Der real existierende Fachkräftemangel lässt sich hier besichtigen: Personalmangel in vielen Kindertageseinrichtungen schon unter den herrschenden Bedingungen

War da nicht mal was vor einiger Zeit? Nein, nicht die Griechenland-Debatte, die war auch mal und ist jetzt irgendwie weg, sondern sozial- und bildungspolitisch hoch relevant für das tägliche Leben der normalen Menschen die Debatte über einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und der Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen. Erst diese Tage wieder gab es mal ein kurzes Aufflackern, als in den Medien berichtet wurde, dass einige Verbände immer noch ein Bundesqualitätsgesetz für den Kita-Bereich fordern und die Studie eines renommierten Verfassungsrechtlers habe ergeben, dass der Bund das auch machen dürfte – wenn er denn wollte.

Aber dieser Bericht aus der Boom-Stadt München verdeutlicht, wo die realen Probleme liegen, gerade in den (groß)städtischen Räumen liegen, in denen der Bedarf an Kindertagesbetreuung besonders groß ist (und zugleich weiter ansteigt): Es fehlt vorne und hinten an Personal – wohlgemerkt zu den heutigen Bedingungen, also zu Personalschlüsseln, die in der Fachdiskussion gerade bei den kleinen Kindern als eindeutig zu schlecht gebrandmarkt werden.
Später offen, früher zu, so hat Melanie Staudinger ihren Artikel in der Süddeutschen Zeitung überschrieben.

Oder mit ein paar Zahlen: »Zwei Dutzend Kindertagesstätten müssen ihre Betriebszeit einschränken, weil mehr als 160 Erzieherstellen derzeit unbesetzt sind.«

Da gibt es beispielsweise eine städtische Kita, die bereits nachmittags früher zumacht, »weil Mitarbeiter fehlen. Vier Vollzeit- und drei Teilzeitkräfte kümmern sich um 60 Kinder, bis auf Weiteres dürfen sie keinen Urlaub nehmen. Das sei „eine Bankrotterklärung der Personalpolitik der Stadt München“, schimpft ein betroffener Vater.« Und die Eltern bekamen dann noch einen Brief, dass sie besonders darauf achten sollten, kein krankes Kind in die Kita zu bringen, weil wenn nur noch eine Mitarbeiterin ausfällt, dann müsse man eine Teilschließung der Einrichtung vornehmen.
Offensichtlich kein Einzelfall, denn seitens der Stadt wird ausgeführt:

»Nach Angaben des städtischen Bildungsreferats arbeiten derzeit 23 der gut 400 kommunalen Kindertagesstätten mit reduzierten Öffnungszeiten. Das bedeutet, dass sie morgens um bis zu 60 Minuten später öffnen oder nachmittags bis zu eine Stunde eher schließen. Insgesamt seien 164,5 der gut 3000 Stellen für Erzieher bei der Stadt unbesetzt.«

Wenn bei so einer Ausgangslage weitere, z.B. krankheitsbedingte Ausfälle oder Fluktuationen hinzukommen, dann kann man die nicht mehr, auch nicht irgendwie kompensieren.
Und die angespannte Ist-Situation trifft auf eine steigende Nachfrage, berichtet Staudinger:

»Die Stadt wie auch alle freien, sonstigen und privaten Träger stehen vor einem Dilemma: Sie müssen das Betreuungsangebot weiter ausbauen. In München etwa entstehen bis Ende 2016 knapp 2000 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 2400 Plätze im Kindergartenbereich. Gleichzeitig aber fehlen Erzieher.«

Die Stadt als Arbeitgeber versucht vieles, um den Mangel zu beheben: »2015 seien 340 Erzieher und 231 Kinderpfleger, also insgesamt 671 Beschäftigte, in den städtischen Einrichtungen eingestellt worden. Im Vergleich zum Vorjahr seien das 33 mehr gewesen, was unter anderem an der Einführung der Arbeitsmarktzulage liegen könnte.« Mit Arbeitsmarktzulage ist gemeint, dass die Stadt seit November 2014 ihren Erzieherinnen monatlich einen Bonus von 200 Euro brutto gewährt, wegen der hohen Lebenshaltungskosten.

Im laufenden Jahr will die Stadt mindestens 490 Erzieher und 160 Kinderpfleger einstellen. Erstmals soll eine „Recruitingmesse“ für pädagogisches Personal Werbewellen ausstrahlen.
»Zudem übernimmt die Stadt die Kosten von Deutschkursen für das Erziehungspersonal, hat die Mittel für das Freiwillige Soziale Jahr angehoben, eigene Ausbildungskapazitäten erhöht sowie alternative Ausbildungswege, etwa das Assistenzkräftemodell, geschaffen«, berichtet Melanie Staudinger über die vielfältigen Aktivitäten der Stadt.

