IAQ: Niedriglohnbeschäftigung 2015 – bislang kein Rückgang im Jahr der Mindestlohneinführung

Regelmäßig veröffentlicht das Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen eine Abschätzung des Umfangs und der Struktur der Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland.

Zur Bestimmung des Umfangs der Niedriglohnbeschäftigung verwenden die Wissenschaftler des IAQ gemäß der OECD-Definition eine Niedriglohnschwelle von zwei Dritteln des mittleren Stundenlohns (Median) für Deutschland insgesamt. Datengrundlage für die Berechnungen ist das Sozio-ökonomische Panel (SOEP), das – anders als z.B. Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) – auch die Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten und Minijobber/innen erlaubt, die überproportional häufig für niedrige Stundenlöhne arbeiten, so die Erläuterung in diesem neuen Bericht:

Thorsten Kalina und Claudia Weinkopf (2017): Niedriglohnbeschäftigung 2015 – bislang kein Rückgang im Zuge der Mindestlohneinführung. IAQ-Report 2017-06, Duisburg: Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ), August 2017

Nun wurden die Berechnungen bis einschließlich des Jahres 2015 aktualisiert. Ein ganz zentrales Ergebnis: »Im Jahr 2015 arbeiteten 22,6% aller abhängig Beschäftigten in Deutschland für einen Stundenlohn unterhalb der Niedriglohnschwelle. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten damit lediglich um 0,1 Prozentpunkte verringert.«

Dieser Befund muss natürlich auch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass am Anfang des Jahres 2015 der gesetzliche Mindestlohn als Lohnuntergrenze in Höhe von damals 8,50 Euro pro Stunde für (fast) alle Beschäftigten in Kraft getreten ist.

Die IAQ-Berechnungen auf der Basis des SOEP beziehen sich auf alle abhängig Beschäftigten (einschließlich sozialversicherungspflichtiger Teilzeitarbeit und Minijobs). Selbständige und Freiberufler sowie mithelfende Familienangehörige wurden ausgeschlossen, da sich für sie ein Stundenlohn nicht sinnvoll berechnen lässt. Nicht berücksichtigt wurden darüber hinaus auch Auszubildende, Praktikanten, Personen in Rehabilitation, Umschulung sowie in weiteren arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, Beschäftigte in Behindertenwerkstätten, Personen im Bundesfreiwilligendienst sowie Beschäftigte in Altersteilzeit. Die Wissenschaftler kommen vor diesem Hintergrund zu der Feststellung:

»Das Ausmaß des Niedriglohnsektors wird in unserer Auswertung eher unter- als überschätzt, da Nebentätigkeiten nicht einbezogen werden.« (S. 3)

Für 2015 ergibt sich auf dieser Grundlage der Befund: »In Ostdeutschland arbeiteten im Jahr 2015 gut 36% der Beschäftigten in Niedriglohnjobs, wobei der Anteil im Jahr 2015 um 0,3 Prozentpunkte sogar leicht gestiegen ist. In Westdeutschland ist der Niedriglohnanteil demgegenüber von 20% im Jahr 2014 auf 19,7% im Jahr 2015 etwas gesunken. Für Deutschland insgesamt lag der Anteil der Beschäftigten mit Niedriglöhnen im Jahr 2015 bei 22,6%.«

Ab wann spricht man von einer Niedriglohnbeschäftigung?

»Die Niedriglohnschwelle in Deutschland ist von 7,22 € im Jahr 1995 auf 10,22 € im Jahr 2015 gestiegen. Grund dafür ist das Lohnwachstum in der Gesamtwirtschaft.« (S. 4)

Wer ist besonders betroffen von dem Risiko, zu einem Niedriglohn arbeiten zu müssen?

»Für einen Stundenlohn unterhalb der Niedriglohnschwelle arbeiteten nach unseren Berechnungen im Jahr 2015 gut 77% der Minijobber/innen, knapp 55% der Jüngeren (bis 25 Jahre), fast 44% der Beschäftigten ohne abgeschlossene Berufsausbildung, knapp 38% der befristet Beschäftigten und gut 35% der Ausländer/innen.«

Vgl. dazu auch die Tabelle 2 in der Abbildung am Anfang dieses Beitrags.

Von Interesse ist auch die Frage, wie sich die Beschäftigten mit geringen Stundenlöhnen auf die unterschiedlichen Beschäftigtengruppen verteilen. Bei vielen ist hinsichtlich dieser Frage sicher das Bild der Arbeitnehmer mit geringer oder gar keiner (formaler) Qualifikation im Kopf. Die Daten zeigen anderes:

»Die Mehrheit der Niedriglohnbeschäftigten in Deutschland sind weiterhin Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (knapp 63%), Frauen (gut 60%), Beschäftigte aus den mittleren Altersgruppen (knapp 63%), Deutsche (knapp 84%) und unbefristet Beschäftigte (78,5%). Nach Arbeitszeitform differenziert handelt es sich bei 42% der Beschäftigten mit Niedriglohn um Vollzeitbeschftigte, bei gut 34% um geringfügig Beschäftigte und bei knapp einem Viertel um sozialversicherungsflichtig Teilzeitbeschäftigte.«

Abschließend natürlich die Frage – hat denn der gesetzliche Mindestlohn nichts ändern können? Auch hier muss man genauer hinschauen:

