Die Aufregung über den gesetzlichen Mindestlohn scheint langsam hinter den Kulissen zu verschwinden. Ein besonderer Grund, erneut hinzuschauen

Auf der einen Seite war das ja zu erwarten gewesen – nach der anfänglich nicht nur aufgeregten, sondern stellenweise apokalyptisch daherkommenden Debatte über die bestimmt schlimmen Folgen des gesetzlichen Mindestlohns ist mittlerweile, nach der definitiven Feststellung, dass die meisten noch am Leben und sogar noch weitere dazugekommen sind, eine eigenartige, weil scheinbare Beruhigung eingekehrt. Das liegt nun sicher auch an der Tatsache, dass sich die Medien bereits auf neue Themen gestürzt und den Mindestlohn hinter sich gelassen haben, vor allem, weil es nicht zu den von zahlreichen Kritikern im Vorfeld in Aussicht gestellten dramatischen Arbeitsmarktszenen gekommen ist. Da berichtet man dann lieber über verzweifelte Eltern im Angesicht des Kita-Streiks oder die verwundbare „Amazon“-Gesellschaft, wenn die Paketzusteller der Deutschen Post DHL in den Ausstand treten. Hin und wieder wird das Thema erneut angerissen – so in Artikeln über die derzeitige Spargel-Ernte (die es nach den Vorhersagen einiger Kritiker des Mindestlohns eigentlich betriebswirtschaftlich gesehen gar nicht mehr geben dürfte) bis hin zu teilweise skurrilen Ausführungen wie denen von Dietrich Creutzburg in seinem Artikel Vernichtet der Mindestlohn die Spreewaldgurke?  Liest man den Beitrag genau, dann wird einem an mehreren Stellen klar, dass die Probleme derjenigen, die die Spreewaldgurke anbauen und verarbeiten, vielgestaltig sind und der Mindestlohn sicher nicht das Hauptproblem darstellt. Auch wenn die anfänglich partiell nur als hysterisch zu bezeichnende Debatte über den Mindestlohn hinter die Kulissen zu verschwinden scheint, zeigt ein genaueres Hinschauen einige Baustellen, mit denen man sich beschäftigen muss.

Derzeit können mindestens fünf mehr oder weniger große Baustellen identifiziert werden:

1. Die These vom „Bürokratiemonster“


In Teilen der Wirtschaft (und vor allem auf Seiten der Funktionäre aus den Verbänden) läuft man immer noch Sturm gegen bestimmte Folgen, die aus der Einführung eines stundenbezogenen Mindestlohns resultieren – vor allem die Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeit. Verdeutlichen wir diese Argumentation am Beispiel der Landwirtschaft und den dort so wichtigen Saisonarbeitern vor allem aus Osteuropa. Dabei muss angemerkt werden, dass dieser Bereich insofern einen Sonderstatus hat, weil der ansonsten fällige Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde hier (noch) nicht gilt, sondern für eine Übergangszeit ein abgesenkter Stundenlohn von 7,40 Euro, wobei übrigens bestimmte Kosten für Unterbringung und Verpflegung sogar noch verrechnet werden können. Thorsten Winter beschreibt in seinem Artikel Da wird der Landwirt zum Papierwirt die Wahrnehmung eines Teils der Unternehmen:

„Was uns stört, ist die Zettelwirtschaft“, heißt es beim Anbieter Wetterauer Früchtchen in Münzenberg. Bauernpräsident Friedhelm Schneider spricht sogar von einem „Bürokratiemonster“. Denn nun müssten auch Familienbetriebe für alle Erntehelfer, die Kost und Logis als Sachleistung erhielten, Miet- und Bewirtungsverträge abschließen.
Zudem sei die Auszahlung regelmäßig zu quittieren, obwohl Saisonarbeiter aus Sicherheitsgründen ihr Geld lieber zur Abreise hätten. Praxisfern sei die Pflicht, Arbeitszeiten aufzuzeichnen und Familien vorzuschreiben, wie diese helfende Verwandte zu entlohnen hätten. „Es kann doch nicht Ziel sein, uns Landwirte von unserer eigentlichen Tätigkeit, der Nahrungsmittelerzeugung, abzuhalten“, hat Schneider Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) per Brief wissen lassen.
Und die Chefin des Landfrauenverbands, Hildegard Schuster, mahnt: „Der Landwirt ist doch kein Papierwirt.“

Es gibt allerdings auch zahlreiche andere Stimmen, dazu beispielsweise der Artikel Berliner Gastgewerbe hat kaum Grund zur Klage von Nick Kaiser. Hier müsste was zu finden sein, denn nach Angaben es IAB ist Anteil der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe deutschlandweit im Gastgewerbe mit rund 30 Prozent besonders groß. »In Berlin bleiben in der Gastronomie und Hotellerie bislang allerdings größere finanzielle Auswirkungen der neuen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde aus, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab«, so Kaiser. Er liefert einige Zitate aus Nachfragen bei den Betrieben:

„Für uns hat der eingeführte Mindestlohn und die dazugehörige Dokumentation momentan keine direkte Auswirkung“, sagte Jana Seifert, die Geschäftsführerin der „Arena“ in Treptow, zu der das im Sommer beliebte „Badeschiff“ gehört …
Am „Beach Mitte“, der nach Angaben der Betreiber größten innerstädtischen Strandfläche Europas, gibt es neben zahlreichen Beachvolleyballplätzen auch einen großen Gastronomiebereich. Auch hier seien „keine nennenswerten Änderungen“ durch den Mindestlohn festzustellen, erklärte ein Sprecher.

Anders wieder die Verbandsebene: »Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) gehört zu den schärfsten Kritikern des Mindestlohns. Nach Angaben des Hauptgeschäftsführers des Dehoga Berlin, Thomas Lengfelder, sind nicht etwa gestiegene Personalkosten das Problem, sondern die „bürokratischen Begleiterscheinungen“. Vor allem wegen der Verpflichtung, Arbeitszeiten zu dokumentieren, sei der Unmut sehr groß.« Für diese Position findet sich zumindest ein Zeuge aus dem betrieblichen Bereich: „Die Bürokratie ist abartig, völlig über das Ziel hinaus geschossen“, wird Oliver Winter zitiert, Geschäftsführer der Hostel- und Hotelkette A&O, die mit drei Häusern in Berlin vertreten ist. „Wir verwalten uns mit Stundenzetteln jetzt zu Tode.“

Allerdings trennt sich hier wohl die Spreu vom Weizen, denn: In vielen Unternehmen ist es schon zuvor gang und gebe gewesen, Arbeitszeiten aufzuzeichnen. Dazu zählt auch das bereits erwähnte „Circus“, wie Gesellschafter Hierath erklärte: „Der zusätzliche bürokratische Aufwand für uns geht gegen null, da wir bereits vorher ein elektronisches Zeiterfassungssystem genutzt haben.“
Übrigens: Das Bundesarbeitsministerium hat auf die Kritik reagiert und bietet auf seiner Internet-Seite eine zum Download an. Arbeitnehmer können Sie auf Ihr Handy herunterladen und mit einer Start- und stopft-Taste ihrer Arbeitszeiten erfassen. Pausen können durch anhaltende einberechnet werden. Die so erfassten Zeiten werden dem Arbeitgeber automatisch per Mail zugesandt. Kontrollbehörden akzeptieren diese Konten im Mehl-Postfach des Arbeitgebers. Geht es noch einfacher?

