Burger-Brater auf der Straße. Streikaktionen von Fastfood-Beschäftigten in mehr als 150 Städten in den USA

Jeder, der schon mal in den USA gewesen ist, weiß um die enorme Alltagsbedeutung der zahlreichen Fastfood-Läden. Insofern gibt es nicht nur viele Verkaufsstellen, sondern auch sehr viele Menschen, die in diesem Bereich arbeiten (müssen). Und die Bezahlung in diesem Bereich ist hundsmiserabel. Nicht einmal acht Euro verdienen sie in den Burger-Läden zurzeit nach Angaben der Gewerkschaft Service Employees International Union.

Unter dem Motto „Fight for 15″ haben Angestellte von Unternehmen wie McDonald’s oder Wendy’s ihre Arbeit niedergelegt. Der Kampagnen-Name „Fight for 15“ ist eine Ableitung aus der Forderung nach einem Stundenlohn von mindestens 15 Dollar (rund 11,40 Euro). Wer die Streikaktionen und die Medienberichterstattung in den USA verfolgen möchte, der wird auf der Seite www.strikefastfood.org fündig. Auch auf Twitter kann man den Aktionen unter @fightfor15 folgen.

Wer sich für die Hintergründe interessiert, dem seien zwei aktuelle wissenschaftliche Bestandsaufnahmen empfohlen:

Zum einen hat das Economic Policy Institute im August dieses Jahres die Studie Low Wages and Few Benefits Mean Many Restaurant Workers Can’t Make Ends Meet von Heidi Shierholz veröffentlicht. Sie verdeutlicht die Bedeutung hinsichtlich der Beschäftigung: »The restaurant industry is a large and fast-growing sector of the U.S. economy. It currently employs 5.5 million women … and 5.1 million men«. Wenn es sich auch um eine durchaus heterogene Branche handelt, muss doch gesehen werden, dass viele Beschäftigte an oder unter der (sehr niedrig angesetzten) Armutsgrenze leben müssen:

»The restaurant industry includes a wide range of establishments, from fast-food to full-service restaurants, from food trucks to caterers, from coffee shops to bars. While there are certainly employers in the restaurant industry who provide high-quality jobs, by and large the industry consists of very low-wage jobs with few benefits, and many restaurant workers live in poverty or near-poverty.«

Shierholz arbeitet in ihrer Studie heraus, dass der Median-Stundenlohn der in der Restaurant-Branche arbeitenden Menschen einschließlich der Trinkgelder bei $ 10 liegt und damit deutlich niedriger als die $ 18 Dollar außerhalb dieser Branche. Nun kann man argumentieren, dass die soziodemografische Struktur der Beschäftigten hier eine andere sein wird als in anderen Branchen. Auch das hat sie berücksichtigt bzw. bereinigt und kommt zu folgendem Befund:

»After accounting for demographic differences between restaurant workers and other workers, restaurant workers have hourly wages that are 17.2 percent lower than those of similar workers outside the restaurant industry. This is the “wage penalty” of restaurant work.«

Bei den aktuellen Streikaktionen geht es nicht nur um die bereits erwähnte Forderung nach mehr Geld, sondern auch nach Anerkennung gewerkschaftlicher Aktivitäten. In den USA herrscht bekanntlich ein sehr gewerkschaftsfeindliches Klima, insofern überrascht es nicht, wenn wir erfahren, dass der Organisationsgrad der Gewerkschaften in diesem Bereich extrem niedrig ist (das sieht in Deutschland auch nicht anders aus), dass sich aber gewerkschaftliches Engagement durchaus auszahlen kann, zeigt die Studie ebenfalls: »Unionization rates are extremely low in the restaurant industry, but unionized restaurant workers receive wages that are substantially higher than those of non-union restaurant workers.«

Jeder sechste Beschäftigte in dieser Branche lebt unterhalb der offiziellen Armutsgrenze – 16.7 Prozent der Beschäftigten, während es in den anderen Branchen nur 6.3 Prozent sind. Die tatsächliche materielle Notlage vieler Beschäftigter wird an dieser Zahl deutlich:

»Twice the official poverty threshold is commonly used by researchers as a measure of what it takes for a family to make ends meet. More than two in five restaurant workers, or 43.1 percent, live below twice the poverty line.«

Eine weitere sozialpolitisch hoch brisante Erkenntnis kann man der Studie entnehmen – wissend, dass in den USA Millionen Menschen keinen Krankenversicherungsschutz haben, weil im Regelfall ein solcher von den Arbeitgebern organisiert werden muss oder eben von diesen nicht zur Verfügung gestellt wird:

»Just 14.4 percent of restaurant workers receive health insurance from their employer, compared with roughly half (48.7 percent) of other workers. Of unionized restaurant workers, 41.9 percent receive health insurance at work, substantially higher than the share among nonunionized restaurant workers.«

Lediglich 8.4 Prozent der Beschäftigten kommen in den Genuss einer betrieblichen Altersvorsorge, in den anderen Branchen sind es hingegen 41.8 Prozent.
Die Studie gibt dann im weiteren noch einige Empfehlungen, was man politisch machen könnte, um die Qualität der Jobs in dieser Branche zu verbessern.

Die angesprochene Armut vieler Beschäftigter spiegelt sich in einer weiteren auffälligen Besonderheit, auf die in einer anderen, im April dieses Jahres publizierte Studie hingewiesen wird: Fast Food Failure. How CEO-to-Worker. Pay Disparity Undermines the Industry and the Overall Economy von Catherine Ruetschlin. In dieser Studie geht es um die Vergütungsschere zwischen den Führungskräften der Unternehmen und den normalen Beschäftigten. Eine Schere, die generell in den vergangenen Jahren immer weiter auseinandergegangen ist. Und dabei erweist sich die Fastfood-Branche als der große Treiber, so Ruetschlin in der Zusammenfassung ihrer Studie:

»New analysis of the CEO-to-worker compensation ratio across industries shows that Accommodation and Food Services is the most unequal sector in the economy, and that this extreme pay disparity is primarily driven by one of the sector’s component industries: fast food.«

Es sind traurige Spitzenwerte, die hier erreicht werden:

»Accommodation and Food Services had a CEO-to-worker pay ratio of 543-to-1 in 2012 … In 2012, the compensation of fast food CEOs was more than 1,200 times the earnings of the average fast food worker.«

Es sind zwei Faktoren, die in der Studie als Ursache für diese Entwicklung identifiziert werden:

»Pay disparity in the fast food industry is a result of two factors: escalating payments to corporate CEOs and stagnant poverty-level wages received by typical workers in the industry … Fast food CEOs are some of the highest paid workers in America. The average CEO at fast food companies earned $23.8 million in 2013 … Fast food workers are the lowest paid in the economy. The average hourly wage of fast food employees is $9.09, or less than $19,000 per year for a full-time worker, though most fast food workers do not get full-time hours. Their wages have increased just 0.3 percent in real dollars since 2000.«

Da schreit jemand – nicht – vor Glück. Die (noch) Zwei-Klassen-Gesellschaft bei den Paket- und Kurierdiensten und Wildwest bei den Arbeitsbedingungen

„Die schöne neue Shoppingwelt darf die dunklen Seiten des Internethandels nicht ausblenden“, so die Worte des nordrhein-westfälischen Arbeitsministers Guntram Schneider (SPD).

„Erschreckende und alarmierende“ Ergebnisse hat der Minister der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben. Und er bezieht das auf diese Botschaft: Viele Paket- und Kurierdienste hebeln Arbeitsschutz aus.

Es geht hier nicht um irgendeine Orchideenbranche, sondern um einen boomenden Wirtschaftszweig: Die Onlinehändler expandieren ohne Ende und damit auch die Paket- und Kurierdienste, die das Zeug zum Kunden bringen müssen. Und da geht es offensichtlich drunter und drüber, was die Arbeitsbedingungen angeht.

Was genau erregt nun derart das Missfallen des Ministers?

