Riester(-Rente) auf der Flucht?

Ende des Riester-Booms„, so die Süddeutsche Zeitung. Oder „Riester-Rente droht zu scheitern„, so die Berliner Zeitung. Keine schönen Schlagzeilen für den finanzindustriellen Komplex. Die private Altersvorsorge in Gestalt der mit erheblichen staatlichen Mitteln geförderten „Riester-Rente“ ist schon seit längerem unter Beschuss.

Bereits Ende 2011 meldete sich – um nur ein Beispiel von vielen zu zitieren – das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin zu Wort: DIW fordert grundlegende Reform der Riester-Rente: „Rendite oft so schlecht wie beim Sparstrumpf“. In einem ausführlichen Wochenbericht des DIW wurde das Thema behandelt: Riester-Rente: Grundlegende Reform dringend geboten, so der Titel der Publikation, an der u.a. Axel Kleinlein mitgearbeitet hat. Ein Befund damals: Riester-Sparer erzielen in vielen Fällen nur so viel Rendite, als hätten sie ihr Kapital im Sparstrumpf gesammelt. Und viele 2011 vereinbarte Riesterverträge, so berechneten die Forscher, führen zu einer schlechteren Rendite als noch 2001 geschlossene Verträge. Anschaulich illustriert Kornelia Hagen, die DIW-Expertin für Verbraucherpolitik, die Problematik: „Eine 35-jährige Frau, die heute einen Riestervertrag abschließt, muss – wird die Rendite auf die garantierte Rentenleistung und Überschüsse bezogen – mindestens 77 Jahre werden, um allein das herauszubekommen, was sie selbst eingezahlt und was sie an Zulagen vom Staat erhalten hat. Möchte diese Frau auch einen Inflationsausgleich und höhere Zinsen erwirtschaften, müsste sie sogar ihren 109. Geburtstag erleben“. Hört sich nach einem schlechten Geschäft an.

Zu einer vergleichbar schlechten Bewertung kam zum gleichen Zeitpunkt Carsten Schröder in der Expertise „Riester-Rente: Verbreitung, Mobilisierungseffekte und Renditen“ für die Friedrich-Ebert-Stiftung. Lesenswert ebenfalls die Studie von Axel Kleinlein „Zehn Jahre „Riester-Rente“. Bestandsaufnahme und Effizienzanalyse„, die ebenfalls von der Friedrich-Ebert-Stiftung Ende 2011 veröffentlicht wurde. Wer es lieber bildlich hat, dem sei die Anfang 2012 ausgestrahlte ARD-Dokumentation über die „Riester-Lüge“ empfohlen.

Aber zurück in die Gegenwart. Thomas Öchsner berichtet in der Süddeutschen Zeitung veröffentlichten Artikel: »Im ersten Quartal 2013 gab es weniger statt mehr staatlich geförderte Riester-Verträge. Die Zahlen gab das Ministerium aber diesmal nicht – wie zuvor die älteren Riester-Bilanzen per Pressemitteilung – bekannt, sondern stellte sie bislang von der breiten Öffentlichkeit unbemerkt auf die eigene Homepage”. Was ist das Neue?

Erstmals seit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002 ist die Anzahl der bestehenden Verträge zurückgegangen, um insgesamt 27.000 auf 15,652 Millionen. Das Arbeitsministerium sieht „eine gewisse Marktsättigung“.

»Es könnte aber auch eine zunehmende Skepsis der Verbraucher geben, was eine andere, neue Zahl des Hauses von der Leyen zeigt: Mittlerweile ist danach geschätzt fast jeder fünfte (19,5 Prozent) der knapp 15,7 Millionen Verträge ruhend gestellt, es werden also keine Beiträge einbezahlt – und damit auch keine staatlichen Zulagen mehr in Höhe von jährlich 154 Euro (plus bis zu 300 Euro je Kind) bezogen. Ende 2011 hatte dies laut Bundesfinanzministerium nur auf 15 Prozent der Verträge zugetroffen«, so Öchsner in seinem Beitrag.

