„Neue Form der Not“ bei den Tafeln in Deutschland – und bei den Food Banks in Großbritannien

Auch die Tafeln waren und sind hart getroffen von dem, was im Frühjahr als „Corona-Krise“ über uns gekommen ist. Die meisten Ausgabestellen dieser mittlerweile so bedeutsam gewordenen Institution der Überlebensökonomie wurden im Lockdown geschlossen, auch, weil viele der dort tätigen ehrenamtlichen Helfer selbst zu den Risikogruppen gehören, denn es sind überdurchschnittlich viele ältere Menschen, die sich hier engagieren. Und selbst aktuell sind noch 120 der 949 Tafeln bundesweit geschlossen. Gründe sind vor allem beengte Räumlichkeiten sowie fehlende Ehrenamtliche. Ein Großteil der Tafel-Aktiven gehört aufgrund des Alters oder Vorerkrankungen der Risikogruppe an.

In den zurückliegenden Wochen gab es zahlreiche Aktivitäten vor Ort, um den Ausfall der Tafeln zu kompensieren. Junge Menschen haben sich als Ersatz für die älteren Ehrenamtlichen zur Verfügung gestellt, an vielen Stellen wurden sogenannte „Gabenzäune“ errichtet, wo man Lebensmittelspenden abgeben konnte.

Aber die „Corona-Krise“ hat vieles geändert – das gilt auch für die Arbeit der Tafeln, die jetzt wieder hochgefahren werden: Aktuelle Umfrage: Tafeln verzeichnen zahlreiche Neuanmeldungen wegen Corona-Pandemie, so ist eine Pressemitteilung der Tafel Deutschland, dem Bundesverband der deutschen Tafeln, überschrieben: »Die aktuell 830 geöffneten Tafeln sehen sich mit zwei Entwicklungen konfrontiert: Einerseits kommen von Woche zu Woche mehr Menschen erstmals zu den Tafeln. Sie suchen Unterstützung, weil sie selbstständig sind, in Kurzarbeit sind oder ihren Job oder Nebenjob aufgrund der Corona-Pandemie verloren haben. Andererseits bleiben viele vor allem ältere Menschen, die sonst die Angebote der Tafeln nutzen, weiterhin zuhause.«

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Der „vereinfachte Zugang“ zur Grundsicherung nach SGB II wird verlängert – (vorerst) bis zum 30. September 2020

»Der Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Hilfe zum Lebensunterhalt und zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie zur existenzsichernden Leistung nach dem Bundesversorgungsgesetz wurde bereits mit dem Sozialschutz-Paket I erleichtert. Ursprünglich waren diese Regelungen bis 30. Juni 2020 begrenzt. Doch die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sind weiterhin erheblich. Deshalb hat das Bundeskabinett heute die entsprechenden Regelungen bis zum 30. September 2020 verlängert«, so das zuständige Bundesarbeitsministerium in einer Pressemitteilung vom 17. Juni 2020 unter der Überschrift Kabinett verlängert vereinfachten Zugang zur Grundsicherung.

»Die Erleichterungen in der Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung (VZVV) betreffen insbesondere die befristete Vereinfachung der Vermögensprüfung, die befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie Vereinfachungen bei der Bewilligung einer vorläufigen Entscheidung«, so das BMAS.

Diese Erleichterungen galten bislang für alle Anträge, die im Zeitraum zwischen dem 1. März und 30. Juni 2020 gestellt wurden oder noch werden. Und diese Frist wird nun nach hinten verlängert.

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Auch die Pflegeversicherung soll/muss an den Steuertropf gehängt werden. Vorerst nur ausnahmsweise. Zugleich wird die Vor-Corona-Debatte über eine Finanzierungsreform wiederbelebt

Die Soziale Pflegeversicherung ist nicht nur der jüngste Zweig der Sozialversicherung in Deutschland, sie zeichnet sich auch dadurch aus, dass hier bislang – anders als in der Renten- oder Krankenversicherung – keine Steuermittel geflossen sind, sondern die Finanzierung über Beitragseinnahmen sichergestellt wurde. Mit entsprechenden Auswirkungen in Form von Beitragssatzanhebungen in der Vergangenheit aufgrund der Leistungsausweitungen in den zurückliegenden Jahren, verbunden mit der aus demografischen Gründen steigenden Inanspruchnahme.

Betrachtet man die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in den vergangenen Jahren, dann erkennt man den Effekt der bisherigen Ausgabenabsicherung über die Beitragssatztreppe:

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