Man muss an dieser Stelle darauf hinweisen: Die Dokumentation von Arbeitszeiten war auch vor der Einführung des Mindestlohns zu Beginn dieses Jahres gesetzlich vorgeschrieben. Neu sind jetzt die im Mindestlohngesetz vorgesehenen hohen Geldstrafen von bis zu 30 000 Euro für Verstöße gegen die Dokumentationspflicht – wenn diese denn kontrolliert werden würden. Das hängt aber wie ein Damoklesschwert über den Betrieben, die gegen die mit den Dokumentationspflichten verbundenen Regelungen verstoßen.

Und damit sind wir bei der zweiten, letztendlich viel größeren Baustelle angelangt.

2. Das eigentliche Problem ist das Arbeitszeitgesetz

Bereits am 22.04.2015 wurde im Beitrag (Schein-)Welten des gesetzlichen Mindestlohns nach seiner Geburt anlässlich der Berichterstattung über eine Demonstration von 5.000 Gastwirten gegen das „Bürokratiemonster“ Mindestlohngesetz ausgeführt: Wenn man genauer hinschaut, dass öffnet sich eine ganz andere Sichtweise auf den eigentlichen Gegenstand des Protestes. Denn der ist weniger bis gar nicht das Mindestlohngesetz und die damit verbundene Auflage, mindestens 8,50 Euro pro Stunde zu zahlen, sondern das Arbeitszeitgesetz, wobei die Verstöße gegen dieses Gesetz in der Vergangenheit oftmals und in der Regel kaschiert werden konnten, nunmehr aber durch die Stundendokumentation der beschäftigten Arbeitnehmer offensichtlich werden, wenn es denn mal eine Kontrolle geben sollte. Franz Kotteder hatte in seinem Artikel 5000 Wirte demonstrieren gegen ausufernde Bürokratie anlässlich der Protestveranstaltung den Punkt getroffen:

»Es geht den Hoteliers und Wirten vielmehr um die Pflicht, die geleistete Arbeitszeit minutiös Woche für Woche aufzulisten und gleichzeitig um die Arbeitszeitgrenzen nach dem schon viel länger geltenden Arbeitszeitgesetz, das maximal zehn Stunden Arbeit pro Tag festschreibt. „Wenn ich eine Hochzeit habe“, so ein Wirt aus Freyung am Rande der Demo, „dann dauert die doch oft zwölf oder gar 14 Stunden – oder auch nicht. Ich müsste dafür also auf Verdacht neue Leute verpflichten, die nach zehn Stunden den Service übernehmen.“«

Sagen wir es in aller Deutlichkeit: Ganz offensichtlich ist es so, dass das Mindestlohngesetz mit der aus ihm resultierenden Verpflichtung, die Arbeitszeiten der Beschäftigten zu dokumentieren, vor allem deshalb als Problem wahrgenommen wird, weil dadurch gleichsam offensichtlich wird, dass man gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt. Dann ist aber die Regelung der Beschränkung der Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz das eigentliche „Problem“, nicht aber der Mindestlohn. Der kann nichts dafür, wenn ein anderes Gesetz (bisher) umgangen wurde, was jetzt schwieriger wird, weil mit einem Mindeststundenlohn, der nur dann nachvollziehbar ist, wenn es eine Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden gibt, denn ansonsten kann man den nicht überprüfen. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

Wie das bei der Diskussion über das so genannte „Bürokratiemonster“ Mindestlohn munter durcheinander geht, verdeutlicht auch der Artikel unter der sicher nicht unbewusst meinungsstimulierenden Überschrift „Fünf Stunden täglich für den ganzen Papierkram“, der in der Print-Ausgabe der FAZ am 13.05.2015 erschienen ist. in diesem Artikel wird eine Frau zitiert, die in Stuttgart ein Café leitet:

„Jeden Tag jede Stunde festzuhalten: Wer soll das leisten?“ Große Betriebe und Ketten hätten ein System dafür. „Für die Kleinen ist es bitter.“ 25 Mitarbeiter habe das Café … Hinzu kämen andere bürokratische Anforderungen für den Café-Betreiber: Allergiker-Angaben und Vermessungen, etwa von Spülbecken. „Eigentlich müsste man täglich 5 Stunden extra arbeiten für den ganzen Papierkram.“ Der Mindestlohn selbst sei Dank kein Problem für das Stuttgarter Café.

Um es ganz deutlich zu sagen – hier wird alles in einen Topf geworfen und einmal ungerührt. Ohne Zweifel ist es so, dass viele Betriebe, vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen, heute zahlreichen bürokratischen und teilweise völlig abstrusen Auflagen unterworfen werden, die das Leben der Inhaber bzw. der Betriebsleiter nicht nur erschweren, sondern oftmals zu einer kafkaesken Veranstaltung werden lassen.  Und es lassen sich ohne weiteres zahlreiche Beispiele für eindringt notwendigen und den entsprechenden willen vorausgesetzt auch realisierbaren Bürokratie-Abbau anführen. Aber nun gerade die Arbeitszeit-Erfassung im Kontext des Mindestlohngesetzes als Paradebeispiel dafür heranzuziehen, das entbehrt nicht nur jeder Grundlage, sondern legt die Vermutung nahe, dass man andere Ziele verfolgen will.

Und auch in diesem Artikel werden wir erneut konfrontiert mit der Tatsache, dass nicht das Mindestlohngesetz, sondern das Arbeitszeitgesetz das zentrale Problem ist: Ein niedersächsischer Spargelbauer wird mit den folgenden Worten zitiert:  Ihn stört vor allem das Arbeitszeitgesetz. „Der Mähdrescher kann nicht aufhören, wenn der Fahrer zehn Stunden gemacht hat“, sagt er.
Es ist richtig, das Arbeitszeitgesetz sieht eine tägliche Arbeitszeitgrenze von zehn Stunden vor.  Allerdings können Betriebe ihre Mitarbeiter in Ausnahmefällen 12 Stunden pro Tag arbeiten lassen, wenn Sie dies vorher beantragen. Dies muss von den Aufsichtsbehörden der Länder genehmigt werden. Nach einem Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Mitte April dieses Jahres können diese Ausnahmen zudem leichter erteilt werden.

Fazit zu diesem Teil: Wenn schon die Betriebe und ihre Verbände hier Amok laufen gegen das Mindestlohngesetz, dann sollten Sie so ehrlich sein, und das richtige Gesetz adressieren, also das Arbeitszeitgesetz. Also, Visier nach oben klappen und der Politik offen gegenübertreten, dass man längere Arbeitszeiten haben möchte. Darüber kann man dann ja offen streiten.

