Von der Tarifeinheit zur Tarifpluralität und wieder zurück – für die eine Seite. Und über die Geburt eines „Bürokratiemonsters“

Heute ist – so viel lässt sich schon jetzt sagen – ein „historischer Tag“ für die Sozialpolitik, zu deren Kernbereich die „Arbeitsbeziehungen“ gehören. Und da spielen Gewerkschaften eine zentrale Rolle und wenn es sein muss, dann müssen die auch streiken können. Nun ist das Streikrecht eine höchst diffizile Angelegenheit und es gibt ein solches eigentlich nur als abgeleitetes Recht aus der „Koalitionsfreiheit“, die im Grundgesetz verankert ist. Dort finden man im Artikel 9 Absatz 3 diese – man sollte meinen eindeutige – Formulierung: »Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.« Die Konkretisierung des aus diesem – nicht umsonst ganz vorne im Grundgesetz normierten – Grundrechts abgeleiteten Streikrechts für die Gewerkschaften basiert auf einer über Jahrzehnte andauernden ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

Wenn man den Kritikern des Gesetzes, das heute im Bundestag mit der alles erdrückenden Mehrheit der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD verabschiedet wird, folgt, dann wird das „Gesetz zur Tarifeinheit“ zu einem Eingriff in das Streikrecht führen, zumindest für einen Teil der Gewerkschaften. Und möglicherweise wird es sich noch mal als ein weiterer Treppenwitz der Sozialgeschichte erweisen, dass es eine sozialdemokratische Bundesarbeitsministerin war, die in das filigrane Gebäude des Streikrechts mit der Planierraupe gefahren ist. Zugleich ist bereits heute nicht nur klar erkennbar, dass das Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht getragen wird mit einer nicht geringen Wahrscheinlichkeit, dort für verfassungswidrig erklärt zu werden, sondern auf alle Fälle werden wir Zeuge der Geburt eines wahren „Bürokratiemonsters“, ein weiterer schwerer Kollateralschaden der eigentlich mit dem Gesetz angestrebten Ausschaltung bestimmter kleiner, aber (potenziell) schlagkräftiger Gewerkschaften.

Über die generelle Problematik des Tarifeinheitsgesetzes ist in der jüngeren Vergangenheit viel berichtet und gestritten worden, das muss an dieser Stelle nicht erneut aufgerufen werden. Statt dessen sollen exemplarisch zwei heute veröffentlichte Kommentierungen aus der Presse aufgerufen werden, mit denen man das eine Grundproblem verdeutlichen kann – von der 2010 durch eine Korrektur der bis dahin pro Tarifeinheit lautenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hin zur Tarifpluralität mit einer expliziten Bezugnahme auf die grundgesetzliche verankerte Koalitionsfreiheit – und nun zurück zur Tarifeinheit. Allerdings nur für die eine Seite, also für die Arbeitnehmer mit ihren Gewerkschaften:

Eva Roth hat ihren Leitartikel mit Tarifeinheit schwächt kleine Gewerkschaften überschrieben.

»Das Gesetz beschneidet die Rechte von kleinen Berufsgewerkschaften wie der GDL, dem Ärzteverband Marburger Bund und der Pilotenvereinigung Cockpit. Und das geht so: Wenn es für eine Berufsgruppe Tarifverträge von zwei Gewerkschaften gibt, dann soll künftig nur noch der Vertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb gelten. Bei der Bahn wird das Gesetz die größere Bahn-Gewerkschaft EVG stärken. In Kliniken kann Verdi darauf pochen, dass Ärzte nach den Verdi-Regeln vergütet werden und nicht nach den Verträgen des Marburger Bundes. Das will Verdi zurzeit nicht, aber die Zeiten können sich ändern.«

Sie weist darauf hin, dass viele Juristen das Gesetz für verfassungswidrig halten, weil die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit faktisch für einen Teil der Gewerkschaften ausgehebelt wird, denn die kleineren Gewerkschaften können für ihre Mitglieder nichts mehr durchsetzen, sobald ein größerer Konkurrenzverband die Bühne betritt. Die faktische Außerkraftsetzung des Streikrechts für die kleinen Gewerkschaften resultiert wiederum aus der Arbeitskampfrechtsprechung: Als „unverhältnismäßig“ gilt in der Rechtsprechung ein Streik unter anderem dann, wenn er auf ein Ziel gerichtet ist, das mit ihm gar nicht erreicht werden kann. Wenn aber ein angestrebter Tarifvertrag gar nicht erreicht werden kann, weil sowieso der der größeren Organisation gilt, dann müsste der Streik als „unverhältnismäßig“ bewertet und untersagt werden. Warum aber sollen sich dann Arbeitnehmer in der kleineren Gewerkschaft organisieren, wenn die nur im Windschatten der größeren Gewerkschaft segeln darf und kann? Damit aber stellt sich logischerweise die Existenzfrage der kleineren Organisationen.

