Wer „schmarotzt“ wo und wie? Und was ist „Sozialtourismus“? Das sind gar keine einfachen Fragen. Sie sollten aber gestellt werden

Sprache drückt bekanntlich nicht nur Gedanken aus, sondern sie beeinflusst auch das Denken. Wenn jemand „wortgewaltig“ wirkt, dann verdeutlicht dieses tiefsinnige deutsche Wort, welche Wirkkraft der Sprache innewohnen kann. Aber die deutsche Sprache ist nicht selten auch kategorisch, einseitig sortierend und kategorisierend – eine reduktionistische Variante ist beispielsweise der „Sozialtourismus“, um ein Beispiel aus der aktuellen Debattenlandschaft zu zitieren. Dieser Terminus steht für die Vorstellung von und über ausländische Arbeitsmigranten, die in unser Land einreisen, um in Wahrheit Zugang zu den angeblich prall gefüllten Töpfen des deutschen Wohlfahrtsstaates zu bekommen. Aber es geht auch anders, beispielsweise markiert der Begriff „social tourism“ eine nachhaltige, sich der sozialen Folgen bewusste Form des touristischen Reisens. So verhält es sich auch im Französischen oder Spanischen. Aber bei uns wird vieles in ein negatives Korsett eingespannt. Dabei liegt die Frage auf der Hand: Sind nicht auch wir – und das ziemlich oft – „Sozialtouristen“?

Was damit gemeint ist? Man kann das an drei Beispielen – von vielen möglichen – illustrieren:

  • Wenn wir T-Shirts und andere Textilien zu absoluten Billigpreisen in Deutschland konsumieren, dann geht das nur aufgrund der extrem niedrigen Löhne der vielen Textilarbeiterinnen in Bangladesch und an anderen asiatischen Produktionsstandorten.
  • Wenn wir einen gar nicht schlecht ausgestatteten Neuwagen kaufen, dessen Preis um die 10.000 Euro liegt, zu dem man niemals in Deutschland produzieren könnte, dann nutzen wir das erhebliche Lohngefälle zu den Ländern, in denen diese Autos hergestellt werden, beispielsweise in Rumänien, einem beliebten Standort für die Autoproduktion wie auch für viele Zulieferer. SO liegen die Lohnkosten in Rumänien nach Angaben des CAR-Instituts der Universität Duisburg (Center for Automotive Research) mit knapp 5 Euro in der Stunde lediglich bei 10 Prozent der Lohnkosten in Deutschland.
  • Wenn wir einen All-inclusive-Urlaub in der Türkei für 400 Euro die Woche verbringen, dann geht das nur, weil wir als „Sozialtouristen“ das niedrige Lohnniveau der dort arbeitenden Menschen in Anspruch nehmen. Wie das konkret aussieht und welche Folgen das hat, verdeutlicht die sehenswerte Reportage „Schnäppchen-Urlaub Türkei – Sonne, Strand und Billiglohn„.

Es ist wichtig, sich diese Dimensionen des faktischen „Sozialtourismus“ vor Augen zu führen, bevor man sich begrenzen lässt auf die in Deutschland von interessierter Seite vorgenommene und weitgehend leider auch erfolgreiche Engführung des an sich schon mehr als fragwürdigen Begriffs „Sozialtourismus“ auf den Zuzug von so genannten „Armutsmigranten“, vor allem aus den südosteuropäischen EU-Staaten Rumänien und Bulgarien.

In dem Artikel Schmarotzen auf Deutsch geht Dominique John, der bei der Beratungsstelle „Faire Mobilität“ des DGB arbeitet, noch weiter und wechselt gleichsam die Seiten: »Arbeitsmigranten, die in Deutschland Hartz IV abgreifen? Von wegen. Sozialmissbrauch findet nicht bei ihnen statt, sondern bei deutschen Unternehmen.« Auch das folgt dem gerne kultivierten Entweder-Oder, aber hier wird ein wichtiger Aspekt angesprochen, der bislang völlig unterbelichtet geblieben ist. Diese Sichtweise »nimmt jene Unternehmen in den Blick, die durch sozialen Missbrauch an Wanderarbeitern Profit machen; Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind.«
Dominique John beschreibt ein Beispiel aus der Praxis des Missbrauchs, an dem die typischen Mechanismen erkennbar werden:

»In Hamburg zum Beispiel. Dort kommt ein junges Paar aus Rumänien in die Beratungsstelle „Faire Mobilität“ und erzählt seine Geschichte: Beiden war es gelungen, eine Arbeit in einer Fabrik am Hafen zu finden. Sie verpacken Waren und bereiten Pakete für den Versand vor. Doch schon bei der ersten Lohnabrechnung fällt ihnen auf, dass Stunden nicht aufgeführt sind, die sie gearbeitet haben. Dazu kommen unangemessene Abzüge für die Unterkunft und den Transport zur Arbeit. Wenn sie sich beschweren, wird ihnen mit Kündigung gedroht.