3. Die angebliche „Zerstörung“ der Minijobs

Die Kritiker des Mindestlohns haben im Vorfeld der Einführung der Lohnuntergrenze immer wieder und voller Vehemenz davor gewarnt, dass es zu erheblichen Beschäftigungsverlusten nach der Einführung kommen würde. Mehr als 900.000 Arbeitsplätze, die verloren gehen werden, wurden damals in den Raum gestellt, beispielsweise von dem Münchener ifo-Institut für Wirtschaftsforschung. Allerdings haben alle seriösen Bilanzierung der ersten 100 Tage des gesetzlichen Mindestlohns gezeigt, dass es ganz im Gegenteil zu den Vorhersagen nicht zu den negativen Beschäftigungseffekten gekommen ist, sondern die Beschäftigung in Deutschland ist weiter deutlich angestiegen. Vor diesem unerfreulichen Hintergrund für die Kritiker musste deren Argumentationslinie verhindert werden und man hat sich, neben der Argumentation, dass die großen Beschäftigungsverluste erst mit einer gewissen Zeitverzögerung eintreten werden, darauf fokussiert, die rückläufige Zahl an Minijobbern gleichsam als „Beweis“ für die schädlichen Folgen des gesetzlichen Mindestlohns der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Ein trauriges Beispiel dafür ist beispielsweise diese Meldung aus der WirtschaftsWoche vom 15. Mai 2015: Mindestlohn kostete allein im Februar 136.000 Mini-Jobs. Ohne irgend eine notwendige Ergänzung wie beispielsweise vermutlich oder geschätzt oder vielleicht. Der Artikel bezieht sich dabei auf Aussagen des Präsidenten des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung, Clemens Fuest, der auch Mitglied der Mindestlohnkommision des Bundes ist. Wie kommt er darauf? Welche Belege kann er vorweisen? Nichts, gar nichts.

Der gleiche Versuch wurde bereits vor einiger Zeit versucht. So beispielsweise von Dietrich Creutzburg in seinem Artikel „Der Mindestlohn vernichtet Minijobs“ in der Online-Ausgabe der  FAZ vom 26.03.2015. Der bezog sich auf die Veröffentlichung Hundert Tage Mindestlohn: Unternehmen unter Anpassungsdruck von Andreas Knabe und Ronnie Schöb, die im Auftrag der Lobbyorganisation Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erstellt wurde. Creutzburg schrieb damals:

»Die Zahl der Minijobs geht neuerdings stark zurück. Für den Monat Januar zählte die zuständige Meldestelle, die Minijobzentrale, bundesweit 255.000 geringfügige Beschäftigungsverhältnisse weniger als noch für Dezember. Die Gesamtzahl der Minijobs im gewerblichen Sektor ging damit um fast 4 Prozent auf 6,6 Millionen zurück. Zwar gibt es zum Jahreswechsel oft einen Rückgang: Von Dezember 2013 auf Januar 2014 sank die Zahl um 91.000. Nun aber ist der Rückgang fast dreimal so stark. Das könnte bedeuten, dass der zum 1. Januar eingeführte Mindestlohn mehr als 150.000 Minijobs vernichtet hat.«

Creutzburg schreibt wenigstens noch von „könnte bedeuten“ – die mit der Erstellung des so genannten Frühjahrsgutachtens beauftragten Wirtschaftsforschungsinstitute waren da weniger zimperlich:

»Der seit Anfang 2015 geltende gesetzliche Mindestlohn vernichtet nach Einschätzung der führenden Wirtschaftsforscher im laufenden Jahr bis zu 220.000 Minijobs in Deutschland. Dieser Trend habe sich in Erwartung der Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde schon im Herbst gezeigt und im Januar dann stark beschleunigt. In der Summe seien – bereinigt um saisonale Schwankungen – in dem Bereich bereits rund 120.000 Menschen weniger beschäftigt, sagte der Konjunkturchef des Ifo-Instituts, Timo Wollmershäuser, am Donnerstag bei der Vorstellung des Frühjahrsgutachtens in Berlin. Im Jahresverlauf werde die Zahl der geringfügigen Beschäftigten (450-Euro-Jobs) dann um insgesamt etwa 220.000 sinken.« (Quelle: Rhein-Zeitung, 17.04.2015, S. 7)

Das ist – vorsichtig formuliert – eine mutige Interpretation der vorliegenden Daten. Denn das die Arbeitsplätze verloren gegangen sind, könnte so sein. Das muss es aber nicht zwangsläufig bedeuten. »Offen ist, was aus den Betroffenen wurde. Ob die Minijobs in reguläre Stellen umgewandelt wurden oder wegfielen, lasse sich aus den Zahlen noch nicht ablesen«, so Dietrich Creutzburg die Minijob- Zentrale zitierend. Es kann und wird in einem bislang allerdings noch nicht bestimmbaren Umfang zu einer Verschiebung von der bisherigen geringfügigen in den teilzeitigen
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsbereich gekommen sein oder aber eine Aufstockung der Arbeitszeit bei anderen in den Unternehmen Beschäftigten bei Wegfall des Minijobs.

Interessante Hinweise, die in diese Richtung gehen, kann man in dem Artikel Mindestlohn wirkt anders als gedacht von Eva Roth finden: Der Mindestlohn hat im Einzelhandel überraschende Auswirkungen: In einigen Supermärkten werden zusätzliche Minijobber eingestellt – wegen des Mindestlohns, schreibt sie in ihrem Beitrag. Und den hätte der Herr Fuest mal lesen sollen:

»Die Handelsgesellschaft Edeka Hessenring hat im Januar die Gehälter ihrer Minijobber erhöht – und genau deswegen stellt sie nun zusätzliche Beschäftigte ein. Edeka Hessenring ist in der Gegend um Fulda, Kassel, Erfurt und Göttingen für 49 Edeka-Verbrauchermärkte mit rund 8000 Beschäftigten zuständig.
Etwa 1.700 bis 1.900 der Angestellten sind Minijobber, die die Regale einräumen, putzen und aufräumen. Ihre Stundenverdienste seien durch den Mindestlohn um rund einen Euro gestiegen, sagt Hans-Richard Schneeweiß, Geschäftsführer von Edeka Hessenring. Dadurch entstand folgendes Problem: Wenn die Leute weiter wie bisher gearbeitet hätten, wären sie über die monatliche Verdienstschwelle von 450 Euro gekommen, die ein Minijobber maximal verdienen darf. Viele Rentner, Schüler und Studenten wollten aber laut Schneeweiß Minijobber bleiben. Also hat das Unternehmen ihre Arbeitszeit verkürzt, damit sie nicht über die Verdienstschwelle kommen. Die Arbeit ist aber nicht weniger geworden. Deshalb will Schneeweiß insgesamt 150 bis 200 zusätzliche Minijobber einstellen, bis Ende Februar seien bereits 60 neue Leute angeheuert worden.«

Also mehr (statt weniger) Minijobber einzustellen ist eine Art und Weise, mit den Mindestlohnauswirkungen umzugehen. Daneben gebe es noch zwei andere typische Reaktionen.

