Der real existierende Fachkräftemangel lässt sich hier besichtigen: Personalmangel in vielen Kindertageseinrichtungen schon unter den herrschenden Bedingungen

War da nicht mal was vor einiger Zeit? Nein, nicht die Griechenland-Debatte, die war auch mal und ist jetzt irgendwie weg, sondern sozial- und bildungspolitisch hoch relevant für das tägliche Leben der normalen Menschen die Debatte über einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und der Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen. Erst diese Tage wieder gab es mal ein kurzes Aufflackern, als in den Medien berichtet wurde, dass einige Verbände immer noch ein Bundesqualitätsgesetz für den Kita-Bereich fordern und die Studie eines renommierten Verfassungsrechtlers habe ergeben, dass der Bund das auch machen dürfte – wenn er denn wollte.

Aber dieser Bericht aus der Boom-Stadt München verdeutlicht, wo die realen Probleme liegen, gerade in den (groß)städtischen Räumen liegen, in denen der Bedarf an Kindertagesbetreuung besonders groß ist (und zugleich weiter ansteigt): Es fehlt vorne und hinten an Personal – wohlgemerkt zu den heutigen Bedingungen, also zu Personalschlüsseln, die in der Fachdiskussion gerade bei den kleinen Kindern als eindeutig zu schlecht gebrandmarkt werden.
Später offen, früher zu, so hat Melanie Staudinger ihren Artikel in der Süddeutschen Zeitung überschrieben.

Oder mit ein paar Zahlen: »Zwei Dutzend Kindertagesstätten müssen ihre Betriebszeit einschränken, weil mehr als 160 Erzieherstellen derzeit unbesetzt sind.«

Da gibt es beispielsweise eine städtische Kita, die bereits nachmittags früher zumacht, »weil Mitarbeiter fehlen. Vier Vollzeit- und drei Teilzeitkräfte kümmern sich um 60 Kinder, bis auf Weiteres dürfen sie keinen Urlaub nehmen. Das sei „eine Bankrotterklärung der Personalpolitik der Stadt München“, schimpft ein betroffener Vater.« Und die Eltern bekamen dann noch einen Brief, dass sie besonders darauf achten sollten, kein krankes Kind in die Kita zu bringen, weil wenn nur noch eine Mitarbeiterin ausfällt, dann müsse man eine Teilschließung der Einrichtung vornehmen.
Offensichtlich kein Einzelfall, denn seitens der Stadt wird ausgeführt:

»Nach Angaben des städtischen Bildungsreferats arbeiten derzeit 23 der gut 400 kommunalen Kindertagesstätten mit reduzierten Öffnungszeiten. Das bedeutet, dass sie morgens um bis zu 60 Minuten später öffnen oder nachmittags bis zu eine Stunde eher schließen. Insgesamt seien 164,5 der gut 3000 Stellen für Erzieher bei der Stadt unbesetzt.«

Wenn bei so einer Ausgangslage weitere, z.B. krankheitsbedingte Ausfälle oder Fluktuationen hinzukommen, dann kann man die nicht mehr, auch nicht irgendwie kompensieren.
Und die angespannte Ist-Situation trifft auf eine steigende Nachfrage, berichtet Staudinger:

»Die Stadt wie auch alle freien, sonstigen und privaten Träger stehen vor einem Dilemma: Sie müssen das Betreuungsangebot weiter ausbauen. In München etwa entstehen bis Ende 2016 knapp 2000 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 2400 Plätze im Kindergartenbereich. Gleichzeitig aber fehlen Erzieher.«

Die Stadt als Arbeitgeber versucht vieles, um den Mangel zu beheben: »2015 seien 340 Erzieher und 231 Kinderpfleger, also insgesamt 671 Beschäftigte, in den städtischen Einrichtungen eingestellt worden. Im Vergleich zum Vorjahr seien das 33 mehr gewesen, was unter anderem an der Einführung der Arbeitsmarktzulage liegen könnte.« Mit Arbeitsmarktzulage ist gemeint, dass die Stadt seit November 2014 ihren Erzieherinnen monatlich einen Bonus von 200 Euro brutto gewährt, wegen der hohen Lebenshaltungskosten.

Im laufenden Jahr will die Stadt mindestens 490 Erzieher und 160 Kinderpfleger einstellen. Erstmals soll eine „Recruitingmesse“ für pädagogisches Personal Werbewellen ausstrahlen.
»Zudem übernimmt die Stadt die Kosten von Deutschkursen für das Erziehungspersonal, hat die Mittel für das Freiwillige Soziale Jahr angehoben, eigene Ausbildungskapazitäten erhöht sowie alternative Ausbildungswege, etwa das Assistenzkräftemodell, geschaffen«, berichtet Melanie Staudinger über die vielfältigen Aktivitäten der Stadt.

