Vorwärts zur „Rente mit 70“? Eine große Koalition von „Top-Ökonomen“ und die Untiefen der Rasenmähermethode

Wenn in den Medien effektheischend von „Top-Ökonomen“ sie Rede ist und dann noch im Kontext sozialpolitischer Themen, dann sollten nicht nur aufgrund der hier nicht weiter zu verfolgenden Infantilität der Verwendung einer solchen Terminologie alle Alarmlampen angehen. Offensichtlich will man etwas als „alternativlos“ unter die Leute bringen und die Unausweichlichkeit wird dann bemäntelt mit der (scheinbaren) Autorität von Wissenschaftlern.

Das wird dann schon fragwürdig bis putzig, wenn es sich bei den Wissenschaftlern nun gerade um Verkörperungen interessengeleiteter Positionen handelt. Erneut werden wir in diesen Tagen Zeugen dieses je nach Stimmungslage als putzig oder entnervend zu bezeichnenden Vorgehens: Top-Ökonomen sprechen sich für Rente mit 70 aus: »Führende Wirtschaftswissenschaftler üben scharfe Kritik an den Wahlprogrammen: Statt Geschenke zu versprechen, sollten die Parteien die Bürger auf ein höheres Rentenalter ab 2030 vorbereiten«, so Birgit Marschall in ihrem Artikel.

Um wen handelt es sich hier, wenn von „führenden Wirtschaftswissenschaftlern“ gesprochen wird? Zum einen um Michael Hüther, Direktor des Arbeitgeber-Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Hüther ist seit 2001 Honorarprofessor an der privaten EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Oestrich-Winkel. Er ist in den Medien sehr präsent, aber sicher das Gegenteil eines unabhängigen Wirtschaftsforschers. Und das er beim hier interessierenden Thema für eine Erhöhung des Renteneintrittsalters plädiert, überrascht angesichts der Stakeholder des von ihm geleiteten Instituts nicht wirklich, sondern gehört zu seiner Jobbeschreibung.

Aber Hüther bekommt Flankenschutz von einem anderen „Top-Ökonom“, der ebenfalls immer wieder in den Medien präsent ist – und diese Personalie mag den einen oder anderen überraschen: „Die Politik muss sich endlich ehrlich machen und den Menschen sagen: Die Lebensarbeitszeit wird weiter steigen müssen.“ Mit diesen Worten wird der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, in dem Artikel zitiert. Fratzscher wurde in der einschlägigen Presse schon mal als „Claqueur der SPD“ bezeichnet, so die abwertende Überschrift eines Artikels von Rainer Hank in der FAZ. vom 25. Juni 2017. Bereits 2014 befasste sich die FAZ mit der (parteipolitischen) Berater-Karriere von Fratzscher: Gabriels Geheimwaffe, so war der damalige Artikel überschrieben, als Sigmar Gabriel noch als Bundeswirtschaftsminister unterwegs war: »Marcel Fratzscher ist zum neuen Chefökonomen der Bundesregierung aufgestiegen. Mit Fleiß und einem untrüglichen Gespür für Macht.«

Ein der Union bzw. der FDP nahestehender Arbeitgeber-Ökonom und der „Hausökonom“ der SPD machen gemeinsame Sache? Bei einem derart sensiblen Thema wie dem Renteneintrittsalter? Das scheint dann irgendwie auf den ersten Blick für die Seriosität des Anliegens zu sprechen – und das ist sicher ein Grund, warum das unkritisch in einem Teil der Medien aufgegriffen und wiedergegeben wird. Ein weiterer nicht zu unterschätzender Aspekt für die Resonanz solcher Forderungen ist die – wiederum scheinbare – Plausibilität der vorgetragenen Argumentation:
Die beiden Ökonomen haben die Parteien aufgefordert, die Bürger schon jetzt auf die „notwendige“ Erhöhung des Renteneintrittsalters von 67 auf 70 Jahre ab 2030 einzustimmen. Warum notwendig?

„Für jedes Jahr zusätzlicher Lebenserwartung müssen die Menschen acht Monate länger arbeiten, damit das Rentensystem überhaupt finanzierbar bleibt. Wir müssen irgendwann über die Rente mit 70 reden.“ Auch der Chef des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, sagte: „Die Rente mit 67 gilt ab 2030 für alle. Die Anpassungstreppe sollte anschließend verlängert und der neue Zielwert bei 70 Jahren liegen.“

Da ist sie wieder, die Argumentation mit „der“ Lebenserwartung:

»Die Ökonomen begründen ihren Vorstoß mit der steigenden Lebenserwartung. Ein Mann, der 1970 mit 65 Jahren in Rente ging, hatte im Schnitt noch knapp 14 Jahre seines Lebens vor sich, bei Frauen waren es gut 16 Jahre. 65-jährige Männer leben heute durchschnittlich noch fast 18 Jahre, Frauen sogar 21 Jahre. Entsprechend länger beziehen sie die Rente. „Diese Verschiebung der Lebenserwartung wird allen Prognosen zufolge weiter anhalten“, sagte Hüther. Derzeit kommen drei Erwerbstätige auf einen Rentner. Im Jahr 2030 sind es wegen der fortschreitenden Alterung nur noch zwei Erwerbstätige pro Rentner.«

Viele werden sich noch erinnern an die Verwerfungen, die mit der Durchsetzung der schrittweisen Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre verbunden war – vorangetrieben von der SPD und hierbei in Gestalt von Franz Müntefering in der ersten großen Koalition mit der Union. Aktuell erreichen Arbeitnehmer mit 65 Jahren und sechs Monaten die Regelaltersgrenze. Wer 1964 (nicht zufälligerweise der geburtenstärkste Jahrgang in Deutschland) oder später geboren wurde, muss bis 67 arbeiten, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können.