»Von überprüften 22 Verteilzentren aller großen Anbieter sowie 131 Paket- und Kurierdiensten hielten insgesamt 85 Prozent die entsprechenden Vorschriften nicht ein … Von 415 kontrollierten Fahrern verstießen 60 Prozent gegen Schutzvorschriften, vor allem in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten … Die Fahrer von 35 Prozent der überprüften Betriebe führten überhaupt keine Aufzeichnungen über Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten. Missstände seien bei allen großen Anbietern der Branche gefunden worden.«

Wie kann es dazu kommen? Es sind zwei Aspekte, die man dieser Stelle besonders hervorheben muss:

Zum einen ist es offensichtlich und wie schon seit langem kritisiert so, dass die Hauptauftragnehmer die Verantwortung für die Einhaltung des Arbeitsschutzes offenbar überwiegend ihren Subunternehmen überlassen.

Die aber befinden sich in einem knochenharten Wettbewerb untereinander, wovon die Hauptauftraggeber natürlich profitieren. Dazu Frank-Thomas Wenzel in seinem Artikel „Sklavenähnliche“ Arbeitsbedingungen:

»Es gibt insgesamt fünf große Zustelldienste. Branchenführer ist die Deutsche Post DHL. Hinzu kommen UPS, GLS, DPD und Hermes. Der Prozess des Auslieferns der Pakete ist bei allen Unternehmen weitgehend gleichförmig. Hie kann kein Anbieter große Vorteile erreichen. Wichtigster Faktor bei den Aufwendungen sind die Personalkosten und damit einhergehend die Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten der Beschäftigten.«

Die Auswirkungen auf viele Beschäftigte sind fatal und zugleich systematisch bedingt, wie Wenzel in seinem Artikel herausarbeitet:

»Massiver Arbeitsdruck, unbezahlte Überstunden und extrem niedrige Löhne sind das Ergebnis …  Inzwischen hat sich in der Branche eine Zwei-Klassengesellschaft entwickelt. Viele große Paketdienste haben Tarifverträge, die halbwegs akzeptable Konditionen bieten. Allerdings hat Postchef Frank Appel gerade angekündigt, dass neu Eingestellte künftig mit niedrigeren Löhnen rechnen müssen. Zugleich lagern die Konzerne einen großen Teil ihrer Aufträge aus. Daraus entsteht ein System von Sub-Sub-Unternehmen. Am Ende der Kette stehen Zusteller, die als Selbstständige arbeiten und mit Privatwagen die Pakete ausfahren. Als Lohn bleiben dann nach Recherchen des WDR  nicht selten gerade einmal 1000 Euro brutto im Monat übrig. Diese „Selbstständigen“ müssen dann ihren Verdienst mit Hartz IV aufstocken, um über die Runden zu kommen.«

Man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die aufgezeigte Zwei-Klassengesellschaft derzeit – wie der Hinweis auf die Drohungen des Postchefs Frank Appel belegt – möglicherweise, also wenn den kein Einhalt geboten wird bzw. werden kann, nur als Zwischenschritt nach unten zu verstehen ist. Für das Verständnis dessen, was hier abgeht, ist es von entscheidender Bedeutung, dass man die enormen Vorteile des Sub-Sub-Unternehmertums versteht: nehmen wir als ein Beispiel GLS, die mit einem weit verzweigten Netz an Subunternehmern zusammenarbeiten. Auf dem Papier müssen die vielen kleinen Subunternehmer dem auftraggebenden Konzern garantieren, die üblichen Arbeits- und Sozialbestimmungen einzuhalten. Ob sie das aber auch angesichts der enormen Konkurrenz, mit der sie auf ihrer Ebene konfrontiert sind, praktisch realisieren können, steht dann wieder auf einem ganz anderen Blatt Papier. Letztendlich treffen wir hier immer wieder auf die gleiche pyramidale Organisationsstruktur, die dazu führt, dass diejenigen, die an der Spitze der Pyramide sind, immer nach außen ihre Hände in Unschuld waschen können, während der brutale Wettbewerb und Überlebenskampf unten, an der Basis der Pyramide tobt. Dort aber tummeln sich unzählige kleine Unternehmen sowie Einzel-Selbstständige. Das verweist zugleich auf die Fragwürdigkeit von einfachen Lösungsvorschlägen, denn natürlich müsste man die Arbeitsbedingungen schärfer und öfter kontrollieren. Das ist aber bei der gegebenen Struktur schon ein mathematisches Problem, geschweige denn, dass die Aufsichtsbehörden offensichtlich gar nicht über die Ressourcen verfügen, eine flächendeckende Kontrolle sicherstellen zu können, denn auch die Daten, auf die sich der nordrhein-westfälische Arbeitsminister jetzt stützt, stammen aus einer Schwerpunktprüfung.