»Manche Unternehmen haben demnach die Arbeitszeit der Leute belassen, dadurch sind ihre monatlichen Verdienste über die Schwelle von 450 Euro gestiegen. Die Händler haben deswegen die Stellen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze umgewandelt … Diese Variante ist offenbar relativ häufig praktiziert worden … Die Umwandlung von Minijobs in reguläre Stellen hat für Unternehmen einen Vorteil: Sie müssen weniger Abgaben entrichten. Bei einem Minijob zahlt der Arbeitgeber rund 30 Prozent Sozialbeiträge, der Beschäftigte nur knapp vier Prozent. Bei einer voll sozialversicherungspflichtigen Stelle beträgt der Arbeitgeber-Anteil nur rund 20 Prozent. Etwa den gleichen Beitrag müssen Beschäftigte von ihrem Bruttogehalt an die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung abführen.«

An dieser Stelle wird auch erkennbar, dass die bisherigen „Wettbewerbsvorteile“ der Minijobs aus Arbeitgebersicht durch den Mindestlohn verändert worden sind zuungunsten der geringfügigen Beschäftigung:

»Früher waren die Minijobs für Unternehmen trotz der höheren Abgaben kostengünstig, weil die Stundenlöhne sehr niedrig waren, und oft nur bei sechs oder sieben Euro lagen. Beschäftigte wiederum haben die geringe Entlohnung häufig deshalb akzeptiert, weil sie fast keine Abzüge hatten und – anders als regulär Beschäftigte – kaum Steuern und Sozialbeiträge entrichten mussten.«

Es wird noch von einer weiteren Reaktion berichtet: In manchen Unternehmen hat der Mindestlohn zu Outsourcing geführt: Händler hätten Minijobber entlassen und Tätigkeiten wie das Regale-Einräumen an externe Firmen vergeben.

Fazit: »Von einem massiven Jobabbau durch den Mindestlohn, wie ihn führende Ökonomen vorhergesagt haben, ist im Einzelhandel derzeit also keine Rede«, so Eva Roth am Ende ihres Beitrags.

4. Anschwellende Detailfragen und ihr Aufschlagen in der Welt der Rechtsprechung

Natürlich ist es keine wirkliche Überraschung, dass ein derart viele Arbeitsverhältnisse und damit eben auch unterschiedliche Fallkonstellationen betreffende gesetzliche Regelung wie der Mindestlohn zu Definitions- und Abgrenzungsfragen führt, die oftmals letztendlich von der Rechtsprechung geklärt werden müssen.  Mit Blick auf den folgenden Fall bzw. die neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts muss hinzugefügt werden, dass wir bereits seit mehreren Jahren über unterschiedliche Branchen-Mindestlöhne verfügen, wo es auch immer wieder Unklarheiten gibt, die am Ende nur durch eine richterliche Entscheidung einer vorläufigen Klärung zugeführt werden können.

»Mindestlöhne gelten auch an Feiertagen und bei Krankheit. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Das Urteil betraf zwar noch nicht den seit Jahresbeginn geltenden allgemeinen Mindestlohn, dürfte aber übertragbar sein«, so Christian Rath in seinem Artikel anlässlich einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, bei der es allerdings nicht um den seit Januar dieses Jahres geltenden gesetzlichen Mindestlohn ging, sondern um den Branchen-Mindestlohn für pädagogische Fachkräfte in der Weiterbildung.
Zum Sachverhalt berichtet das Bundesarbeitsgericht in seiner Pressemitteilung Mindestlohn für pädagogisches Personal auch bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen und bei Arbeitsunfähigkeit:

»Die Klägerin war bei der Beklagten als pädagogische Mitarbeiterin beschäftigt. Sie betreute Teilnehmer in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach dem SGB II und SGB III. Das Arbeitsverhältnis unterfiel kraft „Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch“ (MindestlohnVO) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales dem Geltungsbereich des Tarifvertrags zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal vom 15. November 2011 (TV-Mindestlohn). Dieser sah eine Mindeststundenvergütung von 12,60 Euro brutto vor. Die Beklagte zahlte zwar für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden und für Zeiten des Urlaubs diese Mindeststundenvergütung, nicht aber für durch Feiertage oder Arbeitsunfähigkeit ausgefallene Stunden. Auch die Urlaubsabgeltung berechnete sie nur nach der geringeren vertraglichen Vergütung.«

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts fiel eindeutig aus: »Auch für Feiertage und bei Krankheit muss der Mindestlohn bezahlt werden. Schließlich verlange in beiden Fällen bereits das Entgeltfortzahlungsgesetz, dass der Beschäftigte das bekommt, was „er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte“. Dies gelte auch dann, wenn sich das Entgelt nach einer Mindestlohnregelung richte, betonte das Bundesarbeitsgericht«, so Rath in seinem Artikel.
Dies ist nur ein Beispiel für das, was uns noch bevorstehen wird.

5. Die Mindestlohnkommission. War da nicht mal was?

Natürlich muss es  am Anfang eines derart umfangreichen und völlig unterschiedliche Fallkonstellationen umfassenden Gesetzes zu zahlreichen Fragen und sicherlich auch Problemstellungen kommen, die dann, wenn sie auftreten, einer nüchternen Analyse und Bewertung unterworfen werden sollten. Bereits lange vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes habe ich dafür plädiert, die Mindestlohnkommission von Anfang an gerade zu diesen dann auftretenden strittigen Fällen sowie mit Blick auf eine differenzierte Arbeitsmarkteinschätzung der neuen Lohnuntergrenze unter Volllast arbeiten zu lassen. Daraus ist bekanntlich nichts geworden. Nur wenige Monate nach dem offiziellen Start der Kommission hatte ihr Vorsitzender Henning Voscherau Anfang April aus gesundheitlichen Gründen das Amt niederlegen müssen. Bislang ist noch kein Nachfolger bzw. keine Nachfolgerin in Sicht. Auch die wenigen Stellen für die Geschäftsstelle, die der Mindestlohnkommission zur Verfügung gestellt wurden, sind derzeit noch nicht besetzt, von einer Arbeitsfähigkeit der Kommission kann also in keiner Art und Weise die Rede sein. Das ist gerade in dieser Phase weit mehr als nur eine ungute Situation (vgl. zu diesem Thema den Artikel mit der bezeichnenden Überschrift Mindestlohn ohne Expertise). Damit werden grundsätzlich mögliche Chancen vergeben.

Foto: © Stefan Sell

(Schein-)Welten des gesetzlichen Mindestlohns nach seiner Geburt

Die Bayern mal wieder: Die Gastronomie-Branche sieht sich durch das Gesetz zum Mindestlohn besonderen Belastungen ausgesetzt. Bei einer Demonstration „gegen Bürokratismus und Dokumentationswahn“ sagt der Präsident des bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, das Gastgewerbe drohe unter der Last der Bürokratie zu zerbrechen, berichtet Franz Kotteder in seinem Artikel 5000 Wirte demonstrieren gegen ausufernde Bürokratie. Und die Gastwirte sind nicht allein auf weiter Flur: Unterstützung kommt von der bayerischen Wirtschaftsministerin: Auch Ilse Aigner (CSU) schimpft auf das „Bürokratiemonster à la Nahles“, kann  man dem Artikel entnehmen. Und scheinbar reihen sich die Demonstranten ein in eine Vielzahl an protestierenden Stimmen gegen das erst seit Januar 2015 in Kraft befindliche Mindestlohngesetz – mit einem auch aus anderen Zusammenhängen bekannten Fokus:

„Gastfreundschaft statt Doku-Wahn“ und „Wirtsstube statt Schreibstube“ lauteten die Parolen, oder auch „Ich will jeden Sonntag arbeiten“ und „Ich will kochen statt dokumentieren“.

