pro Stunde bräuchten, damit man eine gesetzliche Rente bekommen kann, die oberhalb von Hartz IV liegt. Und auch die immer wieder und völlig zurecht kritisierte und skandalisierte Problematik der „Aufstocker“ würde nur teilweise durch einen Mindestlohn reduziert werden – denn der größte Teil der Aufstocker im Grundsicherungssystem arbeitet in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, die auch bei 8,50 Euro-Stundenlohn weiterhin aufstockende Leistungsansprüche generieren werden. Diese beiden Beispiele sind nun allerdings kein Problem des Mindestlohns, sondern zum einen der rentenrechtlichen Ausgestaltung der erwartbaren Leistungsansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung geschuldet (Stichwort Absenkung des Rentenniveaus) sowie der Tatsache, dass man mit einer geringfügigen Beschäftigung eben kein existenzsicherndes Einkommen verdienen kann.

Und bei aller Sympathie für die unbedingte Notwendigkeit, endlich eine nach unten verbindliche Lohnuntergrenze für die meisten Beschäftigungsverhältnisse einzuziehen, damit sich die Arbeitgeber nicht mehr der von Ihnen zu tragenden betrieblichen Kosten in Form einer Sozialisierung auf die Steuerzahler entledigen können, muss bei objektiver Betrachtung der vielen unterschiedlichen Fallkonstellationen gesehen werden, dass die Umsetzung dieses Vorhabens immer auch auf Schwierigkeiten stoßen wird beziehungsweise dass es Ausnahmen geben muss, man denke hier beispielsweise nur an die Vergütung der Auszubildenden in vielen Berufen des dualen Berufsausbildungssystems. Und natürlich wird es auch bei einem einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn immer wieder Versuche geben, diesen zu unterlaufen, beispielsweise durch unbezahlte Mehrarbeit, was wir ja bereits derzeit in vielen Branchen erleben müssen.

Und es gibt auch Wirtschaftsbereiche, in denen die wünschenswerte Durchsetzung der Mindestlohnvergütung vor großen praktischen Schwierigkeiten steht – der Taxibereich mag hier als Beispiel genannt sein. Die angestellten Fahrer, die möglicherweise entlassen werden, weil sie aufgrund der bestehenden, von den Kommunen festgesetzten Preise, nicht in der Lage sind, die notwendigen Umsätze zu erwirtschaften, um den Mindestlohn daraus zu finanzieren, können beispielsweise durch Solo-Selbständige substituiert werden, für die es überhaupt keine Vergütungsuntergrenze gibt. Wer sich differenzierter über das Thema informieren will, dem empfehle ich den Beitrag „Keine Allheilmittel gegen Armut. Vor- und Nachteile eines gesetzlichen Mindestlohns oder einer tariflichen Lohnuntergrenze“ in der Sendereihe „Hintergrund“ des Deutschlandfunks (DLF) vom 04.10.2013. Die Sendung kann hier als Audio-Datei abgerufen werden. Dort werden – gerade auch von grundsätzlichen Mindestlohnbefürwortern – notwendigerweise zu diskutierende Probleme und Schwierigkeiten, die mit der Einführung eines Mindestlohns verbunden sein werden, angesprochen und differenziert behandelt.

Schlussendlich – und das soll hier das Hauptargument bilden – brauchen wir aber eine Abkehr von der derzeit beobachtbaren Engführung auf die Frage nach einem gesetzlichen Mindestlohn. Notwendig ist in der Arbeitsmarktpolitik ein Ansatz, der an mehreren Stellschrauben Veränderungen hervorzurufen versucht. An dieser Stelle passt es, dass parallel zu dem Herbstgutachten ausgewählter Wirtschaftsforschungsinstitute das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) einen eigenständigen Wirtschaftsausblick und eine Kommentierung der Wirtschaftspolitik veröffentlicht hat, in dem das Themenfeld Arbeitsmarktpolitik wesentlich differenzierter als das entfaltet wird, was es sein sollte: als Mehr-Ebenen-Politik im Sinne eines Bestandteils von Beschäftigungspolitik.