Genau an diesem gewollten Effekt setzt die Kommentierung von Janko Tietz an, der seinen Beitrag unter die Überschrift Maßlosigkeit ist kein Grundrecht gestellt hat. Und dieser Kommentar beginnt schon mehr als populistisch, weil Ängste vor Chaos schürend:

»Sind Sie zufällig Lackierer bei Volkswagen? Oder Müllmann? Warum haben Sie noch keine eigene Gewerkschaft gegründet? Mit einer Gewerkschaft fürs Lackiererhandwerk oder einer fürs Abfallbeseitungswesen hätten Sie doch wunderbar Ihren Betrieb lahmlegen können. Einfach das doppelte Gehalt fordern, dann streiken – und schon stünden bei Volkswagen die Bänder still oder der Müll würde sich wochen- wenn nicht gar monatelang an den Straßen türmen.
Nichts anders haben Spartengewerkschaften wie die GDL (für Lokführer), die Vereinigung Cockpit (für Piloten) oder der Marburger Bund (für Ärzte) in der Vergangenheit getan: Betriebe in die Knie gezwungen, – man könnte auch sagen, erpresst – um Partikularinteressen durchzusetzen.«

Man möchte dem Mann zurufen: Wie wäre es mit etwas Empirie, bevor man solche Sachen raushaut? Offensichtlich geht es hier um das, was man in der Tarifpolitik mit dem Begriff der „Überbietungskonkurrenz“ zu fassen versucht. Die wird einfach mal so behauptet, um den Hammer, den man jetzt gegen die Sparten- bzw. Berufsgewerkschaften schwingt, zu legitimieren. Aber was sagen die Daten? Dazu ein Blick in meinen Beitrag Die kleinen egoistischen Wilden? Beiträge zur Versachlichung der Debatte über Berufs- und Spartengewerkschaften, in dem ich die lesenswerte Ausarbeitung Wirklich alles Gold, was glänzt? Zur Rolle der Berufs- und Spartengewerkschaften in der Tarifpolitik von Reinhard Bispinck rezipiere:

»Immerhin: »Hohe Tarifabschlüsse durch Cockpit (Lufthansa 2001), Marburger Bund (Ärzte 2006) und GDL (Deutsche Bahn 2008) legen den Schluss nahe: Wenn Berufsgewerkschaften antreten, erzielen sie deutlich bessere Ergebnisse.« Wie so oft kann es helfen, wenn man die Abschlüsse über einen längeren Zeitraum verfolgt. »Das Ergebnis: Bei der Deutschen Bahn hat die EVG in den Jahren 2007 bis 2014 etwas besser abgeschnitten als die GDL, bei der Lufthansa erreichten Cockpit ein Plus von 17 Prozent, UFO 21 Prozent und ver.di 27 Prozent.«

Und wie ist es mit der heftig diskutierten „Streikwelle“ durch diese Gewerkschaften, die auch Tietz an die Wand malt? Auch hier ist wieder ein nüchterner Blick angesagt: »Die Bedeutung der Streiks in der Tarifpolitik der Berufsgewerkschaften wird deutlich überschätzt. Es gibt zwar eine Reihe von spektakulären Arbeitskämpfen, die von Berufsgewerkschaften durchgeführt worden sind, aber keineswegs nur solche. Die normale Tarifrunde einer Berufsgewerkschaft ist nicht immer durch Warnstreiks oder Streiks gekennzeichnet. Im Gegenteil: Wir haben in den letzten Jahren ein völlig normales Tarifgeschäft beobachten können«, so Bispinck in seiner Analyse.

Aber lassen wir Janko Tietz fortfahren mit seinem Lobgesang auf das Tarifeinheitsgesetz, denn er sprich einen zentralen Punkt an:

»Wenn Konzerne wie die Deutsche Bahn oder die Lufthansa argumentierten, dass der Betriebsfrieden gestört werde, wenn es innerhalb eines Unternehmens zig Tarifverträge gibt, war das den Spartengewerkschaften herzlich egal …  Maßlosigkeit ist aber kein Grundrecht. Es ist Gift, wenn es innerhalb eines Unternehmens unterschiedliche Bedingungen für gleichwertige Arbeit gibt. Wenn es Gutverdiener gibt, die auf weniger gut Verdienende herabschauen. Wenn für sie deshalb weniger da ist, weil die anderen besonders dreist aufgetreten sind.«

