Flüchtlingsbetreuung sticht Mindestlohn-Kontrolle. Der Zoll muss umverteilen – und es trifft vor allem die Mindestlohn-Kontrolleure

Um die vielen Flüchtlingen zu betreuen, zieht der Zoll
Personal von anderen Abteilungen ab. Und wer ist besonders davon betroffen? Die
Mindestlohn-Kontrolleure. So der Artikel Mindestlohn-Kontrolleure
für Flüchtlingsbetreuung abgezogen
.
„Hunderte Beschäftigte der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit von den bitter nötigen Mindestlohnkontrollen abzuziehen, ist
kontraproduktiv und kommt einer Einladung an die schwarzen Schafe unter den
Arbeitgebern gleich, den Mindestlohn zu umgehen“ Mit diesen Worten wird Stefan
Körzell vom DGB-Bundesvorstand zitiert.

»Auch die Gewerkschaft der Polizei hält Kontrollen für
wichtig. „Bis die zusätzlichen 1600 Stellen mit ausgebildetem Personal
ausgestattet sind, vergehen einige Jahre“, sagte Frank Buckenhofer,
Vorsitzender der Bezirksgruppe Zoll in der Gewerkschaft der Polizei (GdP), dem
Tagesspiegel. „Zumal jetzt gerade 320 neue Kolleginnen und Kollegen wegen
der Flüchtlingsbetreuung zur Bundespolizei und zum Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge abgeordnet werden sollen.«

Der Zoll ist personell seit Jahren unterbesetzt. Das war und
ist schon für die eigentlich notwendigen Mindestlohn-Kontrollen, die ja seit
Anfang des Jahres als zusätzliche Aufgabe hinzugekommen sind, ein Problem. Aber
die Finanzkontrolle Schwarzarbeit würde ja weitere Aufgaben bekommen, wenn es
gelingen sollte, immer mehr Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren –
denn seien wir realistisch, diese Personengruppe wird sicher nicht an vorderster
Front stehen (können), wenn es um die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzrechten
geht.

Der Artikel von Cordula Eubel und Alfons Frese liefert auch
einige statistische Informationen zum Thema Mindestlohn-Kontrollen (vgl. dazu auch genauer die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Thema „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns“:

»Bis Ende Juni wurden bundesweit 24.970 Betriebe überprüft.
Insgesamt wurden in dem Zeitraum 297 Verfahren eingeleitet. Zu 146 Verfahren
kam es, weil das Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde.
Weitere 134 Verfahren wurden aufgenommen, weil die Aufzeichnungen fehlerhaft
waren oder nicht vorlagen.«

Und etwas differenzierter erfahren wir:

»Die meisten Verstöße gegen das Mindestlohngesetz hat es …
bisher im Hotel- und Gaststättenbereich gegeben. Nach 3817 Überprüfungen wurden
dort bis Ende Juni 141 Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Mindestlohngesetz
eingeleitet … Im Bau hingegen konnten die Prüfer trotz intensiver Kontrollen
nicht annähernd so viele Verstöße feststellen (10.120 Überprüfungen, 17
Verfahren). Weitere Kontrollschwerpunkte waren die Speditions- und Transportdienstleistungsbranche
(1394 Überprüfungen, 15 Verfahren) sowie der Bereich der
Arbeitnehmerüberlassung (514 Überprüfungen, keine Ermittlungsverfahren).«

Ergänzend sollte man darauf hinweisen, dass das auch im
Zusammenhang gesehen werden muss mit weiteren Aufgaben für die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit, die bereits in der Pipeline sind. Erinnert sei hier daran, dass
es im Herbst noch eine gesetzliche Regelung die Werkverträge betreffend geben
soll (vgl. dazu auch den Beitrag Outsourcing mit Folgen: Werkverträge im Visier. Die IG Metall versucht, den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen vom 1. September 2015. 
Schaut man in den Koalitionsvertrag von Union und SPD aus dem Dezember 2013, dann wird man mit dieser Zielsetzung konfrontiert, die nun gesetzgeberisch umgesetzt werden soll:

»Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen verhindern
Rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen
zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen verhindert werden.
Dafür ist es erforderlich, die Prüftätigkeit der Kontroll- und Prüfinstanzen
bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu konzentrieren, organisatorisch
effektiver zu gestalten, zu erleichtern und im ausreichenden Umfang zu
personalisieren, die Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrats
sicherzustellen, zu konkretisieren und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung zu
sanktionieren. Der vermeintliche Werkunternehmer und sein Auftraggeber dürfen
auch bei Vorlage einer Verleiherlaubnis nicht bessergestellt sein, als
derjenige, der unerlaubt Arbeitnehmerüberlassung betreibt. Der gesetzliche
Arbeitsschutz für Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer muss
sichergestellt werden.
Zur Erleichterung der Prüftätigkeit von Behörden werden die
wesentlichen durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien
zwischen ordnungsgemäßen und missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz gesetzlich
niedergelegt.« (S. 49)

Wie (und ob überhaupt) auch immer das
Bundesarbeitsministerium die Abgrenzungskriterien zwischen „guten“
und „schlechten“ Werkverträgen hinbekommt – auf alle Fälle sollen die Kontroll- und
Prüfinstanzen sollen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit angesiedelt und
konzentriert werden. Vor dem allgemeinen Hintergrund der gegebenen und der
erwartbaren Personalsituation wird das keine wirklichen Ängste auslösen (müssen) bei
denen, die sich nicht korrekt verhalten (werden).

Der Mindestlohn läuft, bestimmte Arbeitnehmer dürfen sich monetär freuen und die Zahlen sprechen für sich

Man darf und muss an ihn erinnern – der allgemeine
gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1, Januar 2015 in Kraft gesetzt wurde und
der davor und in den Wochen danach für intensive Debatten in Deutschland
gesorgt hat. Aufgrund der überaus pessimistischen Vorhersagen zahlreicher
ökonomischer Auguren wurden gewaltige negative Auswirkungen auf den
Arbeitsmarkt in den Raum gestellt. „Job-Killer“ und andere Schmähzuschreibungen
machten die Runde. Aber schon damals gab es auch zahlreiche und gewichtige
Gegenstimmen, die darauf verwiesen, dass es sich bei den meisten „Prognosen“ um
interessengeleitete Stimmungsmache gegen das Instrument staatlicher Mindestlohn
an sich handelt und – weitaus bedeutsamer – dass viele damals hysterische
Wirtschaftswissenschaftler schlichtweg die andere Seite der Medaille vergessen
haben, dass höhere Löhne eben nicht nur höhere Kosten darstellen, sondern
gerade in dem Segment, in dem der Mindestlohn greift, also bei den unteren
Einkommensgruppen, immer auch einen hohen Nachfrageeffekt und damit beschäftigungschaffende
Wirkungen entfalten.

Nunmehr kann man der Print-Ausgabe der FAZ vom 18.08.2015
unter der Überschrift „Mindestlohn freut Arbeiter im Osten“ lesen: »Vor allem
Geringqualifizierte bekommen nun deutlich mehr Geld. Das Gastgewerbe stellt
sogar mehr Personal ein.« So einen eindeutigen Befund kann man natürlich nur
zähneknirschend stehen lassen und deshalb schiebt man sogleich mit Sorgenfalten
gezeichneter Stirn hinterher: »Wird das so bleiben?« Trotzdem stellt man zuerst
einmal die Fakten dar: »Die Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro je Stunde
hat vielen Geringverdienern zu Jahresbeginn einen Lohnsprung beschert. Un- und
angelernte Arbeiter haben ihren Bruttoverdienst deutlich gesteigert, vor allem
in Ostdeutschland; in einigen Branchen legten die Löhne sogar um mehr als 10
Prozent zu. Verdienste, die schon zuvor über 8,50 Euro lagen, haben
demgegenüber kaum auf den Mindestlohn reagiert.« Und woher hat die FAZ diese
Zahlen? Von der Bundesbank, die in ihrem Monatsbericht für den August 2015 die
Befunde der vierteljährlichen Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes
aufgearbeitet hat.

Die Ausführungen der Bundesbank finden sich in dem Beitrag Konjunktur
in Deutschland
und dort im Abschnitt „Beschäftigung und Arbeitsmarkt“ auf
den Seiten 54 ff. Dort kann man nachlesen:

»Die Lage am Arbeitsmarkt hat sich im Frühjahr 2015 weiter
verbessert. Die Erwerbstätigkeit und die Zahl offener Stellen sind erneut
gestiegen, die Arbeitslosigkeit hat abgenommen. Die seit dem Jahresbeginn
auffallend kräftige Verringerung der Minijobs ist im Verbund mit der
vergleichsweise starken Expansion sozialversicherungspflichtiger Stellen in
einigen eher personalintensiven Dienstleistungssektoren wohl weitgehend als
Anpassungsreaktion der Unternehmen auf das Inkrafttreten des allgemeinen
gesetzlichen Mindestlohns zu interpretieren. Abgesehen von diesem
Umwandlungseffekt erscheinen die Auswirkungen der Mindestlohneinführung auf das
gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen im aktuell günstigen Konjunkturumfeld sehr
begrenzt.«

