Es geht leider nicht einfacher: Das real existierende Wohlstandsgefälle in der EU, eine eigentlich gut gemeinte Richtlinie sowie osteuropäische Billigarbeiter in Frankreich und am Bett von Pflegebedürftigen in Deutschland

Frankreich steht unter erheblichen Druck. Eine offizielle Arbeitslosenquote von über 11%, zunehmende soziale Spannungen, Geländegewinne rechtspopulistischer Strömungen – und gleichzeitig haben Baufirmen oder Großbauern in Frankreich in diesem Jahr etwa 350.000 Arbeiter vorwiegend aus Osteuropa geholt, wie Schätzungen der französischen Arbeitsverwaltung besagen. Europaweit soll eine Million Arbeiter aufgrund der EU-Richtlinie in Partnerstaaten „entsandt“ sein. Frankreich stellt damit ein Drittel dieser „Lowcost-Arbeiter“. Die französischen Unternehmen reagieren damit auf solche für sie verlockenden Angebote, wie Stefan Brändle in seinem Artikel „Feldzug gegen Billigarbeit“ berichtet:

„Sie suchen Flexibilität, niedrige Kosten, Qualität und Legalität?“, fragt die polnische Jobagentur französische Bauunternehmer, um gleich selbst die Antwort zu geben: „Die Lösung für ihre Einstellungen – polnische, lettische, rumänische Interimsarbeiter.“ Solche Angebote finden französische Firmen zuhauf in ihren Briefkästen. Und immer mehr greifen darauf zurück: Osteuropäer werden angeheuert, kosten sie im Durchschnitt doch dreimal weniger – statt rund 20 bloß etwa sechs bis sieben Euro pro Stunde, Sozialabgaben eingerechnet.«

Und das alles sei „völlig legal“. Also muss es dafür eine Grundlage geben – und die wurde im Jahr 1996 in die Welt gesetzt: Es handelt sich um die Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern, auch als „Entsenderichtlinie“ bekannt. Wie so oft erleben wir hier den Mechanismus von gut gemeint und ganz anders gelandet: Die Richtlinie wurde ursprünglich geschaffen, um ins Ausland „entsandte Arbeiter“ besser zu schützen. Gerade Franzosen konnten damit im EU-Ausland arbeiten, ohne die großzügige französische Sozialversicherung zu verlieren. Der EU-Beitritt der osteuropäischen Länder hat dieses Prinzip aber auf den Kopf gestellt. Jetzt wird mit Hilfe dieses Regelwerks schlicht und einfach krasses Lohn- und Sozialabgabendumping betrieben.

Dass über die Entsenderichtlinie sowohl beim Stundenlohn als auch bei den Sozialabgaben massiv „gespart“ werden kann, beschreibt Brändle so:

»Ein Rumäne kostet seinen französischen Arbeitgeber deshalb deutlich weniger, weil die Sozialabgaben in seinem Land viel niedriger sind als in Frankreich. Er hat zwar laut Direktive Anspruch auf den im Land oder der Branche gültigen Mindestlohn. Den erhält er aber nur auf dem Papier: Meist werden davon diverse Ausgaben für Kost und Logis abgezogen – selbst wenn er auf dem Zeltplatz oder im Hühnerstall übernachtet.«

Also noch mal in anderen Worten: Auf der Grundlage der Richtlinie muss man zwar den entsandten Arbeitnehmern z.B. aus Polen oder Rumänien den im jeweiligen Staatsgebiet – falls vorhanden – gültigen gesetzlichen Mindestlohn (oder die bislang in Deutschland in einigen Branchen über das „Arbeitnehmerentsendegesetz“ für allgemeinverbindlich erklärte Branchen-Mindestlöhne) zahlen, was man aber faktisch durch „Rückverlagerung“ angeblicher Kosten auf die Arbeitnehmer sogleich wieder „abschmelzen“ kann.