Der springende Punkt ist der Hinweis auf die (lebenslangen) Abschläge, mit denen Arbeitnehmer konfrontiert werden, wenn sie vorzeitig in den Ruhestand gehen (müssen). Versicherte, die eine Altersrente vor Beginn der Regelaltersgrenze beziehen, müssen sog. versicherungstechnische Rentenabschläge in Kauf nehmen. Diese Abschläge belaufen sich auf 0,3 Prozent der Rente je vorgezogenen Monat, was einer Rentenminderung von 3,6 Prozent je Jahr entspricht. Sie können unter Berücksichtigung der laufenden Anhebung des Renteneintrittsalters bis zu 14,4 Prozent erreichen (in der Vergangenheit waren die Abschläge bei einer Regelaltersgrenze von 65 und einem vorzeitigen Renteneintritt mit 63 auf maximal 7,2 Prozent begrenzt).

Das IW hat sogleich der Argumentation der beiden Renteneintrittsaltersverlängerungsapologeten eine „Studie“ zur Seite gestellt:

Susanna Kochskämper (2017): Auswirkung einer längeren Lebensarbeitszeit auf die Rentenversicherung – Variationen in einem einfachen Simulationsmodell. IW-Report Nr. 25/2017, Köln: Institut der deutschen Wirtschaft, 2017

Dazu schreibt das Institut zusammenfassend: »Dem demografischen Wandel hat die Politik bereits in der Vergangenheit Rechnung getragen, indem in mehreren Reformschritten die Rentenberechnung modifiziert wurde. Gibt es im Verhältnis mehr Rentner als Beitragszahler, nehmen nicht nur die Rentenversicherungsbeiträge zu. Gleichzeitig steigen auch die Renten langsamer als die Löhne. Dadurch wird nicht nur eine Generation mit den Folgen des demografischen Wandels belastet. Darüber hinaus wurde als dritte Stellschraube die Regelaltersgrenze verändert: Sie wird in den nächsten Jahren schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

Allerdings zeigen Berechnungen verschiedener Autoren, dass ein Ansteigen der Altersgrenze auf 67 alleine die Auswirkungen des demografischen Wandels voraussichtlich nicht vollständig kompensieren kann, so dass Beitragssatz und Rentenniveau vollkommen stabil bleiben. Auch hier wird simuliert, wie sich eine höhere Regelaltersgrenze auf die Finanzierung der Rentenversicherung auswirken kann. Die Ergebnisse weisen in dieselbe Richtung wie die anderer Studien: Unter der Annahme, dass künftig nicht alle Beitragszahler bis zur Regelaltergrenze arbeiten können, kann zwar selbst ein Anstieg über die 67 Jahre hinaus die Folgen der Bevölkerungsalterung auf die Rentenversicherung nicht vollständig aufheben. Umgekehrt zeigt sich aber sehr wohl ein positiver Effekt auf Beitragssatz und Rentenniveau.«

Zu den bereits seit längerem laufenden Aktivitäten des IW in dieser Frage vgl. auch schon den Beitrag Ein großer Teil der Antwort würde viele Arbeitnehmer beunruhigen. Zur Frage nach dem Sinn einer weiteren Erhöhung des Renteneintrittsalters vom 28. Juli 2016.

Hier aber soll vor allem das – scheinbar plausible – Argument kritisch aufgegriffen werden, dass „die“ steigende Lebenserwartung eine (weitere) Anhebung des Renteneintrittsalters unausweichlich mache, zugleich aber durchaus zumutbar sei, weil „die“ Versicherten schließlich auch länger leben. Was aber ist davon wirklich zu halten?

Es handelt sich um eine ganz gefährliche Honigspur, die hier gelegt wird. Denn „die“ Lebenserwartung gibt es nicht und damit auch nicht „den“ Anstieg der Lebenserwartung. Wie so gut wie alles im Leben sind wir auch hier konfrontiert mit einer höchst ungleichen Verteilung – die aber durch die Verwendung von Durchschnittswerten eher verkleistert wird. Was auch die eigentliche Absicht ist.

Den Arbeitnehmern sollte klar werden, dass es sich bei den immer wieder vorgetragenen und von vielen Medien wiedergekäuten Argument, „die“ Lebenserwartung steige doch kontinuierlich und „wir“ beziehen immer länger Rente, also könne „man“ doch auch etwas länger arbeiten, um ein überaus vergiftetes Argument handelt.