Der Mindestlohn wird sicherlich eine punktuelle Verbesserung bringen (können), also auch hier wieder unter dem Vorbehalt, dass das Ganze auch kontrolliert wird, zugleich aber greift der Mindestlohn ins Leere bei der in diesem Bereich sehr weit verbreiteten (Schein-)Selbstständigkeit sowie den vielen bekannten Umgehungsstrategien, wie beispielsweise der offiziellen Beschäftigung von 450 €-Jobber, die aber faktisch weitaus mehr arbeiten (müssen).

Was schlägt der Minister vor? »Schneider forderte Nachbesserungen bei den Arbeitsschutz-Regelungen. Künftig müssten die großen Paketdienstleister Mitverantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bei ihren Subunternehmern tragen.« Es wird interessant werden, wie er das operationalisieren will – zugleich muss man hervorheben, dass er hier den Kernbereich des Problems adressiert. Es muss gelingen, eine neue „Verantwortungsarchitektur“ zu implementieren, die dann allerdings auch mit harten rechtlichen Konsequenzen verbunden sein muss. Das einige Paketdienste und ihre großen Auftraggeber, also Amazon, Zalando und Co., vor einigen Monaten einen „Ehrenkodex“ verabschiedet haben, wird nicht wirklich helfen und hat den gleichen Charakter wie die freiwillige Frauenquote der Dax-Konzerne für ihre Führungspositionen. Wohlfeil, aber nicht wirklich „gefährlich“.

Die Zeitungszusteller, ihr verdünnter Mindestlohn und – nicht nur – der Lobbyismus der Verleger. Eine echte Zangengeburt mit offenem Ende

Es wurde in den zurückliegenden Monaten und Wochen angesichts des nunmehr beschlossenen Mindestlohngesetzes viel darüber berichtet, welche Hürden bei der anstehenden Umsetzung der gesetzlichen Lohnuntergrenze zu bewältigen sein werden. Immer wieder wird auf die zu erwartenden – und übrigens heute schon in vielen Branchen beobachtbaren – Umgehungsversuche einiger Arbeitgeber hingewiesen, so von Thomas Öchsner in seinem Artikel Von wegen Mindestlohn:  »Längere Arbeitszeiten, unbezahlte Überstunden, mehr Scheinselbständige: Gewerkschaften fürchten, dass Arbeitgeber die neue Lohnuntergrenze einfach umgehen werden. Vor allem in kleinen Betrieben wird die Kontrolle schwierig.« Das ist alles richtig und wird viele Fragen und Antwortversuche in der vor uns liegenden Zeit generieren. Wobei man natürlich angesichts der unbestreitbaren Realität der Ausweichversuche, des Missbrauchs und der Kontrollprobleme nicht mit einer fatalistischen Haltung kapitulieren sollte und darf, dass man das alles lieber sein lassen sollte – zuweilen wird man durch die Berichte an dieser Stelle zurückgelassen. Auf der einen Seite verständlich, auf der anderen Seite sind die absehbaren Probleme kein Argument gegen eine gesetzliche Lohnuntergrenze, denn ansonsten könnte man sich jeden Regelungsansatz sparen.

