Die Deutsche Post DHL schiebt den Paketdienst auf die Rutschbahn nach unten und einige sorgen sich um Ostergrüße, die liegenbleiben könnten

Am Wochenende konnte sich die Gewerkschaft ver.di noch über den Abschluss der Tarifverhandlungen für die Angestellten im öffentlichen Dienst der Bundesländer freuen, der eine Lohnerhöhung in zwei Stufen in diesem und im kommenden Jahr vorsieht. Die von manchen befürchteten Streikaktionen sind damit vom Tisch. Aber die Großgewerkschaft ver.di hat viele Baustellen, sehr viele. Und eine davon ist die Deutsche Post DHL, eines der Nachfolgeunternehmen des ehemaligen Staatsmonopolisten Bundespost. Und die Führungsspitze dieses weltweit agierenden Konzerns ist zutiefst unzufrieden. Im vergangenen Jahr hat man einen Umsatz von 56,6 Mrd. Euro gemacht – und mit fast genau 3 Mrd. Euro EBIT (Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit) bzw. – noch schlimmer – einem Gewinn nach Kapitalkosten (EAC) von 1,56 Mrd. Euro wurde viel „zu wenig“ Gewinn gemacht. Da muss noch mehr drin sein, die Anleger brauchen eine „Story“. Aber dafür muss man das machen, was man heutzutage so lernt auf den Business Schools dieser Welt: Kosten senken. Vor allem „natürlich“ die Personalkosten. Denn da ist aufgrund der vielen „Altlasten“ aus der Vergangenheit noch „Luft“ drin und außerdem drücken die Billigkonkurrenten vor allem bei den Paketdiensten wie Hermes oder GLS von unten mit deutlich geringeren Personalkosten – und das im Paketboom aufgrund der „Amazonisierung“ unserer Gesellschaft. In diesem Kontext hat man sich im Post-Tower in Bonn offensichtlich entschieden, den eigenen Paketdienst auf die Rutschbahn nach unten zu setzen – in Richtung auf die Billiganbieter.  Darüber wurde hier bereits berichtet, beispielsweise in dem Beitrag Endlich viele neue Jobs. Und dann wieder: Aber. Die Deutsche Post DHL als Opfer und Mittäter in einem Teufelskreis nach unten vom 25. Januar 2015. Als erste Welle des Wachstums nach unten hat man nun in ganz Deutschland 49 Zustellfirmen mit dem Namen Delivery gegründet – und dafür bereits nach eigenen Angaben etwa 5.000 Beschäftigte angestellt, die bis 2020 auf mindestens 10.000 aufgestockt werden sollen. Wobei es sich nicht um neue Arbeitsplätze handelt, sondern der weit überwiegende Teil davon sind Mitarbeiter, die zuvor beim Mutterkonzern Post AG mit befristeten Verträgen gearbeitet haben. Und die jetzt zu schlechteren Bedingungen in den neuen Billigtöchtern schaffen dürfen.

»Ab 1. April werden diese neuen Postbeschäftigten bundesweit Pakete ausfahren. Allerdings werden sie nicht mehr so wie früher bezahlt, sondern erhalten Löhne nach dem in den Bundesländern unterschiedlichen Tarif für das Speditions- und Logistikgewerbe. Das heißt, sie werden im Durchschnitt rund 20 Prozent weniger verdienen. Zur Einordnung: Ein Paketzusteller bekommt heute bei der Deutschen Post AG einen Stundenlohn von anfangs knapp zwölf Euro. Langfristig ist es das Ziel der Post, die Paketzustellung ganz auf die Delivery-Firmen umzustellen«, kann man dem Artikel Post rüstet sich mit polnischen Arbeitern für Streiks von Birger Nicolai entnehmen.

Dagegen läuft die Gewerkschaft Ver.di Sturm, was man durchaus nachvollziehen kann. »Der Konzern beschäftigt in der Brief- und Paketzustellung rund 140.000 tarifgebundene Mitarbeiter, hinzu kommen rund 50.000 Postbeamte. Eine Zweiteilung der Post – in eine „Altgesellschaft“ mit einem Haustarifvertrag und eine Delivery-Gesellschaft mit deutlich niedrigeren Löhnen – wollen Gewerkschaft und Betriebsräte nicht hinnehmen«, so Nicolai.

Letztendlich ist der Gewerkschaft bewusst, was ich mit dem Begriff der „Rutschbahn nach unten“ angesprochen habe: Hier geht es um eine systematisch angelegte Tarifflucht der Deutschen Post DHL und ist die Etablierung der neuen Billigtöchter erst einmal gelungen, dann wird auch der Rest in diese Richtung geschoben. Und alles mit dem durchaus ja nicht umplausiblen Argument hinterlegt, dass die posteigenen Billigtöchter immer noch besser seien als die Paketdienste ganz unten ihre Leute behandeln. Die Stellen in den Regionalgesellschaften seien „um Dimensionen besser als das, was die Wettbewerber anbieten“, so wird Melanie Kreis, die neue Personalchefin der Deutschen Post in dem Artikel „Die Ostergrüße könnten liegenbleiben“ aus der Print-Ausgabe der FAZ vom 30.03.2015 zitiert. Und noch mit einem anderen Zitat, das hier nicht vorenthalten werden soll:

Mit 17,70 Euro zahle die Post ihren Paketzustellern mehr als doppelt so viel wie Wettbewerber, die sich „teilweise immer noch darüber beklagen, dass sie 8,50 Euro Mindestlohn aufbringen sollen. Man muss nicht in BWL promoviert haben, um zu verstehen, dass der Lohnkostenabstand ein riesiges Problem darstellt.“

Die in den neuen Regionalgesellschaften beschäftigten Zusteller erhalten Löhne nach dem in den Bundesländern unterschiedlichen Tarif für das Speditions- und Logistikgewerbe. Das heißt, sie werden im Durchschnitt rund 20 Prozent weniger verdienen als ihre Kollegen bei der Deutschen Post DHL – aber immer noch mehr als bei den Konkurrenten im unteren Billigsegment.

