Was soll bzw. kann (nicht) durchgesetzt werden mit der „Durchsetzungsrichtlinie“? Die EU, das Lohngefälle und die Arbeitnehmerrechte

Bekanntlich dauern viele Prozesse und vor allem Entscheidungen auf der europäischen Ebene sehr lange. Zahlreiche Akteure müssen beteiligt werden, immer wieder ungeklärt sind teilweise die Zuständigkeiten bzw. die Mitbestimmungsmöglichkeiten der einzelnen Institutionen im europäischen Gefüge. Und allein schon die Koordination von so vielen Ländern, die Mitglied in der EU sind, stellt mehr als ein mathematisches Problem dar. Besonders schwierig wird es, wenn die Interessen der einzelnen Länder stark voneinander abweichen und es dann auch noch um Arbeitnehmerrechte gehen soll. Dann können sich die damit verbundenen Prozesse wie ein überaus hartnäckiges, an den Schuhsohlen klebendes Kaugummi erweisen. Deutlich machen kann man diesen Tatbestand am Beispiel der so genannten „Entsenderichtlinie“. Eigentlich eine gut gemeinte Sache. Es geht ganz korrekt um die „Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern“. Dazu muss man wissen, dass die Entsenderichtlinie ursprünglich geschaffen worden war, um ins Ausland „entsandte Arbeiter“ vor einer Verschlechterung zu schützen. Und nun verhandeln EU-Kommission, EU-Ministerrat und Europaparlament seit geraumer Zeit über eine so genannte „Durchsetzungsrichtlinie“, mit der – auch hier wieder steht am Anfang eine gute Absicht – auf die massive Kritik an Wirksamkeitsproblemen der Entsenderichtlinie reagiert werden soll.

Zur Bewertung dessen, was derzeit diskutiert wird, muss an dieser Stelle hervorgehoben werden, dass es am Anfang darum ging, die besser geschützten bzw. abgesicherten Arbeitnehmer bei einer Tätigkeit im europäischen Ausland davor zu bewahren, schlechteren Bedingungen ausgesetzt zu werden. So konnten beispielsweise Franzosen damit im EU-Ausland arbeiten, ohne die großzügige französische Sozialversicherung zu verlieren. Bekanntlich ändern sich die Zeiten – und gerade die Franzosen müssen das seit einiger Zeit schmerzhaft erleben, wie das Stefan Brändle in seinem Artikel „Feldzug gegen Billigarbeit“ am Beispiel der Zahl der „Lowcost-Arbeiter“ aus anderen Ländern in Frankreich beschrieben hat. Baufirmen oder Großbauern in Frankreich haben im vergangenen Jahr etwa 350.000 Arbeiter vorwiegend aus Osteuropa geholt, wie Schätzungen der französischen Arbeitsverwaltung besagen. Osteuropäer werden angeheuert, kosten sie im Durchschnitt doch dreimal weniger – statt rund 20 bloß etwa sechs bis sieben Euro pro Stunde, Sozialabgaben eingerechnet. Wie es zu solchen Kostenunterschieden kommen kann? Brändle dazu:

»Ein Rumäne kostet seinen französischen Arbeitgeber deshalb deutlich weniger, weil die Sozialabgaben in seinem Land viel niedriger sind als in Frankreich. Er hat zwar laut Direktive Anspruch auf den im Land oder der Branche gültigen Mindestlohn. Den erhält er aber nur auf dem Papier: Meist werden davon diverse Ausgaben für Kost und Logis abgezogen – selbst wenn er auf dem Zeltplatz oder im Hühnerstall übernachtet.«

Europaweit soll eine Million Arbeiter aufgrund der EU-Richtlinie in Partnerstaaten „entsandt“ sein. Frankreich stellt damit ein Drittel dieser „Lowcost-Arbeiter“. In Deutschland sollen es laut Bundesregierung 180.000 sein – wahrscheinlich sind es aber viel mehr, denn die als Scheinselbständige hierher geschickten Wanderarbeiter werden nicht mitgezählt, da sie als „Selbständige“ offiziell nicht unter die Entsenderichtlinie fallen.