Noch in den zurückliegenden Wochen war der erkennbare
Rückgang der Zahl der Minijobber sofort (fehl)interpretiert worden im Sinne der
vorhergesagten zerstörerischen Wirkung auf die Beschäftigung. Allerdings hatte
ich beispielsweise bereits im April dieses Jahres in einer Expertise für die
rheinland-pfälzische Landesregierung (Sell, Stefan: 100 Tage
gesetzlicher Mindestlohn in Rheinland-Pfalz. Eine erste Bestandsaufnahme und
offene Fragen einer Beurteilung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
.
Remagener Beiträge zur Sozialpolitik 16-2015. Remagen 2015) darauf
hingewiesen: »Hinsichtlich des für Januar 2015 ausgewiesenen
überdurchschnittlich ausgeprägten Rückgangs der Zahl der geringfügig
Beschäftigte … kann man zum jetzigen Zeitpunkt keinesfalls von einem
„Wegfall“ von Arbeitsplätzen sprechen. Denn wir wissen derzeit schlichtweg
nicht, ob die Stellen ersatzlos gestrichen wurden oder ob es auf der
betrieblichen Ebene nicht Substitutionsprozesse gegeben hat, beispielsweise ein
„Upgrading“ bisher auf geringfügiger Basis Beschäftigter in den Bereich der
„normalen“, also sozialversicherungspflichtigen Teil- oder gar Vollzeit.«
(S.3). Und weiter: »… es kann und wird in einem bislang allerdings noch nicht
bestimmbaren Umfang zu einer Verschiebung von der bisherigen geringfügigen in
den teilzeitigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsbereich gekommen
sein oder aber eine Aufstockung der Arbeitszeit bei anderen in den Unternehmen
Beschäftigten bei Wegfall des Minijobs.« Vor dem Hintergrund der seit längerem
insgesamt positiven Verfasstheit des deutschen Arbeitsmarktes »kann ein Teil
der jetzt ausgewiesenen Rückgange bei den ausschließlich geringfügig
Beschäftigten auch damit zusammen hängen, dass Menschen, die bislang
unfreiwillig auf Minijobs verwiesen waren, weil sie eigentlich mehr und
„normal“ arbeiten wollen, die sich verbessernde Beschäftigungssituation nutzen,
um in „normale“, also sozialversicherungspflichtige Teilzeit- oder gar
Vollzeitbeschäftigung zu wechseln und die individuelle Arbeitsmarktlage damit
deutlich zu verbessern.« (S. 4)

Die Abbildung zur Arbeitsmarktentwicklung (Quelle: Bundesbank
Monatsbericht August 2015
, S. 55) verdeutlich auf einen Blick die insgesamt
positive Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt in den zurückliegenden
Jahren. Hinsichtlich der hier interessierenden Mindestlohn-Thematik fördert die
Bundesbank aus der Statistik einige interessante Aspekte ans Tageslicht, vor
allem hinsichtlich der bereits angesprochenen Minijobs, deren Rückgang von den
Mindestlohn-Kritikern als „Beleg“ für die arbeitsplatzzerstörende Wirkung der
staatlichen Lohnuntergrenze angeführt wird. Da kommt man mit den nunmehr
vorliegenden Daten zu ganz anderen Ergebnissen, die bereits frühzeitig – siehe
das Zitat aus meiner Expertise zu einem Zeitpunkt, zu dem diese Zahlen noch
nicht vorlagen – als wahrscheinliches Szenario in den Raum gestellt wurde:

»Seit dem Jahreswechsel nimmt der Umfang der
sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit gerade in denjenigen
Dienstleistungsbranchen recht stark zu, in denen ein überdurchschnittlicher
Anteil des Personalbestandes geringfügig beschäftigt ist. So war im Handel, im
Gastgewerbe, bei Verkehr und Lagerei sowie im Sektor Sonstige Dienstleister der
Anstieg sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung während der letzten sechs
Monate, für die Daten vorliegen und in denen Beschäftigungseffekte durch die
Mindestlohneinführung zu erwarten sind, in saisonbereinigter Rechnung mehr als
doppelt so hoch wie in vergleichbaren Perioden der letzten zwei Jahre. Zwischen
November 2014 und Mai 2015 wurden in diesen Branchen mehr als 60 000 Stellen
zusätzlich zum bisherigen Aufwärtstrend geschaffen. In diesem Zeitraum kam es in
allen Wirtschaftszweigen zusammengenommen zu einem Abbau von über 140 000
Minijobs … In den betrachteten Wirtschaftsbereichen ist … etwa die Hälfte
aller geringfügig Beschäftigten angestellt. Deshalb legen die Ergebnisse die
Schlussfolgerung nahe, dass eine Umwandlung oder Zusammenfassung in
sozialversicherungspflichtige Stellen als Reaktion auf die Einführung des allgemeinen
Mindestlohns stattgefunden hat.«

Anreize für eine solche Umwandlung sieht die Bundesbank auch
in dadurch realisierbaren Lohnnebenkosten. Das sieht dann so aus:

»Bei gleichem Brutto-Stundenlohn fallen für den Arbeitgeber
bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nur 20,7% Sozialversicherungsbeiträge
an, im Fall von Minijobbern inklusive Pauschalsteuern immerhin 30,9%. Da die geringfügig
Beschäftigten selbst allenfalls geringe Abgaben zahlen, konnten die Unternehmen
bislang für die hier höheren Abgaben zum Teil durch niedrigere Bruttolöhne
kompensiert werden. Für besonders niedrige Löhne besteht diese Möglichkeit
durch den Mindestlohn nicht mehr.«

Auf den S. 58-59 ihres Monatsberichts vertieft die
Bundesbank dann ihre Auseinandersetzung mit dem Mindestlohn in einem Exkurs: „Erste
Anhaltspunkte zur Wirkung des Mindestlohns auf den Verdienstanstieg“, dort auch
mit einer differenzierten Auseinandersetzung mit einzelnen
„mindestlohnrelevanten“ Branchen.

»Die Brutto-Stundenvergütungen (ohne Sonderzahlungen) der
un- und angelernten Arbeitnehmer in Ostdeutschland stiegen im Winter 2015 mit
9,3% beziehungsweise 6,6% etwa dreimal beziehungsweise doppelt so stark wie in
den oberen beiden Leistungsgruppen … In Branchen, die überwiegend niedrig vergüten,
ist im ersten Vierteljahr 2015 gleichfalls ein auffälliger Anstieg zu
verzeichnen. Dies gilt wieder insbesondere für die Stundenverdienste von
Vollzeitbeschäftigten im östlichen Bundesgebiet. In Westdeutschland ist ein
herausgehobener Anstieg nur in einigen Branchen wie der Beherbergung, der
Textilherstellung und der Nahrungsmittelindustrie zu beobachten … In Branchen
mit geringer Tarifbindung wie der ostdeutschen Gastronomie und dem Wach- und
Sicherheitsgewerbe stiegen die Verdienste im Winterquartal 2015 mit
zweistelligen Zuwachsraten gegenüber dem Vorjahr ebenfalls sehr kräftig. Zudem
sind bereits in den Vorperioden die Tarife vergleichsweise stark angehoben
worden, was auf Vorzieheffekte des flächendeckenden Mindestlohns hindeutet. In
den sehr gering tarifgebundenen Wirtschafts- zweigen Heime und Sozialwesen kam
es im Winter 2015 ebenfalls zu einem spürbaren Verdienstschub.«

 Selbst die FAZ legt in ihrem Artikel „Mindestlohn freut Arbeiter im Osten“ noch einen drauf:

»Vor allem das Gastgewerbe hatte vor der Einführung des
Mindestlohns vehement gewarnt, die höheren Lohnkosten würden zu einem starken
Personalabbau führen. Umso auffälliger ist aber, was der Branchenverband Dehoga
am Montag verkündete: Die Geschäfte der Gastronomen und Hoteliers seien im
ersten Halbjahr 2015 gut gelaufen, im Durchschnitt seien die Umsätze um 4,3
Prozent gestiegen. Damit nicht genug: Die Zahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe habe ein „Allzeithoch“ erreicht, so der
Verband.« Und weiter mit Daten der Bundesagentur für Arbeit: »Für Mai 2015 weist diese 986 600 Beschäftigte im Gastgewerbe aus. Das waren 5,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Im Osten hat sich die Zahl, trotz der besonders starken Lohnkostensteigerung, sogar um 6,1 Prozent erhöht. Eine Erklärung könnte sein, dass die Branche Minijobs in sozialversicherungspflichtige Stellen umgewandelt hat.«