Vor diesem Hintergrund hat die Gewerkschaft ver.di nun ab dem 1. April, also für die Woche vor Ostern, erste Warnstreiks angekündigt. »Wie scharf die Auseinandersetzung geführt wird, zeigt … dieses Detail: Die Deutsche Post heuert in diesen Wochen Fremdfirmen an, die an den Streiktagen in der Paketsortierung den Betrieb aufrechterhalten sollen«, berichtet Birger Nicolai in seinem Artikel. So wird beispielsweise aus der Postniederlassung in Kiel gemeldet, dass dort 35 überwiegend polnische Arbeitnehmer mit Werkverträgen aufgetaucht seien. Angeblich »stellt die Post in großem Stil Leiharbeiter ein, um an Tagen mit Warnstreiks möglichst viele Pakete bearbeiten und zustellen zu können.« Allerdings:

»Im Alltag der Post dürfte dies aber schwer möglich sein: Wenn durch Warnstreiks nur an einem einzigen Arbeitstag ein Großteil der Paketfahrer oder der Mitarbeiter in der Sortierung ausfallen, häuft sich ein Berg an Paketen an, der erst nach etlichen Tagen abgetragen werden kann. An Spitzentagen fährt die Post bis zu eine Million Pakete aus – und das an sechs Tagen in der Woche. Einen Puffer oder freie Kapazitäten gibt es praktisch nicht. Schon jetzt müssen Paketfahrer auch nach der höchstens erlaubten Arbeitszeit von zehn Stunden und 45 Minuten noch Paketsendungen zurück in die Niederlassung bringen, weil sie die Menge nicht bewältigt haben.«

Der gültige Tarifvertrag läuft zum 1. Mai aus. Insofern fragt sich der eine oder die andere, wie denn Warnstreiks schon im April möglich sind. Die Auflösung: Um schon einen Monat vorher Streiks zu ermöglichen, hat ver.di den Teil des Tarifvertrages gekündigt, der die Wochenarbeitszeit regelt. Man fordert eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit. Hierzu Birger Nicolai:

»Die Postmitarbeiter haben in früheren Tarifabschlüssen unter anderem auf freie Tage und Pausen verzichtet, um im Gegenzug eine Fremdvergabe in der Brief- und Paketzustellung zu verhindern. Genau dies ist nun aber mit den Delivery-Firmen aus Sicht der Gewerkschaft geschehen – daher wollen sich die Beschäftigten nun ihre früheren Zugeständnisse in Form von weniger Arbeitszeit ausgleichen lassen.«

Vielleicht wird es vor dem hier skizzierten Gesamtbild über den Konflikt etwas verständlicher, wenn ein paar Ostergrüße die Feiertage in den großen Postverteilzentren verbringen müssen.

Die Tarifvertragsmaschinerie funktioniert – wenn sie denn zur Anwendung kommt. Zur Parallelität von Tariflohnsteigerungen und Tarifflucht

Erst der Tarifabschluss für die Metall- und Elektroindustrie, dann in der Chemieindustrie – und jetzt gibt es auch für den öffentlichen Dienst der Länder eine Einigung zu vermelden – wenn denn die Bundestarifkommission von ver.di derm Verhandlungsergebnis zustimmt: Um 2,1 Prozent sollen die Gehälter für Angestellte der Bundesländer steigen – rückwirkend ab März. 2016 gibt es noch mal 2,3 Prozent mehr Geld für den öffentlichen Dienst. Es geht hier immerhin um rund 800.000 Angestellte der Länder. Und erste Politiker wie die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) haben bereits angekündigt, diesen Abschluss auch auf die Beamten des Landes übertragen zu wollen, auch Bayern hat sich bereits entsprechend geäußert. Man sollte dabei im Hinterkopf behalten, dass deutlich mehr als eine Million Beamte in den Bundesländern beschäftigt und von diesen zu finanzieren sind.

Funktioniert doch, die Tarifvertragslandschaft in Deutschland, werden die einen oder anderen mit Blick auf diese Zahlen und Ergebnisse sagen. Und da passt es genau, wenn das Statistische Bundesamt diese Tage vermelden kann: Reallohn­index im Jahr 2014 um 1,7 % gestie­gen. Das ist relativ gesehen viel, denn laut Bundesstatistiker »war dies der höchste Anstieg seit Beginn der Zeitreihe des Reallohnindex im Jahr 2008. Die Nominallöhne waren im Jahr 2014 um 2,6 % höher als im Vorjahr … Die Verbraucherpreise legten im Jahr 2014 um 0,9 % zu.« Jetzt profitieren also endlich auch „die“ Arbeitnehmer von der guten wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Könnte man so stehen lassen, wenn dann nicht wieder solche Einsprengsel in der Berichterstattung auffallen: Beispielsweise solche Artikel: Löhne driften auseinander: »Die Löhne zwischen Chefs und Angestellten gehen immer weiter auseinander. Zwei Drittel der Vollbeschäftigten verdienen hierzulande unterm Durchschnitt. Ohne die Einführung des Mindestlohns wäre die Entwicklung noch dramatischer.« Und besonders relevant: Tarifflucht führt zu höheren Gehaltsunterschieden. Ein Artikel, der über eine neue Studie berichtet, die von der Bertelsmann-Stiftung in Auftrag gegeben und veröffentlicht wurde: Einkommensschere wird durch Tarifflucht größer. Das hört sich dann schon nicht mehr so umfassend positiv an. Also schauen wir einmal genauer hin.

»Nichts verschärft die Lohnungleichheit in Deutschland so stark, wie die zunehmende außertarifliche Beschäftigung. Dies zeigt eine Studie der Bertelsmann Stiftung in Zusammenarbeit mit dem ifo-Institut München. Während die Löhne seit Mitte der 1990er Jahre im oberen Einkommensfünftel gestiegen sind, sanken sie im unteren Fünftel. Verantwortlich für diese Entwicklung ist zu 43 Prozent die stark rückläufige Zahl der tarifgebundenen Unternehmen und Arbeitnehmer«, schreibt die Bertelsmann-Stiftung zusammenfassend zu dieser Studie:

Gabriel Felbermayr, Daniel Baumgarten und Sybille Lehwald: Wachsende Lohnungleichheit in Deutschland. Welche Rolle spielt der internationale Handel? Gütersloh: Bertelsmann-Stiftung, 2015

Anja Krüger schreibt in ihrem Artikel Tarifflucht führt zu höheren Gehaltsunterschieden den Finger in die Wunde legend: »Hauptgrund für die zunehmende Ungleichheit der Einkommen in Deutschland ist nach Auffassung der Bertelsmann-Stiftung die Erosion der klassischen Tarifvertragsarbeitsverhältnisse. Zwischen 1996 und 2013 hat sich in Deutschland der Anteil der Unternehmen, für deren Beschäftigte ein Tarifvertrag verbindlich ist, von 60 Prozent auf 32 Prozent fast halbiert.«

Vielleicht wird der eine oder die andere etwas irritiert sein darüber, dass gerade die Bertelsmann-Stiftung mit so einer Studie an die Öffentlichkeit tritt – wird sie doch ansonsten eher dem neoliberalen Lager zugeordnet. Aber „keine Angst“ – die Studie bleibt diesem Denken treu, dafür sorgt schon die Tatsache, dass die Auftragsstudie vom ifo-Institut des Herrn Sinn verfasst worden ist. So muss man bei den Ausführungen zu den wirtschaftspolitischen Schlussfolgerungen in der Studie lesen:

»Für die Wirtschaftspolitik ist es wichtig, unsere Ergebnisse richtig einzuordnen. Wir haben die Lohnungleichheit unter den abhängig Beschäftigten in Deutschland untersucht und festgestellt, dass diese deutlich zugenommen hat. Dabei konnten wir zeigen, dass vor allem Veränderungen in der Tarifbindung für diese Entwicklung eine entscheidende Rolle gespielt haben. Daraus sollte die Wirtschaftspolitik allerdings nicht den vorschnellen Schluss ziehen, dass zur Senkung der Ungleichheit nun eine Stärkung der Tarifbindung anzustreben sei. Vielmehr muss in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden, dass neben dem Anstieg der Lohnungleichheit auch ein Anstieg in der Zahl der abhängig Beschäftigten über den betrachteten Zeitraum zu verzeichnen ist. Es ist plausibel, dass die beiden Phänomene zusammenhängen … Wenn man die Beschäftigungsmöglichkeiten solcher Personen einschränkt, beispielsweise durch eine zu rigide Lohnsetzung, wird man die gemessene Lohnungleichheit reduzieren. Die Gesamteinkommensungleichheit könnte aber sogar steigen, wenn diese Personen kein Lohneinkommen mehr erzielten.« (Felbermayr et al. 2015: 47).