Eigentlich, so könnte man es formulieren, ist aber doch die Rettung bereits unterwegs, denn seit längerem wird im Angesicht der kritischen Befunde über die entsenden Richtlinie über eine Weiterentwicklung derselben diskutiert und die EU-Kommission hat bereits vor längerem einen entsprechenden Entwurf vorgelegt. Allerdings wurde bereits Anfang des vergangenen Jahres heftige Kritik an den Plänen der Kommission geübt: »Eine überarbeitete Fassung soll Abhilfe schaffen, doch das Gegenteil ist der Fall«, so Ruth Reichstein in ihrem Beitrag „Arbeitnehmerschutz ist zweitrangig„. Auf Druck der Gewerkschaften hatte die EU-Kommission 2012 eine neue Richtlinie vorgelegt – angeblich um die bestehende Gesetzgebung im Sinne der Arbeitnehmer zu verbessern. Und bereits damals wurden Gewerkschafter zitiert mit einer vernichtenden Kritik an der angeblich guten Absicht des Entwurfs, denn: „Die EU-Kommission schränkt die Kontrollmöglichkeiten der Behörden stark ein.“

Diese Diskussion wird aktuell wieder belebt, da derzeit die Verhandlungen über die so genannte „Durchsetzungsrichtlinie“ in den letzten Zügen liegen. Und an der Kritik hat sich nichts geändert, ganz im Gegenteil droht eine Verschlechterung der bestehenden Situation. Darauf weist Stefan Kaiser in seinem Beitrag „Wie Sklaven gehalten“ hin.  Deutlich machen kann man das an zwei Punkten, um die sich der aktuelle Streit dreht:

  • »So sehe der EU-Entwurf zwar eine „Generalunternehmerhaftung“ vor: Das federführende Unternehmen soll dafür verantwortlich sein, dass auch in beauftragten Betrieben die geltenden Mindeststandards und Schutzbestimmungen eingehalten werden. Allerdings soll diese Haftung auf die Ebene unmittelbar beauftragter Firmen beschränkt bleiben. Für nachgelagerte Subunternehmen, die meist auf Werkvertragsbasis Hungerlöhne zahlen, wäre der Generalunternehmer dann nicht mehr verantwortlich.« So fordert der DGB eine verbindliche Generalunternehmerhaftung für die gesamte Kette von Subunternehmen, wie sie in Deutschland zum Beispiel im Baugewerbe bereits existiert. Zu dieser an und für sich richtigen Forderung der Gewerkschaften sei allerdings kritisch angemerkt: Auch im Baugewerbe in Deutschland gibt es erhebliche Probleme im Bereich der Entsende-Arbeiter. Dazu ein Beispiel von Mihai Balan von der Frankfurter Anlaufstelle für Wanderarbeiter „Faire Mobilität“ in dem Artikel „Schutzlosere Wanderarbeiter“ von Eva Völpel: „Irgendwo in Osteuropa werden über eine Briefkastenfirma Arbeitnehmer zum Arbeiten nach Deutschland geschickt. Hier werden sie über Subunternehmer beispielsweise auf dem Bau beschäftigt. Auf dem Papier bekommen sie den Bau-Mindestlohn von mindestens 13,55 Euro. Aber es werden pauschal nur Gehälter von 1.000 oder 1.500 Euro ausbezahlt, die Leute arbeiten jedoch mehr Stunden. So werden Mindestlöhne unterlaufen.“
  • Aber selbst eine – wenn auch amputierte „Generalunternehmerhaftung“ würde vollends zur Makulatur werden, »sollte das Herkunftslandprinzip eingeführt werden, das einige osteuropäische Länder fordern. Damit erhielten Beschäftigte, die zum Beispiel von einer bulgarischen Firma nach Deutschland entsandt werden, auch bulgarische Löhne. So entstünde eine für deutsche Unternehmen unschlagbare Billiglohnkonkurrenz. Kein Wunder, dass nicht nur Gewerkschaften, sondern auch Verbände des Handwerks, der Bauindustrie und des Baugewerbes gegen die Herkunftslandregelung Sturm laufen.«

Was wäre – eigentlich – zu tun?

