Selbstverständlichkeiten, die erodieren: Die häusliche Pflege

Immer noch werden weit mehr als eine Million pflegebedürftige Menschen alleine zu Hause gepflegt –  von den Angehörigen und hierbei ganz überwiegend von den Frauen. Von den Ehefrauen, Lebenspartnerinnen, Töchtern, Schwiegertöchtern. Würden diese Frauen oder nur ein erklecklicher Teil von ihnen ihre Pflege- und Sorgearbeit einstellen, binnen Stunden würde das deutsche Pflegesystem kollabieren. Nun gibt es seit langem Hinweise darauf, dass das, was Soziologen etwas verquast „gesellschaftlichen Werte- und Strukturwandel“ nennen, auch Auswirkungen hat und haben wird auf die Pflegebereitschaft der Angehörigen.

Zum einen fordert die zunehmende Mobilität und die damit oftmals verbundene räumliche Entfremdung ihren Tribut, dann kann man gar nicht pflegen, auch wenn man wollte. Zum anderen sinkt aus unterschiedlichen Gründen auch die Bereitschaft, beispielsweise die eigene Berufstätigkeit zu unterbrechen oder gar ganz aufzugeben.

Der Beitrag „Ist häusliche Pflege noch zu retten?“ liefert einige Zahlen zu diesem sensiblen Thema. Die Daten kommen von der Deutschen Rentenversicherung, den der Staat unterstützt unter bestimmten Bedingungen die Pflege der Angehörigen durch eine Berücksichtigung bei der Rente der Pflegepersonen. Wieder einmal liegt die notwendige Betonung auf „unter bestimmten Bedingungen“, wobei das im vorliegenden Fall überschaubar daherkommt: Für die psychisch und körperlich sehr belastende Tätigkeit bekommen die „Pflegepersonen“ Pluspunkte in der Rentenversicherung gutgeschrieben. Einzige Voraussetzungen: Die Pflege nimmt mindestens 14 Stunden pro Woche in Anspruch, und die Pflegeperson übt neben der Pflege höchstens noch 30 Stunden wöchentlich eine andere Erwerbstätigkeit aus. Sie darf selbst noch keine Altersrente beziehen.

Die Daten der Rentenversicherung sollten uns nachdenklich stimmen:

»Aktuellen Angaben der Rentenversicherer zufolge sank die Zahl der Pflegenden, die sich mindestens 14 Stunden wöchentlich um pflegebedürftige Angehörige, Freunde oder Nachbarn kümmern, zwischen 1999 und 2011 von knapp 512.000 auf nur noch 385.000 – ein Rückgang um fast 25 Prozent. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass vor allem gut gebildete Beschäftigte besonders häufig einen Bogen um die psychisch und physisch sehr belastende Arbeit als Pflegeperson machen.«

Die Zahl der häuslich Pflegenden, deren spätere Rente sich aufgrund ihrer Pflege erhöht, sinkt seit Ende der 90er-Jahre kontinuierlich. Ein wesentlicher Grund dafür dürften nach Einschätzung von Experten neben der zunehmend geforderten beruflichen Mobilität der potenziell Pflegenden die relativ geringen Rentenansprüche sein, die aus der Pflege erwachsen.
Den letzten Punkt muss man einmal besonders herausstellen:

»So steigert ein Jahr Pflege eines Angehörigen, der vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen in Pflegestufe II eingruppiert wurde und mindestens 21 Stunden Pflege pro Woche benötigt, die Rente derzeit um monatlich gerade einmal 14,25 Euro in den alten und 12,94 Euro in den neuen Ländern.
In der Praxis steigert die aufopferungsvolle Arbeit für die Angehörigen die Rente sogar nur um die Hälfte. Denn mehr als 62 Prozent der häuslich Gepflegten in der sozialen Pflegeversicherung sind in Pflegestufe I eingruppiert und werden höchstens 20 Stunden wöchentlich gepflegt.«

Wie nennt man so etwas? Almosen.