»Wie unsere Auswertungen zeigen, hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 am Umfang der Niedriglohnbeschäftigung kaum etwas geändert … (das ist) auch nicht überraschend, da der Mindestlohn die Löhne im unteren Bereich zwar komprimiert, sie aber nicht unbedingt über die Niedriglohnschwelle hebt, die deutlich über dem Mindestlohn liegt (2015: 10,22 €). Der Umfang des Niedriglohnsektors wird stärker von der Tarifbindung als vom Mindestlohn beeinflusst, da in tarifgebundenen Branchen mit dem Mindestlohn meistens auch die Löhne der oberhalb des Mindestlohns liegenden Lohngruppen steigen, um die Abstände zu den unteren Lohngruppen zu wahren (so genannte „ripple effects“).«

Zugleich sind wir aber damit konfrontiert, dass der Anteil der Beschäftigten und der Unternehmen steigt, in denen keine Tarifbindung (mehr) gegeben ist. Vgl. hierzu Zur Entwicklung der Tarifbindung und der betrieblichen Mitbestimmung. Die Kernzone mit Flächentarifverträgen und Betriebsräten ist weiter unter Druck vom 5. Juni 2017 sowie „Orientierung“ am Tarif kann auch 25 Prozent weniger bedeuten vom 27. Juni 2017.

Panikmache mit (scheinbar) wissenschaftlichem Flankenschutz. Die bösen Sozialabgaben mal wieder und das Jobkiller-Motiv

Ältere Semester werden schon bei dem Begriff mit den Augen rollen, begleitet uns dieser doch seit Jahrzehnten in höchst aufgeladener Form durch die wirtschafts- und sozialpolitische Debatte: Lohnnebenkosten. Man spricht auch von „indirekten Arbeitskosten“. Das Arbeitgeber-Institut der deutschen Wirtschaft verwendet den Terminus „Personalzusatzkosten“ und versteht darunter alles, was zusätzlich zum (Brutto-)Lohn für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt wird (vgl. Arbeit in Deutschland ist teuer). Dazu gehört beispielsweise die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, betriebliche Altersvorsorge bis hin zum größten Posten, den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung.

Und um die geht es hier besonders. Wobei man anmerken muss, dass die Sozialversicherungsbeiträge formal differenziert werden in den Teil, den die Arbeitgeber zu finanzieren haben, und einen anderen, der von den Arbeitnehmern von deren Bruttolöhnen bzw- gehältern einbehalten wird. Das war mal „paritätisch“, auch so eine scheinbare Zauberformel der deutschen Finanzierungsarchitektur der sozialen Sicherung, also beide Seiten teilen sich die Gesamtsumme zu Hälfte. Aber damit ist schon seit längerem Schluss. Nicht nur in der Krankenversicherung, wo der Arbeitgeberbeitrag eingefroren wurde und die Arbeitnehmer den übersteigenden Finanzbedarf über Zusatzbeiträge alleine zu finanzieren haben. Man denke hier auch an die Rentenversicherung, wo wir seit dem rentenpolitischen Paradigmenwechsel 2001 mit der Riester-Rente (die alleine von den Arbeitnehmern zu stemmen ist) und der gleichzeitigen Absenkung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit entsprechenden Auswirkungen auf den Beitragssatz eine faktische Abkehr von der Parität im Sinne einer einseitigen Belastungsverschiebung haben. Bei der sozialen Pflegeversicherung wird gerne vergessen, dass dort zwar formal eine Arbeitgeberbeteiligung praktiziert wird – am Anfang stand aber die Streichung eines Feiertags als Kompensation für die Arbeitgeberseite. 

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Arbeitsproduktivität als Fetisch einer angeblichen Leistungsgesellschaft

Der eine oder andere wird sich noch an sie erinnern – an die „Partei der Leistungsträger“. So hatte sich die FDP schon in den 1990er Jahren unter dem Vorsitzenden Klaus Kinkel selbst abzusetzen versucht von den anderen Konkurrenten auf dem Markt um Wählerstimmen und die offenherzige Ausrichtung als Klientelpartei hat ihr eine Menge Sympathien gekostet. Der damalige FDP-Generalsekretär Werner Hoyer war sogar so ehrlich, von der „Partei der Besserverdiener“ zu schwärmen, was im Volksmund schnell und kompakt in „Zahnärzte-Partei“ umdefiniert wurde. Und schon sind wir mittendrin im hier interessierenden Schlamassel, denn auch wenn Zahnärzte eine wichtige und anerkennenswerte Leistung erbringen (können), so wurde doch von vielen das Problem erkannt, das hinter dem klientelistischen Zugriff auf bestimmte „Leistungsträger“ steht: Die Anbindung an Einkommen, an einen bestimmten (gesellschaftlich so definierten bzw. verzerrten) Status, die offen oder versteckte Abwertung vieler anderer, die es „nicht geschafft“ haben, obwohl viele von ihnen durchaus eine Menge „schaffen“, hier verstanden im Sinne des schwäbischen Verbs.
Auf der anderen Seite und unabhängig von einer normativen oder stilistischen Bewertung dieser schamlosen Abgrenzung nach unten muss man dem Ansatz zugute halten, dass er offen anspricht, was durchaus weit verbreitet ist in unserer Gesellschaft: »Die Arbeitsleistung, so heißt es, ist das Fundament der Gesellschaft, die dadurch zur Leistungsgesellschaft wird, in der jeder gemäß seiner Leistung bezahlt wird oder werden sollte.«

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