Dazu habe ich bereits am 12.12.2013 in einem Blog-Beitrag auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ ausgeführt:

»Eine … „richtige“ Lösung wäre die konsequente Umsetzung des Ziellandprinzips, also alle entsandten Arbeitnehmer bekommen die Mindeststandards des Ziellandes. Und man würde nicht darum herumkommen, nicht nur die Zahlung der Mindestlöhne, so es sie denn gibt, zu verlangen, sondern auch die erhebliche Kluft zwischen den Sozialabgaben setzt zahlreiche Dumping-Anreize, die man schließen müsste.«

Durchaus hoch relevant vor dem Hintergrund der nunmehr anlaufenden Debatte über die Einführung eines allgemeinen, flächendeckenden Mindestlohns auch in Deutschland und der damit verbundenen Hoffnungen, den Lohndruck zu mildern, ist der Hinweis in dem zitierten Passus, dass nicht nur die Mindeststandards des Ziellandes für die Entsende-Arbeitnehmer gelten müssen, sondern dass die erhebliche Kluft zwischen den Sozialabgaben beispielsweise in Deutschland oder Frankreich und den osteuropäischen Entsende-Ländern beseitigt werden muss, ansonsten ist das Kostengefälle zwischen einem zu einheimischen Bedingungen zu bezahlenden Arbeitnehmer und den „Lowcost-Arbeitern“ aus den Billiglohnländern der EU weiterhin viel zu groß.

Aber auch dann dann bliebe noch genug zu tun, beispielsweise im Bereich der Kontrollen und einer möglichst abschreckenden Sanktionierung von Verstößen gegen die Bestimmungen.

Im vorliegenden Fall der „Durchsetzungsrichtlinie“ wäre sogar ein Scheitern der Verhandlungen nicht die schlechteste „Lösung“, vor dem Hintergrund, dass im Mai dieses Jahres ein neues Europaparlament gewählt wird und dann die Verhandlungen erneut von vorne beginnen müssten.

Wenn die Kraft der Zahlen die Rumänen und Bulgaren trifft, nicht aber die Polen. Und auch nicht die vielen anderen. Also die Deutschen. Und was übrig bleibt, wenn man genauer hinschaut

Zahlen in der sozialpolitischen Diskussion sind wichtig und haben ihre Bedeutung. Und immer wieder kann es erhellend sein, die Herkunft eines Wortes nachzuvollziehen. „Bedeutung“ hat ihre Quelle im mittelhochdeutschen „bediutunge“ = Auslegung. Man muss die Zahlen immer auch auslegen (können respektive wollen). Illustrieren lässt sich das gleichsam lehrbuchhaft an der aktuellen Debatte über die (angebliche) Zuwanderungswelle von Rumänen und Bulgaren in die deutschen Sozialsysteme. Seit dem denkwürdigen Spruch „Wer betrügt, der fliegt“ aus den bayerischen Landen gibt es in den Medien eine massive Gegenbewegung, mit der semantisch (durch die Etikettierung des Begriffs „Sozialtourismus“ als Unwort des Jahres 2013) wie auch mit ausdrücklichen Bezug auf die Datenlage versucht wird, den Apologeten eines Katastrophenszenarios Einhalt zu gebieten. Darunter sind nicht nur Vertreter, die überhaupt kein Problem sehen, sondern auch diejenigen einer differenzierten Position, die sehr wohl die lokalen Überforderungen anerkennen, die gesamtstaatliche Dimension aber nicht aus dem Auge verlieren bis hin zu denjenigen, die auf das grundsätzliche Dilemma aufgrund des enormen Wohlstandsgefälles innerhalb der EU und den daraus resultierenden (möglichen) Wanderungsmotiven hinweisen.

Und erneut werden wir Zeuge einer Indienstnahme der für viele Menschen immer noch sehr beeindruckenden Argumentation mit Hilfe von Zahlen, um das Augenmerk auf ein „Problem“ zu lenken oder dieses darüber zu konstruieren. So platzierte beispielsweise die FAZ vor wenigen Tagen diesen Artikel: „Hartz IV: Mehr Geld für selbständige Rumänen und Bulgaren“ und kurz darauf diesen hier: „Hartz IV: Rumänen und Bulgaren stocken häufig auf„.

