Jenseits der Defizitfokussierung: Langer Atem, glückliche Zufälle und mehr. Wie Kinder türkischer Einwanderer Karriere machen

Man kann das Land mittlerweile mit Studien pflastern, die immer detaillierter nachweisen, wo, wie und zuweilen auch durch wen „Menschen mit Migrationshintergrund“ benachteiligt werden oder es sehr viel schwerer haben, sozial aufzusteigen. Vorurteile und Benachteiligung in der Schule, Diskriminierung bei Bewerbungen und viele andere den Aufstieg hemmende Faktoren sind recht gut untersucht worden. Bei aller Notwendigkeit der Analyse struktureller Blockaden und ihrer Thematisierung in der öffentlichen Diskussion kann man zuweilen den Eindruck bekommen, dass sich der notwendigerweise damit verbundene Blick auf Probleme und Defizite im Diskurs und in der Wahrnehmung verselbständigt hat und alles andere, was es auch gibt, überlagert. In diesem Kontext fast schon als ein „abweichendes Verhalten“ zu werten ist eine neue Studie, die der Frage nachgegangen ist, wie die Kinder türkischer Einwanderer trotzdem Karriere machen. Dafür brauchen sie einen langen Atem, glückliche Zufälle – und eine „Tante Birgit“.

Zu dieser (nur scheinbar) plakativ daherkommenden Zusammenfassung kommt Christopher Onkelbach in seinem Artikel Wie Kinder türkischer Einwanderer Karriere machen. Er berichtet von einer neuen Studie, die sich mit den beschäftigt hat, die es trotzdem geschafft haben. Die ihr Abitur gemacht haben, studierten, eine Karriere begonnen haben und Anwälte, Manager oder auch Lehrer geworden sind. Nicht wegen einer guten Förderung, sondern gegen viele Widerstände.
Vor dem Hintergrund, dass es immer noch nur wenigen Kindern türkischer Einwanderer gelingt, einen sozialen Aufstieg hinzubekommen, sind diese Fragen von großer Bedeutung: Wie schaffen sie es? Welche Umstände haben sie gefördert und auf welche Hindernisse sind sie gestoßen?

»Darum ging es in dem Forschungsprojekt von Andreas Pott und Jens Schneider vom Institut für Migrationsforschung der Universität Osnabrück. Am Donnerstag stellten sie die Ergebnisse des von der Stiftung Mercator geförderten Projekts bei einer internationalen Wissenschafts-Tagung zum Thema „Türkisch-deutsche Wege zum Erfolg“ in Essen vor. Pott und Schneider analysierten dafür die Lebensläufe von 94 Personen von der Kita bis zum Karriereeinstieg.«

Die Studie des IMIS kann hier abgerufen werden: Pathways to Success. Erfolgreiche Einwandererkinder und ihre Aufstiegskarrieren im urbanen und internationalen Vergleich, Osnabrück: Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS), 2014

In ihrer Pressemitteilung Einwanderungsland mit Integrationshürden zur Studie schreibt die Stiftung:

»Sehr viele Interviewpartner berichteten davon, dass ihre Schulen weder Interesse noch Glauben an ihre Talente zeigten. Neben der Eigenleistung gab oftmals die persönliche Hilfe einer Lehrerin oder eines Lehrers, eines Nachbarn oder der Eltern von Schulfreunden den entscheidenden Ausschlag für den Bildungserfolg. Häufig war der Erfolg also von Zufällen abhängig … Die Befragten haben überdurchschnittlich von Schulformen profitiert, die auf gesellschaftliche Integration aller sozialen Schichten ausgelegt sind – darunter vor allem Gesamtschulen. Dank der höheren Dichte von Gesamt- und Ganztagsschulen sind im Ruhrgebiet deutlich mehr Befragte auf die Universität oder Fachhochschule gelangt als beispielsweise in Berlin. „Die Gesamtschule ist für die untersuchte Gruppe eine gute Alternative zum Gymnasium. Sie ist durchlässiger, gleicht Startnachteile besser aus und kann dadurch Wegbereiter für den beruflichen Aufstieg sein“, sagt Prof. Dr. Andreas Pott, Projektleiter und Leiter des IMIS.«

Immer wieder wird in der Studie auf Vorurteile hingewiesen, die den Übergang in die Arbeitswelt erschweren: »Die Beteiligten berichten, dass der Migrationshintergrund immer wieder in Bewerbungssituationen im Vordergrund stand – sowohl in der freien Wirtschaft als auch im öffentlichen Dienst. Hier reichen die Beschreibungen von offen diskriminierender Behandlung bis zu vorurteilsbehafteten Äußerungen.«

