(Schein-)Welten des gesetzlichen Mindestlohns nach seiner Geburt

Die Bayern mal wieder: Die Gastronomie-Branche sieht sich durch das Gesetz zum Mindestlohn besonderen Belastungen ausgesetzt. Bei einer Demonstration „gegen Bürokratismus und Dokumentationswahn“ sagt der Präsident des bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, das Gastgewerbe drohe unter der Last der Bürokratie zu zerbrechen, berichtet Franz Kotteder in seinem Artikel 5000 Wirte demonstrieren gegen ausufernde Bürokratie. Und die Gastwirte sind nicht allein auf weiter Flur: Unterstützung kommt von der bayerischen Wirtschaftsministerin: Auch Ilse Aigner (CSU) schimpft auf das „Bürokratiemonster à la Nahles“, kann  man dem Artikel entnehmen. Und scheinbar reihen sich die Demonstranten ein in eine Vielzahl an protestierenden Stimmen gegen das erst seit Januar 2015 in Kraft befindliche Mindestlohngesetz – mit einem auch aus anderen Zusammenhängen bekannten Fokus:

„Gastfreundschaft statt Doku-Wahn“ und „Wirtsstube statt Schreibstube“ lauteten die Parolen, oder auch „Ich will jeden Sonntag arbeiten“ und „Ich will kochen statt dokumentieren“.

mehr

Fünf Sterne – oder weg bist du? Der „Bewertungskapitalismus“ als Chance und Bedrohung

In einem vor kurzem veröffentlichten Essay hat Christian Stöcker unter der Überschrift Der Fünf-Sterne-Kapitalismus mit einem interessanten, ambitionierten Begriff operiert: „Bewertungskapitalismus“. Was muss man sich darunter vorstellen? Dazu Stöcker: »In dem neuen Wirtschaftszweig, den man im Silicon Valley Share Economy getauft hat, geht es ohne Bewertungen gar nicht mehr. Unternehmen wie Airbnb, 9Flats oder Uber verkaufen keine Dienstleistungen mehr an Kunden, sondern vermitteln lediglich zwischen Anbieter und Abnehmer, so wie Ebay. Hier haben Bewertungen eine ganz neue Wucht … Nach dieser Logik werden alle, die mitmachen beim Bewertungskarussell, zu einer Art kollektiver Gewerbeaufsicht: Wenn wir alle der Meinung sind, dass leere Burgerpackungen im Fußraum eines Taxis nicht akzeptabel sind, dann können wir gemeinsam dafür sorgen, dass sie verschwinden. Wir müssen nur oft genug unseren Unmut kundtun. Die Dienstleistungen, die Uber, Airbnb und Co. vermitteln, müssten mit jeder bewerteten Transaktion immer besser und besser werden, ganz ohne staatliche Einmischung. Gegen uns alle als Kontrolleure sind die paar Beamten von den Aufsichtsbehörden ein Witz.«

Mit diesen Ausführungen deutet sich an, in welche spezielle Richtung die Plattform-Betreiber die Debatte zu lenken versuchen: Man will gewachsene und überhaupt staatliche Regulierung zurückdrängen und meint, diese substituieren zu können über ein auf der Seite der Nachfrager bzw. Konsumenten implementiertes System der Bewertungen, weil die doch viel besser wissen, was gut ist bzw. war und was nicht. Daraus lassen sich mindestens zwei Fragen ableiten: Zum einen die nach der Verlässlichkeit und der Sicherheit der Kontrollfunktion im Zuge der tatsächlich beobachtbaren Machtverschiebung zugunsten der (bewertenden) Kunden. Zum anderen, gleichsam als oftmals immer noch unterschätzte „dunkele Seite“ der neuen Welt des Bewertungskapitalismus, die Frage nach den Auswirkungen nicht nur auf die Anbieter generell, sondern vor allem auf deren Art und Weise, die Arbeit erledigen zu müssen, mithin also auch auf die Beschäftigungsbedingungen. Ein genuin sozialpolitisches Thema.

Der Blick auf die erste Frage kann an dieser Stelle nur sehr skizzenhaft erfolgen. Grundsätzlich, um mit den positiven Aspekten zu beginnen, muss man natürlich konzedieren, dass die heutige Welt der möglichen Kundenbewertungen der Konsumentenseite eine ganz neue Macht im Gefüge zwischen Angebot und Nachfrage eröffnet. Und viele Anbieter haben diese Macht auch schon schmerzhaft zu spüren bekommen. Wenn man sich anschaut, wie stark die Geschäfte bestimmter Anbieter mittlerweile abhängig geworden sind von den vorliegenden Bewertungen ihrer Produkte und Dienstleistungen, dann wird klar, dass es hier um existenzielle Angelegenheiten geht. Allerdings reagiert eine kapitalistische Ökonomie auf diese Machtverschiebung in den Angebots-Nachfrage-Beziehungen systemimmanent mit dem Versuch, diese Verschiebung, wenn sie denn schon nicht mehr zu vermeiden ist, zu „gestalten“. Man kann und muss davon sprechen, dass zwischenzeitlich eine ganze „Bewertungsindustrie“ entstanden ist, deren Geschäftsmodell darin besteht, den immer bewertungsabhängiger werdenden Unternehmen Bewertungen in die gewünschte Richtung zu generieren oder aber auch – als eine besonders maligne Ausformung – Konkurrenten negativ zu treffen. Zur überaus komplexen Thematik der „Bewertungsindustrie“ nur zwei Beispiele:

  • An der Fachhochschule Worms wurde am Beispiel der Hotel-Bewertungen eine empirische Studie über die Bedeutung sogenannter „Customer Review Sites“ durchgeführt. Alles ist käuflich, so zumindest eine der Aussagen der Studie, in dem die Autoren die Marktpreise zusammengestellt hat: » Weblog-Einträge kosten zwischen 5 und 500 Euro je nach Umfang und Qualität, Twitter-Follower sind zwischen 8 und 17 Cent je nach Anbieter und Leistungspaket zu haben, und Bewertungen kosten ca. 5 Euro (oder 5 Dollar) je nach anbietender Person.«
  • Stefan Krombach hat in seinem Artikel Gekaufte Bewertungen: Wie HRS seine iPhone-App promotet darüber berichtet, dass das Hotelbuchungsportal HRS Studenten für positive Rezensionen bezahlt, um im riesigen Angebot des App Stores mit guten Bewertungen herauszustechen. Konkret sollten die Studenten die HRS-iPhone-App testen und eine Rezension im App Store schreiben. Dafür wurden sie mit 3,20 Euro vergütet. HRS forderte, in der Rezension vor allem die positiven Aspekte hervorzuheben und auch eine entsprechende Bewertung abzugeben. Krombach hat in seinem Artikel auf einen der Anbieter dieser Dienstleistungen hingewiesen: “Beauftragen Sie qualifizierte Studenten online”. Mit diesem Satz wirbt das Studentenjob-Portal Mylittlejob.de auf seiner Startseite um Auftraggeber. Ergänzend könnte es wohl heißen: “Studenten bewerten Ihre App mit fünf Sternen!” Doch dieser Satz fehlt. »Bei der zu “testenden” App handelt es sich um die “Hotel Suche” des Buchungsportals HRS. HRS kauft sich also für 3,20 Euro eine Bewertung im App Store, bei der “vor allem die positiven Aspekte hervorgehoben werden” sollen.« Offensichtlich gibt es einen generellen Markt für diese Dienstleistungen: »Es gibt Marketing-Agenturen, die sich rein auf “ASO”, die “App Store Optimization” spezialisiert haben. Die gratizzz GmbH aus Mainz beispielsweise bietet 50 App-Bewertungen zum Preis von 290 Euro an und verspricht “die Pole-Position für Ihre App“«, so Krombach in seinem Beitrag.