IMK: Krise überwunden? Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung 2013/2014 (= IMK-Report 86), Düsseldorf, Oktober 2013

In diesem Bericht finden wir auf den Seiten 30 und 31 folgende Hinweise auf die erforderlichen beschäftigungspolitischen Schritte:  In den letzten beiden Jahren wurde der gesamtwirtschaftliche Verteilungsspielraum auch ausgeschöpft und dadurch trug die Lohn- und Gehaltsentwicklung in dem schwierigen Umfeld der Wirtschaftskrise im Euroraum erheblich zur Stabilisierung der Binnenwirtschaft in Deutschland bei. Dies muss nun aber auch mittelfristig stabilisiert werden.
»Entsprechend einer … makroökonomisch orientierten Lohnpolitik sollten die gesamtwirtschaftlichen Lohnsteigerungen nicht nur in einzelnen Jahren, sondern generell den Verteilungsspielraum von Trendproduktivitätsfortschritt und Zielinflationsrate der EZB ausschöpfen.« Das wird sich allerdings nicht von allein einstellen, sondern dafür ist eine Re-Etablierung tarifvertraglicher Strukturen erforderlich: »So müssen das bestehende Tarifsystem stabilisiert und der Wildwuchs in nicht tarifgebundenen Bereichen durch eine Ausweitung des Tarifsystems eingedämmt werden.« Nach Auffassung des IMK »… ist eine breite Anwendung der Allgemeinverbindlicherklärung von zentraler Bedeutung für die Stabilität nationaler Tarifvertragssysteme«. Um das zu erreichen, müsse allerdings das Verfahren der Allgemeinverbindlichkeitserklärung in Deutschland reformiert werden. Denn tatsächlich ist der Grad der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen in den zurückliegenden Jahren gesunken.

»Wegen des anhaltenden Widerstands des Arbeitgeberdachverbandes BDA ist seit den 1990er Jahren Zahl und Geltung allgemeinverbindlicher Tarifverträge stark geschrumpft. Inzwischen gibt es sie fast nur noch im Friseurhandwerk und im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Wichtig für die notwendige Wiederbelebung der Allgemeinverbindlichkeit wären neben einer Senkung des bisher erforderlichen Quorums von 50 Prozent die Abschaffung der Veto-Position des BDA und die stärkere Einbindung der Branchen-Tarifparteien in die Entscheidungsfindung. Deren Bereitschaft zur Einführung der Allgemeinverbindlichkeit ist zumeist deutlich größer«, so die Erläuterungen in einem aktuellen Beitrag im Magazin „Mitbestimmung“.

Das IMK setzt als Zielgröße, dass die Mehrheit der Tarifverträge allgemeinverbindlich werden: »Letztlich kann nur ein als allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag einen ordnungspolitischen Rahmen für einen fairen unternehmerischen Wettbewerb ohne Lohnkonkurrenz schaffen«.
Erst an dieser Stelle kommt der Mindestlohn ins Spiel: »Ergänzend ist ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn notwendig, der verhindert, dass die Löhne in den Bereichen, in denen die regulative Grundlage eines Tarifvertrages fehlt, immer weiter nach unten ausfransen und der eine allgemeine Lohnuntergrenze bildet, auf der Tarifverträge aufbauen können.«

Die öffentliche Hand kann darüber hinaus durch die Generalisierung der bereits in einigen Bundesländern vorhandenen Tariftreuegesetze dafür sorgen, das zukünftig sichergestellt wird, dass flächendeckend bei öffentlichen Auftragsvergaben die Tariftreue eingehalten wird.
Auch die Fehlentwicklung eines wachsenden Niedriglohnsektors wird von IMK thematisiert, wobei die Wissenschaftler darauf hinweisen, dass vor allem bei den Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten die Niedriglohnproblematik ausgeprägt ist. Besonders hervorzuheben ist das IMK-Plädoyer für eine politischen Neugestaltung der Minijobs, die längst überfällig ist angesichts des Wissens hinsichtlich der verzerrenden Wirkungen dieser Beschäftigungsform, über das wir heute verfügen:

»Damit geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse nicht länger als Kostensenkungsinstrumente und zur Verdrängung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen missbraucht werden können, sollten Minijobs sowohl im Haupt- als auch im Nebenerwerb abgeschafft werden. Ziel sollte ein einheitliches sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ab dem ersten Euro sein.«

Höchstens als Ergänzung könnten sich die IMK-Wissenschaftler dann ein System direkter Lohnzuschüsse für bedürftige Erwerbstätige mit niedrigen Erwerbseinkommen über das Steuersystem in Verbindung mit einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und einer Mindestförderschwelle ab beispielsweise 15 Erwerbsstunden pro Woche vorstellen (das IMK bezieht sich hier explizit auf den Beitrag von Herzog-Stein, A. / Sesselmeier, W. (2012): Alternativen zu Mini- und Midi-Jobs? Die Beispiele Frankreich und Vereinigtes Königreich, WSI-Mitteilungen, Nr. 1, S. 41-49).

Die Darstellung der Vorschläge des IMK sollten verdeutlichen, dass ein breiter beschäftigungspolitischer Zugang in den vor uns liegenden Jahren erforderlich ist – und dabei spielt der gesetzliche Mindestlohn eine Rolle, aber nur als Bestandteil in einem weit umfassenderen Puzzle an notwendigen Maßnahmen. Insofern sollte man nicht in die Falle laufen, alles auf die Frage eines Mindestlohnes und seiner Höhe zu fokussieren, sind dann doch die Enttäuschungen vorprogrammiert.

Die zunehmende Altersarmut ist gefühlt sicher, die Gewerkschaften wollen ein Vorsorgelager anlegen und die Beitragszahler sollen den Müttern (und dem Bundeshaushalt) was Gutes tun

Es ist schon ein mehrfach verschachteltes Trauerspiel, das mit und um die Rente aufgeführt wird. Was waren das noch für Zeiten, als beispielsweise in den 1980er Jahren mehr als 90% der Menschen der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung vertraut haben. Innerhalb weniger Jahre ist es interessierten Kreisen in den 1990er Jahren gelungen, dieses bis dahin stabile Vertrauensfundament in der Bevölkerung grundlegend zu zerstören. Das Wort „Rentenreformen“ steht mittlerweile paradigmatisch für das Gegenteil von dem, was in der Vergangenheit im politischen Raum eigentlich mal mit „Reform“ verbunden war: Umgestaltung und Verbesserung bestehender Verhältnisse, wobei die Verbesserung hier zu unterstreichen wäre. Statt dessen hat „Reform“ heute fast ausschließlich die Bedeutung eines zumeist technokratisch daherkommenden Kürzungsprogramms. Viele empfinden mittlerweile im sozialpolitischen Bereich nur die Erwähnung des R-Wortes als Bedrohungsszenario. Und Hand aufs Herz: Sie haben meistens auch allen Grund dazu.

Während die einen – denen es um eine Dekonstruktion der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente geht mit dem Ziel der Erschließung neuer Geschäftsfelder im Bereich der individualisierten privaten Altersvorsorge – die komplexen Prozesse der demografischen Entwicklung instrumentalisieren, um die Rentenversicherung sturmreif zu schießen (ohne natürlich auf den tiefen demografischen Treibsand der Kapitaldeckung hinzuweisen), herrscht immer noch bei nicht wenigen Versicherten ebenfalls eine Illusion hinsichtlich der Funktionsweise einer umlagefinanzierten Rentenversicherung. Die folgt eben nicht dem „Sparkassen-Modell“, die aktuellen Beiträge werden nicht angespart auf einem imaginären Rentenkonto, sondern direkt an die derzeit vorhandenen Rentner weitergeleitet. Und auf dem Rentenkonto der heutigen Beitragszahler sammeln sich Ansprüche darauf an, dass es in Zukunft mal vergleichbar ablaufen wird, worauf man hoffen darf, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Trotzdem glauben immer noch viele Versicherte, es handelt sich irgendwie doch um ein Ansparmodell „ihres“ Geldes.