Sicher ist: Bereits 2012 schrumpfte der Absatz von Riester-Verträgen um 36 Prozent. Das ist natürlich schlecht aus Sicht der Finanzindustrie. Die vor diesem Hintergrund natürlich sofort „Reformen“ anmahnt, um das Geschäft wieder anzukurbeln: Die Politik solle die Zulagen dynamisieren und den steuerlich geförderten Höchstbetrag von 2100 Euro wie in der betrieblichen Altersversorgung auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze festsetzen, so eine der Forderungen. Die Versicherungslobbyisten vom GDV machen sich dafür stark, die Grundzulage von 154 Euro zu erhöhen. „Das wäre ein starkes Signal pro Riester-Rente“, hofft die Sprecherin des Verbandes. Ein teures Signal vor allem für den Steuerzahler, denn der muss das bezahlen und soll die Verkaufsmaschine der Finanzindustrie noch weiter schmieren als bislang schon. Eine noch weitgehend „unerschlossene“ Zielgruppe bietet sich hier an: »Von den gut 4,2 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit einem Bruttolohn von weniger als 1500 Euro haben 1,8 Millionen weder eine betriebliche Altersversorgung noch einen Riester-Vertrag«, so Öchsner. Da wäre doch noch was zu holen. Und wieder einmal wird ein Hemmnis für die Geringverdiener aufgeführt, das seit Jahren immer wieder als Problem beschworen wird: Ist ein früherer Geringverdiener mit einer gesetzlichen Minirente auf die staatliche Grundsicherung im Alter angewiesen, werden Auszahlungen aus einer Riester-Rente angerechnet. In solchen Fällen wurde quasi vergebens gespart. Und Öchsner zitiert die Bundesarbeitsministerin, die das ändern wolle. An dieser Stelle darf man dann mal fragen – warum habt ihr das dann nicht schon längst gemacht? Dieses Problem war schon am Anfang der nun auslaufenden Legislaturperiode bekannt und benannt, man hatte im Hause von der Leyen als vier Jahre Zeit, das zu ändern. Passiert ist nichts.

Timot Szent-Ivanyi berichtet in seinem Artikel „Riester-Rente droht zu scheitern“ in der Berliner Zeitung, wie einer der maßgeblichen Akteure, die den Teil-Systemwechsel in der Rentenversicherung Anfang der 2000er Jahre mit durchgesetzt haben, heute das Thema sieht: „Es war ein Fehler, dass bei der Rentenreform 2001 die Privatvorsorge nicht obligatorisch eingeführt wurde“, so wird Bert Rürup zitiert. Na klar, dass wäre dann die Idealform für die Versicherungswirtschaft, ein Abschlusszwang über die gesamte Bevölkerung hinweg. Aber auch Rürup weiß, dass sich die Menschen heute nicht mehr derart ausnehmen lassen würden: „Eine verpflichtende Riester-Rente ist heute politisch nicht mehr durchsetzbar“, so wird er in dem Artikel zitiert. Und das ist auch gut so, wenn man gleichzeitig die erhebliche Unwucht zuungunsten der Gesetzlichen Rentenversicherung, vor allem mit Blick auf das Rentenniveau, wieder korrigieren würde im Sinne einer Stärkung der umlagefinanzierten Rentenversicherung.

Aber Rürup wäre nicht Rürup, wenn er nicht trotzdem versuchen würde, eine Bresche für die Finanzindustrie zu schlagen, auch wenn er davon ausgeht, dass eine obligatorische Verpflichtung aller Bürger nicht durchsetzbar ist. Dann bleibt ja noch die große Gruppe der Arbeitnehmer, die sind ja schon an Zwangsversicherungen gewöhnt: „Denkbar ist aber – wenn die Tarifvertragsparteien mitspielen – jeden Arbeitnehmer entweder zum Abschluss einer Betriebsrente oder einer Privatrente zu verpflichten“, schlug Rürup vor. Und „natürlich“ plädiert auch Rürup dafür, den Höchstbetrag des geförderten Riestersparens anzupassen. Er liegt seit 2002 unverändert bei 2.100 Euro pro Jahr. Also mehr Fördermittel vom Staat.

Auch wenn man gerade vor dem Hintergrund der erkennbaren Trendwende beim Riester-Geschäft darauf hoffen kann, dass immer mehr Bürger erkennen, wer hier vor allem profitiert und dementsprechend mit den Füßen abstimmen, so bleibt dennoch die durch die damalige rot-grüne „Rentenreform“ aufgerissene Sicherungslücke im System der Gesetzlichen Rentenversicherung. Und die sollte wieder geschlossen werden. Berechnungen können zeigen, dass das im bestehenden System der Gesetzlichen Rentenversicherung sogar günstiger zu haben wäre als der Umweg über die geförderte private Altersvorsorge – für die Arbeitnehmer. Natürlich nicht für den finanzindustriellen Komplex. Der würde gerne weiter die Milliarden-Förderbeträge des Staates abgreifen. Kann man verstehen, muss man aber nicht auch noch unterstützen.