Von großer Bedeutung sind die Einsparpotenziale aus Arbeitgebersicht bei den Sozialabgaben auf den Faktor Arbeit. Denn die Richtlinie verschließt gerade den Zugang zu dem Sozialversicherungssystem des Ziellandes: Für entsandte Arbeitnehmer gelten hier während der ersten 24 Monate einer Entsendung entsprechend Art. 12 (1) der VO (EG) 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit die Bestimmungen des Herkunftslandes. Mit anderen Worten: Die entsandten Arbeitnehmer z.B. aus Rumänien müssten zwar (wie wir gesehen haben oftmals nur formal) nach Mindestlohn bezahlt werden, aber für sie müssen keine Sozialabgaben in dem Land abgeführt werden, in dem sie arbeiten, also in Frankreich oder Deutschland, sondern in ihren Herkunftsländern (und bei vielen Sozialdumpern erfolgt das auch nur eingeschränkt oder nur auf dem sprichwörtlich geduldigen Papier). Für das Unternehmen in dem Zielland ist es ein weiterer Vorteil, dass die entsendenden Agenturen verantwortlich sind für die Einhaltung der Schutzbestimmungen, so dass man Verantwortung immer abdrücken kann. Das erschwert zugleich die Arbeit der Kontrollbehörden. Hierzu Brändle in seinem Artikel:

»Kontrollen der Zollbehörden stoßen regelmäßig an ihre Grenzen, sobald zur Rekrutierung von Arbeitskräften Ketten über mehrere Länder hinweg gebildet werden. Wenn etwa ein französisches Bauunternehmen Arbeiter anheuern will, bedient es sich einer irländischen Jobvermittlerin; diese reicht die Anfrage weiter an eine litauische Firma, die ihrerseits eine polnische Agentur einschaltet, welche die Arbeiter schließlich von einer rumänischen Partnerin bezieht.«

Was aber hat das nun mit der Betreuung von Pflegebedürftigen in Deutschland zu tun, mag sich der eine oder die andere jetzt fragen. Wer das genauer wissen möchte, dem sei hier der wirklich lesenswerte Beitrag „Legal, illegal, fast egal“ von Markus Klohr aus der Stuttgarter Zeitung empfohlen: Etliche Agenturen werben mit billiger Rund-um-die-Uhr-Pflege für Senioren. Das Geschäftsmodell ist lukrativ – aber oft gegen das Gesetz. Dubiose Anbieter nutzen eine Grauzone, die eine EU-Regel eröffnet. Und die Behörden sind meist machtlos.

Schauen wir einmal genauer in den Beitrag hinein.

»24 Stunden Arbeitszeit, an sieben Tagen pro Woche – und das alles für einen Monatslohn von 900 Euro oder noch weniger. Für Tausende Frauen aus Osteuropa sind solche Arbeitsbedingungen Alltag in Deutschland, einer Republik im Pflegenotstand … Fachleute schätzen, dass in Deutschland etwa eine halbe Million Frauen aus Osteuropa leben, die deutsche Senioren zu Hause betreuen … Ein gigantischer Wachstumsmarkt. Und ein Tummelfeld für dubiose Vermittlungsagenturen.«

Klohr zitiert Werner Huptas (57), der vor ein paar Jahren noch selbst Betreuerinnen vermittelt hat. Doch jetzt kann der gebürtige Oberschlesier mit der Billigkonkurrenz nicht mehr mithalten. Seitdem führt er einen Kampf gegen die Billig-Agenturen: „Die Leute müssen wissen, dass für diese Agenturen Senioren nur Renditeobjekte sind“, sagt er. Und dann wird er in dem Artikel mit einer harschen, aber die Realität leider gut treffenden Bemerkung zitiert: Es würden Sozialkassen betrogen, Tarife und gesetzliche Standards ausgehöhlt. Sein Fazit: „Die Behörden dulden die Schattenwirtschaft, weil sie keine einfachen Alternativen sehen.“

Als Beispiel für die entstandene „Schattenwirtschaft wird den Agentur „Promedica Plus“ erwähnt. »Der Tochterbetrieb des polnischen Unternehmens Promedica 24 – nach eigenen Angaben europäischer Marktführer bei der Vermittlung von Betreuungskräften – hat ein deutschlandweites Netz mit vielen örtlichen Franchisepartnern aufgebaut. So wurden nach eigenen Angaben schon rund 17 000 Arbeitskräfte nach Deutschland vermittelt. Promedica Plus wirbt im Internet mit „24-Stunden-Betreuung zu Hause, ab 45 Euro pro Tag“ – also rund 1300 Euro monatlich.« Und der Geschäftsführer des Unternehmens wird zitiert mit den Worten: Man biete den Mitarbeiterinnen „Verdienstmöglichkeiten, die in der Regel weit über denen in ihrer Heimat liegen“.«

