Gesetzliche Rentenversicherung: Wenn die Mehrheit der Arbeitnehmer unterdurchschnittlich verdient, dann ist die „Standardrente“ für viele eine Illusion

Die Rentenformel in Deutschland hat ihren eigenen Charme und sie ist vor allem eigentlich ganz einfach gestrickt: Man nimmt die mit individuellen Entgeltpunkten bewerteten Jahre, in denen die in der Gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten Beiträge aus ihren Lohneinkommen gezahlt haben und multipliziert die Jahre mit dem jeweils aktuellen Rentenwert – unter der Voraussetzung, dass der oder die Betroffene ganz normal mit dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand gewechselt ist (wenn das vorher passiert, dann gibt es lebenslange Abzüge von der auszuzahlenden Rente; in der Rentenformel wird das über den Zugangsfaktor abgebildet, der normalerweise 1, aber bei vorzeitigem Renteneintritt < 1 ist).

Nehmen wir mal an, jemand ist wie ein idealtypischer Rentenfall durchs Leben gewandert und hat 45 lange Jahre im brav geschafft und Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt. Nicht ein paar Beitrags-Euros, sondern er oder sie hat es geschafft, in jedem dieser 45 Jahre immer genau das durchschnittliche Arbeitsentgelt der Rentenversicherten zu verdienen. Wie hoch das liegt? Also im laufenden Jahr wären das (vorläufig) 40.551 Euro, das ist ein Brutto-Monatsgehalt von 3.379 Euro. Hier werden zahlreiche Versicherte schon mehr als nervös, wenn sie an die eigenen, realen Brutto-Gehälter denken. Aber bleiben wir bei unserem Ideal-Versicherten, denn wenn der das 45 Jahre geschafft hat, dann gibt es gegenwärtig bei einem aktuellen Rentenwert von 34,19 Euro eine Brutto-Monatsrente von 1.538,55 Euro, unter Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag (ohne kassenindividuelle Beitragszuschläge) kommt man auf eine Netto-Monatsrente (ohne Berücksichtigung einer eventuellen Besteuerung) von 1.370,85 Euro. Für ein so langes und immer durchschnittliches Versichertenleben, wobei man berücksichtigen muss, dass der Durchschnitt ziemlich hoch hängt.

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Das „Erwarten Sie besser gar nichts“ ist da. Die Rentenkommission der Bundesregierung kreißte und gebar eine rentenpolitische Maus

Im Februar dieses Jahres wurde hier berichtet: Kommissionsmitglied Axel Börsch-Supan … macht seiner Enttäuschung über die Arbeit der Kommission jetzt Luft. „Erwarten Sie nicht zu viel“, sagte er auf einer Renten-Tagung der Evangelischen Akademie in Tutzing. „Erwarten Sie besser gar nichts.“ Börsch-Supan will seine Frustration nun nicht mehr verstecken: „Die Kommission hat sich selbst zu viele Fallgruben gegraben. Die rentenpolitischen Denkverbote engen den Diskussionsspielraum so ein, dass man sich nicht mehr bewegen kann.“ Damit spielt der Rentenexperte, der schon vielen Regierungskommissionen angehörte, unter anderem auf die Vorgabe von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) an, nicht am Renteneintrittsalter zu rütteln, das bis 2031 auf 67 Jahre steigt. So dieser Beitrag vom 14. Februar 2020: Wenn der „Kommission Verlässlicher Generationenvertrag“ zur Alterssicherung ab 2025 die Verlässlichkeit eines Mitglieds abhanden kommt: „Erwarten Sie besser gar nichts“.

Da war ein Kommissionsmitglied sichtlich verärgert, denn Axel Börsch-Supan war einer von drei Wissenschaftlern in der Rentenkommission, die ansonsten von Politikern der Regierungsparteien und den Vertretern der Arbeitgeber und Gewerkschaften dominiert wird. Und Börsch-Supan gehört zu denen, die seit langem mit einer klaren Perspektive durch die sozialpolitische Landschaft laufen: Das gesetzliche Renteneintrittsalter muss (noch) weiter angehoben werden, die bereits vor Jahren beschlossene „Rente mit 67“ kann und darf nur eine Etappe sein auf dem Weg hin zur „Rente mit 70“.

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Ein Hoffnungsschimmer für die Geringverdiener in der Rentenversicherung zwischen den Schützengräben der Rentendebatte? Zum Konzept einer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage

Gegenwärtig scheint die deutsche Rentendiskussion erneut ihren Grundcharakter zu offenbaren: Ab in die Schützengräben für die einen, für die anderen heißt es versuchen, retten, was zu retten ist, um aus ihrer Sicht einen Schritt nach vorne zu kommen, auch wenn man dafür eine Menge Federn hergeben musste.

Für die letzte Fraktion steht stellvertretend das Konzept einer sogenannten „Grundrente“, das in nun mehrfach abgespeckter Form in dieser Woche im Bundeskabinett verabschiedet und auf den parlamentarischen Weg gebracht werden soll. Während die einen den ganzen Ansatz für falsch halten und dagegen wettern (dazu beispielsweise der frühere Vorsitzende des Sozialbeirats der Bundesregierung, Franz Ruland, unter der Überschrift Weil daran alles falsch ist. Stoppt die Grundrente!), versuchen die Befürworter trotz der offensichtlichen und teilweise hoch problematischen Ungereimtheiten des vorliegenden Konzepts darauf hinzuweisen, dass man vor dem Hintergrund, dass seit den Tagen von Ursula von der Leyen als Bundesarbeitsministerin in mehreren Legislaturperioden bislang erfolglos eine „Grundrente“ angestrebt wurde und man nun (natürlich mit Bauchschmerzen) lieber den dünnen Vogel in der Hand nehmen statt auf die Taube auf dem Dach starren sollte.

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