Alle wollen ihn. Also jedenfalls die meisten. Sogar die von der anderen Seite. Bis auf den Mainstream der deutschen Volkswirtschaftslehre

Na klar, vom Mindestlohn ist hier die Rede. Dieses umstrittene Ding mit dem Potenzial zum Wahlkampfthema, was die Bundeskanzlerin natürlich schon lange erkannt hat, weswegen sie ja auch für den Mindestlohn ist, genauer: für ganz viele Mindestlöhne, denn sie kann sich – natürlich erst nach der Wahl – ein „System“ von ganz vielen regional und branchenbezogen differenzierten Lohnuntergrenzen vorstellen als Alternative zu dem immer wieder genannten allgemeinen und einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro, wie ihn beispielsweise die Gewerkschaften oder die SPD oder die Grünen fordern. Nur die Linke ist mal wieder ausgeschert und will einen über 10 Euro. War ja klar. Das können die Oppositionsparteien und die Gewerkschaften noch einfach ignorieren.

Aber dass sie jetzt sogar von der anderen Seite fast schon überholt werden bei diesem Thema, das wird weh tun. Die Online-Ausgabe des Handelsblatts vermeldet: „Manager plädieren für Mindestlohn„. Berichtet wurde über ein – manchen sicher überraschendes – Ergebnis des Handelsblatt Business-Monitors, einer repräsentativen Umfrage des Handelsblatts, für die das Meinungsforschungsinstitut Forsa regelmäßig rund 700 Führungskräfte deutscher Unternehmen befragt.


Der wichtigste Befund:

»In der Umfrage sprechen sich 57 Prozent der Firmenlenker für einen gesetzlichen Mindestlohn aus. Mit 60 Prozent war die Zustimmung aus mittelgroßen Unternehmen mit zwischen 500 und 5000 Beschäftigten am höchsten. In der Dienstleistungsbranche plädieren sogar 61 Prozent der Manager für einen Mindestlohn aus. Die Befürworter halten im Durchschnitt einen Mindestlohn von 8,88 Euro je Stunde für angemessen.«

Aber wird nicht immer vor den schrecklichen Arbeitsmarktkonsequenzen eines Mindestlohns gewarnt, also dass die Wirtschaft dann ganz viele Arbeitsplätze einfach abbauen wird? Eine Argumentation, die besonders wichtig ist in der Bedenkenträgerei inmitten des Mainstreams der deutschen Volkswirte, über die noch zu sprechen sein wird.

Offensichtlich sehen die Manager das wesentlich entspannter: »Nur sieben Prozent der Befragten sagen für den Fall einer Einführung einen Abbau von Arbeitsplätzen im eigenen Unternehmen voraus.« Dass die nicht ganz naiv geantwortet haben und dass es natürlich einen gewissen Zusammenhang gibt zwischen Lohnhöhe und Beschäftigung verdeutlicht dann auch der Hinweis, dass es erhebliche regionale Unterschiede bei dieser Einschätzung gibt: »Je zwölf Prozent der nord- und ostdeutschen Firmen erwarten einen Stellenabbau wegen des Mindestlohns, aber nur sechs Prozent der Manager aus der Mitte und fünf Prozent aus dem Süden des Landes.«

Alles in allem zeigt die Mehrheit der Manager ganz offensichtlich ein Bewusstsein über ökonomische Zusammenhänge, das so manchen hauptberuflichen Ökonomen eher abzugehen scheint. Denn die meisten Unternehmenslenker wissen, dass man nicht deswegen die Arbeit einstellen wird, weil jetzt ein Teil der Beschäftigten, die bislang 6 oder 7 Euro in der Stunde bekommen haben nunmehr in den Genuss von 8,88 Euro kommen. Das Niveau insgesamt wird angehoben und wenn jemand deswegen über die Wupper geht, dann handelt es sich um Unternehmen, deren Ausscheiden aus dem Markt durchaus auch positive Aspekte haben kann, denn sie existieren häufig nur durch eine brachiale Lohndumping-Strategie, die wiederum die „guten“ Anbieter trifft. Dies scheint auch der – verständliche – Hintergrund der besonders hohen Zustimmung zu einem Mindestlohn in der Dienstleistungsbranche zu sein, denn gerade hier bekommt jeder halbwegs aufrechte Manager tagtäglich zu spüren, zu welchen Exzessen der Markt in der Lage ist, wenn es keine funktionsfähigen Lohnuntergrenzen gibt. Man schaue sich nur die Rutschbahn nach unten an, auf der sich viele Unternehmen des Einzelhandels befinden, seit im Jahr 2000 die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags aufgehoben worden ist.