Dazu bereits die Hinweise in meinem Blog-Beitrag Rente mit 70(+)? Warum die scheinbar logische Kopplung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung unsinnig ist und soziale Schieflagen potenziert vom 22. April 2016. Dort wurde herausgearbeitet, dass die schematische Erhöhung des Renteneintrittsalters für bestimmte Menschen ein doppelter Schlag ins Gesicht wäre. Zum einen haben wir eine erhebliche Spannweite der Lebenserwartung dergestalt, dass die unteren Einkommensgruppen (also die mit den in der Regel eben auch niedrigen Renten) um Jahre kürzer leben als die oberen Einkommensgruppen, die nicht nur höhere Renten bekommen, sondern diese auch länger in Anspruch nehmen können. Und hinzu kommt, dass eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters gerade für die unteren Einkommensgruppen eine weitere Rentenkürzung bedeuten würde, denn viele von den Menschen hier arbeiten in Berufen, die man definitiv nicht bis in diese hohen Altersgruppen ausüben kann bzw. man wird vorher von den Arbeitgebern entsorgt und durch andere, jüngere Arbeitskräfte ersetzt und findet dann keine andere Beschäftigung mehr.

Damit wird auch klar, worum es eigentlich geht bei dem Vorschlag einer pauschalen Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters nach der Rasenmähermethode für alle und unter Beibehaltung der Abschlagsregelung: Um eine drastische Rentenkürzung für einen Teil der Versicherten und aufgrund der Konfiguration gerade für die Arbeitnehmer im unteren und mittleren Einkommensbereich.

Aber zumindest werden die beiden „Top-Ökonomen“ eines erreichen – ihr Ticket für die geplanten Rentenkommission ist sicher. Im Wahlprogramm der CDU/CSU zur Bundestagswahl 2017 findet man  nach der Behauptung, die Rente sei bis 2030 sicher und nicht reformbedürftig, auf der Seite 43 diese Vertröstung:

»Die Weiterentwicklung der Rente nach 2030 soll in einem partei- und fraktionsübergreifenden gesellschaftlichen Konsens unter Einbeziehung der Tarifpartner geregelt werden. Zu diesem Zweck setzen wir eine Rentenkommission ein, die bis Ende 2019 Vorschläge erarbeiten soll.«

Man könnte wetten, dass Hüther und Fratzscher, die nicht als langjährig erfahrene Rentenexperten ausgewiesen sind, wahrscheinlich gerade deshalb mit Sicherheit Platz nehmen werden dürfen in der großen Runde.

Aus dem Schattenreich des deutschen „Jobwunders“. Langzeitarbeitslose als Gegenstand von Sonntagsreden und die Realität des Haushalts

Man hat sich fast schon daran gewöhnt, an die Jubelmeldungen vom deutschen Arbeitsmarkt. Rekordwerte bei der Zahl der Beschäftigten („so hoch wie nie“), Rekordwerte bei den offiziellen Arbeitslosenzahlen („sie niedrig wie nie“) und überhaupt scheinen Arbeitslose in Zeiten eines (scheinbaren) und in den Medien immer öfter verhandelten Fachkräftemangels irgendwie auf der Flucht zu sein. Problem gelöst.

Nun weiß jeder, der sich mit dem realen Arbeitsmarkt beschäftigt, dass es „die“ Arbeitslosen nicht gibt, sondern wir mit ganz unterschiedlichen Menschen und Schicksalen konfrontiert sind. Bei aller damit verbundenen Unübersichtlichkeit kann man rückblickend auf alle Fälle festhalten, dass besonders eine (in sich erneut überaus heterogene) Personengruppe von der insgesamt guten Arbeitsmarktlage nicht oder nur wenig hat profitieren können – die Langzeitarbeitslosen.
Für viele der Betroffenen wird es immer schwieriger, irgendeinen Zugang zu finden – selbst die Förderung der Hartz IV-Empfänger wurde in den vergangenen Jahren quantitativ massiv nach unten gefahren und zugleich wurde das Förderrecht derart restriktiv ausgestaltet, dass man kaum noch sinnvolle Maßnahmen machen kann, selbst wenn man das wollte. Erschwerend kommt hinzu, dass die Mittel für die Arbeitsmarktförderung der Hartz IV-Empfänger (der sogenannte „Eingliederungstitel“) mit den Mitteln für die Verwaltungsausgaben der Jobcenter gegenseitig deckungsfähig sind, man kann als von einem Topf in den anderen umschichten.

Es wird jetzt viele nicht verwundern, dass man das auch gemacht hat in den vergangenen Jahren und sogar in einem immer größeren Umfang. Allerdings nur in die eine Richtung, also von den Eingliederungsmitteln hin zu den Verwaltungsausgaben der Jobcenter, die strukturell unterfinanziert waren und sind.

Die Eingliederungsmittel für die Hartz IV-Empfänger wurden und werden im Ergebnis von zwei Seiten in die Mangel genommen: Seit 2011 bis vor kurzem gab es eine massive Absenkung der dafür zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel und von denen wurde dann ein immer größer werdender Brocken von den Jobcentern für deren Verwaltungskosten entnommen. 766 Millionen Euro Umschichtung: Jobcenter stopfen Löcher im Verwaltungshaushalt mit Fördergeldern – so ist beispielsweise ein Beitrag von O-Ton Arbeitsmarkt aus dem Juli 2017 überschrieben: »Mit rund 766 Millionen Euro wurden 18 Prozent des Eingliederungsetats nicht für den ursprünglichen Zweck genutzt – fast jeder fünfte Euro … 2011 waren es noch 49 Millionen beziehungsweise knapp ein Prozent der Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen.« Vgl. dazu auch den Beitrag Jobcenter: Die Notschlachtung eines Sparschweins für das Auffüllen eines anderen? Wieder ein skandalöser Rekord bei den Umschichtungen von Fördermitteln hin zu den Verwaltungsausgaben vom 27. Februar 2017.

