Milliarden-Beträge von der Pflege- an die Rentenversicherung und was unten ankommt. Zugleich ein weiteres Lehrstück für die Komplexität sicher gut gemeinter sozialpolitischer Systeme

Die Pflegekassen haben 2023 rund 3,7 Milliarden Euro an Beiträgen für pflegende Angehö­rige in die Rentenkasse eingezahlt. Damit hätten sich die Zahlungen fast vervierfacht. Zehn Jahre zuvor waren es 900 Millionen Euro. So eine Meldung, die Ende 2024 veröffentlicht wurde: Pflegekassen zahlen 3,7 Milliarden Euro in Rentenversicherung. Das ist schon eine Hausnummer. Der eine oder andere wird in Zeiten, in denen von massiven Finanzproblemen der Pflegeversicherung berichtet wird, angesichts der Größenordnung schlucken. Und zugleich daran denken, dass diese Summe aus Beitragsmitteln der umlagefinanzierten sozialen Pflegeversicherung aufgebracht werden muss – für eine Leistung, die man durchaus gesamtgesellschaftlichen Aufgaben zuordnen kann, womit wir mittendrin wären in der Diskussion über (möglicherweise) versicherungsfremde Leistungen der Sozialversicherung.

Und vielleicht erinnert sich der eine oder andere daran, dass hier bereits vor Jahren das Thema Rentenbeiträge für pflegende Angehörige durchaus kritisch behandelt worden ist: Wieder einmal: Von gut gemeinten Verbesserungen für pflegende Angehörige, diesmal bei der Rente. Und einem nicht nur rechnerischen Irrgarten als Folge bürokratischer Differenzierung, so ist der Beitrag überschrieben, der am 15. April 2018 publiziert wurde. Nicht ohne Grund wird die damalige Überschrift erneut aufgegriffen.

mehr

Sozialabgaben auf Kapitalerträge – ein Schnellschuss im Wahlkampf und erwartbare Abwehrreflexe. Zugleich der Hinweis auf ein ganz großes Fragezeichen bei der Finanzierung der Sozialversicherung

Was hat ihn da geritten, mag der eine oder andere gedacht haben: Als Finanzierungsquelle für die Krankenkassen sollten auch Kapitaleinnahmen herangezogen werden. Das hatte der Kanzlerkandidat der Grünen, Robert Habeck, in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ am 12. Januar 2025 gesagt. „Wir würden gern die Beitragsgrundlage erhöhen“, so Habeck. Er kritisierte, dass Kapitalerträge bisher von Sozialversicherungsbeiträgen freigestellt seien. Arbeitslöhne würden dadurch stärker belastet als Kapitalerträge. „Deswegen schlagen wir vor, dass wir auch diese Einkommensquellen (…) sozialversicherungspflichtig machen“, sagte er. Das sei ein Schritt zu mehr Solidarität innerhalb des Systems, so dieser Bericht: Habeck will Sozialabgaben auf Kapitalgewinne. Und weiter kann man dort lesen: »Umgehend kommt Kritik an dem Vorschlag.« CSU-Parteichef Markus Söder wird mit den Worten zitiert: „Die Grünen wollen nicht nur höhere Steuern. Jetzt wollen sie auch noch ans Sparguthaben der Menschen und ihre Erträge ran. Das lehnen wir grundlegend ab. Auf schon einmal versteuertes Geld dürfen keine zusätzlichen Beiträge und Steuern erhoben werden.“ Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) warnte davor, dass ein solcher Schritt die Mittelschicht besonders belasten würde. Pflichtversicherte müssten dann gegebenenfalls bis zur Beitragsbemessungsgrenze Beiträge auf Kapitalerträge zahlen, so der SdK-Vorstandsvorsitzende Daniel Bauer. Und dann wurden noch ganz andere Kaliber aufgefahren.

mehr

Die Älteren und die Berichte über sie. Daran herrscht kein Mangel. Zugleich ein Déjà-vu-Erlebnis

Einmal in jeder Legislaturperiode wird seit dem Jahr 1993 „ein Bericht zu einem seniorenpolitischen Schwerpunktthema“ erarbeitet und veröffentlicht, so das zuständige Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Am Anfang nannte man das noch schnörkellos „Altenbericht“ (vgl. Erster Altenbericht der Bundesregierung, BT-Drs. 12/5897 vom 28.09.1993). Danach wurde das dann ein Stück weit entsubjektiviert und man nennt die Ausarbeitungen nun „Altersberichte“ bzw. ganz korrekt „Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland“.

