Die „Ausnahmeritis“ grassiert im großkoalitionären Berlin. Oder: Wie der Mindestlohn schrittweise in Richtung Schweizer Käse verhandelt wird

Wer kennt das nicht, die alljährlichen Grippewarnungen. Aus aktuellem Anlass muss an dieser Stelle eine – mehr als vorsorgliche – Warnung vor einer in Berlin um sich greifenden „Ausnahmeritis“ ausgesprochen werden. Es geht um einen offensichtlich grassierenden Handlungszwang, kurz vor Gesetzgebungsschluss dem Schweizer Käse-Modell nachzulaufen. Richtig, wir sprechen vom flächendeckenden und einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, bei dem doch eigentlich vereinbart war, dass bis auf Langzeitarbeitslose, Jugendliche und bestimmte Praktikantenverhältnisse keine Ausnahmen gemacht werden sollen von der Anwendbarkeit der allgemeinen Lohnuntergrenze, in bestimmten Branchen zudem noch aufgeschoben bis Ende 2016, sofern es tarifvertraglich vereinbarte niedrigere Entgelte gibt. Die Betonung liegt auf eigentlich keine weitere Ausnahmen.

Nun wurde vor kurzem bekannt, dass die Große Mindestlohnkoalition in Berlin schwach geworden ist bei den Zeitungsausträgern. Den Verlegern soll – so die bisherigen Überlegungen – über eine hastig gezimmerte Brücke geholfen werden, indem sie kostenmäßig durch eine Absenkung der für ihre Minijobber zu zahlenden Sozialabgaben entlastet werden sollen. Das war schon irritierend.
Aber offensichtlich ist so ein Verhalten ansteckend, wenn man die aktuelle Berichterstattung verfolgt: Koalition beschließt Änderungen beim Mindestlohn, so beispielsweise die Online-Ausgabe des Handelsblatts. Und sollte sich das bestätigen, was dort berichtet wird, dann ist die „Ausnahmeritis“ akut und flächendeckend ausgebrochen in Berlin.

Spezielle Regelungen soll es nicht nur für Zeitungszusteller geben, sondern auch für Saisonarbeiter. Bei Praktikanten dürfen Arbeitgeber länger als ursprünglich geplant vom Mindestlohn abweichen.

Die mehr als merkwürdig daherkommenden Sonderregelung für die Zeitungsverleger ist in einem Blog-Beitrag bereits beschrieben worden: Nothilfe für die Zeitungsverleger: Noch eine Ausnahme beim flächendeckenden Mindestlohn (eigentlich) ohne Ausnahmen? Allerdings ist die Berichterstattung in den Medien hier widersprüchlich, denn ursprünglich war ja eine Entlastung der Verleger bei den zu zahlenden Sozialbeiträgen geplant.

»Indessen ist die ursprünglich in den Verhandlungen angestrebte Regelung, die Arbeitgeber von Zeitungszustellern bei den Sozialbeiträgen zu entlasten, offenbar gekippt. Stattdessen soll es befristete Abweichungen vom Mindestlohn geben: für 2015 um 25 Prozent und 2016 um 15 Prozent vom Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde«, so ein Artikel in der  Online-Ausgabe der WELT.

Sollte dieser Punkt zutreffen, dann muss man sich schon sehr wundern – denn mit welcher Begründung will man dann diesen Sub-Mindestlohn anderen Branchen, die sicher in der gleichen Kostenproblematik, wenn nicht noch tiefer, stecken? Wie ist es dann bei den Taxifahrern oder im Gaststättenbereich? Einen Hinweis findet man hier: »Juristen wie der frühere Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio hatten argumentiert, der Mindestlohn für Zeitungszusteller sei verfassungsrechtlich bedenklich, weil er die wirtschaftlichen Grundlagen der Presseverlage und damit letztlich die vom Grundgesetz geschützte Pressefreiheit tangiere.«