Letztendlich ordnen sich die Befragungsergebnisse der Manager ein in die allgemeine Bewertung der Forderung nach einem Mindestlohn, wie man sie in der Bevölkerung vorfinden kann – glaubt man beispielsweise den Befunden einer aktuellen Umfrage von Anfang Juni 2013: „Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Eine Studie von infratest dimap im Auftrag des DGB„. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Umfrage lauten:


Die große Mehrheit der Deutschen (86 Prozent) spricht sich im Juni 2013 für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes aus. Etwa jeder zehnte Deutsche (12 Prozent) lehnt die Einführung eines Mindestlohnes ab.

Bei den Anhängern der SPD (94 Prozent), der Grünen (93 Prozent) und der Linken (89 Prozent) fallen die Zustimmungsraten überdurchschnittlich hoch aus. Die Zustimmung bei den Union-Anhängern liegt mit 79 Prozent unter dem Durchschnitt, bewegt sich aber ebenfalls auf sehr hohem Niveau.

m Vergleich zum Jahr 2006 hat die Zustimmung zu Mindestlöhnen bei der Gesamtbevölkerung erheblich zugenommen (Februar 2006: 57 Prozent, Juni 2013: 86 Prozent), bei Anhängern von SPD, Grünen und Union gleichermaßen stark (jeweils rund 30 Prozentpunkte).

Damit hat sich eine Einschätzung in der Bevölkerung verfestigt, die nun kein neues Phänomen am aktuellen Rand ist, denn schon vor Jahren wurde auf der Basis von Umfragen eine Zustimmung zu Einführung eines Mindestlohns ermittelt. So beispielsweise im Jahr 2008 – da hatten wir noch eine große Koalition -, als Spiegel Online unter der Überschrift „Mehrheit der Deutschen will den Mindestlohn“ berichtete: »Das Votum ist eindeutig: In einer Befragung für den „Stern“ sprachen sich 71 Prozent der Bürger für die Einführung eines Mindestlohns aus, wie das Hamburger Magazin berichtet. Nur 25 Prozent seien dagegen. Bei den Unionswählern wünschten sich 59 Prozent eine gesetzliche Lohn-Untergrenze … Geteilter Ansicht waren die Befürworter in der Umfrage, ob es einen generellen Mindestlohn für alle geben soll – dafür sprachen sich 49 Prozent aus – oder ob jede Berufsgruppe den Mindestlohn nach ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten festsetzt, was 50 Prozent der Befragten vorziehen.«

Getan hat sich seitdem hinsichtlich eines allgemeinen Mindestlohns nichts, zumindest aber wurden einige Branchen-Mindestlöhne eingeführt. Übrigens wurden diese Branchen-Mindestlöhne zwischenzeitlich evaluiert – auch hinsichtlich der immer wieder postulierten negativen Beschäftigungseffekte, die sich aber nicht nachweisen ließen. Wer sich für die Evaluationsergebnisse der Mindestlöhne in den Branchen Maler- und Lackiererhandwerk, Dachdeckerhandwerk, Abfallwirtschaft, Elektrohandwerk, Bauhauptgewerbe, Pflegebranche, Wäschereidienstleistungen, Gebäudereinigung interessiert, der kann die Abschlussberichtedazu auf der Webseite des Bundesarbeitsministeriums abrufen.


Bleiben noch die Bedenkenträger innerhalb weiter Teile der deutschen Volkswirtschaftslehre, die partout den Teufel an die Wand malen, wenn es um die Forderung nach Mindestlöhnen geht. Einer der Vorreiter hinsichtlich der Schreckensszenarien ist Hans-Werner Sinn – und das war er schon Jahren. So wird er beispielsweise in dem Artikel auf Spiegel Online aus dem Jahr 2008 folgendermaßen zitiert:

»Nach Ansicht des Ifo-Präsidenten Hans-Werner Sinn wird die allgemeine Einführung eines Mindestlohnes zu vielen zusätzlichen Arbeitslosen führen. „Wir schätzen, dass etwa 1,9 Millionen Arbeitsplätze verloren gingen, wenn tatsächlich für alle Branchen 9 Euro im Osten und 9,80 im Westen als Mindestlohn fixiert würden“, sagte Sinn … Sinn plädierte für eine Politik der Sicherung von Mindesteinkommen«.