Das Ganze hat System: Auch in den Folgemonaten stimmen die Abrechnungen nicht. Kurz vor Ablauf der halbjährigen Probezeit werden sie dann gefeuert und müssen umgehend die Wohnung verlassen, die der Arbeitgeber für sie angemietet hat. Im Jobcenter wird dem Paar gesagt: Sie müssen den Mietvertrag für eine Wohnung und eine polizeiliche Anmeldung vorlegen, erst dann können ihnen Leistungen bewilligt werden. Aber eine Wohnung ist so schnell nicht zu finden. Als die finanziellen Mittel des Paares erschöpft sind, fahren sie zurück nach Rumänien. Das Abenteuer Deutschland ist gescheitert, sie haben nur draufgezahlt.«

John weist darauf hin, dass diese Ausbeutungsmechanismen in vielen Branchen zu beobachten sind – bei Erntehelfern, die zuweilen deutlich weniger als vier Euro Stundenlohn bei einem 15-Stunden-Tag bekommen oder ganz besonders häufig der Bau. Immer wieder die Bauarbeiter als letztes Glied in der „Subsubfirmenspirale“. Vgl. dazu auch den Blog-Beitrag Und ewig grüßen die Dumpinglöhne. Aus der Welt der Sub-Subunternehmer-Ökonomie.

Eine sehenswerte Dokumentation zu dieser Thematik ist die Reportage „Wer betrügt, profitiert“ von Sascha Adamek. Auch er hat sich die richtige Frage gestellt: Wer betrügt hier tatsächlich wen?

»Das Team begleitet eine Pflegekraft aus Polen, die für einen Ganztagsjob bei einer Familie in Deutschland 800 Euro brutto erhält – abzüglich 200,– Euro Steuern und Sozialabgaben in Polen. An die Agentur der Pflegekraft in Polen zahlt die Familie rund 1.300,– Euro. 500,– Euro bleiben also bei den Agenturen. Ein Millionengeschäft!
Nicht besser steht es um bulgarische Arbeiter auf deutschen Baustellen. Offiziell allerdings sind alle sogenannte Solo-Unternehmer – das spart der deutschen Baufirma Lohn und Sozialversicherung. Ganz ungeniert räumt ein bekannter Bauunternehmer vor der Kamera ein, auf diese Weise pro Arbeitsstunde gut vier Euro einzusparen.
Auch in der Hotellerie wird der Mindestlohn ausgehebelt. Da zahlten Hotelreinigungsfirmen nur einen Akkordlohn pro Zimmer. Mindestlohn? Fehlanzeige! Der Film deckt mehrere Fälle namhafter Berliner Hotels auf.«

Und der „Nachschub“ an Billigkräften ist gesichert. Die Erwartungen hinsichtlich der Zuwanderung nach Deutschland aus den beiden EU-Staaten für das laufende Jahr beschreibt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit in dem im Mai 2014 veröffentlichten Zuwanderungsmonitor Rumänien und Bulgarien so: »In den ersten vier Monaten 2014 ist die in Deutschland lebende Bevölkerung aus Bulgarien und Rumänien um 40.000 Personen gewachsen … Im Jahresverlauf ist mit einem Bevölkerungszuwachs von 120.000 bis 160.000 Personen zu rechnen.« Besonders stark wächst die Zahl der (Irgendwie-)Beschäftigten: »Die abhängige Beschäftigung der Bulgaren und Rumänen ist im ersten Quartal 2014 um 49.000 Personen, die Bevölkerung nur um 29.000 Personen gewachsen. Dieser Trend ist seit Jahresbeginn ungebrochen.« Das sind Daten und Fakten, die man in der hier dominierenden Diskussion über einen angeblichen Sozialmissbrauch seitens der Zuwanderer gerade aus diesen beiden südosteuropäischen Ländern endlich im notwendigen Umfang zur Kenntnis nehmen sollte.