Sven Astheimer berichtet in seinem Artikel „Mehr Geld für selbständige Rumänen und Bulgaren“ im ersten Absatz mit einem gut verpackten besorgten Unterton: »Die Zahl der selbstständigen Rumänen und Bulgaren, die ergänzend Hartz IV empfangen, hat sich binnen zwei Jahren verdoppelt. Doch die Bundesagentur für Arbeit sieht kaum Anzeichen für eine Armutszuwanderung.« Viele eilige Leser werden möglicherweise an der Überschrift und der ersten kompakten Aussage hängen geblieben und dann weitergezogen sein. Im Ohr ist das mit der Verdoppelung der Hartz IV-empfangenden Rumänen und Bulgaren. Wenn das kein Beleg ist für … ja, für was eigentlich? Welche „Bedeutung“ hat diese Information? Aber diese entscheidende Frage muss noch gar nicht aufgerufen und bearbeitet werden, schauen wir zuerst einmal auf die „nackten“ Zahlen, die uns in dem Artikel präsentiert werden:

»Die Zahl der Rumänen und Bulgaren, die hierzulande als Selbständige so wenig verdienen, dass sie ergänzend Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen, hat sich innerhalb von zwei Jahren mehr als verdoppelt. Gab es im Juni 2011 noch 861 Selbständige aus diesen beiden Ländern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten konnten, waren es im Sommer 2013 schon 2.037.«

Also quantitativ können wir den Angaben, die aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA) stammen, entnehmen: Innerhalb von zwei Jahren ist die Zahl von 861 auf „schon“ 2.037 angestiegen. Wahnsinn. Vor allem wenn man berücksichtigt, dass wir über 40 Millionen erwerbstätige Menschen haben und auch die Gruppe der Selbständigen im engeren Sinne (vgl. hierzu z.B. den Beitrag von Kritsch/Kritikos/Rusakova: Selbständigkeit in Deutschland: Der Trend zeigt seit langem nach oben, in: DIW Wochenbericht Nr. 4/2012) wesentlich umfangreicher daherkommt: So hat sich die »Zahl der Selbständigen zwischen dem Jahr 1991 und dem Jahr 2009 um 40 Prozent, von etwas über 3 Millionen auf gut 4,2 Millionen, erhöht.«

Also auch eine verdoppelte Zahl an Rumänen und Bulgaren, die deutsche Sozialleistungen in Form des aufstockenden Hartz IV“-Bezugs bekommen, ist mit 2.037 Personen im Ozean der Selbständigen insgesamt in Deutschland noch nicht einmal als embryonal zu kennzeichnen. Aber da wird jetzt ein Riesen-Heckmeck gemacht.

Interessant ist die folgende Formulierung von Sven Astheimer in seinem Artikel:

»Hintergrund der Missbrauchsdebatte ist, dass Rumänen und Bulgaren seit dem 1. Januar die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union genießen. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben sie aber frühestens, nachdem sie schon einmal eine Arbeit in Deutschland ausgeübt haben. Eine Ausnahme gilt jedoch für Selbständige, die vom ersten Tag an Anspruch auf aufstockende Leistungen haben. Dazu reicht der Besitz eines Gewerbescheins. Laut Bundesagentur für Arbeit muss der Antragsteller lediglich seine Bedürftigkeit anzeigen. Eine inhaltliche Prüfung findet nicht mehr statt.«

Es geht jetzt keinesfalls um eine seminaristisch angelegte Textkritik, aber eingeleitet wird der Textabschnitt mit dem Hinweis auf eine „Missbrauchsdebatte“, beschrieben wird dann aber eine mögliche Folgeproblematik der deutschen Regelungslage, die eben den aufstockenden Bezug von Grundsicherungsleistungen zulässt, wenn das selbständige Einkommen unter dem Regelbedarf liegt. Das kann  man so machen, aber man ist keineswegs – um das hier in aller Deutlichkeit sagen – verpflichtet, die derzeit bestehende sehr weitreichende Regelung zu wählen. Natürlich könnte man bei der Prüfung der Voraussetzungen des Leistungsbezugs auch restriktivere Regelungen einbauen. Insofern könnte man an dieser Stelle wenn überhaupt von einem „Bürokratieversagen“ sprechen.

Aus dem diese Tage der Öffentlichkeit vorgestellten „Migrationsbericht 2012“ kann man entnehmen, dass beispielsweise im Jahr 2012 die größte Gruppe an Zuwanderern aus Polen stammt. Nur spricht jemand über diese Zuwanderer? Ist das beschriebene Verhalten – also bei selbständiger Tätigkeit aufstockende Leistungen in Anspruch zu nehmen – bei einem polnischen Fliesenleger ein geringeres Problem als bei einem rumänischen?