Was ist das für eine Argumentation? Die Existenz der Tageszeitungen hängt davon ab, dass die Verleger ihren Austrägern einen Lohn zahlen, der deutlich niedriger sein muss als 8,50 Euro in der Stunde? Wenn wir mal hypothetisch davon ausgehen, die wirtschaftliche Existenz würde davon abhängen, dann wäre ein systematische – und letztendlich dauerhafte – Subventionierung wie beim Gebührenmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch irgendwie logischer als das, was hier jetzt vorgesehen ist. Denn die Absenkung des Mindestlohns soll ja – wenn denn die Berichterstattung stimmt – nicht auf Dauer erfolgen, sondern „nur“ für eine Übergangszeit. Was macht das dann aber angesichts der schweren Keule Gefährdung der Pressefreiheit für einen Sinn? Christian Bäumler von der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) wird mit diesen kritischen Worten zitiert: »Wenn der Gesetzentwurf Abweichungen vom gesetzlichen Mindestlohn nur bei Abschluss eines Tarifvertrages vorsieht, kann eine einzelne Branche von dieser Pflicht nicht ausgenommen werden … Es darf nicht sein dass die Zeitungsverleger dafür belohnt werden, dass sie sich weigern einen Tarifvertrag zu überdenken«. Das ist richtig – die Verleger haben sich bislang beharrlich geweigert, über einen Tarifvertrag zu verhandeln, mit dem man – wie andere Branchen auch – zeitlich befristet bis 2017 den Mindestlohn unterschreiten kann. Nunmehr sollen sie also ihr tarivertragsfeindliches Verhalten belohnt bekommen im Kontext eines „Tarifautonomiestärkungsgesetzes“ – die Welt wird immer eigenartiger.

Und wie will man den deutschen Spargel retten?

»Bei Saisonarbeitern aus dem Ausland gilt bisher die Regel, dass für sie keine Sozialbeiträge abgeführt werden müssen, wenn sie maximal 50 Tage im Jahr in Deutschland arbeiten und noch einen anderen Job in ihrer Heimat haben. Diese 50-Tages-Frist soll nach dem Koalitionskompromiss auf 70 Tage ausgedehnt werden. Außerdem sollen Arbeitgeber die Kosten für Kost und Logis der Saisonarbeiter mit dem Mindestlohn verrechnen dürfen.«

Kost- und Logis-Kosten anrechnen? Das öffnet der „kreativen Gestaltung“ seitens der Arbeitgeber Tür und Tor. Mehr muss man dazu nicht sagen.

Und die Praktikanten?

»Laut Gesetzentwurf waren bisher verpflichtende Praktika im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung komplett und freiwillige Orientierungspraktika sechs Wochen lang vom Mindestlohn ausgenommen. Diese Frist soll nun auf drei Monate verlängert werden.«

Nun kann man zum jetzigen Zeitpunkt noch sagen, vielleicht sind das auch nur voreilig gestreute Verhandlungspunkte, um die andere Seite unter Druck zu setzen. Die endgültige Fassung des Gesetzes soll ja „erst“ am 3. Juli im Bundestag verabschiedet werden. Aber an dieser eher hoffnungsvollen Position hinsichtlich möglicher Korrekturen kann man begründet zweifeln:
»Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sagte am Freitag vor Familienunternehmern auf die Frage nach Ausnahmen für Praktikanten: „Wir lösen Ihr Problem.“ Konkrete Angaben machte er nicht. Er könne nicht in die Details zu dem gehen, was in der nächsten Woche verabschiedet werden solle«, so ein Bericht in der Online-Ausgabe der FAZ.

„Jetzt kommt der Mindestlohn doch als Schweizer Käse“. Mit diesen Worten wird die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Brigitte Pothmer, zitiert.

Nothilfe für die Zeitungsverleger: Noch eine Ausnahme beim flächendeckenden Mindestlohn (eigentlich) ohne Ausnahmen?