Auch hier möchte man dem Kommentator zurufen: Ein Blick in die betriebliche Realität würde wirklich helfen. Das, was hier effektheischend als Überforderung der armen Unternehmen herausgestellt wird, machen die auf der anderen Seite jeden Tag in teilweise hyperkomplexen Strukturen selbst! Gerade die großen Unternehmen haben überhaupt kein Problem und erst recht keine Skrupel, vielfach „abgeschichtete“ Belegschaften zu managen, Stammbeschäftigte, Leiharbeiter, Werkvertragsbeschäftigte usw. – alle zu ganz unterschiedlichen Tarif- bzw. teilweise eben auch Nicht-Tarifbedingungen. Selbst ein Journalist, der das Gegenteil von gewerkschaftsfreundlich ist, Rainer Hank von der FAZ, hat den logischen Widerspruch klar erkannt und in einem bemerkenswerten Kommentar – Warum Weselsky nicht durchgeknallt ist – auf den Punkt gebracht:

»Es ist die Ironie der Geschichte, dass SPD-Minister sich zum Handlanger der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (und von Teilen des Deutschen Gewerkschaftsbundes) machen lassen: Die beiden Kartellverbände fühlen sich aus unterschiedlichen Gründen von den kleinen Gewerkschaften bedroht und verstehen es prächtig, ihre Machtanmaßung als Gemeinwohlinteresse zu kaschieren. In Wirklichkeit soll das Diktat der Mehrheit die Minderheit ersticken. Dabei hatten gerade die Arbeitgeberverbände noch nie ein Problem damit, durch Leiharbeit oder Werkverträge verursachte Lohnkonkurrenz in ihren Betrieben friedlich zu handhaben.«

Dem ist leider nichts hinzuzufügen.

Bleibt abschließend noch der Hinweis auf ein zweites Grundproblem des Tarifeinheitsgesetzes – es wird sich als veritables „Bürokratiemonster“ erweisen. Und diese Charakterisierung stammt von Leuten, die es wissen müssen, weil sie das Gesetz auszubaden haben. Also die Arbeitsrichter. Dazu der Artikel Arbeitsrichter rechnen mit mehr Streiks – schon die Überschrift muss irritieren, denn man verspricht uns doch gerade weniger Streiks durch das Ausschalten der angeblich bösen Kleinen. Diese Vorhersage kann man einem Positionspapier des Bundes der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit (BRA) entnehmen. Schauen wir uns deren Argumentation genauer an:
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei konkurrierenden Tarifverträgen nur noch der Vertrag der Mehrheitsgewerkschaft gilt. Maßgeblich ist die Mehrheit im Betrieb. Das scheint doch eindeutig. Wo soll hier ein Problem liegen? Mehrheit ist Mehrheit.

So einfach ist es eben nicht, die beiden zentralen Probleme liegen in den Begriffen „Betrieb“ und auch „Mehrheit“. Dazu liefert der Artikel de folgende Erläuterung am Beispiel der Tarifauseinandersetzungen bei der Deutschen Bahn, die ja gleichzeitig mit der GDL und der DGB-Gewerkschaft EVG verhandelt:

»Wenn das Tarifeinheitsgesetz bereits in Kraft wäre, dürfte die GDL weiter streiken, weil sie möglicherweise in einem der über 300 Bahnbetriebe die Mehrheit hat … „Ihr Tarifvertrag könnte irgendwo zur Anwendung kommen, deswegen dürfte sie auch streiken.“ Und zwar im gesamten Unternehmen. Das ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Nach Angaben eines EVG-Sprechers hat die GDL tatsächlich in einigen wenigen Bahnbetrieben die Mehrheit.«

Faktisch bedeutet das für die Praxis, dass man die „Betriebsfrage“ in den Unternehmen klären muss und dann zu ermitteln hat, wer denn konkret in dem Betrieb die Mehrheit hat. das hört sich einfacher an, als es daherkommt, denn man muss dafür wissen, ob und wer der Arbeitnehmer Mitglied in welcher Gewerkschaft ist. Gleichzeitig gibt es aber auch das Recht, dass man nicht gezwungen werden kann, seine Mitgliedschaft zu einer Gewerkschaft offenzulegen. Das wird viel Arbeit machen und sicher auch viele neuen Einnahmen auf der Seite der juristischen Fachkräfte generieren.