Professor Sinn schafft es hervorragend, in einen Absatz eine scheinbar „wissenschaftlich“ fundierte Prognose über die dramatischen Auswirkungen eines Mindestlohns auf die Beschäftigung mit einer handfesten politischen Gegenforderung zu verbinden, die es in sich hat und die nur auf den ersten Blick „harmlos“ daherkommt: Er fordert eine „Sicherung von Mindesteinkommen“. Es geht hier – in anderen Worten – um das System der Aufstockung niedriger Löhne durch Steuermittel, also das, was wir bereits haben mit Hartz IV, was er aber gerne noch ausbauen würde:

»Sinn sprach sich für eine negative Einkommenssteuer aus. „Damit würden Geringqualifizierte auf Dauer ein zweites – staatliches – Einkommen erhalten, das das selbst verdiente Einkommen ergänzt.“« Das wäre dann der Traum für Arbeitgeber, die auf Dauer Niedrigstlöhne zahlen möchten auf Kosten der Steuerzahler.

Die ablehnende Position gegenüber einem Mindestlohn hat sich seit Jahren bei den vorherrschenden Epigonen der deutschen Volkswirtschaftslehre um keinen Zentimeter bewegt. So kann man auch in dem aktuellen Frühjahrsgutachten 2013 einer Gruppe von Wirtschaftsforschungsinstituten den folgenden Passus finden: »So wird gegenwärtig die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns vorgeschlagen. In der politischen Diskussion über diesen Vorschlag sollten die Zielkonflikte zwischen Allokationseffizienz und Verteilungszielen klar angesprochen werden. So dürfte die gegenwärtig geforderte Einführung eines Mindestlohns in der Höhe von 8,50 Euro erhebliche negative Beschäftigungseffekte haben« (Frühjahrsgutachten 2013: 53). Man muss allerdings klar herausstellen, dass diese Fraktion der deutschen Volkswirte mit ihrer rigiden Ablehnung von Mindestlöhnen per se im internationalen Vergleich sehr isoliert dastehen. Selbst in den angelsächsischen Ländern vertritt die Mehrheit der Ökonomen eine mindestlohnfreundliche Position.

Umfragen hin, Umfragen her – die mögliche Lösung der Mindestlohnfrage wird nun warten müssen bis nach der Bundestagswahl. Und dann wird man erst einmal abwarten müssen, ob nicht am Ende ein zersplittertes System regional differenzierter Branchen-Lohnuntergenzen herauskommt, wie es Teilen der Union offensichtlich vorschwebt. Aber auf alle Fälle – irgendwie Mindestlohn wollen doch mittlerweile fast alle, bis auf die „Top-Ökonomen“ der deutschen VWL, aber die finden ja sonst auch nicht wirklich Gehör.

Die lieben Kleinen und das Personal. In den Kindertageseinrichtungen wird es voller, enger und jünger. Gleichzeitig fehlen bereits heute vorne und hinten Fachkräfte

