Väter beziehen immer häufiger, aber auch immer kürzer Elterngeld

Das Elterngeld in Deutschland nach dem  Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz von 2007 ist eine Transferzahlung für Eltern, die wegen der Betreuung eines Kindes nicht oder nicht voll erwerbstätig sind oder ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres Kindes unterbrechen. Im Gegensatz zum früheren Erziehungsgeld ist das Elterngeld für Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren worden sind, als Lohnersatzleistung ausgestaltet, es wird mithin also in Abhängigkeit vom Erwerbseinkommen, das vor der Geburt des Kindes bezogen wurde, in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt. Man kann es auch anders ausdrücken: Das Kind eines Akademikers mit hohem Einkommen ist im Elterngeld „mehr wert“ als das einer Verkäuferin oder einer vor der Geburt nicht erwerbstätigen Mutter. Für die gibt es einen Sockelbetrag von 300 Euro,  sie bekommen Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages als Sozialleistung. Was aber auch bedeutet, dass es als „vorrangige“ Sozialleistung bei den Hartz IV-Empfängern als Einkommen angerechnet und vom Grundsicherungsanspruch abgezogen wird.

Man muss rückblickend sehen: Während das frühere Erziehungsgeld unabhängig von der vorgeburtlichen Einkommenshöhe bis zu 24 Monate in Höhe von 300 Euro monatlich bezogen werden konnte, erhalten Eltern, die vor der Geburt des Kindes arbeitslose oder ohne Einkommen waren, nur noch für 14 Monate den Mindestbetrag von 300 Euro. Für diese Gruppe brachte das Elterngeld eine Verschlechterung mit sich. Die Lohnersatzleistung Elterngeld ist nach oben begrenzt auf maximal  1.800 Euro monatlich.

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Hunderttausende Solo-Selbständige haben nichts vom Mindestlohn. Das ist ein Problem. Aber kein Problem des Mindestlohns

Hunderttausende haben nichts vom Mindestlohn, meldet Spiegel Online. Und weiter erfahren wir: »Der Mindestlohn kommt – doch viele werden davon nicht profitieren. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung leben schon jetzt 700.000 Solo-Selbständige von weniger als 8,50 Euro pro Stunde, zum Beispiel in der Pflege. Experten fürchten, dass die Zahl bald massiv zunimmt.«

Nun könnte diese Meldung dazu verleiten, auf den Gedanken zu kommen, dass sich erneut zeige, dass das mit dem Mindestlohn keine runde Sache ist. Dass er nicht funktionieren wird. Deshalb an dieser Stelle gleich vorweg: Das ist ein Irrtum. Denn der Mindestlohn – wenn er denn wirklich mit Beginn des Jahres 2015 scharf gestellt werden wird – bezieht sich zwangsläufig nur auf Arbeitnehmer (und bereits hier ist die Abgrenzung nicht immer einfach, beispielsweise sind Auszubildende Arbeitnehmer, aber teilweise eben auch nicht, weil in Ausbildung, also Arbeitnehmer eigener Art und es gibt mit Blick auf das duale System der Berufsausbildung gute Gründe, die Auszubildenden von einem gesetzlichen und flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro auszunehmen). Aber Selbständige sind nun mal keine Arbeitnehmer, also kann für sie eben auch ein Mindestlohn nicht gelten, man könnte theoretisch höchstens an ein Äquivalent zum Mindestlohn denken, das wäre dann eine Mindestvergütung. Was aber schnell an logische und vor allem praktische Grenzen stoßen muss. Also der Reihe nach.