Nachdenklich – auch mit Blick auf die Debatte über „Akademisierung“ versus duale bzw. fachschulische Berufsausbildung – sollte der folgende Befund aus der Studie stimmen:

»Karrieren in den Bereichen Jura und Schule sind nur möglich mit einem Hochschulstudium, aber auch für Interviewte, die als Unternehmer oder Manager in der freien Wirtschaft tätig sind, war es nur in Ausnahmefällen der Weg über die Berufsausbildung, der zur aktuellen Position geführt hat. Meist wurde nach der Ausbildung oder berufsbegleitend ein Studium angeschlossen« (IMIS 2014: 2).

Onkelbach schreibt in seinem Bericht über die Studie sehr treffend:

»So sind die Lebensläufe von Umwegen und Schwierigkeiten geprägt. „Oft ist es – neben hohem persönlichen Engagement – dem Zufall zu verdanken, dass die Schüler das Abitur schafften.“ Etwa weil es eine hilfreiche Nachbarin gab oder eine „Tante Birgit“, die ein türkisches Mädchen jeden Tag nach der Schule besuchte, um ihre Hausaufgaben zu machen. Oder Eltern von Schulfreunden, die sagten: das kannst du doch! Jens Schneider: „Wer keine Tante Birgit hat, hat es schwer. Das Mädchen ist heute Juristin.“ Eine wesentliche Rolle spielen auch meist die Eltern oder auch die Geschwister.«

Die Wissenschaftler geben auch bildungspolitische Empfehlungen – zugleich wird an diesen auch wieder das Grunddilemma erkennbar, vor dem man hinsichtlich einer besser gelingenden Integrationspolitik steht: »So sollte die frühkindliche Förderung und der Ganztagsunterricht ausgebaut werden. Mehr Förderung und Aufmerksamkeit für Talente, Durchlässigkeit der Schulformen – auch nach oben. Und das Thema Diskriminierung in Schulen müsse angegangen werden«, schreibt Onkelbach in seinem Artikel.

Aber das sind erst einmal – so grundsätzlich richtig und nachvollziehbar solche Empfehlungen auch daherkommen – Ratschläge mit Blick auf die institutionellen Settings. Das ist eine wichtige Rahmenbedingung, aber die institutionellen Räume müssen mit Leben, mit konkreten Personen gefüllt werden. Die eine besondere Haltung haben und über die mehr „glückliche Zufälle“ möglich werden. Das wird man durch Institutionen, Programme usw. fördern und vielleicht anregen können – aber man wird es nicht ersetzen können, dass es Kümmere, Begleiter, produktive Widerstände im Leben der Kinder und Jugendlichen geben muss. Und die es ja auch gegeben hat. Darauf hinzuweisen, ist ein Verdienst der neuen Studie. Darüber hinaus wäre es wünschenswert, wenn auch und gerade die Medien weitaus stärker als bislang auf die Erfolgsgeschichten hinweisen, um etwas in den Köpfen zu ändern. Dass es nicht nur um Probleme, Hemmnisse, also um etwas Negatives geht, sondern dass es auch Erfolgsgeschichten gibt, von denen man lernen kann, die Hoffnung schaffen können.

Aufatmen bei vielen verbunden mit der Gefahr einer Überbewertung. Der Europäische Gerichtshof und seine Entscheidungen. Diesmal hat man sich einer jungen Rumänin in Leipzig angenommen

Der Europäische Gerichtshof hat erneut eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung gefällt. Das Urteil bewegt sich in einem aufgeheizten Umfeld, noch vor einigen Monaten beispielsweise hier in Deutschland durch eine teilweise nur als hysterisch zu bezeichnende Debatte über „Armutszuwanderung“ bzw. „Sozialtourismus“, immer wieder wurde und wird der Begriff des „Missbrauchs“ verwendet – vor allem mit Blick auf Menschen aus Rumänien und Bulgarien. Eine mehr als heikle Thematik, wobei auf der Basis der bislang vorliegenden Erkenntnisse von einem nennenswerten Problem in toto nicht gesprochen werden kann. Aber das Empörungspotenzial des Themas kann gar nicht überschätzt werden. Nunmehr hat also der EuGH zum einen einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen vor dem Hintergrund einer spezifischen Fallkonstellation verneint, was in vielen Medienberichten verallgemeinernd aufgegriffen wird, nach dem man Zuwanderern aus EU-Staaten Sozialhilfeleistungen vorenthalten kann. Doch wie immer im Leben gilt auch hier – so einfach ist es nicht. Schauen wir uns ein einem ersten Schritt den konkreten Fall an, über den die Richter nun entschieden haben.