Das bedeutet  auf der anderen Seite keineswegs, dass man die Auswirkungen auf die Sozialleistungssysteme völlig ausblenden muss bzw. darf. Auch dazu finden wir Hinweise in der neuen Veröffentlichung des IAB. Auf der einen Seite erfahren wir: »Die Arbeitslosenquote der in Deutschland lebenden Bulgaren und Rumänen ist im April 2014 im Vergleich zum Vormonat von 11,3 Prozent auf 10,5 Prozent gesunken. Im Jahresverlauf dürfte die Arbeitslosenquote unter das Vorjahresniveau sinken.« Also nochmal: Die Arbeitslosigkeitsbetroffenheit sinkt. Aber auf der anderen Seite muss man auch das zur Kenntnis nehmen: »Die SGB-II-Leistungsbezieherquote ist unter den in Deutschland lebenden Bulgaren und Rumänen trotz der günstigen Beschäftigungsentwicklung … auf 12,2 Prozent im Februar 2014 erneut gestiegen.«

Aber wieder zurück zu den Hauptprofiteuren des angeblichen „Sozialtourismus“, der sich in Wahrheit als ein groß angelegter Steuer- und Sozialversicherungsbetrug seitens einiger Unternehmen erweist. Diesen schwarzen Schafen unter den Unternehmen steht eine große Palette ist an Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung, um sich gegenüber ihren Konkurrenten Kostenvorteile zu verschaffen auf dem Rücken der ausländischen Arbeitnehmer (und auch zu Lasten der ganzen Gesellschaft, denn die hat die Folgekosten zu tragen): »Lohndumping, bei dem Mindestlöhne zum Beispiel durch Scheinselbstständigkeit umgangen werden. Oder Lohnbetrug, bei dem Löhne nicht bezahlt oder unbezahlte Überstunden erzwungen werden. Außerdem ziehen sie oft überhöhte Beträge für die Massenunterkunft und den Transport zur Arbeit ab. Klar ist auch: Von nicht ausgezahlten Löhnen werden weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt«, so die nicht abschließende Aufzählung in dem Artikel von John.
Dann stellt sich natürlich die Frage, warum sich angesichts der Ausbeutungsintensität so wenig Betroffene gegen diese Praktiken zur Wehr setzen. Auch hierzu ein Zitat von Dominique John:

»Wanderarbeiter sind aufgrund häufig geringer Kenntnisse der deutschen Sprache nur selten in der Lage, sich gegen Lohnbetrug oder widerrechtliche Kündigungen zu wehren. Bei der Eintreibung des ausstehenden Lohnes hilft ihnen keine staatliche Stelle, und der gerichtliche Weg ist für sie kaum durchzustehen. Genau darauf setzen manche Unternehmer. Da für den einfachen Lohnbetrug zudem in der Regel strafrechtlich nicht viel zu befürchten ist, handelt es sich bei der Ausbeutung von Arbeitsmigranten um eine äußert lukrative Geschäftsidee.«

Die Diagnose der Probleme und die Anklage der Verhältnisse ist das eine, aber kann man was tun? Eine gute Frage. Gegen den angeblichen Sozialmissbrauch seitens der Zuwanderer hat die Bundesregierung im Eiltempo reagiert und diese Tage sollen bereits gesetzgeberische Maßnahmen das Licht der Welt erblicken. Genau das würde man sich auf der Gegenseite wünschen, also mit Blick auf die eigentlichen „Kriegsgewinnler“, beispielsweise in der Baubranche. Und ja – dazu haben sich Praktiker Gedanken gemacht und ein Modell vorgeschlagen, mit dem man erhebliche Schläge gegen Schwarzarbeit und Betrug an den Sozialkassen setzen könnte. Vgl. dazu auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ den Beitrag „Es ist halt leichter, schöne Reden zu halten, als etwas am System zu ändern“. Das gilt auch bei der Schwarzarbeit und dem Betrug an den Sozialkassen. Dabei könnte man, wenn man denn wollte . Dort wird aus einem Artikel aus der Print-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 05.06.2014 zitiert („Der Staat versagt“):