Ja klar. Nur weiter so. Aber das führt wieder weg von einer der zentralen Baustellen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland. Gemeint ist hier die deutlich abnehmende Ordnungsfunktion der Tarifverträge – die übrigens weit über die Funktion eines Mindestlohns hinausgeht, der immer nur – nicht mehr, aber auch nicht weniger – eine Lohnuntergrenze im Sinne eines letzten Sicherungsnetzes nach unten darstellen kann. Das WSI-Tarifarchiv hat die Rutschbahn nach unten, auf der sich die Tarifbindung der Beschäftigten in Deutschland befindet, auf der Basis der Daten aus dem IAB-Betriebspanel in der Abbildung für die Jahre 1998 bis 2013 dargestellt. Und dabei muss dann auch noch berücksichtigt werden, dass es sich um den Durchschnitt über alle Beschäftigte handelt, für die Beschäftigten in vielen Branchen – man denke hier gerade an viele Dienstleistungsbranchen – sieht die Tarifwelt noch deutlich düsterer aus in dem Sinne, dass die meisten Beschäftigten gar nicht unter einen Tarifvertrag fallen.

Dieses Problem einer stetig abnehmenden Tarifbindung hat die Große Koalition – folgt man ihrer Bibel, also dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus dem Dezember 2013 – erkannt und Abhilfe versprochen. Auf der Seite 48 des Koalitionsvertrages findet man diese Zielformulierung:

»Das wichtige Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) nach dem Tarifvertragsgesetz bedarf einer zeitgemäßen Anpassung an die heutigen Gegebenheiten. In Zukunft soll es für eine AVE nicht mehr erforderlich sein, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitnehmer beschäftigen. Ausreichend ist das Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses.«

Man darf gespannt sein, ob dieser hier als Absichtserklärung grundgelegte Weg auch tatsächlich beschritten wird. In den vergangenen Jahren hat die Reichweite und Intensität des Instrumentariums Allgemeinverbindlichkeit erkennbar abgenommen.

Aus der Perspektive der Arbeitnehmer/innen wäre es sicher ein empfehlenswerter Weg. So kommt Marc Amlinger in seiner 2014 veröffentlichten Studie Lohnhöhe und Tarifbindung. Bestimmungsfaktoren der individuellen Verdiensthöhe zu dem folgenden Befund:

»Trotz der insgesamt abnehmenden Prägekraft tarifvertraglicher Lohnsetzung in Deutschland zeigt eine Analyse der Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes, dass durch die kollektive Aushandlung der Verdienst- und Arbeitsbedingungen auf Branchen- oder Firmenebene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach wie vor einen signifikant höheren effektiven Bruttostundenverdienst erzielen. Gesamtwirtschaftlich betrachtet lässt sich dies zu einem gewissen Teil aus den strukturellen Unterschieden zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Betrieben und Beschäftigtengruppen erklären: Sind insbesondere wirtschaftlich starke Großbetriebe tarifgebunden, so wirkt sich dies auch auf das tarifliche Lohndifferenzial aus. Kontrolliert man den Lohneffekt der Tarifbindung um Betriebs- und Personeneffekte, so ergibt sich jedoch für Beschäftige in branchentarifgebundenen Betrieben immer noch ein um 5,6 Prozent und in firmentarifgebundenen Betrieben ein um 8,2 Prozent höherer Bruttostundenverdienst im Vergleich zu Beschäftigten, für die kein Tarifvertrag gilt. Werden die Verdienste und Arbeitsbedingungen kollektiv auf Branchen- oder Firmenebene ausgehandelt, ergeben sich somit auch unter sonst gleichen Arbeitsplatzmerkmalen signifikant höhere Bruttostundenlöhne.«

Die Armut kriegen wir auch noch wegdefiniert. Stehen wir vor einer Renaissance der „veterinärmedizinisch“ fundierten Armutsberichterstattung?

Hat sie denn derzeit nicht genug zu tun, wird sich der eine oder andere fragen. Rentenpaket, Mindestlohn, Tarifeinheitsgesetz, demnächst auch Leiharbeit und Werkverträge – und Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge liegen schon auf dem Schreibtisch der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Da kann man anscheinend noch ein neues Fässchen aufmachen. Vielleicht steckt dahinter eine Strategie, vielleicht hat man einfach nur ein wenig von diesem und jenem geplaudert. Wie dem auch sei – dann kommen solche Schlagzeilen in die Öffentlichkeit: Nahles will Vorurteile über Arme und Reiche aufklären. Das hört sich fast noch aufklärerisch an, eine solche Kommentierung hingegen zeigt mit dem nackten Finger auf das Pulverfass, an dem die Bundessozialministerin angeblich die Lunte zu legen gedenkt: Andrea Nahles definiert die Armut weg, so hat Mark Schieritz seinen Blog-Beitrag überschrieben. Aber zuerst ein Blick auf das, was die Ministerin gesagt hat, in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung, offensichtlich einer Mischung aus Home Story und politischen Fragen: „Ein schönes Auto zu fahren, das ist für mich Luxus“, so ist die Zusammenfassung in der Online-Ausgabe überschrieben. Dass wir erfahren, die Frau Ministerin sei Autoliebhaberin und dass sie am liebsten auf ihrem Pferd „Siepke“ unterwegs ist, mag den einen oder anderen Geist interessieren, hier interessiert das nicht mal molekular. Aber so eine Zwischenüberschrift dann schon: »Nahles hält nicht viel von der gängigen Armutsgrenze«. Jetzt wird es sozialpolitisch richtig spannend.

Wir erfahren, die Bundessozialministerin »will weiter emsig bleiben und zum Beispiel im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung darlegen, welche Auswirkungen Reichtum für die Gesellschaft hat: „Ich glaube, da gibt es viele Vermutungen, oft auch Vorurteile. Wir werden sehen, wenn der Bericht Ende 2016, Anfang 2017 vorliegt, welche sich belegen lassen und welche nicht.“ Nahles hält nicht viel von der weit verbreiteten Annahme, wonach jeder, der weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hat, arm ist.«

Und warum hält sie nicht viel davon?