Das hört sich nicht wirklich nach einem Jobkiller an.
 Vor dem Hintergrund der nun vorliegenden Daten kommt die
Bundesbank zu folgendem Fazit:

»Insgesamt deuten die Ergebnisse der Vierteljährlichen
Verdiensterhebung darauf hin, dass die Einführung des Mindestlohns die Lohnstruktur
stark beeinflusst hat. Besonders betroffen waren Geringqualifizierte und
Beschäftigte in niedrig vergütenden Wirtschaftszweigen in den neuen Bundesländern
sowie vermutlich die geringfügig Beschäftigten in ganz Deutschland … Der vom
Mindestlohn in diesen Bereichen am unteren Ende der Entgeltverteilung ausgelöste
Lohnzuwachs ist so stark, dass er sich auch in den Durchschnittsvergütungen niederschlägt.«

Der Mindestlohn und seine Kontrolle. Der Zoll bekommt jetzt Verstärkung. Von den Unternehmen

Er ist aus den großen Schlagzeilen verschwunden, der zum Jahresanfang eingeführte gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde für fast alle. Die Berichterstattungskarawane ist weitergezogen, aber gerade deshalb lohnt immer wieder ein Blick darauf, was sich denn in der Praxis tut. Und wenn wir uns erinnern an die großen Debatten Anfang des Jahres – neben den von vielen Ökonomen vorhergesagten massiven Beschäftigungsverlusten, die bislang auf sich warten lassen, wurde das Bild einer Überdosis an Kontrollen an die Wand geworfen, bei dem Beamte der Zollverwaltung – bewaffnet und in Rudeln auftretend – arme Geschäftsinhaber drangsalieren. Und eine zweite Front wurde eröffnet beim Thema Stundennachweise, also der Arbeitszeitdokumentation, aus der angeblich ein Bürokratiemonster erwachsen sei. Insgesamt ist es hier deutlich ruhiger geworden, aber die Politik hat ja zwischenzeitlich auch erste Lockerungsübungen veranstaltet. Das Mindestlohngesetz verlangt die Dokumentation von Arbeitszeiten aller Mitarbeiter, die unter 2.985 Euro verdienen. Zum 1. August 2015 wird die Grenze abgesenkt auf 2.000 Euro. Auch Familienangehörige werden von der Dokumentationspflicht ausgenommen. Eine Verordnung für diese Lockerungen wird gerade vom Bundesarbeitsministerium auf den Weg gebracht. Aber diese Kontrollen. Wie ist der Stand nach mehr als einem halben Jahr?

Der Zoll kontrolliert und offensichtlich ist das Ergebnis überschaubar. So berichtet die Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung in dem Artikel Bisher wenig Verstöße gegen den Mindestlohn:

»Das Gastgewerbe steht im Fokus des Zolls. So bestätigte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums …, dass in den ersten sechs Monaten des Jahres das Gastgewerbe gleich nach dem Baugewerbe am häufigsten kontrolliert wurde … „Von insgesamt 25.000 Kontrollen fanden rund 15 Prozent davon im Gaststättengewerbe statt“, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Im Baugewerbe hätten insgesamt 46 Prozent aller Kontrollen stattgefunden. Am dritthäufigsten sei die Spedition/Transport kontrolliert worden. Im Rahmen der Kontrollen wurden insgesamt 210.000 Personen befragt.«

Und wie sieht es aus mit Verstößen gegen das Mindestlohngesetz? In 146 Fällen – weniger als ein Prozent – sind laut Ministerium Ermittlungen eingeleitet worden. Hört sich nicht gerade dramatisch an. Nun ist das mit den Zahlen immer so eine Sache – sind nun 25.000 Kontrollen viel oder weniger? Was ist die Grundgesamtheit? Offensichtlich erkennbar ist derzeit nur eines: Der Zoll läuft nicht herum und pickt sich wahllos Unternehmen heraus, sondern es gibt schon klare Schwerpunktsetzungen auf Branchen, in den denen man mit plausiblen Gründen Mindestlohnverstöße vermutet.