Seit Monaten wird die Politik mit Forderungen nach Ausnahmen von dem zu erwartenden gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn bombardiert. Ursprünglich sollte der Mindestlohn ohne irgendeine Ausnahme seine Funktion als unterste Haltelinie im Lohngefüge entfalten können. Doch schon die Formulierung im Koalitionsvertrag, dass man mit den Branchen über die Umsetzung des Mindestlohnes sprechen und verhandeln wolle, öffnete die Tür für Ausnahmeregelungen. Bislang haben sich vor allem drei Bereiche herauskristallisiert, bei denen der Mindestlohn keine Anwendung finden wird: Zum einen gilt er nicht für die Jugendlichen bis 18 Jahre, auch alle Langzeitarbeitslosen sollen in den ersten sechs Monaten ihre Beschäftigung von der Anwendung des Mindestlohns ausgenommen werden können und bestimmte Praktika sind ebenfalls ausgegliedert worden. Hinzu kommt, dass es eine Übergangslösung dergestalt gibt, dass in Branchen, die tarifvertraglich niedrigere Löhne vereinbart haben als die vorgesehenen 8,50 € pro Stunde Mindestlohn, bis Ende 2016 auf die Anwendung des eigentlich höheren Mindestlohnsatzes verzichtet werden kann.
In den vergangenen Wochen sind zahlreiche Branche Sturm gelaufen gegen ihre Nicht-Berücksichtigung bei den Ausnahmeregelungen: beispielsweise die Taxi-Branche, die Landwirte für die bei ihm beschäftigten Saisonarbeiter oder der gesamte Bereich der Gastronomie. Bislang erfolglos. Aber eine Branche scheint durchgekommen zu sein: die Zeitungsverleger.

Nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV) gibt es etwa 160.000 Zeitungsausträger. Die Mehrzahl davon sind geringfügig Beschäftigte, also Minijobber. Und die Verleger haben Zeter und Mordio geschrieen und sie sind offensichtlich erhört worden in den heiligen Hallen des Bundesarbeitsministeriums. Zumindestens scheint man ihnen ein Kompensationsangebot zu machen, folgt man solchen Meldungen: Nahles will Verleger beim Mindestlohn entlasten. Danach soll es so aussehen, dass zwar der Mindestlohn grundsätzlich auch für die Zeitungsausträger Anwendung finden würde, gleichzeitig man aber die damit verbundenen höheren Kosten an einer anderen Stelle teilweise kompensieren will, indem den Arbeitgebern ein Teil der Sozialabgaben erlassen wird:

»Den Zeitungsverlegern würden für fünf Jahre befristet geringere Sozialabgaben für Minijobber unter den Zeitungsboten eingeräumt. Dadurch würden nach Nahles‘ Worten etwa 60 Prozent der Mindestlohn-Mehrkosten für die Zeitungsverleger ausgeglichen. Diese hatten argumentiert, durch die Umstellung auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde entstünden ihnen Mehrkosten von 225 Millionen Euro … Die Regierungskoalition bietet den Zeitungsverlegern den Angaben nach an, dass sie für fünf Jahre für Minijobber nur die geringeren Sozialabgaben wie in Privathaushalten zahlen. Das macht einen Unterschied von rund 18 Prozentpunkten aus: Für Minijobs im privaten Bereich fallen inklusive der Pauschalbesteuerung für Arbeitgeber 12,5 Prozent des Lohns an Abgaben an. Im gewerblichen Bereich sind es 30 Prozent.«

Wenn es zu dieser Lösung kommt, die jetzt diskutiert werden muss von den Regierungsfraktionen, dann wäre die Zeitungsbranche die einzige, die eine spezielle Ausnahmeregelung zugestanden bekommt. Da drängt sich natürlich sofort die Frage auf, ob es nicht auch für andere Branchen dann weitere gute Gründe gibt, auf Ausnahmeregelungen zu pochen. Die Kritik seitens der Opposition lässt nicht lange auf sich warten:

»Die Grünen-Politikerin Brigitte Pothmer nannte es ein Unding, dass Nahles der Zeitungsbranche „eine Rabatt-Regelung bei den Minijobs“ anbiete: „Dieser Kuhhandel müsste sofort wieder vom Tisch, denn sonst würden auch andere Branchen mit vielen Minijobs wie zum Beispiel die Gastronomie eine solche Sonderregelung verlangen.“ Die Zeche zahlen müssten die Sozialversicherungen, denen Beitragseinnahmen entgingen.« (Quelle: Lockerung für Mindestlohn der Zeitungsträger).

