Aufstockende Einzelhändler, Jobcenter im Osten, denen es reicht mit den schlimmsten Aufstocker-Fällen und Tarifverträge, die verschwunden sind

Die „Aufstocker“-Thematik wird in diesen Tagen wirklich in den unterschiedlichsten Medien bearbeitet. Unter der kompakten Überschrift „Staat zahlt jährlich 1,5 Milliarden Euro für Niedriglöhne im Handel“ berichtet Spiegel Online aus der Welt des gigantischen Kombilohnmodells Hartz IV. Der Befund von Yasmin El-Sharif klingt heftig: »Meist weiblich, immer häufiger unsicher beschäftigt und oft abhängig von staatlichen Zuschüssen – so sieht der typische Arbeitnehmer im Einzelhandel im Jahr 2013 aus.« Sie leitet das ab aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag. Aber die Daten sind schon gravierend: Demnach arbeitet jede dritte der 3,2 Millionen Beschäftigten im Einzelhandel zu Löhnen unter zehn Euro in der Stunde.
»Viele dieser Löhne müssen aufgestockt werden. Nach Angaben der Bundesregierung gibt der Staat jährlich rund 1,5 Milliarden Euro an ergänzendem Hartz IV für Aufstocker des gesamten Handels aus – drei Viertel der Bezieher arbeiten im Einzelhandel. So mussten im Juni vergangenen Jahres die Einkommen von rund 130.000 Beschäftigten des Einzelhandels auf ein existenzsicherndes Niveau aufgestockt werden.«

Neben der Tatsache, dass es mehr als diskussionswürdig ist, dass hier Niedriglöhne der Arbeitgeber mit Steuermitteln auf das Existenzminimum gemessen an Hartz IV hoch subventioniert werden müssen, steht der Einzelhandel aber auch gleichsam paradigmatisch für das Durcheinander und die fatalen Entwicklungen, die wir auf dem Arbeitsmarkt zunehmend beobachten müssen. Denn die Nachricht über die Aufstocker/innen im Einzelhandel muss in einem größeren Zusammenhang gesehen werden: Zum einen haben wir diese Entwicklungen im Einzelhandel erst mit zunehmender Dynamik seit dem Jahr 2000 – denn damals hatte die Bundesregierung auf Druck der Arbeitgeber di bis dahin vorhandene Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge im Einzelhandel beseitigt und damit den Startschuss für einen Teil der Unternehmen gegeben, über Lohnkostensenkungen einen individuellen Kostenfaktor in dem hart umkämpften Einzelhandel realisieren zu können. Seitdem befindet sich die ganze Branche wie auf einer Rutschbahn nach unten und auch die Unternehmen, die sich (noch) an die Regeln halten (wollen), werden immer stärker von dem Sogeffekt erfasst, der durch den Wegfall der Bindung aller Unternehmen an das tarifvertragliche Niveau ausgelöst hat.

Damit nicht genug. Der Handelsverband HDE hat Anfang des Jahres den Manteltarif, der die Strukturen in der Branche mit mehr als drei Millionen Beschäftigten regelt, gekündigt und damit der Gewerkschaft im wahrsten Sinne des Wortes den Fehdehandschuh vor die Füße geworfen. Und die Situation für die Gewerkschaft ist keine einfache, denn »die Gewerkschaft steckt in der Zwickmühle: Sie hat zwar ein großes Interesse daran, dass die Tarifbindung erhalten bleibt, weniger Unternehmen aussteigen und die sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstellen bleiben, die immer häufiger durch Minijobs oder Werkverträge ersetzt werden. Ver.di müsste dafür Kompromisse eingehen. Zugleich aber fürchtet die Gewerkschaft Lohndumping durch die Hintertür und will eine Reform nach Arbeitgeberwünschen verhindern. Dumm nur: Die Gewerkschaft ist zunehmend geschwächt, weil Werkverträge, die Zahl befristeter und geringfügiger Jobs im Einzelhandel, bereits stark zugenommen haben. Entsprechend wenig Drohpotential für einen möglichen Streik hat Ver.di.« Das passt es denn auch zu den Hiobsbotschaften, wenn vermeldet wird: „Karstadt steigt aus Flächentarifvertrag aus„, um die tariflichen Lohnsteigerungen zu vermeiden.