In dieser Gemengelage muss dann wieder mal aus den Tiefen und Untiefen der Altersvorsorgeberichterstattung zitiert werden: „Die Angst vor Altersarmut wächst„, so hat Stefan Sauer seinen Artikel in der Online-Ausgabe der Frankfurter Rundschau überschrieben. Mittlerweile gehen 42 Prozent der Beschäftigten nach einer Erhebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes davon aus, dass ihre Rente zum Leben nicht ausreichen wird. Das sind vier Prozentpunkte mehr als noch 2012. Er bezieht sich hier auf die Ergebnisse einer Umfrage unter 5.800 Personen, die der DGB veröffentlicht hat: „So beurteilen die Beschäftigten die Rentenlage. Ergebnisse der Repräsentativumfrage des Instituts DGB-Index Gute Arbeit 2013„. Nun handelt es sich um Umfrageergebnisse und so sollte man die auch verstehen – insofern ist die Aussage auf dem Titelblatt der DGB-Veröffentlichung „42 Prozent werden von ihrer gesetzlichen Rente nicht leben können“ schlichtweg Unsinn, denn die glauben das – aber es könnten auch mehr oder eben weniger sein. Das ist jetzt keine Nörgelei, denn letztendlich bewegt sich die Qualität von solchen „Untersuchungen“ dann auf einem vergleichbar problematischen Niveau wie die immer wieder gerne verrissenen „Umfragen“ der anderen Seite, also der Finanzindustrie.

Apropos Finanzindustrie. Auch die hat sich mit den Ergebnissen einer Umfrage an die Öffentlichkeit gewandt, die zu unserem Themenfeld passt: Die vom Allensbach-Institut durchgeführte Postbank Studie „Altersvorsorge in Deutschland 2012/2013„.

  • Einige zusammenfassende Ergebnisse aus der Postbank-Studie: Die anhaltend niedrigen Zinsen hinterlassen Spuren bei der Bereitschaft der Bundesbürger zur Altersvorsorge. Knapp die Hälfte aller Berufstätigen will die private Altersvorsorge auch deshalb nicht mehr erweitern. Und bei denen, die noch weiter privat vorsorgen wollen, sind Immobilien gefragter denn je. Auf den Plätzen zwei und drei der Beliebtheitsskala beim Vorsorgeausbau liegen hinter dem Eigenheim zwei weitere Formen des „Betongolds“: Der Abschluss eines Bausparvertrages sowie der Erwerb von Immobilien zur Vermietung. Lebensversicherungen haben stark an Ansehen verloren. Die Pläne der Berufstätigen sind eindeutig: Nur noch fünf Prozent planen eine klassische Lebensversicherung mit Kapitalauszahlung abzuschließen. Und auch für eine private Riester-Rente interessieren sich nur noch neun Prozent der Berufstätigen, die ihre Altersvorsorge ausbauen wollen. Seit 2003 ist der Kreis der Berufstätigen, die nicht vermehrt vorsorgen wollen, um fast 60 Prozent gewachsen – auf den bisher höchsten in zehn Jahren gemessenen Stand. Die Fokussierung auf den Erwerb von Wohneigentum schlägt sich auch auf der Erwartungsseite nieder: Der Ruf nach stärkerer staatlicher Unterstützung beim Eigenheimerwerb wird laut. Fast 40 Prozent der Berufstätigen fordern dies. 89 Prozent der Befragten sehen Altersarmut künftig weiter zunehmen. 

Ein Befund aus der Postbank-Studie sei an dieser Stelle hervorgehoben: »…  zwei von drei Deutschen halten es … für falsch, die Rentenbeiträge, trotz der aktuellen Überschüsse in der Rentenkasse, zu kürzen«. Hier ist ein interessanter Link zu den Forderungen, die aktuell vom DGB vorgetragen werden. So wird Annelie Buntenbach vom DGB-Vorstand mit den folgenden Worten zitiert:

»Die Altersarmut, die uns in Zukunft droht, ist vermeidbar, wenn der Rentenversicherungsbeitrag nicht weiter gesenkt, sondern eine solidarische Demografie-Reserve in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebaut wird. Der Beitragssenkungsstopp hat oberste Priorität, denn der Rentenbeitrag für das nächste Jahr muss noch im Herbst festgelegt werden. Wenn die in wenigen Jahren ohnehin notwendige Beitragsanhebung in kleinen, paritätischen Schritten vorgezogen wird, kann zumindest das heutige Rentenniveau auf lange Sicht finanziert und die Erwerbsminderungsrente armutsfest gemacht werden.«

In diesem Zusammenhang interessant: „Ökonom fordert Rückbesinnung auf gesetzliche Rente„, so berichtet es die Online-Ausgabe der Welt.  Rudolf Zwiener, Volkswirt am Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, wird mit den Worten zitiert: »Die Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf die privaten Rentenversicherungen machen deutlich, dass es falsch war, die gesetzliche Rente schrumpfen zu lassen und darauf zu setzen, dass die private Altersvorsorge die Lücke auffangen werde.« Geringverdienern oder Menschen, die erwerbsunfähig werden, fehle ohnehin das Geld für ein privates Sparprodukt. In körperlich belastenden Berufen wie auf dem Bau oder in der Pflege werde zudem das auf 67 erhöhte Renteneintrittsalter nicht erreicht. Auch wer mehr verdient, habe von den beiden kapitalgedeckten Rentensäulen, der privaten Altersvorsorge und den Betriebsrenten, vergleichsweise wenig – wenn man davon ausgeht, dass das niedrige Zinsniveau länger anhalten wird. Das bedeutet weniger Rendite auf den Kapitalmärkten und zugleich wollen die privaten Anbieter von Altersvorsorgeprodukten auch noch Kosten und vor allem ihre Gewinne abschöpfen.

Zwiener plädiert für eine Stärkung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente: »Um zwei Prozent höhere Beitragssätze für Angestellte und Arbeitgeber über 20 Jahre reichten aus, um das jetzige Rentenniveau zu halten – trotz Bevölkerungsentwicklung. „Jetzt zahlt ein junger Arbeitnehmer deutlich mehr: Die private Rente zahlt er komplett allein und bei vielen Betriebsrenten sinkt der Arbeitgeberanteil.“ Zudem benötige er noch eine zusätzlich Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.«

Aber noch ist nicht Schluss – es fehlen noch die Mütter. Und auch an diesem Beispiel kann man die Verwirrungen in der rentenpolitischen Debatte studieren: „Union will Mütterrente ohne Steuergeld bezahlen„, so Rainer Woratschka im Tagesspiegel. 6,5 Milliarden Euro kostet es zwar pro Jahr, wenn sich künftig, wie versprochen, für jedes vor 1992 geborene Kind die Rente des erziehenden Elternteils um einen Entgeltpunkt erhöht. Aber dafür brauche man keine Steuererhöhungen, weil man überhaupt keine Steuermittel brauche – die aus Beiträgen finanzierte Rentenkasse sei doch prall gefüllt. Die Politiker – unter ihnen der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundesstagsfraktion Volker Kauder – haben ihre begehrlichen Blicke geworden auf die Rekord-Rücklage der Gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit mehr als 28 Milliarden Euro. Dies entspricht 1,58 Monatsausgaben – gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich eine Reserve von 0,2. Allerdings sollte die Betonung auf dem Wort „derzeit“ liegen, denn diese Rücklagen können auch ganz schnell wieder zusammenschmelzen. Aber das ist gar nicht der entscheidende Einwand – sondern dass es sich um Beitragsmittel der Versicherten handelt.
Dazu Rainer Woratschka: »Bisher galt für die Honorierung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung eine eherne Regel: Die Versicherer bekommen diese Ausgaben aus Bundesmitteln komplett erstattet. Schließlich handelt es um eine versicherungsfremde, vom Staat gewollte und nicht über Beiträge gedeckte Leistung. Im vergangenen Jahr kostete dieser Posten den Steuerzahler so mehr als 11,6 Milliarden Euro.« Franz Ruland, der Vorsitzende des Sozialbeirats der Bundesregierung, plädiert deshalb für eine Steuerfinanzierung. Eine Finanzierung aus Beitragsmitteln sei „ordnungspolitisch falsch“ – aber angenehm für den Bundeshaushalt, werden sich die Akteure in Berlin denken, die mit kleinen Geschenken glänzen möchten, die andere bezahlen sollen. Auch der DGB warnt die zukünftige Regierung vor einem Griff in die Sozialkassen, »eine Beitragsfinanzierung von ‚Mütterrenten‘ wäre ein gefährlicher Etikettenschwindel, denn am Ende bezahlen die Versicherten die Zeche mit höheren Beiträgen oder Leistungskürzungen.«