Und wieder einmal geht es erst einmal nur um Quantitäten und die dann auch noch mal bezogen auf die bestehenden und von vielen als bereits defizitär beklagten Strukturen. Aber ging es bei den Debatten nicht auch immer um die „gute Qualität“ der frühkindlichen Bildung und Betreuung und dass man – um die sicherstellen zu können – eigentlich mehr Personal als heute zugewiesen bräuchte? Was dann natürlich den Personalbedarf weiter nach oben treiben würde.

Dazu einer der betroffenen Eltern mit Blick auf das Hier und Jetzt:

»Von einer guten Betreuung wolle er gar nicht mehr sprechen, erklärt der Vater aus dem städtischen Kindergarten. Damit meint er die Gesamtsituation, die einzelnen Mitarbeiter nämlich würden sich „ein Bein ausreißen“, um ihren Aufgaben nachzukommen.«

Eines ist sicher: München ist hinsichtlich der beschriebenen Problematik sicher kein Solitär in der bundesdeutschen Kita-Landschaft, vielleicht deshalb ein etwas verzerrtes Beispiel, weil die von städtischer Seite im Vergleich zu anderen Kommunen schon immer mehr getan haben und auch mit engagierten Konzepten die Arbeit zu fundieren versucht haben.

Wer wissen will, was real existierender Fachkräftemangel bedeutet, wird bei diesem Thema mehr als fündig.

Nun kann man argumentieren, dass das in München sicher ein Problem ist und in vielen anderen Großstädten auch, während es in anderen Regionen anders aussieht. Das ist grundsätzlich richtig, die regionale, zuweilen gar lokale Streuung ist in diesem Fall – wie meistens bei Mismatch-Fragen auf den Arbeitsmärkten – enorm.

Wer allgemeine Informationen sucht, der könnte hier fündig werden: Die beim Deutschen Jugendinstitut (DJI) angesiedelte Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) veröffentlicht regelmäßig ein Fachkräftebarometer Frühe Bildung: Auf der Startseite wird man mit dieser Aussage begrüßt: „Kindertageseinrichtungen sind ein boomender Arbeitsmarkt“. Wohl wahr. Man werfe nur einen Blick auf die Abbildung, die einen ersten Eindruck vermitteln kann, mit welcher Expansion – gemessen an den in Kindertageseinrichtungen tätigen Personen – wir es zu tun haben.
Auf dieser Seite findet man auch das Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2014 als Veröffentlichung.

Das sich die Fachkräftemangelsituation zuspitzt und angesichts des Leerlaufens der Reserven, aus denen man die enorme Expansion des eingesetzten Personals in den zurückliegenden Jahren hat abdecken können, weiter an Schärfe gewinnen muss (ohne den zusätzlichen Personalbedarf angesichts der eigentlich notwendigen Verbesserungen des Personalschlüssels hier überhaupt zu berücksichtigen), wurde vor genau einem Jahr in diesem Blog-Beitrag ausführlich unter die Lupe genommen: Erzieher/innen verdienen mehr. Tarifpolitik für und mit den Kita-Beschäftigten: Gut gemeint, aber mit welchem Risiko? vom 19. Januar 2015.

Natürlich stellt sich auch hier die Frage, was denn getan werden könnte bzw. müsste, um das besser und en Griff zu bekommen. Nun muss man fairerweise darauf hinweisen, dass die Deckung des Personalbedarfs im Bereich der Kindertagesbetreuung – zu der übrigens auch die Kindertagespflege gehört – ganz überwiegend eine regionale Angelegenheit ist, auch und gerade, was die Ausbildung neuer Fachkräfte angeht, denn man kann hier nun nicht wirklich von bundesweiter Mobilität ausgehen. Daraus resultieren sehr schwierige regionale Planungsfragen beispielsweise die Ausbildungskapazitäten betreffend. Das kann und soll hier abschließend nicht aufgerissen werden. Aber wenn man die berechtigten Forderungen nach zusätzlichem Personal und einer notwendigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Rechnung stellt, dann wird ein echter Schritt nach vorn angesichts der Tatsache, dass die Kommunen immer noch der Hauptkostenträger sind in diesem wichtigen Feld, nur gelingen, wenn man wie seit Jahren immer wieder gefordert die Finanzierungsarchitektur dergestalt verändert, dass der Bund in eine regelgebundene anteilige Finanzierung der Betriebskosten eingebunden wird.