Unter der viel zu allgemein gehalten Überschrift Haben EU-Bürger Anspruch auf Hartz IV? erfahren wir Details:

»Im konkreten Fall geht es um die 25-jährige Rumänin Elisabeta Dano, die mit ihrem fünfjährigen Sohn bei ihrer Schwester in Leipzig wohnt. Die junge Frau lebt bereits seit 2010 in Deutschland, ernsthaft nach Arbeit gesucht hat sie aber wohl nie. Das Jobcenter in Leipzig hat deshalb ihren Antrag auf Hartz IV abgelehnt. Dano wollte das nicht hinnehmen und klagte. Aber auch das Leipziger Sozialgericht stufte Dano als nicht arbeitssuchend ein.«

Bereits im Mai hatte der europäische Generalanwalt das Vorgehen des deutschen Jobcenters abgesegnet. Das Leipziger Jobcenter dürfe in diesem Fall Hartz IV verweigern, weil die Klägerin keine echte Verbindung zu Deutschland habe, sondern nur wegen der Sozialleistungen eingereist sei, hieß es damals in dem Gutachten. Dieser Argumentation hat sich nun der EuGH angeschlossen. Dies kann man schon der Überschrift der Pressemitteilung des EuGH zu seinem Urteil (Az: C-333/13) entnehmen: »Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, können von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden.« Kürzer geht es wirklich nicht, um unzulässige Verkürzungen zu vermeiden.

Der entscheidende Punkt: Es geht hier konkret um einen Fall, in dem die Klägerin offensichtlich eine bestimmte Sozialleistung beziehen möchte, ohne die als Anspruchsvoraussetzung definierte Arbeitssuche erfüllen zu wollen.

Der EuGH erläutert auch, mit welchen unterschiedlichen (Nicht-)Anspruchsebenen wir es zu tun haben. Grundsätzlich gilt, dass der Aufnahmestaat nicht verpflichtet ist, während der ersten drei Monate des Aufenthalts Sozialhilfe zu gewähren. Dann kommt die nächste, gerade für den vorliegenden Fall einschlägige Argumentation:

»Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten, aber weniger als fünf Jahren (wie im vorliegenden Fall), macht die Richtlinie das Aufenthaltsrecht u. a. davon abhängig, dass nicht erwerbstätige Personen über ausreichende eigene Existenzmittel verfügen. Damit soll verhindert werden, dass nicht erwerbstätige Unionsbürger das System der sozialen Sicherheit des Aufnahmemitgliedstaats zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts in Anspruch nehmen. Ein Mitgliedstaat muss daher die Möglichkeit haben, nicht erwerbstätigen Unionsbürgern, die von ihrer Freizügigkeit allein mit dem Ziel Gebrauch machen, in den Genuss der Sozialhilfe eines Mitgliedstaats zu kommen, obwohl sie nicht über ausreichende Existenzmittel für die Beanspruchung eines Aufenthaltsrechts verfügen, Sozialleistungen zu versagen; insoweit ist jeder Einzelfall zu prüfen …«.

Dadurch wurde im vorliegenden Fall die Entscheidung einfach, zugleich haben wir hier aber auch einen wichtigen Punkt, an dem man verdeutlichen kann, dass man das heutige Urteil des EuGH nicht überbewerten sollte – denn die Formulierung hinsichtlich des Zeitraums nach den drei Monaten und bis zu fünf Jahren muss eben auch so gelesen werden, dass nach den ausgeschlossenen drei Monaten sehr wohl ein Leistungsinanspruchnahmerecht besteht, wenn der oder die Betroffenen beispielsweise arbeitet, aber nicht über ausreichende eigene Existenzmittel verfügt, so dass er oder sie beispielsweise  im deutschen Grundsicherungssystem einen aufstockenden Anspruch auf SGB II-Leistungen hat. Diesen Anspruch wird man nicht ausschließen können – so auch meine Argumentation in einem Interview zum EuGH-Urteil am 11.11.2014 (Phoenix). Das bedeutet im Klartext eben auch: Wenn der EU-Bürger nach Deutschland kommt und hier in einer geringfügigen oder selbständigen Tätigkeit nachgeht, dann kann er unter Berücksichtigung der genannten Fristen selbstverständlich die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen wie ein deutscher Staatsbürger. Das erklärt dann auch – neben ganz normaler Beschäftigung und nachfolgender Arbeitslosigkeit -, dass es Hartz IV-Leistungen beziehende EU-Bürger gibt, die auch in Zukunft auf diese Leistungen werden zurückgreifen können.