Der Spiegel Online-Beitrag von Tobias Lill beginnt mit einem Fallbeispiel aus der Welt der Solo-Selbständigen: Ein 53-jähriger Dozent, der an mehreren Leipziger Sprachschulen Deutsch für Ausländer unterrichtet – auf freiberuflicher Basis. »Rechnet man die langen Vor- und Nachbereitungszeiten für diese Integrationskurse hinzu, arbeitet Kirsch nach eigenen Angaben etwa 40 bis 45 Stunden pro Woche. Vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen kommt er auf Einnahmen von knapp 1000 Euro im Monat. Das entspricht einem Bruttoverdienst von rund sechs Euro pro Stunde. Um über die Runden zu kommen, muss der alleinerziehende Vater von 16-jährigen Zwillingen seine Einkünfte mit Hartz IV aufstocken.«

Laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) gibt es mehr als 2,5 Millionen solcher Ein-Mann-Betriebe in Deutschland. Das Institut hat nun berechnet, wie hoch die Zahl der Solo-Selbständigen ist, deren Einkünfte unter dem liegen, was sie bekommen würden, wenn sie zum Mindestlohn arbeiten würden: »28 Prozent der Solo-Selbständigen hierzulande, also etwa 700.000, erzielten 2011 ein Brutto-Einkommen von weniger als 8,50 Euro in der Stunde.«
Karl Brenke vom DIW geht davon aus, dass diese Zahl von vor zwei Jahren konstant geblieben ist.

» … in vielen Branchen wie der Pflege, den Medien, dem Bildungsbereich oder der Paketzustellung zahlten die Auftraggeber oft nur klägliche Honorare. Nicht wenige dieser Freiberufler lebten deshalb „von der Hand in den Mund“. Brenke spricht von „Kümmerexistenzen“.«

Staatliche Hilfe bekommt nur ein geringer Teil dieser Freiberufler. Schätzungen zufolge bessern rund 100.000 von ihnen ihre Einkünfte mit Hartz IV auf, berichtet Tobias Lill. Dabei handelt es sich um eine Untergrenze, denn wer Rücklagen habe, muss diese erst mal aufbrauchen oder die Selbständigen wissen gar nicht, dass ihnen die Leistungen nach dem SGB II auch zustehen oder manchen ist der monatliche Nachweis der schwankenden Einkünfte zu kompliziert oder andere schämen sich, Hartz IV-Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Bereits Anfang des Jahres hatte das DIW Zahlen zu den Solo-Selbständigen veröffentlicht:

Brenke, K.: Allein tätige Selbständige: starkes Beschäftigungswachstum, oft nur geringe Einkommen, DIW Wochenbericht, Nr. 7/2013

Darin konnte man lesen: »Auch wenn ein Teil der Solo-Selbständigen hohe Einkünfte erzielt, liegt das mittlere Einkommen dieser Erwerbstätigengruppe unter dem der Arbeitnehmer. Viele kommen über Einkünfte, wie sie Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor beziehen, nicht hinaus. Der Anteil der Geringverdiener unter den Solo-Selbständigen… liegt … immer noch bei knapp einem Drittel oder etwa 800 000 Personen.«

Die Zahl der Selbständigen ist in Deutschland in der jüngeren Vergangenheit viel stärker gewachsen als die der Arbeitnehmer. So stieg die Zahl der abhängig Beschäftigten von 2000 bis 2012 um fünf Prozent, die der Selbständigen dagegen um 14 Prozent. »Die Expansion der Selbständigkeit ist nahezu ausschließlich auf Selbständige ohne Arbeitnehmer zurückzuführen. Dieser Personenkreis stellt inzwischen die Mehrheit der Selbständigen«, so das DIW.