Wer zu der gesamten Thematik mehr und genauere Informationen haben möchte, der sei hier auf die folgende Studie verwiesen, die im Forschungsnetzwerk Alterssicherung entstanden ist:

Rainer Unger / Heinz Rothgang: Auswirkungen einer informellen Pflegetätigkeit auf das Alterssicherungsniveau von Frauen (FNA-Journal Heft 4/2013).

Die Würde des Menschen ist unantastbar – „es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig“. Und in Berlin? „Parturient montes, nascetur ridiculus mus“ *

Das Thema Pflege – vor allem die Pflege alter Menschen – ist ein Dauerbrenner für Skandalisierungen und Quelle vieler Ängste. Zugleich ist es aufgrund der demografischen Entwicklung klar, dass die Pflege, die bereits heute in ihren Fundamenten bröckelt, zu dem sozialpolitischen Megathema der vor uns liegenden Jahre werden wird. Und auch bei den Koalitionsverhandlungen derzeit in Berlin wird das Thema hin und her gewendet. Was aber auch leider klar sein muss: Pflege ist aus politischer Sicht ein „Verliererthema“, wie das mal ein Politiker unter vier Augen auf den Punkt gebracht hat. Er meinte damit, dass das auf der einen Seite zwar Millionen Menschen angeht, als (potenziell) Betroffene wie auch als Angehörige, und damit eigentlich alle Voraussetzungen mit sich bringt, dass sich Politiker hier zu profilieren versuchen. Dass das aber kaum einer macht liegt schlichtweg darin begründet, dass man nicht nur über sehr viel (mehr) Geld sprechen müsste, sondern eine Vielzahl oftmals sehr kleinteiliger Maßnahmen erforderlich wären, um der großen Pflegeherausforderung gerecht werden zu können. Das aber lässt sich nicht auf marketinggängige Einfachsprüche eindampfen und mithin schlecht oder gar nicht verkaufen.

Insofern ist die gegenwärtige Situation dadurch gekennzeichnet, dass zwar das Thema an sich bei allen Sonntagsreden irgendwie Erwähnung findet (und hier ähnelt es der öffentlichen Thematisierung am Anfang der menschlichen Lebensspanne, also dem Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung), aber diese Erwähnungsintensität transportiert sich nicht annähernd vergleichbar in eine energische Weiterentwicklung und Umbau der Pflegestrukturen. Geschweige denn von mutigen Schritten im Sinne einer deutlich erkennbaren Verbesserung der desaströsen Rahmen- und Arbeitsbedingungen in diesem wichtigen Feld der Sorge-Arbeit.

Vor diesem Hintergrund ist es interessant und erwähnenswert, dass Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung unter der Überschrift „Pflegenotstand verletzt systematisch das Grundgesetz“ auf eine neue rechtswissenschaftliche Dissertation zum Thema Pflegenotstand hinweist. Verfasserin dieser von Prantl herausgestellten Arbeit ist die Juristin Susanne Moritz.

Susanne Moritz: Staatliche Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Menschen, Dissertation (= „Schriften zum Sozialrecht“, Band 29), Nomos, Baden-Baden 2013.

Prantl argumentiert in seinem Artikel, dass die Beschreibung der Zustände, die sich hinter dem Begriff „Pflegenotstand“ verbergen, »laufen, wenn man es verfassungsrechtlich formuliert, auf eine makabere Ergänzung des Artikels 1 Grundgesetz hinaus: Die Würde des Menschen ist unantastbar – „es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig“. Von diesem Ausgangspunkt stellt Prantl heraus, dass die junge Wissenschaftlerin wie ein „juristischer Schutzengel“ daherkommt für die vielen Menschen, für die der Terminus „Pflegenotstand“ kein Abstraktum bleibt: »Sie zieht spektakuläre rechtliche Konsequenzen aus der desaströsen Situation, der unzureichenden Reaktion der Politik darauf und der gesetzgeberischen Untätigkeit: Der Staat verletzte mit seiner Untätigkeit seine Schutzpflichten gegenüber Pflegebedürftigen so massiv, dass der Weg zum Verfassungsgericht eröffnet sei. „Angesichts der hohen Wertigkeit der betroffenen Grundrechte und der bereits eingetretenen Verletzung derselben“ hält die Wissenschaftlerin Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe für Erfolg versprechend.«

