In aller Regelmäßigkeit – man denke hier beispielsweise an die alljährlichen Armutsberichte des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (vgl. dazu zuletzt aus dem Dezember des vergangenen Jahres Armut in der Pandemie. Der Paritätische Armutsbericht 2021) – werden die „Armutsgefährdungsquoten“, so nennen das die Statistiker in der offiziellen Terminologie, veröffentlicht und mehr oder weniger hitzig diskutiert. Man kann das auch alles nachlesen und sich die Daten bei der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik besorgen. Mit denen kann man dann solche Abbildungen produzieren:
➞ Weiterführende Informationen zur Neuregelung des Mikrozensus ab 2020
Dem liegt seit vielen Jahren ein relativer Einkommensarmutsbegriff und eine daraus abgeleitete Definition von „Armutsgefährdungschwellen“ zugrunde, den sich nicht irgendwelche Einzelpersonen ausgedacht haben, sondern auf die man sich international verständigt hat. Wenn man weniger hat als die Schwellenbeträge, dann gilt man als von Armut bedroht. Am Beispiel einer alleinstehenden Person waren das 2019 in Westdeutschland 1.100 Euro, in Ostdeutschland (mit Berlin) 986 Euro – pro Monat. Wenn man also für alles weniger als diese Beträge zur Verfügung hatte, also für Lebenshaltung, Wohnen, Teilhabe usw., dann galt man als „armutsgefährdet“.