Nach zehn langen Jahren kommt das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis, dass mittellose Hochschulzugangsberechtigte sich nicht auf einen subjektiven verfassungsrechtlichen Anspruch auf staatliche Leistungen zur Ermöglichung eines Studiums berufen können. Und baut einen bemerkenswerten Absatz in das Urteil ein

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz BAföG) wurde im Jahr 1971 unter Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) für finanziell bedürftige Schüler und Studierende eingeführt, um durch eine „individuelle Ausbildungsförderung auf eine berufliche Chancengleichheit hinzuwirken“. Zum ersten Mal wurde ein einklagbarer Rechtsanspruch auf die Studienfinanzierung eines Hochschulstudiums geschaffen und die Förderung nicht mehr von besonderen Leistungen abhängig gemacht (wie z.B. beim 1957/58 eingeführten Honnefer Modell), so Angela Borgwardt in ihrem 2021 veröffentlichten Beitrag „… Happy Birthday BAföG! Aber: Du musst Dich ändern!“. Rechtsanspruch und einklagbar? Da wird der eine oder andere an die seit vielen Jahren geführte Debatte über die (nicht) ausreichende Höhe der BAföG-Leistungen denken.

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Ein sozialpolitisches Trümmerfeld als Hinterlassenschaft. Zahlreiche Gesetzesvorhaben der Ampel-Koalition bleiben auf den letzten parlamentarischen Metern liegen

Was für ein desaströses Ende der als „Fortschrittskoalition“ gestarteten Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Ein Ende mit Schrecken, aber nicht nach einem kurzem, heftigen und nicht mehr lösbaren Konflikt, sondern nach monatelangem Siechtum. Man hätte sich schon längst trennen können und müssen. Aber jetzt, wo sich das Jahr seinem Ende zuneigt, kommt das Aus und die daraus resultierende fehlende Mehrheit im Bundestag zu einem der ungünstigsten Zeitpunkte, die man sich mit Blick auf die zahlreichen gesetzgeberischen Baustellen vorstellen kann, denn wann auch immer dem Bundeskanzler und seiner Reste-Regierung das Misstrauen ausgesprochen wird – alsbald im neuen Jahr wird gewählt werden müssen und ab sofort wird der Wahlkampf beginnen. Keine guten Aussichten, um noch vor dem Abschluss stehende Gesetzesvorhaben der bisherigen Ampel-Koalition über die parlamentarischen Hürden zu bringen.

In der Sozialpolitik wird das schmerzhafte Folgen haben, denn wichtige gesetzliche Neuregelungen stehen kurz vor dem Abschluss. Unabhängig von der inhaltlichen Bewertung der einzelnen Vorhaben werden auch Maßnahmen hinten runterfallen, die bei sachlicher Betrachtung notwendig sind oder die (eigentlich) keinen Aufschub dulden. Auf alle Fälle werden zahlreiche sozialpolitische Baustellen bis zur Neuwahl und der dann folgenden Zeit der Konstituierung einer neuen Bundesregierung einfach stillgelegt, bis dann irgendwann im Frühjahr ein neuer Bautrupp mal vorbeischauen wird.

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Wieder neue Zahlen zu den Menschen mit einer Demenzerkrankung. Und warum man bei den jüngeren Menschen noch genauer hinschauen sollte

Es sind heute schon viele Menschen, die unter uns leben und an einer Demenzerkrankung leiden. »Nach neuesten Berechnungen leben in Deutschland derzeit rund 1,84 Millionen Menschen mit einer Demenzerkrankung. Die meisten von ihnen sind von der Alzheimer-Krankheit betroffen. Im Laufe des Jahres 2023 sind zwischen 364.000 und 445.000 Menschen neu an einer Demenz erkrankt. Die Lebenserwartung in Deutschland steigt erfreulicherweise immer weiter an. Infolge dieser demografischen Veränderungen kommt es aber auch zu weitaus mehr Neuerkrankungen als zu Sterbefällen unter den bereits an einer Demenz Erkrankten. Aus diesem Grund nimmt die Zahl der Demenzerkrankten auch in den kommenden Jahrzehnten kontinuierlich zu. Je nachdem, wie sich die Altersstruktur der Bevölkerung insgesamt entwickelt, wird sich die Zahl der Menschen mit Demenz über 65 Jahren bis zum Jahr 2050 auf 2,3 bis 2,7 Millionen erhöhen.« (Quelle: Deutsche Alzheimer Gesellschaft stellt neue Zahlen zur Demenz vor: In den kommenden Jahren immer mehr Menschen betroffen, 04.09.2024).

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Das Nationale Forschungsprogramm „Fürsorge und Zwang – Geschichte, Gegenwart, Zukunft“ (NFP 76). In der Schweiz

Im Jahr 2017 beauftragte der Bundesrat den Schweizerischen Nationalfonds (SNF), ein Forschungsprogramm zum Thema Fürsorge und Zwang durchzuführen. Bis Ende 2023 analysierten rund 150 Wissenschaftler in 29 Projekten des Merkmale, Mechanismen und Wirkungen der schweizerischen Fürsorgepolitik und -praxis.

Wer in der Schweiz in Not gerät und auf Hilfe angewiesen ist, wird vom Sozialwesen unterstützt. Kindes- und Erwachsenenschutz, Sozialhilfe, Opferberatung und weitere Stellen helfen Kindern und Jugendlichen, Kranken und Menschen mit Behinderungen, Migranten und Geflüchteten. Das Sozialwesen und der Sozialstaat sind aber historisch belastet. Mehrere hunderttausend Menschen waren im 20. Jahrhundert von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen betroffen, viele wurden Opfer von Misshandlung, Missbrauch und wirtschaftlicher Ausbeutung, berichtet der Schweizer Nationalfonds.

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Das Europa der EU und die Sozialpolitik

Eigentlich hat die EU in der Sozialpolitik keine Zuständigkeit, das sollen die Mitgliedsstaaten in eigener Verantwortung nationalstaatlich machen. Aber grau ist alle Theorie und in der wirklichen Wirklichkeit hat sich schon seit langem eine zunehmend eigenständigere „EU-Sozialpolitik“ herausgebildet und das europäische Recht und vor allem die europäische Rechtsprechung über den Europäischen Gerichtshof (EuGH) üben immer intensiver Einfluss aus auf die (eigentlich) nationalstaatliche Ausgestaltung der Sozialpolitik.

Gerade die vergangenen Jahre haben immer öfter zeigen können, dass die Bedeutung der europäischen Ebene – und damit des Europäischen Parlaments – in vielen sozialpolitisch relevanten Handlungsfeldern zugenommen hat. Auch wenn die Befugnisse und die konkreten Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Europäischen Parlaments im komplizierten Zusammenspiel mit Kommission sowie dem Rat der Europäischen Union (noch?) begrenzt bis verbaut sind, können aus dem Parlament sozialpolitisch förderliche oder eben auch hemmende Impulse gesetzt werden. Von daher ist die EU-Ebene nicht nur vor dem Hintergrund der Wahlen zum Europäischen Parlament von einer (wichtiger werdenden) sozialpolitischen Bedeutung.

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