Über die Zuckungen der Erregungsgesellschaft beim Thema Sozialleistungen für EU-Mitbürger – oder was eine Stellungnahme von EU-Beamten so auslösen kann. Ach ja – und die Frage nach den Profiteuren von dem, was als Missbrauch auf die Bühne tritt

Bekanntlich leben wir in einer medialen Erregungsgesellschaft. Dies kann man diese Tage erneut lehrbuchhaft studieren. Ausgelöst durch wahlkampfvorbereitende verbale Kraftmeierei aus Bayern – Wer betrügt, der fliegt – debattieren die Medien und dadurch angereizt Politik und viele Menschen erregt über eine angebliche Massenzuwanderung „in unsere Sozialsysteme“, vor allem die armen Mitbewohner des europäischen Hauses in Bulgarien und Rumänien vor den Augen habend. Und während man versucht, die komplexe Rechtslage hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen an – ja wen eigentlich: EU-Ausländer oder nicht vielmehr EU-Mitbürger? – zu erörtern und darauf hinzuweisen, dass es zahlreiche offene Fragen gibt (vgl. hierzu den Blog-Beitrag Ja gibt’s das denn: Wenn Deutsche das Ausland „überlasten. Und ganz viele warten auf den EuGH vom 9. Januar 2014), da wird man scheinbar von „Entscheidungen“ oder besser: von Ereignissen, die als Entscheidungen kolportiert werden, überholt: Brüssel fordert Hartz IV-Prüfung für arbeitslose EU-Zuwanderer, berichtet Roland Preuß in der Süddeutschen Zeitung und sofort setzt ein medialer Tsunami ein, der zu abertausenden von Kommentaren und wutschnaubenden Ausritten des (partei)politischen Apparates führt. Preuß notiert in seinem Artikel: »Armutszuwanderer müssen nach Ansicht der EU-Kommission in Deutschland leichter Zugang zu Sozialleistungen erhalten. Dies geht aus einer Stellungnahme der Kommission zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.« Das hört sich klar und eindeutig an und so wurde und wird das auch kolportiert. Wie immer im Leben ist es aber ein wenig komplexer und auch irgendwie nicht so eindeutig, wie es nun daherzukommen scheint. 

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Ja gibt’s das denn: Wenn Deutsche das Ausland „überlasten“. Und ganz viele warten auf den EuGH

Die Debatte über die Zuwanderung von Menschen nach Deutschland geht munter weiter – sowohl in der mehr als einseitig-verzerrenden Variante der skandalisierenden Rede von der „Armutszuwanderung“ mit dem dort mitlaufenden Bild von „unsere“ Hartz IV-Töpfe auslöffelnden Massen aus den südeuropäischen Armenhäusern der EU (wobei das keinesfalls auf Deutschland bzw. Bayern beschränkt ist, wie der Wettstreit um Härte gegen Zuwanderer zeigt, dem man derzeit in Großbritannien beobachten muss), wie aber auch in einem parallel dazu vorgetragenen Lobgesang auf die vielen „qualifizierten“ Zuwanderer, die wir als Gesellschaft – die aufgrund der demografischen Entwicklung angeblich auf die Knie geht – so dringend brauchen. Insofern wird der vom Statistischen Bundesamt für 2013 gemeldete wahrscheinliche Zuwanderungsüberschuss von mehr als 400.000 Menschen in diesem Diskussionsstrang sicher freudig begrüßt:

»Die ohnehin schon hohen Wanderungsgewinne in den beiden Vorjahren (2011: +279.000, 2012: +369.000) werden der Schätzung zufolge 2013 nochmals übertroffen: Das Statistische Bundesamt rechnet damit, dass sogar erstmals seit 1993 etwas mehr als 400.000 Personen mehr aus dem Ausland zugezogen als ins Ausland fortgezogen sind. Damals hatte der Wanderungssaldo bei 462.000 gelegen.«

Aber wie immer liegt die Wahrheit wahrscheinlich in der Mitte oder anders formuliert: Die Wirklichkeit ist weitaus komplexer und selten schwarz oder weiß.