Womit wir in einer generell bedenklichen, schon seit längerem an Schubkraft gewinnenden Entwicklungsphase angekommen wären: „Flächentarife verlieren an Bedeutung„: »Der Kampf um Löhne wird kleinteiliger. Weil immer mehr Firmen aus den branchenüblichen Tarifbindungen ausscheren, können sich immer weniger Arbeitnehmer auf einen landesweit geregelten Tarifvertrag berufen.« Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zieht sich jährlich ein Prozent der Betriebe aus den flächendeckenden Branchentarifbindungen zurück. »Seit 1996 ist laut der Untersuchung fast jeder fünfte Betrieb aus der Tarifordnung ausgeschert. Die Quote sank in den westlichen Landesteilen von 70 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben auf 53 Prozent im vergangenen Jahr. In Ostdeutschland waren es nur noch 36 Prozent.« Insofern ist Karstadt nur ein Mosaikstein in einer seit langem ablaufenden Entwicklung.

Aber wieder zurück zum Thema „Aufstocker“: Thomas Öchsner hat in der Süddeutschen Zeitung unter der Überschrift „Jobcenter klagen gegen sittenwidrige Niedriglöhne“ berichtet, dass die Behörden in ganz Ostdeutschland gerichtlich gegen die Arbeitgeber vorgehen, bei den Niedrigstlöhne gezahlt werden, die dann zu Aufstockungsleistungen aus dem Grundsicherungssystem führen. Bereits im Jahr 2000 hatte das Jobcenter Stralsund hier ganze Vorarbeit geleistet, in dem man dort Arbeitgeber vor Gericht gebracht hatte, die sittenwidrig niedrige Löhne gezahlt haben. Wobei das mit der Sittenwidrigkeit gar nicht so einfach ist, wenn man sich die Rechtsprechung anschaut. Öchsner versucht dennoch eine kompakte Herleitung: »Ein Rechtsgeschäft ist nichtig, wenn es gegen die guten Sitten und „gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ verstößt. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch, so sieht es der BGH. Was das für die Höhe von Löhnen bedeutet, hat das Bundesarbeitsgericht festgelegt. Danach ist eine Bezahlung sittenwidrig, wenn sie nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Region üblicherweise gezahlten Lohns erreicht.«

In Ostdeutschland verdienen viele Arbeitnehmer einen Lohn, der unter 8,50 Euro in der Stunde liegt. „Sittenwidrige Löhne“ liegen vor diesem Hintergrund in der Regel unter fünf Euro, meist noch deutlich darunter. Die Jobcenter prüfen vor allem dann, wenn sie Verdienstbescheinigungen mit einem Stundenlohn von weniger als drei Euro vorgelegt bekommen. Leider gibt es wieder einmal keine belastbaren Zahlen über das Volumen „sittenwidriger Löhne“, dies sicher auch deshalb, weil man jeden Einzelfall für sich betrachten und bewerten muss und weil überhaupt initiativ geprüft werden muss, was nicht selbstverständlich ist. Öchsner zitiert in seinem Artikel den Geschäftsführer des Jobcenters Neubrandenburg, Andreas Wegner: »Er hält sittenwidrige Löhne nicht für ein „flächendeckendes Phänomen“. Es handele sich um Einzelfälle, häufig bei Teilzeitbeschäftigten und Minijobbern, die allerdings „nicht hinnehmbar“ seien. Häufig seien eher unbedarfte Arbeitgeber betroffen, die selbst ums Überleben kämpften … Hört man sich in den Geschäftsleitungen von Jobcentern um, ist auch von Schwarzarbeit die Rede. Nicht selten gebe es Arbeitsverträge nur der Form halber. In der Realität bekämen Mitarbeiter dann mehr bar auf die Hand.«

Übrigens – viele der in diesen Tagen immer wieder genannten Zahlen zu den „Aufstockern“ finden sich in Artikeln, die auf der Website „O-Ton Arbeitsmarkt“ veröffentlicht worden sind. Eine informative Quelle. Die sind auch auf Twitter und bei Facebook zu finden.