Und wieder einmal geht es erst einmal nur um Quantitäten und die dann auch noch mal bezogen auf die bestehenden und von vielen als bereits defizitär beklagten Strukturen. Aber ging es bei den Debatten nicht auch immer um die „gute Qualität“ der frühkindlichen Bildung und Betreuung und dass man – um die sicherstellen zu können – eigentlich mehr Personal als heute zugewiesen bräuchte? Was dann natürlich den Personalbedarf weiter nach oben treiben würde.

Dazu einer der betroffenen Eltern mit Blick auf das Hier und Jetzt:

»Von einer guten Betreuung wolle er gar nicht mehr sprechen, erklärt der Vater aus dem städtischen Kindergarten. Damit meint er die Gesamtsituation, die einzelnen Mitarbeiter nämlich würden sich „ein Bein ausreißen“, um ihren Aufgaben nachzukommen.«

Eines ist sicher: München ist hinsichtlich der beschriebenen Problematik sicher kein Solitär in der bundesdeutschen Kita-Landschaft, vielleicht deshalb ein etwas verzerrtes Beispiel, weil die von städtischer Seite im Vergleich zu anderen Kommunen schon immer mehr getan haben und auch mit engagierten Konzepten die Arbeit zu fundieren versucht haben.

Wer wissen will, was real existierender Fachkräftemangel bedeutet, wird bei diesem Thema mehr als fündig.

Nun kann man argumentieren, dass das in München sicher ein Problem ist und in vielen anderen Großstädten auch, während es in anderen Regionen anders aussieht. Das ist grundsätzlich richtig, die regionale, zuweilen gar lokale Streuung ist in diesem Fall – wie meistens bei Mismatch-Fragen auf den Arbeitsmärkten – enorm.

Wer allgemeine Informationen sucht, der könnte hier fündig werden: Die beim Deutschen Jugendinstitut (DJI) angesiedelte Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) veröffentlicht regelmäßig ein Fachkräftebarometer Frühe Bildung: Auf der Startseite wird man mit dieser Aussage begrüßt: „Kindertageseinrichtungen sind ein boomender Arbeitsmarkt“. Wohl wahr. Man werfe nur einen Blick auf die Abbildung, die einen ersten Eindruck vermitteln kann, mit welcher Expansion – gemessen an den in Kindertageseinrichtungen tätigen Personen – wir es zu tun haben.
Auf dieser Seite findet man auch das Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2014 als Veröffentlichung.

Das sich die Fachkräftemangelsituation zuspitzt und angesichts des Leerlaufens der Reserven, aus denen man die enorme Expansion des eingesetzten Personals in den zurückliegenden Jahren hat abdecken können, weiter an Schärfe gewinnen muss (ohne den zusätzlichen Personalbedarf angesichts der eigentlich notwendigen Verbesserungen des Personalschlüssels hier überhaupt zu berücksichtigen), wurde vor genau einem Jahr in diesem Blog-Beitrag ausführlich unter die Lupe genommen: Erzieher/innen verdienen mehr. Tarifpolitik für und mit den Kita-Beschäftigten: Gut gemeint, aber mit welchem Risiko? vom 19. Januar 2015.

Natürlich stellt sich auch hier die Frage, was denn getan werden könnte bzw. müsste, um das besser und en Griff zu bekommen. Nun muss man fairerweise darauf hinweisen, dass die Deckung des Personalbedarfs im Bereich der Kindertagesbetreuung – zu der übrigens auch die Kindertagespflege gehört – ganz überwiegend eine regionale Angelegenheit ist, auch und gerade, was die Ausbildung neuer Fachkräfte angeht, denn man kann hier nun nicht wirklich von bundesweiter Mobilität ausgehen. Daraus resultieren sehr schwierige regionale Planungsfragen beispielsweise die Ausbildungskapazitäten betreffend. Das kann und soll hier abschließend nicht aufgerissen werden. Aber wenn man die berechtigten Forderungen nach zusätzlichem Personal und einer notwendigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Rechnung stellt, dann wird ein echter Schritt nach vorn angesichts der Tatsache, dass die Kommunen immer noch der Hauptkostenträger sind in diesem wichtigen Feld, nur gelingen, wenn man wie seit Jahren immer wieder gefordert die Finanzierungsarchitektur dergestalt verändert, dass der Bund in eine regelgebundene anteilige Finanzierung der Betriebskosten eingebunden wird.