Ein Aspekt soll hier besonders herausgestellt werden, der eine wichtige, wenn nicht die zentrale Rolle spielt bei der teilweise hysterischen Debatte über (angeblich) ganz viele Armutsflüchtlinge, also Menschen, die nur deshalb zu uns nach Deutschland kommen, weil sie hier aus ihrer Sicht auf „paradiesische“ Sozialleistungen stoßen, mit denen sie dann – im Vergleich zu ihren Herkunftsländern – ein Leben „in Saus und Braus“ zu führen in der Lage sind. Es geht also um die Möglichkeit (oder den Ausschluss) vom Bezug der Sozialleistungen des Aufnahmelandes. Die Populisten haben das verdichtet auf die Rede über „Sozialtourismus“ oder „Sozialbetrug“ – und damit jeden Bezug von Hilfe unter das Dach eines ungerechtfertigten, ja eines illegalen Verhaltens gestellt. Hintergrund dieser völligen Verzerrung sind (neben ihrem Mobilisierungspotenzial einheimischer Wähler) auch die widersprüchlichen Signale, die von der deutschen Sozialgerichtsbarkeit ausgesendet werden. Da liegen Urteile vor, in denen die eher restriktive Rechtslage bestätigt wird, nach der das deutsche Sozialgesetzbuch II grundsätzlich ausdrücklich ausschließt, dass arbeitssuchende EU-Bürger Hartz IV erhalten, während andere Urteile den Hartz IV-Bezug auch von Anfang an meinen öffnen zu müssen – mit der Begründung, die bestehenden Leistungsausschlüsse in Deutschland seien europarechtlich nicht zu halten.

Dem obersten Sozialgericht unseres Landes wurde es zunehmend mulmig (auch vor dem steigenden Erwartungsdruck, eine Richtungsentscheidung zu treffen) und so hat es die Grundfrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet – und nun warten alle, wie das europäische Gericht entscheiden wird, denn dieser Verweisung des BSG an das EuGH ist die Anerkenntnis, dass es ein europarechtliches Problem gibt.

Corinna Burdas hat die Gefechtslage in ihrem Artikel „Europa entscheidet über Hartz IV für EU-Ausländer“ skizziert (wobei die Anmerkung gestattet sei, dass es weniger „Europa“ sein wird, als der EuGH, was nicht nur ein semantischer Unterschied ist):

»Ginge es … tatsächlich allein um deutsches Recht, wäre die Rechtslage klar. Paragraph 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 des Sozialgesetzbuches(SGB) II stellt nämlich unmissverständlich fest, dass das Arbeitslosengeld II in Höhe von nunmehr maximal 391 Euro im Monat nicht an Ausländer gezahlt wird, die sich allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Mit dieser Ausschlussklausel solle der „Sozialtourismus“ von Personen verhindert werden, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht oder kaum integrierbar seien, wie etwas das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen jüngst in einem Eilverfahren feststellte … im Zentrum des Streits stehen … im wesentlichen zwei – europäische – Regelwerke, die das Problem der Zuwanderung innerhalb der Grenzen der EU geradezu konträr lösen: Die europäische „Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit“ stellt klar, dass alle EU-Bürger gleich behandelt werden müssen. Die gleiche Frage regelt die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen“, allerdings mit dem genau umgekehrten Ergebnis: Diese „Unionsbürgerrichtlinie“ erlaubt es den Mitgliedstaaten ausdrücklich, EU-Ausländer von der Sozialhilfe auszunehmen. Gestützt wird das durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Er erlaubte im Juni 2009, Sozialhilfe erst dann zu gewähren, wenn der Arbeitssuchende eine tatsächliche Verbindung mit dem Arbeitsmarkt des Aufenthaltsstaats hergestellt hat. Von dieser Ausnahme hat Deutschland mit Paragraph 7 SGB II Gebrauch gemacht. «