Von grundsätzlicher, aber empirisch überaus schwer zu fassender Bedeutung ist die Frage nach der Korrektheit der Bewertungen – und das nicht nur für die Nutzer, die sich verlassen (wollen) auf die Bewertungen, sondern auch für die Anbieter, die teilweise in existenzielle Nöte gestoßen werden können, wenn beispielsweise zahlreiche falsche Bewertungen andere potenzielle Kunden vom Kauf abhalten. Die Datenlage ist naturgemäß unsicher. Zum Anteil gefälschter Bewertungen gibt es immer nur Schätzwerte. Die rangieren aber alle zwischen 20 und 30 Prozent. Beispielsweise hat das Bewertungsportal Yelp angegeben, dass es 20% bis 25% der abgegebenen Bewertungen als “suspicious,” einstuft. Entfernt werden diese Beiträge dann aber übrigens nicht. Häufig zitiert werden der Informatiker Bing Liu der Universität Illinois und der  Social-Media-Experte Krischan Kuberzig, die ebenfalls von 20 bis 30 Prozent ausgehen. Wie immer bei solchen Entwicklungen gibt es sogleich eine Gegenentwicklung: In den USA entwickeln mehrere Institute Detektoren für Opinion Spam, darunter beispielsweise die Cornell University in New York mit einem Angebot namens Review Skeptic).

Mit der Thematik hat sich auch das Deutschlandradio Kultur-Magazin „Breitband“ in der Sendung am 13.12.2014 aus unterschiedlichen Perspektiven beschäftigt: „Top-Verkäufer, netter Kontakt, gerne wieder“. Wie der Bewertungskapitalismus Handel und Konsum verändert. Die Sendung ist auch als  Audio-Datei verfügbar.

Aus einer sozialpolitischen Sicht besonders relevant und brisant ist die Frage, was dieser um sich greifende „Bewertungskapitalismus“ für die Beschäftigungsbedingungen der Menschen bedeutet. Beginnen wir auch diesen Teil mit einem positiv daherkommenden Aspekt: »Der bewertungsbasierte Kapitalismus sorgt nicht nur für höfliches Personal, saubere Autos und Hotelzimmer, er schafft auch ganz von selbst, crowdbasiert sozusagen, Qualitätsstandards. Was viele Kunden als gut genug bewerten, ist es auch.« So Christian Stöcker in seinem bereits zitierten Artikel Der Fünf-Sterne-Kapitalismus. Ganz unabhängig von der Frage, ob das bei komplexen Produkten oder Dienstleistungen überhaupt stimmt – in dem Zitat verbirgt sich  eine große Problematik für den Art und Weise der zu erledigenden Arbeit unter den Bedingungen des modernen Bewertungskapitalismus. Stöcker macht das am Anfang seines Artikels anhand einer anekdotischen Beschreibung aus der gar nicht so schönen neuen Bewertungswelt deutlich:

»Ein Kollege aus der Redaktion von SPIEGEL ONLINE hatte kürzlich ein für ihn unangenehmes Erlebnis im Taxi. Er hatte den Wagen per App bestellt. Als der Kollege sich angeschnallt hatte, begann der Fahrer, um Lob zu bitten. Ob man denn mit der Fahrt zufrieden sei, fragte der Mann, man werde ihm doch hoffentlich eine gute Beurteilung zuteil werden lassen. Das einzige, was der Kollege am Ende der Fahrt tatsächlich zu bemängeln hatte, war das fortgesetzte Betteln.«

Nicht ohne Grund sind wir wieder einmal bei Uber gelandet. Denn die haben tatsächlich ein einfaches und vielleicht gerade deshalb so wirkkräftiges „Feedback“-System aufgebaut, das einen enormen Druck ausübt auf die Fahrer dieses Unternehmens. Wie problematisch die Arbeitsbedingungen der Uber-Fahrer mittlerweile im Heimatland dieses Konzerns sind, kann man der Reportage Unter dem Mindestlohn – Fahrer protestieren gegen Uber von Wolfgang Stuflesser aus den USA entnehmen – dort wird darauf hingewiesen, dass die Fahrer vor allem das rigide Bewertungssystem der Fahrer durch die Kunden als ungerecht empfinden. Sie weisen darauf hin, dass vielen Kunden möglicherweise gar nicht bewusst ist, dass Fahrer vom Unternehmen aussortiert werden, wenn sie nicht im Schnitt auf fünf Sterne bei der Bewertung kommen. Auch Stöcker erwähnt das Uber-Beispiel hin: »Lob oder Tadel haben einen monetären Wert, sie können unmittelbare Auswirkungen auf das wirtschaftliche Wohl und Wehe Einzelner haben. Ins Auto eines Fahrers, in dessen Profil zwei Sternchen stehen, wird kaum noch jemand einsteigen. Bei Uber dürfte er gar nicht mehr fahren. Das Magazin „Wired“ warnte vor einiger Zeit schon einmal, man müsse schon gute Gründe haben, einem Uber-Fahrer weniger als fünf Sternchen zu geben, denn dessen wirtschaftliche Existenz hänge von seiner Punktzahl ab.«

Aber es gibt noch ganz andere Bereiche, wo über die personenbezogene Bewertung der Arbeitsleistung nach dem Muster Daumen hoch oder runter gewirkt wird. Nehmen wir als Beispiel der Handwerker-Vermittlungsplattform MyHammer. Dort werden die anbietenden Handwerker ebenfalls bewertet von den Kunden – und das übt einen gewaltigen Druck aus auf diese Anbieter. Dazu beispielsweise aus der Forschung den Beitrag „Soloselbstständige Internet- Dienstleister im Niedriglohnbereich: Prekäres Unternehmertum auf Handwerksportalen im Spannungsfeld zwischen Autonomie und radikaler Marktabhängigkeit“, ein Vortrag von Philipp Lorig von der Universität Trier auf der 2. Tagung der Initiative 3sR „Tertiarisierung der Gesellschaft“. Zum Bewertungssystem von MyHammer führt Lorig aus: Für Soloselbstständige sind die Bewertungen Werbung und Information für potenzielle Neukunden. Aufgrund der Wichtigkeit positiver Bewertungen wird das Auftreten instrumentell darauf ausgerichtet. Die Bewertungen, so Lorig, haben eine disziplinierende Funktion: Der stumme Zwang radikaler Markt- und Kundenabhängigkeit reicht weit über vertragliches Abkommen hinaus in den Alltag der Anbieter hinein. Die Angst vor negativer Bewertung führt zu unentgeltlichem Entgegenkommen, Arbeit auf Materialkostenpreis, ständiger Erreichbarkeit. Lorig zitiert einen der befragten Handwerker:


