Lidl erobert den britischen Markt – und jetzt auch die Herzen der Niedriglöhner. Löhne rauf statt runter

In der deutschen Diskussion über Arbeitsbedingungen im Einzelhandel geht es seit Jahren um Lohndumping, beispielsweise durch unbezahlte Überstunden und generell ein „hartes“ Arbeitsklima. Unzählige kritische Berichte sind in den vergangenen Jahren dazu ausgestrahlt worden und fast alle Unternehmen tauchen dabei mehr oder weniger oft auf. Der Discounter Netto ist so ein Fall für eine sehr häufige negative Medienpräsenz, ohne dass das bislang zu größeren Verhaltensänderungen geführt hat. Aber auch Edeka taucht in letzter Zeit öfter auf. Und der eine oder andere wird sich erinnern – vor einigen Jahren war Lidl im Visier der kritischen Beobachter. Dem Artikel Die Ohnmacht der Beschäftigten von Martin Kempe aus dem Jahr 2014 können wir die folgende Erinnerung entnehmen:

»(Am) 10. Dezember 2004, dem „Tag der Menschenrechte“, hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di eine breit angelegte Kampagne in einem Unternehmen gestartet, das – ähnlich wie Amazon – allgemein bekannt ist und dessen Geschäftsmodell durch den Slogan „Billig auf Kosten der Beschäftigten“ zutreffend beschrieben wurde.
Auf einer gut besuchten Pressekonferenz stellte Verdi das „Schwarzbuch Lidl“ vor: Ein medialer Paukenschlag. Nahezu die gesamte Tagespresse berichtete an prominenter Stelle über die skandalösen Arbeitsbedingungen, über systematische Schikanen, aufgezwungene unbezahlte Mehrarbeit sowie Druck und Drohungen gegen Beschäftigte, die ihr Recht auf die Wahl eines Betriebsrats wahrnehmen wollten.
Rund zwei Jahre später legte der Journalist Andreas Hamann, der zusammen mit anderen das Schwarzbuch recherchiert und verfasst hatte, mit dem „Schwarzbuch Lidl Europa“ nach: Sogar in den Billiglohnländern Süd- und Osteuropas profilierte sich der „Schwarz-Konzern“ (nach dem Lidl- und Kaufland-Eigentümer Dieter Schwarz) als Lohndrücker und Billigkonkurrenz für einheimische Einzelhändler.«

Die Lidl-Kampagne kann man rückblickend als eine große Erfolgsstory der Gewerkschaft ver.di bezeichnen, an die man später immer wieder anzuknüpfen versuchte. Das Unternehmen kam erheblich unter Druck und hat seitdem tatsächliche oder zumindest proklamatorische Veränderungen vorgenommen, um sich aus der Kritiklinie zu nehmen. Auf der anderen Seite ist es »nicht gelungen, eine nennenswerte Anzahl von Betriebsräten zu installieren, die als gewerkschaftliche Organisationskerne hätten fungieren können. Es gab zwar im Verlauf der Kampagne einen deutlichen Mitgliederzuwachs unter den Lidl-Beschäftigten, aber eine effektive gewerkschaftliche Gegenmacht innerhalb des Unternehmens konnte nicht aufgebaut werden«, so Kempe in seinem Rückblick.

Der Konzern hingegen hat seine Öffentlichkeitsarbeit professionalisiert. In den ersten Wochen und Monaten des Jahres 2015 diskutierte man (über)aufgeregt über die am Jahresanfang erfolgte Scharfstellung des gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde für alle, die nicht unter Ausnahmeregelungen fallen. Gut platziert in diese Zeit wurde dann die folgende frohe Botschaft unters Volks gestreut: »Die Discount-Kette Lidl erhöht den intern bezahlten Mindestlohn für die Mitarbeiter in Deutschland zum 1. Juni auf 11,50 Euro … Die 11,50 Euro seien ein Einstiegsentgelt, das auch dann bezahlt werde, wenn der tarifliche Lohn niedriger sei – auch bei geringfügiger Beschäftigung«, berichtete Susanne Preuss in ihrem Artikel Lidl erhöht den internen Mindestlohn. Es gab – wie erwartet und geplant – große Aufmerksamkeit und Zustimmung in den Medien. Nun ist er damit verbundenen Anstieg nicht wirklich besonders sensationell, denn man muss wissen, dass seit knapp zwei Jahren die Lidl-Beschäftigen durchweg mindestens 11 Euro die Stunde verdienen. Was ist diese Anhebung des Mindestlohns von 4,5 Prozent (die ja auch nur einen Teil der Belegschaft überhaupt betrifft) gegen eine durchschnittliche Anhebung der Löhne um 14 Prozent. Um die Größenordnung geht es bei Lidl. In Großbritannien.