Schaut man in das Thesenpapier von Susanne Moritz zu ihrer Dissertation, das auf der Website ihrer Hochschule veröffentlicht ist, dann findet man dort die folgenden Ausführungen – die wie so oft bei den Juristen, wie aufeinanderfolgende Hammerschläge wirken:

»Die Lebensbedingungen vieler Menschen in Pflegeheimen sind lebensunwert; der Pflegezustand sowie die Pflegequalität sind zu einem erheblichen Teil mangelhaft. Darüber hinaus lässt sich eine regelmäßige Gewaltanwendung gegenüber den Pflegebedürftigen nachweisen … Die Ursachen hierfür liegen in erster Linie in den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Pflege. Die Finanznot der Pflegekassen steuert in weitem Ausmaß unmittelbar und mittelbar Qualität und Umfang der Pflegeleistungen. Folge ist die geringe Vergütung der Pflegeheime, deren defizitäre Personalausstattung und schlechte Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal … Die Behebung dieser systemischen Ursachen ist zuvörderst Sache des Gesetzgebers … Die belegbaren Missstände in den Pflegeheimen verletzen die Grundrechte der stationär untergebrachten Pflegebedürftigen. Zwar erfolgt die Pflege der Menschen in den Pflegeeinrichtungen durch Dritte; eine Zurechenbarkeit dieser Grundrechtsverletzungen an den Staat ergibt sich aber aus dessen Schutzpflichten, die ihm gegenüber den Pflegebedürftigen obliegen und die er durch seine Untätigkeit verletzt.«

So weit die Diagnose und Verantwortungszuordnung in der prägnanten Kürze des Thesenpapiers. Und weiter? Was resultiert daraus? Auf den nun folgenden Passus aus dem Thesenpapier von Moritz stützt sich Prantl und wir alle sollten genau zuhören bzw. hinschauen:

»Sofern die Regierung weiterhin untätig bleibt, ist eine Verbesserung der Zustände in den Pflegeheimen nicht zu erwarten. Eine aussichtsreiche Möglichkeit, den Pflegemissständen Abhilfe zu schaffen, stellt ein Vorgehen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das gesetzgeberische Unterlassen dar. Angesichts der hohen Wertigkeit der betroffenen Grundrechte und der bereits eingetretenen Verletzung derselben scheint ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts auch unter funktionell-rechtlichen Aspekten legitim. Dabei erweist sich ein Vorgehen mittels Verfassungsbeschwerde als erfolgversprechend. Eine Beschwerdebefugnis ist dabei nicht nur für die aktuell betroffenen Heimbewohner anzunehmen, sondern besteht für alle potentiell künftig Betroffenen.«

Der entscheidende Punkt in der Wahrnehmung von Prantl ist der Gedankengang, »beschwerdebefugt seien alle potenziell später pflegebedürftigen Menschen – also jeder«. Hier öffnet sich die Perspektive auf »eine gewaltige Massen-Verfassungsbeschwerde«.
Darüber wäre doch mal zu diskutieren.

Aber ist die Rettung nicht längst in Sicht? Das Thema Pflege ist doch angekommen in den Koalitionsverhandlungen in Berlin und die kennen doch auch die Probleme der Pflege, sollte man meinen. Aber die bislang vorliegenden Signale aus der Verhandlungsrunde zu diesem Themenfeld lassen einen nicht nur ernüchtert, sondern teilweise auch wütend zurück.

Die WELT berichtet beispielsweise über die Pflege-Vorschläge der Union für die nächste Verhandlungsrunde mit der SPD in dem Artikel „Union will den Kassen die Pflegekontrolle entziehen„. So soll der für die Pflegeheimkontrollen sowie für die Prüfung der Pflegebedürftigkeit von Patienten bislang zuständige Medizinische Dienst der Krankenversicherung aus der Verantwortung der gesetzlichen Krankenkassen herausgelöst und in ein unabhängiges Institut umgewandelt werden. Mit dieser Forderung will man den Betroffenen entgegenkommen, denn immer wieder entzündet sich heftige Kritik an der Begutachtungspraxis des Medizinischen Dienstes, dem vorgeworfen wird, dass die Entscheidungen auch beeinflusst seien von der Berücksichtigung der Kostendämpfungsinteressen der Pflegekassen.