Genau das hier erkennbare „doppelte Gefälle“ treibt diesen Menschen-Markt: Die Preise für die Betreuungsleistungen sind aus deutscher Sicht unschlagbar, auf der Basis auch unterster Standards des deutschen Sozial- und Arbeitsrechts nur für einige wenige sehr reiche Menschen finanzierbar, zum anderen sind die Hungerlöhne hier für die Betroffenen zu Hause immer noch „viel“ Geld, also vergleichsweise gemessen an dem, was sie dort erwirtschaften können, wenn sie überhaupt eine Erwerbsarbeit finden.

„Bei jedem Angebot einer ‚entsendeten‘ Rund-um-die-Uhr-Pflegekraft zum Preis von 1.600 oder 1.800 Euro pro Monat kann es nicht mit rechten Dingen zugehen“. Mit dieser Aussage zitiert Klohr den Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP).

Die Basis des Promedica-Modells und das anderer Agenturen heißt – „Arbeitnehmerentsendung“. Womit wir wieder beim Thema wären. Allerdings ist dieser Bezug nach Ansicht der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf dem Pflege- und Betreuungssektor höchst fragwürdig. Das liegt daran, dass die entsandten Arbeitnehmer (eigentlich) nicht an Anweisungen ihrer deutschen Kunden gebunden werden dürfen, denn das Weisungsrecht verbleibt beim entsendenden Unternehmen, z.B. in Polen. Was natürlich total lebensfremd ist, worauf ich bereits in einer frühen Phase der Debatte über die Problematik der osteuropäischen Pflege- und Betreuungskräfte in Deutschland hingewiesen hatte.

Sell, S. (2010): Abschied von einer „Lebenslüge“ der deutschen Pflegepolitik. Plädoyer für eine „personenbezogene Sonderregelung“ und für eine aktive Gestaltung der Beschäftigung von ausländischen Betreuungs- und Pflegekräften in Privathaushalten (= Remagener Beiträge zur Sozialpolitik 09-2010), Remagen, 2010

In der Praxis sieht es aber so aus, dass die betreuten Senioren und deren Familien faktisch als Arbeitgeber auftreten – ohne dass sie dafür aber Steuern und Abgaben in Deutschland entrichten.
Klohr weist in seinem Artikel auf ein zweites Problem der Agentur-Modelle hin: Die Agentur darf nur Arbeitnehmer ins EU-Ausland entsenden, wenn ihr Kerngeschäft und ihr Stammpersonal – laut EU-Richtlinie mindestens 25 Prozent – im Herkunftsland sind. Es sei nicht im Sinne der Richtlinie, „wenn Unternehmen gegründet werden, nur um Mitarbeiter ins Ausland zu entsenden und Sozialabgaben zu sparen“, so ein Sprecher des Zolls.

Und mit Blick auf Forderungen nach „mehr Kontrolle“ sollte man nicht vergessen, dass es sich um einen zahnlosen Tiger handelt, denn: Die Unverletzlichkeit der Wohnung verhindert das, was dem Zoll bei Großbaustellen oft die größten Schlagzeilen bringt: Kontrollen ohne Anlass oder Verdacht, bei denen Kommissar Zufall eine wichtige Rolle spielt, kommen bei privaten Betreuungsmodellen nicht infrage.

Ein weiterer problematischer Befund: Mittlerweile hat »die Billigkonkurrenz den legalen Vermittlungsmarkt fast verdrängt. Die Diakonie in Stuttgart etwa stellt die Vermittlung von Hilfskräften im Projekt Fair-Care ein. „Wir wollten zeigen, dass es auch legale Wege gibt“, sagt Maria Simo von der Diakonie. Aber die Nachfrage sei inzwischen gleich null.«

Könnte es eine legale Form der Beschäftigung geben – und zu welchem Preis? Auch dazu finden wir in dem Artikel von Klohr Hinweise, die wiederum von Werner Hupkas stammen:

»Rund 2.200 Euro muss den Familien ihre Pflegekraft schon wert sein. Dafür werden die Frauen dann direkt bei den Familien angestellt, Sozialbeiträge und Lohnsteuer werden regulär abgeführt – und: die Frauen sind bei schweren Unfällen oder Krankheiten regulär versichert. Für die Frauen selbst bleiben unterm Strich 1.000 bis 1.200 Euro – plus Kindergeld aus der deutschen Staatskasse …«
Allerdings auf Basis einer zu vereinbarenden Arbeitszeit von 38,5 Stunden pro Woche. Eine „24-Stunden-Pflege“ ist schlichtweg nicht legal möglich.