Genau. Großbritannien. Die meisten Menschen bei uns verbinden Lidl (nur) mit Deutschland, dabei handelt es sich um einen international aufgestellten und vor allem auch international wachsenden Konzern. Nur zwei Zahlen: In Deutschland hat Lidl im Jahr 2014 einen Umsatz in Höhe von 18,6 Milliarden Euro erzielt, weltweit waren es 59 Milliarden Euro. Und gerade in Großbritannien können wir mitverfolgen, was es bedeutet, wenn die deutschen Discounter von „Expansion“ sprechen.

Sebastian Borger bringt es auf den martialischen Punkt: Aldi und Lidl erobern die Insel. »In Großbritannien eilen die deutschen Discounter Lidl und Aldi Süd von einem Erfolg zum anderen. Der Siegeszug scheint unaufhaltsam.« Aldi, genauer: Aldi Süd, wagte 1990 den Sprung über den Kanal, Lidl folgte vier Jahre später. Anfangs waren die beiden nur ganz kleine Anbieter, aber seit 2008 explodiert die Erfolgsgeschichte der deutschen Discounter im Vereinigten Königreich. Lidl hat derzeit knapp 600 Filialen auf der Insel, die auf 1.200 verdoppelt werden sollen. Derzeit »liegt Aldi auf Platz sechs mit einem Marktanteil von 5,6 Prozent, Lidl (4,1 Prozent) nimmt Platz acht ein. Damit sind die Deutschen weit entfernt von etablierter Konkurrenz wie Wm Morrison (10,8), dem traditionsreichen Sainsbury-Konzern (16,6) oder der Walmart-Tochter Asda (16,6), vom Marktführer Tesco (28,3) ganz zu schweigen«, so Sebastian Borger. Aber sie wachsen und wachsen. Festzuhalten bleibt: Die deutschen Diskonter Lidl und Aldi führen seit Jahren einen aggressiven Preiskrieg und haben die Supermarkt-Landschaft in Großbritannien erheblich in Aufruhr versetzt. Alle großen Ketten wie Tesco und Sainsbury schrumpfen und verlieren Kunden, während Aldi und Lidl sprunghafte Wachstumsraten verzeichnen.

Und um zu expandieren, kann man nun versuchen, noch etwas billiger zu werden wie die Konkurrenz, die dann aber meistens sofort nachzieht, um das auch zu erreichen. Offensichtlich geht man aber bei Lidl in Großbritannien einen anderen Weg: Nicht die Löhne drücken, sondern im Gegenteil – Löhne rauf. Denn dadurch kann man sich natürlich ein positives Image verschaffen.

Das ist dann der Hintergrund für so einen Artikel: Lidl to pay 9,000 staff the full living wage. Der aufmerksame Leser wird sofort darauf gestoßen sein, dass hier nicht etwa vom „national minimum wage“, also dem Mindestlohn, die Rede ist, sondern vom „full living wage“. Das ist nicht nur semantisch ein Unterschied, der sich für die Betroffenen auszahlt. Lidl UK hat angekündigt, ab dem kommenden Monat 9.000 seiner 17.000 Mitarbeiter rund 1.200 Pfund (1.647 Euro) pro Jahr mehr zu bezahlen als bislang. Der Lidl-Mindestlohn pro Stunde steigt mit dem Schritt auf 8,20 Pfund in weiten Teilen Großbritanniens und auf 9,35 Pfund in der Hauptstadt London. Derzeit zahlt Lidl 7,30 Pfund außerhalb Londons und 8,03 Pfund in der Metropole. Mit der neuen Lohntabelle liegt Lidl um fast ein Pfund pro Stunde über der Konkurrenz. Vgl. dazu auch die Meldung Lidl zahlt britischer Belegschaft freiwillig mehr.