Nun stellen sich natürlich viele die Frage, was und wie der EuGH entscheiden wird. Bekanntlich ist man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand, was jede seriöse Prognostik erschwert bis verunmöglicht, aber man kann einen Blick nach links oder rechts werfen, um anhand anderer Entscheidungen Hinweise auf die anstehende zu finden: Ein Urteil zu einem Rentner, der staatliche Hilfen in Österreich beantragte, gibt solche Hinweise, mein Christian Rath in seinem Artikel „Wenn Deutsche das Ausland überlasten„. Er bezieht sich auf ein Urteil des EuGH aus dem September 2013 (Az.: C-140/12), das in Deutschland kaum bekannt ist.

Der Fall hat auch deswegen eine gewisse Pikanterie, denn er betrifft nicht die drohende Überlastung des deutschen Sozialsystems durch EU-Ausländer, sondern umgekehrt die drohende Überlastung des österreichischen Sozialsystems durch in die Alpenrepublik eingewanderte Deutsche.
Rath beschreibt die Fallkonstellation und die Entscheidung des EuGH zusammenfassend so:

»Konkret ging es um den deutschen Rentner Peter B., der 2011 mit seiner Ehefrau nach Österreich zog. B. bezieht aus Deutschland eine kleine Erwerbsminderungsrente. In Österreich beantragte er zusätzlich die dortige Ausgleichszulage, mit der unzureichende Renten auf das Existenzminimum aufgestockt werden. Die österreichischen Behörden verweigerten B. jedoch die Ausgleichszulage. Er habe gar kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Österreich, weil er nicht über ausreichende Mittel verfüge, um seinen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Die Behörden beriefen sich dabei auf eine entsprechende Klausel im österreichischen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz.
Der EuGH beanstandete die österreichische Klausel. Die dortigen Gerichte müssten vielmehr prüfen, ob die Gewährung der Leistung im konkreten Fall das Sozialsystem „unangemessen“ belastet.«

Die EuGH-Argumentation, dass Österreich prüfen müsse, ob die Gewährung der Leistung im vorliegenden Fall das Sozialsystem „unangemessen“ belastet, war auch Referenzpunkt für eine Entscheidung des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts:  Hartz IV dürfe für arbeitssuchende EU-Bürger nicht automatisch und ohne Ausnahme ausgeschlossen werden.

Christian Rath sieht in der EuGH-Entscheidung den deutschen Rentner in Österreich betreffend die folgenden Hinweise für das anstehende Urteil zum Hartz IV-Bezug für EU-Ausländer in Deutschland betreffend:

»So misst der EuGH den Fall nicht an der „EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme sozialer Sicherheit“, die in der Regel eine strikte Gleichbehandlung der EU-Bürger bei Sozialleistungen fordert. Maßstab sei vielmehr die Unionsbürger-Richtlinie, die ausdrücklich vorsieht, dass EU-Bürgern in bestimmten Konstellationen „Sozialhilfe“ verweigert werden kann.
Der Begriff der „Sozialhilfe“ wird zudem weit ausgelegt. Auch die österreichische Ausgleichszulage für Rentner wird deshalb als „Sozialhilfe“ eingestuft. Dies spricht dafür, dass der EuGH auch deutsche Hartz IV-Leistungen als „Sozialhilfe“ im Sinne des EU-Rechts werten wird.«

Damit wären wir in einem Kernbereich der zu entscheidenden Problematik angekommen, auf den auch Corinna Burdas in ihrem Beitrag hingewiesen hatte: So sei es »ungeklärt, ob das 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II unter den Begriff der Sozialhilfe fällt oder eher eine „beitragsunabhängige Geldleistung“ ist, die nach der Unionsbürgerrichtlinie nicht ausgeschlossen werden darf. Damals wurden Sozialhilfe und die frühere Arbeitslosenhilfe zu einer Leistung zusammengefasst.«