„Sobald du schlechte Bewertungen hast, hast du schlechte Karten. Die Leute gucken wirklich drauf. Die gucken sich die letzten Bewertungen an, wie die Leute beschrieben sind, ob sie sauber gearbeitet haben, die Qualität stimmt, ob sie zuverlässig und ob sie preiswert waren. Das steht alles drin. Aber du steckst da nicht drin, du weißt nicht, warum die Leute dich plötzlich schlecht bewerten, warum sie so einen Quatsch schreiben. Es ist doch kein Problem, mich anzurufen und zu sagen, was eventuell schief gelaufen ist. Aber einfach so Kritik rauszuhauen, das ist vielleicht kein Rufmord, aber es ist ’ne Wertung, die andere Leute lesen! Ich sag den Kunden immer, wenn etwas sein sollte, wenn sie nach der Abnahme nicht ganz zufrieden sind und wenn noch etwas zu tun ist: lieber anrufen als direkt öffentlich abzuwerten. Wenn irgendwas dreckig sein sollte oder wenn die Farbe nicht gedeckt hat, dann komm ich da gerne nochmal hingefahren, ist doch kein Thema, dann arbeite ich nochmal nach. Aber so ne negative Bewertung, die kann dir das Genick brechen“. (Lorig 2014, Folie 12).

Lorig interpretiert das, was auf MyHammer abläuft, als Beispiel für die Entwicklung eines neuartigen „Internet-Dienstleister-Tagelöhnertums“ (Folie 18). Das trifft sicher nicht für alle Anbieter zu, aber es scheint schon ein Strukturmerkmal bei vielen Angeboten zu sein. Die Verschiebung der Marktmacht hin zu den Verbrauchern hat – wie jede Medaille – eben zwei Seiten.

Und das, was einige Anbieter im Bereich der handwerklichen Dienstleister erleben (müssen), kennen wir schon seit längerem auch in der vielzitierten hochqualifizierten Wissensarbeit. 2012 haben Markus Dettmer und Frank Dohmen in ihrem Artikel Frei schwebend in der Wolke die damaligen konzeptionellen Überlegungen des Software-Konzerns IBM für eine Radikalreform seiner Belegschaft beschrieben: »Die meisten Mitarbeiter der Zukunft sitzen dagegen nicht mehr in den Zentralen und Niederlassungen des IT-Spezialisten. Sie sind von Nigeria über Finnland bis Chile weltweit in einer sogenannten globalen Talent Cloud verstreut und werden in sich verändernden Verbünden für einige Tage, Wochen, Monate oder Jahre für bestimmte Projekte angeheuert. Sie sollen, so das Papier, „die Dienstleistungen für unsere Kunden erbringen“. Anbieten können die Fachkräfte ihre Arbeitskraft auf einer Internetplattform nach dem Vorbild von Ebay. Dort sollen Firmen aus aller Welt über „virtuelle Kioske“ Zugriff auf das Personal erhalten. Damit die Auswahl der Arbeitskräfte funktioniert, will IBM ein „Zertifizierungsmodell“ erarbeiten. Die Menschen, die ihre Arbeit auf der Plattform anbieten, würden etwa mit Farben (Blau, Silber oder Gold) gekennzeichnet – je nach Grad ihrer Qualifizierung und Befähigung.«
Mit Blick auf die hier interessierenden Bewertungssystem erfahren wir:

»Zum entscheidenden Faktor für den Erfolg von Arbeitnehmern wird künftig aus Sicht des Konzerns deren sogenannte digitale Reputation. Gemeint ist damit ein System, mit dem Menschen bewertet und gleichzeitig motiviert werden sollen, eine beängstigende Mischung aus Freiheit und totaler Kontrolle.«

Die Betroffenen müssen ihren beruflichen Werdegang, ihre Stärken, Schwächen und Qualifikationen zur Schau stellen. Kernbestandteil wären »detaillierte Beschreibungen über die Leistung in bestimmten Projekten. Sie reichen von positiven Einträgen wie „Sofortbonus“ für besondere Leistung bis hin zu negativen Bemerkungen wie etwa „Termin für Projekt x nicht gehalten“ oder „letzte Woche keinen Beitrag geleistet“. All dies soll in einer Art elektronischem Arbeitslebenslauf verankert werden. Dieser Lebenslauf samt Bewertungen ist die Grundlage für Bewerbungen und kann von freigegebenen Firmen oder Freunden ähnlich wie bei Facebook eingesehen und bewertet werden.« Die beiden Autoren merken an: »Für Firmen wäre ein solches System paradiesisch.« Aber sicher für viele Betroffene, die mit einigen Klicks aussortiert werden können, sicher nicht.
Und das sind nicht nur konzeptionell-übergriffige Gedankenspielereien. Portale wie Odesk, Elance oder Twago vermitteln „Freelancer“, darunter nicht nur IT-Leute, sondern auch Übersetzer, Journalisten und andere mehr. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Auch hier stellt sich letztendlich eine Aufgabe, die man generell hinsichtlich der Bewertungsportale im Internet für Produkte und Dienstleister an die staatliche Ebene stellen kann und muss: Ein gewisser Schutz der Anbieter-Seite. Aber dazu gibt es derzeit – noch – kaum Konzepte.

Das ging schnell: Tarifverhandlungen scheitern am ersten Tag. Die Taxibranche zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn ante portas und Uber & Co. im Nacken

Die Verhandlungen in der Taxibranche sind gescheitert. Die Arbeitgeber wollen einen niedrigen Mindestlohn und längere Schichten – ver.di brach die Gespräche schnell ab: Gewerkschaft lehnt 6,80 Euro für Taxifahrer ab oder Mindestlohn-Verhandlung für Taxifahrer gescheitert, so lauten die Schlagzeilen.

Die Arbeitgeber seien darauf fixiert gewesen, einen Einstieg in den Mindestlohn von 6,80 Euro festzuschreiben – außerdem Schichtlängen von zwölf Stunden, mehr als 40 Wochenstunden und eine Sechs-Tage-Arbeitswoche, so wird Christine Behle, Mitglied im Ver.di-Bundesvorstand, zitiert. Der Abbruch der Verhandlungen bringt die Branche in Schwierigkeiten, denn: »Kernpunkt des Tarifstreits ist der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde ab 2015. Unter bestimmten Bedingungen kann eine Branche eine Übergangszeit bis 2017 ausschöpfen, bis sie die Entgelte auf das Mindestniveau bringen muss. Die Arbeitgeber und -nehmer können vertraglich klären, wie sie dabei im Einzelnen vorgehen. Gelingt ihnen das nicht, gilt der Mindestlohn ab 1. Januar 2015.« Und damit nicht genug, denn gleichzeitig befindet sich ein Teil der Taxibranche, in bestimmten Großstädten, in einer Auseinandersetzung mit einer fundamentalen Infragestellung ihres bisherigen Geschäftsmodells – gemeint sind die Aktivitäten von Uber & Co. (dazu bereits die Blog-Beiträge Taxifahrer eingeklemmt zwischen dem Mindestlohn ante portas, (Schein)Selbständigkeit und einer App sowie Die klassische Taxibranche hat es nicht leicht in Zeiten von gesetzlichem Mindestlohn und rosinenpickender Konkurrenz aus der App-Economy).