Der staatliche Mindestlohn liegt derzeit bei 6,50 Pfund und die konservative Regierung hat eine Anhebung auf 7,20 Pfund ab April 2016 angekündigt. Bis 2020 soll er dann auf 9 Pfund ansteigen, allerdings beide Erhöhungen nur für die über 25-Jährigen. Die Anhebung des Lidl-Mindestlohns gilt hingegen für alle, auch jüngere Beschäftigte.

Lidl folgt mit der Erhöhung einer Empfehlung der Living Wage Foundation, die den „living wage“ berechnet und kalkuliert. Lidl hat bereits angekündigt, dass das Unternehmen Anpassungen der ausgewiesenen Pfund-Beträge nach oben entsprechend an das eigene Personal weitergeben würde. Für die „living wage“-Kampagne ist die Lidl-Entscheidung ein großer Durchbruch und von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Damit wird natürlich der ganze Lebensmitteleinzelhandel unter Druck gesetzt, sich nun auch in diese Richtung zu bewegen.

Es tut doch gar nicht weh … Gewerkschaften zwischenbilanzieren den – natürlich erfolgreichen – Mindestlohn und die Gegenseite greift auf Flüchtlinge zurück, um es noch mal zu versuchen

Heute ist das Tag der Zwischenbilanz. Aber nicht über die potenziellen und tatsächlichen Fortschritte beim angeblich im Bau befindlichen Berliner Flughafen BER, sondern die Gewerkschaften versuchen eine Bilanz des gesetzlichen Mindestlohnes und es wird sicherlich nicht überraschen, dass die aus deren Sicht mehr als positiv ausfällt. Löhne rauf, Aufstocker runter, Entwarnung bei Jobs und Preisen, so zackig ist die entsprechende Pressemitteilung des DGB überschrieben. Das wird dann so begründet:

»Zahlen der Bundesbank belegten, dass insbesondere Un- oder Angelernte in Ostdeutschland vom Mindestlohn profitierten, so DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell: „Es gab Lohnsteigerungen von bis zu 9,3 Prozent, das ist doppelt bis dreifach so viel wie in höheren Gehaltsgruppen.“

Positiv wertete Körzell auch die Entwicklung bei den so genannten Aufstockern. Die Bundesagentur für Arbeit gehe davon aus, dass die Zahl der Menschen, deren Lohn so niedrig ist, dass sie zusätzlich Arbeitslosengeld-II-Anspruch haben, im laufenden Jahr um rund 60.000 sinken werde. „Der Mindestlohn kostet auch keine Jobs“, so Körzell. Im Frühjahr 2015 seien beispielsweise im Handel und im Gastgewerbe mehr Beschäftigte gemeldet gewesen als ein Jahr zuvor. Auch die Preise seien nur moderat gestiegen.« Dazu – vor allem zu den angesprochenen Daten der Bundesbank – vgl. bereits meinen Beitrag Der Mindestlohn läuft, bestimmte Arbeitnehmer dürfen sich monetär freuen und die Zahlen sprechen für sich vom 21. August 2015.