Aber in Zukunft soll ja alles besser werden. Es stehen ja Bundestagswahlen ins Haus. So finden wir in dem bescheiden als „Regierungsprogramm“ titulierten Wahlprogramm von CDU/CSU „Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben“ unter der hoffnungsvollen Überschrift „Langzeitarbeitslosen helfen“ auf S. 12 diese Ausführungen:

  • CDU und CSU wollen eine Chance auf Arbeit für jeden Menschen in Deutschland. Denn Arbeit dient der Selbstverwirklichung des Einzelnen und schafft Lebensqualität. Wir finden uns mit der hohen Zahl von Langzeitarbeitslosen nicht ab. Wir werden ihre Qualifizierung, Vermittlung und Re-Integration in den Arbeitsmarkt deutlich verbessern.
  • Langzeitarbeitslosen, die aufgrund der besonderen Umstände auf dem regulären Arbeitsmarkt keine Chance haben, werden wir verstärkt die Möglichkeit geben, sinnvolle und gesellschaftlich wertige Tätigkeiten auszuüben. Das ist ein starker Beitrag für den Zusammenhalt in unserem Land.
  • Wir werden finanzielle Mittel bereitstellen, damit jungen Menschen, deren Eltern von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind, in ganz Deutschland der Weg in Ausbildung und Arbeit geebnet wird.

Das hört sich doch gut an – bleibt aber ausreichend im Nebulösen, damit man daraus nicht wirklich handfeste und mit konkreten Ausgaben verbundene Ableitungen machen kann.

Und die SPD hat ihr Wahlprogramm immerhin unter diese Überschrift gestellt: Zeit für mehr Gerechtigkeit. Unser Regierungsprogramm für Deutschland. Da muss doch auch was für die Abgehängten am Arbeitsmarkt dabei sein. Und wir werden auf S. 27 fündig:

»Trotz der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt gibt es noch viele Menschen, die über einen längeren Zeitraum arbeitslos sind. Gerade sie brauchen individuelle und passgenaue Unterstützung, um durch Teilhabe am Arbeitsleben auch (wieder) gesellschaftliche Teilhabe zu erreichen. Die Rahmenbedingungen in den Jobcentern und deren personelle und finanzielle Ausstattung wollen wir daher so verbessern, dass diese individuelle Unterstützung auch geleistet und eine hohe Beratungs- und Förderqualität sichergestellt werden können. Dabei werden wir die Interessen der Arbeitslosen stärker berücksichtigen und ihre Rechte stärken.

Wir wollen Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren und werden deshalb öffentlich geförderte Beschäftigung ausbauen und einen dauerhaften, sozialen Arbeitsmarkt schaffen.

Das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ werden wir als Regelleistung in das Sozialgesetzbuch II übernehmen. Mit dem sozialen Arbeitsmarkt schaffen wir neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose, die auf absehbare Zeit keine realistischen Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Das ist auch von hoher Bedeutung für Regionen, die in besonderem Maße von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind.«

Flankenschutz gibt es dafür sogar von der Bundesagentur für Arbeit, die mit Detlef Scheele seit einiger Zeit einen neuen Chef hat. »Die Blaupause steht, spätestens bis zum Jahresende sollen erste Projekte anlaufen: Nach nicht einmal einem halben Jahr im Amt demonstriert der neue Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit Entschlossenheit im Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit. Detlef Scheele macht sich ein Problem zur Chefsache, das seit Jahren bleischwer auf den Schultern des BA-Vorstands lastet. Er will in kleinem Maßstab demonstrieren, dass mit der notwendigen Entschiedenheit und ausreichend Geld beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit weitaus mehr möglich ist als es bisher den Anschein hatte«, kann man diesem Artikel entnehmen: Blaupause gegen die Langzeitarbeitslosigkeit. Darin findet man auch diesen Passus:

»Testweise sollen Langzeitarbeitslose in einigen Regionen außerdem intensiver betreut werden. Betroffene müssten häufiger damit rechnen, zu Gesprächen eingeladen zu werden. Dabei sollen eingehend Talente analysiert und spezifische Fördermaßnahmen angeboten werden.

Sollte auch das nicht fruchten, plant Scheele einen sozialen Arbeitsmarkt: Für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose will die Bundesagentur öffentlich geförderte Jobs anbieten – vor allem dort, wo sich Bundesländer an der Finanzierung der Stellen beteiligen. Das sei aber nur für wenige Betroffene geplant, stellt Scheele klar.«

Damit jetzt keiner auf falsche Gedanken kommt, relativiert er seinen Ansatz gleich höchstselbst: „Wir haben Mittel im SGB II (Grundsicherung), aber die reichen nicht für größere Sprünge. Wir können aber im kleinen Rahmen zeigen, was man tun könnte, wenn man mehr Geld hätte. Wir werden deshalb in einigen ausgewählten Regionen starten. Da werden die Bäume nicht in den Himmel wachsen“, macht der BA-Chef deutlich. An anderer Stelle – Neue Regierung bei Hartz-IV-Finanzen gefordert – plädiert Scheele für mehr Geld, allerdings ohne eine konkrete Hausnummer zu nennen und fast schon devot daherkommend.