Allerdings hat die Politik hier in Deutschland jüngst durch eine vom Bundestag abgesegnete Verschärfung der Aufenthaltsbestimmungen für EU-Ausländer neue Hürden errichtet. Danach verliert sein Aufenthaltsrecht wieder, wer nach sechs Monaten keine Arbeit gefunden hat und seinen Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten kann. Das nun ist eine ganz neue Baustelle, die vom heutigen Urteil des EuGH gar nicht erfasst wird bzw. werden kann.

Insofern ist Christian Rath schon bei der Überschrift seines Artikels zuzustimmen: Ein Urteil mit begrenzter Wirkung: »Die Wirkung des Urteils dürfte allerdings begrenzt sein. Denn es gilt ausdrücklich nicht für „Arbeit suchende“ EU-Bürger. Wer also nach Deutschland kommt und sich nicht nur arbeitslos meldet, sondern auch nachweisbar um Stellen bewirbt, kann weiter auf Hartz IV hoffen.« Und weiter: »Wie die Rechtslage bei Arbeit suchenden EU-Bürgern aussieht, wird der EuGH im Fall einer schwedischen Staatsbürgerin entscheiden, der das Jobcenter in Berlin-Neukölln Hartz IV verweigert hat. Ihren Fall hat das Bundessozialgericht im Dezember 2013 dem EuGH vorgelegt.«

Allerdings kann man auch hier ein für die Politik erfreuliches Urteil erwarten, soweit man das von außen überhaupt vorhersagen kann. Zumindest, wend er EuGH sich treu bleibt bei der Feststellung, was die ersten drei Monate betrifft. Denn hier geht es um den folgenden Sachverhalt: »Seit Anfang 2012 schließt das Sozialgesetz in Paragraf 7, Absatz 2 EU-Bürger in den ersten drei Monaten nach ihrer Einreise von Hartz IV-Leistungen aus, wenn sie noch auf Jobsuche sind. Bis dahin hatten Zuwanderer der 18 Staaten, die das Europäische Fürsorgeabkommen von 1953 unterzeichnet hatten, das gleiche Recht auf Sozialleistungen, wie es den Deutschen zusteht. Das Bundessozialgericht hat Zweifel, ob diese Ausschlussklausel mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar ist und deshalb im vergangenen Jahr den EuGH angerufen.«

Aber auch wenn das nächste Urteil im Sinne der Bundesregierung ausfallen würde, kann das nichts ändern an den anderen Tatbeständen, die zu einem Leistungsbezug führen können.

Wie aber sind die Daten, vor allem, was die beiden Länder Rumänien und Bulgarien angeht? Hierzu wird man fündig im „Zuwanderungsmonitor Rumänien und Bulgarien“ des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit. Die neueste Ausgabe steht unter dem Titel:  Günstige Beschäftigungsentwicklung, aber auch steigender Leistungsbezug. Die Befunde verweisen auf eine erkennbare „Polarisierung“, die man so beschreiben kann:
Im August 2013 gab es 157.430 Beschäftigte aus Rumänien und Bulgarien in Deutschland, für den August 2014 werden 253.124 ausgewiesen. Das ist ein Anstieg von mehr als 60%. Zugleich aber hat auch die Zahl derjenigen Menschen aus Rumänien und Bulgarien zugenommen, die Hartz IV-Leistungen beziehen – von 37.862 im Juli 2013 auf 66.491 im Juli 2014. Und mit über 70% anteilig gesehen stärker als bei den Beschäftigten. Was aber auch kein Wunder ist, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass viele Menschen aus diesen beiden Ländern eher im Bereich der Helfer oder anderer nicht so qualifizierter Tätigkeiten gelandet sind, die auch mit einem hohen Arbeitslosigkeitsrisiko verbunden sind.