Passend zum heutigen Tag hat man dann auch gleich ein ganzes Buch mit verschiedenen Beiträgen veröffentlicht: Stefan Körzell, Claudia Falk (Hg.): Kommt der Mindestlohn überall an? Eine Zwischenbilanz, VSA, Hamburg 2015. Darin auch der Beitrag „Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns – eine erste Zwischenbilanz“ von Thorsten Schulten vom WSI und Claudia Weinkopf vom IAQ. Dazu eine zusammenfassende Darstellung unter der Überschrift Mindestlohn: Keine negativen Arbeitsmarkteffekte, Verbesserungen bei Durchsetzung und Kontrolle nötig. Einige Aspekte daraus:

»Unter dem Strich hat der Mindestlohn in Deutschland bislang keine negativen Arbeitsmarkteffekte gebracht. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist spürbar gestiegen, und zwar gerade in traditionellen Niedriglohnbranchen. Zurückgegangen ist lediglich die Zahl oft sehr niedrig bezahlter und schlecht abgesicherter Minijobs.«

Sicher nicht überall Freude wird dieser Punkt auslösen:

Die beiden »sehen trotzdem noch Nachbesserungsbedarf: Kontrolle und Durchsetzbarkeit des Mindestlohns sollten gestärkt werden, empfehlen die Wissenschaftler.«

Da war doch was? Genau, die Debatte über das „Bürokratiemonster“ Mindestlohn beispielsweise.
Schauen wir uns die Anmerkungen und Vorschläge der beiden einmal genauer an:

»So gehe aus dem Gesetz nicht eindeutig hervor, welche Vergütungsbestandteile bei der Berechnung von Stundenlöhnen berücksichtigt werden dürfen. Zahlreiche Anrufe bei den Hotlines des Bundesarbeitsministeriums und des Deutschen Gewerkschaftsbundes belegten, dass dies zu Unsicherheit bei Betrieben und Beschäftigten geführt hat.
Die Kritik von Arbeitgeberverbänden und Unionsparteien an der Verpflichtung zur Dokumentation von Arbeitszeiten halten Schulten und Weinkopf dagegen für unberechtigt. Zum einen sei die Aufzeichnung von Arbeitszeiten in vielen Bereichen ohnehin schon immer üblich gewesen und denkbar unaufwändig. Zum anderen seien ohne entsprechende Dokumentationen „wirksame Kontrollen der Mindestlohneinhaltung schlichtweg unmöglich“. Darauf, betonen die Forscher, habe auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit als zuständige Kontrollbehörde bereits mehrfach hingewiesen.
Die Kontrolleure des Zolls müssten zahlenmäßig möglichst rasch aufgestockt werden, empfehlen die beiden Wissenschaftler. Zudem sollten Beschäftigte dabei unterstützt werden, ihre Mindestlohnansprüche gegenüber unwilligen Arbeitgebern durchzusetzen. „Die Last der Klage darf nicht alleine bei den einzelnen Beschäftigten liegen.“ So sei es sinnvoll, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ein Verbandsklagerecht einzuräumen, um wirksam gegen Mindestlohnverstöße vorzugehen.«

Die parallel geführte Debatte über das Arbeitszeitgesetz wird leider nicht erwähnt, denn dahinter steckt durchaus ein Problem, weniger mit der Höhe des Mindestlohnes als mit der Tatsache, dass die Stundenvorgaben des Gesetzes durchaus knolligeren mit tatsächlichen Arbeitsarrangements in bestimmten Branchen, die bislang auch schon gegen das Gesetz verstoßen haben, aber kaum oder gar nicht von irgendeinem verfolgt wurden, nunmehr aber gleichsam im Windschatten der Mindestlohnkontrollen zum Problem werden können. Vgl. dazu ausführlicher den bereits am 18. Mai 2015 veröffentlichten Beitrag Die Aufregung über den gesetzlichen Mindestlohn scheint langsam hinter den Kulissen zu verschwinden. Ein besonderer Grund, erneut hinzuschauen.

Ach, die Kontrollen. Möglicherweise erledigt sich das Thema von selbst. Denn schon vor der Einführung und nach der Einführung wurde immer wieder kritisiert, dass die Zahl der Kontrolleure beim dafür zuständigen Zoll viel zu niedrig sei, man das viel früher hätte aufstocken müssen, denn die fallen ja nicht vom Himmel, sondern brauchen eine ordentliche Ausbildung und außerdem gibt es ja auch noch andere Aufgaben, die von denen zu erledigen sind. Und auch ungeplante Verschiebungen kommen hinzu, beispielsweise die Abordnung des Personals für andere, als dringlicher eingestufte Tätigkeiten. Dazu der Beitrag Flüchtlingsbetreuung sticht Mindestlohn-Kontrolle. Der Zoll muss umverteilen – und es trifft vor allem die Mindestlohn-Kontrolleure. Dort wurde auch angesprochen, dass die – wohlgemerkt: die an sich schon unterbesetzte und jetzt auch noch weiter ausgedünnte – Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Zukunft auch noch die für den Herbst geplante Neuregelung bei den Werkverträgen kontrollieren soll. Das wird so nicht klappen können, da muss man nicht viel rechnen.