Finanztechnisch ließe sich das beispielsweise mit dem von mir vorgeschlagenen KiTa-Fonds realisieren (vgl. ausführlicher dazu Stefan Sell: Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung vom Kopf auf die Füße stellen. Das Modell eines „KiTa-Fonds“ zur Verringerung der erheblichen Unter- und Fehlfinanzierung der Kindertagesbetreuung in Deutschland. Remagener Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe 07-2014, Remagen 2014). Aber darf der Bund das überhaupt? Und darf er beispielsweise über ein von vielen gefordertes Bundesqualitätsgesetz Vorgaben machen, was die notwendigen Personalschlüssel in den Kitas angeht? Er darf, so jedenfalls das Fazit eines Gutachtens, das der renommierte Verfassungsrechtler Joachim Wieland erstellt hat. Dazu aus der Pressemitteilung der Verbände, die das Gutachten in Auftrag gegeben haben:

Ein Bundesqualitätsgesetz für Kitas ist möglich: Der Bund verfüge über die notwendige Gesetzgebungskompetenz, die Länder seien für die Umsetzung zuständig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten von Prof. Joachim Wieland von der Universität für Verwaltungsrecht Speyer, das er heute im Rahmen einer Bundespressekonferenz in Berlin vorgestellt hat. Eine bundesgesetzliche Regelung sei erforderlich, um gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen sowie die Rechts- und Wirtschaftseinheit in Deutschland zu wahren, erklärte Wieland. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hatte die Expertise in Absprache mit dem Deutschen Caritasverband (DCV) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Auftrag gegeben. „Rechtlich ist damit der Weg frei für ein Bundesqualitätsgesetz“, stellen die drei Organisationen fest. „Jetzt ist der politische Wille von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich, um die Qualität in den Kindertageseinrichtungen in den Vordergrund zu rücken“, unterstreicht der Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, Georg Cremer.
Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender der AWO, sagt: „Vor dem Hintergrund einer Vielzahl von Kindern mit Fluchterfahrung ist die qualitative Verbesserung der Rahmenbedingungen jetzt unerlässlich. Denn frühkindliche Betreuungsangebote können den Grundstein für eine erfolgreiche Integration legen. Diese Chance gilt es zu nutzen.“ GEW-Vorsitzende Marlis Tepe betont, dass Kinder pädagogische Fachkräfte brauchten, die durch bessere Rahmenbedingungen entlastet werden, um die gesellschaftlichen Anforderungen erfüllen zu können: „Dazu gehören eine bessere Fachkraft-Kind Relation, ausreichende Vor- und Nachbereitungszeit für pädagogische Fachkräfte, hinreichende Freistellung von Kita-Leitungen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Für die finanzielle Absicherung dieser Qualitätsstandards müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen.“

Das Gutachten im Original:

Joachim Wieland: Ein Bundesqualitätsgesetz – verfassungsrechtlicher Rahmen. Rechtsgutachten für den Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Speyer, 18.12.2015

Flüchtlinge: Ein Kinder- und Jugendsegen. Zugleich sollen und müssen die in Kitas und Schulen. Und das ist nicht nur eine Frage des Geldes und des Personals

Die Zukunft legt keine Pause ein im Angesicht der Not des Augenblicks. Immer neue Flüchtlinge gelangen – noch – nach Deutschland. Während die Mühlen der großen Systeme langsam mahlen und Schritt für Schritt auf dem komplizierten internationalen Parkett eine weitreichende Abschottung Europas angestrebt wird (vgl. dazu die Verhandlungen mit der Türkei als „Vorposten“ der EU oder EU-Innenminister senden Botschaften der Härte aus), sind zahlreiche Menschen aus den Krisen- und Kriegsgebieten hier bei uns und auch wenn derzeit die Akteure in einem gespenstisch daherkommenden Zustand der Notsteuerung und dabei oftmals schon am Limit sind, bei der es primär darum geht, überhaupt irgendwelche Unterkünfte zu organisieren, darf und sollte man nicht den Blick auf die nun vor uns liegenden Aufgaben verlieren, zu denen neben der vieldiskutierten Frage der Arbeitsmarktintegration eines Teils der Flüchtlinge auch gehört, den Kindern und Jugendlichen einen Zugang in unsere Bildungssysteme zu ermöglichen. Folglich stehen auch die vor einer gleichsam herkulischen Aufgabe.