„Der Ansatz führt leider schnell in die Irre. Angenommen, der Wohlstand in unserem Land würde explodieren, dann bleibt nach dieser Definition das Ausmaß an Armut gleich“, sagt sie. Es handele sich um eine relative Größe, die zwar die Spreizung der Einkommen zeige – aber nicht die absolute Armut.

An dieser Stelle muss man erst einmal schlucken und je älter man wird, desto eher erinnert man sich, dass vieles schon von vielen vor vielen Jahren besprochen wurde. Beispielsweise „absolute Armut“. So was als Referenzgröße im Jahr 2015. Man schüttelt den Kopf. Im Jahr 2002 erschien im Duncker & Humblot-Verlag in Berlin ein von mir herausgegebener Sammelband mit dem Titel „Armut als Herausforderung. Bestandsaufnahme und Perspektiven der Armutsforschung und Armutsberichterstattung„. Eingeleitet wurde dieser Band mit meinem Beitrag „Armutsforschung und Armutsberichterstattung aus Sicht einer lebenslagenorientierten Sozialpolitik“. Und darin findet sich der folgende Hinweis:

»Die grundsätzliche Entscheidung, ob ein absolutes oder relatives Armutskonzept zu Grunde gelegt werden sollte, ist in der Forschungslandschaft zu Gunsten der relativen Konzepte gefallen. Man folgt hier unter anderem auch einem Ratsbeschluss der EU im Rahmen des dritten Armutsprogramms vom 19.12.1984, nach dem die „mittlere Lebensweise“ eines Landes als Referenzpunkt herangezogen werden sollte. Absolute, also auf ein physisches Existenzminimum abstellende Konzepte – Krämer (2000) kennzeichnet diese zutreffend als „veterinärmedizinisch“ – stehen heute nicht mehr zur Diskussion.« (Sell 2002: 15-16)

Da habe ich mich wohl Anfang des neuen Jahrtausends getäuscht. Nun wird uns hoffentlich nicht ein Rückfall in eine „veterinärmedizinische“ Phase der Armutsberichterstattung bevorstehen, aber offensichtlich ist die Bundesarmutsministerin Nahles unzufrieden mit der Berichterstattung über dieses höchst komplexes Thema. Sie spricht es ja auch an, was sie nervt: »Aussagen wie die des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, wonach die Armut in Deutschland einen historischen Höchststand erreicht habe, weist sie zurück.« Nun kann und sollte man den „Armutsbericht“ des Paritätischen durchaus differenziert kritisch betrachten, vgl. hierzu den Blog-Beitrag Armut. Armutsgefährdungsquoten. Ein Durchschnitt und mehrere andere Durchschnitte. Zum neuen Bericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes über die regionale Armutsentwicklung vom 19.02.2015.

Man könnte die Ministerin darauf hinweisen, dass die relative Einkommensarmutsmessung bzw. die einer Einkommensarmutsgefährdung, um das ganz konkret zu benennen, nicht irgendein Hirngespinst abseitiger Forscher ist, sondern die offizielle Arbeitsdefinition der EU, zu der Deutschland ja noch gehört. Und das es bei relativen Maßen immer um Teilhabe in der jeweils betrachteten Gesellschaft geht, also um eine explizite Berücksichtigung des Wohlstandsniveaus, das in dieser Gesellschaft vorfindbar ist und das an einem zentralen Kriterium, der Verfügbarkeit von Geld, festgemacht wird. Das kann und muss man durchaus kritisch sehen, vor allem hinsichtlich der Schwellenwerte (also den 60% des Median-Einkommens oder auch – siehe die Auseinandersetzung mit dem Bericht des Paritätischen – hinsichtlich der Frage, welchen Durchschnitt man zugrunde legt). Aber es kann jetzt nicht ernsthaft das Bestreben der Ministerin sein, ein längst überholtes Konzept der Armutsdefinition – die absolute Armut – wieder aus der Mottenkiste zu holen und zu entstauben. Sie kann sich da nur versprochen haben.

Mark Schieritz arbeitet sich in seinem Blog-Beitrag Andrea Nahles definiert die Armut weg ebenfalls an den Ausführungen der Ministerin ab, in einem ersten Schritt an ihrer Kritik, der Indikator relative Einkommensarmutsgefährdung ab einem Einkommen von weniger als 60% des Median-Einkommens  würde relativ „leider schnell in die Irre“ führen. Dazu Schieritz: »Die Sache ist nur, dass das auf so ziemlich jeden ökonomischen Indikator zutrifft. Das BIP zum Beispiel steigt, wenn mehr Leute krank werden und zum Arzt gehen. Sollen wir also auf das BIP verzichten?«

Und weiter – und gleichsam in das sozialdemokratische Herz vorstoßend:

»Das psychische und physische Wohlbefinden hängt eben auch von der Möglichkeit einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ab.  Wenn in einer Gesellschaft ein Drittel deutlich weniger verdient als der Rest und sich das Einkommen aller Mitglieder der Gesellschaft über Nacht verdoppelt, dann bleiben die Armen im Vergleich zu den Reichen ausgegrenzt. Das zu ändern, war einmal das Anliegen der Sozialdemokratie. Die Armen in Deutschland sind heute gemessen an den Konsummöglichkeiten reicher als die Reichen im Mittelalter – aber bedeutet das, dass sie nicht mehr arm sind?«

Und das muss dann wirklich weh tun, wenn er schreibt, dass sogar die Weltbank in Sachen Armutsbekämpfung die deutsche Sozialdemokratie links zu überholen scheint. Die Weltbank! Denn die hat geschrieben:

»For instance, a $1 per day poverty line might be useful in Vietnam, where 27% of the population would be considered poor by this standard in 1998, but would be of little relevance in the United States where almost nobody would be poor by this standard.«

Und die Vereinigten Staaten kann man hier getrost ersetzen durch Deutschland. Letztendlich geht es um soziale Ungleichheit, die hier gemessen und in bzw. an einer Zahl verdeutlicht werden soll. Und die hat nicht nur, aber eben auch mit Einkommensverteilung zu tun. Vielleicht will man gar nicht die Armut beseitigen, sondern die Berichterstattung über soziale Ungleichheit. Fragen über Fragen.

Eines scheint gewiss: Frau Ministerin scheint offensichtlich Erholung zu gebrauchen. Und danach kann man sich ja noch mal neu sortieren.