So richtig kompliziert wird es, wenn man berücksichtigt, dass der EuGH in seinem Österreich-Urteil auch eine Pflicht zur „finanziellen Solidarität“ der Aufnahmestaaten betont hat, vor allem, wenn die Bedürftigkeit des EU-Bürgers „nur vorübergehender Natur“ ist. Ein „automatischer Ausschluss der wirtschaftlich nicht aktiven Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten“ von der Sozialhilfe sei deshalb unzulässig.

Schon wieder so ein unbestimmter Rechtsbegriff, der auf eine neue Mega-ABM für Juristen hindeutet: „Nur vorübergehender Natur“ – wie kann man das operationalisieren? Wann ist die Bedürftigkeit „nur vorübergehend“ und wann wird sie etwas anderes? Man verdeutliche sich die hier verborgene Problematik nur an der deutschen Diskussion über den „harten Kern“ an (formal?) erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen im Grundsicherungssystem, die sich seit Jahren im Leistungsbezug befinden (vgl. hierzu ausführlicher die quantitativen Befunde in der Studie von Obermeier, Tim; Sell, Stefan und Tiedemann, Birte: Messkonzept zur Bestimmung der Zielgruppe für eine öffentlich geförderte Beschäftigung. Methodisches Vorgehen und Ergebnisse der quantitativen Abschätzung, Remagen, 2013).

Übrigens kann man hinsichtlich der Debatte über den „harten Kern“ der Hartz IV-Empfänger in Deutschland auch einen grundlegenden und jetzt hoch relevanten Differenzierungsaspekt unserer sozialen Sicherungssysteme erkennen, denn mit Blick auf die Menschen, die sich seit Jahren im Hartz IV-Bezug befinden, wird immer wieder vorgetragen, dass sie aben nur noch formal erwerbsfähig seien, aber mittel- und langfristig keine Perspektiven haben werden auf einen Arbeitsplatz, so dass man doch überlegen solle, diese Menschen aus der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II) herauszunehmen und sie in das SGB XII (Sozialhilfe) zu überführen. Und da haben die Deutschen selbst ein echtes Zuordnungsproblem, denn die Abgrenzung, also SGB II für die Erwerbsfähigen und SGB XII für die Nicht-(mehr)-Erwerbsfähigen, ist nur scheinbar eindeutig, man werfe nur einen Blick in die Zielbestimmung des (Rest-)Sozialhilfe-Gesetzes SGB XII, also in den § 1: „Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten.“ Ja wenn die Leistung sie befähigen soll, unabhängig von ihr zu leben, dann steckt dahinter ganz offensichtlich die Vorstellung, dass zumindest die Option vorhanden sein muss, dass sich die Sozialhilfe-Empfänger beispielsweise durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wieder von der Bedürftigkeit befreien können, außer man reduziert die Optionen auf ein Entkommen aus der Hilfsbedürftigkeit auf einen auch bei Nicht-Erwerbstätigkeit erzielbaren Lotto-Gewinn, wenn man denn mitspielt.

Vor diesem Hintergrund könnte man schon auf den Gedanken kommen, dass das EuGH nicht im Sinne einer Ausschlussregelung entscheiden wird, denn EU-Bürger, die in Deutschland Arbeit suchen, wollen ja noch wirtschaftlich aktiv sein und deshalb benötigen sie nach EU-Logik eigentlich einen stärkeren Schutz im Aufnahmestaat als Rentner, so könnte man argumentieren. Ob die Richter das tun werden, steht in den Sternen und bleibt mithin abzuwarten.