Mittlerweile – der „Markt“ funktioniert – haben sich die Modelle, über die die Helferinnen vermittelt werden, immer subtiler ausdifferenziert. Frauen kämen als Scheinselbstständige mit einem Gewerbeschein nach Deutschland. Selbst Hausärzte würden inzwischen Pflegekräfte an Patienten vermitteln – ihr Vertrauensverhältnis nutzend. Real Business halt.

Und nun abschließend wieder zurück zu den Franzosen. Was tun? Stefan Brändle berichtet:

»Die EU-Kommission hat zwar schon vor Monaten eine Reform angeboten. Paris will die Entsenderichtlinie aber von Grund auf revidieren … Die Kontrollen sollen europaweit durchgeführt werden; auch soll der Auftraggeber … verantwortlich werden, wenn die Vermittlungsagenturen die sozialen Mindeststandards nicht einhalten.«

Warten wir also mal ab, ob aus den Brüsseler Mühlen was rauskommt für die Betroffenen. An einem grundsätzlichen Treiber – auch anderer Formen der armutsbedingten Migration – ändert das alles nichts: An dem wirklich massiven Wohlstandsgefälle innerhalb des „einheitlichen Binnenmarktes“ namens EU. Das sichert den Nachschub an Billigarbeitskräften. Und schafft Arbeitsplätze für Kontrolleure, deren Tätigkeit oftmals den Charakter einer frustrierenden Don Quichoterie haben.

Selbstverständlichkeiten, die erodieren: Die häusliche Pflege

Immer noch werden weit mehr als eine Million pflegebedürftige Menschen alleine zu Hause gepflegt –  von den Angehörigen und hierbei ganz überwiegend von den Frauen. Von den Ehefrauen, Lebenspartnerinnen, Töchtern, Schwiegertöchtern. Würden diese Frauen oder nur ein erklecklicher Teil von ihnen ihre Pflege- und Sorgearbeit einstellen, binnen Stunden würde das deutsche Pflegesystem kollabieren. Nun gibt es seit langem Hinweise darauf, dass das, was Soziologen etwas verquast „gesellschaftlichen Werte- und Strukturwandel“ nennen, auch Auswirkungen hat und haben wird auf die Pflegebereitschaft der Angehörigen.

Zum einen fordert die zunehmende Mobilität und die damit oftmals verbundene räumliche Entfremdung ihren Tribut, dann kann man gar nicht pflegen, auch wenn man wollte. Zum anderen sinkt aus unterschiedlichen Gründen auch die Bereitschaft, beispielsweise die eigene Berufstätigkeit zu unterbrechen oder gar ganz aufzugeben.

Der Beitrag „Ist häusliche Pflege noch zu retten?“ liefert einige Zahlen zu diesem sensiblen Thema. Die Daten kommen von der Deutschen Rentenversicherung, den der Staat unterstützt unter bestimmten Bedingungen die Pflege der Angehörigen durch eine Berücksichtigung bei der Rente der Pflegepersonen. Wieder einmal liegt die notwendige Betonung auf „unter bestimmten Bedingungen“, wobei das im vorliegenden Fall überschaubar daherkommt: Für die psychisch und körperlich sehr belastende Tätigkeit bekommen die „Pflegepersonen“ Pluspunkte in der Rentenversicherung gutgeschrieben. Einzige Voraussetzungen: Die Pflege nimmt mindestens 14 Stunden pro Woche in Anspruch, und die Pflegeperson übt neben der Pflege höchstens noch 30 Stunden wöchentlich eine andere Erwerbstätigkeit aus. Sie darf selbst noch keine Altersrente beziehen.