Man könnte natürlich auch die Hypothese aufstellen, dass die Politik hier gegenüber einer ganz speziellen Branche deshalb nach einer Ausnahmeregelung sucht, weil sie die Meinungsmacht und die Einflussmöglichkeiten über das, was da ausgetragen wird, fürchtet. Wie dem auch sei, ein „Geschmäckle“ hat die ganze Sache schon. Darüber hinaus muss man sehen, dass auch die jetzt diskutierte „Lösung“ das betriebswirtschaftliche Grundproblem der Zeitungsbranche hinsichtlich Ihrer Zeitungsausträger nicht löst, denn das besteht in der Tatsache, dass bislang ein Stück Lohn gezahlt wird, denn nun auf einen Stundenlohn umgestellt werden muss. An diesem grundsätzlichen Wechsel wird auch bei dem Kompensationsangebot festgehalten. Man wird sehen, wie die Branche auf diesen Vorschlag seitens der Politik reagiert. Bislang haben sich die Verleger noch nicht zu Wort gemeldet, sie müssen sich noch sortieren.

Sollte die Lösung so kommen, wie über sie derzeit berichtet wird, dann kann man deren Charakter als ein „Notnagel“ auch daran erkennen, dass es keine wirklich systematische Lösung ist, um das noch nett auszudrücken. Denn wenn es eine Entlastung bei den Abgaben für die geringfügig Beschäftigten geben sollte, dann stellt sich natürlich die Frage, was dann mit Zeitungsausträgerin ist, die oberhalb der Schwelle des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses liegen. Für die gäbe es dann ja gar keine Entlastung. Das wirkt doch alles mehr als unausgegoren und vermittelt den Eindruck, dass hier eine Baustelle notdürftig versorgt werden soll.

Das muss ja auch mal gesagt werden: Rettet den deutschen Spargel vor dem deutschen Mindestlohn! Und die Gurken gleich mit. Aber natürlich ist es in Wahrheit wieder einmal komplexer

Die vergangenen Wochen waren von einem permanenten Rauschen über angeblich dringend notwendige Ausnahmen von der vorgesehenen Mindestlohnregelung in den Medien beherrscht. Nachdem die Grundsatzentscheidung für die Einführung eines (mehr oder weniger) flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns seitens der Bundesregierung gefallen ist, versuchen die Gegner dieses Instruments mit zahlreichen Ausnahmeforderungen die Logik einer allgemeinen Lohnuntergrenze gleichsam von hinten herum wieder auszuhebeln. Die Forderungen, wer und wo es Ausnahmen von Mindestlohn geben soll – von studentischen Hilfskräften, Rentnern, Taxifahrern bis hin zu den Saisonarbeitern in der Landwirtschaft – haben derart überhandgenommen, dass selbst Mitglieder der Union so etwas wie einen halben Nervenzusammenbruch bekommen haben: „Es reicht mir langsam“, mit diesen Worten wird der CDU-Sozialexperte Karl-Josef Laumann zitiert.

»Wenn ich höre, was der Wirtschaftsrat alles an Ausnahmen haben will, kann ich nur sagen: Das  ist  abenteuerlich. Wenn man ganze Bevölkerungsgruppen aus dem Mindestlohn herausnehmen will, soll man doch gleich sagen, dass man überhaupt keinen will … Es ist genug geredet worden, wir müssen jetzt mal zu Potte kommen. Und es bleibt dabei: Wir brauchen einen  robusten Mindestlohn. Ohne Ausnahmen«, so Laumann in dem Interview.

Aber die Akteure lassen einfach nicht locker. Als oberster Verteidiger der deutschen Spargelproduktion hat sich nunmehr immerhin der stellvertretende CDU-Vorsitzende Thomas Strobl  aus Baden-Württemberg zu Wort gemeldet – mit einer klaren Ansage: „Ich möchte auch in Zukunft eine regionale Spargelproduktion haben„. Und die sieht er in ernsthafter Gefahr, wenn denn ein Mindestlohn auch für die Saisonarbeiter in der Landwirtschaft Anwendung finden soll. Für den Erhalt „regionaler, heimatnaher Produktion gesunder Nahrungsmittel“ brauche es Ausnahmen vom Mindestlohn, so Strobl. Und überhaupt – es gebe eigentlich gar keinen Bedarf für einen Mindestlohn in diesem Bereich. Strobl macht setzt sich fast schon rührend „für“ die osteuropäischen Erntehelfer ein:

»… wissen Sie, ob das Hungerlöhne sind, da mache ich auch ein Fragezeichen dahinter. Die Saison-Arbeitskräfte, die aus Osteuropa zu uns kommen, die leben ja nicht einen Monat von dem, was sie hier in wenigen Wochen verdienen, sondern die ernähren ihre Familie ein ganzes Jahr in ihrem Heimatland. Sie sind sehr froh, dass sie diese Arbeit bei uns machen können, und sie wären sehr unglücklich, wenn sie diesen Arbeitsplatz bei einem Landwirt, bei einem Bauern in Deutschland in der Zukunft nicht mehr hätten.«

Und dann bringt er das folgende Argument:

»… ich möchte schon, dass wir auch in Zukunft eine regionale Produktion von Erdbeeren, von Kopfsalat, von Gurken und von Spargel haben und wir das nicht alles aus dem Ausland importieren müssen. Das betrifft die Saison-Arbeitskräfte und da brauchen wir zumindest eine Übergangsregelung, weil ansonsten eine landwirtschaftliche Produktion dieser Sonderkulturen in Deutschland nicht mehr möglich ist.«

Der eine oder die andere wird an dieser Stelle fragen, sind nicht in bestimmten Branchen genau die von ihm geforderten Übergangsregelung immerhin bis Ende 2016 vorhanden bzw. möglich? Genau das ist das Problem. Denn die Landwirtschaft könnte schon längst eine solche Übergangsregelung haben, die immerhin eine mehrjährige Übergangsfrist eröffnen würde, wenn denn die Arbeitgeber bereit gewesen wären, mit der Gewerkschaft einen entsprechenden Tarifvertrag abzuschließen. Dazu schauen wir mal bei der IG Bauen-Agrar-Umwelt nach:
Anfang des Jahres 2013 konnte man diese Meldung von der Gewerkschaft vernehmen: „Landwirtschaft: Lohnplus von 6,5 Prozent / Sonderbehandlung für Saisonarbeiter abgeschafft„. Darin findet man dann den Hinweis, dass

»… es keine Tarifverträge Saisonarbeiter mehr geben wird … „Saisonarbeiter sind Arbeitskräfte wie alle anderen. Es gibt keinen Grund, für einen gesonderten Tarifvertrag“ … Künftig fallen Arbeiten, die ohne Berufsabschluss oder Anlernzeit ausgeübt werden, unter die allgemeinen Tarifverträge in der Landwirtschaft. Die Tarifvertragsparteien einigten sich auf eine stufenweise Anhebung der Lohnuntergrenze. Zum 1. Dezember 2017 steigen die Löhne nach und nach von derzeit 6,10 Euro (Ost) bzw. 6,70 (West) auf einen Stundenlohn von 8,50 Euro.«

Ja, da haben wir doch eine Übergangsregelung, einen stufenweisen Anpassungsprozess, der erst 2017 zu dem nunmehr als gesetzlicher Mindestlohn vereinbarten 8,50 € pro Stunde führen wird. Wo ist dann das Problem? Genau solche Übergangsregelungen sind doch im Mindestlohngesetz ausdrücklich vorgesehen?

Aufklärung verschafft uns eine weitere Pressemitteilung der Gewerkschaft, die vor wenigen Tagen unter der folgenden Überschrift veröffentlicht wurde: „Arbeitgeber der Landwirtschaft blockieren Tarifverhandlung. Keine Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeiter„. Dem kann man entnehmen, dass die IG BAU die Arbeitgeber der Landwirtschaft und des Gartenbaus auffordert, »endlich Verhandlungen über einen Mindestlohntarifvertrag für diese Branchen aufzunehmen. „Unsere Geduld ist langsam zu Ende. Bereits im März dieses Jahres haben wir den beiden Arbeitgeberverbänden angeboten, einen solchen Tarifvertrag abzuschließen“, sagte Harald Schaum, Stellvertretender IG BAU-Bundesvorsitzender und Verhandlungsführer für die grünen Branchen … Doch die Arbeitgeber blockieren die Tarifverhandlungen und spielen lieber auf Zeit.«
Die Verhandlungen sind notwendig, um die im neuen Mindestlohngesetz geplante zweijährige Übergangsfrist bis Ende 2016 zu nutzen und die Löhne für ungelernte Arbeitnehmer an den gesetzlichen Mindestlohn heranzuführen.