Interessant sind die Ergebnisse zu den Bereichen, wo es überdurchschnittlich viele Solo-Selbständige gibt oder wo deren Anteil besonders stark angestiegen ist (vg. hierzu Brenke 2013: 8):

»Hohe Anteile an allen Selbständigen zeigen sich bei künstlerischen Berufen, Lehrern/Dozenten (darunter auch solche für Erwachsenenbildung), Dolmetschern, Publizisten, Psychologen, pflegerischen Berufen, Kosmetikern und Heilpraktikern … Die zahlenmäßig meisten Solo-Selbständigen sind indes als Händler und Vertreter sowie in landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Berufen tätig; hier hat die Zahl der Solo-Selbständigen allerdings deutlich abgenommen. Bei den Zuwächsen in absoluten Zahlen stehen Bauberufe an der Spitze; allein auf die Ausbauberufe entfiel knapp ein Zehntel des gesamten Erhöhung der Zahl der Solo-Selbständigen von 2000 bis 2011. Stark zum Wachstum beigetragen haben auch Lehrer und Dozenten, bildende Künstler, Steuer- und Wirtschaftsberater sowie IT-Kräfte und Personen in Pflegeberufen. Auffallend ist zudem ein starker Zuwachs an Hausmeistern unter den Solo-Selbständigen. Anzunehmen ist, dass dies weniger an einer Ausweitung des zu betreuenden Gebäudebestandes liegt, als vielmehr daran, dass Immobilienbesitzer solche Funktionen an Selbständige auslagerten.«

Dieser differenzierte Blick auf die Entwicklungen innerhalb des heterogenen Feldes der Solo-Selbständigen eröffnet zugleich den notwendigen Raum für eine Diskussion über arbeitsmarktpolitische (=> Verdrängungs- bzw. Substitutionsprozesse bislang abhängiger Beschäftigung => Problem der Scheinselbständigkeit) wie auch potenzieller gravierender sozialpolitischer (=> Altersarmut durch mangelnde oder gar völlig fehlende Altersvorsorge der „Kümmerexistenzen“) Folgen der zunehmenden Solo-Selbständigkeit in unserer Gesellschaft.

An dieser Stelle abschließend wieder zurück zu dem Artikel von Lill: Dort wird Gunter Haake zitiert, Geschäftsführer der Ver.di-Selbständigenberatung Mediafon: Ein großer Teil der Solo-Selbständigen sei „nur auf dem Papier selbständig und in Wahrheit scheinselbständig“. Er »fürchtet, dass viele Arbeitgeber vor Inkrafttreten des Mindestlohns fest angestellte Mitarbeiter zwingen werden, sich formal selbständig zu machen, um so die Lohnuntergrenze zu umgehen.« Auch Brenke sieht hier bei einigen Unternehmen eine große „Kreativität“.

Damit wären wir bei einem möglichen und kritisch zu verfolgenden Zusammenhang zwischen Mindestlohn und Solo-Selbständigkeit, also eine Verdrängung der bisher abhängig ausgeübten Beschäftigung in den Bereich der Selbständigkeit hinein, die sich dann allerdings im Regelfall als eine „Schein-Selbständigkeit“ darstellt.

Das ist allerdings rechtlich nicht so einfach. Verdeutlichen kann man sich dies aktuell an Beispielen aus dem Gesundheitswesen: »Honorarkräfte in Kliniken und Pflege hadern mit dem Vorwurf der Scheinselbstständigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung erschwert mit ihren Maßstäben immer mehr Honorarärzten und anderen Freiberuflern in Klinik und Pflege den Arbeitsalltag«, so die Ärzte Zeitung in dem Artikel „Damoklesschwert Rentenpflicht„. Die Deutsche Rentenversicherung wertet Honorarkräfte als Scheinselbstständige, weil sie in die Organisation der Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen eingebunden und hinsichtlich Arbeitszeit, -ort, -dauer und -ausführung weisungsgebunden seien. Das gilt nicht nur für Pflegefachkräfte, sondern auch für Honorarärzte.

Was wird an Lösungsansätzen diskutiert?