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Der Mindestlohn auf dem Schlachtfeld der gesellschaftspolitischen Debatte. Nein, nicht in Deutschland. Der Blick richtet sich auf die USA. Und auf eine Zahl: 15

100 Tage – und schon wird nach dieser kurzen Zeit überall versucht, eine Bilanz zu ziehen. Über den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Man kann es sich einfach machen und darauf abstellen, was in den vergangenen drei Monaten passiert ist auf dem Arbeitsmarkt. Jedenfalls nicht das, was viele Kritiker im Vorfeld vorhergesagt haben. Der Arbeitsmarkt ist nicht zusammen gebrochen und auf den Fluren der Arbeitsagenturen und Jobcenter stapeln sich nicht die Mindestlohnopfer aus dem Niedriglohnsektor. Man kann sogar einen großen Schritt weiter gehen und die Einführung dieser Lohnuntergrenze als „Großtat“ bezeichnen, wie es Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung in einem Video-Interview bereits Anfang März dieses Jahres gemacht hat (vgl. „Der Mindestlohn ist eine Großtat“ vom 03.03.2015). Man könnte natürlich auch den wissenschaftlich korrekten Hinweis geben, dass wir hinterher immer schlauer sein werden und dass man schlichtweg noch einige Zeit warten und beobachten muss, ob und wo es möglicherweise negative Arbeitsmarkteffekte geben wird. Aber auch, ob und wo und wie es möglicherweise positive ökonomische Auswirkungen zu beobachten gilt, ein Aspekt, der in der aktuellen Diskussion viel zu kurz kommt.

Das soll hier gar nicht Thema sein. Denn auch an anderer Stelle und in anderen Ländern wird intensiv und naturgemäß höchst kontrovers über den Mindestlohn diskutiert – und teilweise auch an ihm herumgefummelt. Hin und wieder auch aus niederen politischen Beweggründen, wenn auch zum (potenziellen) Vorteil für die Betroffenen. Dazu gehört aktuell beispielsweise Großbritannien und dann kommt so eine Meldung dabei heraus: Britische Regierung kündigt kurz vor Wahlen Mindestlohn-Erhöhung an. Wie immer lohnt es sich, genauer hinzuschauen: »Zwei Monate vor der Parlamentswahl in Großbritannien hat die konservative Regierung eine Anhebung des Mindestlohns um drei Prozent angekündigt. Allerdings soll die Anhebung erst im Oktober, und damit nach der Wahl Anfang Mai erfolgen … Demnach soll der Mindestlohn auf 6,70 Pfund (9,40 Euro) von derzeit 6,50 Pfund steigen. Rund 1,4 Millionen Arbeitnehmer dürften davon profitieren. Es ist die größte reale Anhebung des Mindestlohns seit sieben Jahren.« Man muss wissen: In Großbritannien betrifft der Mindestlohn etwa fünf Prozent der Erwerbstätigen, was erst einmal nicht viele sind, doch beeinflusst seine Entwicklung die Lohnverhandlungen für etwa jeden dritten Beschäftigten.

Aber jetzt soll der Blick in die USA gerichtet werden, denn da kann man interessante Entwicklungen zum Thema Mindestlohn beobachten, die durchaus relevant sind für die deutsche Diskussion.

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Immer diese ungenauen Überschriften. Oder: Was die Beschäftigten bei McDonald’s in den USA mit den Frauen in Deutschland gemeinsam haben

Es ist ein letztendlich unvermeidliches Dilemma, das mit der Gestaltung von Überschriften verbunden ist. Kurz sollen sie sein und die wesentliche Botschaft auf den Punkt bringen. Dabei muss immer was verloren gehen, was nicht zu vermeiden ist, aber dann zu einem Problem wird, wenn die eigentliche Botschaft richtig verzerrt wird, man aber berücksichtigen muss, dass oftmals nur die Überschrift hängen bleibt.

Nehmen wir als Beispiel den Noch-Marktführer unter den Burger-Bratern in den USA, McDonald’s. Dieses Unternehmen ist richtig unter Druck, nicht nur, weil ein Teil der Kunden verloren geht, die sich zu anderen Anbietern und teilweise generell weg vom klassischen Fast Food orientiert (vgl. hierzu beispielsweise den Artikel Bastel-Burger gegen die Krise), sondern auch wegen der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in diesen Einrichtungen der modernen Nahrungsmittelversorgung. Jobben bei McDonald’s gilt als Synonym für schlecht bezahlte Arbeit in den USA. Und das ist nicht gut für das Image. Vor allem, wenn ein Teil der Beschäftigten und deren Gewerkschaften dauernd darauf hinweisen und immer wieder in den Medien kritisch Bericht wird. Also muss man – wenigstens in den Medien – in die Offensive kommen. Und das bekommt man durch positive Schlagzeilen hin. Auch wenn hier dann das bekannte Motto gilt: Papier ist geduldig. Ab Juli werde das Einstiegsgehalt einen Dollar über dem Mindestlohn im jeweiligen Bundesstaat liegen, erfahren wir aus der Zentrale des kriselnden Burger-Braters. Außerdem will der Konzern nach eigenen Angaben künftig Löhne auch während des Urlaubs weiter bezahlen, was bislang nicht der Fall ist. Na endlich und geht doch, mögen die ersten Reaktionen sein. Selbst in Deutschland wird über diesen doch offensichtlichen sozialen Fortschritt berichtet: McDonald’s will kein Knauserer mehr sein, so die FAZ und die Süddeutsche Zeitung sekundiert McDonald’s zahlt einen Dollar mehr. Bis Ende 2016 solle der durchschnittliche Stundenlohn von neun auf zehn Dollar steigen. Wobei es zwischen den Bundesstaaten und sogar zwischen Städten in den USA große Unterschiede gibt hinsichtlich des Mindestlohnes, den es gibt eben nicht den einen Mindestlohn in den USA, worauf die FAZ hinweist: »Der Mindestlohn in den Vereinigten Staaten variiert von Bundesstaat zu Bundesstaat. In Georgia etwa verdienen McDonald’s-Angestellte künftig mindestens 6,15 Dollar (5,70 Euro), in Kalifornien dagegen mindestens zehn Dollar die Stunde. Einige Städte haben noch höhere Standards: In Seattle beispielsweise werden Mitarbeiter der Fastfood-Kette einen Mindeststundenlohn von 16 Dollar erhalten.« Also alles gut? Nein, wie immer ist es eine Frage der Grundgesamtheit, die hier wirklich mehr bekommen wird/kann.