Wenn ein Speditionsunternehmen in Lettland philippinische Lkw-Fahrer mit lettischer Arbeitserlaubnis quer durch EU-Europa fahren lässt – dann versteht man den Schulterschluss von Logistik-Unternehmen und der Gewerkschaft ver.di in Deutschland

Auf den deutschen Straßen sind immer weniger LKW aus Deutschland unterwegs. Die Konkurrenz aus dem Ausland macht es dem Transport-Gewerbe zunehmend schwer. Zu schwer, finden der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und die Gewerkschaft ver.di – und haben deshalb ein Bündnis geschmiedet, um dagegen und vor allem gegen weitere geplante Verschlechterungen ein Zeichen zu setzen.

Der Bundesverband der Speditionsunternehmen erläutert den Hintergrund der für die deutschen Unternehmen und ihren Beschäftigten bedrohlichen Entwicklung mit Blick auf die osteuropäische Konkurrenz in einer Pressemitteilung: »Vor allem aufgrund niedrigerer Lohn- und Sozialkostenstandards gelang es den Transportunternehmen aus den EU-Beitrittsstaaten, ihren Anteil am mautpflichtigen Lkw- Verkehr (gemessen in Mautkilometern) in Deutschland binnen weniger Jahre von 18 % auf über 26 % zu steigern.« Der Verband erläutert dann konkretisierend, was das bedeutet: »Schätzungsweise sind hierdurch mindestens 15.000 deutsche Lkw vom Markt verdrängt worden, deren Transporte durch gebietsfremde Fahrzeuge übernommen wurden. Dadurch entsteht den deutschen Steuer- und Sozialkassen ein Minus in Höhe von 1,2 Mrd. Euro – pro Jahr!«, so wird Adalbert Wandt, der Präsident des BGL zitiert. Wie kommt man auf einen solchen Betrag? Dazu hat der BGL eine Beispielkalkulation vorgelegt: „Steuer-, Abgaben- und Umlagenausfälle sowie zusätzliche Sozialkosten durch die Verdrängung eines deutschen LKW durch gebietsfremde„, so ist die Tabelle überschrieben, die aufzeigt, was passiert, wenn ein in Deutschland gemeldeter und von hier aus betriebener Lkw ausfällt und die daran hängenden Arbeitnehmer ihren Job verlieren würden. 

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From bad to worse: Wenn die Suppenküchen des Roten Kreuzes und anderer Hilfsorganisationen in Europa wieder angeworfen werden (müssen) und Google auf den Bermudas Urlaub macht

Solche Meldungen sind schon starker Tobak: »43 Millionen Bürger sind laut einer Studie auf Suppenküchen und Spenden angewiesen. Das Rote Kreuz spricht von der „schlimmsten humanitären Krise seit sechs Jahrzehnten“ auf dem Kontinent,«, berichtet Spiegel Online in einem Artikel über eine Studie der International Federation of Red Cross and Red Crescent Societies mit Sitz in Genf, die im Original abgerufen werden kann: „Think differently. Humanitarian impacts of the economic crisis in Europe“. Grundlage der Studie und ihrer Ergebnisse sind Datenerhebungen von 42 Rotkreuz- und Halbmondgesellschaften. Laut französischem Roten Kreuz konnten sich Dreiviertel der Hilfsempfänger ohne Suppenküche und Lebensmittelspenden die Miete für ihre Wohnung nicht leisten und besonders in Italien ist die soziale Härte spürbar: 150.000 Geschäfte und kleine Unternehmen mussten auf dem Höhepunkt der Krise schließen – das habe laut Studie zu einem massiven Anstieg neuer Armut geführt, kann man dem Spiegel Online-Artikel entnehmen. Und in einem Folgebeitrag müssen wir zur Kenntnis nehmen: „Rotes Kreuz verteilt Lebensmittel in Großbritannien“ – erstmals seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Quelle ist hier der Beitrag „Red Cross launches emergency food aid plan for UK’s hungry„, der im Independent veröffentlicht wurde. Freiwillige Helfer werden im Winter in Supermärkten um Essen und Trinken bitten. Die Wohltätigkeitsorganisation FareShare solle die Hilfspakete dann an Armenküchen im ganzen Land verteilen. »Noch besorgniserregender sei die Situation aber in Ländern wie Griechenland, Italien oder Spanien. Allein in der italienischen Wirtschaftsmetropole Mailand seien mehr als 50.000 Menschen auf Lebensmittelhilfe angewiesen.«