Finanztechnisch ließe sich das beispielsweise mit dem von mir vorgeschlagenen KiTa-Fonds realisieren (vgl. ausführlicher dazu Stefan Sell: Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung vom Kopf auf die Füße stellen. Das Modell eines „KiTa-Fonds“ zur Verringerung der erheblichen Unter- und Fehlfinanzierung der Kindertagesbetreuung in Deutschland. Remagener Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe 07-2014, Remagen 2014). Aber darf der Bund das überhaupt? Und darf er beispielsweise über ein von vielen gefordertes Bundesqualitätsgesetz Vorgaben machen, was die notwendigen Personalschlüssel in den Kitas angeht? Er darf, so jedenfalls das Fazit eines Gutachtens, das der renommierte Verfassungsrechtler Joachim Wieland erstellt hat. Dazu aus der Pressemitteilung der Verbände, die das Gutachten in Auftrag gegeben haben:

Ein Bundesqualitätsgesetz für Kitas ist möglich: Der Bund verfüge über die notwendige Gesetzgebungskompetenz, die Länder seien für die Umsetzung zuständig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten von Prof. Joachim Wieland von der Universität für Verwaltungsrecht Speyer, das er heute im Rahmen einer Bundespressekonferenz in Berlin vorgestellt hat. Eine bundesgesetzliche Regelung sei erforderlich, um gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen sowie die Rechts- und Wirtschaftseinheit in Deutschland zu wahren, erklärte Wieland. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hatte die Expertise in Absprache mit dem Deutschen Caritasverband (DCV) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Auftrag gegeben. „Rechtlich ist damit der Weg frei für ein Bundesqualitätsgesetz“, stellen die drei Organisationen fest. „Jetzt ist der politische Wille von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich, um die Qualität in den Kindertageseinrichtungen in den Vordergrund zu rücken“, unterstreicht der Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, Georg Cremer.
Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender der AWO, sagt: „Vor dem Hintergrund einer Vielzahl von Kindern mit Fluchterfahrung ist die qualitative Verbesserung der Rahmenbedingungen jetzt unerlässlich. Denn frühkindliche Betreuungsangebote können den Grundstein für eine erfolgreiche Integration legen. Diese Chance gilt es zu nutzen.“ GEW-Vorsitzende Marlis Tepe betont, dass Kinder pädagogische Fachkräfte brauchten, die durch bessere Rahmenbedingungen entlastet werden, um die gesellschaftlichen Anforderungen erfüllen zu können: „Dazu gehören eine bessere Fachkraft-Kind Relation, ausreichende Vor- und Nachbereitungszeit für pädagogische Fachkräfte, hinreichende Freistellung von Kita-Leitungen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Für die finanzielle Absicherung dieser Qualitätsstandards müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen.“

Das Gutachten im Original:

Joachim Wieland: Ein Bundesqualitätsgesetz – verfassungsrechtlicher Rahmen. Rechtsgutachten für den Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Speyer, 18.12.2015

Ein entleerter, weil folgenloser Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, wenn das Um-die-Ecke-Denken mancher Richter so bleibt, wie es vom Oberlandesgericht Dresden verkündet wurde

Manche werden sich noch erinnern an die aufgeheizten
Diskussionen im Vorfeld des Scharfstellens des Rechtsanspruchs auf einen
Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes zum 1. August
2013. Da wurde der „Kita-Notstand“ oder gar das „Kita-Chaos“ beschworen und
viele Debatten drehten sich um die Befürchtung so mancher Kommune, dass es zu
massenhaften Klagen auf Schadensersatz seitens der Eltern gegen die Träger der
öffentlichen Jugendhilfe, die für die Umsetzung des Rechtsanspruchs zuständig
sind, kommen könnte, weil man schlichtweg nicht genügend Angebote hatte (und
hat), um die jeweilige Nachfrage auch bedienen zu können.