Ein Fazit nach den ersten Monaten Mindestlohn – gerade auch im Lichte der Untergangsszenarien und der aufgeregten Debatten vor und kurz nach der Einführung des Mindestlohnes: Das wird sich alles schon einwickeln und wenn erst einmal klar wird, dass die Lohnuntergrenze wirklich eine solche ist und kein Arbeitnehmer darüber bereit ist zu verhandeln, dann werden wir uns anderen Themen zuwenden können.

Um aber überhaupt zu diesem Punkt kommen zu können, braucht man neben vielen anderen Dingen vor allem zwei Rahmenbedingungen: Die Ausnahmen von dieser Lohnuntergrenze müssen äußerst begrenzt gehalten werden und man darf die Grenze an sich nicht mit Blick auf größere Gruppen am Arbeitsmarkt (wieder) in Frage stellen. Aber genau dieser Versuch passiert derzeit im Windschatten des alles beherrschenden Themas Flüchtlinge.

Denn mit Blick auf die anstehende Mega-Aufgabe einer auch arbeitmarklichen Integration der Flüchtlinge wird deren schwierige Situation sogleich verknüpft mit der Infragestellung der Gültigkeit des Mindestlohns für sie. Vorreiter mal wieder Hans-Werner Sinn. Ex cathedra verkündet er: Ohne Abstriche beim Mindestlohn finden viele Zuwanderer keine Arbeit. Punkt und aus. Die (sicher nicht nur) Sinn’sche Logik geht so:

»Um die neuen Arbeitskräfte in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren, wird man den gesetzlichen Mindestlohn senken müssen, denn mehr Beschäftigung für gering Qualifizierte gibt es unter sonst gleichen Bedingungen nur zu niedrigerem Lohn. Nur bei einem niedrigeren Lohn rutschen arbeitsintensive Geschäftsmodelle über die Rentabilitätsschwelle und finden sich Unternehmer, die bereit sind, dafür ihr Geld einzusetzen.«

Über diese Schiene wird die nächste Angriffswelle gegen den gesetzlichen Mindestlohn laufen.

Flüchtlingsbetreuung sticht Mindestlohn-Kontrolle. Der Zoll muss umverteilen – und es trifft vor allem die Mindestlohn-Kontrolleure

Um die vielen Flüchtlingen zu betreuen, zieht der Zoll
Personal von anderen Abteilungen ab. Und wer ist besonders davon betroffen? Die
Mindestlohn-Kontrolleure. So der Artikel Mindestlohn-Kontrolleure
für Flüchtlingsbetreuung abgezogen
.
„Hunderte Beschäftigte der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit von den bitter nötigen Mindestlohnkontrollen abzuziehen, ist
kontraproduktiv und kommt einer Einladung an die schwarzen Schafe unter den
Arbeitgebern gleich, den Mindestlohn zu umgehen“ Mit diesen Worten wird Stefan
Körzell vom DGB-Bundesvorstand zitiert.

»Auch die Gewerkschaft der Polizei hält Kontrollen für
wichtig. „Bis die zusätzlichen 1600 Stellen mit ausgebildetem Personal
ausgestattet sind, vergehen einige Jahre“, sagte Frank Buckenhofer,
Vorsitzender der Bezirksgruppe Zoll in der Gewerkschaft der Polizei (GdP), dem
Tagesspiegel. „Zumal jetzt gerade 320 neue Kolleginnen und Kollegen wegen
der Flüchtlingsbetreuung zur Bundespolizei und zum Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge abgeordnet werden sollen.«

Der Zoll ist personell seit Jahren unterbesetzt. Das war und
ist schon für die eigentlich notwendigen Mindestlohn-Kontrollen, die ja seit
Anfang des Jahres als zusätzliche Aufgabe hinzugekommen sind, ein Problem. Aber
die Finanzkontrolle Schwarzarbeit würde ja weitere Aufgaben bekommen, wenn es
gelingen sollte, immer mehr Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren –
denn seien wir realistisch, diese Personengruppe wird sicher nicht an vorderster
Front stehen (können), wenn es um die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzrechten
geht.

