EU-Entsenderichtlinie: Etwas weniger Lohndumping – und die weiterhin offene Flanke Sozialdumping im Baubereich. Da setzt ein slowenisches Geschäftsmodell an, das über Brüssel gestoppt werden soll

„Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit am gleichen Ort“. Auf diese einprägsame und für alle verständliche Formel versucht die EU-Kommission die nach langem Ringen reformierte EU-Entsenderichtlinie zu verkaufen. Die wurde im vergangenen Jahr verabschiedet (vgl. dazu beispielsweise EU-Parlament verabschiedet neue Vorschriften gegen Lohndumping) und muss nun in das jeweilige nationale Recht der Mitgliedstaaten der EU umgesetzt werden. Dafür haben die bis spätestens Mitte 2020 Zeit. Und das betrifft bekanntlich nicht nur einige wenige Arbeitnehmer. Mehr als 2,3 Millionen entsandte Kräfte arbeiten nach offiziellen Angaben in einem anderen EU-Land, über 440.000 in Deutschland. Viele werkeln auf dem Bau, bei Speditionen, in Gaststätten oder in der Pflege.

»Auf deutschen Baustellen geht es mittlerweile international zu. Bauunternehmer engagieren jeden zehnten Arbeiter im Ausland, meist stammen sie aus Osteuropa. Es sind größtenteils Unternehmen aus Österreich, Polen und Rumänien, die die Arbeiter in Deutschland anbieten – ein lukratives Geschäft, denn hierzulande ist in den vergangenen Jahren die Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften kräftig gestiegen. Zum einen, weil die Auftragsbücher gut gefüllt sind, es vielen Betrieben aber an den nötigen Fachkräften fehlt. Zum anderen sind die ausländischen Firmen günstig. Nicht selten geht das zulasten der Arbeiter, die oft niedrigere Löhne erhalten als ihre heimischen Kollegen. Und auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen versuchen jene Unternehmen immer wieder, sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.« So beginnt der Beitrag Tricks auf dem Bau von Simon Groß. Und der berichtet von einem ganz besonderen Geschäftsmodell aus Slowenien, um den angesprochenen Wettbewerbsvorteil bei den Sozialversicherungsbeiträgen zu vergrößern.

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Die neue EU-Entsenderichtlinie: Weniger Konkurrenz und mehr Gerechtigkeit? Das Bundesarbeitsministerium hat Änderungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf den Weg gebracht

»Ob auf Baustellen, in Gastronomie oder Pflege: Viele ausländische Arbeitskräfte wurden bislang schlechter bezahlt als ihre heimischen Kollegen. Das soll sich nun ändern«, so beginnt dieser Bericht. »Nach monatelangen Verhandlungen erzielten Unterhändler des Europäischen Parlaments, der EU-Länder und der EU-Kommission eine entsprechende Grundsatzeinigung. Sozialkommissarin Marianne Thyssen sprach von einem Durchbruch und einem ausgewogenen Kompromiss nach dem Prinzip: gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit am selben Ort.«

Das hört sich gut, vor allem im Lichte solcher Zahlen: Mehr als 2,3 Millionen entsandte Kräfte arbeiten nach offiziellen Angaben in einem anderen EU-Land, über 440.000 in Deutschland. Viele werkeln auf dem Bau, bei Speditionen, in Gaststätten oder in der Pflege.

»Die Debatte über die Folgen der Entsendungen von Arbeitnehmern wurde und wird nicht nur unter dem Schlagwort vom „Lohndumping“ geführt, das man nun tatsächlich erheblich eindämmen könnte, wenn die Richtlinie mit den Änderungen kommt und wenn sie auch eingehalten wird.« So wurde und musste das noch am 1. März 2018 in diesem Beitrag hier formuliert werden: Mit einer neuen Entsenderichtlinie gegen Lohndumping in der EU. Also in ein paar Jahren, mit Einschränkungen und Ausnahmen. Und wir können Vollzug melden, denn die neue EU-Entsenderichtline wurde im vergangenen Jahr verabschiedet (vgl. dazu beispielsweise EU-Parlament verabschiedet neue Vorschriften gegen Lohndumping) und muss nun in das jeweilige nationale Recht der Mitgliedstaaten der EU umgesetzt werden. Dafür haben die bis spätestens Mitte 2020 Zeit.

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Das gespaltene Europa und die nicht nur, aber auch sozialpolitischen Herausforderungen

Die Wahlen zum europäischen Parlament sind gelaufen und nunmehr beginnt der Reigen der Analysen und Kommentierungen zu einzelnen Aspekten der Wahlergebnisse aus den einzelnen Ländern der EU. Die wichtigsten Befunde aus dem Artikel Gerupfte Volksparteien, grüne Gewinner:

➔ Die großen Verlierer der Wahl sind Christ- und Sozialdemokraten. Laut der ersten Sitzverteilungsprognose des Europaparlaments büßen sowohl die Europäische Volkspartei (EVP) als auch die Sozialisten und Demokraten (S&D) jeweils rund 20 Prozent ihrer Mandate ein. Für die EVP geht es von 216 auf 173 abwärts, für die S&D von 185 auf 147. Die Christ- und die Sozialdemokraten können damit erstmals nicht mehr zusammen auf eine Mehrheit aller Sitze im EU-Parlament kommen. Drittstärkste Kraft wird laut den Berechnungen des Parlaments das neue Bündnis aus Liberalen und der En-Marche-Bewegung von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron mit 102 Sitzen.