Damit aber nicht genug. Diese Ausgestaltung des Tarifeinheitsgesetzes kann sich als Streiksteigerungsprogramm erweisen:

»Wenn sowohl die EVG, als auch die GDL einen Tarifvertrag abgeschlossen haben, müsste laut Tarifeinheitsgesetz geklärt werden, welche Gewerkschaft in den einzelnen Bahnbetrieben mehr Mitglieder hat. Der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft würde dann in dem jeweiligen Betrieb gelten, der andere würde verdrängt.
Um in möglichst vielen Betrieben zum Zug zu kommen, müssten die Gewerkschaften um Mitglieder werben. Dieser Wettbewerb „kann durch das geplante Gesetz noch beflügelt werden“, schlussfolgert der Arbeitsrichter-Verband. „Der im Betrieb unterlegenen Gewerkschaft bleibt meist nichts anderes, als durch Streikmaßnahmen vermehrt auf sich aufmerksam zu machen.“«

Und es wird noch besser, wenn man die Hoffnung vieler Befürworter des neuen Gesetzes vor Augen hat, dass es jetzt wesentlich einfacher wird, Arbeitskampfmaßnahmen zu verbieten:

»Arbeitsgerichte könnten Streiks von Berufsgewerkschaften in aller Regel nicht einfacher als bisher verbieten, erläutert Vetter, der auch Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Nürnberg ist. Denn das Gesetz sieht vor, dass die Mehrheits-Verhältnisse erst dann geklärt werden, wenn beide konkurrierenden Tarifverträge vorliegen. „Während gestreikt wird, weiß das Gericht noch nicht, wer zum Zeitpunkt des Abschlusses mehr Mitglieder hat.“«

Alles klar? Und das soll eine sinnvolle Regelung sein?

Nein, natürlich nicht.

Und weitaus schlimmer – dieses Gesetz kann sich als Türöffner erweisen für die nächsten Schritte der Einschränkung des Streikrechts, die bereits vorbereitet werden und die dann alle, auch die DGB-Gewerkschaften treffen werden. Vgl. dazu meinen Beitrag Die Katze aus dem Sack lassen. Unionspolitiker fordern eine explizite Verankerung des Streikverbots für kleine Gewerkschaften und in der „Daseinsvorsorge“ Einschränkungen des Streikrechts für alle. Man benötigt nicht wirklich prognostische Kompetenzen um vorherzusagen, dass alsbald die nächsten Forderungen nachgeschoben werden. Und schneller als man denkt sind alle Gewerkschaften auf einer ziemlich glatten Rutschbahn nach unten.

Ein Klick als Streik im Kleinformat in der Welt der Wolke? Noch sehr unscharfe Bausteine eines digitalen Klassenkampfes der Unsichtbaren

Anschwellende Untergangsszenerien – so lassen sich viele Veröffentlichungen die Arbeitswelt der Zukunft betreffend derzeit charakterisieren. Ob nun die „Roboterisierungsdebatte“, die Auswirkungen von „Industrie 4.0“ oder auch die Beschreibung der „Crowd- oder Clickworker“ – meistens dominiert, ob bewusst oder unbewusst, die Perspektive auf Beschäftigte als Opfer einer Entwicklung, die unweigerlich, als sei sie aus sich selbst naturgesetzlichen Bewegungsimpulsen folgend und nicht von Menschen gemacht, zu einer Verflüchtigung von Arbeit und einer Auflösung der bekannten Arbeitsstrukturen führen müsse. Eine Entwicklung, bei der  das einzelnen Individuum immer stärker auf sich selbst verwiesen und in vielen Fällen auch sich selbst überlassen wird.

Und in der vor unseren Augen entstehenden „neuen“ Arbeitswelt scheint man mit einer Wiederkehr ganz alter Formen des Arbeitens konfrontiert zu werden, einer Renaissance des Tagelöhnertums beispielsweise, denn die „schöne neue Welt“ der Internet-Ökonomie hat nicht nur Platz für hippe Kreativlinge und Wissensarbeiter in durchaus attraktiv daherkommenden Beschäftigungsoasen wie Google & Co., sondern sie braucht auch ganz viele, die mit der „digitalen Drecksarbeit“ betraut werden müssen, so wie im real life heute auch unzählige Menschen in den unteren Etagen des Arbeitsmarktes ihre Dienste leisten müssen. Hinter den Kulissen der Internetgiganten machen viele Menschen digitale Drecksarbeit zum Hungerlohn. Ist das der „Arbeitsstrich des 21. Jahrhunderts“?, so die Fragestellung von Thomas Kutschbach, über die in dem Beitrag Digitale Drecksarbeit hinter unserem Rücken am 14.05.2015 berichtet wurde. Und wenn man dem Mainstream der Berichterstattung Glauben schenken würde, dann folgt daraus eine pessimistisch-resignierende Haltung dergestalt, dass man diesen „Kräften“, die da auf den „modernen“ Arbeitsmärkten wirken, nur wenig bis gar nichts wird entgegensetzen können. Dass man sich fügen muss in das Schicksalhafte dieser zahlreichen und undurchschaubaren Prozesse. Dass kollektive Gegenwehr unmöglich sein wird in diesen die Individualisierung im Sinne einer radikalen Vereinzelung metastasierenden Arbeitswelten.