Aber richtig spannend wird es bei den nächsten Punkten: »Klar ist bereits, dass Union und SPD in der geplanten großen Koalition den Pflegebeitrag in den nächsten Jahren um 0,5 Prozentpunkte anheben wollen. Die Union will dabei Kinderlose stärker belasten.« Hier wird zumindest offen zugegeben, dass man mehr Geld braucht, um zum einen die Umsetzung eines seit langem überfälligen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wie zum anderen auch für mehr Pflegekräfte finanzieren zu können. Wobei man schon die Frage aufwerfen darf und muss, warum das alles über Beitragsmittel der Versicherten in der Sozialen Pflegeversicherung finanziert werden soll. Dann aber gibt es Grund, mehr als nur die Stirn zu runzeln: Die Union will »einen neuen Vorsorgefonds einrichten und diesen ab 2015 jährlich mit einer Milliarde Euro aus Beitragsgeldern speisen.« Ziel sei es, frühzeitig eine Rücklage in der Pflege aufzubauen – mit Beitragsmitteln aus einem Umlagesystem? Eine Milliarde Euro pro Jahr (zusätzlich zu den laufenden Ausgaben für die Pflegebedürftigen)? Aber bevor man sich „Sorgen“ machen muss, dass es zu größeren Veränderungen kommen wird, sei an dieser Stelle der Vorsitzende der zuständigen Koalitionsarbeitsgruppe, der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn, zitiert, der prophylaktisch darauf hinweist: »… wir (müssen) ganz genau schauen, wo Verbesserungen dringend notwendig sind, und das Geld nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilen«. Zur Not hilft am Ende der berühmte Finanzierungsvorbehalt. Bislang hingegen kein Wort beispielsweise über so substanzielle Fragen wie verbindliche Personalschlüssel in den Pflegeheimen, über die Verpflichtung der Pflegekassen, höhere Vergütungen für das Pflegepersonal auch mitzufinanzieren, kein Konzept für den dringend notwendigen auch finanziellen Ausbau der kommunalen Altenhilfe, um die Versorgungsbedarfe strukturiert zu bearbeiten. Keine Ankündigung einer wirklich konzertierten Aktion zur Gewinnung von zukünftigen Pflegefachkräften. Um nur einige Einwände vorzubringen. Wie am Anfang postuliert: „Parturient montes, nascetur ridiculus mus“ *

* „Es kreißen die Berge, zur Welt kommt nur ein lächerliches Mäuschen“. Redensart aus der „Ars poetica“ des römischen Dichters Horaz (65 bis 8 v. Chr.), Vers 139

Vor dem „Tag der Pflege“ in den Alltag der Pflege mit seinem strukturellen Problem: Es fehlt vorne und hinten, an Zement und an Menschen.

Der internationale Aktionstag „Tag der Pflege“ (auch als „Tag der Krankenpflege“ bezeichnet) wird in Deutschland seit 1967 am Geburtstag von Florence Nightingale veranstaltet. Der fällt auf den 12. Mai. Dann werden wir sicher wieder viele lobhudelnde Worte über die Krankenpflege hören dürfen/müssen.

Aber dann das vor diesem Hintergrund: Zu wenig Geld, marode Bauten und fehlende Fachkräfte – nicht nur die Krankenhäuser in Berlin beklagen immer wieder die gleichen Probleme und immer wieder werden Signale der Hoffnung an sie ausgesendet. Vom Alltag einer Berliner Krankenschwester erzählt ein Artikel von Hannes Heine im „Tagesspiegel“.

Die kurze Beschreibung des Tages kann einen ersten Eindruck vermitteln von den normalen Arbeitsbedingungen.

»Als Andrea vor zehn Jahren hier begonnen hat, waren an solchen Tagen fünf Kolleginnen im Einsatz. Nun müssen drei reichen.«

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