»Dem Branchenverband zufolge hatte Ver.di bei der gesetzlich vorgesehenen schrittweisen Annäherung an den Mindestlohn von 8,50 Euro zwar Zugeständnisse zur reinen Lohnhöhe bis 2017 signalisiert. Gleichwohl habe die Gewerkschaft Zusatzbelastungen wie die 40-Stunden-Woche und Arbeitszeiterfassung „ultimativ gefordert, die in Summe unsere Unternehmen bereits ab Januar 2015 deutlich über dem Mindestlohn belasten würden“, kritisierte BZP-Präsident Michael Müller«, so der Artikel Mindestlohn-Verhandlung für Taxifahrer gescheitert. Die Gewerkschaft ver.di hingegen kritisiert, dass die Arbeitgeber fixiert waren auf eine Festlegung auf 6,80 Euro pro Stunde als Einstieg in einen Mindestlohn. Außerdem sollten Schichtlängen von zwölf Stunden, mehr als 40-Wochenstunden und eine Sechs-Tage-Arbeitswoche festgeschrieben werden. Taxifahrer gehören nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zu den am schlechtesten bezahlten Beschäftigten in Deutschland.

Schon die Mindestlohn-Thematik ist höchst komplex angesichts der Verhältnisse in dieser Branche, worauf der Artikel Zwischen Mindestlohn und Netz-Konkurrenz bereits im Juni dieses Jahres hingewiesen hat:

»Momentan verdienen Taxifahrer nach BZP-Angaben im Schnitt etwa 6,00 Euro bis 6,50 Euro die Stunde, bei angestellten Fahrern geschieht das meist über Umsatzbeteiligungen. „Das dürfte regional sehr schwanken“, erklärt Jan Jurczyk von der Gewerkschaft Verdi. Gehört hätten sie schon von Fällen, wo drei Euro in Mecklenburg-Vorpommern und acht Euro in Baden-Württemberg verdient worden seien. „Deswegen ist der Mindestlohn da so wichtig“, sagt Jurczyk. Für viele Taxifahrer würde er mehr Geld in der Tasche bedeuten.
Nach Einschätzung von Professor Stefan Sell könnte ein Mindestlohn aber auch noch mehr Konkurrenz ins Geschäft bringen. Weil er nicht für Selbstständige gelten würde, könnten mehr Fahrer in die Selbst- oder Scheinselbstständigkeit abtauchen, vermutet der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftler von der Hochschule Koblenz. Sie würden finanziell nicht von der neuen Regel profitieren, aber den Taxifirmen Konkurrenz machen, die ihren Angestellten wie vorgeschrieben mehr pro Stunde zahlen müssten. „Das ist ein echtes Dilemma.“«

Und dann auch noch der Ärger mit den neuen Teil-Konkurrenten, also Fahrdiensten wie Uber & Co.
Das Landgericht Frankfurt hatte Uber bundesweit die Vermittlung untersagt, wenn Fahrer keine Genehmigung zur Personenbeförderung haben. Dagegen hatte Uber Widerspruch eingelegt und zugleich erklärt, sich nicht an das Verbot zu halten. Zwei Uber-Fahrern wurden vom Gericht Ordnungsgelder angedroht. Am kommenden Dienstag geht es in Frankfurt vor Gericht in die nächste Runde.

Die klassische Taxibranche hat es nicht leicht in Zeiten von gesetzlichem Mindestlohn und rosinenpickender Konkurrenz aus der App-Economy

London, Paris, Berlin, Madrid – in ganz Europa blockierten Zehntausende Taxifahrer die Straßen aus Protest gegen die Taxi-App Uber. Sie fürchten um die Zukunft ihrer Branche, so Carsten Volker in seinem Artikel „Wir sind keine Dinosaurier„. »In Berlin nahmen Hunderte Taxifahrer an einer Sternfahrt teil, in Paris blockierten Tausende die Straßen zu den Flughäfen Orly und Charles de Gaulle. Beim größten Streik in London legten rund 10.000 Black Cabs das Regierungsviertel um den Trafalgar Square lahm.« Und das alles wegen einer App? Und was hat das alles mit dem Mindestlohn zu tun?

Die Proteste können den Eindruck verstärken, dass wir Zeuge werden eines massiven Angriffs auf das traditionelle Geschäftsmodell der Taxiunternehmen – manche Kritiker sprechen gerne vom Taxikartell – durch die zunehmende Konkurrenz durch Limousinenservices und nun auch noch durch eine App auf den Smartphones vieler (potenzieller) Kunden. Schon seit längerem ist die Taxibranche in Großstädten konfrontiert mit Vermittlern von Limousinenservices, die sich beispielsweise „Blacklane“ oder „My Driver“ nennen. Die Limousinendienste operieren überwiegend mit Festpreisen, was sie gerade für Firmen attraktiv macht. Interessant am Rande ist auch der Tatbestand, dass Daimler sich an dem Unternehmen Blacklane beteiligt hat, was zu erheblichen Spannungen zwischen dem bisherigen Hoflieferanten der Taxi-Unternehmen und den betroffenen Anbietern führt. Die neueste Zumutung ist  ist eine Smartphone-App, die den Namen „Uber“ trägt. Es handelt sich um ein Unternehmen aus San Francisco, das private Fahrer vermittelt. Unternehmen wie Uber kassieren für die Vermittlung 20 Prozent des Fahrpreises, die Kunden zahlen deutlich weniger als für eine reguläre Fahrt mit dem Taxi.

Nun muss man allerdings einschränkend – und zugleich problemverschärfend – anmerken, dass die neue Konkurrenz für das traditionelle Geschäftsmodell der Taxibranche keinen generellen Angriff auf diese darstellen kann, den sowohl die Limousinenservices wie auch Unternehmen wie Uber bieten ihre Dienstleistungen keineswegs flächendeckend an, sondern sie betreiben klassische „Rosinenpickerei“, da sie sich  fokussieren im wesentlichen auf die Großstädte. An ländlichen oder kleinen städtischen Regionen haben sie weitaus weniger bis gar kein Interesse. Aus dieser Konfiguration entsteht die erste Wettbewerbsverzerrung, die noch dadurch potenziert wird, dass sich die neuen Anbieter nicht an die zahlreichen Regulator Auflagen halten müssen bzw. sie meinen, dass diese nicht für sie gelten, darunter beispielsweise die Bindung der Taxiunternehmen an die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes.