Und bei aller Fokussierung auf die hier besprochene Problematik sollte man nicht vergessen: »Wer schon einmal in Deutschland gearbeitet hat oder ein Gewerbe betreibt, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II – zumindest als Aufstockungsleistung, wenn der Verdienst nicht zum Leben ausreicht. Auch Kindergeld erhalten alle EU-Bürger – übrigens unabhängig davon, ob sich die Kinder in Deutschland aufhalten«, so Corinna Budrich in ihrem Artikel.

Und eine letzte, gleichsam fundamentale Anmerkung: Wir sind hier konfrontiert mit gesellschaftlichen Kräften, die man nicht wirklich und vor allem nicht im entferntesten wird vollständig abblocken können. Man muss sehen: Wenn wir ein derart großes Wohlstandsgefälle haben zwischen den Mitgliedsstaaten der EU, das sich derzeit sogar noch vergrößert aufgrund der divergierenden ökonomischen Entwicklung, dann werden Menschen in einem „Binnenmarkt“ mit dem grundsätzlichen Recht der Personen-Freizügigkeit versuchen, ihr Glück zu suchen dort, wo die Lebensbedingungen deutlich besser sind oder zumindest erscheinen.

Natürlich kann das, wenn man realistisch und pragmatisch bleibt, nicht bedeuten, dass man jegliche Zuwanderung einschränkungslos zu akzeptieren hat. Man muss sich in diesem Fall darüber im Klaren sein, dass das zu massiven gesellschaftlichen Spannungen und Konflikten führen würde, die möglicherweise unverantwortbare Folgen hätten. Aber einen Mittelweg zu finden, wie man den aus dem nicht-aufhaltbaren Streben nach einem besseren Leben resultierenden Wanderungsbewegungen und den berechtigten Schutzinteressen der „Insider“ der Aufnahmeländer gerecht werden kann, das bleibt eine Aufgabe von Politikgestaltung, die a) höchst komplex ist und b) deren Lösung einem durch Gerichtsentscheidungen nicht abgenommen werden. Gerade wenn das so ist, muss man den modernen Populisten und ihrem das gesellschaftliche Klima vergiftenden öffentlichen Debatten so weit es geht Einhalt gebieten, man sollte aber auch nicht den Fehler machen, so zu tun, als wäre Zuwanderung im Gegenteil nur toll und ein großes Geschäft. Für manche Arbeitgeber und manche Branchen ist das sicher so, aber für viele andere Menschen sind damit oftmals erhebliche Konflikte und auch Verschlechterungen ihrer Lebensbedingungen verbunden, die man dann nicht den Populisten überlassen sollte.

Die neuen Arbeitslosenzahlen aus dem „Jobwunderland“ Deutschland – und ein Verarmungsprogramm für Arbeitslose in den USA

Wie in jedem Monat wurden die aktuellen Arbeitsmarktzahlen von der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg verkündet. In ihrer Zusammenfassung schreiben die obersten Arbeitslosenverwalter der Republik: »Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ist sehr stabil. Seine gute Grundverfassung zeigt sich an der weiter zunehmenden Kräftenachfrage: Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wachsen kontinuierlich … Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben im Dezember saisonbereinigt leicht abgenommen. Aber das geringe Maß, in dem Arbeitslose vom Beschäftigungsaufbau profitieren, offenbart strukturelle Probleme bei der Jobsuche” (S. 7).

In den Nachrichten und am Folgetag in den Tageszeitungen werden wir hören und lesen können: Die Zahl der Arbeitslosen im Dezember 2013 belief sich auf 2.872.783. Damit gab es 32.962 Arbeitslose mehr als vor einem Jahr. Nun handelt es sich bei dieser Zahl um die „registrierten“ Arbeitslosen. Soll heißen, daneben gibt es weitere Arbeitslose, die nur nicht als registrierte erfasst werden. Insofern wäre es natürlich korrekter, wenigstens die – von der BA offiziell in ihren Tabellenwerken auch ausgewiesene – Zahl der „Unterbeschäftigten“ zu zitieren. Das waren nach der amtlichen Statistik 3.713.692 Menschen und damit fast 841.000 Menschen mehr, als in der „Arbeitslosenzahl“ dargestellt (vgl. für eine genaue Aufschlüsselung die Abbildung von „O-Ton Arbeitsmarkt„). Aber hier soll nicht zum wiederholten Mal Klage geführt werden darüber, dass man die Zahl der „Unterbeschäftigten“ nicht zuerst nennt und dann die der registrierten Arbeitslosen, die Politik hat daran schlichtweg kein Interesse.

