Neue Wege für pflegende Angehörige, die ihren Beruf aufgeben müssen: Eine Anstellung beim Bundesland und eine Bezahlung bis 1.700 Euro netto pro Monat. In Österreich.

Hin und wieder, vor allem aber in politischen Sonntagsreden, wird in der deutschen Pflege-Diskussion bei aller Dringlichkeit, über die Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste zu sprechen, darauf hingewiesen, dass mehr als 70 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt werden – und darunter sind viele, die ausschließlich von ihren Angehörigen gepflegt und betreut werden. Hier haben wir den größten und bedeutsamsten Pflegedienst der Nation – und würde auch nur ein spürbarer Teil dieser Menschen die Entscheidung treffen, den pflegebedürftigen Angehörigen in ein Heim geben zu wollen (oder zu müssen), dann würde das deutsche Pflegesystem innerhalb von Minuten kollabieren (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Das Pflegesystem würde in Stunden kollabieren, wenn … Pflegende Angehörige zwischen großer Politik und institutionalisierter Pflege vom 21. Oktober 2017 sowie zu den Auswirkungen auf die, das machen, den Beitrag Aus den Tiefen und Untiefen des größten Pflegedienstes in Deutschland: Pflegende Angehörige. Und das, was die tun, kann krank und arm machen, der hier am 27. September 2015 veröffentlicht wurde).

In Österreich werden sogar 84 Prozent der Pflegebedürftige zu Hause versorgt, fast die Hälfte von ihnen ausschließlich von den Angehörigen. Wie in Deutschland sprechen wir hier von einer richtig großen Gruppe: Rund 947.000 Menschen, die in irgendeiner Form mit der Pflege von Angehörigen oder Bekannten betraut sind, werden für Österreich genannt. Vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Pflegende Angehörige als größter Pflegedienst der Nation – auch in Österreich. Eine Studie hat genauer hingeschaut vom 19. August 2018.

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Ein entschärftes RISGantes Vorhaben? Das geplante außerklinische Intensivpflege-Gesetz wird nach Protesten (scheinbar) nachgebessert: Vom RISG zum GKV-IPREG

Bekanntlich produziert der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Gesetze im Akkord. Eines seiner vielen Baustellen betrifft die außerklinische Intensivpflege. Hierzu hat sein Haus im August dieses Jahres den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG)“ vorgelegt. Und der hat für eine Menge Unruhe und Protest seitens der Betroffenen gesorgt, denn offensichtlich ging (und geht?) es hierbei darum, den Zugang zur außenklinischen Intensivpflege in den eigenen vier Wänden zu begrenzen bzw. diese unmöglich zu machen. Nicht ohne Grund haben die (potenziell) Betroffenen den Entwurf so wahrgenommen, wie er auch gedacht war: die außerklinische Intensivpflege soll in Pflegeheime bzw. in zukünftig stärker regulierte Pflege-WGs verlagert werden, um die (aus Sicht der Kostenträger) teure Pflege in den Privathaushalten zurückzudrängen.

Eine ausführliche Aufarbeitung dieses ersten Versuchs findet man in dem Beitrag RISGantes Vorhaben: Beatmungspatienten zukünftig (fast) immer ins Heim oder in eine Intensivpflege-WG? Von vermeintlich guten Absichten, monetären Hintergedanken und einem selbstbestimmten Leben vom 24. August 2019 sowie Eine erste Runde der Positionierung zum umstrittenen Entwurf eines „Intensivpflege-Stärkungsgesetzes“ aus dem Bundesgesundheitsministerium. Und das Dilemma mit dem Entweder-Oder von Daheim oder Heim vom 15. September 2019.

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Reinschreiben und dann doch wieder löschen: Ein Rechtsanspruch auf Kurzzeitpflege. Ein weiteres Lehrstück aus dem mehrfach überforderten Pflege-System

Auch wenn derzeit alle Welt über ein demnächst, möglicherweise später oder auch nicht anstehendes vorzeitiges Ende der GroKo spekuliert – noch sind Union und SPD am Ruder und da gilt dann – ebenfalls noch – der Koalitionsvertrag, in dem die Vorhaben dieser temporären Vereinigung Sich-nicht-Liebender beschrieben worden sind. Und dort findet man Punkte, die auf eine Realisierung warten. Beispielsweise im Pflegebereich:

»Um Angehörige besser zu unterstützen, gehören insbesondere Angebote in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie in der Tages- und Nachtpflege, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einer guten pflegerischen Infrastruktur. Wir wollen die o. g. Leistungen, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einem jährlichen Entlastungsbudget zusammenfassen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann. Damit können wir erheblich zur Entbürokratisierung in der ambulanten Pflege beitragen, die häusliche Versorgung stärken und pflegende Angehörige entlasten. Wir werden die Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege stärken, indem wir eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung sicherstellen.« (S. 96 f.)

Ganz offensichtlich haben die Konstrukteure der „Großen“ Koalition 2018 erkannt, dass es hier erheblichen Bedarf an Weiterentwicklung gibt, der immer wieder in den Sonntagsreden über eine Stärkung der pflegenden Angehörigen wie aber auch angesichts realer Versorgungsmängel beispielsweise beim Übergang aus dem Krankenhausbereich in das häusliche Umfeld gibt. Und die Zahlen zeigen – hier hätte bereits viel mehr passieren müssen.

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