Skeptiker haben bereits damals darauf hingewiesen, dass es
wahrscheinlich keine Klagewelle seitens der Eltern geben wird, denn diese sind
zwar sehr viele, aber sie sind zugleich atomisiert, auf sich selbst gestellt,
ohne eine kollektive und schlagkräftige Interessenorganisation und sie tun das,
was sie immer tun als System Familie – sich irgendwie arrangieren mit den
Verhältnissen, das Beste aus der Situation zu machen versuchen, zu überbrücken,
Lücken zu stopfen und auf Sicht zu segeln.
Dabei hat allein die Angst in nicht wenigen Kommunen vor
möglichen Schadensersatzforderungen seitens der Eltern bei Nicht-Erfüllung des
Rechtsanspruchs sicherlich erheblich dazu beigetragen, dass es in den vergangenen
Jahren einen erheblichen Ausbauschub gegeben hat, der in vielen Regionen die
Angebotssituation deutlich verbessert hat.

Darüber hinaus sollte man meinen, dass ein individueller
Rechtsanspruch in einem ordentlichen Staat wie Deutschland immer auch damit
verbunden sein muss, dass man gegen seine Nicht-Erfüllung bei gewünschter
Inanspruchnahme mit dem scharfen Schwert der Klage und der möglichen
Schadensersatzpflichtigkeit der Gegenseite agieren kann.

Genau so haben wohl auch drei Mütter aus Leipzig gedacht. Sie
hatten geltend gemacht, dass sie länger zu Hause bleiben mussten, weil ihnen
die Stadt Leipzig keinen Platz für ihr Kind anbieten konnte. Sie wollten für
ihren Verdienstausfall insgesamt 15.000 Euro Schadenersatz plus Zinsen. Eine
Art Vorläufer-Verfahren hatte es bereits gegeben, allerdings mit einem
entscheidenden Unterschied zu dem Verlangen auf Entschädigung für den
Verdienstausfall, wie er jetzt von den drei Müttern aus Leipzig vorgetragen
wurde:

»Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, dass
in solchen Fällen Eltern eine private Betreuung in Anspruch nehmen können, die
meist teurer ist. Die Mehrkosten muss dann grundsätzlich die zuständige Stadt
übernehmen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im September 2013 die Stadt
Mainz zu 2.200 Euro Schadenersatz verurteilt. Die Mutter musste ihre Tochter
damals monatelang in einer privat organisierten Elterninitiative unterbringen,
obwohl sie ihre Tochter rechtzeitig für einen Kita-Platz angemeldet hatte«,
kann man dem Artikel Herber
Rückschlag für Mütter
von Ursula Knapp entnehmen.

Die Fallkonstellation, die nun zu dem Urteil des OLG Dresden
geführt hat, war aber eine andere als im Mainzer Fall, denn: »Die drei Familien
hatten nämlich keinen privaten Betreuungsplatz in Anspruch genommen, nachdem
ihre Kinder leer ausgegangen waren. Vielmehr waren die Mütter länger zu Hause
geblieben. Für diesen Verdienstausfall wollten sie nun Schadenersatz von der
Stadt Leipzig.«

Diesem Anliegen wurde am Anfang des Musterprozesses auch
entsprochen: In der ersten Instanz hatte das Landgericht Leipzig die Stadt
verurteilt, 15.000 Euro plus Zinsen an die Familien zu zahlen. (Az.: 1 U
319/15, 1 U 320/15, 1 U 321/15). Mit Blick auf die beklagte Stadt muss man
wissen: In Leipzig fehlten nach Angaben der Stadtverwaltung in diesem Sommer
noch knapp 1.200 Kita-Plätze, so der Artikel Fehlende
Kitaplätze – Städte müssen keinen Schadensersatz zahlen
. Wir reden hier
also nicht über Einzelfälle.
Nun aber die gegenteilige Entscheidung des OLG in Dresden.
Mit welcher Begründung wurde diese Kehrtwende vollzogen? Da muss man wie so oft
bei Urteilen mindestens einmal um die Ecke denken:
Das OLG hat nun entschieden, dass die Stadt zwar ihre
Amtspflicht verletzt habe, den Eltern rechtzeitig einen Betreuungsplatz zur
Verfügung zu stellen. Dem Argument der Stadt, bei den privaten Trägern habe es
bauliche Verzögerungen gegeben, die die Stadt nicht zu verantworten habe,
folgten die Richter nicht. Diese Amtspflichtverletzung der Stadt führe aber nun
nicht dazu, dass ein Elternteil seine Gehaltseinbußen einklagen könne. Warum
nicht? Ziel des Gesetzes sei aber die frühkindliche Förderung. Die bessere
Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei lediglich die Folge des Gesetzes,
teilte das OLG mit. Deswegen könnten die Eltern keinen Schadensersatz verlangen.
»Die Begründung wörtlich: „Den Klägerinnen selbst steht kein
Anspruch auf einen Platz für ihr Kind in einer Kindertagesstätte zu.
Anspruchsinhaber sei alleine das Kind.“ Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und
Familie für die Eltern sei nur eine Folge des Anspruchs des Kindes. „Mittelbare
Schäden der Eltern, wie der Verdienstausfall, sind hier nicht inbegriffen“, so
der 1. Zivilsenat in Dresden. (Aktenzeichen: OLG Dresden 1 U 319/15, 1 U
320/15, 1 U 321/15)«, so Ursula Knapp in ihrem Artikel.
Die richtigen Worte zu dieser Entscheidung findet Heribert
Prantl in seinem Kommentar Kita-Anspruch
wird degradiert
: » Die Richter in Dresden haben aus dem Recht auf einen
Kita-Platz einen hohlen Spruch gemacht. Ihre Argumentation ist vermeintlich
logisch, aber realitätsblind.«
Und weiter:

»Die Richter haben geurteilt: Wenn es keinen Kitaplatz gibt,
wenn also der ansonsten berufstätige Vater oder die berufstätige Mutter
deswegen zu Hause beim Kind bleiben müssen, dann folgt daraus – nichts. Kein
Schadenersatzanspruch für den Verdienstausfall, keine Entschädigung, kein müder
Euro. Die Richter gestehen zwar zu, dass die saumselige Kommune ihre
Amtspflicht verletzt hat; aber auch daraus folgt angeblich – nichts.«

Nach Prantl verkennen die Dresdner Richter den
Lebenszusammenhang. Der Verdienstausfall der Eltern ist ein Folgeschaden der
Amtspflichtverletzung. Vor dem Hintergrund, dass Revision zugelassen wurde,
hofft Prantl, dass der »Bundesgerichtshof … hoffentlich in letzter Instanz
das Dresdner Urteil wieder korrigieren (wird). Es entfällt sonst ein
Druckmittel der Eltern, das Recht ihres Kindes auf einen Kita-Platz auch
durchzusetzen.« Wohl wahr.
Es handelt sich hier keineswegs um einen lokalen Einzelfall,
wie ein Blick in den Artikel Quälendes
Warten auf einen Krippenplatz
von Melanie Staudinger zeigen kann, die sich
mit der Situation in München beschäftigt hat. Die Bilanzierung des Geschehens
in München ist für Eltern nicht wirklich vielversprechend, ganz im Gegenteil:

»Die Prozess-Statistik des Bildungsreferats zählt insgesamt
106 Verfahren von 83 Klägern und Antragstellern. Verloren hat die Stadt bisher
kein einziges davon. Ganz im Gegenteil: In 63 Fällen hat sie gewonnen, die
Klagen sind zurückgenommen oder für erledigt erklärt worden – oft erhalten
Eltern noch im Gerichtssaal ein Angebot vom Bildungsreferat. Die restlichen 43
Verfahren sind noch offen, dürften aber ähnlich ausgehen wie bisher.«

In der Münchner Prozess-Statistik sind die drei
Hauptklagegründe enthalten:

»Die meisten Eltern, die klagen, wollen lediglich den
Rechtsanspruch durchsetzen (etwa 60 Prozent der Fälle), also einen Krippenplatz
haben, der ihnen vor einem Prozess dann meist noch angeboten werden kann. Der
Rest will …, dass die Stadt ihnen den Differenzbetrag zwischen ihrer teureren
Kindertagesstätte und einer städtischen Einrichtung erstattet. Oder aber Eltern
wollen, dass das Bildungsreferat ihren Verdienstausfall begleicht, weil sie
erst später einen Kita-Platz bekamen und nicht wie geplant arbeiten konnten.«

Besonders ärgerlich aus Sicht der betroffenen Eltern ist
eine Erfahrung, die man in München hat sammeln müssen mit der Argumentation der
Stadt, der sich die Richter offensichtlich angeschlossen haben: Gesetzlich sei
nur wichtig, dass ein Platz offeriert wurde, selbst ein verspätetes Angebot
reiche aus. Damit laufen auch die Klagen ins Leere, die nicht wie die drei
Leipziger Mütter auf Schadensersatz für den Verdienstausfall klagen, sondern „nur“
um die Erfüllung des Rechtsanspruchs, denn den meisten wird spätestens im
Verfahren irgendein Angebot organisiert, dass ihnen dann aber vor Gericht den
Wind aus den Segeln nimmt.
Irgendwie hat man den Eindruck, dass die Geschichte mit David gegen Goliath auch anders ausgehen kann, als sie überliefert ist. 