»Experten beim Fiskus und in der FKS haben ein Modell entwickelt, wie sich die organisierte Schwarzarbeit wirkungsvoll eindämmen ließe. Insbesondere am Bau, wo viele Leute illegal beschäftigt werden, von Subunternehmern, die schwer zu kontrollieren sind. Der Generalunternehmer, der sich weiterer Firmen bedient, müsste bei der Bezahlung seiner Auftragnehmer einfach nur 20 Prozent des Rechnungsbetrages einbehalten und an die Finanzbehörden und Sozialkassen abführen, gewissermaßen als Vorauszahlung für die fälligen Steuern, die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Hinterher würden diese 20 Prozent mit den dann tatsächlich fälligen Abgaben verrechnet. Natürlich wäre das mit einiger Bürokratie verbunden. Die aber fiele weit geringer aus als der Aufwand, den die Fahnder betreiben müssen, um international agierende Banden zu zerschlagen.«

Eine ebenso einfache wie wirkungsvolle Idee. Könnte man umsetzen, wenn man denn wollte. Und – begeisterte Reaktionen in Berlin? Aufnahme gesetzgeberischer Aktivitäten? Nein. Wenigstens eine erkennbare Diskussion? Auch nicht. Irgendetwas? Fehlermeldung. Letztendlich das gleiche Gefälle wie in der öffentlichen Diskussion über die angeblichen Sozialbetrüger und die Unternehmen, die das große Geschäft machen. Über die einen redet man, über die anderen deckt sich (noch) der Mantel des Schweigens.

„Die EU ist keine Sozialunion“, sagt die Bundeskanzlerin. Sozialleistungen an EU-Ausländer seien „eine große soziale Errungenschaft, die man mehr würdigen sollte“, sagt ein Sozialrechtler

Immer wieder wirft man der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor, sie würde eigentlich nie richtig Position zu umstrittenen Fragen beziehen. Nunmehr – wenige Tage vor den Europawahlen – scheint sie von dieser Linie abzuweichen: »Angela Merkel macht Sozialmissbrauch durch Ausländer zum Wahlkampfthema. In einem Interview lehnt die Bundeskanzlerin eine „Sozialunion“ in Europa ab. EU-Bürger, die in Deutschland Arbeit suchen, sollten kein Hartz IV erhalten«, kann man dem Artikel „Die EU ist keine Sozialunion“ entnehmen. Und in den Berichten über die Aussagen der Kanzlerin hat sich die Verwendung des Begriffs „Sozialmissbrauch“ ohne jegliche Anführungszeichen verselbständigt, so beginnt beispielsweise der Artikel Merkel will „keine Sozialunion“ in der FAZ mit der Feststellung: »Die Bundeskanzlerin verschärft in der Debatte über Sozialmissbrauch durch EU-Ausländer den Ton«. Aber es gibt natürlich auch eine andere Seite der Debatte: Pauschale Ressentiments gegenüber EU-Ausländern seien oft falsch, sagte Eberhard Eichenhofer, Professor für Sozialrecht an der Universität Jena, im Deutschlandfunk. „Europa hat nämlich ein soziales Gesicht, was selten gesehen wird.“ Er spricht sogar von einer großer sozialer Errungenschaft, die man mehr würdigen sollte, als es zuweilen geschieht (Interview mit Eberhard Eichenhofer im Deutschlandfunk). Und Gudula Geuther kommentiert: Der Ton bei Zuwanderungsfragen stimmt nicht.

Man wolle „Hartz IV nicht für EU-Bürger zahlen, die sich allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten“, so die Bundeskanzlerin in einem Interview mit der Passauer Neuen Presse. Hintergrund ist ein derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) laufendes Verfahren (Az. C-333/13). Nach einer Stellungnahme des Generalanwalts beim EuGH, Melchior Wathelet, darf Deutschland Bürgern aus anderen EU-Staaten Hartz-IV-Leistungen verweigern, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Sozialhilfe einreisen. Das eigentliche Urteil des Gerichtshofs wird vermutlich erst in einigen Monaten fallen. Zum Hintergrund des derzeitigen Verfahrens vor dem EuGH:

»Im konkreten Fall ging es um eine Rumänin aus Leipzig, die auf Zahlung von Hartz IV geklagt hatte. Das dortige Jobcenter hatte ihr die Leistungen zur Grundsicherung verweigert. Die Rumänin wohnt mit ihrem in Deutschland geborenen Sohn seit mehreren Jahren in Leipzig in der Wohnung ihrer Schwester. Die Frau hat keinen erlernten oder angelernten Beruf und war bislang weder in Deutschland noch in Rumänien erwerbstätig. Sie reiste den Angaben zufolge offenbar nicht nach Deutschland ein, um Arbeit zu suchen und bemüht sich auch nicht um eine Arbeitsstelle. Gutachter Wathelet vertrat die Auffassung, das EU-Recht erlaube EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen, sich für drei Monate in einem anderen Mitgliedstaat aufzuhalten – solange sie die Sozialhilfeleistungen dieses Mitgliedstaats nicht unangemessen in Anspruch nehmen. Wenn sie länger als drei Monate bleiben wollen, müssten sie über ausreichende Existenzmittel verfügen, sodass sie keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmestaats in Anspruch nehmen müssen.«

Nunmehr wird aber in der aktuellen Debatte eine ganze Menge durcheinander geworfen. Also ein etwas genauerer Blick auf die Frage, welche Sozialleistungen EU-Bürgern zustehen. Grundsätzlich gilt
»Staaten können EU-Zuwanderern in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts Sozialleistungen verwehren, das erlaubt Artikel 24 der Aufenthaltsrichtlinie ausdrücklich. Damit können sich die Länder gegen Einwanderung in ihre Sozialsysteme schützen.«

Aus der genannten Aufenthaltsrichtlinie kann man dem Artikel 24 entnehmen: Grundsätzlich »genießt jeder Unionsbürger, der sich aufgrund dieser Richtlinie im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats aufhält, im Anwendungsbereich des Vertrags die gleiche Behandlung wie die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats. Das Recht auf Gleichbehandlung erstreckt sich auch auf Familienangehörige«. Dann aber kommt der entscheidende Passus: Der »Aufnahmemitgliedstaat (ist) jedoch nicht verpflichtet, anderen Personen als Arbeitnehmern oder Selbstständigen … während der ersten drei Monate des Aufenthalts oder gegebenenfalls während des längeren Zeitraums … einen Anspruch auf Sozialhilfe … zu gewähren.«

Das hat der Generalanwalt beim EuGH nun in seiner Stellungnahme bestätigt. Aber auch nicht mehr und zu dem mehr gehören viele Dinge, die jetzt unzutreffenderweise in einen Topf mit der beschriebenen Fallkonstellation geworfen werden. Grundsätzlich ist Deutschland verpflichtet, Zuwanderern aus anderen EU-Staaten Sozialleistungen zu zahlen und daran kann auch nichts geändert werden. Es gibt also zahlreiche Sozialleistungen, die völlig rechtmäßig an EU-Ausländer geleistet werden (müssen), ob einem das gefällt oder nicht. Allerdings vermischen sich jetzt die unterschiedlichen Ebenen, wenn man beispielsweise in dem FAZ-Artikel Merkel will „keine Sozialunion“ lesen muss:

»Im Vorjahr haben in Deutschland lebende Ausländer Hartz-IV-Leistungen in Höhe von rund 6,7 Milliarden Euro bezogen – etwa ein Fünftel des Gesamtvolumens. Auf die rund 900.000 Ausländer aus Nicht-EU-Staaten entfielen 5 Milliarden Euro, auf die 311.000 Zugewanderten aus den anderen EU-Ländern 1,7 Milliarden Euro. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervor. Darin sind Gesamtaufwendungen für Hartz-IV-Leistungen von 33,7 Milliarden Euro ausgewiesen. Bundesbürger erhielten davon 26,8 Milliarden Euro.«