Zutreffend in diesem Zusammenhang die Schlussfolgerung von Christian Rath in seinem Artikel:

»Es bleibt aber auf jeden Fall dabei, dass arbeitende und selbstständige EU-Bürger, die wenig verdienen, ihre mickrigen Einnahmen mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken können. Hier sieht das deutsche Recht keinen Ausschluss vor, und der wäre auch kaum mit EU-Recht vereinbar. Schon ein kleiner Verdienst genügt, dass jemand als Arbeitnehmer gilt.«

Abschließend gerade vor dem Hintergrund der zuweilen mehr als schrillen Debatte über einen (angeblich) „Sozialtourismus“ eine die Relationen etwas gerade rückende Zahl: Derzeit sind lediglich 4,7% aller Hartz IV-Empfänger in Deutschland EU-Bürger, also wohlgemerkt aus allen EU-Staaten zusammen. Und viele dieser Menschen haben einen Grundsicherungsanspruch, weil sie vorher hier schon gearbeitet haben.

„Todesurteil für viele Flüchtlinge“. Mare Nostrum hat 150.000 Menschen im Mittelmeer gerettet, jetzt kommt Triton

Viele Kommunen versuchen tagtäglich, die  ihnen zugewiesenen oder der bei ihnen ankommenden Flüchtlinge irgendwie und irgendwo unterzubringen. Ein „Gipfelgespräch“ zwischen Bund, Bundesländern und denen unten an der Front wechselt sich nacheinander ab. Jede Ebene fordert von anderen mehr Hilfe oder verweist die Zuständigkeiten an eine andere Ebene – auch der Bund macht das, wenn er beispielsweise ein neues Regime der Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der EU fordert, wohl wissend, dass dessen Umsetzung – wenn überhaupt – Jahre dauern würde und sich viele praktische Fragen stellen, die derzeit gänzlich unbeantwortet sind. Ein anderer Weg wäre natürlich, den „Nachschub“ an Flüchtlingen abzuschneiden, also die Zugbrücken der Festung hochzuziehen und die Mauern zu verstärken. In der Hoffnung, dass es dann weniger schaffen oder das es weniger versuchen werden angesichts der „höheren Risiken“, die sie in Kauf nehmen müssen. So zynisch es klingen mag, aber genau das passiert derzeit: Entlastung für die deutschen Kommunen ist in Sicht, denn mit einer erneuten Veränderung des europäischen Umgangs mit den die „Festung Europa“ stürmenden Menschen am Mittelmeer könnte es gelingen, den scheinbar unaufhaltsam ansteigenden Zustrom an menschlichem Elend zu verringern, in dem man es ihnen immer schwerer macht, das rettende Ufer zu erreichen. Um das ganz konkret zu machen: Es dürfen eben nicht mehr „so viele“ gerettet werden wie bisher und das muss sich dann rumsprechen, zwecks Abschreckung.

Um zu verstehen, was jetzt vor unseren Augen abläuft, muss man sich in Erinnerung rufen, was in den letzten Monaten im Mittelmeer getan wurde: Italien startete die Mission „Mare Nostrum“ nach der Flüchtlingskatastrophe von Lampedusa, bei der im Oktober 2013 etwa 360 Menschen starben. Sie sollte Boote aufspüren und in den nächsten sicheren Hafen eskortieren. Während der Mission wurden mehr als 150.000 Menschen aus dem Mittelmeer gerettet, im Schnitt 400 pro Tag. Dies entspricht einer Verdreifachung im Vergleich zu 2013. Trotz der italienischen Bemühungen ertranken 2014 bislang etwa 3.200 Menschen im Mittelmeer.

Der „Rettungserfolg“ wird jetzt Vergangenheit:

„Mare Nostrum endet. Italien hat seine Pflicht getan“, sagte Innenminister Angelino Alfano. „Von morgen an beginnt eine neue Operation mit dem Namen Triton.“ Diese Worte zitiert der Artikel EU schrumpft Hilfe für Bootsflüchtlinge. Und so abstrakt das daherkommt, so konkret wird es das Todesurteil für ganz reale Menschen sein. »Die Europäische Union startet eine neue Grenzschutz-Mission zur Überwachung der Küstengewässer vor Italien. Triton soll Italien unterstützen, das sich von der hohen Zahl von Bootsflüchtlingen überfordert fühlt. Die Mission wird vom neuen EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos verantwortet, der das Amt von Cecilia Malmström übernimmt.« Die neue Frontex-Mission „Triton“ bietet keinen vollen Ersatz für das, was „Mare Nostrum“ bislang geleistet hat. Auch ein Jahr nach der Tragödie von Lampedusa ist die EU-Flüchtlingspolitik von Hilflosigkeit geprägt. Die Neue Zürcher Zeitung schreibt dazu: Schwarzpeterspiel um Bootsflüchtlinge. In diesem Artikel erläutert Niklaus Nuspliger auch den zentralen Unterschied zwischen dem, was war und was nun kommt:

»Mit einem Budget von monatlich 3 Millionen Euro verfügt «Triton» … nur über ein Drittel der Mittel von «Mare Nostrum». Zudem konzentriert sich das Mandat von Frontex auf den Grenzschutz, und das Einsatzgebiet beschränkt sich auf die küstennahen Gewässer Italiens. «Mare Nostrum» hingegen war vor der libyschen Küste tätig und hatte die Suche und Rettung von Migranten zum Ziel. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International kritisieren daher, mit dem Ende von «Mare Nostrum» würden die Bootsflüchtlinge ihrem Schicksal überlassen.«

Entsprechend negativ fallen auch andere Kommentierungen aus: Flüchtlinge im Mittelmeer – „Wir rechnen mit mehr Toten“ – so ist ein Interview mit Judith Gleitze von der Menschenrechtsorganisation borderline-europe im Deutschlandfunk überschrieben. Angesichts der großen Flüchtlingsströme sei die Entscheidung eine Katastrophe.

Zynische Mogelpackung, so betitelt Regina Kerner ihren Kommentar zum Thema:

»Die europäische Mittelmeer-Mission Triton, die jetzt anläuft und Mare Nostrum ablösen soll, ist eine Mogelpackung. Statt Flüchtlinge zu retten, wird sie vorrangig die EU-Seegrenze sichern. Und dass immer noch unklar ist, welche Länder sich beteiligen, ist ein Skandal. Italien hat zu Recht darauf gepocht, dass es eine gesamteuropäische Aufgabe ist, Flüchtlinge, die nach Europa wollen, vor dem Ertrinken zu bewahren. Viele EU-Staaten sehen sich aber gar nicht in der Pflicht. Oder sie verweigern sich wie Großbritannien mit dem Argument, Hilfe verursache noch mehr Todesfälle, weil sie Migranten erst zur Überfahrt ermuntere. Das ist zynisch.«

Zynisch ja, aber hier sind wir angekommen bei den „strategischen“ Überlegungen, die hinter dem Programmwechsel stehen. Niklaus Nuspliger bringt die dahinter stehenden Gedanken in seinem Artikel auf den Punkt:

»Zum Ende von «Mare Nostrum» beigetragen hat … auch die Profitgier der Schlepperorganisationen, die im vom staatlichen Zerfall heimgesuchten Libyen Milliardenbeträge umsetzen. Im Wissen, dass die italienische Marine nahe der libyschen Küste operiert, steckten sie die Migranten in immer weniger fahrtüchtige Boote. In der Folge stieg die Zahl der Todesopfer im Verlauf von 2014 wieder markant an . Zudem kritisierten die Regierungen in London oder Berlin «Mare Nostrum» immer offener als «Pull-Faktor» und als «Brücke» für die irreguläre Migration.«

Diese Überlegungen kommen durchaus an bei nicht wenigen, die auf der anderen Seite sitzen. So äußert sich ein Wolfgang R. unter dem Kommentar Zynische Mogelpackung von Regina Kerner fallbeilmäßig kurz und knapp: »Zynisch ist, dass die Rettung von Menschen nur zu mehr Rettung führt. Der Anreiz sich in diese Gefahr zu begeben ist das Problem, weil man damit die Verantwortung für sein Leben an die Retter abgibt. Ein uraltes Sprichwort sagt, dass wer sich in Gefahr begibt, auch darin umkommt. Das wissen die Menschen in Afrika genau wie wir.«