»Gewerkschafter Haake fordert gesetzliche Honoraruntergrenzen für Freiberufler, damit der Mindestlohn für Festangestellte nicht „untertunnelt“ werde.« Man darf an dieser Stelle ergänzend anmerken, dass es durchaus selbständige Tätigkeiten gibt, die mit Honorarunter- und Obergrenzen verbunden sind, man denke hier an die vielen Honorarordnungen bei Freiberuflern. Allerdings ist der Vorschlag des Gewerkschafters nicht nur ein sehr weitreichender Vorschlag, sondern auch einer, der kaum Realisierungschancen hat. Der Einwand von Karl Brenke gegen diesen Ansatz kommt pragmatisch daher: „In vielen Branchen wird ja für eine bestimmte Leistung, etwa für einen Text oder eine Grafik, und nicht stundenweise bezahlt.“ Dies lasse sich kaum objektiv messen, so der DIW-Ökonom. Darüber hinaus muss man sehen, dass es auch bei Vorliegen einer ausreichenden Mindestvergütung immer noch sein könnte, dass der Selbständige am Hungertuch nagen muss, schlichtweg weil zu wenig Aufträge da sind. Dieses Problem ist aber ein systemisches der Selbständigkeit, ihr inhärentes Risiko, das mit der Drohung oder dem Vollzug der Insolvenz belegt ist.

Wesentlich mehr Realisierungschancen muss man wohl diesen Ansatz zusprechen:

»Derweil werden Stimmen laut, schlecht bezahlten Freiberuflern den Zugang zu den Sozialsystemen zu erschweren. Das Bundesland Sachsen-Anhalt machte sich gerade erst dafür stark, den Anspruch auf Hartz IV „bei unrentabler Selbständigkeit“ auf zwei Jahre zu begrenzen.« Aus der CSU werden noch weitergehende Vorschläge laut, hier will man »bereits nach eineinhalb Jahren überprüfen lassen, ob ein Geschäftsmodell tragfähig sei. Ansonsten müsse man die aufstockende Leistung von Hartz IV verweigern.« So wird es wahrscheinlich – wenn überhaupt – kommen. Nur muss man sich natürlich darüber klar sein, dass das mit erheblichen administrativen Aufwand in den Jobcentern verbunden sein wird.

Man kann es drehen und wenden wie man will: Die stark gestiegene Zahl der Solo-Selbständigen ist ein Problem, weniger – so meine These – hinsichtlich eines möglichen Unterlaufens des Mindestlohns, wenn denn die Schein-Selbständigkeit ordentlich verfolgt wird, sondern vielmehr mit Blick auf die generellen, erheblichen Sicherungslücken vieler solo-selbständiger Existenzen, vor allem mit Blick auf die definitive Altersarmut, in der viele von ihnen landen werden. Aber all das ist weniger bzw. gar kein Problem des Mindestlohns, denn der gilt nun mal nur für Arbeitnehmer. Es ist hier ein Problem des lohnbezogenen sozialen Sicherungssystems angesprochen, dessen grundlegende Weiterentwicklung bzw. Reform ein Thema für eine Großen Koalition sein könnte. Konjunktiv II ist hier passend. Dass sie es (noch?) nicht gemacht hat, wäre ein eigenes Thema.

Auch in Österreich das gleiche Problem wie in Deutschland: ein föderaler Flickenteppich bei der Kinderbetreuung. Und eine notwendige Debatte über Mindeststandards

Wenn in Deutschland über Kindertageseinrichtungen (und Kindertagespflege) diskutiert wird, dann wird immer gerne über „die“ Kitas oder „die“ Tagespflege gesprochen – dabei sind die Verhältnisse überaus heterogen, wir sind konfrontiert mit 16 unterschiedlichen Systemen der Kindertagesbetreuung in den Bundesländern und auch innerhalb der Länder gibt es oft von Kommune zu Kommune erhebliche Varianzen, beispielsweise bei den Elternbeiträgen oder der konkreten Finanzierung. Allein vor diesem Hintergrund verbieten sich allgemeine Aussagen über „die“ Kindertagesbetreuung.