Und das ist im Fall McDonald’s nicht trivial: Der FAZ können wir entnehmen: »Davon profitieren allerdings nur Mitarbeiter in den konzerneigenen Schnellrestaurants. Da 90 Prozent der insgesamt über 14.300 US-Filialen von Franchise-Partnern betrieben werden, betrifft die Maßnahme nur etwa 90.000 Angestellte. Die mehr als 3100 Franchise-Nehmer würden selbst entscheiden, betonte McDonald’s.« Und die Süddeutsche Zeitung erläutert ebenfalls die angekündigte Lohnerhöhung betreffend: »Allerdings betrifft dies nur die Beschäftigten der 1.500 Restaurants, die der Konzern selbst betreibt. Es gibt daneben noch 14.000 Filialen, die Franchisenehmer betreiben.«

Aber was hat diese – nun ja – gewissermaßen Rosstäuscherei mit den Frauen in Deutschland zu tun? Auch die sind ein Opfer der sehr verkürzenden Überschriften geworden. Da heißt es beispielsweise und so auch vielfach übernommen: Frauen arbeiten 23 Prozent weniger als Männer. Sind die Männer in Deutschland schaffiger? Legen sich die Frauen nicht nur im Urlaub an den Strand, sondern generell auf die faule Haut? Tatsächlich berichtet wird von der Zeit für die Erwerbsarbeit – und das ist eben ein nicht trivial-kleiner Unterschied, wenn es (scheinbar) um die Arbeit geht. Der Artikel beleuchtet die „Gender Time Gap“ hinsichtlich der Erwerbsarbeitszeiten von Männern und Frauen, als der Geschlechterlücke bei der Arbeitszeit – mit den entsprechenden Nachteilen bei Karriereaussichten und Gehalt. »Während männliche Angestellte oder Beamte im Jahr 2013 auf eine Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 39,6 Stunden kamen, waren es bei Frauen 30,3 Stunden.« Diese Information stammt aus der Studie Gender News: Große Unterschiede in den Arbeitszeiten von Frauen und Männern. Ergebnisse aus dem WSI GenderDatenPortal von Christina Klenner und Sarah Lillemeier. Und hinsichtlich der Erwerbsarbeitszeit sprechen wir hier über ein zunehmendes Problem, denn: »In den letzten 20 Jahren ist der Arbeitszeitunterschied sogar gewachsen und beträgt inzwischen 23 Prozent.«

Man ahnt natürlich schon, womit das zusammenhängt: »Besonders groß ist die Arbeitszeit-Lücke zwischen Männern und Frauen, wenn Kinder im Haushalt leben. Besonders in Westdeutschland fällt auf, dass jedes zusätzliche Kind den „Gender Time Gap“ noch vergrößert: Den WSI-Zahlen zufolge verdoppelt bei den Arbeitszeiten bereits ein Kind den Unterschied von sieben Stunden (Frauen und Männer ohne Kinder) auf fast 15 Stunden … Die Arbeitszeiten der Familienväter bleiben relativ stabil, unabhängig davon ob bzw. wie viele Kinder im Haushalt leben … Die Teilzeitquote von Müttern beträgt aktuell 70 Prozent, bei Frauen ohne Kinder ist sie nur halb so hoch.« So weit, so klar.

Der hier relevante Punkt ist aber ein anderer:

Die Frauen arbeiten keinesfalls weniger, man könnte es vielleicht so formulieren: Viele Frauen erwerbsarbeiten weniger, damit sie über die dadurch gewonnen Zeit, in der sie arbeiten, aber nicht erwerbsarbeiten, den anderen, also vor allem den Männern, eine noch längere Erwerbsarbeit ermöglichen können, die so gar nicht funktionieren würde bzw. könnte, wenn nicht die andere Arbeit, die aber keine Erwerbsarbeit ist, nicht von irgendjemanden erledigt wird. Die dann oftmals ziemlich lange arbeiten müssen, aber nichts erwerben – oder nur den Zugewinnausgleich, aber den auch nur dann, wenn sie klassisch verheiratet sind.

Der Mindestlohn vernichtet Arbeitsplätze! Das muss so sein. Wenn eine enttäuschte Ideologie auf Wirklichkeit trifft

Das wird viele Arbeitsplätze kosten – so lautet eine der Hauptbotschaften im Vorfeld der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes seitens der Kritiker einer solchen Lohnuntergrenze. Nicht nur einige Arbeitsplätze hier und da, sondern fast eine Million Jobs werden bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde vernichtet. Das ifo-Institut für Wirtschaftsforschung hat eine Pressemitteilung dazu am 19.03.2014 kurz und bündig so überschrieben: Der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro gefährdet bis zu 900.000 Arbeitsplätze. Viele Medien haben das damals abgeschrieben und die Zahl geistert auch noch heute durch die Landschaft. »Die gesamten Beschäftigungsverluste belaufen sich danach auf bis zu 900.000 Arbeitsplätze. Dabei ist auch der Verlust von 660.000 geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (einschließlich Rentner und Studenten) mitgezählt. In Vollzeit-Stellen entsprechen die gesamten Verluste in etwa 340.000 Arbeitsplätzen.« Grundlage für diese Aussage war eine Studie von Ronnie Schöb, Marcel Thum und Andreas Knabe (Der flächendeckende Mindestlohn, 2014). Aber nun ist er da und Ende Februar 2015 wurde Heinrich Alt von der Bundesagentur für Arbeit so zitiert: »… eines kann man schon jetzt sagen: Für die Horrorprognosen des Münchner Ifo-Instituts, das mit dem Mindestlohn eine Million Arbeitsplätze verloren gehen, gibt es bislang keine Hinweise.«

Das nun lässt die Mindestlohn-Gegner natürlich nicht ruhen – und man legt nach im Kampf um die öffentliche Meinungsbildung: Unter der – fast schon weichgewaschen daherkommenden – Überschrift „Zahlreiche ungelöste Probleme“ serviert uns eine arbeitgeberfinanzierte Lobbyorganisation eine düstere Bilanz der ersten Tage: »Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland wirkt sich zunehmend negativ auf Unternehmen und Beschäftigte aus. Das ist ein Ergebnis eines Papers der beiden Ökonomen Prof. Knabe und Prof. Ronnie Schöb, die im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erstellt wurde.« Es muss natürlich eigentlich „das im Auftrag …“ und nicht „die“ heißen, denn es geht ja um „das Paper“, aber auch auf der arbeitgeberfinanzierten Seite gibt es offensichtlich Probleme mit der Rechtschreibung, nicht nur bei der vielgescholtenen Jugend.

Da sind sie also wieder. Natürlich, auch die beiden Professoren können die Realität – die durch weiter abnehmende Arbeitslosigkeit und weiter ansteigende Beschäftigung gekennzeichnet ist – nicht ganz verleugnen, also wechseln sie etwas die Argumentationslinie, ohne die zentrale Botschaft vom Jobkiller Mindestlohn zu verwerfen.

Und das geht so, folgt man den Ausführungen der INSM:

Obwohl es dank guter Konjunktur und robustem Arbeitsmarkt bisher zu keinem messbaren Arbeitsplatzabbau gekommen sei, gebe es keinen Grund zu Entwarnung, so die beiden Wissenschaftler weiter. Der Druck auf den Arbeitsmarkt erfolge erfahrungsgemäß zeitverzögert … „Die volle Beschäftigungswirkung wird sich erst langfristig einstellen. Hinzu komme, so die Wissenschaftler, dass der Mindestlohn in vielen Fällen Randgruppen am Arbeitsmarkt treffe. Rentner, Studenten oder hinzuverdienende Ehepartner würden im Falle des Jobverlusts nicht in die offizielle Arbeitslosenstatistik eingehen. Eine Messung der negativen Effekte des Mindestlohnes wird deshalb „eine der größten Herausforderungen der kommenden Zeit für die empirische Arbeitsmarktforschung in Deutschland sein“, so die Wissenschaftler.“