Wie weit die Sicht auf die Dinge auseinandergehen kann, verdeutlicht auch der Tatbestand, dass bereits die Mission „Mare Nostrum“, die jetzt als die deutlich bessere Variante gegenüber dem Nachfolgeprojekt „Triton“ diskutiert wird, in der Vergangenheit von der linken Seite des Spektrums kritisch beleuchtet wurde: Humanitäre Operation oder Deckmantel militarisierter Migrationspolitik?, so lautete die Frage, die Jacqueline Andres auf der Seite der „Informationsstelle Militarisierung (IMI)“ mit Blick auf die Mission „Mare Nostrum“ im Januar 2014 aufgeworfen hat. Bei genauerer Betrachtung von „Mare Nostrum“ vergeht die Feierlaune schnell, so die These von Andres. Sie hat darauf hingewiesen, dass „gerettete“ Migranten im Rahmen von „Mare Nostrum“ nicht zwangsläufig in einen sicheren Hafen nach Italien gebracht werden: “Wenn keine Migranten medizinische Hilfeleistungen benötigen, die wir ansonsten auf unseren Schiffe aufnehmen würden, dann wird das Schiff in den nächstliegenden Hafen begleitet, der nicht notwendigerweise italienisch sein muss“, so zitiert sie den italienischen Verteidigungsminister Mauro. Auch Andres bemüht in ihrer kritischen Sichtweise die Perspektive der möglichen Anreize, die durch eine Maßnahme oder ein Programm – in diesem Fall „Mare Nostrum“ – gesetzt werden (können), gleichsam ein Spiegelbild zu dem, was nun einige erwarten von dem Eindampfen der bisherigen Rettungsaktionen im Mittelmeer. Sie schreibt (die sehr merkwürdig daherkommende Schreibweise musste ich aus dem Original übernehmen, das scheint in linken Kreisen nun die „gendergerechte“ Fassung von Schrift darzustellen, was ein eigenes Thema wäre):

»Durch die Operation „Mare Nostrum“ kann die Überfahrt nach Europa für die Migrant_Innen noch gefährlicher werden. Um das Risiko einer drohenden Gefängnisstrafe von fünf bis fünfzehn Jahre für Menschenhandel zu vermeiden, werden die Schlepper_Innen vermutlich ihre Strategien ändern. Statt die Migrant_Innen mit Mutterschiffen in internationale Gewässer zu bringen oder die Boote der Migrant_Innen gar selbst zu steuern, werden die Schlepper_Innen sich vermutlich vor dem Erreichen von überwachten Gewässer von den Booten distanzieren oder den Migrant_Innen, welchen oftmals jegliche Erfahrung auf See fehlt, das Steuer gleich überlassen. Eine stärkere Überwachung in internationalen und libyschen Gewässer kann dazu führen, dass sich Schlepper_Innen von „Mare Nostrum“ zurückdrängen lassen und die Migrant_Innen auf den Booten zunehmend sich selbst überlassen werden.«

Irgendwie treffen sich beide „Logiken“. Und so kann es nicht überraschen, dass in Deutschland so mancher klare Position bezieht: Der sächsische Innenminister beispielsweise forderte Italien auf, die Aktion „Mare Nostrum“ zur Rettung von Flüchtlingen vor der afrikanischen Küste aufzugeben, weil „Europa nicht allen Flüchtlingen weltweit Schutz bieten kann“.

Der grundsätzliche Gedankengang einer abschreckenden Wirkung findet sich – so zumindest die These von Merlind Theile auch in der Art und Weise der Flüchtlingspolitik hier in Deutschland. In ihrem Artikel Bitte draußen bleiben schreibt sie mit einem notwendigen Blick zurück: »In der deutschen Flüchtlingspolitik wirken immer noch die alten Abwehrreflexe fort. Auf Bedürftige aus Krisenländern reagierte die Republik in den vergangenen Jahrzehnten vor allem mit Abschottung. Als die Zahl der Asylbewerber in Deutschland Anfang der 1990er Jahre wegen des Jugoslawienkriegs auf bis zu 440.000 Menschen pro Jahr anstieg, beschloss der Bundestag eine Verschärfung des Asylrechts. Wer aus einem sicheren Herkunftsland oder Drittstaat kam, wurde abgewiesen; wer bleiben durfte, bekam weniger Leistungen. In der Folge nahm die Zahl der Asylanträge in Deutschland rapide ab, auf rund 21.000 im Jahr 2006. Flüchtlingsunterkünfte wurden überall im Land zurückgebaut – ganz so, als sei das Problem für alle Zeiten erledigt. Doch als die Zahl der Kriege und Krisen in Afrika und im Nahen Osten zunahm, stieg auch die Zahl der Flüchtlinge, die nach Deutschland kamen. Getreu der Logik der Problemverleugnung war darauf niemand vorbereitet. Das ist bis heute so. Die voraussichtlich 230 000 Flüchtlinge, die in diesem Jahr nach Deutschland einreisen werden, treffen auf ein undurchsichtiges System.«