Die Daten der Rentenversicherung sollten uns nachdenklich stimmen:

»Aktuellen Angaben der Rentenversicherer zufolge sank die Zahl der Pflegenden, die sich mindestens 14 Stunden wöchentlich um pflegebedürftige Angehörige, Freunde oder Nachbarn kümmern, zwischen 1999 und 2011 von knapp 512.000 auf nur noch 385.000 – ein Rückgang um fast 25 Prozent. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass vor allem gut gebildete Beschäftigte besonders häufig einen Bogen um die psychisch und physisch sehr belastende Arbeit als Pflegeperson machen.«

Die Zahl der häuslich Pflegenden, deren spätere Rente sich aufgrund ihrer Pflege erhöht, sinkt seit Ende der 90er-Jahre kontinuierlich. Ein wesentlicher Grund dafür dürften nach Einschätzung von Experten neben der zunehmend geforderten beruflichen Mobilität der potenziell Pflegenden die relativ geringen Rentenansprüche sein, die aus der Pflege erwachsen.
Den letzten Punkt muss man einmal besonders herausstellen:

»So steigert ein Jahr Pflege eines Angehörigen, der vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen in Pflegestufe II eingruppiert wurde und mindestens 21 Stunden Pflege pro Woche benötigt, die Rente derzeit um monatlich gerade einmal 14,25 Euro in den alten und 12,94 Euro in den neuen Ländern.
In der Praxis steigert die aufopferungsvolle Arbeit für die Angehörigen die Rente sogar nur um die Hälfte. Denn mehr als 62 Prozent der häuslich Gepflegten in der sozialen Pflegeversicherung sind in Pflegestufe I eingruppiert und werden höchstens 20 Stunden wöchentlich gepflegt.«

Wie nennt man so etwas? Almosen.

Wer zu der gesamten Thematik mehr und genauere Informationen haben möchte, der sei hier auf die folgende Studie verwiesen, die im Forschungsnetzwerk Alterssicherung entstanden ist:

Rainer Unger / Heinz Rothgang: Auswirkungen einer informellen Pflegetätigkeit auf das Alterssicherungsniveau von Frauen (FNA-Journal Heft 4/2013).

Die Würde des Menschen ist unantastbar – „es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig“. Und in Berlin? „Parturient montes, nascetur ridiculus mus“ *

Das Thema Pflege – vor allem die Pflege alter Menschen – ist ein Dauerbrenner für Skandalisierungen und Quelle vieler Ängste. Zugleich ist es aufgrund der demografischen Entwicklung klar, dass die Pflege, die bereits heute in ihren Fundamenten bröckelt, zu dem sozialpolitischen Megathema der vor uns liegenden Jahre werden wird. Und auch bei den Koalitionsverhandlungen derzeit in Berlin wird das Thema hin und her gewendet. Was aber auch leider klar sein muss: Pflege ist aus politischer Sicht ein „Verliererthema“, wie das mal ein Politiker unter vier Augen auf den Punkt gebracht hat. Er meinte damit, dass das auf der einen Seite zwar Millionen Menschen angeht, als (potenziell) Betroffene wie auch als Angehörige, und damit eigentlich alle Voraussetzungen mit sich bringt, dass sich Politiker hier zu profilieren versuchen. Dass das aber kaum einer macht liegt schlichtweg darin begründet, dass man nicht nur über sehr viel (mehr) Geld sprechen müsste, sondern eine Vielzahl oftmals sehr kleinteiliger Maßnahmen erforderlich wären, um der großen Pflegeherausforderung gerecht werden zu können. Das aber lässt sich nicht auf marketinggängige Einfachsprüche eindampfen und mithin schlecht oder gar nicht verkaufen.

Insofern ist die gegenwärtige Situation dadurch gekennzeichnet, dass zwar das Thema an sich bei allen Sonntagsreden irgendwie Erwähnung findet (und hier ähnelt es der öffentlichen Thematisierung am Anfang der menschlichen Lebensspanne, also dem Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung), aber diese Erwähnungsintensität transportiert sich nicht annähernd vergleichbar in eine energische Weiterentwicklung und Umbau der Pflegestrukturen. Geschweige denn von mutigen Schritten im Sinne einer deutlich erkennbaren Verbesserung der desaströsen Rahmen- und Arbeitsbedingungen in diesem wichtigen Feld der Sorge-Arbeit.