Unfaires Spiel mit den Taxifahrern, so hat Gernot Kramper seinen Kommentar zu den aktuellen Protesten überschrieben: »Es kann nicht sein, dass die traditionellen, alten Gewerbe mit tausend Vorschriften und Regeln geknebelt werden und ein neues Geschäftsmodell wie Uber, das letztlich die gleiche Dienstleistung anbietet, von diesen Spielregeln freigestellt wird.« Er plädiert für eine „Waffengleichheit“ zwischen den Kontrahenten, sieht aber auch, dass eine solche nur erreichbar wäre, wenn der Staat, insbesondere die hier relevanten Kommunen bislang existierende regulatorische Eingriffe zurücknehmen würde und wir alle als Kunden müssten uns bewusst sein, dass daraus das Ende verbindlicher Standards in diesem Bereich resultieren würde: »Einnahmen aus einer Taxilizenz würde es für die Kommunen nicht mehr geben … Eignungstest, Ortskenntnisse, Sprachfähigkeiten könnten die Gemeinden bei einer Freigabe auch kaum noch vorschreiben. Einheitliche Tarife gäbe es nicht mehr. Spezielle Versicherungen für die Insassen wären freiwillig. Das Motto: Der Markt wird es schon richten.« Die Hoffnung, dass es der Markt schon richten wird, haben offensichtlich auch andere, so beispielsweise Sidney Gennies in seinem Kommentar Das Taxigewerbe gerät unter Druck – zu Recht.

Zurück zu der Frage, was das nun alles mit dem Thema Mindestlohn zu tun haben könnte. Dazu der Artikel Zwischen Mindestlohn und Netz-Konkurrenz, in dem nicht nur auf die neue Konkurrenz hingewiesen, sondern auch der gleichzeitig ablaufende Prozess einer Auseinandersetzung mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde angesprochen wird:

Momentan verdienen Taxifahrer nach BZP-Angaben im Schnitt etwa 6,00 Euro bis 6,50 Euro die Stunde, bei angestellten Fahrern geschieht das meist über Umsatzbeteiligungen. „Das dürfte regional sehr schwanken“, erklärt Jan Jurczyk von der Gewerkschaft Verdi. Gehört hätten sie schon von Fällen, wo drei Euro in Mecklenburg-Vorpommern und acht Euro in Baden-Württemberg verdient worden seien. „Deswegen ist der Mindestlohn da so wichtig“, sagt Jurczyk. Für viele Taxifahrer würde er mehr Geld in der Tasche bedeuten.

Nach Einschätzung von Professor Stefan Sell könnte ein Mindestlohn aber auch noch mehr Konkurrenz ins Geschäft bringen. Weil er nicht für Selbstständige gelten würde, könnten mehr Fahrer in die Selbst- oder Scheinselbstständigkeit abtauchen, vermutet der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftler von der Hochschule Koblenz. Sie würden finanziell nicht von der neuen Regel profitieren, aber den Taxifirmen Konkurrenz machen, die ihren Angestellten wie vorgeschrieben mehr pro Stunde zahlen müssten. „Das ist ein echtes Dilemma.“
Um das einordnen zu können, muss man einige Basisinformationen in Erinnerung rufen: Die 200.000 Taxifahrer Deutschlands gehören zu den am schlechtesten bezahlten Beschäftigten der Nation. Nun geht es aber eben gerade nicht „die“ Taxifahrer, sondern wir sind mit einer erheblichen Heterogenität der Beschäftigungsverhältnisse in der Taxibranche konfrontiert. Das reicht von den Angestellten Taxifahrern, die tatsächlich auf Vollzeitbasis diesen Beruf ausüben und davon leben müssen/sollen, über die Selbstständigen, die mit ihrem Taxi einem Gewerbe nachgehen bis hin zu nur punktuell bzw. temporär beschäftigten, die sich beispielsweise auf 450 €-Basis oder anderen Teilzeitverhältnissen ein Zubrot verdienen. Genau in dieser erheblichen Heterogenität der Beschäftigung innerhalb der Branche liegt nun ein zentrales Problem für die Umsetzung des zum 1. Januar 2015 geplanten Mindestlohns. Man kann sich das mit Blick auf die Stadt Frankfurt verdeutlichen, mit welchen Herausforderungen man konfrontiert sein wird: »In Frankfurt kommen auf 1.700 Taxis 1.100 Unternehmer. Das heißt: Ganz oft sitzt der Chef selbst hinterm Steuer. Für Unternehmer aber gilt der Mindestlohn nicht …  Doch auch … Angestellte finden sich in der Branche natürlich in großer Zahl. Neben zahlreichen Ein-Mann-Betrieben sind in Frankfurt auch Taxiunternehmen mit 30 und mehr Fahrzeugen am Markt. Alles in allem verdienen in der Stadt an die 4.500 Fahrer ihr Geld«, so Manfred Köhler in einem Artikel.

Auf der Seite der Beschäftigten gibt es trotz der schlechten Arbeitsbedingungen ein großes Arbeitsangebot, durch das ein erheblicher Lohndruck nach unten ausgeübt wird, beispielsweise durch Zuwanderer, die bereit sind, auch zu den untersten Bedingungen zu arbeiten, um überhaupt Fuß fassen zu können.

Wenn man jetzt – wie vorgesehen – zum 1. Januar 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 € pro Stunde einführt, der dann auch für die angestellten Taxifahrer gelten wird bzw. soll, dann muss man sich darüber im klaren sein, dass das nicht einfach zu realisieren sein wird, um das noch positiv auszudrücken. Dies hängt zusammen mit den Besonderheiten der Branche, über die wir hier sprechen. Denn der Mindestlohn wird nur gelten für die angestellten Taxifahrer, währenddessen die zumeist Solo-Selbstständigen nicht unter den Geltungsbereich des Mindestlohnes fallen.
Um einmal konkret zu illustrieren, was das best: die bisherige Vergütung der Taxifahrer sieht im wesentlichen so aus, dass sie am Umsatz beteiligt sind, in der Größenordnung von 35 % bis 45 % der Tageseinnahmen. Wir haben es hier also mit einer Art Stücklohn zu tun. Nun gibt es Zeiten mit erfreulichen Umsätzen, in denen man das erwirtschaftet, was in den Randzeiten, wo weniger Betrieb ist, gleichsam als Zuschuss zur Wartezeit, die keine Einnahmen bringt, gebraucht wird. Angesichts des bestehenden sehr niedrigen Vergütungsniveaus ist es auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar, dass der Verband der Taxiunternehmen fordert, dass die Preise für die Beförderungsleistung im Schnitt um mindestens 20 % angehoben werden müssen.

Unabhängig von der Tatsache, dass wir derzeit über 800 Tarifordnungen für Taxis in Deutschland haben und dass eine Änderung nicht in Monaten, sondern eher in Jahren vorstellbar sein wird, wäre die entscheidende Frage, zu welchen möglicherweise völlig ungeplanten Folgen  das führen wird, wenn die Mindestlohnregelung ab Januar des kommenden Jahres in der Taxibranche greifen muss. Das bereits heute vorhandenen, teilweise extreme Kostengefälle zwischen den einzelnen Taxiunternehmen wird sich erheblich erweitern. Denn der „normale“ Taxiunternehmer, der mehrere  angestellte Fahrer hat, muss diese nach dem Mindestlohn mindestens vergüten, während beispielsweise der Selbstständige mit Migrationshintergrund auf ein familiäres Netzwerk zurückgreifen kann, um sein Taxi zu betreiben. Es ist durchaus nicht unplausibel, dass wir als eine Folge der Mindestlohn-Einführung in der Taxibranche eine weitere Expansion des Modells der (Schein-) Selbstständigkeit erleben werden müssen.