➔ Die großen Wahlsieger sind die Grünen. In Deutschland haben sie mit über 20 Prozent das Ergebnis der letzten Europawahl von 2014 fast verdoppelt. Und auch in der restlichen EU sind die Grünen stark; im Europaparlament wird die Zahl ihrer Sitze voraussichtlich von 52 auf 71 steigen.

➔ Der Großteil Europas atmet auf, zumindest ein bisschen: Der ganz große rechtspopulistische Erdrutsch ist ausgeblieben. Die Pro-EU-Parteien halten gemeinsam weiterhin eine überwältigende Mehrheit im Europaparlament. Allerdings hat Marine Le Pen es geschafft, den Rassemblement National – der früher Front National hieß – in Frankreich zur stärksten Kraft zu machen – noch vor Präsident Macron und seiner En-Marche-Bewegung. Auch in Italien wird mit einem klaren Wahlsieg der rechten Lega von Innenminister Matteo Salvini gerechnet. Die von ihm angeführte geplante neue Fraktion namens „Europäische Allianz der Völker und Nationen“ könnte im nächsten EU-Parlament die Grünen überflügeln und vierstärkste Kraft werden.

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Wie viel „kostet“ ein Mensch? Vom Sinn, Unsinn und der Niedertracht einer Monetarisierung des menschlichen Lebens

„Was einen Wert hat, hat auch einen Preis. Der Mensch aber hat keinen Wert, er hat Würde.“ (Immanuel Kant)

Viele werden sich verständlicherweise abwenden allein schon bei der als unmöglich erachteten Fragestellung nach dem, was ein Mensch „kostet“. Gibt es etwas Unbezahlbareres als ein menschliches Leben? Kann man den Tod bzw. sein Aufschieben „bepreisen“? Oder bewegen wir uns nicht schon mit der Frage danach in den mit Zahlen und Währungssymbolen gepflasterten Gefilden einer durch selbstverliebte Hybris maßlos gewordenen Ökonomen-Welt, deren Übergriffigkeit in (fast?) alle Lebensbereiche hinein als eine negativ verstandene Ökonomisierung gebrandmarkt wird?

Solche Sichtweisen haben ihre Berechtigung und sie verdienen Sympathie für den dahinter stehenden Versuch, die Würde eines jeden einzelnen Menschen zu schützen und diese nicht auch noch auf dem Altar der umfassenden Verdinglichung und Monetarisierung von allem und jedem zu opfern. Aber ungeachtet dieser Abwehrhaltung zeigt die Wirklichkeit, dass jeden Tag menschliches Leben mit einem Preis versehen wird.

Und manchmal meint die über den Menschen – und seiner an und für sich, dann aber doch wieder nur eigentlich, also unter bestimmten Bedingungen zu schützenden Würde – stehende Hybris der Rechenschieber sogar den „Preis“ im Sinne einer „Strafzahlung“ für ein gerettetes Menschenleben bestimmen und verhängen zu können wie ein Bußgeld aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung im Straßenverkehr. Das kann nicht sein? Wie wäre es mit „Geldstrafen von 3.500 bis 5.500 Euro für jeden geretteten Flüchtling“?


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Kindergeld hier, Familienbeihilfe dort – und viele möchten „indexieren“. Also weniger Geld für die Kinder, die vor allem in Osteuropa leben. Die EU-Kommission will das verhindern

Ein kurzer Blick zurück in den Sommer 2018. Da war es für einen Moment mal wieder als Aufreger-Thema in den deutschen Medien. Das Kindergeld. Also nicht das Kindergeld generell, sondern das Geld, das ins EU-Ausland überwiesen wird. Wenn also ein polnischer Arbeitnehmer hier arbeitet und seine zwei Kinder sind in Polen geblieben, dann bekommt er das Kindergeld für die beiden nach Polen überwiesen. Das machen beispielsweise die vielen Pendelmigratinnen aus osteuropäischen EU-Staaten, die hier bei uns für zwei oder drei Monate im Wechselmodell in der sogenannten „24-Stunden-Pflege“ in einem der vielen deutschen Haushalte arbeiten. Aber um solche Details ging und geht es gar nicht, sondern um Stimmungsmache.

Allein 2017 wurden 343 Millionen Euro an Kindergeld auf Konten im Ausland überwiesen. Wahnsinn, so viel Geld, werden viele denken – und es wird immer „schlimmer“, weil mehr. Dass das „mehr“ allein dadurch erklärbar ist, dass gleichzeitig auch die Zahl der hier arbeitenden EU-Ausländer vor allem aus Osteuropa stark angestiegen ist. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus Osteuropa stieg von 2015 bis 2017 um 295.000 auf knapp 1,2 Millionen. Und auch der nüchterne Blick auf andere nackte Zahlen konnte vor ein paar Monate viele nicht erreichen: Ende 2017 gab es insgesamt 14,97 Mio. Kinder, für die Kindergeld gezahlt wurde. Von diesen gut 15 Mio. Kindern lebten 243.234 im Ausland – das sind 1,6 Prozent der Kinder im Kindergeldbezug. Bei den Ausgaben stellen sich die Relationen so dar: 2017 wurden insgesamt 35,9 Mrd. Euro für das Kindergeld ausgegeben. 343 Mio. Euro davon wurden auf Konten im Ausland überwiesen. Das waren 1 Prozent der Gesamtausgaben.

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