Doch der Gesamtverband der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) bewegt sich nicht, bzw. stellt sich tot, er will noch nicht einmal ein Verhandlungsdatum vereinbaren.

Es liegt nahe, dass die Arbeitgeberseite hier voll auf Risiko spielt bzw. auf das Prinzip Hoffnung setzt, zum Beispiel auf Politiker wie den Herrn Strobl aus Baden-Württemberg, der sich für sie in die Bresche wirft. Aber so wie man jede Spiel auch verlieren kann und Hoffnung oftmals bitter enttäuscht wird, so kann es auch in diesem Fall ausgehen. Der stellvertretende Gewerkschaftsvorsitzende bringt es auf den Punkt:

»Diese Hinhaltetaktik macht nur Sinn, wenn Saisonarbeiter vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen werden. Sollten die Arbeitgeber darauf spekulieren, betreiben sie ein riskantes Spiel. Am Ende kommt diese Ausnahme nicht und sie stehen ohne Branchenlösung da. Dann gilt ab 2015 der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro auch für Erntehelfer.«

Bereits im April wurde in einem Blog-Beitrag auf dieser Seite darauf hingewiesen, dass die Realitäten in der Landwirtschaft durchaus schwierig sind, vor allem aufgrund des unabweisbar brutalen Preisdrucks, der auf den Produzenten lastet. Aber es wurde auch darauf hingewiesen, dass es bereits heute nicht wenige Landwirte gibt, die ihren Saisonarbeitern gerade aufgrund der existenziellen Abhängigkeit von der Ernte in einem kurzen Zeitraum des Jahres so ordentliche Entgelte zahlen, dass der Mindestlohn von 8,50 Euro kein Thema ist. Diese andere Seite illustriert der Deutschlandfunk-Beitrag „Gesetz zum Mindestlohn – 8,50 Euro für (fast) jeden“ von Tonia Koch am Beispiel des Gartenbaubetriebs von Erwin Faust in Saarlouis: »Ohne die rumänischen Mitarbeiter, die im Schnitt jeweils vier Monate vor Ort sind, könne der Betrieb einpacken, sagt Erwin Faust. Er brauche vor allem Kontinuität und Leute, die wissen, was zu tun sei auf dem Feld und in den Gewächshäusern … „und da machen wir auch Lohnkonzessionen, weil am Ende die Leistung auch herausspringt. Das Problem ist, wir müssen anstinken gegen die, die die Leute in den Container stecken und fürs halbe Geld arbeiten lassen. Was heißt das letztendlich? Die Supermärkte lachen sich kaputt, die Discounter lachen sich kaputt, weil sie billiges Zeug kaufen können.“ Der zum Teil ruinöse Wettbewerb über die Löhne sei der falsche Ansatz. Der Gemüsebauer hält daher eine Mindestlohnregelung für überfällig. „Wir zahlen auch über Mindestlohn unsere Leute. Der geringste Bruttolohn, den wir haben, liegt bei 9,20 Euro, der geringste, für Aushilfen. Da steh‘ ich voll dahinter, und das ist auch bei unseren Rumänen so.“«

Fazit: Soweit man das derzeit beurteilen kann, wären die Arbeitgeber gut beraten (gewesen), auf eine tarifvertragliche Übergangslösung mit der Gewerkschaft zu setzen, statt dem Prinzip Hoffnung zu folgen. Angesichts der breiten Kritik an den bereits im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen ist es mehr als unwahrscheinlich, dass die Gruppe der Saisonarbeiter aus dem Mindestlohn-Anwendungsbereich herausgenommen wird, denn unabhängig von der Frage, ob das europarechtlich überhaupt zulässig ist, besteht dann natürlich die Gefahr, dass das als Präzedenzfall für andere Branchen gewertet und verwendet wird. Darauf wird sich die Bundesregierung bzw. der Teil von ihr, der die Umsetzung des Mindestlohngesetzes zu verantworten hat, mit Sicherheit nicht einlassen. Am Ende des Tages könnten die Arbeitgeber mit weitaus weniger dastehen, als möglich gewesen wäre.