Von welcher Front wird hier berichtet? Es sind einzelne Mosaiksteine der zerstörerischen Folgewirkungen dessen, was sich – irgendwie verharmlosend, weil so abstrakt daherkommend – als „Finanzkrise“ vor fünf Jahre über den Globus ausgebreitet hat.

Nun könnte man gerade hier in Deutschland den Eindruck bekommen, diese „Finanzkrise“ sei doch mittlerweile unter Kontrolle und man könne Entwarnung geben. Aber dem ist nicht so – nicht nur hinsichtlich der sozialen Verwüstungen, die noch über Jahre anzuhalten drohen. Auch hinsichtlich der die Finanzkrise 2009 auslösenden strukturellen Faktoren besteht kein Grund zur Beruhigung, man denke hier nur an die vielfältigen Schwierigkeiten bei der notwendigen Regulierung der Finanzindustrie, bei der der Fortschritt eine Schnecke ist. Und seien wir ehrlich – immer noch hängt die wirtschaftliche Verfasstheit der meisten Staaten am Infusionstropf der Politik des billigen Geldes seitens der Notenbanken der Welt.

Womit wir erneut beim Geld wären – aber was den vielen von der Krise voll getroffenen Menschen vorne und hinten fehlt, das haben andere in unglaublichen Größenordnungen und das zugleich angesichts der angesprochenen Politik des billigen Geldes immer mehr immer günstiger. Nun könnte man auf den verwegenen Gedanken kommen, dann bräuchte man doch „nur“ eine Umverteilung von der einen Seite der Wenigen zu der anderen Seite der Vielen organisieren und gewichtige Teile des Problems wären gelöst oder zumindest abgemildert. Aber schon minimale Umverteilungsversuche werden von denen, die ihre Gewinne privatisieren und gerade erst in der Krise ihre Verluste weitgehend sozialisiert haben, mit schrillen Tönen angegriffen. Aber viele von ihnen gehen noch weiter  und sind noch nicht einmal bereit, minimalste Beiträge zur Finanzierung der Gemeinwesen zu leisten – und deshalb ist dieser Artikel „Google schiebt neun Milliarden Euro auf die Bermudas“ ein Beispiel unter vielen, das gleichsam die andere Seite der Suppenküchen- und Lebensmittelspenden-Medaille abzubilden in der Lage ist. Der Sachverhalt ist schon seit längerem bekannt und wird lediglich durch neue Aktivitäten der Wiederholungstäter – zu denen neben Google unzählige andere Konzerne gehören – aktualisiert: »Google nutzt … weiter massiv Steuertricks. So soll der Konzern allein im vergangenen Jahr Lizenzeinnahmen in Höhe von 8,8 Milliarden Euro auf die Bermudas geleitet haben, um Steuerzahlungen zu vermeiden«. Eine hilfreiche Sache, denn dadurch habe der Konzern seinen durchschnittlichen Steuersatz im Ausland auf rund fünf Prozent drücken können. Die Zuflüsse aus Lizenzgebühren auf die Bermudas in den vergangenen drei Jahren verdoppelt – eine Folge des zunehmenden Geschäfts von Google. »Google nutzt seit Jahren Steuerschlupflöcher, um seine Abgabenlast gering zu halten. So werden die Gewinne aus dem Auslandsgeschäft zum größten Teil im Niedrigsteuerland Irland verbucht – und von dort auf die Bermudas weitergeleitet. Zwischendurch fließt das Geld in diesem komplizierten Steuergeflecht auch in die Niederlande – der Trick ist deshalb auch unter dem Namen „Double Irish with a Dutch Sandwich“ bekannt«. Ach ja, der Vollständigkeit halber darf an dieser Stelle daran erinnert werden, dass die G20-Staaten im vergangenen Sommer angekündigt hatten, diese Steuertricks in Zukunft stärker zu bekämpfen. Den Stand der Umsetzung kann man sich sicher denken.