Aber der Teufel liegt natürlich immer im Detail und je komplizierter eine Regelung gefasst wird und bzw. oder je mehr Ausnahmen zugelassen werden, desto größer werden die (potenziellen) Schnittstellen zu Umgehungs-, Ausweich- und Missbrauchsstrategien. Nehmen wir als Beispiel die Zeitungszusteller, die sicher unbestritten eine richtig harte Arbeit leisten (eine Arbeit, die nach Erhebungen der Berufsgenossenschaften zu den am meisten unfallgefährdeten Tätigkeiten überhaupt gehört) und denen man dennoch – nach erfolgreichen Lobbyaktivitäten der Verleger – den sofortigen Zugang zum Mindestlohn ab 2015 verweigert und – das kommt erschwerend hinzu – die man mit einer echten lohnpolitischen Herausforderung konfrontiert, denn sie haben grundsätzlich Anspruch auf einen (vorübergehend abgesenkten) Mindestlohn, der sich aber als Zeitlohn auf Stunden bezieht. Die Zeitungszusteller hingegen werden ganz überwiegend nach Stücklohn bezahlt, der einen anderen Logik folgt. Damit sind sie übrigens nicht allein, schätzungsweise etwa eine Million Arbeitnehmer arbeiten zu dieser Lohnform, die mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns nicht untersagt worden ist, also weiterhin Anwendung meinten kann und wird. An dieser Stelle eröffnen sich nicht nur erhebliche „Gestaltungspotenziale“ für die Arbeitgeber, sondern man wird auch konfrontiert mit „Gerechtigkeitsproblemen“, an die man im ersten Moment vielleicht gar nicht denkt. Ein „schönes“ Fallbeispiel für die Tiefen und Untiefen der lohnpolitischen Praxis.

Die Bemühungen der Verleger-Lobby, für die Zeitungszusteller Ausnahmeregelungen den Mindestlohn betreffend, waren durchaus erfolgreich – kurz vor Toresschluss wurde die in der Abbildung skizzierte Übergangsregelung eingebaut und damit eine Sonderregelung nur für die etwa 160.000 Zeitungszusteller geschaffen, denn ansonsten gibt es die Möglichkeit, übergangsweise bis 2017 von den 8,50 Euro pro Stunde nach unten abzuweichen nur für die Fälle, in denen die Tarifparteien eine tarifvertragliche Regelung getroffen haben. Genau das aber haben die Verleger nun gerade nicht gemacht – und trotzdem haben sie die Übergangsregelung bekommen. Über die Hintergründe kann man viel spekulieren – sicher erscheint mir diese „Fremdkörper“-Akzeptanz seitens der Politik in der Angst begründet, dass die Verleger ihre Medien-Macht gezielt gegen Politiker einsetzen könnten. Die Drohung oder die plausible Annahme hat da sicher gereicht. Das Politikmagazin „Report Mainz“ hat das in dem Beitrag „Ausnahmen beim Mindestlohn: Der Sieg der Lobby“ völlig zu Recht kritisch aufgegriffen:

Was sind denn eigentlich die offiziellen Argumente für die Sonderregelung die Zeitungszusteller betreffend? Man glaubt es kaum, aber unter der „Pressefreiheit“ macht man es nicht: Die Zustellung ist notwendige Bedingung für das Funktionieren der durch Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes geschützten freien Presse. Die verlässliche Trägerzustellung von Zeitungen und Zeitschriften am Tag ihres Erscheinens an den Endkunden ist eine wesentliche Säule für den Vertrieb dieser Printprodukte, so kann man es der Begründung entnehmen. Also das ist schon reichlich skurril, denn das bedeutet, dass man offensichtlich die Pressefreiheit nur aufrechterhalten kann, wenn man denn den Austrägern sehr niedrige Vergütungen zahlt. Nur – ungeachtet der Putzigkeit dieses „Arguments“, denn eigentlich bedeutet das ja konsequent, also logisch bis zum Ende gedacht, dass Tageszeitunge, aber auch die Werbezeitungen, die es vielerorts gibt und die kostenlos an die Haushalte verteilt werden, eine Staatssubventionierung bekommen müsste, die man über eine Zeitungs-GEZ organisieren könnte 😉 – ist das eigentlich richtig? Gibt’s nicht immer wieder Berichte von Medienökonomen, die darauf hinweisen, dass nicht wenige Verlage Renditen auch im zweistelligen Prozentbereich erwirtschaften? Außerdem: Was ist eigentlich von denjenigen Verlegern zu halten, die in den letzten Jahren durch Aufspaltungen und Ausgliederungen der Zustellung in tariflose, betriebsratsfreie Sub- und Sub-Sub-Unternehmen die Löhne soweit gesenkt haben, dass heute für ganze Regionen keine Zeitungsträger mehr gefunden werden, dass Stellen nicht besetzt sind und dadurch die zuverlässige und pünktliche Zustellung akut gefährdet ist? Welchen Dienst erweisen sie der Pressefreiheit und dem Grundgesetz?, so die berechtigte Frage von Gewerkschaftern:
In der Gewerkschaft ver.di gibt es eine eigene Gruppe für die Zeitungszusteller mit hilfreichen Materialien zu diesem Themenkreis. Beispielsweise zu der Frage, ob die Einführung eines Mindestlohnes in Höhe von 8,50 Euro für die Zeitungszusteller die Pressefreiheit einschränken würde, weil die Tageszeitungen dann ihre wirtschaftliche Basis verlieren würden. Hierzu ein Rechenbeispiel der Gewerkschaft:

»Die Monatsabopreise betrugen laut Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) 2012 im Westen 26,26 Euro und im Osten 24,32 Euro. Die durch­schnittlichen Zustellerstücklöhne im Westen betragen ca. 3,00 Euro inklusive Zuschläge und Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen.
Die Zustellkosten der Zeitung machen also mit 11,4 Prozent den geringsten Teil der Gesamtkosten bei der Zeitungsproduktion aus. Selbst wenn wegen der Ein­führung eines Stundenlohnes von 8,50 Euro die Löhne um 20 Prozent erhöht werden müssten, wäre der Anteil der Zustellkosten erst bei 13, 7 Prozent, also gerade mal um 2,3 Prozent gestiegen.
Die Abopreise sind übrigens seit 2007 im Westen um 20 Prozent und im Osten um fast 30 Prozent erhöht worden. Hätte man diese Anhebung auch bei den Löhnen für die Zusteller/innen gemacht, hätten wir heute keinen Handlungsdruck für einen Mindestlohn. Die Löhne der Zusteller/innen sind aber im gleichen Zeitraum in vielen Zustellbetrieben gesenkt worden!«

Nun gibt es ja nicht nur Tageszeitungen, sondern viele Bürger kennen die kostenlosen Anzeigenblätter, die bei ihnen im Briefkasten landen (wobei sich hier das Argument mit der „Pressefreiheit“ selbst erledigt). Deren Geschäftsmodell kann durchaus in eine Schieflage geraten, wie das folgende Beispiel eines Betroffenen verdeutlicht:

»Ich selbst bin seit 5 Jahren Zusteller für die kostenlose Wochenzeitung in Moers.
Die Vergütung erfolgt nach Stückzahl, momentan liegt sie bei 2,5ct.
Vor einigen Jahren wurde schon drastisch gekürzt, da einige Pauschalen gestrichen wurden.
Beispiel 1: Revier mit 340 Zeitungen, Vergütung 8,50 Euro, die reine Zustellzeit beträgt 2 Stunden, also ohne Hin -und Rückweg zum Zustellgebiet. Stundenlohn entsprechend 4,25 Euro.
Beispiel 2: Revier mit 250 Zeitungen, Vergütung 6,25 Euro, reine Zustellzeit 1,8 Stunden. Stundenlohn entsprechend 3,47 Euro.
Um auf den Mindestlohn von 8,50 Euro zu kommen, müssten die Vergütungen von derzeit 2,5ct auf 5,0ct je Zeitung verdoppelt werden.
Das kann ja eigentlich nur bedeuten, das die Zeitungen eingestellt werden, da die Kosten für die Zeitungsverlage nicht mehr tragbar sind.
Eine weitere Möglichkeit wäre, die Zustellzeiten einfach auf den rechnerisch theoretischen Wert von 8,50 Euro je Stunde festzulegen.
Für Beispiel 1 müsste die Zustellzeit dann 1 Stunde betragen, für Beispiel 2 dann 0,75 Stunden, in der Praxis unmöglich, aber das läge dann ja an jedem einzelnen Zusteller.
Bei den beiden Beispielen, die meinen eigenen Revieren entsprechen, bin ich übrigens davon ausgegangen, das die Zustellung zu Fuss erfolgt, denn Auto oder Fahrrad bringen da keinen wirklichen zeitlichen Vorteil.
Wettereinflüsse wie Dauerregen oder Schnee verlangsamen die Zustellzeiten natürlich auch noch.« (Quelle: Wolfgang Neumann: Mindestlohn für Zeitungszusteller. Ab spätestens 2017 Mindestlohn von 8,50 Euro auch für Zeitungszusteller, 11.07.2014)