Wieder zurück und mit Blick auf die Positionierungen von Union und SPD in ihren Wahlprogrammen: Es heißt bekanntlich „Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste“ und diese Lebensweisheit ist im vorliegenden Fall besonders angezeigt. An anderer Stelle habe ich mit Blick auf das Thema Arbeitsmarktpolitik in den Wahlprogrammen der Parteien mit partiellen Ausnahmen von einer generellen „arbeitsmarktpolitischen Müdigkeit“ gesprochen, die man hinsichtlich der anstehenden Bundestagswahl (vgl. dazu Sell, S. (2017): Arbeitsmarktpolitik in den Wahlprogrammen der Parteien. Eine Bestandsaufnahme vor der Bundestagswahl 2017, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Nr. 26/2017, S. 18-24). Und mit Blick auf die beiden großen Parteien lässt sich durchaus bilanzieren, dass die Vorschläge derart allgemein gehalten bzw. im Fall der SPD auf einen bereits als Modellprogramm installierten Förderansatz begrenzt sind, dass man nicht wirklich viel erwarten sollte. Sonntagsreden sind das eine, die Wirklichkeit das andere.

Und dazu passt dann wie die sprichwörtliche Faust aufs Auge (in diesem Fall der Langzeitarbeitslosen) dieser Bericht von Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung: Regierung will weniger Geld für Langzeitarbeitslose ausgeben: »Union und SPD kündigen in ihren Wahlprogrammen an, mehr für Langzeitarbeitslose tun zu wollen. Im Bundeshaushalt findet sich davon wenig wieder. Der Etat für 2018 sieht für die sogenannten „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ sogar weniger Geld vor als bislang.«

Die Wirklichkeit wird hier abgebildet über einen Blick in den mehr als 1000 Seiten starken Entwurf für den Bundeshaushalt für 2018, den die Bundesregierung Ende Juni beschlossen hat – mit dem ernüchternden Befund, dass nicht mehr, sondern weniger Geld für die Förderung von Jobsuchenden im Hartz-IV-System vorgesehen ist, worauf Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, hinweist.

»2017 waren 4,443 Milliarden Euro innerhalb des Hartz-IV-Systems für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ vorgesehen. 2018 plant Schäuble mit 4,185 Milliarden Euro, also genau 258 Millionen Euro weniger. Bei den Verwaltungskosten für die staatliche Grundsicherung (Hartz IV) sind 2018 noch 4,55 Milliarden Euro vorgesehen. 2016 wurden aber etwa 5,13 Milliarden Euro ausgegeben. In den vergangenen Jahren wurden deshalb stets Hunderte Millionen aus dem Topf für die Förderung und Qualifizierung von Arbeitslosen herausgenommen, um steigende Ausgaben in den Jobcentern für Personal, Gebäude oder Energie auszugleichen. Für Pothmer ist klar: Bleibt es bei diesen Etatansätzen, müssen die Jobcenter wieder Geld umschichten.«

Ausführlich und überaus detailliert hat darüber am 09.08.2017 Paul M. Schröder vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) berichtet: Bundeshaushalt 2018: „aktive Arbeitsmarktpolitik“ und „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Entwurf). Dort sind die Haushaltsdaten detailliert aufgeführt, die Abbildung am Anfang dieses Beitrags basiert auf dieser Zahlengrundlage.

In dem Artikel von Thomas Öchsner wird aber auch auf Differenzen innerhalb der Bundesregierung hingewiesen: »Geplant wurde das alles … gegen den Willen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Wäre es nach ihr gegangen, hätte Schäuble für die Arbeitsförderung und die Verwaltungskosten im Hartz-IV-System etwa eine Milliarde Euro mehr an Mitteln veranschlagen müssen, heißt es im Bundesarbeitsministerium. Mit dieser Forderung konnte sie sich aber bei Schäuble und Kanzlerin Angela Merkel nicht durchsetzen. Auch Nahles hält die Arbeit der Jobcenter für „strukturell unterfinanziert“.«

IAQ: Niedriglohnbeschäftigung 2015 – bislang kein Rückgang im Jahr der Mindestlohneinführung

Regelmäßig veröffentlicht das Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen eine Abschätzung des Umfangs und der Struktur der Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland.

Zur Bestimmung des Umfangs der Niedriglohnbeschäftigung verwenden die Wissenschaftler des IAQ gemäß der OECD-Definition eine Niedriglohnschwelle von zwei Dritteln des mittleren Stundenlohns (Median) für Deutschland insgesamt. Datengrundlage für die Berechnungen ist das Sozio-ökonomische Panel (SOEP), das – anders als z.B. Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) – auch die Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten und Minijobber/innen erlaubt, die überproportional häufig für niedrige Stundenlöhne arbeiten, so die Erläuterung in diesem neuen Bericht:

Thorsten Kalina und Claudia Weinkopf (2017): Niedriglohnbeschäftigung 2015 – bislang kein Rückgang im Zuge der Mindestlohneinführung. IAQ-Report 2017-06, Duisburg: Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ), August 2017

Nun wurden die Berechnungen bis einschließlich des Jahres 2015 aktualisiert. Ein ganz zentrales Ergebnis: »Im Jahr 2015 arbeiteten 22,6% aller abhängig Beschäftigten in Deutschland für einen Stundenlohn unterhalb der Niedriglohnschwelle. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten damit lediglich um 0,1 Prozentpunkte verringert.«

Dieser Befund muss natürlich auch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass am Anfang des Jahres 2015 der gesetzliche Mindestlohn als Lohnuntergrenze in Höhe von damals 8,50 Euro pro Stunde für (fast) alle Beschäftigten in Kraft getreten ist.