Der Artikel von Cordula Eubel und Alfons Frese liefert auch
einige statistische Informationen zum Thema Mindestlohn-Kontrollen (vgl. dazu auch genauer die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Thema „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns“:

»Bis Ende Juni wurden bundesweit 24.970 Betriebe überprüft.
Insgesamt wurden in dem Zeitraum 297 Verfahren eingeleitet. Zu 146 Verfahren
kam es, weil das Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde.
Weitere 134 Verfahren wurden aufgenommen, weil die Aufzeichnungen fehlerhaft
waren oder nicht vorlagen.«

Und etwas differenzierter erfahren wir:

»Die meisten Verstöße gegen das Mindestlohngesetz hat es …
bisher im Hotel- und Gaststättenbereich gegeben. Nach 3817 Überprüfungen wurden
dort bis Ende Juni 141 Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Mindestlohngesetz
eingeleitet … Im Bau hingegen konnten die Prüfer trotz intensiver Kontrollen
nicht annähernd so viele Verstöße feststellen (10.120 Überprüfungen, 17
Verfahren). Weitere Kontrollschwerpunkte waren die Speditions- und Transportdienstleistungsbranche
(1394 Überprüfungen, 15 Verfahren) sowie der Bereich der
Arbeitnehmerüberlassung (514 Überprüfungen, keine Ermittlungsverfahren).«

Ergänzend sollte man darauf hinweisen, dass das auch im
Zusammenhang gesehen werden muss mit weiteren Aufgaben für die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit, die bereits in der Pipeline sind. Erinnert sei hier daran, dass
es im Herbst noch eine gesetzliche Regelung die Werkverträge betreffend geben
soll (vgl. dazu auch den Beitrag Outsourcing mit Folgen: Werkverträge im Visier. Die IG Metall versucht, den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen vom 1. September 2015. 
Schaut man in den Koalitionsvertrag von Union und SPD aus dem Dezember 2013, dann wird man mit dieser Zielsetzung konfrontiert, die nun gesetzgeberisch umgesetzt werden soll:

»Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen verhindern
Rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen
zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen verhindert werden.
Dafür ist es erforderlich, die Prüftätigkeit der Kontroll- und Prüfinstanzen
bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu konzentrieren, organisatorisch
effektiver zu gestalten, zu erleichtern und im ausreichenden Umfang zu
personalisieren, die Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrats
sicherzustellen, zu konkretisieren und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung zu
sanktionieren. Der vermeintliche Werkunternehmer und sein Auftraggeber dürfen
auch bei Vorlage einer Verleiherlaubnis nicht bessergestellt sein, als
derjenige, der unerlaubt Arbeitnehmerüberlassung betreibt. Der gesetzliche
Arbeitsschutz für Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer muss
sichergestellt werden.
Zur Erleichterung der Prüftätigkeit von Behörden werden die
wesentlichen durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien
zwischen ordnungsgemäßen und missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz gesetzlich
niedergelegt.« (S. 49)

Wie (und ob überhaupt) auch immer das
Bundesarbeitsministerium die Abgrenzungskriterien zwischen „guten“
und „schlechten“ Werkverträgen hinbekommt – auf alle Fälle sollen die Kontroll- und
Prüfinstanzen sollen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit angesiedelt und
konzentriert werden. Vor dem allgemeinen Hintergrund der gegebenen und der
erwartbaren Personalsituation wird das keine wirklichen Ängste auslösen (müssen) bei
denen, die sich nicht korrekt verhalten (werden).