Von allem etwas und später mal nachschauen, was passiert ist? Der Kompromiss zur Reform der Pflegeausbildung

Mit wahrhaft heißgebremsten Reifen scheint es der großen Koalition doch noch zum Abschluss der bis September dieses Jahres laufenden Legislaturperiode gelungen zu sein, sich auf eine Reform der Pflegeausbildungen zu verständigen. Zwischenzeitlich hatte man aufgrund der Blockadeaktionen innerhalb der Regierungsfraktionen gegen den bereits seit letztem Jahr vor- und auf Eis liegenden Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG) die Hoffnungen eigentlich schon aufgeben müssen, dass sich vor der Bundestagwahl noch irgendwas gesetzgeberisch umsetzen lässt.

Es lohnt sich, an dieser Stelle zur Orientierung einen Blick in den Gesetzentwurf vom 9. März 2016 zu werfen, was man eigentlich machen wollte. Dort findet man ganz am Anfang den folgenden Passus: »Die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden reformiert und zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt; die bestehende Dreigliederung der Pflegeberufe wird aufgehoben. Ergänzend zur fachberuflichen Pflegeausbildung wird eine bundesgesetzliche Grundlage für eine primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung geschaffen. Die neue Ausbildung bereitet auf einen universellen Einsatz in allen allgemeinen Arbeitsfeldern der Pflege vor, erleichtert einen Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen und eröffnet zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten. Die Ausbildung wird in ein gestuftes und transparentes Fort- und Weiterbildungssystem eingepasst und die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Qualifikationsstufen in der Pflege verbessert. Die Ausbildung ist für die Auszubildenden kostenlos.« (BT-Drs. 18/7823: 1 f.)

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Hebammen: Immer weniger für immer mehr. Und enorme Vergütungsunterschiede in der Pflege

Hebammen stehen eigentlich für Glück. Den in den meisten Fällen ist ihre Arbeit verbunden mit einem für Eltern glücklichen Ereignis. Und sie leisten eine wichtige Arbeit – vor, während und nach der Geburt der Kinder. Sie ist unverzichtbar. Aber die anhänglichen Leser dieses Blogs werden sich erinnern, dass die Hebammen hier schon vor geraumer Zeit in weniger glücklichen Umständen porträtiert worden sind. Am 17. Februar 2014 wurde der Beitrag Hebammen allein gelassen. Zwischen Versicherungslosigkeit ante portas und dem Lösungsansatz einer Sozialisierung nicht-mehr-normal-versicherbarer Risiken veröffentlicht. Darin ging es um das Problem einer (drohenden) Versicherungslosigkeit der Hebammen in der Geburtshilfe aufgrund des Anstiegs der Haftpflichtversicherungsbeiträge. Kurze Zeit später, am 4. Mai 2014, war dann ein erster Hoffnungsschimmer am Horizont erkennbar: Hebammen nicht mehr allein gelassen? Der Berg kreißte und gebar eine Maus oder ein Geschäft zu Lasten Dritter? Die Hebammen und ihre fortschreitende Versicherungslosigkeit, die vorläufig unter dem Dach der Krankenkassen geparkt werden soll. Bis zur nächsten Runde. Die Länge der Überschrift verdeutlicht schon, dass wir es mit einer komplexen Gemengelage zu tun hatten, bei der man nicht einfach schreiben konnte. Und fast anderthalb Jahre später, am 28. November 2015, wurde man dann erneut mit einer Zwischenlösungsmeldung konfrontiert: Drohende Versicherungslosigkeit eines Teils der Hebammen vorerst vermieden. Aber das kostet was.
Und nun, im März 2017, muss das Thema Hebammen erneut aufgerufen werden, wieder nicht mit einer Freudenbotschaft versehen.

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Auf die lange Bank schieben. Die Blockade der Reform der Pflegeausbildung und eine dauerhafte Abwertung der Altenpflege

Die auf dem gesetzgeberischen Weg derzeit blockierte Reform der Pflegeberufe hin zu einer generalistischen Pflegeausbildung, über die der mit mehr als 133.000 Auszubildenden größte Ausbildungsberuf in Deutschland entstehen soll (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Reform der Pflegeausbildung: Noch auf der Kippe oder schon vor der Geburt verstorben? vom 15. Januar 2017) ist weiter Thema. Im Zentrum der Blockierer steht hierbei der pflegepolitische Sprecher der Unionsfraktion, der Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel (CDU). Und der hat sich eindeutig positioniert: »Der Pflegeexperte der Unionsfraktion Erwin Rüddel sagt, die Reform der Pflegeberufe sei nur zu retten, wenn die Befürworter der Generalistik Bedingungen akzeptieren«, so der Vorspann zu einem Interview mit ihm. Besonders bezeichnend sind seine Ausführungen speziell zur Altenpflege. So hebt er hervor, »dass, während in der Krankenpflege überwiegend Abiturienten und Realschüler einen Abschluss machen, es in der Altenpflege ein wesentlich breiteres Spektrum an Bildungsabschlüssen – beginnend bei den Hauptschülern – und sehr viele Quereinsteiger gibt.« Und weiter: »Es besteht die Gefahr, dass sich Hauptschulabsolventen zukünftig seltener für eine Pflegeausbildung entscheiden werden, wenn sich das Ausbildungsniveau an die Krankenpflege anpasst.« Und dann lässt er die Katze aus dem Sack und skizziert, wohin die Reise gehen könnte – jedenfalls nicht in die Richtung, die sich die vielen Fachvertreter, die für die Reform der Pflegeausbildung votieren, erhoffen und wie es im Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG) angelegt ist, denn er führt aus: »Ich halte es für denkbar, das Konzept des derzeitigen Gesetzentwurfs in einem Bundesland zu erproben … Risiko und Kosten blieben überschaubar und man könnte in einigen Jahren evaluieren, ob sich die Ausbildungszahlen und das Lohnniveau in der Pflege in diesem Bundesland tatsächlich erhöht haben.« Das nennt man auf die lange Bank schieben.

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