Die IAQ-Berechnungen auf der Basis des SOEP beziehen sich auf alle abhängig Beschäftigten (einschließlich sozialversicherungspflichtiger Teilzeitarbeit und Minijobs). Selbständige und Freiberufler sowie mithelfende Familienangehörige wurden ausgeschlossen, da sich für sie ein Stundenlohn nicht sinnvoll berechnen lässt. Nicht berücksichtigt wurden darüber hinaus auch Auszubildende, Praktikanten, Personen in Rehabilitation, Umschulung sowie in weiteren arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, Beschäftigte in Behindertenwerkstätten, Personen im Bundesfreiwilligendienst sowie Beschäftigte in Altersteilzeit. Die Wissenschaftler kommen vor diesem Hintergrund zu der Feststellung:

»Das Ausmaß des Niedriglohnsektors wird in unserer Auswertung eher unter- als überschätzt, da Nebentätigkeiten nicht einbezogen werden.« (S. 3)

Für 2015 ergibt sich auf dieser Grundlage der Befund: »In Ostdeutschland arbeiteten im Jahr 2015 gut 36% der Beschäftigten in Niedriglohnjobs, wobei der Anteil im Jahr 2015 um 0,3 Prozentpunkte sogar leicht gestiegen ist. In Westdeutschland ist der Niedriglohnanteil demgegenüber von 20% im Jahr 2014 auf 19,7% im Jahr 2015 etwas gesunken. Für Deutschland insgesamt lag der Anteil der Beschäftigten mit Niedriglöhnen im Jahr 2015 bei 22,6%.«

Ab wann spricht man von einer Niedriglohnbeschäftigung?

»Die Niedriglohnschwelle in Deutschland ist von 7,22 € im Jahr 1995 auf 10,22 € im Jahr 2015 gestiegen. Grund dafür ist das Lohnwachstum in der Gesamtwirtschaft.« (S. 4)

Wer ist besonders betroffen von dem Risiko, zu einem Niedriglohn arbeiten zu müssen?

»Für einen Stundenlohn unterhalb der Niedriglohnschwelle arbeiteten nach unseren Berechnungen im Jahr 2015 gut 77% der Minijobber/innen, knapp 55% der Jüngeren (bis 25 Jahre), fast 44% der Beschäftigten ohne abgeschlossene Berufsausbildung, knapp 38% der befristet Beschäftigten und gut 35% der Ausländer/innen.«

Vgl. dazu auch die Tabelle 2 in der Abbildung am Anfang dieses Beitrags.

Von Interesse ist auch die Frage, wie sich die Beschäftigten mit geringen Stundenlöhnen auf die unterschiedlichen Beschäftigtengruppen verteilen. Bei vielen ist hinsichtlich dieser Frage sicher das Bild der Arbeitnehmer mit geringer oder gar keiner (formaler) Qualifikation im Kopf. Die Daten zeigen anderes:

»Die Mehrheit der Niedriglohnbeschäftigten in Deutschland sind weiterhin Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (knapp 63%), Frauen (gut 60%), Beschäftigte aus den mittleren Altersgruppen (knapp 63%), Deutsche (knapp 84%) und unbefristet Beschäftigte (78,5%). Nach Arbeitszeitform differenziert handelt es sich bei 42% der Beschäftigten mit Niedriglohn um Vollzeitbeschftigte, bei gut 34% um geringfügig Beschäftigte und bei knapp einem Viertel um sozialversicherungsflichtig Teilzeitbeschäftigte.«

Abschließend natürlich die Frage – hat denn der gesetzliche Mindestlohn nichts ändern können? Auch hier muss man genauer hinschauen:

»Wie unsere Auswertungen zeigen, hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 am Umfang der Niedriglohnbeschäftigung kaum etwas geändert … (das ist) auch nicht überraschend, da der Mindestlohn die Löhne im unteren Bereich zwar komprimiert, sie aber nicht unbedingt über die Niedriglohnschwelle hebt, die deutlich über dem Mindestlohn liegt (2015: 10,22 €). Der Umfang des Niedriglohnsektors wird stärker von der Tarifbindung als vom Mindestlohn beeinflusst, da in tarifgebundenen Branchen mit dem Mindestlohn meistens auch die Löhne der oberhalb des Mindestlohns liegenden Lohngruppen steigen, um die Abstände zu den unteren Lohngruppen zu wahren (so genannte „ripple effects“).«

Zugleich sind wir aber damit konfrontiert, dass der Anteil der Beschäftigten und der Unternehmen steigt, in denen keine Tarifbindung (mehr) gegeben ist. Vgl. hierzu Zur Entwicklung der Tarifbindung und der betrieblichen Mitbestimmung. Die Kernzone mit Flächentarifverträgen und Betriebsräten ist weiter unter Druck vom 5. Juni 2017 sowie „Orientierung“ am Tarif kann auch 25 Prozent weniger bedeuten vom 27. Juni 2017.