Ein wenig Licht in das Dunkelfeld: Menschen, die mit Hartz IV aufstocken könnten, es aber nicht tun

Hunderttausende Beschäftigte verzichten auf Hartz IV„, so lautet die Schlagzeile eines Artikels in der Süddeutschen Zeitung von Thomas Öchsner. Es geht wieder einmal um die so genannten „Aufstocker“, also Menschen, die Einkommen aus Erwerbsarbeit haben, die aber so niedrig sind, dass die Differenz zu dem ihnen zustehenden Hartz IV-Satz in der Grundsicherung als „aufstockende“ Grundsicherungsleistung gewährt wird. Oder eben gewährt werden könnte, wenn man den Ergebnissen von Berechnungen folgt, die vom Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen vorgelegt wurden. Von denen es aber eine relevante Gruppe anscheinend nicht macht. Ausgangspunkt sind die etwa vier Millionen Menschen, die weniger als sieben Euro brutto die Stunde verdienen. Darunter sind natürlich auch viele, für die der niedrige Lohn in ihrem jeweiligen Haushalts- oder Lebenskontext nicht zu aufstockenden Ansprüchen an das Grundsicherungssystem führt, weil sie beispielsweise mit jemanden zusammenleben, der ein ausreichendes Einkommen hat.

Aber es gibt eben auch diejenigen, die aufstocken könnten.  »Doch nicht alle machen von ihrem Recht Gebrauch. Das gilt auch für die Beschäftigten im Niedriglohnsektor wie Leiharbeiter, Zimmermädchen oder Gebäudereiniger. Obwohl es für sie um ein paar hundert Euro im Monat gehen kann, lassen sich viele von ihnen den Lohn nicht vom Staat mit Hartz IV aufbessern.« Mehrere Hunderttausend Haushalte mit Erwerbstätigen hätten ein Recht auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen, wüssten aber offenbar nicht, dass sie Geld bekommen könnten, so wird Gerhard Bäcker vom IAQ in dem Beitrag in der Süddeutschen Zeitung zitiert.

Die Ergebnisse basieren auf einen Vergleich: Auf der einen Seite der Hartz IV-Empfänger, dessen Leistungsansprüche sich aus den Regelleistungen sowie den Kosten für eine angemessene Unterkunft zusammensetzen. Wenn er oder sie arbeitet, dann kann ein Teil des Erwerbseinkommens behalten werden, ohne dass dies auf den Grundsicherungsanspruch angerechnet wird. Und hat der Hartz-IV-Empfänger beispielsweise Kinder, dann stehen ihm oder ihr Leistungen für diese zu. Das IAQ hat nun auf der anderen Seite den Vollzeit-Arbeitnehmer gestellt und für verschiedene Fallkonstellationen ausgerechnet, wie hoch dessen Netto-Einkommen sein müsste, um zuzüglich der ihm oder ihr gegebenenfalls zustehenden Leistungen wie Wohngeld, Kindergeld oder Kinderzuschlag auf einen Betrag zu kommen, der dem entspricht, was der Hartz IV-Empfänger erhält.
Die Ergebnisse dieser Vergleichsberechnungen finden sich in den Erläuterungen des IAQ: „Bei Niedriglöhnen und hohen Mieten: Trotz Vollzeitarbeit droht ein Einkommen unterhalb des Hartz IV-Niveaus„. Dort findet man die folgenden Befunde:

»Um ein Nettoeinkommen zu erreichen, das zumindest auf der Höhe des Grundsicherungsbedarfs/Hartz IV (einschließlich des Erwerbstätigenfreibetrags) liegt, muss – im Januar 2012 – ein vollzeitbeschäftigter Single einen Bruttostundenlohn von 7,98 Euro verdienen.«

Allerdings ist dieser Wert von 7,98 Euro nicht in Stein gemeißelt, sondern er resultiert aus der Annahme bundesdurchschnittlicher Wohnkosten, die bekanntlich eine weite Streuung aufweisen. Genau das berücksichtigen die IAQ-Wissenschaftler und erläutern das am Beispiel München:
»So muss in München der Stundenlohn in einem Single-Haushalt schon bei 9,66 Euro liegen, um auf das Grundsicherungsniveau zu kommen. Bei dieser Berechnung werden die anerkannten Durchschnittsbeträge für München als Maßstab genommen. Die Neumieten in München fallen allerdings noch weit höher aus: Nimmt man die Obergrenze des Mietrichtwertes für München als Maßstab, dann liegt die Stundenlohnschwelle bei 10,93 Euro für einen Single.«