Wenn man von einem „Problem“ sprechen will, dann ist es ein Problem der Ausgestaltung der deutschen Regelungen im Grundsicherungssystem. Letztendlich wird das Opfer zum Täter gemacht: Die hierher kommenden Menschen aus Rumänien oder Bulgarien (oder einem anderen Land) haben (zumindest für eine gewisse Zeit) keinen Zugang zum Grundsicherungssystem, außer sie sind im Arbeitsmarkt „integriert“ beispielsweise durch eine selbständige Tätigkeit. Man könnte das, wenn man will, als ein „Schlupfloch“ bezeichnen, wohlgemerkt ein legales. Wenn dann die Menschen dieses Schlupfloch nutzen, dann wirft man ihnen „Missbrauch“ vor. Das folgt offensichtlich einer eigenen Logik.

Allerdings muss man klar sagen: Auch wenn man jetzt an der Regelungen im SGB II herumfummeln würde, um das restriktiver auszugestalten, dann kann man das natürlich nicht nur für Rumänen oder Bulgaren machen, für die anderen – also die Mehrzahl der Empfänger – aber nicht. Eine solche nach Nationalität oder gar Ethnien selektierende Sozialpolitik hat definitiv keinen Platz in unserer Gesellschaft und das ist auch gut so.

Fazit: Nachdem anfangs die „Hartz IV-Karte“ gegenüber den angeblich massenhaft wegen dieser Leistung einwandernden Rumänen und Bulgaren gespielt wurde, um Bedrohungs- und Futterneidängste in der einheimischen Bevölkerung zu wecken, mussten die Apologeten dieses Kurses feststellen, dass die allen zugänglichen Daten eben keine überdurchschnittliche Inanspruchnahme von Hartz IV bei den Zuwanderern aus den beiden genannten Ländern aufzeigen können und wollen. Also weicht man aus auf die „Aufstocker“-Thematik bei den Selbständigen, wohl wissend, dass das bis zum 1. Januar 2014 die einzige legale Möglichkeit war, die geforderte „Arbeitsmarkt-Integration“ nachzuweisen. Und dann diskutiert man über einen Anstieg auf 2.037 Fälle. Im Deutschland der Millionen. Es ist immer wieder gut, sich die Relation von Zahlen klar zu machen. Und ihre Bedeutung.

Sozialleistungen für Zuwanderer innerhalb der EU: Das Spiel mit dem Feuer und die Löschversuche der EU-Kommission mit Papier. Immerhin 52 Seiten. Und das Feuilleton mischt auch mit

Das waren bestimmt hektische Tage im Headquarter der EU-Kommission in Brüssel. Die Stellungnahme von EU-Beamten zu einem vor dem EuGH anhängigen Verfahren, das von einem deutschen Sozialgericht weitergereicht wurde zur Klärung grundlegender europarechtlicher Fragen, die hinsichtlich der (Nicht)Anwendung sozialrechtlicher Bestimmungen aufgetreten sind, hatte zu Tobsuchtsanfällen in Bayern („Wer betrügt, der fliegt“) und unzähligen wütenden Leserbriefen und Forums-Kommentaren im Netz geführt, wurde doch die Botschaft transportiert, die abgehobene EU-Kommission wolle nunmehr die Scheunentore in die deutschen Sozialsysteme für die „Armutszuwanderer“ aus dem Südosten Europas gegen „unseren“ Willen öffnen. Schnell wurde aus einer Stellungnahme von Beamten in einem laufenden Verfahren, das sich noch über Monate hinziehen wird, quasi eine „Entscheidung“ und alle Welt konnte sich so richtig aufregen. Der Druck muss enorm gewesen sein (die sprichwörtliche Unempfindlichkeit der Kommission vor emotionalisierten Lagen in einigen Mitgliedsstaaten und das kurz vor den anstehenden Europawahlen aber auch), denn heute konnten wir so etwas wie eine „Kommunikationsoffensive“ der Kommission erleben (was nicht den üblichen Gepflogenheiten der EU-Beamten entspricht), denn der zuständige Sozialkommissar veröffentlichte einen „Leitfaden“ zu der mittlerweile teilweise außer Kontrolle geratenen Thematik der Sozialleistungen für Zuwanderer.

In »der Auseinandersetzung über die sogenannte Armutseinwanderung hat die Europäische Kommission am Montag ein Handbuch veröffentlicht, um den Mitgliedstaaten die Anwendung des geltenden EU-Rechts zu erleichtern. Darin wird unter anderem noch einmal ausgeführt, dass eine umfangreiche Prüfung nötig ist, um zu entscheiden, ob ein EU-Ausländer, der nicht arbeitet, in seinem Gastland Anspruch auf Sozialleistungen hat oder nicht. „Jeder Fall ist anders“, sagte der zuständige Sozialkommissar László Andor«, berichtet Nikolas Busse in seinem Artikel „Nachhilfe aus Brüssel“ in der Online-Ausgabe der FAZ.