Eine kurze Sommerpause muss auch mal sein.

Ab dem 12. August gibt es hier wieder neuen Stoff aus den Tiefen und Untiefen der Sozialpolitik.

Kinderlosigkeit, Geburtenrate, Geburten – ein (scheinbares) Durcheinander auf der demografischen Großbaustelle

Endlich mal positive Nachrichten mag der eine oder andere gedacht haben: »Der Anteil kinderloser Frauen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren nicht weiter gestiegen. Akademikerinnen bekommen sogar wieder mehr Nachwuchs«, so beispielsweise ein Artikel unter der Überschrift Trend zur Kinderlosigkeit gestoppt. »Etwa jede fünfte Frau bleibe „endgültig kinderlos“ – eine Quote, die sich seit einigen Jahren stabilisiert habe … Außerdem gingen mehr Frauen mit Kleinkindern arbeiten und Akademikerinnen bekämen mehr Kinder. Die Statistikbehörde sieht darin nicht nur eine Folge der Zuwanderung, sondern auch positive Effekte durch den Ausbau der Kinderbetreuung. Dazu habe „nicht zuletzt die Verbesserung der Bedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, vor allem durch den Ausbau der Kinderbetreuung, beigetragen“.« Das hört sich doch gut an. Manche lassen sich gar zu solchen Headlines hinreißen: Der neue Trend zum Kind. Bei so viel Euphorie lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Also werfen wir einen Blick auf die Daten des Urhebers dieser Meldungen, dem Statistischen Bundesamt.

Die neuen Daten wurden auf der Pressekonferenz „Kinderlosigkeit, Geburten und Familien – Ergebnisse des Mikrozensus 2016“ des Statistischen Bundesamtes am 26. Juli 2017 präsentiert. Wer es ganz ausführlich haben möchte, der kann auf diese Veröffentlichung zurückgreifen:

Statistisches Bundesamt (2017): Kinderlosigkeit, Geburten und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus 2016, Wiesbaden, Juli 2017

»Seit einigen Jahren zeichnet sich in Deutschland ein leichter Geburtenanstieg ab. Die zusammengefasste Geburtenziffer erreichte im Jahr 2015 erstmals seit 1982 den Wert von
1,5 Kindern je Frau, die Zahl der Geborenen stieg wieder auf das Niveau der Jahrtausendwende. Im Mikrozensus 2016 wurden Frauen zum dritten Mal seit 2008 zur Geburt von Kindern befragt. Eine wesentliche Erkenntnis ist, dass sich der langjährige Trend zu einer zunehmenden Kinderlosigkeit derzeit nicht fortsetzt. Bei den akademisch gebildeten Frauen geht die Kinderlosigkeit sogar zurück.« Mit diesen Worten wird Georg Thiel vom Statistischen Bundesamt zitiert.

Schauen wir etwas genauer hin. Datengrundlage ist der Mikrozensus. Er ist mit rund
800.000 Befragten die größte jährliche Haushaltserhebung in Deutschland. Nun hat man sich vor allem die Entwicklung der Kinderlosenquote angeschaut. Das hört sich einfacher an als es auf den ersten Blick erscheint.

Wir haben hier ein vergleichbares Problem wie bei der sogenannten Geburtenrate, von der es auch zwei unterschiedliche gibt. Zum einen schaut man sich bei der „zusammengefassten Geburtenziffer“ für ein Kalenderjahr an, wie viele Kinder die Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahre haben. Die zusammen­gefasste Geburten­ziffer in Deutschland lag 2015 mit 1,50 Kindern je Frau – und damit unter dem Durchschnitt der EU. Die höchste Geburten­ziffer verzeichnete Frankreich, hier wurden durchschnittlich 1,96 Kinder je Frau geboren. Es folgten Irland (1,92 Kinder je Frau), Schweden (1,85) sowie das Großbritannien (1,80). Die niedrigsten Geburten­ziffern verzeichneten Portugal (1,31 Kinder je Frau), Polen und Zypern (jeweils 1,32). Es handelt sich also um eine Querschnittsgröße zu einem bestimmten Jahr, darin enthalten sind alle Frauen in dem genannten Altersbereich.

Daneben gibt es die „endgültige Geburtenziffer“, die zum Ausdruck bringt, wie viele Kinder die Frauen abschließend zur Welt gebracht haben. Erreicht ein Jahrgang das 50. Lebensjahr, entspricht die so berechnete zusammengefasste Geburtenziffer der endgültigen Kinderzahl, die dieser Jahrgang durchschnittlich zur Welt gebracht hat. Das kann man natürlich nur berechnen für Frauen, die diese Altersgruppe auch schon erreicht haben, bei jüngeren Frauen ist das (noch) nicht möglich.

Die Abbildung verdeutlicht eine interessante Entwicklung: Auf der einen Seite erkennt man seit einigen Jahren einen Anstieg der zusammengefassten Geburtenziffer, zugleich aber scheint der Sinkflug der endgültigen Geburtenziffer für die Frauenjahrgänge, bei denen man diese Zahl bestimmen kann, ungebrochen.