Bevor das statistische Bundesamt die neuen Daten aus dem März dieses Jahres über die Zahl der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder veröffentlicht, auf die sich die Öffentlichkeit angesichts des zum 1. August anstehenden Rechtsanspruchs auf einen solchen Platz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr der Kinder stürzen wird, sei an dieser Stelle auf die neue Veröffentlichung des „Länderreports Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann-Stiftung hingewiesen: „Eine Frage der Qualität: Kitas haben oft zu wenig Personal„, so hat die Stiftung ihre Pressemitteilung überschrieben. Es fehlt an Erzieherinnen: Der Personalmangel in der Kinderbetreuung ist nicht nur die größte Hürde, wenn es ab August gilt, den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einzulösen, so die Bertelsmann-Stiftung – sondern bereits heute sind wir in den Kindertageseinrichtungen mit Personalschlüsseln konfrontiert, die oftmals wenn überhaupt nur eine Betreuungsfunktionalität ermöglichen, nicht aber die Umsetzung anspruchsvoller Bildungsziele, die in der aufgeregten Nach-Pisa-Zeit den Kitas über teilweise sehr voluminöse Bildungspläne verordnet worden sind. Und dann sind da ja auch noch die Erziehungsaufgaben, von denen aber weitaus seltener gesprochen wird. Und noch etwas kommt hinzu, wenn man die von der Bertelsmann-Stiftung präsentierten Daten richtig einordnen will: In den vergangenen Jahren haben die Kitas einen tiefgreifenden Strukturwandel dergestalt durchlaufen, dass sie zum einen immer jüngere Kinder aufgenommen haben bzw. aufnehmen mussten, dass sie einen Teil der Kinder immer länger betreuen müssen und schlussendlich, dass sie die Öffnungszeiten der Einrichtungen immer mehr ausgedehnt haben. Das alles muss vor dem Hintergrund gesehen werden, dass es sich im Regelfall bei den Kindertageseinrichtungen um überwiegend kleine Betriebe handelt, mit in der Regel weniger als zehn Beschäftigten und darunter seit Jahren immer mehr teilzeitbeschäftigten Frauen – mittlerweile beläuft sich der Anteil der Teilzeit arbeitenden Beschäftigten in westdeutschen Kindertageseinrichtungen auf 66,5%. Eine solche Struktur hat natürlich erhebliche personalwirtschaftliche Auswirkungen, beispielsweise bei Ausfällen einzelner Mitarbeiterinnen, ganz abgesehen von den qualitativen Implikationen, die mit einer höheren Fluktuation der Fachkräfte beispielsweise angesichts des Bedarfs an „Bezugserzieherinnen“ für die ganz Kleinen verbunden sind.

Die Bertelsmann-Stiftung hat in ihrem „Länderreport“ neben anderen Daten über die Kindertageseinrichtungen auch den „Personalschlüssel“ dargestellt – dabei ist vor dem aktuellen Hintergrund natürlich besonders interessant der Schlüssel für die Betreuung der unter dreijährigen Kinder:

»Im bundesweiten Durchschnitt beträgt demnach der Personalschlüssel in Krippen 1:4,5. In den ostdeutschen Krippen jedoch betreut eine Vollzeitkraft rechnerisch sechs Ganztagskinder. Nach dem von der Bertelsmann Stiftung empfohlenen Personalschlüssel (1:3) sollte eine Erzieherin nur für halb so viele Kinder verantwortlich sein. Das einzige Land, das diese Empfehlung nahezu erfüllt, ist Bremen, wo eine Vollzeitkraft für 3,1 ganztags betreute Kinder verantwortlich ist. Die schlechteste Betreuungsrelation finden Eltern für ihre unter dreijährigen Kinder in Sachsen-Anhalt (1:6,5).«

In den Medien wurde dann entsprechend berichtet und der nicht vorbelastete Beobachter wird diese Daten so interpretieren, wie sie scheinbar daherkommen: Man stellt sich eine Kita vor und geht davon aus, dass im ausgewiesenen günstigsten Fall 3,1 der Kinder von einer Fachkraft umsorgt werden, während es bei dem Land mit der roten Laterne immerhin mehr als das Doppelte an Kindern sind. Aber  wie so oft im Leben: So einfach ist es leider nicht, worauf die Stiftung in ihren methodischen Erläuterungen auch ausführlich hinweist und bereits in der zitierten Meldung heißt es ja, dass z.B. in Sachsen-Anhalt „eine Vollzeitkraft“ für 6,5 „ganztags betreute Kinder“ zuständig sei. Daraus resultieren zwei zu beachtende Randbedingungen: Zum einen darf man diesen Wert nicht verwechseln mit tatsächlicher Arbeit einer Fachkraft mit dem Kind/den Kindern, das wäre die Fachkraft-Kind-Relation und die liegt höher (anders gesagt: die ist dann noch schlechter), denn man muss ja berücksichtigen, dass die Erzieherin auch mal nicht da ist oder sein kann bzw. dass es auch Aktivitäten gibt, die nur „mittelbar“ mit den Kindern zu tun hat, beispielsweise Elterngespräche oder Vor- und Nachbereitung des pädagogischen Programms.