Und rechtzeitig vor dem vorzeitigen Ende der laufenden Legislaturperiode wurde Anfang des Jahres der nun „Neunte Altersbericht“ veröffentlicht – wobei man wissen muss, dass die Altersberichte von einer Sachverständigenkommission erarbeitet werden, die in jeder Legislaturperiode neu berufen wird – diesmal unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Martina Brandt (TU Dortmund):

➔ Neunter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland. Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen, BT-Drs. 20/14450 vom 09.01.2025.

➔ Website zum 9. Altersbericht der Bundesregierung: https://www.neunter-altersbericht.de

mehr

Nach zehn langen Jahren kommt das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis, dass mittellose Hochschulzugangsberechtigte sich nicht auf einen subjektiven verfassungsrechtlichen Anspruch auf staatliche Leistungen zur Ermöglichung eines Studiums berufen können. Und baut einen bemerkenswerten Absatz in das Urteil ein

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz BAföG) wurde im Jahr 1971 unter Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) für finanziell bedürftige Schüler und Studierende eingeführt, um durch eine „individuelle Ausbildungsförderung auf eine berufliche Chancengleichheit hinzuwirken“. Zum ersten Mal wurde ein einklagbarer Rechtsanspruch auf die Studienfinanzierung eines Hochschulstudiums geschaffen und die Förderung nicht mehr von besonderen Leistungen abhängig gemacht (wie z.B. beim 1957/58 eingeführten Honnefer Modell), so Angela Borgwardt in ihrem 2021 veröffentlichten Beitrag „… Happy Birthday BAföG! Aber: Du musst Dich ändern!“. Rechtsanspruch und einklagbar? Da wird der eine oder andere an die seit vielen Jahren geführte Debatte über die (nicht) ausreichende Höhe der BAföG-Leistungen denken.

mehr

Ein sozialpolitisches Trümmerfeld als Hinterlassenschaft. Zahlreiche Gesetzesvorhaben der Ampel-Koalition bleiben auf den letzten parlamentarischen Metern liegen

Was für ein desaströses Ende der als „Fortschrittskoalition“ gestarteten Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Ein Ende mit Schrecken, aber nicht nach einem kurzem, heftigen und nicht mehr lösbaren Konflikt, sondern nach monatelangem Siechtum. Man hätte sich schon längst trennen können und müssen. Aber jetzt, wo sich das Jahr seinem Ende zuneigt, kommt das Aus und die daraus resultierende fehlende Mehrheit im Bundestag zu einem der ungünstigsten Zeitpunkte, die man sich mit Blick auf die zahlreichen gesetzgeberischen Baustellen vorstellen kann, denn wann auch immer dem Bundeskanzler und seiner Reste-Regierung das Misstrauen ausgesprochen wird – alsbald im neuen Jahr wird gewählt werden müssen und ab sofort wird der Wahlkampf beginnen. Keine guten Aussichten, um noch vor dem Abschluss stehende Gesetzesvorhaben der bisherigen Ampel-Koalition über die parlamentarischen Hürden zu bringen.

In der Sozialpolitik wird das schmerzhafte Folgen haben, denn wichtige gesetzliche Neuregelungen stehen kurz vor dem Abschluss. Unabhängig von der inhaltlichen Bewertung der einzelnen Vorhaben werden auch Maßnahmen hinten runterfallen, die bei sachlicher Betrachtung notwendig sind oder die (eigentlich) keinen Aufschub dulden. Auf alle Fälle werden zahlreiche sozialpolitische Baustellen bis zur Neuwahl und der dann folgenden Zeit der Konstituierung einer neuen Bundesregierung einfach stillgelegt, bis dann irgendwann im Frühjahr ein neuer Bautrupp mal vorbeischauen wird.

mehr