Aber damit nicht genug. Stellen wir uns ein Taxiunternehmen in einer eher ländlich strukturierten Region vor und den Problemen solcher Unternehmen, bestimmte Dienstzeiten abdecken zu müssen, beispielsweise die Nachtzeiten. An diesem Beispiel kann man zeigen, dass der Mindestlohn als Stundenlohn definiert zu erheblichen Veränderungen auf der Angebotsseite führen wird. Denn in den ländlichen bzw. kleinen städtischen Regionen gibt es in der Nachtzeiten vielleicht ein oder zwei Nachfrager. Die aber zu dem Preis bedient werden müssen, der auch für die normalen Inanspruchnahmezeiten tarifiert worden ist. Und so teuer könnte man gar nicht die Taxifahrt machen, um die Stundensätze für einen normalen Taxifahrer in den Anzeigen bzw. in der Nacht gegenfinanzieren zu können. Das wird jetzt zwei Konsequenzen haben (müssen): Entweder werden die Taxiunternehmen ihre Dienstleistung in den Nachtstunden wenn nicht erheblich einschränken, dann vielleicht sogar grundsätzlich einstellen müssen. Dieses Phänomen kann man beispielsweise in anderen Mindestlohn-Ländern, die bereits seit vielen Jahren Erfahrungen haben sammeln können, beobachten. So gibt es beispielsweise in den Niederlanden in vielen Regionen nachts kein Taxi-Angebot mehr. Weil das schlichtweg nicht finanzierbar ist. Oder aber man greift zur Aufrechterhaltung des Angebots in diesen ungünstigen Zeiten auf „Selbstständige“ zurück, die ja bekanntlich nicht unter die Mindestlohnregelung fallen.

Aber auch wenn man den Forderungen des Taxi-Verbandes nachkommen würde, die eine Anhebung der Tarife um mindestens 20 % fordern, um den Mindestlohn umsetzen zu können, heißt das noch lange nicht, dass sich die Vergütungsbedingungen der Angestellten Taxi-Fahrer signifikant verbessern werden – dann nämlich nicht, wenn die Tariferhöhung für alle Taxi-Unternehmer gilt, damit also auch für diejenigen, die bereits seit Jahren Billigst-Arbeitskräfte beschäftigen oder die beispielsweise als Selbstständige agieren, denn die bekommen natürlich auch die angehobene Vergütung, ohne dass sie sich in dem gleichen Kostenkorsett befinden wie der Taxi-Unternehmer, der eine ganze Reihe an angestellten Mitarbeitern zu finanzieren hat. Damit wird die erhebliche Asymmetrie innerhalb der Branche weiter zugespitzt zugunsten der Billig-Anbieter.

Auf der einen Seite wird man die erhebliche Kostensteigerung, die mit der Einführung eines Mindestlohns in Höhe von 8,50 € pro Stunde bei derzeit im Durchschnitt über alle gezahlten 6,85 € pro Stunde (mit einer erheblichen Varianz, die von 3 bis 4 € in ostdeutschen Bundesländern bis hin zu über 8 € in Baden-Württemberg reicht), nicht ohne eine entsprechend deutliche Erhöhung der Tarife, also der vom Staat gesetzten Preise für die Beförderungsdienstleistung, stemmen können, wenn überhaupt. Gleichzeitig aber kommen die höheren Preise auch den Anbietern von Taxi-Dienstleistungen zugute, die das als Selbstständige machen und insofern nicht an die Mindestlohn-Vorgaben gebunden sind.

Hier ist ein offensichtliches Dilemma angesprochen, für das bislang keine mir bekannte wirklich plausible Lösung vorgelegt worden ist.

Taxifahrer eingeklemmt zwischen dem Mindestlohn ante portas, (Schein)Selbständigkeit und einer App. Und die deutsche Gurke ist auch noch in Gefahr

Je näher die Realität des gesetzlichen Mindestlohns kommt, um so mehr Problematisierungen aus einzelnen Branchen gelangen in das mediale Rampenlicht. Immer wieder gerne als Beispiel werden die Taxifahrer angeführt. „Mindestlohn bringt Unruhe ins Taxigewerbe„, so ist ein aktueller Artikel überschrieben: »Die meisten Taxifahrer erhalten einen Anteil am Umsatz, nicht einen Stundenlohn. Dem Mindestlohn entkommt die Branche damit aber nicht – mit womöglich unangenehmen Folgen für die Kundschaft«, so Manfred Köhler. »Die Taxibranche fürchtet den Mindestlohn, manche Unternehmen haben Angst vor einer Pleite« schreibt Thomas Öchsner  in seinem Artikel „Überleben am Steuer„. »Die 200.000 Taxifahrer Deutschlands gehören zu den am schlechtesten bezahlten Beschäftigten der Nation. 87 Prozent von ihnen arbeiten zu einem Niedriglohn. Im Durchschnitt kommt der Mann oder die Frau hinter dem Steuer eines Taxis auf 6,85 Euro pro Stunde.«
Manfred Köhler berichtet über seine Recherchen aus dem Taxigewerbe, dass man sich dort gegenwärtig recht missmutig mit den Folgen der gesetzlichen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro, die 2015 in ganz Deutschland eingeführt werden soll, beschäftigt. Durchaus bezeichnend ist diese Feststellung: »Die erste, unangenehme Folge ist schon, dass auf einmal so viele wissen wollen, was denn Taxifahrer eigentlich verdienen. Welche Verträge sie haben. Wie eigentlich überhaupt das ganze Taxigewerbe organisiert ist.«

Die scheinbar banale Frage danach erweise sich, so Köhler, wie ein Stich ins Wespennest. Die eine Seite der Branche: »Alle Taxen in einer Farbe. Gut durchorganisierte Taxizentralen. Hoheitlich festgelegte Tarife.« Aber wer sich für die andere Seite der Branche interessiert, »wer nach den Arbeitsbedingungen fragt, bekommt bemerkenswert unscharfe Auskünfte.« Köhler nähert sich dieser Schattenseite am Beispiel der Stadt Frankfurt:

»In Frankfurt kommen auf 1.700 Taxis 1.100 Unternehmer. Das heißt: Ganz oft sitzt der Chef selbst hinterm Steuer. Für Unternehmer aber gilt der Mindestlohn nicht …  Doch auch … Angestellte finden sich in der Branche natürlich in großer Zahl. Neben zahlreichen Ein-Mann-Betrieben sind in Frankfurt auch Taxiunternehmen mit 30 und mehr Fahrzeugen am Markt. Alles in allem verdienen in der Stadt an die 4.500 Fahrer ihr Geld, wie zu hören ist.«