Nachwehen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld

Die von allen Seiten vorgenommene politische Instrumentalisierung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich einer Verfassungwidrigkeit als Bundesleistung aufgrund der Nicht-Zuständigkeit des Bundes – also eine verfassungsrechtlich formale, keine inhaltlich das Betreuungsgeld an sich bewertende Entscheidung – war absehbar. So, wie das nunmehr vorliegende Urteil des BVerfG an sich von allen Experten auch erwartet wurde – und insofern hätte man von den zuständigen Stellen auch erwarten dürfen, dass sie sich Gedanken machen, wie man denn zumindest mit den bestehenden Fällen umgeht. Und dann muss man zur Kenntnis nehmen: »Bis Mitte August will Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) einen konkreten Vorschlag vorlegen, wie es für die Eltern weitergeht, die bereits Betreuungsgeld erhalten oder Anträge vor dem Urteil gestellt haben«, berichtet Markus Sievers in seinem Artikel Eltern werden beim Betreuungsgeld bis Herbst zappeln gelassen. Wohlgemerkt, an dieser Stelle geht es nicht darum, ob es in Zukunft eine ähnliche oder die gleiche Leistung als Länderleistung geben soll – was übrigens das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich zugelassen hat. Sondern es geht um die Eltern – derzeit immerhin 455.000 Fälle bundesweit – die schon im Betreuungsgeldbezug sind. Und in einem zweiten Schritt darum, wie man mit denen verfährt, die einen Antrag auf diese Geldleistung gestellt haben, bevor das Verfassungsgericht seine Entscheidung getroffen hat. Was sagt die nun formal nicht mehr zuständige Bundesbetreuungsgeldministerin Manuela Schwesig dazu: »„Klar ist, dass die Familien, die heute schon Betreuungsgeld bekommen, nicht zurückzahlen müssen, was sie bereits bekommen haben. „Die Familienministerin strebt auch an, dass die Familien, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, das auch weiterhin bekommen.“ So lässt sie zumindest eine Sprecherin ihres Ministeriums verkünden.

Dass das erste klar sein sollte, ist klar. Denn dass die Leute eine Leistung zurückzahlen sollten, die sie auf der Basis eines im Nachhinein für verfassungswidrig erklärten Gesetzes bekommen haben, wäre ja noch schöner. Für die schweren handwerklichen Fehler der Regierung bluten, das geht gar nicht. Aber der zweite Punkt ist schon einigermaßen skandalös – man muss erwarten dürfen, dass sich die Beamten im Bundesfamilienministerin im Vorfeld der Entscheidung aus Karlsruhe, die ja nun wirklich nicht überfallartig dahergekommen ist, darüber nachgedacht haben, wie man mit der Situation umgeht, wenn das Gericht keine explizite Übergangsregelung in das Urteil schreibt, wie es dann auch gekommen ist, vor allem hinsichtlich der laufenden Fälle, denn die brauchen irgendeine Form der Planungssicherheit. Von außen betrachtet handelt es sich um eine Variante von offensichtlicher Arbeitsverweigerung, vor allem im Zusammenspiel, dass man sich bis Anfang September Zeit nehmen möchte und wird, um über den weiteren Gang der Dinge zu beraten.

Und dazu gehören nicht nur die Fragen, wie man mit den Altfällen umgeht oder den noch auf Basis des alten Rechts gestellten Anträgen – sondern vor allem um die Frage, wie es denn nun weitergeht und das aufgehängt an der Frage, was man mit dem für das Bundesbetreuungsgeld im Bundeshaushalt eingestellten und eingplanten Mitteln machen will. Hier entzündet sich dann der eigentliche „Betreuungsgeldstreit 2.0“ (so bereits mein Hinweis in dem Beitrag Isch over. Das Betreuungsgeld scheitert an den Klippen des Bundesverfassungsgerichts und ein Betreuungsgeldstreit 2.0 steht vor der Tür vom 21. Juli 2015).

Vereinfacht gesagt stehen sich hier zwei Lager gegenüber. Das eine will die Mittel – im laufenden Bundeshaushalt sind 900 Mio. Euro etatisiert, bis zum Ende er Legislaturperiode geht es um weit mehr als drei Mrd. Euro – für den Kita-Ausbau und die Anhebung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen verwenden. Auf der gegenüberliegenden Seite steht das derzeit etwas waidwunde Bayern, das sich selbst gegenüber der eigenen Bevölkerung gefesselt hat mit der Feststellung, in Bayern wird das Betreuungsgeldgeld auf alle Fälle weiterleben. Und das soll „natürlich“ nicht aus Landesmitteln finanziert werden, sondern aus dem Haushaltstopf des Bundes, in dem die dort eingestellten Mittel an die Bundesländer verteilt werden.