Foto: Stefan Sell

Der Mindestlohn vernichtet Arbeitsplätze! Das muss so sein. Wenn eine enttäuschte Ideologie auf Wirklichkeit trifft

Das wird viele Arbeitsplätze kosten – so lautet eine der Hauptbotschaften im Vorfeld der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes seitens der Kritiker einer solchen Lohnuntergrenze. Nicht nur einige Arbeitsplätze hier und da, sondern fast eine Million Jobs werden bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde vernichtet. Das ifo-Institut für Wirtschaftsforschung hat eine Pressemitteilung dazu am 19.03.2014 kurz und bündig so überschrieben: Der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro gefährdet bis zu 900.000 Arbeitsplätze. Viele Medien haben das damals abgeschrieben und die Zahl geistert auch noch heute durch die Landschaft. »Die gesamten Beschäftigungsverluste belaufen sich danach auf bis zu 900.000 Arbeitsplätze. Dabei ist auch der Verlust von 660.000 geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (einschließlich Rentner und Studenten) mitgezählt. In Vollzeit-Stellen entsprechen die gesamten Verluste in etwa 340.000 Arbeitsplätzen.« Grundlage für diese Aussage war eine Studie von Ronnie Schöb, Marcel Thum und Andreas Knabe (Der flächendeckende Mindestlohn, 2014). Aber nun ist er da und Ende Februar 2015 wurde Heinrich Alt von der Bundesagentur für Arbeit so zitiert: »… eines kann man schon jetzt sagen: Für die Horrorprognosen des Münchner Ifo-Instituts, das mit dem Mindestlohn eine Million Arbeitsplätze verloren gehen, gibt es bislang keine Hinweise.«

Das nun lässt die Mindestlohn-Gegner natürlich nicht ruhen – und man legt nach im Kampf um die öffentliche Meinungsbildung: Unter der – fast schon weichgewaschen daherkommenden – Überschrift „Zahlreiche ungelöste Probleme“ serviert uns eine arbeitgeberfinanzierte Lobbyorganisation eine düstere Bilanz der ersten Tage: »Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland wirkt sich zunehmend negativ auf Unternehmen und Beschäftigte aus. Das ist ein Ergebnis eines Papers der beiden Ökonomen Prof. Knabe und Prof. Ronnie Schöb, die im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erstellt wurde.« Es muss natürlich eigentlich „das im Auftrag …“ und nicht „die“ heißen, denn es geht ja um „das Paper“, aber auch auf der arbeitgeberfinanzierten Seite gibt es offensichtlich Probleme mit der Rechtschreibung, nicht nur bei der vielgescholtenen Jugend.

Da sind sie also wieder. Natürlich, auch die beiden Professoren können die Realität – die durch weiter abnehmende Arbeitslosigkeit und weiter ansteigende Beschäftigung gekennzeichnet ist – nicht ganz verleugnen, also wechseln sie etwas die Argumentationslinie, ohne die zentrale Botschaft vom Jobkiller Mindestlohn zu verwerfen.

Und das geht so, folgt man den Ausführungen der INSM:

Obwohl es dank guter Konjunktur und robustem Arbeitsmarkt bisher zu keinem messbaren Arbeitsplatzabbau gekommen sei, gebe es keinen Grund zu Entwarnung, so die beiden Wissenschaftler weiter. Der Druck auf den Arbeitsmarkt erfolge erfahrungsgemäß zeitverzögert … „Die volle Beschäftigungswirkung wird sich erst langfristig einstellen. Hinzu komme, so die Wissenschaftler, dass der Mindestlohn in vielen Fällen Randgruppen am Arbeitsmarkt treffe. Rentner, Studenten oder hinzuverdienende Ehepartner würden im Falle des Jobverlusts nicht in die offizielle Arbeitslosenstatistik eingehen. Eine Messung der negativen Effekte des Mindestlohnes wird deshalb „eine der größten Herausforderungen der kommenden Zeit für die empirische Arbeitsmarktforschung in Deutschland sein“, so die Wissenschaftler.“

Das Paper von Knabe und Schöb (2015), auf das die INSM Bezug nimmt, findet man im Original unter dem Titel Hundert Tage Mindestlohn: Unternehmen unter Anpassungsdruck. Und die Botschaft der beiden wurde sofort mit publizistischem Flankenschutz versehen – die FAZ hat sich bereit erklärt, das zu machen. Mit einer sehr klaren Ansage in der Überschrift, die natürlich hängen bleiben soll, auch wenn der eigentliche Artikel weitaus vorsichtiger formuliert ist: Der Mindestlohn vernichtet Minijobs. Punkt. Das sitzt. Und das scheint ja auch zu stimmen, wenn man sich nur beschränken würde auf die Zahl der Minijobs, also der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, umgangssprachlich auch als „450 Euro-Jobs“ bekannt. Denn, so Dietrich Creutzburg die Zahlen richtig zitierend:

»Die Zahl der Minijobs geht neuerdings stark zurück. Für den Monat Januar zählte die zuständige Meldestelle, die Minijobzentrale, bundesweit 255.000 geringfügige Beschäftigungsverhältnisse weniger als noch für Dezember. Die Gesamtzahl der Minijobs im gewerblichen Sektor ging damit um fast 4 Prozent auf 6,6 Millionen zurück. Zwar gibt es zum Jahreswechsel oft einen Rückgang: Von Dezember 2013 auf Januar 2014 sank die Zahl um 91.000. Nun aber ist der Rückgang fast dreimal so stark. Das könnte bedeuten, dass der zum 1. Januar eingeführte Mindestlohn mehr als 150.000 Minijobs vernichtet hat.«

Das könnte es bedeuten. Das muss es aber nicht zwangsläufig bedeuten. »Offen ist, was aus den Betroffenen wurde. Ob die Minijobs in reguläre Stellen umgewandelt wurden oder wegfielen, lasse sich aus den Zahlen noch nicht ablesen«, so Creutzburg die Minijob-Zentrale zitierend. Das sollte man im Hinterkopf behalten, wenn man die wieder auf den ersten Blick plausible „Beweisführung“ den Jobkiller Mindestlohn betreffend studiert:

»Besonders viele Minijobs, allein 60.000 …, verschwanden im Handel, wie der Branchenvergleich zeigt. Für den Handelsverband Deutschland (HDE) liegt die Ursache auf der Hand. „Dieser überproportional starke Abbau ist ganz klar auf die neuen bürokratischen Belastungen durch den Mindestlohn zurückzuführen“, sagte Geschäftsführer Heribert Jöris. Zudem habe der Mindestlohn die Minijobs besonders stark verteuert.«

Dann wird es interessant: „Seit Einführung des Mindestlohns rechnen sich Minijobs für Arbeitgeber in vielen Fällen insgesamt schlicht nicht mehr“, so wird der Hde-Geschäftsführer Jöris zitiert. Und weiter: »Es bleibe nun abzuwarten, „ob dieser deutliche Verlust an Arbeitsplätzen an anderer Stelle in der Branche durch den Aufbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze kompensiert“ werde.«
Eben und genau. Das bleibt a) abzuwarten (denn die tief gegliederten Daten zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gibt es erst mit einem dreimonatigen time-lag) und b) könnte man ja einfach mal die Frage aufwerfen, ob jetzt der Einzelhandel wirklich zehntausende Stellen ersatzlos gestrichen hat. Wer macht dann die Arbeit? Sind die Öffnungszeiten wieder auf 18 Uhr eingedampft worden? Werden die Läden über Mittag geschlossen? Wir wissen das (noch) nicht.

