Coronabedingte „Übersterblichkeit“ in Deutschland? Ein Update zur Entwicklung bis in den Juni 2020

Die tatsächlichen Sterbefälle sind ein „harter Indikator“ für die tödlichen Folgewirkungen einer Pandemie (aber natürlich nicht für andere mögliche Folgen, wie beispielsweise lebenslange Schäden, die auch nach einer „Genesung“ als Folgeschäden eintreten könnten). In diesem Zusammenhang wird dann immer wieder auf die sogenannte „Übersterblichkeit“ hingewiesen: Die Übersterblichkeit (“excess mortality“) ist ein Indikator für die Schwere eines Infektionsgeschehens. Sie bezeichnet die Anzahl an Todesfällen, die über einem historischen Mittel liegen. Über mehrere vergangene Jahre hinweg werden die durchschnittlichen Todesfälle pro Tag errechnet. Sterben beispielsweise durch eine heftige Grippesaison in diesem Zeitraum besonders viele Menschen, lässt sich das dort ablesen.

In diesem Blog wurde bereits über die Entwicklung der Sterbefallzahlen des Jahres 2020 berichtet: Am 31. Mai 2020 in dem Beitrag Gibt es eine „Übersterblichkeit“ aufgrund der Corona-Pandemie? Aktuelle Daten zur Entwicklung der Mortalität als Indikator für tödliche Folgen des Virus sowie am 5. Juni 2020 unter der Überschrift Ein Update zur Frage: Gibt es eine coronabedingte „Übersterblichkeit“ in Deutschland? Wie sieht die Entwicklung bis in den Juni 2020 aus?

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Corona-Ungleichheiten: Riskante Gesundheitsberufe, relative Sicherheit im Homeoffice. Krankschreibungen und Krankenhaus-Aufenthalte von Beschäftigten im Kontext von Covid-19

Die Corona-Pandemie – das ist mittlerweile mehr als deutlich geworden – trifft die Menschen nicht gleichverteilt, sondern wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es eine sehr ungleiche Betroffenheit von Covid-19-Infektionen und -Erkrankungen gibt, wobei das zwei unterschiedliche Aspekte sind, denn eine Infektion bedeutet noch lange nicht, dass man auch wirklich erkrankt. Zudem wird nach den Erfahrungen der letzten Monate sichtbar, dass das Virus bereits bestehende soziale Ungleichheiten eher verstärkt und teilweise potenziert.

Das betrifft auch die gesundheitlichen Risiken, denen unterschiedliche Berufe ausgesetzt sind. Eine empirische Bestandsaufnahme dazu hat nun das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) vorgelegt: »Beschäftigte in Gesundheitsberufen waren von März bis Mai 2020 am stärksten von Krankschreibungen im Zusammenhang mit Covid-19 betroffen. Eine Analyse der Arbeitsunfähigkeitsdaten der AOK-Mitglieder durch das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) zeigt, dass in diesem Zeitraum 1.283 je 100.000 Beschäftigte in der Altenpflege im Zusammenhang mit Covid-19 an ihrem Arbeitsplatz gefehlt haben. Damit liegt die Betroffenheit dieser Pflegekräfte mehr als das 2,5-fache über dem Durchschnittswert von 474 Betroffenen je 100.000 AOK-versicherte Beschäftigte. Gleichzeitig gab es bei Beschäftigten in der Altenpflege auch häufiger Krankenhausbehandlungen im Zusammenhang mit Covid-19: Je 100.000 Beschäftigte wurden 157 Personen mit dieser Diagnose in einer Klinik behandelt – der Vergleichswert aller AOK-Mitglieder liegt bei 91 je 100.000 Beschäftigen.« So das WIdO unter der Überschrift Krankschreibungen und Krankenhaus-Aufenthalte von Beschäftigten in der Lock-down-Phase: Gesundheitsberufe besonders stark von Covid-19 betroffen.

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Abgeräumt: Wer den in Cent umgerechneten Pfennig nicht ehrt … Bis 2022 ist Ruhe beim gesetzlichen Mindestlohn

»Ausgerechnet Lidl: Der Discounter fordert einen gesetzlichen Mindestlohn im Einzelhandel von zehn Euro pro Stunde. Nur mit einer verbindlichen Untergrenze lasse sich der Missbrauch von Lohndumping in der Branche „und in jeder anderen“ wirksam unterbinden, schrieb Lidl-Chef Jürgen Kisseberth … allen Fraktionsvorsitzenden im Bundestag.«

Das Zitat stammt aus dem Jahr 2010 – fünf Jahre vor der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde.
Quelle: Yasmin El-Sharif: Lidls List mit dem Mindestlohn, in: Spiegel Online, 21.12.2010

Am 30. Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission ihren mittlerweile dritten Beschluss nach § 9 MiLoG veröffentlicht, die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes ab dem kommenden Jahr betreffend. Mindestlohnkommission beschließt Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in vier Stufen, so ist die Pressemitteilung der Kommission dazu überschrieben: »Die Mindestlohnkommission hat einstimmig in ihrer heutigen Sitzung eine Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns in vier Stufen beschlossen: Eine Anhebung auf 9,50 Euro zum 1. Januar 2021 und auf 9,60 Euro zum 1. Juli 2021 sowie auf 9,82 Euro zum 1. Januar 2022 und auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022.«

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