Ja und was hat die Darstellung des Gesamtvolumens mit dem konkret anhängigen Fall zu tun? Der weniger eingeweihte Leser könnte auf die Idee kommen, hier wird das Volumen dessen beschrieben, was vorher im Text ohne Anführungszeichen als „Sozialmissbrauch“ bezeichnet wurde, dann wäre das angesichts von 6,7 Mrd. Euro eine schockierende Nachricht. Aber der größte Teil dessen, was hier ausgewiesen wird, steht gar nicht zu gesetzgeberischen Disposition, was natürlich auch der Bundeskanzlerin bekannt ist, wird sie doch einige Zeilen vorher so zitiert: „Wir wollen Hartz IV nicht für EU-Bürger zahlen, die sich allein zur Arbeitsuche in Deutschland aufhalten.“ Zum Kindergeld gebe es in der EU Freizügigkeitsregelungen und ein klares Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Danach hätten in Deutschland arbeitende EU-Bürger grundsätzlich Anspruch darauf, wenn sie in Deutschland erwerbstätig sind (vgl. zur vor kurzem durch die Medien getriebenen Thema Kindergeld für EU-Ausländer zum einen das Interview mit mir im ZDF-Mittagsmagazin sowie ausführlicher den Blog-Beitrag Brandstifter unterwegs. Osteuropäische Saisonarbeiter in der Druckerpresse der Stimmungsmache kurz vor den Europawahlen. Und die Zahlen werden gebogen, bis sie passen).

Hier haben wir einen zentralen Punkt: Wenn beispielsweise ein Rumäne oder Bulgare nach Deutschland kommt und eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, mit der er so wenig verdient, dass er aufstockend Anspruch hat auf Leistungen aus dem Grundsicherungssystem, dann bekommt er die auch und die sind in den Beträgen oben mit enthalten. Und wenn ein osteuropäischer Wanderarbeiter für einige Monate in Deutschland arbeitet, beispielsweise als Erntehelfer, dann bekommt er den Differenzbetrag zwischen dem Kindergeld in Deutschland und dem in seinem Heimatland für seine Kinder ausgezahlt, wenn er unbegrenzt steuerpflichtig ist.

Aber offensichtlich fürchtet sich die Bundesregierung vor einer Instrumentalisierung des Themas durch EU-kritische Parteien in den letzten Tagen vor der Europawahl und deshalb wirft Merkel sich jetzt auch so in die Bresche – übrigens, das sei hier der historischen Richtigkeit angemerkt, Angst vor der Instrumentalisierung einer Debatte, die von der in der Regierung vertretenen CSU ausgelöst worden ist, was nicht einer gewissen zynischen Ironie entbehrt: Man will Handlungsstärke demonstrieren, man will vermitteln, dass man sich darum kümmert. Und schon wird ein Gesetzesentwurf vorgelegt – in einem Tempo, das man sich für andere, weitaus drängendere Themen wünschen würde (vgl. hierzu nur als ein Beispiel meine Kritik an der offensichtlichen Arbeitsverweigerung der Bundesregierung beim Thema Schein-Werkverträge: Nicht nur für Banken gibt es einen „Reservefallschirm“. Auch für faktisch entleihende Unternehmen, die einen (Schein-)Werkvertrag nutzen).

Zum Gesetzentwurf können wir dem FAZ-Artikel entnehmen:

»Dem neuen Gesetzentwurf zufolge sollen unter anderem bei Sozialbetrug fünf Jahre lange Einreiseverboten und Beschränkungen beim Kindergeld drohen. Die Grundzüge des Vorhabens sind schon seit zwei Wochen bekannt – jetzt liegen auch die angepeilten Detailregelungen vor, die nach einem Kabinettsbeschluss allerdings noch durch Bundestag und Bundesrat müssen. Wer sich durch falsche oder unvollständige Angaben eine Aufenthaltserlaubnis erschleicht, muss demnach mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen. Den unberechtigten Bezug von Kindergeld will man dadurch verhindern, dass der Antragsteller künftig Steueridentifikationsnummern für sich und das jeweilige Kind vorlegen muss. EU-Zuwanderer sollen zur Arbeitssuche zudem in der Regel nur noch ein auf sechs Monate befristetes Aufenthaltsrecht bekommen.«

Da wird schweres Geschütz aufgefahren – da wird Gefängnis bis zu drei Jahre in Aussicht gestellt, wenn man bei falschen Angaben erwischt wird. Auch hier wieder beschleicht einen das Gefühl, dass das immer irgendwie ungleichgewichtig daherkommt, wenn man beispielsweise an die Ausbeuter denkt, die auf deutschen Baustellen von der Beschäftigung scheinselbständiger osteuropäischer Bauarbeiter profitieren und gegenüber denen eine solche Keule nicht geschwungen wird (vgl. dazu den Beitrag „Miese Geschäfte mit Arbeits-Migranten“ des ZDF-Wirtschaftsmagazins WISO am 05.05.2014).