Nun gibt es ja neben dem Single weitere Haushaltskonstellationen, die den zu erreichenden Bruttostundenlohn nach oben treiben. Hier die Zusammenfassung der relevanten Werte für den Bundesdurchschnitt (und immer mitlaufend in Klammern die Werte für einen Arbeitnehmer in München bei Durchschnittsmiete und bei Neumiete):

=> Alleinverdiener in einem Paar-Haushalt ohne Kinder: 10,18 Euro (11,63 Euro/13,23 Euro)
=> Alleinverdiener  bei einem Ehepaar mit einem Kind: 10,65 Euro (14,29 Euro/16,49 Euro)

Diese Werte werden jetzt offensichtlich verglichen mit den Befunden über die durchschnittlichen Stundenlöhne im Niedriglohnsektor, die das IAQ regelmäßig auf der Basis einer Auswertung der SOEP-Daten veröffentlicht. Daraus soll sich dann das folgende Ergebnis ergeben:
»Derzeit stocken gut 1,3 Millionen Menschen ihren Verdienst mit Hartz IV auf. Etwa ein Viertel oder mehr als 300.000 haben eine Vollzeitstelle. Bäcker hat ermittelt, dass deren Zahl mindestens doppelt so hoch sein müsste«, schreibt Öchsner in seinem Artikel, wobei sich das aus den Berechnungsunterlagen, die vom IAQ veröffentlicht wurden, nicht auf Anhieb erschließt, wie man auf diesen Wert kommt. Gerhard Bäcker spricht von einer „hohen Dunkelziffer“ bei den aufstockungsberechtigten Nicht-Aufstockern.

»Das mag daran liegen, dass viele von ihren Ansprüchen und den komplexen Gesetzesregeln nichts wissen. Viele dürften aber auch den Weg zum Amt scheuen und lieber eiserne Ausgabendisziplin halten oder Überstunden schieben, als den Staat um Hilfe zu bitten«, so die Schlussfolgerung von Thomas Öchsner in seinem Beitrag.

Da kann man schon durcheinander kommen: In Deutschland fehlen eine Million Wohnungen, gleichzeitig finden die Statistiker 500.000 Wohnungen mehr als angenommen. Auf alle Fälle gilt: Die Wohnungsfrage ist/wird ein großes Thema

Diese Tage durfte die Öffentlichkeit endlich die ersten Ergebnisse der „kleinen“ Volkszählung erfahren, die im Jahr 2011 durchgeführt worden ist. Dabei musste man nicht nur zur Kenntnis nehmen, dass Deutschland immerhin 1,5 Millionen Menschen weniger hat, sondern auch, dass es angeblich 500.000 Wohnungen mehr gibt als man bislang angenommen hat.
So teilt uns das Statistische Bundesamt hierzu in einer Pressemitteilung mit: »In Gebäuden mit Wohnraum … gab es 40,8 Millionen Wohnungen – das waren 500.000 mehr als in der bislang gültigen Fortschreibung des Wohnungsbestandes. Deutschland zeichnet sich im internationalen Vergleich traditionell durch eine niedrige Eigentümerquote aus, also den Anteil der bewohnten Wohnungen, die von den Eigentümern selbst bewohnt werden. Zwar ist die Eigentümerquote in den letzten Jahren langsam aber kontinuierlich gestiegen – am Zensusstichtag betrug sie 45,8 %. Damit wohnte aber immer noch die Mehrheit der Haushalte zur Miete. In Wohngebäuden liegt die Leerstandsquote in Deutschland insgesamt bei 4,4 % …, im Osten ist sie allerdings höher als im Westen.«