Aber statt das einfach mal zum jetzigen Zeitpunkt zu akzeptieren, legt der Verfasser des FAZ-Artikels nach und postuliert sogar als Zwischenüberschrift in seinem Artikel: „Prognose ist als bestätigt zu werten“ – und meint damit natürlich die Prognose aus dem ifo-Umfeld von den 900.000 verlorenen Arbeitsplätze, die wir zu erwarten haben wegen dem Mindestlohn. Wie kriegt er das hin? Er schreibt mit ausdrücklichem Bezug auf die Prognose von Schöb et al. aus dem vergangenen Jahr:

»Bei näherem Hinsehen liegt diese „Horrorprognose“ gar nicht so weit neben der Realität: 660.000 dieser gefährdeten Stellen seien Minijobs, so die ifo-Studie. Dass gleich im ersten Monat nach Einführung des Mindestlohns eine sechsstellige Zahl von Minijobs verschwunden ist, ließe sich sogar als Bestätigung der Prognose werten.«

Man kann das ja mal versuchen – aber seriös ist das nicht. Auch und gerade nicht vor dem Hintergrund der eigenen Argumentation der Mindestlohn-Kritiker in ihrer Auftragsarbeit für die INSM:

»Eine der größten Herausforderungen der kommenden Zeit für die empirische Arbeitsmarktforschung in Deutschland wird es sein, wissenschaftlich solide die Wirkungen des Mindestlohns zu evaluieren. Ein Problem dabei ist die Verfügbarkeit notwendiger Daten. Die Wirkungen des Mindestlohns können nicht allein anhand der Arbeitslosenquote analysiert werden. Der Mindestlohn trifft in vielen Fällen Randgruppen am Arbeitsmarkt, wie Rentner, Studenten oder hinzuverdienende Ehepartner, die im Falle des Jobverlusts nicht in die offizielle Arbeitslosenstatistik eingehen werden. Da viele Minijobber, die weniger als 15 Stunden in der Woche arbeiten, aber gern mehr arbeiten würden, bereits als Arbeitslose zählen, werden Arbeitsplatzverluste in diesem Bereich ebenfalls nicht die offizielle Arbeitslosenquote erhöhen. Neben der Arbeitslosigkeit ist es daher notwendig, auch die Zahl der Beschäftigten und die geleisteten Arbeitsstunden zu betrachten. Diese Zahlen sind aber nur mit einiger zeitlicher Verzögerung verfügbar.« (Knabe/Schöb 2015: 5)

Daran ist nichts auszusetzen – aber es gilt eben auch: Zum jetzigen Zeitpunkt kann man nur sagen, dass die befürchteten großen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in Form spürbarer negativer Beschäftigungseffekte und einem Ausstrahlen in die Arbeitslosigkeit hinein ausgeblieben ist. Und das Rentner oder Studierende ihre kleinen, günstigen Minijobs verloren haben, bleibt abzuwarten und noch zu beweisen. Da beißt die Maus keinen Faden ab – erste halbwegs seriöse Aussagen zu den Arbeitsmarktauswirkungen des Mindestlohns wird man frühestens in der zweiten Jahreshälfte machen können und dann auch nur unter Berücksichtigung der zahlreichen möglichen Wirkungskanäle. Das verbietet übrigens zum jetzigen Zeitpunkt auch eine umgekehrte Interpretation, also dass der Mindestlohn gar keine negativen Folgen auf einzelne Regionen, Branchen oder Unternehmen haben wird.

Was man aber unbedingt berücksichtigen sollte ist die Tatsache, dass der Arbeitsmarkt keine stationäre Angelegenheit ist. Nur weil an der einen Stelle Jobs verloren gehen, weil beispielsweise Minijobs als solche verschwinden, heißt das noch lange nicht, dass nicht gleichzeitig andere Jobs aufgebaut werden, was dann als Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung registriert werden wird. Und wenn eine Minijobberin aufgrund der guten Arbeitsmarktlage endlich in einen normale Teilzeitbeschäftigung oder gar eine Vollzeitbeschäftigung wechseln kann, dann ist das eine deutliche Verbesserung für die Arbeitnehmerin und damit zu begrüßen, auch wenn statistisch ein Minijob wegfallen sollte.

Deshalb abschließend ein Blick auf die Prognose der hauptberuflichen Arbeitsmarktforscher vom IAB der Bundesagentur für Arbeit, die diese Tage erst ihre Vorhersage für das Jahr 2015 veröffentlicht haben unter der ebenfalls klaren Botschaft: Der Arbeitsmarkt bleibt auf Erfolgskurs. Hier einige der zentralen Vorhersagen:
Der Abbau der Arbeitslosigkeit ist wieder in Gang gekommen, die jahresdurchschnittliche Zahl der (registrierten) Arbeitslosen wird auf 2,79 Mio. taxiert. Die Erwerbstätigkeit setzt ihren Aufwärtstrend leicht abgeschwächt fort. Der Zuwachs im Jahr 2015 beträgt 350.000 Personen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten steigt um 540.000 und erreicht mit 30,74 Mio. Personen ein neues Allzeithoch.

Moment, wird an dieser Stelle der aufmerksame Leser einwerfen: Wie kann es sein, dass die Erwerbstätigkeit (das sind ja alle, die irgendwie arbeiten, also neben den normalen Arbeitnehmern auch die geringfügig Beschäftigten, die Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen und die Beamten) weniger stark zunehmen als die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten? Genau hier ist die Verbindungslinie zum ersten Teil des Beitrags – der Mindestlohn und die Minijobs. Auf der Seite 4 schreiben die Arbeitsmarktforscher:

»Strittig ist, inwieweit der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn Auswirkungen auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit haben wird. Zu erwarten ist, dass die Zahl der Minijobs relativ deutlich sinken wird … Für das Jahr 2015 erwarten wir insgesamt aber keine entscheidenden negativen Effekte, auch wenn es in bestimmten Bereichen zu Arbeitsplatzverlusten kommen kann. So sind Betriebe in Ostdeutschland, bestimmte Branchen wie das Gastgewerbe oder der Einzelhandel und vor allem Minijobs vom Mindestlohn besonders betroffen.«

Die Differenz zwischen den prognostizierten +350.000 Erwerbstätigen und den +540.000 bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten resultiert für die Arbeitsmarktforscher neben leichten Rückgängen bei der Zahl der Selbständigen und der Beamten vor allem aus einer starken Verringerung der Zahl der „marginal Beschäftigten“, die vor allem aus den Minijobbern bestehen, in einer Größenordnung von -180.000 Personen in 2015.