Das nun wiederum bringt einen Grauton in die scheinbare Polarität Betreuungsgeldgegner hier und Bayern da. Denn gegen eine Umverteilung der Mittel haben sicher auch andere Bundesländer nichts, vor allem, wenn sie nicht zweckgebunden erfolgt – und nur so könnte das ja gehen, nachdem die Auszeichung der Mittel gebunden an die Leistung Betreuungsgeld nunmehr zumindest für die Zukunft nicht mehr zulässig ist. Damit im Zusammenhang steht dann wieder die erste Problemstellung, also die Weiterfinanzierung der Altfälle, denn das muss ja nun auch praktisch organisiert werden zwischen dem Bund und den Bundesländern.

Und dann muss man zur Kenntnis nehmen, dass Bayern offensichtlich nicht allein steht mit seiner Liebesbeziehung zu dieser Geldleistung, denn Timo Frasch und Rüdiger Soldt berichten unter der Überschrift CDU will mit Betreuungsgeld punkten: »Die CDU-Spitzenkandidaten in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg setzen auf Familienpolitik als Gewinnerthema. Das von Karlsruhe beerdigte Betreuungsgeld wollen sie wiederbeleben – in neuer Form.« Beispiel Rheinland-Pfalz: Die CDU-Vorsitzende Julia Klöckner, die im kommenden Frühjahr die sozialdemokratische Ministerpräsidentin Malu Dreyer ablösen möchte, setzt auf ein „Landesfamiliengeld“.

»Gedacht ist an eine Ausweitung des Kreises der Berechtigten auf alle Familien, wobei „finanziell nicht signifikant über die frei werdenden Bundesmittel“ hinausgegangen werden könne. Parallel werde geprüft, so Klöckner, ob eine besondere Berücksichtigung kinderreicher Familien möglich ist.«

Diese Formulierung zeigt, dass hier offensichtlich das Thema nur instrumentalisiert werden soll für eine Wahlkampfstrategie, die rot-grüne Landesregierung auf dem Feld der Familienpolitik anzugreifen. Denn die logischen Widersprüche, folgt man dem Absatz, sind offensichtlich. Es soll nicht mehr ausgegeben werden als bislang über Bundesmittel für das Betreuungsgeld in seiner bisherigen Form zur Verfügung gestellt wurden, gleichzeitig soll das aber auf alle Familien ausgeweitet und eine besondere Berücksichtigung kinderreicher Familien ins Auge gefasst werden. Man muss nicht lange nachdenken, dass wir es hier mit einem klassischen Verteilungsproblem zu tun bekommen würden.

Im grün-rot regierten Baden-Württemberg muss sich Guido Wolf, der Spitzenkandidat und CDU-Fraktionsvorsitzende, offensichtlich noch sortieren:

»Wolf will sich derzeit noch nicht festlegen, ob er den Wählern ein vom Land finanziertes Betreuungsgeld versprechen wird oder eventuell das von der grün-roten Regierung 2012 abgeschaffte Landeserziehungsgeld (ursprüngliche Kosten: 63 Millionen Euro pro Jahr) wieder einführen will.«

Der stellvertretende Landes- und Fraktionsvorsitzende Winfried Mack wird etwas deutlicher: „Wir wollen den Familien in jedem Fall eine zusätzliche Landesleistung anbieten, ob man nun das Betreuungsgeld so übernimmt, wie es die Bayern vorhaben, oder ob man die Zahlung vom Einkommen abhängig macht wie früher beim Landeserziehungsgeld, das müssen wir beraten.“  In jedem Fall will die Landes-CDU 178 Millionen Euro vom Bund haben, wenn das Betreuungsgeld als Bundesleistung wegfällt.

Damit werden wir uns also in den kommenden Monaten und dann noch im Gefechtslärm der Landtagswahlkämpfe im Südwesten der Republik herumschlagen müssen.