Aber ist das wirklich so? Gibt es denn keine Anzeichen, dass sich auch in dem Bereich und damit unter extrem schwierigen Rahmenbedingungen eine eigene Art und Weise der Kollektivierung und des Widerstands gegen die scheinbar uneinnehmbare Macht der Auftraggeber und „Arbeitgeber“ entwicklen könnte?

Diese Frage mag für den einen oder anderen völlig aus der ferneren Zukunft gegriffen daherkommen, wo wir doch gerade hier in Deutschland konfrontiert sind mit Arbeitskämpfen, die einer längst vergangenen Welt zu entstammen scheinen. Die Lokführer, die sich scheinbar nur um sich selbst und ihre aus der Vergangenheit stammenden „Privilegien“ kümmernd, ein ganzes Land mit einer veritablen Mobilitätsbremse zumindest erheblich zu „entschleunigen“ vermögen, die Fachkräfte aus den Sozial- und Erziehungsdiensten, die erstmals kommunale Kindertageseinrichtungen in einem unbefristeten Streik lahmlegen, Mitarbeiter der Deutschen Post DHL, die sich wehren gegen eine Rutschbahn nach unten über Billigtöchter, in die sie sukzessive ausgelagert werden sollen oder die Amazon-Beschäftigten, die sich seit Jahren Mühen, ihren Arbeitgeber zu einem Tarifvertrag zu bewegen.

Aber dennoch lohnt die Blick durch das noch sehr enge Schlüsselloch auf die „neue Arbeitswelt“, denn die Probleme hinsichtlich der Organisierung der Beschäftigten bis hin zu der Frage, wie man dort so etwas wie „Arbeitskämpfe“ überhaupt auf die Beine stellen könnte, haben durchaus ihre Entsprechung in den aktuellen Streikaktionen, die alle im Dienstleistungsbereich, vor allem bei personenbezogenen Dienstleistungen, stattfinden. Und wo so etwas wie Streik wesentlich schwieriger zu organisieren und zu realisieren ist als in der alten Welt der Industrie.
Und mit dem Blick in die ersten Ausläufer der Zukunft hat sich Jonas Rest in seinem Artikel Der digitale Klassenkampf der Unsichtbaren beschäftigt.

„Ich bin ein Mensch, kein Algorithmus. Wir sind atmende Lebewesen, die ihre Familien ernähren.“ Das sind Worte von Kristy Milland aus Toronto aus einer E-Mail an Amazon-Chef Jeff Bezos. Aber warum hat sie diese Feststellung gerade an Bezos geschickt?

»Milland, 36 Jahre alt, wird von Amazon … als Computerprogramm vermarktet. Als „künstliche künstliche Intelligenz“. So nennt Amazon die Dienstleistung, die mehr als 500 000 Arbeiter wie Milland auf der Plattform Amazon Mechanical Turk erbringen. Turker nennen sie sich selbst. Sie erledigen dort Mikro-Aufträge, für die es zu aufwendig wäre, ein Programm zu programmieren.«

Und Kristy Milland ist gleichsam ein „Urgestein“ dessen, was als neue Arbeitswelt diskutiert wird:

»Die Kanadierin war eine der ersten, die auf Amazons Plattform arbeitete. Sie begann im November 2005, zunächst in Teilzeit. Als ihr Mann 2010 seinen Job verlor, begann sie Vollzeit zu arbeiten, bis zu 17 Stunden am Tag. Inzwischen hat Milland 834 186 Aufträge auf der Plattform erledigt. Für einen hat sie im Durchschnitt 19 Cent bekommen.«

Sie ist eine reale Person, ein Mensch – und wird dennoch auf Amazon Mechanical Turk als Computerprogramm gehandelt, nicht als konkreter Mensch. Warum? Sie selbst schätzt das so ein: „Wenn die Auftraggeber das Gefühl haben, es mit einem Computerprogramm zu tun zu haben, müssen sie sich keine Gedanken darüber machen, ob ein Mensch davon leben kann, wenn er für zwei Cent eine Aufgabe erfüllt. Es macht die Ausbeutung leichter.“ Aber sie will sich nicht länger fügen. Sie hat begonnen, die Turker zu organisieren und sie spricht reichlich euphemistisch bereits von einer „digitalen Arbeiterbewegung“. Zu einer Arbeiterbewegung gehört immer auch die Option (und hin und wieder auch die Praxis) des Arbeitskampfes gegen den Arbeitgeber. Aber sie ist realistisch: „Ein Streik ist schwierig, wenn man niemals sehen kann, ob die anderen Turker auch streiken – und die Personen aus über hundert verschiedenen Ländern kommen“. Hinzu kommt: Crowdworker haben keinen Arbeitsvertrag. Für sie gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Internet-Plattformen. Doch in den AGB „werden Auftraggeber und Plattformen einseitig geschützt, Crowdworker sind fast rechtlos“, urteilt Thomas Klebe, Leiter des gewerkschaftsnahen Hugo-Sinzheimer-Instituts für Arbeitsrecht.