In dem Handbuch wird beispielsweise dargelegt, wie der „gewöhnliche Aufenthaltsort“ eines EU-Bürgers bestimmt werden kann, was wiederum wichtig ist für die Zuständigkeitsfrage, welches Land ihnen Sozialleistungen zahlen muss. »Andor verwies darauf, dass es kein automatisches Aufenthaltsrecht in einem anderen EU-Land gebe, wenn jemand nach sechs Monaten keine Arbeit gefunden habe.«

Daniel Brössler konkretisiert das in seinem Artikel „EU-Kommission legt Leitfaden vor“ für die Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung mit einem Blick in das Handbuch der Kommission:

»Auf Seite 49 im neuen Leitfaden der EU-Kommission für die Regeln der Arbeit im EU-Ausland geht es um Herrn I. Der junge Mann ist alleinstehend und arbeitslos. Er stammt, das steht nicht im Leitfaden, vielleicht aus Rumänien, vielleicht aber auch aus Spanien. Auf der Suche nach Arbeit hat er seine Heimat verlassen. In einem anderen EU-Land übernachtet er bei einem Freund und hält sich als Straßenmusikant über Wasser. Bei den Behörden angemeldet hat er sich nicht. Herr I., so erläutert der Leitfaden, hat seinen Wohnsitz folglich immer noch in der Heimat. Konsequenz: Von Sozialleistungen im Gastland kann Herr I. nicht legal profitieren.«

Aber da gibt es ja nicht nur den Straßenmusikanten Herrn I.

»Herr J. ist wie Herr I. ledig und arbeitslos. Seinen Mietvertrag im Heimatland hat er gekündigt, seine gesamte Habe mitgenommen. Das Gastland, wo er bei einem Freund unterkommt, sei nun deshalb erst einmal als sein Wohnort anzusehen, heißt es im Leitfaden. Was aus Sicht der Kommission heißt, dass er nicht einfach von Sozialleistungen ausgeschlossen werden kann.«

Genau um die aus Sicht der EU-Kommission hoch relevanten Unterschiede zwischen den Fallkonstellationen des Herrn I. und des Herrn J. geht es auch bei dem anhängigen Verahren, das aus Deutschland an den EuGH überwiesen worden ist und in dem die deutsche Praxis überprüft wird. Eine arbeitslose Rumänin und ihr kleiner Sohn hatten in Leipzig erfolglos Hartz IV beantragt. »Pauschal ausgeschlossen werden dürfen EU-Ausländer von solchen Leistungen nicht, betonte die Kommission in ihrer Stellungnahme zu dem Verfahren – und löste damit in Deutschland heftige Reaktionen aus.«

Auf 52 Seiten erläutert die Kommission nun ihre Rechtsauffassung. Das Dokument im Original kann man hier als PDF-Datei abrufen:

European Commission: Practical guide: The legislation that applies to workers in the European Union (EU), the European Economic Area (EEA) and in Switzerland. Brussels, December 2013

Wie stark die EU-Kommission in den letzten Tagen unter Druck gestanden hat, endlich konkretisierende Aussagen vorzulegen, kann man auch der folgenden Aussage des Sozialkommissars Andor entnehmen, die in dem Artikel von Daniel Brössler zitiert wird: „Es gibt mit Sicherheit eine Grenze für das Aufenthaltsrecht in einem anderen Land, in dem man keiner Berufstätigkeit nachgeht“. So könne man etwa erwarten, dass jemand nach sechs Monaten herausgefunden habe, ob er auf dem Arbeitsmarkt eines anderen EU-Landes eine Chance habe.