Das Paper von Knabe und Schöb (2015), auf das die INSM Bezug nimmt, findet man im Original unter dem Titel Hundert Tage Mindestlohn: Unternehmen unter Anpassungsdruck. Und die Botschaft der beiden wurde sofort mit publizistischem Flankenschutz versehen – die FAZ hat sich bereit erklärt, das zu machen. Mit einer sehr klaren Ansage in der Überschrift, die natürlich hängen bleiben soll, auch wenn der eigentliche Artikel weitaus vorsichtiger formuliert ist: Der Mindestlohn vernichtet Minijobs. Punkt. Das sitzt. Und das scheint ja auch zu stimmen, wenn man sich nur beschränken würde auf die Zahl der Minijobs, also der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, umgangssprachlich auch als „450 Euro-Jobs“ bekannt. Denn, so Dietrich Creutzburg die Zahlen richtig zitierend:

»Die Zahl der Minijobs geht neuerdings stark zurück. Für den Monat Januar zählte die zuständige Meldestelle, die Minijobzentrale, bundesweit 255.000 geringfügige Beschäftigungsverhältnisse weniger als noch für Dezember. Die Gesamtzahl der Minijobs im gewerblichen Sektor ging damit um fast 4 Prozent auf 6,6 Millionen zurück. Zwar gibt es zum Jahreswechsel oft einen Rückgang: Von Dezember 2013 auf Januar 2014 sank die Zahl um 91.000. Nun aber ist der Rückgang fast dreimal so stark. Das könnte bedeuten, dass der zum 1. Januar eingeführte Mindestlohn mehr als 150.000 Minijobs vernichtet hat.«

Das könnte es bedeuten. Das muss es aber nicht zwangsläufig bedeuten. »Offen ist, was aus den Betroffenen wurde. Ob die Minijobs in reguläre Stellen umgewandelt wurden oder wegfielen, lasse sich aus den Zahlen noch nicht ablesen«, so Creutzburg die Minijob-Zentrale zitierend. Das sollte man im Hinterkopf behalten, wenn man die wieder auf den ersten Blick plausible „Beweisführung“ den Jobkiller Mindestlohn betreffend studiert:

»Besonders viele Minijobs, allein 60.000 …, verschwanden im Handel, wie der Branchenvergleich zeigt. Für den Handelsverband Deutschland (HDE) liegt die Ursache auf der Hand. „Dieser überproportional starke Abbau ist ganz klar auf die neuen bürokratischen Belastungen durch den Mindestlohn zurückzuführen“, sagte Geschäftsführer Heribert Jöris. Zudem habe der Mindestlohn die Minijobs besonders stark verteuert.«

Dann wird es interessant: „Seit Einführung des Mindestlohns rechnen sich Minijobs für Arbeitgeber in vielen Fällen insgesamt schlicht nicht mehr“, so wird der Hde-Geschäftsführer Jöris zitiert. Und weiter: »Es bleibe nun abzuwarten, „ob dieser deutliche Verlust an Arbeitsplätzen an anderer Stelle in der Branche durch den Aufbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze kompensiert“ werde.«
Eben und genau. Das bleibt a) abzuwarten (denn die tief gegliederten Daten zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gibt es erst mit einem dreimonatigen time-lag) und b) könnte man ja einfach mal die Frage aufwerfen, ob jetzt der Einzelhandel wirklich zehntausende Stellen ersatzlos gestrichen hat. Wer macht dann die Arbeit? Sind die Öffnungszeiten wieder auf 18 Uhr eingedampft worden? Werden die Läden über Mittag geschlossen? Wir wissen das (noch) nicht.

Aber statt das einfach mal zum jetzigen Zeitpunkt zu akzeptieren, legt der Verfasser des FAZ-Artikels nach und postuliert sogar als Zwischenüberschrift in seinem Artikel: „Prognose ist als bestätigt zu werten“ – und meint damit natürlich die Prognose aus dem ifo-Umfeld von den 900.000 verlorenen Arbeitsplätze, die wir zu erwarten haben wegen dem Mindestlohn. Wie kriegt er das hin? Er schreibt mit ausdrücklichem Bezug auf die Prognose von Schöb et al. aus dem vergangenen Jahr:

»Bei näherem Hinsehen liegt diese „Horrorprognose“ gar nicht so weit neben der Realität: 660.000 dieser gefährdeten Stellen seien Minijobs, so die ifo-Studie. Dass gleich im ersten Monat nach Einführung des Mindestlohns eine sechsstellige Zahl von Minijobs verschwunden ist, ließe sich sogar als Bestätigung der Prognose werten.«

Man kann das ja mal versuchen – aber seriös ist das nicht. Auch und gerade nicht vor dem Hintergrund der eigenen Argumentation der Mindestlohn-Kritiker in ihrer Auftragsarbeit für die INSM:

»Eine der größten Herausforderungen der kommenden Zeit für die empirische Arbeitsmarktforschung in Deutschland wird es sein, wissenschaftlich solide die Wirkungen des Mindestlohns zu evaluieren. Ein Problem dabei ist die Verfügbarkeit notwendiger Daten. Die Wirkungen des Mindestlohns können nicht allein anhand der Arbeitslosenquote analysiert werden. Der Mindestlohn trifft in vielen Fällen Randgruppen am Arbeitsmarkt, wie Rentner, Studenten oder hinzuverdienende Ehepartner, die im Falle des Jobverlusts nicht in die offizielle Arbeitslosenstatistik eingehen werden. Da viele Minijobber, die weniger als 15 Stunden in der Woche arbeiten, aber gern mehr arbeiten würden, bereits als Arbeitslose zählen, werden Arbeitsplatzverluste in diesem Bereich ebenfalls nicht die offizielle Arbeitslosenquote erhöhen. Neben der Arbeitslosigkeit ist es daher notwendig, auch die Zahl der Beschäftigten und die geleisteten Arbeitsstunden zu betrachten. Diese Zahlen sind aber nur mit einiger zeitlicher Verzögerung verfügbar.« (Knabe/Schöb 2015: 5)

Daran ist nichts auszusetzen – aber es gilt eben auch: Zum jetzigen Zeitpunkt kann man nur sagen, dass die befürchteten großen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in Form spürbarer negativer Beschäftigungseffekte und einem Ausstrahlen in die Arbeitslosigkeit hinein ausgeblieben ist. Und das Rentner oder Studierende ihre kleinen, günstigen Minijobs verloren haben, bleibt abzuwarten und noch zu beweisen. Da beißt die Maus keinen Faden ab – erste halbwegs seriöse Aussagen zu den Arbeitsmarktauswirkungen des Mindestlohns wird man frühestens in der zweiten Jahreshälfte machen können und dann auch nur unter Berücksichtigung der zahlreichen möglichen Wirkungskanäle. Das verbietet übrigens zum jetzigen Zeitpunkt auch eine umgekehrte Interpretation, also dass der Mindestlohn gar keine negativen Folgen auf einzelne Regionen, Branchen oder Unternehmen haben wird.

Was man aber unbedingt berücksichtigen sollte ist die Tatsache, dass der Arbeitsmarkt keine stationäre Angelegenheit ist. Nur weil an der einen Stelle Jobs verloren gehen, weil beispielsweise Minijobs als solche verschwinden, heißt das noch lange nicht, dass nicht gleichzeitig andere Jobs aufgebaut werden, was dann als Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung registriert werden wird. Und wenn eine Minijobberin aufgrund der guten Arbeitsmarktlage endlich in einen normale Teilzeitbeschäftigung oder gar eine Vollzeitbeschäftigung wechseln kann, dann ist das eine deutliche Verbesserung für die Arbeitnehmerin und damit zu begrüßen, auch wenn statistisch ein Minijob wegfallen sollte.