Aber auch die derzeit jubilierenden Gegner der Betreuungsgeldes mit ihrer Absicht, die frei werdenden Mittel in den Kita-Ausbau und vor allem in eine Verbesserung der Kita-Qualität zu stecken, sollten einen Gang zurückschalten und sich verdeutlichen, welche Sprünge man mit den Mitteln machen könnte, auch wenn sie sich vollständig durchsetzen würden. Max Haerder hat seine Gedanken dazu unter die Überschrift Warum 900 Millionen Euro eher Peanuts sind gestellt: Zunächst einmal weist er richtigerweise darauf hin, dass aufgrund des Vertrauensschutzes, den übrigens auch die Verfassungsrichter angesprochen haben, den schon im Leistungsbezug befindlichen Eltern das Geld weitergezahlt werden muss, was die für eine anderweitige Nutzung zur Verfügung stehende Summe schon mal verkleinert. Außerdem ist es nicht unwahrscheinlich, dass es auch eine Lösung für die Fälle geben wird, wo der Antrag vor dem Urteil der BVerfG gestellt worden ist. Folge: »Diese Umstände bedeuten für den Bundeshaushalt … konkret, dass Manuela Schwesig noch bis ins Jahr 2017 hinein einen nicht geringen Posten für das Betreuungsgeld reservieren muss, der eben nicht für andere Aufgaben verwendet werden kann.« Aber selbst wenn man von der Bruttosumme in Höhe von 900 Mio. Euro ausgehen würde, muss man das wie alles im Leben relativ sehen:

»In den vergangenen Jahren hat der Bund schon das Fünffache der besagten Summe, 4,5 Milliarden Euro nämlich, in den Ausbau der Kitas investiert. Das bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ wird in diesem Jahr allein um 550 Millionen Euro aufgestockt. Auch an den laufenden Betriebskosten der Länder beteiligt sich der Bund in diesem und im nächsten Jahr ohnehin schon mit 845 Millionen Euro, ab 2017 werden es dann 945 Millionen sein … Nur die kommunalen Arbeitgeber (ohne private und kirchliche Einrichtungen) stehen für etwa 30 Prozent der Erzieher an Kitas. Für dieses knappe Drittel des Gesamt-Personals werden jährlich rund 4,6 Milliarden Euro bezahlt. Gegenwärtig läuft zudem eine Tarifrunde, in der Verdi deutliche Lohn-Steigerungen durchsetzen will – danach käme wohl noch eine dreistellige Millionensumme dazu. Pro Jahr.«

Hier enden die Überschlagsrechnungen des Herrn Haerder – und genau an dieser Stelle müssten die eigentlich notwendigen, seit langem überfälligen Entscheidungen anfangen. Gemeint ist der seit Jahren immer wieder vorgetragene Bedarf, die 16 unterschiedlichen Kita-Finanzierungssysteme wenigstens hinsichtlich einer rationalen Kostenträgerschaft und damit Mittelaufbringung endlich auf eine andere Grundlage zu stellen. Denn bei allen Unterschieden in der konkreten Ausgestaltung der Finanzierungssysteme zwischen den einzelnen Bundesländern lassen sich doch zwei eklatante Strukturfehler identifizieren: Zum einen ist das System der Kindertagesbetreuung – zu dem übrigens nicht nur die Kitas gehören, sondern auch die Kindertagespflege – unterfinanziert, es fehlen mehrere Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr, nur um an die Referenzwerte der OECD und auch bestimmter Länder zu kommen, zum anderen aber sind wir konfrontiert mit einer eklatanten Fehlfinanzierung dergestalt, dass die Kommunen der Hauptkostenträger sind, während der schon fiskalisch profitierende Bund (und die Sozialversicherungen) nur etwas (bzw. gar nicht) an der Finanzierung beteiligt sind. Genau diese Finanzierungsarchitektur müsste man vom Kopf auf die Füße stellen – ein realisierbares Modell für eine Regel- und zweckgebundene anteilige Mitfinanzierung des Bundes liegt seit längerem vor, vgl. dazu Stefan Sell: Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung vom Kopf auf die Füße stellen. Das Modell eines „KiTa-Fonds“ zur Verringerung der erheblichen Unter- und Fehlfinanzierung der Kindertagesbetreuung in Deutschland, Remagen 2014.

Wer, wenn nicht eine große Koalition könnte diese fundamentale Neuordnung der Finanzierungsstruktur angehen und mit den Bundesländern umsetzen?

Aber nichts da. Das Thema wird eingedampft auf die symbolpolitischen Aspekte und von beiden Seiten instrumentalisiert für teilweise nicht einmal billige, sondern nur noch peinliche Polemik mit dem Ziel der Aufmerksamkeitserscheischung. Ein weiterer Fall von struktureller Arbeitsverweigerung.