Die Unsichtbaren in Büros und Werkhallen kommen für einen Moment in das Lichtfeld der Berichterstattung: Die Gebäudereiniger, ein Tarifabschluss und was das Bundesarbeitsgericht damit zu tun hat

Sie kommen, wenn die meisten Arbeitnehmer in den Feierabend gegangen sind. Oder bevor sie mit der Arbeit in Büros und Werkhallen anfangen. Die Rede ist von der Schattenarmee der Gebäudereiniger. Überwiegend sind es Frauen, oft mit einem Migrationshintergrund. Und sie halten in einer beeindruckenden Größenordnung den Laden überall am Laufen, denn die Zahl der Beschäftigten umfasst eine ganze Großstadt, mehr als 650.000 Arbeitnehmer sind es derzeit, die hier ihren Lebensunterhalt (oder zumindest einen Teil davon) verdienen.

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Wenn der starke Arm es will, dann gibt es mehr in der Brieftasche. (Nicht nur) kräftige Lohnzuwächse bei den Tariflöhnen werden für 2018 bilanziert

Mit den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder hat die Tarifrunde 2019 Fahrt aufgenommen. Die Forderungen der Gewerkschaften liegen zumeist zwischen 5,5 und 6,0 Prozent. Damit bewegen sie sich auf einem ähn- lichen Niveau wie im Vorjahr – und für das liegt nun eine detaillierte Bilanzierung des Erreichten vor. „Kräftige Lohnzuwächse und mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit“, so ist der Tarifpolitische Jahresbericht 2018 des WSI-Tarifarchivs überschrieben.

»Wie das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung in seinem … tarifpolitischen Jahresbericht 2018 aufzeigt, sind die Tarifvergütungen im Jahr 2018 nominal im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt um 3,0 Prozent gestiegen. Gegenüber Steigerungsraten von jeweils 2,4 Prozent in den beiden Vorjahren hat die Lohnentwicklung damit deutlich an Dynamik gewonnen. Nach Abzug des Verbraucherpreisanstiegs von 1,9 Prozent ergibt sich für 2018 ein realer Zuwachs der Tarifvergütungen um 1,1 Prozent.«

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Die Besserstellung gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer in einem Tarifvertrag ist verfassungsrechtlich zulässig

Das Trittbrettfahrerproblem ist ein Dauerbrenner in der Diskussion über Tarifverträge und deren Nutzen. Die Ökonomen diskutieren die mit diesem Begriff angesprochene Problematik im Kontext echter öffentlicher Güter (bei denen nicht alle Nutzer dieser Güter bereit sind, für deren Entstehungs- und Unterhaltskosten aufzukommen) und auch bei den Allmendegütern, wo es zu einer Übernutzung kommen kann. Das alles, weil man Nutznießer werden kann, ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen, da man vom Konsum bzw. der Inanspruchnahme nicht ausgeschlossen werden kann.

Mit einer vergleichbaren Problematik sind die Gewerkschaften, die mit den Arbeitgebern Tarifverhandlungen führen und einen Tarifvertrag abschließen, gegenüber den Arbeitnehmern konfrontiert, die zwar die vereinbarten Entgelte und deren Erhöhung gerne „mitnehmen“, aber auf eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft und damit auf die Zahlung eines Mitgliedsbeitrags verzichten. Und der Homo oeconomicus unter den Beschäftigten würde an dieser Stelle – rational durchaus begründet – die Frage aufwerfen: Warum soll ich zahlen und mich vielleicht sogar noch zusätzlich in der Gewerkschaft engagieren, wenn ich die Vorteile auch so mitnehmen kann? Denn der Tarifabschluss gilt ja für alle Beschäftigten des tarifgebundenen Unternehmens, ohne Differenzierung nach Gewerkschaftszugehörigkeit. 

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Mehr Tarifbindung in Zeiten abnehmender Tarifbindung? Gewerkschaftliche Fragezeichen und eine „Wünsch-dir-was-Welt“ der Arbeitgeberfunktionäre

„Wir sind heute bei der Arbeitszeit so flexibel, dass jede Behauptung, die Tarifverträge behinderten passgenaue betriebliche Lösungen, entweder bösartig ist oder in Unkenntnis der Tarifverträge erfolgt“.
(Dieter Hundt, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Handelsblatt, 20. April 2000)

Diese wegweisende Aussage des damaligen Chefs der BDA wurde vor 18 Jahren gemacht – aber auch heute noch wird im öffentlichen Diskurs von interessierter Seite immer wieder das Narrativ in die Öffentlichkeit geworfen, dass die Tarifverträge die Flexibilität reduzieren würden, einen Hemmschuh darstellen. Man kann sich sogleich vorstellen, was dann an Änderungsvorschlägen vorgetragen wird. Aber bevor wir einen genaueren Blick auf die tarifpolitischen Aussagen der Arbeitgeber werfen, muss man zur Kenntnis nehmen, dass der seit Mitte der 1990er Jahre zu beobachtende Sinkflug der Tarifbindung weiter anhält, wenn man sich die neuesten Daten anschaut:

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Lohnentwicklung: Erfreuliche Nachrichten von der Tariffront. Wenn man nicht im tarifpolitischen Niemandsland arbeiten muss

Das hört sich doch erst einmal gut an: Tariflöhne steigen 2018 durchschnittlich um 3,1 Prozent, so hat das WSI-Tarifarchiv seine Zwischenbilanz für das laufende Jahr überschrieben. »Unter Berücksichtigung der im 1. Halbjahr 2018 abgeschlossenen Tarifverträge und der in den Vorjahren für 2018 bereits vereinbarten Tariferhöhungen steigen die Tariflöhne in diesem Jahr um durchschnittlich 3,1 Prozent. Die Tariferhöhungen fallen damit deutlich stärker aus als in den beiden Vorjahren, in denen sie um jeweils 2,4 Prozent zugenommen haben … Bei einem durchschnittlichen Anstieg der Verbraucherpreise von 1,7 Prozent im ersten Halbjahr 2018 ergibt sich demnach ein Reallohnzuwachs von 1,4 Prozent.«

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