Ungerechtfertigte Griffe in die Sozialkassen – auch durch EU-Ausländer – zu verhindern, ist richtig. Aber in Zuwanderungsfragen mache der Ton die Musik, kommentiert Gudula Geuther, und der stimme im Kontext des Gesetzesentwurfes gegen Sozialleistungsmissbrauch derzeit nicht. Geuther stört sich an der Scheinheiligkeit des schnell zusammen geschusterten Gesetzentwurfs. Ein Beispiel:

»Da ist die Begrenzung des Aufenthalts für Arbeitssuchende. Bisher gibt es eine solche Grenze nach dem Buchstaben des Gesetzes nicht. Nach einem halben Jahr soll in Zukunft in der Regel nur bleiben dürfen, wer das aus anderen Gründen darf, zum Beispiel weil er sich selbst versorgen kann. Das klingt naheliegend. Tatsächlich ist es so naheliegend, dass es die Regelung längst gibt. Schon bisher ziehen Gerichte in der Regel bei sechs oder neun Monaten die Grenze. Man kann das trotzdem ins Gesetz schreiben. Aber wer das heute und ohne Erklärung tut, der tut so, als wäre Deutschland voll von vermeintlich arbeitsuchenden Nichtstuern aus den Nachbarstaaten. Und er tut so, als versuche Deutschland ständig erfolglos, EU-Ausländer aus den Grenzen zu weisen. Auch da ist das Gegenteil der Fall. Im Vollzug der Ausweisung ist man zurückhaltend.«

Treffer und versenkt. Eine Art Staatsversagen beim Vollzug bestehender rechtlicher Regelungen wird hier übertüncht mit symbolischer Gesetzgebung – allerdings mit falschen Symbolen. Und man möchte anfügen – wieder einmal spielt die Politik hier aus sehr kurzsichtigen wahlkampfstrategischen Überlegungen mit dem Feuer.
Deshalb zum Abschluss und als Kontrapunkt die ganz anders getaktete Positionierung des Sozialrechtlers Eberhard Eichenhofer im Interview mit dem Deutschlandfunk:

Es sei die Idee Europas, „dass Wanderarbeit nicht mit sozialrechtlichen Nachteilen verbunden sein soll“, sagte Eichenhofer. „Europa hat nämlich ein soziales Gesicht, was selten gesehen wird. Das erste Gesetz, was die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft erließ, betraf die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, dazu gehört die Regelung über die Kindergeldzahlungen. Das ist eine große soziale Errungenschaft, die man mehr würdigen sollte, als es zuweilen geschieht.“

Aber mit so einer Position kann man eben kein Krawall machen. Richtig bleibt sie trotzdem oder gerade deswegen.

Brandstifter unterwegs. Osteuropäische Saisonarbeiter in der Druckerpresse der Stimmungsmache kurz vor den Europawahlen. Und die Zahlen werden gebogen, bis sie passen

„Feuergefährlich ist viel, aber nicht alles, was feuert, ist Schicksal, Unabwendbares.“
Max Frisch, Biedermann und die Brandstifter

Dass die BILD-Zeitung mit harten Bandagen kämpft, ist hinlänglich bekannt. Aber die Salve, die man nun abgefeuert hat und das nicht zufällig kurz vor den anstehenden Europawahlen, verbreitet schon eine brandgefährliche Substanz: So kassieren EU-Ausländer bei uns ab! – und damit gleich eine (scheinbar) konkrete Summe hängen bleibt: „Jährlich 3 Milliarden Euro für Kindergeld und Hartz IV“.

Und dann nimmt man sich die polnischen Saisonarbeiter vor: Kindergeld-Stopp für Saisonarbeiter!, fordern Politiker, weiß die BILD-Zeitung. Und weiter: »Immer mehr EU-Ausländer bekommen Stütze aus Deutschland für ihre in der Heimat lebenden Kinder«. Und dann wird der Leser mit der nächsten Milliardenzahl konfrontiert: »Saisonarbeiter aus dem EU-Ausland bekommen bis zum Jahresende rund eine Milliarde Euro Kindergeld aus Deutschland für ihre in der Heimat lebenden Kinder.« Man beziehe sich dabei auf Angaben der FAZ, in deren Online-Ausgabe am 11.05.2014 ein Artikel von Sven Astheimer erschienen ist mit der ebenfalls knackig daherkommenden Überschrift Kindergeld für EU-Ausländer kostet Milliarden

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