Vor diesem Hintergrund ist es interessant und erwähnenswert, dass Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung unter der Überschrift „Pflegenotstand verletzt systematisch das Grundgesetz“ auf eine neue rechtswissenschaftliche Dissertation zum Thema Pflegenotstand hinweist. Verfasserin dieser von Prantl herausgestellten Arbeit ist die Juristin Susanne Moritz.

Susanne Moritz: Staatliche Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Menschen, Dissertation (= „Schriften zum Sozialrecht“, Band 29), Nomos, Baden-Baden 2013.

Prantl argumentiert in seinem Artikel, dass die Beschreibung der Zustände, die sich hinter dem Begriff „Pflegenotstand“ verbergen, »laufen, wenn man es verfassungsrechtlich formuliert, auf eine makabere Ergänzung des Artikels 1 Grundgesetz hinaus: Die Würde des Menschen ist unantastbar – „es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig“. Von diesem Ausgangspunkt stellt Prantl heraus, dass die junge Wissenschaftlerin wie ein „juristischer Schutzengel“ daherkommt für die vielen Menschen, für die der Terminus „Pflegenotstand“ kein Abstraktum bleibt: »Sie zieht spektakuläre rechtliche Konsequenzen aus der desaströsen Situation, der unzureichenden Reaktion der Politik darauf und der gesetzgeberischen Untätigkeit: Der Staat verletzte mit seiner Untätigkeit seine Schutzpflichten gegenüber Pflegebedürftigen so massiv, dass der Weg zum Verfassungsgericht eröffnet sei. „Angesichts der hohen Wertigkeit der betroffenen Grundrechte und der bereits eingetretenen Verletzung derselben“ hält die Wissenschaftlerin Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe für Erfolg versprechend.«

Schaut man in das Thesenpapier von Susanne Moritz zu ihrer Dissertation, das auf der Website ihrer Hochschule veröffentlicht ist, dann findet man dort die folgenden Ausführungen – die wie so oft bei den Juristen, wie aufeinanderfolgende Hammerschläge wirken:

»Die Lebensbedingungen vieler Menschen in Pflegeheimen sind lebensunwert; der Pflegezustand sowie die Pflegequalität sind zu einem erheblichen Teil mangelhaft. Darüber hinaus lässt sich eine regelmäßige Gewaltanwendung gegenüber den Pflegebedürftigen nachweisen … Die Ursachen hierfür liegen in erster Linie in den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Pflege. Die Finanznot der Pflegekassen steuert in weitem Ausmaß unmittelbar und mittelbar Qualität und Umfang der Pflegeleistungen. Folge ist die geringe Vergütung der Pflegeheime, deren defizitäre Personalausstattung und schlechte Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal … Die Behebung dieser systemischen Ursachen ist zuvörderst Sache des Gesetzgebers … Die belegbaren Missstände in den Pflegeheimen verletzen die Grundrechte der stationär untergebrachten Pflegebedürftigen. Zwar erfolgt die Pflege der Menschen in den Pflegeeinrichtungen durch Dritte; eine Zurechenbarkeit dieser Grundrechtsverletzungen an den Staat ergibt sich aber aus dessen Schutzpflichten, die ihm gegenüber den Pflegebedürftigen obliegen und die er durch seine Untätigkeit verletzt.«

So weit die Diagnose und Verantwortungszuordnung in der prägnanten Kürze des Thesenpapiers. Und weiter? Was resultiert daraus? Auf den nun folgenden Passus aus dem Thesenpapier von Moritz stützt sich Prantl und wir alle sollten genau zuhören bzw. hinschauen:

»Sofern die Regierung weiterhin untätig bleibt, ist eine Verbesserung der Zustände in den Pflegeheimen nicht zu erwarten. Eine aussichtsreiche Möglichkeit, den Pflegemissständen Abhilfe zu schaffen, stellt ein Vorgehen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das gesetzgeberische Unterlassen dar. Angesichts der hohen Wertigkeit der betroffenen Grundrechte und der bereits eingetretenen Verletzung derselben scheint ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts auch unter funktionell-rechtlichen Aspekten legitim. Dabei erweist sich ein Vorgehen mittels Verfassungsbeschwerde als erfolgversprechend. Eine Beschwerdebefugnis ist dabei nicht nur für die aktuell betroffenen Heimbewohner anzunehmen, sondern besteht für alle potentiell künftig Betroffenen.«

Der entscheidende Punkt in der Wahrnehmung von Prantl ist der Gedankengang, »beschwerdebefugt seien alle potenziell später pflegebedürftigen Menschen – also jeder«. Hier öffnet sich die Perspektive auf »eine gewaltige Massen-Verfassungsbeschwerde«.
Darüber wäre doch mal zu diskutieren.