Und das alles, seien wir ehrlich, wegen der instrumentalisierten Debatte über eine angebliche Masseneinwanderung von Rumänen und Bulgaren nach Deutschland und Großbritannien – nur ist die bislang ausgeblieben. Aber mittlerweile gibt es auch immer mehr Widerstand und Gegenpositionen, die dazu veröffentlicht werden. Stellvertretend dafür und mit einem durchaus relevanten Bezug zu sozialpolitischen Aspekten der Artikel „Der neue, schändliche Anti-Romanismus“ des Feuilletonisten Dirk Schümer in der FAZ. Sein Petitum: „Wer die Zahl ehrlich schuftender Rumänen und Bulgaren kennt, sieht, wie verlogen die Debatte ist“:

»Der eigentliche Skandal … ist: Die Massen sind längst mitten in Europa angekommen. Aber weil es sich um dringend benötigte Fachkräfte oder um mies bezahlte Schwerarbeiter handelt, interessiert es die Wähler und Medien in unseren Breiten nicht. Nur die vermeintlichen Roma, … die sorgen nun für Angst und Schrecken … Das Gesamtproblem der Zuwanderung ins Sozialsystem hingegen wird in doppelter Weise verlogen angegangen: Es handelt sich um die Einwanderung der Slumbevölkerung des Ostens in den saturierten Sozialstaat hier und die gleichzeitige Auswanderung der bestens ausgebildeten Ärzte, Ingenieure, Facharbeiter in unsere Arbeitsmärkte. Beides wird in einen Topf geworfen. Und die geglückte Einwanderung wird ignoriert, die missglückte Migration jedoch medial ausgebeutet.«

Und dann spitzt er die aus seiner Sicht zentrale Frage zu:

»… das Erschwindeln deutscher Sozialleistungen, ist weder ein Problem der Europäischen Union noch der rumänischen Bürger, sondern ganz schlicht der deutschen Behörden. Die Freizügigkeit der Menschen wird von Europa geregelt, das Sozialwesen nicht. Ein noch besser gepolsterter Wohlfahrtsstaat als der dänische hat gegen solche Zuwanderung zum Zweck der Geldabschöpfung deutliche Rechtsmittel und Kontrollstrukturen geschaffen (übrigens mit den Stimmen linker Parteien), weshalb es keinem Roma einfällt, in Dänemark beim Sozialamt vorzufahren.«

Und dann gibt uns Dirk Schümer noch einen weiteren Gedanken mit auf den Weg:

»Rund drei Millionen Rumänen haben ihre Heimat in den vergangenen zwanzig Jahren verlassen – etwa jeder achte Bürger. In Spanien funktioniert keine Baustelle, in Italien kein Markt, kein Altersheim ohne schlecht bezahlte, oft unwürdig wohnende Rumänen oder Moldawier. Und jeder zweite Absolvent einer internationalen Schule in Bulgarien ist schon mit Studienbeginn dem Vaterland verlorengegangen. Zwanzigtausend teuer ausgebildete Ärzte fehlen dem rumänischen Gesundheitssystem, weil sie nicht mehr für fünfhundert Euro daheim, sondern für das Vier- bis Achtfache in Frankreich, Großbritannien, Belgien oder Deutschland arbeiten wollen. Dieser Preis, den die ärmsten Staaten Europas in Form von Blut für die Union bezahlen, ist gewaltig.«

Auch Schümer konstatiert, dass es Bürger zweiter und dritter Klasse in Europa gibt, weist aber zugleich darauf hin, dass umgekehrt gerade die ärmsten Mitbürger oft genug die einfallsreichsten und bewundernswertesten sind. Der britische Komödiant Stewart Lee, so Schümer in seinem Artikel, weist darauf hin, dass die Zuwanderer als Nachtportiers oder Krankenschwestern gewöhnlich sehr viel besser Englisch beherrschen als das pöbelnde Analphabetendrittel seiner Landsleute.
Und am Ende konfrontiert er den Seehoferschen Imperativ „Wer betrügt, der fliegt“ (der ja auch immer – nur darüber wird nie gesprochen – eine entsprechende Verwaltung, die sich betrügen lässt, voraussetzt) mit einem interessanten, aber leider umplausiblen Gedankenspiel: Wenn mit jedem ausgewiesenen „Armutsflüchtling“ ein arrivierter Arzt oder Handwerker aus Rumänien oder Bulgarien wieder aus den reichen Ländern abreist, dann würde sich das Geschrei schnell reduzieren. Da die sich aber einzeln und oftmals auch erfolgreich durchschlagen in den Ländern, in denen das Geschrei am lautesten ist, werden wir zumindest noch bis zur Europawahl mit einer Fokussierung auf die andere Seite der Medaille leben müssen. Und hoffen, dass die Dauerschäden überschaubar bleiben.