Und der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle auf eine weitere Publikation aus dem IAB verwiesen, die ebenfalls kürzlich veröffentlicht wurde: Reichweite des Mindestlohns
in deutschen Betrieben, so ist die Arbeit von Hellmann et al. überschrieben. Die ist deshalb von besonderem Interesse, weil man hier die (mögliche) Betroffenheit vom Mindestlohn nicht an der Personenseite festgemacht hat, sondern von der „anderen“ Seite, also den Betrieben: Wie viele Betriebe gab es überhaupt, in denen auch Stundenlöhne unter 8,50 Euro bezahlt wurden? Und wie viele Beschäftigte in diesen Betrieben verdienten im Jahr 2014 weniger als den Mindestlohn? Das sind die Fragen, denen man mit Daten aus dem IAB-Betriebspanel nachgegangen ist. Die Studie hat ein sehr interessantes Ergebnis zu Tage gefördert – interessant vor allem vor dem Hintergrund der Frage, wie viele Arbeitnehmer denn wirklich betroffen sind von dem neuen Mindestlohn.
»Insgesamt zeigt die Auswertung der aktuellen Erhebung des IAB-Betriebspanels aus dem Jahr 2014, dass 4,4 Prozent der Beschäftigten in Deutschland vom Mindestlohn betroffen sind.« Das sind deutlich weniger als in anderen Studien bislang ausgewiesen. Zur Größenordnung der betroffenen Betriebe:

»Laut IAB-Betriebspanel hatten rund 12 Prozent der befragten Betriebe in Deutschland kurz vor der Mindestlohneinführung mindestens einen Beschäftigten, der weniger als 8,50 Euro in der Stunde verdiente. Überdies gaben etwa 7 Prozent der Betriebe an, sie hätten bereits im Vorfeld Lohnanpassungen vorgenommen.«

Fazit: Derzeit kann man die vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns breit diskutierten massiven negativen Beschäftigungseffekte nicht erkennen – ganz im Gegenteil, der Arbeitsmarkt ist (noch) in guter Verfassung, die Beschäftigung – vor allem die sozialversicherungspflichtige – steigt weiter an und wir sehen kein Durchschlagen auf die Arbeitslosigkeitszahlen. Und auch die nun von den Autoren der Auftragsarbeit der INSM in den Mittelpunkt gestellten „verlorenen“ Minijobs können und müssen wesentlich differenziert angeschaut und bewertet werden. Das alles heißt auf der anderen Seite aber nicht, dass man jetzt, im März 2015, Entwarnung geben kann hinsichtlich der möglichen negativen Auswirkungen der gesetzlichen Lohnuntergrenze. Angesichts der vielen Wirkungskanäle, die man im Auge behalten muss, kann man das frühestens in einigen Monaten.

Aber was man auch nicht machen sollte: Die Mindestlohngegner sehen bereits, dass es zahlreiche Hinweise gibt, dass ihre apokalyptischen Prognosen nicht eintreten werden. Also bereitet man einen Spurwechsel in der Argumentation vor, den Knabe/Schöb (2015: 5) so beschreiben: Sie plädieren dafür, bei der „wissenschaftlichen“ Beurteilung der Wirkungen des Mindestlohns ein „Kontrafaktum“ zu setzen und zu berechnen. Was das ist? Hier die Auflösung:

»Dabei geht es um die Frage, wie sich der Arbeitsmarkt entwickelt hätte, wenn der Mindestlohn nicht eingeführt worden wäre. Erst wenn diese Frage beantwortet ist, kann man anhand der tatsächlich eingetretenen Arbeitsmarktentwicklung bestimmen, welchen Effekt der Mindestlohn gehabt hat. Die entscheidende Frage ist deshalb, ob es nicht vielleicht noch weniger Arbeitslose gegeben hätte, wenn der Mindestlohn nicht eingeführt worden wäre. Die Herausforderung bei der Evaluation des Mindestlohns besteht somit darin, überzeugend kontrafaktische Arbeitsmarktzustände zu berechnen.«

Man könnte jetzt viel dazu sagen, hier sei nur eine sehr kritische Variante präsentiert: Natürlich kann man die Zahlen so foltern, bis sie gestehen. Und natürlich hätte es den einen oder anderen Job mehr gegeben, wenn die Arbeitnehmer noch Geld mitbringen zur Arbeit für den Arbeitsnachfrager. Aber mal ehrlich – da kann man wunderbare Konstruktionen basteln, die im Ergebnis dazu führen werden, dass eigentlich sogar mehrere Millionen Jobs verloren gegangen sind, die ansonsten entstanden wären, wenn … ja, wenn. Das sollte man sich wirklich ersparen und statt dessen eine seriöse Mindestlohn-Evaluierung machen, die die Kirche im Dorf lässt.

Jenseits der Psycho-Spiele: Griechenland nach fünf Jahren Abstieg, einer Schneise der Verwüstung im Gesundheitswesen – und das Märchen von den griechischen Luxusrenten

Varoufakis gegen Schäuble und retour, Tsipras ohne Krawatte bei Merkel, angeblich-tatsächliche Stinkefinger gegen Deutschland, ein SPIEGEL-Titel mit einer Fotomontage von Merkel inmitten deutscher Wehrmachtsoffiziere an der Akropolis – ein unbefangener Beobachter könnte und müsste zu dem Befund kommen, dass die vergangenen Monate gekennzeichnet waren und sind von den ständigen Übungsversuchen einer Laienschauspielertruppe auf dem schwierigen Gelände der Psychopolitik. Aber um diese Ebene soll es hier gar nicht gehen. Es geht auch nicht um die Frage, ob Griechenland im Euro, neben dem Euro oder ganz außerhalb des Euros seine Zukunft verbringen soll und vor allem soll es nicht um Emotionen gehen, die von interessierten Medien und Politikern hier und dort gerne verstärkt und instrumentalisiert werden – und denen man sich als teilnehmender Beobachter natürlich auch nicht entziehen kann. »Viele Griechen machen die Gläubiger des Landes für das Leid verantwortlich, das ihnen widerfahren ist. Deutschland gilt als treibende Kraft des „Spardiktats“, das aus Griechenland eine „Schuldenkolonie“ gemacht hat. Viele Griechen vergessen allerdings, dass ihre eigenen Politiker – die sie ja wieder und wieder gewählt haben – ebenfalls große Schuld tragen. Sie häuften nicht nur seit den 80er Jahren jenen Schuldenberg auf, unter dem das Land jetzt stöhnt. Auch in der Krise versagten sie«, so die Einordnung von Gerd Höhler in seinem Artikel Fünf Jahre Abstieg. In diesem Beitrag sollen die handfesten sozialpolitischen Auswirkungen der letzten Jahre auf die tatsächlichen (und behaupteten) Lebenslagen der Menschen in Griechenland in den Mittelpunkt gerückt werden.