Und es soll hier auch nicht um die – durchaus zutreffende – kritische Einordnung der neuen Zahlen vom Arbeitsmarkt gehen, wie man sie beispielsweise in einer Presseerklärung der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen, Brigitte Pothmer, finden kann, die unter der Überschrift „Arbeitsmarkt: Andrea Nahles muss strukturelle Probleme angehen“ schreibt:

»Insbesondere Langzeitarbeitslose bleiben trotz steigender Beschäftigtenzahlen auf der Strecke. Aber auch die Zahl der Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz ist wieder gestiegen. Das ist nicht nur problematisch für die Jugendlichen, darin liegt auch erheblicher volkswirtschaftlicher Sprengstoff. Jetzt machen sich die Versäumnisse der vergangenen Jahre bemerkbar. Es wurde zu wenig in die Arbeitslosen investiert und zu viel arbeitsmarktpolitische Kosmetik betrieben …  die Probleme am Arbeitsmarkt müssen grundsätzlich angegangen werden. Dafür sind vor allem mehr abschlussbezogene Qualifizierungen und ein Sozialer Arbeitsmarkt für besonders schwer Vermittelbare erforderlich. Unversorgte Schulabgänger dürfen nicht länger in Warteschleifen abgeschoben werden, sondern müssen echte Ausbildungsplatzangebote bekommen.«

Hier soll über Arbeitslose gesprochen werden, die wenige Tage nach Weihnachten in die weitere Verarmung gestoßen worden sind – über Arbeitslose in den USA. Heidi Moore hat im Guardian eine lesenswerte Analyse der aktuellen Entwicklungen in den Vereinigten Staaten vorgelegt: „The GOP couldn’t be more wrong about cutting unemployment insurance„, so hat sie ihren Artikel überschrieben (GOP steht für „Grand Old Party“, gemeint sind die Republikaner in den USA): »If the government has any responsibility to its people, it’s not to force them into poverty when they have no other financial options«, so ihre zentrale Botschaft.

Schauen wir uns ihre Argumentation genauer an:

Wie verbessert man die wirtschaftliche Lage? Nach Auffassung einiger republikanischer Mitglieder des Kongresses dadurch, dass man 1,3 Millionen Menschen tiefer in die Armut treibt, beginnend ab dieser Woche, durch die Streichung der verlängerten Bezugsdauer von Arbeitslosenunterstützung. Aber die Argumente für die Kürzung halten einer genauen Prüfung in keiner Hinsicht stand. Stattdessen würde die amerikanische Wirtschaft weitaus besser mit einer Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes fahren (vgl. hierzu beispielsweise den kurzen Beitrag des Vorstandsvorsitzenden der Investmentgesellschaft PIMCO, Mohamed El-Erian: „Extending Unemployment Benefits Makes Good Economic Sense Too„, auch neuere Studien kommen zu diesem Befund, vgl. hierzu aktuell The Council of Economic Advisers and the Department of Labor: The Economic Benefits of Extending Unemployment Insurance, Washington, December 2013).