Ein undurchsichtiges System? Genau hier sind wir angekommen an einer der ganz großen innenpolitischen Baustellen. Ein Blick darauf, so Theile, eröffnet ein kafkaeskes Gebilde der Verantwortungsdelegation, das nicht nur Hilfesuchende verwirrt:

»Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) entscheidet lediglich über die Aufnahmegesuche und ist schon dafür unterbesetzt. Um die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge müssen sich die Bundesländer kümmern. Diese reichen die Aufgabe in den allermeisten Fällen an die Kommunen weiter. Sie bekommen in der Regel Pauschalen für jeden Flüchtling, aber Höhe und Verwendung variieren erheblich. Einheitlich sind bloß die Klagen der Kommunen, dass ihnen die Gelder nicht reichen. Doch nirgends ist erfasst, wie viele Wohnheime in deutschen Gemeinden tatsächlich zugemacht wurden.«

Nun stehen die Menschen aber hier und müssen versorgt werden. »An vielen Orten werden nun eilig Unterkünfte aufgebaut, allerdings gleichen die meisten Wohnheime wieder nur abschreckenden Notlösungen. Dazu passt auch, dass Kommunen im Baugesetzbuch verankern wollen, künftig auch in Gewerbegebieten Wohnheime bauen zu dürfen. Containerlager in Industriebrachen – soll das auch künftig die deutsche Antwort auf wachsende Flüchtlingsströme sein?«

Eigentlich, da wird man grundsätzlich zustimmen können, natürlich nicht. Auf der anderen Seite muss man aber eben auch sehen, dass das für diejenigen, die vor Ort Verantwortung tragen und die konkret handeln müssen, durchaus eine ganz massive Überforderung darstellen kann und in nicht wenigen Fällen auch ist. Es ist wohlfeil, hier dann idealtypische Anforderungen zu formulieren. Es sei mit Blick auf die Praxis an dieser Stelle nur beispielhaft auf den folgenden Artikel hingewiesen, der beschreibt, dass man die Menschen nicht nur irgendwie unterbringen muss, sondern dass sich zahlreiche Folgeaufgaben stellen: Schulen ächzen unter dem Ansturm von Flüchtlingskindern.
In diese gegebene Lücke der praktischen Verzweiflung stößt dann der kalte Zynismus derjenigen, die sich eine „Problemlösung“ erhoffen dadurch, dass man den Nachschub an Menschen abschneidet. Nur sollte man sich auch hier eines in aller Deutlichkeit klar machen – diese Rechnung wird mit einer großen Wahrscheinlichkeit nicht aufgehen, denn die Zahl der hier ankommenden Menschen wird weiter steigen, auch wenn dann schlichtweg mehr vorher ihr Leben verloren haben werden. Denn die Menschen und die ihre Flucht als Geschäftsmodell organisierenden Schlepper-Organisationen werden äußerst anpassungsfähig neue Wege suchen und finden. Und der Andrang in den nordafrikanischen Ländern wird anhalten, man denke hier nur an die fluchtauslösenden Motive in vielen Staaten am Rande der EU und die Tatsache, dass wir beispielsweise in Ländern wie Libyen mittlerweile mit „failed states“ konfrontiert sind, in denen es „einfacher“ ist, Blockadeversuche zu durchbrechen.

Man kann es hin und her ventilieren – wir sind an dieser Stelle mit einem letztendlich unauflösbaren Dilemma aus Flucht und Abschottung, aus Rettung und Tod konfrontiert. Auch diejenigen, die sich mit den allerbesten Motiven unterfüttert für die Rettung und die Aufnahme aller einsetzen, werden am Ende vor der Frage stehen, wie viele Menschen man denn aufzunehmen bereit ist bzw. wie viele eine Gesellschaft aufzunehmen bereit ist, was durchaus eine andere, aber ebenfalls berechtigte Frage darstellt. Es gibt verdammt noch mal keine einfachen Antwort, kein Schwarz oder Weiß, kein Gut oder Böse.

Wer übrigens hinsichtlich des Ausgangsthemas, also der Flüchtlinge, die versuchen, uns über das Mittelmeer zu erreichen, neben den bitteren Zahlen auch Gesichtern und Schicksale dahinter sehen möchte, dem sei an dieser Stelle der Blog des italienischen Menschenrechtsaktivisten Gabriele Del Grande empfohlen: Seine Seite trägt den Titel Fortress Europe. Und er war derjenige, der über Jahre die Zahl der Toten in „unserem“ Mittelmeer gezählt hat.