Und auch angestellte Fahrer sind nicht annähernd unter einem Dach zu vereinen – da gibt es die, die von dem Taxifahrer-Job ihren Lebensunterhalt bestreiten bis hin zu den vielen Aushilfen, die teilweise nur ein paar Stunden pro Woche nebenbei jobben. Und auch bei denen, die ein Taxi in Vollzeit fahren, gibt es solche mit halbwegs normaler Arbeitszeit und eben andere, die 16 Stunden am Tag hinter dem Steuer sitzen. Vor allem »… Zuwanderer sehen es als Chance, rasch an Geld zu kommen. Der Ausländer, ein Rumäne vielleicht, der Tag für Tag durch Frankfurt fährt, der unter äußerst dürftigen Umständen wohnt – hier hat er einen mäßig bezahlten Job, zu Hause ist er der König, der mehr verdient als alle sonst im Dorf.«

Eine besondere Problematik hinsichtlich der Frage, wie sich der Mindestlohn auswirken wird, ist die vorherrschende Art und Weise der Vergütung:

»Entlohnt werden die Fahrer … in der Mehrzahl nach Umsatz. 35 bis 45 Prozent der Tageseinnahmen können sie behalten … Deutlich kleiner scheint die Gruppe zu sein, die einen Stundenlohn bekommt. Mal ist von 6,50 Euro die Rede, mal von 7,10 Euro. Tarifvertrag? Natürlich nicht. Jedenfalls keinen aktuellen. Viele Fahrer hätten 450-Euro-Jobs, heißt es noch.«

Das Bundesarbeitsministerium kann kein Problem erkennen, denn der Mindestlohn gelte auch dort und dann, wenn eine Umsatzbeteiligung gewährt wird. Diese müsse halt so hoch sein, dass der Mindestlohn pro Stunde erreicht wird. Wenn es so einfach wäre, man denke hier nur an die vielen Zeiten, in denen der Umsatz tatsächlich so niedrig ist, dass allein die mindestlohnkonformen Personalkosten diesen bei weitem übersteigen würden.

Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband schlussfolgert angesichts des Kostenschubs im Gefolge der Umsetzung des Mindestlohns: Taxifahrten müssen teuerer werden, der erforderliche Anstieg der Tarife wird auf 20 bis 25 Prozent geschätzt.

Das nun wieder hört sich einfacher an als es ist.

Denn erstens muss hier beachtet werden: »Taxipreise legen die Städte und Landkreise fest. Mehr als 800 Tarifordnungen gibt es in Deutschland. Bis die alle geändert sind, kann es Jahre dauern, wenn die Stadt- und Kreisräte überhaupt bereit sind, den Bürgern die drastischen Preissteigerungen zuzumuten«, so Thomas Öchsner in seinem Artikel.

Und zweitens muss man natürlich in Rechnung stellen, dass eine solche Preisanhebung auch auf dem Markt durchsetzbar sein muss. Nun handelt es sich bei Taxifahrten zumindest teilweise um ein substitutives Gut und entsprechend sind Nachfragerückgänge – vor allem bei einer so deutlichen Anhebung der Beförderungspreise – plausibel zu erwarten, weil die Kunden ausweichen (können bzw. auch budgetbedingt müssen).

Hinzu kommt: Die geforderte Erhöhung der Tarife um 20 bis 25 Prozent geht davon aus, dass die Kostensteigerungen durch die Einführung des Mindestlohnes erforderlich sei – nur gilt der lediglich für die angestellten Fahrer, nicht aber für die vielen Selbständigen, die in der Branche tätig sind. Das an sich schon gegebene Gefälle zwischen den Polen des Geschäftsmodells einer selbständigen Selbstausbeutung und dem einer Beschäftigung von angestellten Fahrern unter Beachtung der arbeits- und sozialrechtlichen Bedingungen wird sich noch weiter vertiefen.

Köhler bringt in seinem Artikel die Gemengelage auf den Punkt und zitiert den Vorsitzenden der Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main, Hans-Peter Kratz: »… eine Tariferhöhung werde zwangsläufig zu einer niedrigeren Nachfrage führen … bevor die Fahrer ohne Arbeit dastehen, werden sie schauen, dass sie ins Lager der Selbständigen wechseln. Dem widerspricht nun Thomas Schmidt. Er vertritt das Taxigewerbe in der Vollversammlung der IHK Frankfurt. Das wäre ja Scheinselbständigkeit, sagt Schmidt.«

Kann es da überhaupt eine Lösung geben? Wahrscheinlich wird es sich irgendwo in der Mitte einpendeln, also man wird die Gebührensätze für die Taxinutzung schrittweise anheben und gleichzeitig wird man die Umsatzbeteiligung mit einem Basis-Stundenlohn kombinieren, um formal den Mindestlohn und seine Anforderungen einhalten zu können.

Das ändert aber nichts an dem angesprochenen Dilemma der Wettbewerbsverzerrung zwischen dem Selbständigkeits- und dem Angestelltenmodell – aber das gilt auch für viele andere Bereiche und insofern werden wir nicht nur im Taxigewerbe nach Einführung des Mindestlohnes Zeuge werden einer Ausbreitung von Scheinselbständigkeit.

Und als wenn das nicht alles schon genug wäre, wird das Taxigewerbe derzeit auch noch an einer anderen grundsätzlichen Front herausgefordert: Gemeint ist hier der Angriff auf das traditionelle Geschäftsmodell der Taxiunternehmen – manche Kritiker sprechen gerne vom Taxikartell – durch die zunehmende Konkurrenz durch Limousinenservices und nun auch noch durch eine App auf den Smartphones vieler (potenzieller) Kunden.

»Ein neuer Trend mischt aktuell das Taxigewerbe auf, besonders in der deutschen Hauptstadt. 7.600 Taxen und 15.000 Fahrer sind in Berlin unterwegs, viele der Unternehmer oder der angestellten Chauffeure kommen aber aufgrund des großen Wettbewerbs nur schwer über die Runden. Und jetzt biegt auch noch eine Konkurrenz um die Ecke, die mit Unterstützung von mächtigen Konzernen wie Sixt oder Daimler das Feld neu aufrollt. Gemeint sind die neuen Vermittler von Limousinenservices, die sich „Blacklane“ oder „My Driver“ nennen«, so Pascal Brückmann in seinem Kommentar. Die Limousinendienste operieren überwiegend mit Festpreisen, was sie gerade für Firmen attraktiv macht. Interessant am Rande ist auch der Tatbestand, dass Daimler sich an dem Unternehmen Blacklane beteiligt hat, was zu erheblichen Spannungen zwischen dem bisherigen Hoflieferanten der Taxi-Unternehmen und den betroffenen Anbietern führt (vgl. dazu diesen Artikel).