Die Turker haben dennoch Wege gefunden, sich abzusprechen. Sie treffen sich in Online-Foren. Beispielsweise auf Turker Nation. Und da erfährt man dann, dass es ein Werkzeug für die Beschäftigten gibt: »Turkopticon ist eine Erweiterung für den Browser, mit der Auftraggeber bewertet und so dubiose Angebote gemieden werden können. So überziehen die Turker Amazons Plattform mit ihrem eigenen Netz.« Worin liegt die Bedeutung dieses kleine Programms? Dazu Jonas Rest in seinem Artikel:

Es ist ein kleines Werkzeug des digitalen Klassenkampfes. Wenn ein Auftraggeber sich nicht korrekt verhält, haben die Turker nun ein Mittel, um Druck zu machen. „Wenn Auftraggeber schlechte Bewertungen bei Turkopticon bekommen, merken sie das“, sagt Milland. Die Profi-Turker, die nach Millands Erfahrungen rund 80 Prozent der Arbeit erledigen, meiden den Auftraggeber dann. Die zehn- oder sogar hunderttausende Mini-Aufgaben werden dann nur langsam abgearbeitet – insbesondere solche, für die nur besonders qualifizierte Turker zugelassen sind. „Ein Streik im Kleinformat“, sagt Milland. „Die Auftraggeber korrigieren dann meist ihr Verhalten.“

Seit einem Jahr beginnen die Turker, die eigene Welt der nur auf sich selbst bezogenen Gegen-Bewertung zu verlassen und sie wenden sich direkt an Jeff Bezos als Verantwortlichen bei Amazon:

»Das Ziel der Kampagne: Amazon dazu zu bringen, mit der Qualität der Turker zu werben, anstatt sie zu verstecken, um die Plattform als spottbillige Auftragserledigungsmaschine zu positionieren. „Wir haben begonnen, unser Gesicht zu zeigen“, sagt Milland.«

Und der Artikel endet mit einer „Ironie der Geschichte“, dem Wiederaufleben eines Merkmals der „alten“ Welt des Arbeitskampfes – den Streikposten:

»Besonders eine der ältesten Aktionsformen der Arbeiterbewegung lässt Milland nicht mehr los: Streikposten. Mit ihnen will sie die Amazon-Zentrale lahmlegen. Die Turker müssten dabei auch nicht die Sperrung ihrer Konten fürchten. Milland sagt: „Die Ironie wäre, dass Amazon keine Ahnung hätte, wer wir sind.“ Der Konzern interessiert sich ja nicht für die Identität der Turker.«

Fazit: Gleichsam in einem sehr frühen embryonalen Zustand sehen wir erste Geh-Versuche in einem völlig individualisierten und mehr als heterogenen Feld. Aber wieder einmal zeigt sich: Kollektivierung war und bleibt eines der zentralen Ansatzpunkte gewerkschaftlicher Arbeit. Man darf gespannt sein, ob es gelingen kann und wird, dass sich die Arbeitnehmer zusammenschließen und etwas werden bewegen können. Sicher ist das angesichts der Rahmenbedingungen keineswegs, aber eben auch nicht ein von vornherein zum Scheitern verurteiltes anspruchsvolles Unterfangen.

Das Tarifeinheitsgesetz ante portas – Andrea Nahles (und die SPD) allein zu Haus? Vom doch gefährdeten Streikrecht und mehr statt weniger Streiks

In wenigen Tagen wird der Deutsche Bundestag über das „Tarifeinheitsgesetz“ entscheiden – und so, wie es derzeit aussieht, wird die übermächtige große Koalition das Gesetz verabschieden.
Der Deutsche Bundestag schreibt mit Blick auf den 22. Mai 2015 in seiner Vorabberichterstattung:

»Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit der einstündigen abschließenden Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Tarifeinheit (18/4062). Ziel der Vorlage ist es laut Bundesregierung, „die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern“. Diese werde gefährdet, wenn in einem Unternehmen mehrere Gewerkschaften für eine Berufsgruppe Tarifabschlüsse durchsetzen wollten und es dabei zu „Kollisionen“ komme, die der Aufgabe der Ordnung des Arbeitslebens nicht mehr gerecht werden könnten, so die Regierung. Dagegen wendet sich sowohl ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/4184), die in dem Tarifeinheitsgesetz einen „Verfassungsbruch mit Ansage“ sieht, als auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/2875), die durch die geplante gesetzliche Tarifeinheit die Existenzberechtigung von Gewerkschaften infrage gestellt sieht. Beide Anträge werden ebenfalls abschließend beraten.«