Aber ist die Rettung nicht längst in Sicht? Das Thema Pflege ist doch angekommen in den Koalitionsverhandlungen in Berlin und die kennen doch auch die Probleme der Pflege, sollte man meinen. Aber die bislang vorliegenden Signale aus der Verhandlungsrunde zu diesem Themenfeld lassen einen nicht nur ernüchtert, sondern teilweise auch wütend zurück.

Die WELT berichtet beispielsweise über die Pflege-Vorschläge der Union für die nächste Verhandlungsrunde mit der SPD in dem Artikel „Union will den Kassen die Pflegekontrolle entziehen„. So soll der für die Pflegeheimkontrollen sowie für die Prüfung der Pflegebedürftigkeit von Patienten bislang zuständige Medizinische Dienst der Krankenversicherung aus der Verantwortung der gesetzlichen Krankenkassen herausgelöst und in ein unabhängiges Institut umgewandelt werden. Mit dieser Forderung will man den Betroffenen entgegenkommen, denn immer wieder entzündet sich heftige Kritik an der Begutachtungspraxis des Medizinischen Dienstes, dem vorgeworfen wird, dass die Entscheidungen auch beeinflusst seien von der Berücksichtigung der Kostendämpfungsinteressen der Pflegekassen.

Aber richtig spannend wird es bei den nächsten Punkten: »Klar ist bereits, dass Union und SPD in der geplanten großen Koalition den Pflegebeitrag in den nächsten Jahren um 0,5 Prozentpunkte anheben wollen. Die Union will dabei Kinderlose stärker belasten.« Hier wird zumindest offen zugegeben, dass man mehr Geld braucht, um zum einen die Umsetzung eines seit langem überfälligen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wie zum anderen auch für mehr Pflegekräfte finanzieren zu können. Wobei man schon die Frage aufwerfen darf und muss, warum das alles über Beitragsmittel der Versicherten in der Sozialen Pflegeversicherung finanziert werden soll. Dann aber gibt es Grund, mehr als nur die Stirn zu runzeln: Die Union will »einen neuen Vorsorgefonds einrichten und diesen ab 2015 jährlich mit einer Milliarde Euro aus Beitragsgeldern speisen.« Ziel sei es, frühzeitig eine Rücklage in der Pflege aufzubauen – mit Beitragsmitteln aus einem Umlagesystem? Eine Milliarde Euro pro Jahr (zusätzlich zu den laufenden Ausgaben für die Pflegebedürftigen)? Aber bevor man sich „Sorgen“ machen muss, dass es zu größeren Veränderungen kommen wird, sei an dieser Stelle der Vorsitzende der zuständigen Koalitionsarbeitsgruppe, der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn, zitiert, der prophylaktisch darauf hinweist: »… wir (müssen) ganz genau schauen, wo Verbesserungen dringend notwendig sind, und das Geld nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilen«. Zur Not hilft am Ende der berühmte Finanzierungsvorbehalt. Bislang hingegen kein Wort beispielsweise über so substanzielle Fragen wie verbindliche Personalschlüssel in den Pflegeheimen, über die Verpflichtung der Pflegekassen, höhere Vergütungen für das Pflegepersonal auch mitzufinanzieren, kein Konzept für den dringend notwendigen auch finanziellen Ausbau der kommunalen Altenhilfe, um die Versorgungsbedarfe strukturiert zu bearbeiten. Keine Ankündigung einer wirklich konzertierten Aktion zur Gewinnung von zukünftigen Pflegefachkräften. Um nur einige Einwände vorzubringen. Wie am Anfang postuliert: „Parturient montes, nascetur ridiculus mus“ *

* „Es kreißen die Berge, zur Welt kommt nur ein lächerliches Mäuschen“. Redensart aus der „Ars poetica“ des römischen Dichters Horaz (65 bis 8 v. Chr.), Vers 139