Die GEW hat anhand eines Beispiels den Unterschied zwischen Personalschlüssel und Fachkraft-Kind-Quote rechnerisch erläutert. Und zum anderen ist dieser Personalschlüssel ein statistischer Wert, man muss ja unterschiedliche Zeitkonstellationen sowohl bei den Betreuungszeiten der Kinder wie auch bei der Arbeitszeiten der Erzieherinnen kompatibel machen, wenn man sie denn miteinander vergleichen möchte. Die Stiftung erläutert dieses „Gleichmachen“ unterschiedlicher Zeitkonstellationen an der Definition des Personalschlüssels in ihren methodischen Hinweisen:
Der Personalschlüssel gibt an, »wie viele Ganztagsbetreuungsäquivalente aufseiten der betreuten Kinder auf ein Vollzeitbeschäftigungsäquivalent aufseiten der pädagogisch Tätigen kommen« (S.3), es handelt sich also um eine Umrechnung der Arbeitszeiten der Fachkräfte auf eine (fiktive) Vollzeitarbeitskraft und ebenso die Umrechnung der unterschiedlichen Betreuungszeiten der Kinder auf ein (fiktiv) ganztags betreutes und damit in der Einrichtung anwesendes Kind. Anders geht es nicht, wenn man alle miteinander vergleichen will.

Was man auch noch wissen muss – und was sicher für die tatsächlich in den Einrichtungen arbeitenden Erzieher/innen wichtig ist, die ihre Realität in den Gruppen teilweise deutlich schlechter wahrnehmen als es die ausgewiesenen Personalschlüssel nahelegen: Es gibt gruppenübergreifend tätige Fachkräfte, die also nicht direkt in den Gruppen arbeiten. Da die Statistiker nicht wissen, wo und wie lange die was machen, wird deren Arbeitszeit einfach über alle Gruppen bzw. über alle Kinder der Einrichtung anteilig verteilt, deren Betreuungsrelation also zugerechnet. Genauso verfährt man übrigens mit den Leitungskräften, die ebenfalls umgelegt werden auf die Kinder, in praxi aber gar nicht oder nur teilweise zur Verfügung stehen. Das muss man wissen, denn dann versteht man auch, dass die ausgewiesenen Werte oftmals eine Überschätzung der tatsächlichen Personalausstattung zum Ausdruck bringen, mit anderen Worten: An der Betreuungsfront sind die Personalrelationen noch schlechter, als sie von der Stiftung bereits mit Bezug auf die statistischen Kunstwerte ausgewiesen werden.

Zwei interessante Zusammenhänge kann der Ländermonitor der Bertelsmann-Stiftung herausarbeiten: Vereinfacht gesagt lautet ein funktionaler Zusammenhang vor allem bei Berücksichtigung der West-Ost-Differenzen und mit Blick auf die unter dreijährigen Kinder:
1.) Je mehr die Bedarfe der Eltern gedeckt werden, desto schlechter sind aber die Betreuungsrelationen (und umgekehrt, wie man am Beispiel Bremen sehen kann: rechnerisch gute Betreuungsrelation, aber mit 20% Nicht-Deckung des Bedarfs Schlusslicht im Westen).
2.) Die Differenzen zwischen den Bundesländern sind massiv und nicht zu rechtfertigen (wenn man den Personalschlüssel als eine der wichtigen und unverzichtbaren Rahmenbedingungen für Qualität versteht): Im Westen hat die Stadt Hamburg den ungünstigsten Personalschlüssel. Dort ist eine Vollzeitkraft für durchschnittlich 5,2 Kinder unter drei Jahre verantwortlich, während es in Bremen „nur“ 3,1 Kinder sind, rechnerisch gesehen – das bedeutet, wir werden damit konfrontiert, dass ausgehend vom Bremer Personalniveau das in Hamburg um 68% schlechter ist! Natürlich noch schlimmer werden diese Abweichungen, wenn wir West und Ost vergleichen.