Heidi Moore analysiert und seziert vier „Mythen“ der Republikaner:

Myth 1: Cutting unemployment benefits forces the unemployed to get off their couches and bootstrap themselves into good jobs

Dieses Argument mag in einer Wirtschaft zutreffend sein, die sich in einer guten Verfassung befindet, nicht aber in einer Situation, in der es viel zu wenig Arbeitsplätze gibt. Die USA haben derzeit über 10 Millionen Arbeitslose, davon mehr als 4 Millionen Menschen, die seit mehr als sechs Monaten arbeitslos sind (= Langzeitarbeitslose nach der amerikanischen Definition). Hinzu kommt fast eine weitere Million Menschen, die so frustriert sind, dass sie sich von der Arbeitssuche zurückgezogen haben. 8 Millionen Menschen befinden sich in befristeten Niedriglohnjobs, weil sie derzeit keine unbefristete Vollzeitbeschäftigung finden können. Es ist die schlimmste Arbeitsmarktlage seit der Rezession der späten 1970er und der frühen 1980er Jahre.

Außerdem ist das „Bootstrapping“, also das „sich selbst helfen“, nicht für jeden möglich. Die Fähigkeit dazu ist determiniert von der Klasse, dem Bildungsstand und der Rasse. Studien haben zeigen können, dass diejenigen, denen es gelingt, sich selbst zu helfen, meistens aus einer privilegierten Situation kommen: Sie sind meistens weiß, Haben eine College-Ausbildung und leben in Zwei-Verdiener-Familien. Und wir haben es mit einer Wirtschaft zu tun, in der ein College-Abschluss immer weniger wert ist. Mittlerweile arbeiten zweimal so viele College-Absolventen in Jobs nur in Mindestlohnjobs wie noch vor fünf Jahren und fast jeder achte neue College-Absolvent ist arbeitslos.

Myth 2: Extending unemployment benefits will be a drag on the economy

Die Annahme ist hier, dass die Kürzung von Unterstützungsleistungen dazu führt, dass die Wirtschaft wieder boomt und dass die Menschen schneller einen neuen Job finden. Das ist eine nette Fantasie, aber das funktioniert so nicht. North Carolina hat schon vor sechs Monaten versucht, die Leistungen zu kürzen, als der Staat knapp bei Kasse war. Das Ergebnis? Es haben nicht mehr Menschen einen neuen Arbeitsplatz gefunden, sondern 95.000 Personen haben den Arbeitsmarkt verlassen.

Myth 3: Unemployment benefits should be extended only after the government can cut other programs to „afford“ it

Viele Republikaner sind der Auffassung, dass eine verlängerte Hilfe für Arbeitslose nur dann gewährt werden sollte, wenn an anderer Stelle im Haushalt Leistungen eingespart werden. Heidi Moore hat hier drei zentrale Anmerkungen:

  1. Haushaltsdefizite haben nur eine kleine oder gar keine Auswirkung auf das Wirtschaftswachstum, auf die Erträge am Aktienmarkt oder den Wert des Dollar. Im Gegenteil ist es weitaus zerstörerischer, in der jetzigen Situation die Defizite nach unten zu fahren.
  2. Verlängerungen des Arbeitslosengeldbezuges in der Vergangenheit – wie beispielsweise die fünf Verlängerungen während der Bush-Zeit – wurden immer ohne eine Gegenfinanzierung durch die Kürzung anderer Sozialleistungen im Haushalt vorgenommen.
  3. Der Kongress hat in der Vergangenheit keine Kompetenz bewiesen, den Haushalt zügig und umfänglich aufzustellen und zu genehmigen.

Myth 4: obless aid is only a handout that does nothing to solve the underlying economic trouble

Arbeitslosenunterstützung ist kein Almosen, sondern wird von den Arbeitgebern finanziert. Es ist nicht die primäre Aufgabe der Arbeitslosen Unterstützung, die Wirtschaft anzukurbeln. Hier ist die Wirtschaftspolitik gefordert.

Sie beendet ihren Artikel so:

»There is no reason not to extend benefits, and every reason to prevent over a million Americans from losing what little cushion they have. If the government has any responsibility to its people, it’s not to force them into poverty when they have no other financial options.«