Man kann sich die historisch gewachsenen Diskrepanzen allein schon auf der Ebene eines Bundesländervergleichs verdeutlichen, wenn man sich die Streuung der Personalschlüssel in den Kitas anschaut – es handelt sich hierbei, damit keine Missverständnisse auftauchen, die nicht um die tatsächliche Fachkraft-Kind-Relation, die ist ausgehend von den hier zitierten Werten noch schlechter, weil es sich nur um eine statistische Größe handelt, wie viele ganztags betreute Kinder auf eine Ganztagsfachkraft rechnerisch kommen, wohl wissend, dass die auch mal krank sein kann oder im Urlaub ist. Schaut man sich vor diesem Hintergrund die Bundesländerwerte an, dann fällt die erhebliche Streuung zwischen den Ländern auf. Nehmen wir einmal nur die klassischen Krippengruppen, also für Kinder unter drei Jahren. Dann liegt der 2013 vom Statistischen Bundesamt in der Studie „Der Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen. Aktuelle Ergebnisse auf Basis neuer Berechnungsgrundlagen 2012“ veröffentlichte beste Wert in Bremen bei 1 zu 3,2 Kinder, während der schlechteste Wert von Sachsen-Anhalt mit 1 zu 6,9 Kindern unter drei Jahre erreicht wird. Das bedeutet, der Personalschlüssel im Osten ist mehr als doppelt so schlecht wie in Bremen. Und wenn man jetzt weiß, dass auch der Spitzenwert in Bremen nicht den Wert erreicht, der in der frühpädagogischen Fachdiskussion als aus fachlichen Gründen geboten angesehen wird, dann kann man schnell erkennen, welche hoch problematischen Verhältnisse wir hier bei uns in Deutschland haben.

Auch Österreich ist mit dieser Problematik konfrontiert – nur sind es dort nicht 16, sondern „nur“ neun Bundesländer, was aber völlig ausreicht, um einen echten föderalen Flickenteppich hinzulegen. Darüber und vor allem über die Unterausstattung mit Personal berichtet eine neue Studie, die von der Arbeiterkammer Wien in Auftrag gegeben und nunmehr veröffentlicht wurde:

Stephanie Klamert, Marion Hackl, Caterina Hannes, Winfried Moser: Rechtliche Rahmenbedingungen für elementarpädagogische Einrichtungen im internationalen Vergleich. Eine Studie des Instituts für Kinderrechte und Elternbildung im Auftrag der der Arbeiterkammer Wien, Wien 2013

Gudrun Springer berichtet in ihrem Artikel „Kinderbetreuung: Neun Länder, neun Konzepte“ von einigen Befunden der Studie:

  • Beim Betreuungsschlüssel zeigt sich, dass im Österreich-Schnitt auf eine Fach- oder Hilfskraft 13 Kinder kommen. Rechnet man nur die Zahl der Kindergartenpädagoginnen, liegt der Schlüssel bei 1:24 – weit weg von der Empfehlung des Network on Childcare, wonach eine Betreuungskraft auf maximal 15 Kinder schauen soll (in Finnland beaufsichtigt eine Fachkraft sieben Kinder).
  • Die vorgeschriebene Gruppengröße liegt zwischen maximal 20 Kindern in Tirol und 25 in Wien, Kärnten, Niederösterreich, Burgenland und der Steiermark.
  • Für das unterstützende Personal ist laut Studie in Wien, Salzburg, Tirol und Vorarlberg gar keine Ausbildung gesetzlich festgeschrieben. Dabei arbeiten Kindergartenhelferinnen laut Karin Samer von den Wiener Kinderfreunden stark betreuend mit, denn: „Der Fachkräftemangel wäre nicht ohne Assistentinnen abzufangen.“ Österreich bräuchte demnach mindestens 900 zusätzliche Kindergartenpädagogen.
  • Der Besuch des Kindergartens ist in allen Bundesländern … im Jahr vor der Schulpflicht gratis (20 Stunden). Darüber hinaus sind die Regelungen für Elternbeiträge laut Studie „äußerst heterogen“ und daher nur bedingt vergleichbar.