Im Frühjahr 2010 stand Griechenland vor dem Staatsbankrott. Seither sind fünf Jahre vergangenen. Die Krise hat ein Viertel der Wirtschaftskraft des Landes ausradiert und eine Million Jobs vernichtet.
»Im Frühjahr 2010 stand Griechenland vorm Staatsbankrott. Seither sind fünf Jahre vergangenen. Die Krise hat ein Viertel der Wirtschaftskraft des Landes ausradiert und eine Million Jobs vernichtet, die Arbeitslosenquote stieg von zwölf auf fast 28 Prozent. Über 230 000 kleine und mittelständische Betriebe gingen pleite. Die privaten Haushalte haben mehr als ein Drittel ihres Realeinkommens verloren. 23 Prozent der Bevölkerung leben in Armut. Das sind die Zahlen. Und dahinter verbirgt sich eine Unzahl von Tragödien – gescheiterte Lebensentwürfe, zerbrochene Familien, Kinder ohne Zukunft.«

Gerd Höhler greift in seinem Artikel eine dieser Tragödien heraus, die es vielleicht etwas konkreter, fassbarer, verstehbarer werden lässt, was da passiert ist. Es geht um das Schicksal der Athenerin Elena und ihrer Familie. 2008 hatten sie und ihr Mann Christos den Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung abgeschlossen: 90 Quadratmeter, zwei Schlafzimmer, ein großer Balkon, ein Kinderzimmer für die damals siebenjährige Tochter Olympia. Eine schicke Wohnung im 3. Stock in einer ruhigen Seitenstraße im Athener Stadtteil Neos Kosmos. 195.000 Euro kostete das Apartment, 150.000 gab’s von der Bank als Kredit. Für nur 117.000 Euro wechselte die Wohnung im Mai 2013 den Besitzer, Elena und ihr Mann mussten verkaufen. Das Geld reichte nicht mal, um den Bankkredit zu tilgen. Wie es dazu gekommen ist? Dazu Gerd Höhler in seinem Artikel:

Es begann damit, dass Elenas Mann Ende 2011 seinen gutbezahlten Job als stellvertretender Geschäftsführer der Filiale eines großen deutschen Elektronikmarkts in Athen verlor – der Laden wurde dichtgemacht. „Sorry, wir müssen konsolidieren“, erklärte ihm sein deutscher Chef bedauernd. Auf einen Schlag war die Familie ihr Einkommen los. Statt seines Gehalts, das mit Boni und Provisionen in manchen Monaten 4000 Euro netto erreichte, bekam Christos jetzt 482 Euro Arbeitslosengeld. Ende 2012 war es auch damit vorbei. In Griechenland erhält man maximal zwölf Monate Arbeitslosenhilfe. Eine Grundsicherung wie Hartz IV oder Sozialhilfe gibt es nicht. Immerhin fand Elena einen Halbtagsjob als Sachbearbeiterin bei einem Kurierdienst. Nach sechs Monaten kündigte ihr die Firma. Drei Tage später rief der Personalchef an: Sie könne wieder anfangen – aber für 25 Prozent weniger Lohn. Zähneknirschend willigte Elena ein. „Was sollte ich denn machen? Ich hatte keine Wahl: dieser Job oder gar keiner.“

Aber auch viele andere Bereiche des täglichen Lebens sind schwer getroffen worden von der andauernden Krise. Zum Beispiel des Gesundheitswesen:

»Viele Griechen sind nicht mehr krankenversichert. Ärzte arbeiten bis an die Belastungsgrenze und werden schlecht bezahlt. In den Kliniken fehlt es am nötigsten. Die Finanzkrise hat im Gesundheitssystem eine Schneise der Verwüstung hinterlassen«, so Filippos Sacharis, ein in Athen lebender Journalist in einem Gastbeitrag für die Ärzte Zeitung: Im Gesundheitssystem herrscht pures Chaos. Seine Bestandsaufnahme ist erschreckend: Die öffentlichen Krankenhäuser sind schon lange überfüllt. Zudem fehlt es den griechischen Kliniken an allem: Ärzten, Pflegekräften, Arzneimitteln, Verbandmaterial – sogar Toilettenpapier. »50 bis 70 Prozent der Griechen, so wird geschätzt, sind auf die Angebote kostenloser Gesundheitsversorgung angewiesen. Ein Viertel der Gesamtbevölkerung Griechenlands lebt von rund 500 Euro pro Monat, also an der Armutsgrenze.« Er verschweigt aber auch nicht Probleme, die schon vor den Krise im Gesundheitssystem vorhanden waren, nun aber mehrfach problematisch wirken: »Ein großes Problem der griechischen Gesundheitsversorgung hat auch mit der Korruption und den Schmiergeldzahlungen in der Gesundheitsbranche zu tun … „Fakelaki“ sind seit Jahren feste Bestandteile in der Krankenhausversorgung. Manche Ärzte zwingen Patienten, mehrmals vor oder nach Operationen Bestechungsgelder zu zahlen.«

Ein weiteres Beispiel: In der aktuellen Debatte über „die“ Griechen kursieren zahlreiche Artikel, in denen berichtet wird, dass die Griechen sogar höhere Renten beziehen als „die“ Deutschen, was natürlich deren Blutdruck in ziemliche Höhen treibt und die zunehmende Abneigung gegenüber dem Thema Hilfen für Griechenland noch verstärkt. Zu diesem Komplex sei der Artikel Das Märchen von den Luxusrenten von Rainer Hermann empfohlen, der diese Behauptung einer genaueren Examination unterzieht. Gleich am Anfang seines Beitrags bringt der Autor seine Hauptbotschaft auf den Punkt: »Renten in Griechenland funktionieren anders und sind anders aufgebaut als in Deutschland. Sie sind daher auch nicht direkt miteinander vergleichbar. Die Unterschiede sind vielmehr so gravierend, dass gerade nicht behauptet werden kann, Rentnern in Griechenland gehe es heute besser als in Deutschland.« Schauen wir genauer in seine Argumentation:

Ein erster wichtiger Unterschied besteht darin, dass in Griechenland das System der Betriebsrente so gut wie unbekannt ist, was dazu führt, dass dem Griechen lediglich die staatliche Rente bleibt, von der er über die Runden kommen muss.

»Besonders hart trifft es griechische Landwirte. Sie erhalten meist nur eine monatliche „Landwirtschaftsrente“ von 350 Euro, selbst wenn sie mindestens 35 Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Sie gehören damit zu dem Fünftel der griechischen Rentner, die mit weniger als 500 Euro im Monat auskommen müssen.«

Hermann weist allerdings auch darauf hin: 17 Prozent erhalten eine Rente von 1.500 Euro und mehr.

Man muss wissen, dass in Griechenland die Arbeitslosenhilfe nach zwölf Monaten ausläuft. Das hat Folgewirkungen: »Häufig wird die Arbeitslosigkeit durch eine Frühverrentung kaschiert. Offiziell hat jeder vierte Grieche in den vergangenen Jahren als Folge der Krise seine Arbeit verloren; die meisten von ihnen sind Langzeitarbeitslose, werden als Rentner geführt und belasten nicht eine Arbeitslosenversicherung, sondern die Rentenkasse.«

Viele Renten, erläutert uns Hermann, sind um die Hälfte eingedampft worden. Im öffentlichen Dienst wurden die Pensionsleistungen im Durchschnitt um ein Drittel gekürzt. Man möge sich da einmal bei uns vorstellen.

Hermann beendet seinen Beitrag mit dem Hinweis, »die griechischen Rentner sind nicht in den Genuss der Hilfsprogramme der Troika für Griechenland gekommen.« Die waren primär für das Finanzsystem.