Deshalb abschließend ein Blick auf die Prognose der hauptberuflichen Arbeitsmarktforscher vom IAB der Bundesagentur für Arbeit, die diese Tage erst ihre Vorhersage für das Jahr 2015 veröffentlicht haben unter der ebenfalls klaren Botschaft: Der Arbeitsmarkt bleibt auf Erfolgskurs. Hier einige der zentralen Vorhersagen:
Der Abbau der Arbeitslosigkeit ist wieder in Gang gekommen, die jahresdurchschnittliche Zahl der (registrierten) Arbeitslosen wird auf 2,79 Mio. taxiert. Die Erwerbstätigkeit setzt ihren Aufwärtstrend leicht abgeschwächt fort. Der Zuwachs im Jahr 2015 beträgt 350.000 Personen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten steigt um 540.000 und erreicht mit 30,74 Mio. Personen ein neues Allzeithoch.

Moment, wird an dieser Stelle der aufmerksame Leser einwerfen: Wie kann es sein, dass die Erwerbstätigkeit (das sind ja alle, die irgendwie arbeiten, also neben den normalen Arbeitnehmern auch die geringfügig Beschäftigten, die Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen und die Beamten) weniger stark zunehmen als die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten? Genau hier ist die Verbindungslinie zum ersten Teil des Beitrags – der Mindestlohn und die Minijobs. Auf der Seite 4 schreiben die Arbeitsmarktforscher:

»Strittig ist, inwieweit der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn Auswirkungen auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit haben wird. Zu erwarten ist, dass die Zahl der Minijobs relativ deutlich sinken wird … Für das Jahr 2015 erwarten wir insgesamt aber keine entscheidenden negativen Effekte, auch wenn es in bestimmten Bereichen zu Arbeitsplatzverlusten kommen kann. So sind Betriebe in Ostdeutschland, bestimmte Branchen wie das Gastgewerbe oder der Einzelhandel und vor allem Minijobs vom Mindestlohn besonders betroffen.«

Die Differenz zwischen den prognostizierten +350.000 Erwerbstätigen und den +540.000 bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten resultiert für die Arbeitsmarktforscher neben leichten Rückgängen bei der Zahl der Selbständigen und der Beamten vor allem aus einer starken Verringerung der Zahl der „marginal Beschäftigten“, die vor allem aus den Minijobbern bestehen, in einer Größenordnung von -180.000 Personen in 2015.

Und der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle auf eine weitere Publikation aus dem IAB verwiesen, die ebenfalls kürzlich veröffentlicht wurde: Reichweite des Mindestlohns
in deutschen Betrieben, so ist die Arbeit von Hellmann et al. überschrieben. Die ist deshalb von besonderem Interesse, weil man hier die (mögliche) Betroffenheit vom Mindestlohn nicht an der Personenseite festgemacht hat, sondern von der „anderen“ Seite, also den Betrieben: Wie viele Betriebe gab es überhaupt, in denen auch Stundenlöhne unter 8,50 Euro bezahlt wurden? Und wie viele Beschäftigte in diesen Betrieben verdienten im Jahr 2014 weniger als den Mindestlohn? Das sind die Fragen, denen man mit Daten aus dem IAB-Betriebspanel nachgegangen ist. Die Studie hat ein sehr interessantes Ergebnis zu Tage gefördert – interessant vor allem vor dem Hintergrund der Frage, wie viele Arbeitnehmer denn wirklich betroffen sind von dem neuen Mindestlohn.
»Insgesamt zeigt die Auswertung der aktuellen Erhebung des IAB-Betriebspanels aus dem Jahr 2014, dass 4,4 Prozent der Beschäftigten in Deutschland vom Mindestlohn betroffen sind.« Das sind deutlich weniger als in anderen Studien bislang ausgewiesen. Zur Größenordnung der betroffenen Betriebe:

»Laut IAB-Betriebspanel hatten rund 12 Prozent der befragten Betriebe in Deutschland kurz vor der Mindestlohneinführung mindestens einen Beschäftigten, der weniger als 8,50 Euro in der Stunde verdiente. Überdies gaben etwa 7 Prozent der Betriebe an, sie hätten bereits im Vorfeld Lohnanpassungen vorgenommen.«

Fazit: Derzeit kann man die vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns breit diskutierten massiven negativen Beschäftigungseffekte nicht erkennen – ganz im Gegenteil, der Arbeitsmarkt ist (noch) in guter Verfassung, die Beschäftigung – vor allem die sozialversicherungspflichtige – steigt weiter an und wir sehen kein Durchschlagen auf die Arbeitslosigkeitszahlen. Und auch die nun von den Autoren der Auftragsarbeit der INSM in den Mittelpunkt gestellten „verlorenen“ Minijobs können und müssen wesentlich differenziert angeschaut und bewertet werden. Das alles heißt auf der anderen Seite aber nicht, dass man jetzt, im März 2015, Entwarnung geben kann hinsichtlich der möglichen negativen Auswirkungen der gesetzlichen Lohnuntergrenze. Angesichts der vielen Wirkungskanäle, die man im Auge behalten muss, kann man das frühestens in einigen Monaten.

Aber was man auch nicht machen sollte: Die Mindestlohngegner sehen bereits, dass es zahlreiche Hinweise gibt, dass ihre apokalyptischen Prognosen nicht eintreten werden. Also bereitet man einen Spurwechsel in der Argumentation vor, den Knabe/Schöb (2015: 5) so beschreiben: Sie plädieren dafür, bei der „wissenschaftlichen“ Beurteilung der Wirkungen des Mindestlohns ein „Kontrafaktum“ zu setzen und zu berechnen. Was das ist? Hier die Auflösung:

»Dabei geht es um die Frage, wie sich der Arbeitsmarkt entwickelt hätte, wenn der Mindestlohn nicht eingeführt worden wäre. Erst wenn diese Frage beantwortet ist, kann man anhand der tatsächlich eingetretenen Arbeitsmarktentwicklung bestimmen, welchen Effekt der Mindestlohn gehabt hat. Die entscheidende Frage ist deshalb, ob es nicht vielleicht noch weniger Arbeitslose gegeben hätte, wenn der Mindestlohn nicht eingeführt worden wäre. Die Herausforderung bei der Evaluation des Mindestlohns besteht somit darin, überzeugend kontrafaktische Arbeitsmarktzustände zu berechnen.«

Man könnte jetzt viel dazu sagen, hier sei nur eine sehr kritische Variante präsentiert: Natürlich kann man die Zahlen so foltern, bis sie gestehen. Und natürlich hätte es den einen oder anderen Job mehr gegeben, wenn die Arbeitnehmer noch Geld mitbringen zur Arbeit für den Arbeitsnachfrager. Aber mal ehrlich – da kann man wunderbare Konstruktionen basteln, die im Ergebnis dazu führen werden, dass eigentlich sogar mehrere Millionen Jobs verloren gegangen sind, die ansonsten entstanden wären, wenn … ja, wenn. Das sollte man sich wirklich ersparen und statt dessen eine seriöse Mindestlohn-Evaluierung machen, die die Kirche im Dorf lässt.