Die Kritiker des Tarifeinheitsgesetzes haben immer wieder als einen ihrer zentralen Kritikpunkte darauf hingewiesen, dass durch dieses Gesetz das Streikrecht eingeschränkt wird, was die zuständige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bislang stets verneint hat. Nun aber hat die Bundesregierung zum ersten Mal zugegeben, dass mit dem Gesetz zur Tarifeinheit das Streikrecht eingeschränkt wird. Und dieser Punkt ist verfassungsrechtlich von größter Bedeutung. Zumindest berichtet das Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung in seinem Artikel Regierung schürt Zweifel am Tarifgesetz. Er bezieht sich auf eine Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Anette Kramme (SPD), auf eine Kleine Anfrage der Grünen.

Und hier der entscheidende Passus aus dem Artikel:

»Die Grünen-Arbeitsmarktpolitikerin Beate Müller-Gemmeke hatte wissen wollen, ob die Arbeitsgerichte künftig auf der Grundlage des geplanten Gesetzes einen Streik als „unverhältnismäßig“ untersagen können. Denn der Kern des Gesetzes wird sein, dass im Falle rivalisierender Gewerkschaften in einem Betrieb nur noch der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft gelten soll, die dort die meisten Mitglieder hat. Als „unverhältnismäßig“ gilt in der Rechtsprechung ein Streik unter anderem dann, wenn er auf ein Ziel gerichtet ist, das mit ihm gar nicht erreicht werden kann. Staatssekretärin Kramme antwortete den Grünen: Die Prüfung eines Streiks durch ein Gericht „kann ergeben“, dass dieser „unverhältnismäßig sein kann, soweit ein Tarifvertrag erzwungen werden soll, dessen Inhalte evident nicht zur Anwendung kommen“.«

Die Koalition will das Gesetz am kommenden Freitag im Bundestag verabschieden. Fast alle Berufsgewerkschaften haben eine Klage dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. Und sie werden das mit guten Erfolgsaussichten machen können. Aber – bis es zu einer entsprechenden Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts kommen kann und wird, geht einige Zeit ins Land und für die eine oder andere Sparten- bzw. Berufsgewerkschaft kann das existenzbedrohende Folgen haben.

Der Marburger Bund hat dazu übrigens den folgenden Tweet abgesetzt:

»Nahles in der „Allgemeinen Zeitung“ (Mainz) zum ‪#‎Tarifeinheitsgesetz‬: „Die Mehrheit ist noch nicht sicher. Das liegt aber nicht an der SPD.“«

Wenn dem so sein sollte, dann sollte der eine oder andere Sozialdemokrat noch mal ganz fest in sich gehen. Ansonsten wird am Freitag, wenn im Bundestag die Abstimmung ansteht, ein weiterer Treppenwitz der Geschichte geschrieben werden: Eine sozialdemokratische Arbeitsministerin beschädigt das Streikrecht und diese Beschädigung wird sich nicht nur gegen die renitente Lokführergewerkschaft GDL richten, sondern die Gewerkschaften insgesamt treffen. Man kann sich schon vorstellen, beim wem dann am Ende der Woche die Sektkorken knallen werden. Traurig. Vielleicht aber auch nur Ausdruck der Tatsache, was passiert, wenn man kein festes Wertefundament (mehr) hat, von dem aus man Politik gestaltet.

Und es gibt noch weitere, nur auf den ersten Blick technisch daherkommende Aspekte zu berücksichtigen: Joachim Jahn berichtet in seinem Artikel „Untaugliche Tarifeinheit“ aus der Print-Ausgabe der FAZ vom 13.05.2015: »Arbeitsrichter erwarten mehr statt weniger Streiks.«

Wie das? Wurde dem interessierten Bürger nicht gerade das Gegenteil versprochen, beispielsweise durch die „Zähmung“ der renitenten Lokführer?

»Das geplante Gesetz zur Tarifeinheit stößt bei jenen auf vernichtende Kritik, die es anwenden müssen – den Arbeitsrichtern. „Völlig illusorisch“ sei die Erwartung der Politik, dass Arbeitsgerichte dann im Eilverfahren Streiks verbieten könnten, sagte der Vorsitzende des Bundes der Arbeitsrichter, Joachim Vetter«, berichtet Jahn. Warum das?

Die Erwartung der Politik, dass Arbeitsgerichte im Eilverfahren Streiks verbieten könnten, habe die Koalition nicht in das Gesetz selbst hineingeschrieben, sondern in dessen Begründung versteckt. „Ausführungen in Gesetzesbegründungen haben aber keine Bindungswirkung für die Gerichte“, wird Vetter in dem Artikel zitiert.