Besonders markant und sehr ehrlich: »Die Google-Führung hat damit offenbar kein Problem: „Ich bin sehr stolz auf die Struktur, die wir geschaffen haben“, hat Konzernchef Eric Schmidt einmal über das umstrittene Steuersparmodell des Suchmaschinenkonzerns gesagt. „Das nennt man Kapitalismus.“«
In diesem Kontext sind dann solche Meldungen durchaus verständlich: „US-Milliardäre so reich wie nie„: »Zwei Billionen Dollar – auf diese Summe schätzt das US-Magazin „Forbes“ das Gesamtvermögen der 400 reichsten Amerikaner. Fünf Jahre nach dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers und dem anschließenden Hochkochen der Finanzkrise geht es den Superreichen so gut wie nie: Vor zehn Jahren besaßen die Top 400 noch halb so viel Geld, im Vergleich zum Vorjahr machten sie ein Plus von 300 Milliarden.« Und es sind nicht nur die Amerikaner. Überall erleben wir derzeit eine weitere gewaltige Konzentrationswelle beim Superreichtum: „Ein Drittel des Wohlstands – in der Hand von 0,00008 Prozent„, so vermeldet es beispielsweise die Süddeutsche Zeitung mit Blick auf die Situation in Russland oder anders formuliert: »35 Prozent des gesamten Wohlstands des Landes ist nun in den Händen von gerade einmal 110 Menschen«.

Oder ein anderes Beispiel: „Immer mehr Milliardäre in China„: »Die Zahl der Super-Reichen in China wächst rasant. Inzwischen leben in dem kommunistisch geführten Land 315 Milliardäre, das ist ein Viertel mehr als noch vor einem Jahr, wie aus dem am Mittwoch vorgelegten sogenannten Hurun Report hervorgeht, der chinesischen Version der „Forbes-Listen“.«

Und in diesem Reigen darf Deutschland natürlich nicht fehlen, wie man einem Beitrag im „manager magazin“ entnehmen kann: »Nie zuvor waren Deutschlands Superreiche reicher als heute, nie wurden so viele Milliardenvermögen gezählt …  Insgesamt vermehrte sich der Wohlstand der 500 reichsten Deutschen 2013 … auf 528,45 Milliarden Euro. Die Staatsschulden- und Euro-Krise hat die Vermögen damit nicht berührt.«

Woran erinnert einen diese Entwicklung? Also mich erinnert das an ein Zitat der Investorenlegende Warren Buffett: „Es herrscht Klassenkampf, meine Klasse gewinnt, aber das sollte sie nicht“, so wird er in einem im Jahr 2010 veröffentlichten Artikel „Warren Buffett: Das nette Gesicht des Kapitalismus“ von Rosemarie Schwaiger zitiert. Letztendlich handelt es sich bei dieser Variante des Zitats um eine gleichsam „politisch korrekte Fassung“, die Schwaiger aus einem Interview zitiert, das auf CNN.com veröffentlicht wurde: „Buffett: ‚There are lots of loose nukes around the world‘„.
Eine etwas abweichende Variante findet man in dem Artikel „In Class Warfare, Guess Which Class Is Winning“ von Ben Stein, der in der New York Times ebenfalls im Jahr 2006 publiziert wurde – und diese Fassung von Buffetts Zitat ist dann so richtig eindeutig:

„There’s class warfare, all right, but it’s my class, the rich class, that’s making war, and we’re winning.“