Zurück zur Kinderlosigkeit. Dazu erfahren wir vom Statistischen Bundesamt: »Die Kinderlosigkeit in Deutschland ist in den letzten Jahren nicht weiter angestiegen. Nachdem die endgültige Kinderlosenquote in den vergangenen 30 Jahren kontinuierlich zugenommen hatte – zwischen den Jahrgängen 1937 und 1967 hat sie sich von 11 % auf 21 % fast verdoppelt – nahm sie bei den in den späten 1960er und in den 1970er Jahren geborenen Frauen nicht mehr zu. Vor allem im früheren Bundesgebiet, wo der Anteil der Frauen ohne Kind an allen Frauen besonders hoch ist, zeichnet sich eine Stabilisierung der Kinderlosenquote ab.« Die Statistiker weisen allerdings auch darauf hin: »Dennoch gehört Deutschland damit neben der Schweiz, Italien und Finnland zu den Ländern mit der höchsten Kinderlosigkeit in Europa.«

Die Kinderlosenquote der 45- bis 49-Jährigen war 2016 in den Stadtstaaten mit 28 % am höchsten. Spitzenreiter war Hamburg mit 31 %. In den westdeutschen Flächenländern betrug die Kinderlosenquote 21 % und in den ostdeutschen Flächenländern 12 %.
In allen Bundesländern ist die Kinderlosigkeit in den urbanen Regionen durchweg höher als in den ländlichen. Besonders auffallend waren 2016 diese Unterschiede in Bayern mit 15 % kinderlosen Frauen auf dem Land und 30 % in den Städten.

»Im Jahr 2016 betrug die endgültige Kinderlosenquote der 45- bis 49-jährigen Akademikerinnen
26 %. Sie lag damit leicht unter dem Niveau des Jahres 2012 (27 %)«, schreiben die Bundesstatistiker. Darauf basieren übrigens die meisten Meldungen – ein überschaubarer Anstieg.

Nun gibt es nicht nur Akademikerinnen in unserem Land. Zu den anderen erfahren wir:

»Die endgültige Kinderlosenquote bei den Nicht-Akademikerinnen insgesamt stieg zwischen den Jahrgängen 1937 bis 1964 fast kontinuierlich. Anschließend stabilisierte sie sich und schwankte bei den Jahrgängen 1965 bis 1974 zwischen 19 % und 20 %. Ein anderes Bild zeigt sich jedoch, wenn nur die in Deutschland geborenen oder als Kind zugewanderten Frauen ohne akademischen Abschluss betrachtet werden. Ihre Kinderlosenquote war zwischen den Jahrgängen 1965 und 1974 nicht stabil, sondern stieg von 20 % auf 22 %.«

Und dann kommt ein wichtiger Satz, den man sich merken sollte: »Der steigende Trend in der Kinderlosigkeit der Nicht- Akademikerinnen ist somit noch nicht gestoppt. Er wird lediglich durch eine niedrigere Kinderlosigkeit der Zuwanderinnen gedämpft.«

Trotz der nach wie vor hohen Kinderlosigkeit werden auch heute etwa 80 % aller Frauen im Laufe ihres Lebens Mutter. Für die demografische Entwicklung aber auch relevant ist die Frage nach der Entwicklung der (endgültigen) durchschnittlichen Kinderzahl je Mutter. Dazu klären uns die Statistiker so auf:

»Zwischen 2008 und 2016 stieg der Anteil der Mütter mit 1 Kind bei den Müttern im Alter zwischen 45 und 49 Jahren von 29 % auf 32 %. Gleichzeitig sanken die Anteile der Mütter mit 2 Kindern von 49 % auf knapp 48 % und der Mütter mit 3 oder mehr Kindern von 22 % auf 20 %. Die endgültige durchschnittliche Kinderzahl je Mutter fiel dabei leicht von 2,03 auf 1,96 Kinder je Mutter.« Wenn man das im Zusammenspiel mit der Kinderlosenquote berücksichtigt, dann wird der Verlauf der endgültigen Kinderzahl in West- und Ostdeutschland wie in der Abbildung dargestellt, verständlich.

Wie lauten die Schlussfolgerungen der Statistiker? »Der leichte Geburtenanstieg seit 2012 hängt nicht nur mit der stärkeren Zuwanderung, sondern auch mit Veränderungen im Geburtenverhalten der Gesamtbevölkerung zusammen. Der seit 30 Jahren anhaltende Trend zur höheren Kinderlosigkeit setzte sich in den letzten Jahren nicht mehr fort.« Dann kommt dieser einschränkende Hinweis:

»Die erreichten Verhältnisse sind noch sehr fragil. Die stabile Kinderlosenquote bei den Nicht-Akademikerinnen hängt vor allem mit einer niedrigen Kinderlosigkeit der Zuwanderinnen zusammen. Bei den in Deutschland geborenen Nicht-Akademikerinnen nimmt die Kinderlosigkeit dagegen weiter zu.«

Was die ansonsten diskutierten Eckpunkte der demografischen Entwicklung angeht, so besteht auch im Lichte der dargestellten neuen Daten kein Grund, eine Trendwende zu verkünden. Immer noch liegt die Geburtenrate deutlich unter den 2,1 Kindern je Frau, die für eine Bestandserhaltung der Bevölkerung rechnerisch notwendig wären. Hinzu kommen die Auswirkungen der Alterung der Bevölkerung.