Ein weiterer Grund für die ablehnende Einschätzung des Arbeitsrechtlers:

»Nicht praktikabel sei auch die Erwartung, dass Richter bei einem Antrag auf ein Streikverbot feststellen können, welches jeweils die größere Gewerkschaft sei. Denn darüber müssten Arbeitsrichter in Eilverfahren innerhalb von Stunden oder Tagen entscheiden. Doch dürften Arbeitgeber ihre Beschäftigten gar nicht nach ihrer Mitgliedschaft fragen.«

In welchen Umsetzungsabgründen wir mit dem neuen Gesetz geraten würden, kann man auch an dem folgenden Punkt erkennen – hinsichtlich der gerade nicht simplen Frage, was denn eigentlich ein „Betrieb“ sei:

»Zu zahlreichen Streitigkeiten wird es nach Vetters Einschätzung ferner darüber kommen, wann ein „Betrieb“ vorliegt. Dieser stellt nämlich dem Gesetz zufolge den Maßstab dafür da, welche Arbeitnehmerorganisation die Mehrheit oder Minderheit vertritt; er wird dort aber nicht definiert. Sollte man sich nach den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes richten, wäre überdies zu klären, was für „Betriebsteile“ und „gewillkürte Betriebe“ gelte.«

Es wird sogar die Vorhersage gewagt, dass am Ende mehr statt weniger Streiks zu erwarten sind:

»Der Richterverband fürchtet ohnehin, dass die Wirkung des Tarifeinheitsgesetzes nach hinten losgeht. Entgegen der Absicht von CDU/CSU und SPD werde es nämlich die Anreize zum Streik noch steigern, weil Spartengewerkschaften nun zur Durchsetzung eines eigenen Tarifvertrags erst recht um Mitglieder kämpfen müssten, um die notwendige Mehrheit in den Betrieben zu erlangen.«

Zahlreiche Akteure, darunter der Marburger Bund, die GDL und der Deutsche Beamtenbund haben zwischenzeitlich bereits angekündigt, dass sie gegen das Tarifeinheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen werden. Sie können sich auf diesem Weg bestätigt und gestärkt fühlen durch die folgenden Ausführungen des Arbeitsrechtlers Joachim Vetter:

»Das Tarifeinheitsgesetz hält er dagegen kaum für verfassungsmäßig. Die Verdrängung der Abkommen, die die jeweilige Minderheitsgewerkschaft abschließt, sei schon sehr problematisch. In jedem Fall unverhältnismäßig und nicht nachvollziehbar sei aber, dass diese sich dem Tarifvertrag der größeren Konkurrenz nur dann anschließen darf, wenn sie zuvor kollidierende Regelungen abgeschlossen hat.«

Interessant in diesem Zusammenhang auch ein Blog-Beitrag der ehemaligen stellvertretenden DGB-Bundesvorsitzenden Ursula Engelen-Kefer unter der Überschrift Streiks für die Dienstleistungsgesellschaft: Sie sieht wie andere auch eine direkte Verantwortung des derzeit durch den Bundestag getriebenen Gesetzentwurfs zur Tarifeinheit für die Eskalation der Konflikte bei der Deutschen Bahn:

»Warum sollte die Bahn ein kompromißfähiges Angebot vor allem bezüglich der Einbeziehung der Lokrangierführer vorlegen, wenn nach Verabschiedung des Gesetzes und dessen Geltung ab Juli diesen Jahres, die Streikfähigkeit der GdL gebrochen ist. Und warum sollten die GdL und ihr Vorsitzender jetzt einlenken, wenn sie nach Einführung des Tarifeinheitsgesetzes ihre tarifpolitischen Vorstellungen nicht mehr durchsetzen kann, weil ihr Streikrecht faktisch abgeschafft wurde? Warum sollte sich eine größere Gewerkschaft im Vorfeld mit der kleineren über tarifliche Regelungen einigen, wenn die kleinere auch einfach ausgeschaltet werden kann?«

Aber sie geht noch erheblich weiter. Sie sieht und begründet die Notwendigkeit einer spürbaren Aufwertung der personenbezogenen Dienstleistungen – ob bei Lokführern, Erzieherinnen oder anderen Berufsgruppen. Und de wir man ihnen nicht kampflos gewähren. »Hilfreich wäre, wenn die Bundesregierung diese notwendigen Umstrukturierungen im Gefälle von Löhnen und Arbeitsbedingungen fördern und nicht durch ein verfassungswidriges Streikverbot für Spartengewerkschaften und ihren Einsatz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den personenbezogenen Dienstleistungen einschränkt.«