Diese Meldung ist besonders relevant vor dem Hintergrund einer anschwellenden Diskussion über die Wohnungsfrage als neue soziale Frage, vor allem in den (groß)städtischen Räumen: »Ob in Berlin, Hamburg oder München: Laut Mieterbund und Studentenwerk wird das Wohnen in den größten Städten für viele unbezahlbar. Wenn nicht schnell zahlreiche Neubauten entstehen, müssen etliche Menschen wegziehen«, können wir in dem Artikel „Deutschlandweit fehlen eine Million Wohnungen“ von Maris Hubschmid lesen. Bereits zu Beginn verdeutlicht der Beitrag das Problem, dass man eben nicht von „der“ Wohnungsnot reden könne, denn der Befund ist eine zunehmend polarisierte Entwicklung: »In Brandenburg stehen immer mehr Häuser leer – und in Berlin herrscht Wohnungsnot.« Allein in den Ballungsräumen fehlen heute schon 250.000 Wohnungen, behauptet der Deutsche Mieterbund (DMB) auf seiner Jahrestagung, die dieses Jahr in München stattgefunden hat (vgl. hierzu: Bezahlbare Wohnungen fehlen – Wohnkosten und Mieten steigen. Bundesbürger fordern aktive Wohnungs- und Mietenpolitik ein). »Leerstandsquoten von unter 1 Prozent in Großstädten (München 0,6 %, Hamburg 0,7 %) – Wohnungsfachleute sehen eine Leerstandsquote von 3 Prozent als Fluktuationsreserve für notwendig an – und drastisch steigende Wiedervermietungsmieten sind Zeichen der aktuellen Wohnungsnot«, so der Mieterbund. Bei Neuvermietungen, das zeigen aktuelle Umfragen, liegt der Quadratmeterpreis inzwischen bis zu 40 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, so Hubschmid in ihrem Beitrag.

In keiner deutschen Stadt steigen die Mieten für frei verfügbare Wohnungen schneller als in Berlin. Dies geht aus einer aktuellen Erhebung hervor: 40 Prozent mehr in fünf Jahren: Bei Neuvermietungen liegt Berlin damit bundesweit an der Spitze. Der Wert für Berlin bezieht sich auf „Angebotsmieten“ und auf die Jahre 2007 bis 2012. Der Wohnungsmangel in Berlin wird brutal, so wird Ulrich Pfeiffer vom Forschungsinstitut empirica in dem Beitrag zitiert. Die Wohnungsnot sei die Kehrseite der Popularität der Stadt. Pfeiffer weist darauf hin, dass sich in Berlin eine „duale Mietergesellschaft“ herauszubilden beginnt: »Wer künftig eine Wohnung suche, werde mit der „brutalen“ Lage am Markt konfrontiert – „die Mehrheit der Mieter“ könne dagegen „friedlich den Vorzug alter und daher günstiger Mietverträge“ genießen.« Das erklärt auch die derzeitige – insgesamt betrachtet noch „günstige“ – Positionierung Berlins im Großstädtevergleich: »Denn der Blick auf die absoluten Mietpreise zeigt, dass frei verfügbare Wohnungen in Berlin zu einem Durchschnittspreis von rund 9,50 Euro je Quadratmeter und Monat angeboten werden. Damit liegt die Hauptstadt im bundesweiten Städtevergleich nur im Mittelfeld, etwa auf dem Mietniveau von Köln. Die höchsten Mieten werden in München gefordert, im Durchschnitt 13 Euro je Quadratmeter und Monat, gefolgt von Frankfurt am Main und Hamburg mit 10,50 Euro beziehungsweise 11,50 Euro.«

Der Mieterbund benennt das Problem und die folgenden Daten zum Preisanstieg bei Wiedervermietungen von Wohnraum:

»Bei einem Mieterwechsel, das heißt beim Abschluss eines neuen Mietvertrages, können Vermieter die Miete nahezu nach Belieben festsetzen. Konsequenz ist, dass in angespannten Wohnungsmärkten – also in Groß- und Universitätsstädten – die Wiedervermietungsmieten deutlich über den Mieten in bestehenden Mietverhältnissen – der ortsüblichen Vergleichsmiete – liegen. Mieter, die in Frankfurt eine Wohnung neu anmieten, müssen heute 31 Prozent mehr zahlen, als dort ortsüblich ist, also im Durchschnitt gezahlt wird. In München beträgt die Differenz 28 Prozent, in Düsseldorf 25 Prozent, in Hamburg 24 Prozent und in Berlin 19 Prozent. Am größten ist der Preisunterschied zwischen Wiedervermietungsmieten und Mieten in bestehenden Mietverhältnissen in Konstanz (44 %), Münster (40 %), Regensburg (39 %) und Heidelberg (36 %).«

Es stellt sich natürlich die Frage, ob und wie man politisch gegen diese Entwicklung vorgehen kann. Der Mieterbund fordert eine Obergrenze für Preiserhöhungen bei Neuvermietung. Wiedervermietungsmieten dürfen höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei bestehenden Mietverhältnissen dürfe die Miete um höchstens 15 Prozent in vier Jahren steigen (derzeit sind es 20 Prozent in drei Jahren).