Aber die Kontrolldichte des Zolls wird kritisiert. Ein Beispiel, hier aus dem Artikel Wird der Mindestlohn eingehalten?:

»… Unmut herrscht … auf der Gewerkschaftsseite. Die Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt (IG BAU) fordert nun mehr Mindestlohn-Kontrollen, auch in Wilhelmshaven. „Wir stellen eklatante Verstöße gegen das Mindestlohngesetz in fast allen Bereichen fest“, erklärt der stellvertretende Regionalleiter der IG BAU im Bezirksverband Nordwest-Niedersachsen, Gero Lüers, und bezieht sich dabei auf Angaben von Arbeitnehmern.
Festzumachen sei das auch an den Umgehungsstrategien. So würden Arbeitnehmer zu Selbstständigen gemacht und Manipulationen bei der Arbeitszeiterfassung vorgenommen. Viele Arbeitnehmer würden das aus Angst, ihren Job zu verlieren, auch mittragen. Die Gewerkschaft glaubt, dass mehr Kontrollen gegen die Verstöße helfen könnten.«

Helfen könnte natürlich auch, wenn mögliche oder tatsächliche Verletzungen des Mindestlohngesetzes überhaupt verfolgt werden. Und an dieser Stelle betreten jetzt ganz neue Player das Parkett. Pizzalieferanten gehen gegen Niedriglohn-Konkurrenz vor, kann man dem in Berlin erscheinenden Tagesspiegel entnehmen.
Der Artikel beginnt mit einem konkreten Sachverhalt aus der Welt der  Gastronomie: den Pizzadiensten:

»Dass er sich keine Hoffnungen auf den Mindestlohn machen dürfe, wurde Manuel P. (Name geändert) schon im Bewerbungsgespräch in der Pizzeria deutlich gemacht. Für die Auslieferung werde er einen Stundenlohn von sechs Euro erhalten, die Touren müsse er mit seinem privaten Pkw fahren, teilte ihm sein künftiger Arbeitgeber mit. Das Geld werde er ihm am Ende jeder Schicht bar ausgezahlt.
Am Ende des ersten Arbeitstages ging Manuel P. nach vier Touren und drei Stunden Arbeit mit insgesamt 22 Euro nach Hause, also mit einem Stundenlohn von 7,33 Euro.«

Mit Hilfe einer eidesstattlichen Erklärung des Manuel P. konnte die Anwältin Nicole Thomas vor dem Landgericht Berlin einen Erfolg erzielen.

»In einer einstweiligen Verfügung untersagte das Gericht daraufhin der Berliner Pizzeria unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250 000 Euro oder einer Ordnungshaft, Arbeitnehmer unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns zu bezahlen.«

Das Besondere  im vorliegenden Fall: Nicole Thomas ist nicht etwa eine Anwältin einer Gewerkschaft, sondern Hauptgeschäftsführerin des Vereins zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, der im September 2014  in der Gastronomie gegründet worden ist. Pizzalieferanten wie Joey’s Pizza, Call a Pizza oder Smiley’s gehören dem Verein an.

»„In der Gastronomie gibt es viele schwarze Schafe, die Schwarzarbeiter beschäftigen und keine Mindestlöhne zahlen“, sagt Hauptgeschäftsführerin Nicole Thomas. Wenn ein Unternehmen den Mindestlohn nicht zahle, könne es auch bei den Kunden niedrigere Preise verlangen. „Das führt zu massiven Wettbewerbsverzerrungen“, kritisiert die Anwältin. Seit Anfang des Jahres geht ihr Verband gegen solche Verstöße vor.«

Um Mindestlohnverstöße aufzudecken, arbeitet der Verband auch mit einer Detektei zusammen. Bislang haben sich in zwei weiteren Fällen in Bayern und Schleswig-Holstein Unternehmen in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, ihren Mitarbeitern künftig den Mindestlohn zu zahlen. Vor dem Landgericht Berlin ist außerdem eine weitere Klage gegen einen Pizzalieferanten anhängig, berichtet Cordula Eubel in ihrem Artikel.

Interessant ist die Reaktion der Gewerkschaft:

»Bei der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten beobachtet man die Tätigkeiten des Vereins mit Skepsis. Die Vereinsmitglieder hätten sich in der Vergangenheit dadurch ausgezeichnet, nicht tarifgebunden zu sein und Niedriglöhne zu zahlen, sagte Sprecherin Karin Vladimirow. Der Verein verfolge lediglich den Zweck, Konkurrenz zu denunzieren. Unstrittig sein, dass Mindestlohnverstöße wettbewerbsverzerrend seien, sagt Vladimirow.«

Das klingt doch jetzt ein wenig nach beleidigter Leberwurst.