Eine Zusammenfassung der Studienergebnisse sowie die daraus abgeleiteten politischen Forderungen hat die Arbeiterkammer Wien gemeinsam mit einigen Gewerkschaften auf einer Pressekonferenz unter dem Titel „Mehr Qualität in der Kinderbetreuung. Internationaler Vergleich, Erfahrungen aus der Praxis und politische Forderungen“ veröffentlicht. Und die Forderungen (S. 7) sind konkret formuliert und zugleich hilfreich für die gleiche Debatte, die auch hier in Deutschland notwendig ist:

  • Qualitätsstandards österreichweit: Stufenplan für die Vereinheitlichung mit dem Ziel einer bundeseinheitlichen gesetzliche Regelung von Mindeststandards (Gruppengrößen, Betreuungsschlüssel, Vorbereitungszeit, etc.) 
  • Einheitliche Ausbildungsstandards für das unterstützende Personal: Das unterstützende Personal ist in Österreich unverzichtbar in der Betreuung der Kinder. Ohne diese KollegInnen würde Österreich keine internationale Empfehlung zum Betreuungsschlüssel erreichen. Daher sind auch Ausbildung und die Berufsbezeichnung entsprechend österreichweit einheitlich zu sichern.
  • Hochschul-Ausbildung für PädagogInnen: Die Ausbildung von PädagogInnen auf Hochschulniveau soll auf den Weg gebracht werden. Vom Kinderhilfswerk UNICEF gibt es die Empfehlung, dass zumindest die Hälfte der PädagogInnen über eine Hochschulausbildung verfügen soll.
  • Finanzielle Rückendeckung für Gemeinden: Diese sollen künftig Zuschüsse nach der Zahl der betreuten Kinder erhalten, was bedeutet: je besser das Betreuungsangebot, desto mehr Geld (Stichwort aufgabenorientierter Finanzausgleich).
  • Kollektivvertrag: Für den privaten Bereich soll es einen Kollektivvertrag für alle Bundesländer geben.

In Deutschland muss es in den kommenden Monaten darum gehen, das von der Noch-Bundesfamilienministerin Schröder bereits im Sommer in Aussicht gestellte „Bundesqualitätsgesetz“ für den Bereich der Kindertagesbetreuung mit Leben zu füllen. Über dieses Gesetz sollten endlich im SGB VIII konkrete Personalstandards festgeschrieben werden, die bislang vollständig fehlen. Ein möglicher Ansatz wäre, dass man im Kinder- und Jugendhilfegesetz Mindestpersonalstandards normiert, die sich orientieren an den derzeit besten Personalschlüsseln, die wir in den westlichen Bundesländern haben. Auf dieser Grundlage wären dann alle Bundesländer verpflichtet, in einem zu definierenden Zeitrahmen diese Werte in ihren Einrichtungen sicherzustellen. Natürlich Würde eine solche Regelung bedeuten, dass der Bund sich aufgrund der Konnexität s Regeln an der Finanzierung der laufenden Betriebskosten der Kindertageseinrichtung unter Tagespflege anteilig beteiligen müsste. Aber genau das ist schon seit langem überfällig und unbedingt erforderlich, um das derzeit vorhandene krasse Missverhältnis in der Kosten-Nutzen-Architektur zuungunsten der Kommunen und zugunsten des Bundes und der Sozialversicherungen abzumildern.

Konkretere Vorschläge mit Blick auf eine Umsetzung der seit langem geforderten anteiligen Bundesfinanzierung über einen „KiTa-Fonds“ habe ich vor kurzem in einem Diskussionspapier veröffentlicht:

Stefan Sell: Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung vom Kopf auf die Füße stellen. Das Modell eines „KiTa-Fonds“ zur Verringerung der erheblichen Unter- und Fehlfinanzierung der Kindertagesbetreuung in Deutschland, Berlin, Oktober 2013