Die neueste Zuspitzung in diesem Angriff auf das klassische, manche werden sagen tradierte Geschäftsmodell der Taxi-Branche ist eine Smartphone-App und trägt den Namen „Uber„. Es handelt sich um ein Start-Up aus San Francisco und vermittelt private Fahrer per Smartphone-App:

»Via GPS gibt man einfach seinen Standort ein, und die App sucht einen Fahrer in der Nähe. Man kann dann nicht nur sehen, wer der Fahrer ist und wie er von anderen bewertet wurde, sondern auch, wie lange es noch dauert, bis er da ist. Bezahlt wird ebenfalls per App, 20 Prozent des Fahrpreises gehen an Uber. Das Konzept erinnert an Angebote wie die Mitfahrzentrale oder Flinc, nur dass Uber eigene Fahrer hat, die dieser Arbeit hauptberuflich nachgehen. Bei der Mitfahrzentrale stellen hingegen in der Regel Privatleute Fahrten ein, die sie ohnehin machen wollen – und für die sie die Spritkosten senken wollen, indem sie noch jemanden mitnehmen«, kann man dem Artikel „Der Kampf um die Taxis“ entnehmen. Uber ist auch nach Berlin expandiert und hat sogleich den Widerstand der Branche zu spüren bekommen, die darin eine „rechtswidrige gewerbliche Personenbeförderung“ sehen.

Mittlerweile wird der Kampf gegen die neue (und ungleiche) Konkurrenz auch vor Gericht ausgetragen. Das Landgericht Berlin hat dem amerikanischen Limousinenservice Uber per einstweiliger Verfügung untersagt, „im Bundesland Berlin mittels der Smartphone App Uber taxenähnlichen Verkehr zu betreiben“, so der Artikel „Berliner Gericht verbietet Limousinenservice Uber„. Aber: Das Unternehmen Uber hat angekündigt, alle Rechtsmittel auszuschöpfen und das an sich erfolgreiche Taxi-Unternehmen verzichtet derzeit auf die Vollstreckung der Unterlassungsverfügung aus Angst vor Schadensersatzklagen.

Aber abschließend wieder zurück zum anstehenden Mindestlohn. Nicht nur die Taxifahrer sind davon betroffen – auch in anderen Branchen erhebt sich ein entsprechendes Wehgeklage. Nehmen wir die deutsche Gurke, die – folgt man einem Teil der Berichterstattung – kurz vor dem Exitus steht: „Die deutsche Gurke ist in Gefahr„, so immerhin eine Überschrift in der seriösen FAZ.
Die Feldgurkenernte ist ein saisonales Geschäft, für die man im Juli und August einen Schwung arbeitsamer Helfer braucht. »Die Arbeit auf dem sogenannten Gurkenflieger ist hart: Auf dem breiten Ausleger eines Treckers schweben die Pflücker auf dem Bauch liegend über das Feld. Deutsche lassen sich dafür schon lange nicht mehr gewinnen.« Also sind seit Jahren Saisonarbeiter aus Polen und anderen osteuropäischen Ländern in diesem Bereich tätig. In dem Artikel wird der Landwirt Walter Jäger aus Hückelhoven am Niederrhein zitiert, der Gurken anbaut und von solchen Saisonarbeitern ernten lässt:

»Bisher zahlte Jäger seinen Erntehelfern rund 7 Euro die Stunde. Doch nach dem Willen der Bundesregierung soll er ihnen vom kommenden Jahr an den neuen Mindestlohn von 8,50 Euro gewähren. „Das würde bedeuten, dass unsere Lohnkosten schlagartig um rund ein Fünftel steigen“, rechnet der Landwirt vor … Jäger liefert seine geernteten Gurken direkt an das Unternehmen Stollenwerk in Düren, wo das junge Gemüse sogleich weiterverarbeitet wird. Aber damit ihm Stollenwerk höhere Preise zahlen könnte, müsste es dem Familienbetrieb seinerseits gelingen, gegenüber dem Einzelhandel deutlich höhere Preise durchzusetzen. Jäger bezweifelt, dass dies möglich ist. „Aldi, Lidl, Edeka & Co halten da den Daumen drauf.“ Selbst der deutsche Marktführer im Geschäft mit Gewürzgurken, die Carl Kühne KG aus Hamburg, kann sich nicht vorstellen, künftig 50 bis 80 Cent mehr für jedes Glas verlangen zu können.«

Die Produzenten bewegen sich auf sehr unsicherem Terrain. Bleiben wir bei den Gurken:

»Wie schmal der kalkulatorische Grat ist, lässt sich an den Cornichons ablesen. Diese kleineren Gurken bezieht Kühne schon zum größten Teil aus der Türkei, weil deren Ernte wegen der geringen Größe des Gemüses verhältnismäßig viel Handarbeit erfordert. „Das lohnt sich für die deutschen Bauern nicht.“ Anders verhält es sich bei den klassischen großen Gewürzgurken. Diese bezieht Kühne noch zu 80 Prozent von heimischen Bauern.«

Auch hier stellt sich natürlich die Frage nach einem Ausweg aus dem angeblichen bzw. tatsächlichen Dilemma: Eine Möglichkeit wäre, wenn der Mindestlohn von 8,50 Euro nicht schon Anfang 2015, sondern stufenweise erst bis Ende 2016 eingeführt werden müsste. Aber auch bei diesem Beispiel kann man zwei Einwände vortragen:

  • Zum einen gibt es bereits heute nicht wenige Landwirte, die ihren Saisonarbeitern gerade aufgrund der existenziellen Abhängigkeit von der Ernte in einem kurzen Zeitraum des Jahres so ordentliche Entgelte zahlen, dass der Mindestlohn von 8,50 Euro kein Thema ist. Diese andere Seite illustriert der Deutschlandfunk-Beitrag „Gesetz zum Mindestlohn – 8,50 Euro für (fast) jeden“ von Tonia Koch am Beispiel des Gartenbaubetriebs von Erwin Faust in Saarlouis: »Ohne die rumänischen Mitarbeiter, die im Schnitt jeweils vier Monate vor Ort sind, könne der Betrieb einpacken, sagt Erwin Faust. Er brauche vor allem Kontinuität und Leute, die wissen, was zu tun sei auf dem Feld und in den Gewächshäusern … „und da machen wir auch Lohnkonzessionen, weil am Ende die Leistung auch herausspringt. Das Problem ist, wir müssen anstinken gegen die, die die Leute in den Container stecken und fürs halbe Geld arbeiten lassen. Was heißt das letztendlich? Die Supermärkte lachen sich kaputt, die Discounter lachen sich kaputt, weil sie billiges Zeug kaufen können.“ Der zum Teil ruinöse Wettbewerb über die Löhne sei der falsche Ansatz. Der Gemüsebauer hält daher eine Mindestlohnregelung für überfällig. „Wir zahlen auch über Mindestlohn unsere Leute. Der geringste Bruttolohn, den wir haben, liegt bei 9,20 Euro, der geringste, für Aushilfen. Da steh‘ ich voll dahinter, und das ist auch bei unseren Rumänen so.“«
  • Zum anderen muss die Politik nicht unplausibel davon ausgehen, dass sich sofort zahlreiche andere Branchen zu Wort melden werden und aus ihrer Sicht teilweise gut begründet Argumente für eine (wenigstens zeitliche) Herausnahme aus dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn vortragen können. An dem sich dann ausbreitenden Flickenteppich würden sich wiederum die Apologeten eines flächendeckenden Mindestlohns abarbeiten und die Regierung kritisieren.

Es ist und wird eine klebrige Sache mit dem Mindestlohn.