Über das unauflösbare Dilemma zwischen Bedürftigkeit und Vermögen in einer steuerfinanzierten bedürftigkeitsabhängigen Sozialhilfe oder: Wenn Politiker mal eben die Systemfrage stellen

Grundsätzlich ist die Sache relativ einfach: Sozialhilfe bzw. Grundsicherung kann man bekommen, wenn man nichts (mehr) hat. Wenn aber Einkommen und vor allem wenn Vermögen vorhanden ist, dann muss man darauf zurückgreifen, bevor der Staat bzw. die Gemeinschaft der Steuerzahler helfend einspringen. Also erst einmal verwerten, was da ist und dann auf die Hilfe der anderen vertrauen können. Im Kern geht es um die Vorstellung und die konkrete Voraussetzung von Bedürftigkeit, die gegeben sein muss, bevor das Existenzminimum von anderer Seite gesichert werden muss.

Der Gesetzgeber hat das im SGB II so formuliert: Im § 7 Abs. 1 Nr. 3 dieses Gesetzes findet man den Hinweis, dass Leistungen der Grundsicherung Personen erhalten, die „hilfebedürftig sind“. Zum Begriff der Hilfebedürftigkeit wird dann im § 9 SGB II ausgeführt:

»(1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
(2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Bei unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft lebender Partnerin oder lebenden Partners zu berücksichtigen … 5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.«

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Die abgehobene und letztendlich verlogene Hartz IV-Debatte

Jetzt wird das Thema durch die Talkshows getrieben – oftmals ein guter Indikator, dass der Höhepunkt einer den Gesetzen der Erregungs- und Aufmerksamkeitsökonomie folgenden öffentlichen Debatte überschritten wurde und dass das Thema demnächst im medialen Mülleimer landet, weil bereits die nächste Sau darauf wartet, durch das Dorf hecheln zu müssen.
Dabei gäbe es wahrlich viele Gründe, über das Thema Hartz IV zu streiten und ernsthaft über Alternativen oder wenigstens doch substanzielle Korrekturen zu streiten. Wir reden hier nicht über irgendeinen Orchideen-Bereich, sondern um den letzten Außenposten unseres Sozialstaats, von dem allerdings eine Menge Menschen betroffen und abhängig sind. Um es genau zu beziffern: 5.950.000. So viele Menschen haben im März 2018 Leistungen aus dem Grundsicherungssystem bezogen. Und schon der etwas genauere Blick auf die Zahlen wird den einen oder anderen irritieren. Von den gut sechs Millionen „Hartz IV-Beziehern“ – im Technokraten-Deutsch werden die „Regelleistungsberechtigte“ genannt – waren 4,3 Mio. (71,6 Prozent)  erwerbsfähig, davon sind 1,6 Mio. (37,5 Prozent) als arbeitslos bei einem Jobcenter gemeldet.

Irritieren wird das den einen oder anderen, weil in der öffentlichen Debatte – ob bewusst oder unbewusst – in der Regel diese Gleichung aufgemacht wird: Hartz IV-Bezieher = Arbeitslose = Langzeitarbeitslose. Die gehören auch dazu, sie sind aber noch nicht einmal die Mehrheit derjenigen, die sich unter dem weiten Dach des Grundsicherungssystems versammelt haben bzw. dort Unterschlupf suchen müssen. 

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Abstruse Berechnungen, die dann auch noch viele übernehmen. Ein schräger Vergleich zwischen Hartz IV und Arbeitseinkommen

Jens Spahn, der neue Bundesgesundheitsminister, tobt durch die Medien mit Kommentierungen zur angeblichen Lage der Nation, die sämtlichen Lehrbuchempfehlungen der Aufmerksamkeitsökonomie entsprechen und damit auch ihre beabsichtigte Wirkung entfalten. Er ist im Gespräch und über ihn wird gesprochen und gestritten. Das folgt dem Muster einer durchaus erfolgreichen medialen Inszenierung, bei der es, wir kennen das, oftmals überhaupt nicht um die Inhalte, geschweige denn um die betroffenen Menschen geht, sondern darum, das eigene Lager zu bedienen. Das macht er gut.
Aber weniger gut machen andere ihren Job, beispielsweise Medien, die gar von sich behaupten, hinter ihnen würden sich die klugen Köpfe versammeln. Ausgangspunkt war die im Kontext der hitzigen Tafel-Debatte getätigte Aussage von Jens Spahn, Hartz IV sei nicht Armut, sondern „die Antwort unserer Solidargemeinschaft auf Armut“. Und er erinnerte an die Steuerzahler, die das alles bezahlen müssen. Sofort begann eine Debatte darüber, ob das nun stimmt oder gar eine Verhöhnung der betroffenen Menschen darstellt. Und Spahn hat dann noch einen Scheit ins Feuer gelegt, um das am Brennen zu halten und eine Diskussion aufgemacht, die den älteren Semestern sehr bekannt vorkommt: Die einen da unten gegen die anderen da unten ausspielen und an die Aversionen gegen Umverteilung appellieren: Jens Spahn legt nach: Eine Verkäuferin hat weniger als jemand, der den Hartz-IV-Satz bekommt: »Spahn sagte …, eine Verkäuferin im Einzelhandel habe weniger, um ihre Familie zu versorgen, als jemand, der den Hartz-IV-Satz bekommt.« Ein gezielter Schlag in Richtung der bekannten Empörungsrituale, die der alten Mechanik des Vergleichs von unten mit unten folgen. Das kann ja nun auch wirklich nicht sein, dass jemand, der arbeitet, weniger hat als so ein Hartz IV-Empfänger.

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