Man muss aber auch sehen, dass teilweise langjährige Entwicklungen jetzt negativ zu Buche schlagen und auch vor dem Hintergrund, dass der Wohnungsmarkt beweglich ist wie ein Tanker, keine einfachen und schnell wirksamen Patentrezepte verfügbar sind, denn (1) jahrelang wurden zum einen zu wenig neue Wohnungen gebaut, (2) zum anderen sind zahlreiche bislang preisgünstige Sozialwohnungen aus der Preisbindung entlassen worden. Zu beiden Problemen nennt der Mieterbund wieder Zahlen, die das Ausmaß verdeutlichen können:

(1) Bundesweit müssten jährlich 140.000 bis 150.000 neue Mietwohnungen fertiggestellt werden, davon rund ein Viertel als Sozialwohnungen. In den letzten vier Jahren, zwischen 2008 und 2011, bewegten sich die Fertigstellungszahlen auf einem historischen Tiefstand. Schätzungsweise 65.000 bis 70.000 Mietwohnungen wurden nur noch pro Jahr bundesweit neu gebaut.

(2) »Zwischen 2002 und 2010 ist der Bestand an öffentlich geförderten Wohnung in Deutschland von 2,4 Millionen auf 1,6 Millionen Wohnungen zurückgegangen. Allein um den Sozialwohnungsbestand auf diesem niedrigen Niveau zu stabilisieren, werden 100.000 neue preis- und belegungsgebundene Wohnungen in Deutschland benötigt – durch Neubau, Ankauf von Belegungsbindungen oder Preisbindungen aufgrund von Modernisierungsförderungen.«

Auf alle Fälle haben die Oppositionsparteien SPD, Grüne und die Linke den gesellschaftspolitischen Sprengsatz, der in dem Thema liegt, erkannt und fordern eine entsprechende Mietpreisgrenze – und diese Tage hat sich die Bundeskanzlerin bei der Andeutung der geplanten Wahlversprechen der Union nicht nur zum Erstaunen ihres Koalitionspartners FDP einer solchen Forderung „im Prinzip“ angeschlossen.

Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich das Mietrecht verändert, um eine Modernisierung von Wohnungen zu erleichtern und Kostensteigerungen zu begrenzen. Aber die Kritik an der Unvollkommenheit dieser Änderungen ist vielstimmig. Eine gute Übersicht findet sich in der Hintergrund-Sendung „Wohnen wird immer mehr zum Luxus. Das neue Mietrecht ändert daran wenig“ des Deutschlandfunks.

Aber auch eine Mietpreisbremse würde – darüber muss man sich im Klaren sein – das evidente „doppelte Angebotsproblem“ in den (groß)städtischen Räumen nicht lösen – es könnte aufgrund der Wirkungen auf Investitionsentscheidungen dieses sogar noch als ungewollter Nebeneffekt verschärfen. Das „doppelte Angebotsproblem“ – und das verdeutlicht die sozialpolitische Dimension des Problems – besteht darin, dass es nicht nur generell einen Mangel an Wohnraum gibt, was zunehmen wird, sondern darüber hinaus einen besonderen Mangel an Wohnungen im unteren Preissegment für die vielen einkommensschwachen Haushalte. Und die müssen heute schon einen überdurchschnittlichen Anteil ihres Haushaltseinkommens für Miete (und Nebenkosten) aufbringen und wenn sie auf staatliche Transferleistungen wie Hartz IV angewiesen sind, dann sind sie mit dem Problem konfrontiert, dass sie zum einen immer wieder konfrontiert werden mit den Diskrepanzen der gegebenen Mietpreise und dem, was die Jobcenter als „angemessene Kosten“ der Unterkunft zu akzeptieren bereit sind, zum anderen beispielsweise Energiepreisanstiege nur unvollkommen in ihren Leistungen abgebildet sind.

Insgesamt – dazu bedarf es keiner großen prognostischen Anstrengung – wird die Wohnungsfrage (wieder) zu einer „neuen“ sozialen Frage. Und wieder einmal erweist sich, dass man besser auf die Kassandra-Rufe derjenigen, die vor Jahren schon den flächendeckenden Rückzug des Staates aus dem sozialen Wohnungsbau als eine fatale Entwicklung gegeißelt haben, gehört hätte statt wie so oft, den Kurzfrist-Ökonomen zu glauben, die immer nur die jeweils aktuelle Lage sehen und diese dann fortschreiben.