Da ist er wieder – der Stücklohn. Die Verleger behaupten, die heute gängige Stücklohnvergütung passt nicht zu einem als Zeitlohn definierten Mindestlohn. Darauf entgegnet die Gewerkschaft, der Stücklohn »basiert auf einer sogenannten „Normalleistung“ innerhalb einer Zeiteinheit. Auch bei der Zustellung wird es möglich sein, die jahresdurch­schnittliche Stückzahl zugestellter Zeitungen umzurechnen auf eine Normalleis­tung pro Zeiteinheit und diese als Stundenlohn zu vergüten. Ein gesetzlicher Mindestlohn auf Basis eines Stundenlohns schafft gerade in der Zeitungszu­stellung mehr Gerechtigkeit, als die heutige ausschließliche Stückzahlbezah­lung. Denn es ist nicht fair, wenn Zeitungszustellerinnen mit großen Bezirken und weiten Entfernungen sowie Einzelhauszustellungen weniger verdienen, weil sie in der gleichen Zeit weniger Stückzahl zustellen können, als diejenigen mit kleinen Bezirken, kurzen Entfernungen und vielen Mehrfamilienhauszustel­lungen.«

Auf die „Normalleistung“ kommt es also an, mithin auf ihre Definition und vor allem auf eine realistische, faire Kalkulation – darüber hinaus muss man an dieser Stelle natürlich auch auf ein systematisches Spannungsverhältnis zwischen einem reinen Stundenlohn und einem Stücklohn hinweisen, dies durchaus mit Blick auf Gerechtigkeitsvorstellungen der Betroffenen selbst, denn: Wenn die Zeitungszusteller nach einem reinen Stundenlohn vergütet würden, dann stellt sich das Problem, dass jemand, der langsam arbeitet, besser gestellt werden würde als jemand, der die Tour schneller schafft, also produktiver ist. Das wird auch von vielen Betroffenen nicht als „fair“ angesehen und problematisiert. Insofern sind wir wieder bei der Definition der „Normalleistung“ angelangt und dabei ist zu beachten, dass die Betriebsräte ein gehöriges Wort mitzureden haben bei der konkreten Operationalisierung. Wenn es denn einen Betriebsrat gibt.

Und noch eine andere Baustelle muss erwähnt werden. Über wen reden wir eigentlich, wenn wir von Ausnahmeregelungen bei den Zeitungszustellern sprechen. Ist das eindeutig definiert?
»Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller … sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis ausschließlich periodische Zeitungen oder Zeitschriften an Endkunden zustellen; dies umfasst auch Zustellerinnen und Zusteller von Anzeigenblättern mit redaktionellem Inhalt«, so die Hinweise des Gesetzgebers. Eine Einflugschneise für die Gewerkschaft: »Für alle, die neben ihren Zeitungen auch Briefe oder andere personalisierte Produkte zustellen oder die zusammen mit den Zeitungen gelegentlich Wurfsendungen an Resthaushalte verteilen, gilt die Ausnahme nicht, und es ist für ihre gesamte Arbeit der gesetzliche Mindestlohn anzuwenden.« Die Gerichte werden sich freuen, wenn ihnen diese Frage vorgelegt wird.

Aber das hat sich die Bundesregierung selbst eingebrockt.