Auf einen weiteren und höchst bedenklichen Befund weist der Ländermonitor in seiner differenzierten Analyse der Betreuungsformate der Kleinkinder hin: Der Personalschlüssel variiert erheblich je nach Gruppenform, in der die Kinder betreut werden – das Spektrum reicht hier von der kleinen Krippengruppe, in der nur unter dreijährige Kinder betreut werden, bis hin zur „geöffneten“ großen Kindergartengruppe, in die dann einige Kleinkinder gesteckt werden. Die Bertelsmann-Stiftung erläutert die hier zu beobachtenden Spannweiten:
In den westdeutschen Bundesländern »ist in den Krippen eine Erzieherin statistisch für 3,7 Kinder verantwortlich. In den altersübergreifenden Gruppen, die gut 15 Prozent der unter Dreijährigen besuchen, betreut eine Erzieherin rechnerisch 5,8 Kinder. Noch ungünstiger ist die Personalausstattung in für Zweijährige geöffneten Kindergartengruppen (1:7,9). In eine solche Gruppe geht im Westen fast jedes fünfte Kita-Kind (18 Prozent) unter drei Jahren.«
Das entsprechende Fazit zieht Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann-Stiftung: »Die Personalschlüssel in den altersgemischten Gruppen orientieren sich derzeit an den Bedürfnissen der über Dreijährigen. Wir müssen aufpassen, dass die Jüngsten nicht zu kurz kommen, denn ihre Bildungschancen verschlechtern sich mit unzureichenden Betreuungsrelationen.« Und das ist noch „nett“ ausgedrückt.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mahnte Verbesserungen an. »Wir brauchen endlich eine bundesweite Regelung, in der hohe Qualitätsstandards verankert sind«, erklärte GEW-Vorstandsmitglied Norbert Hocke in Frankfurt am Main. Über die Qualität des Krippenangebots dürfe weder der Zufall noch die Haushaltslage eines Landes oder einer Kommune entscheiden, so die Zitation in dem Artikel „Miese Noten für Kinderkrippen„.

Wer sich genauer mit den Untiefen der Personal- sowie Fachkraft-Kind-Schlüssel beschäftigen will und wer auf der Suche beispielsweise nach „kritischen Schwellenwerten“ ist, bei deren Unterschreiten wir in den Bereich einer Gefährdung des Kindeswohls kommen, dem sei an dieser Stelle die Forschungsarbeiten von Viernickel et al. empfohlen: Zum einen die 2011 veröffentlichte Studie „Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung – Wissenschaftliche Parameter zur Bestimmung der Fachkraft-Kind-Relation“ von Viernickel und Schwarz sowie ganz aktuell den neuen Forschungsbericht „Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung – Bildungsaufgaben, Zeitkontingente und strukturelle Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen“ von Viernickel et al. (2013).

Fazit: Wir haben bereits im bestehenden System eine erhebliche Schieflage zwischen dem, was sein sollte und dem, was ist. Bei allen methodischen Problemen einer genauen Bestimmung des Personaleinsatzes – die besondere Brisanz der Befunde liegt in der Tatsache begründet, dass unser besonderes Augenmerk der Situation der unter dreijährigen Kinder geschuldet sein muss, denn zum einen findet hier ein erheblicher quantitativer Ausbau der Angebote statt, zum anderen handelt es sich um die vulnerabelsten Kinder, die eigentlich besonders eindeutige und gute Standards bedürfen. Hier nun bewegen wir uns in dem Dilemma, dass die quantitative Expansion der Angebote („irgendwelche Plätze und die bitte möglichst günstig und schnell“), die im Mittelpunkt des politischen Handelns wie auch der Berichterstattung in den Medien steht angesichts der Fixierung auf den Stichtag 1. August mit dem Rechtsanspruch, schon grundsätzlich in einem Spannungsfeld steht zu den qualitativen Anforderungen an eine gute Arbeit, die in diesem Bereich vor allem mit qualifizierten Personal verbunden ist, dass es – soviel sollte mittlerweile angekommen sein – derzeit zumindest in nicht wenigen Regionen und vor allem Städten, in denen zugleich auch noch ein hoher Bedarf vorhanden ist, schlichtweg nicht da ist. Mit der erwartbaren Folge, dass man „Übergangslösungen“ eben auch beim Personal für unvermeidbar erklärt.

Aber – so meine Prognose zu den am 11. Juli vom Statistischen Bundesamt zu erwartenden Daten über den Stand des Ausbaus der Kita-Plätze (mit dem Stichtag März dieses Jahres): Alles wird gut und die Botschaft wird lauten, eigentlich haben wir schon alles geschafft, nur noch hier und da mag es den einen oder anderen Platz noch bedürfen. Und so, wie sich viele Erzieherinnen von der Betreuungsfront über die – wie hier erläutert – rechnerischen Größen zum Personalschlüssel irritiert gezeigt haben, weil sie die genannten Relationen anders erleben, so werden auch tausende Eltern, die verzweifelt nach einem Betreuungsplatz suchen, irritiert zur Kenntnis nehmen müssen, dass sie ein bedauerlicher, aber nur ein Einzelfall in einer schönen neuen Welt des „Betreuungswunders“ in Deutschland sind.