Dazu muss man sich nur die Dimension der zusätzlichen Aufgaben verdeutlichen, die auf die Kitas und vor allem auf die Schulen zukommen: Gewerkschaft rechnet mit 300.000 neuen Schulkindern – wohlgemerkt in den kommenden zwölf Monaten bundesweit. Dazu seien zusätzliche 24.000 Lehrkräfte notwendig, die Gewerkschaft kalkuliert dabei mit einer Größenordnung von 8.000 Lehrkräften je 100.000 Schüler, die notwendig seien, so die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. Hinsichtlich der Kitas »erwartet die GEW bis zu 100.000 zusätzliche Kinder. Hierfür sind laut Tepe 14.000 zusätzliche Erzieherinnen nötig.«

Wobei man darauf hinweisen muss, dass diese Zahlen Schätzungen sind – nichts genaues weiß man nicht, was ja derzeit ein Wesensmerkmal des Fahrens auf Sicht ist. Wir haben es ganz offensichtlich mit einem mehrfach beweglichen Ziel zu tun, zum einen quantitativ (und hier noch mal gedoppelt in dem Sinne, dass man nicht weiß, wie viele werden es denn werden und zum anderen hinsichtlich der Tatsache, dass sich die dann zu versorgenden Kinder und Jugendlichen ja nicht gleichverteilen über das Land, also hier in wenigen Einzelfällen und dort in sehr großer Zahl aufschlagen), aber auch qualitativ in potenzierter Form, denn es sind nicht nur ganz unterschiedliche Nationalitäten, Kulturen und religiöse Hintergründe, sondern auch Traumatisierungen und andere persönliche Belastungen, die mit den einzelnen Kindern und Jugendlichen einhergehen können.

Das bedeutet mit Blick auf die, die das in den Bildungseinrichtungen stemmen müssen, dass es nicht „nur“ ein Organisationsproblem ist, die zusätzlichen Angebote zur Verfügung zu stellen, was in Wirklichkeit schon oft eine echte Heraus-, wenn nicht Überforderung darstellt. An dieser Stelle liegen bereits zahlreiche Konflikte. Beispiel Berlin: Kitaplatz-Mangel verschärft sich wegen Flüchtlingskindern, so ist ein Artikel überschrieben. Auch Flüchtlingskinder haben einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. »Fast die Hälfte der minderjährigen Flüchtlinge, die derzeit täglich in Berlin ankommen, sind unter sechs Jahren. Also im besten Kita-Alter.« Zur Zeit besucht etwa jedes drittes Flüchtlingskind eine Kita. »Zusätzliche Mittel dürften nicht nur in den Ausbau der Kapazitäten gegeben werden, sagte Christa Preissing vom Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung. Es sei noch weiteres Geld nötig, um den Personalschlüssel für Krippenkinder unter drei Jahren zu verbessern.«

Aber ein richtig großer Brocken wird den Schulen hingeworfen, denn die meisten Kinder und Jugendlichen sind im Schulalter. Zwei Drittel der neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen benötigen Schulplätze an weiterführenden Schulen – genau so ist auch eine Pressemitteilung des Mercator-Instituts für Sprachförderung und Deutsch als Fremdsprache überschreiben, in der auf eine neue Studie hingewiesen wird, die das Institut gemeinsam mit dem Zentrum für LehrerInnen-Bildung an der Universität Köln erstellt hat:

Mona Massumi et al.: Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche im deutschen Schulsystem. Bestandsaufnahme und Empfehlungen. Köln: Mercator-Institut für Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache und Zentrum für LehrerInnenbildung der Universität zu Köln, 2015

Im Jahr 2014 sind knapp 100.000 Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter neu nach Deutschland zugewandert. Die Zahl hat sich seit 2006 vervierfacht  – und insofern scheint sich das einzureihen in die vielen Meldungen dieser Tage, die eine (bevorstehende) Überforderung des ganzen Systems anzuzeigen scheinen. Da ist dann auch diese Zahl von Bedeutung: Der Anteil neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher im Verhältnis zur Gesamtschülerschaft bei einem Prozent.

Die Studie gibt einen bundesweiten Überblick über die schulische Situation neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher und bezieht sie nicht nur auf geflüchtete Kinder und Jugendliche, sondern berücksichtigt alle 6- bis 18-Jährigen, die neu nach Deutschland zuwandern.
Prof. Dr. Michael Becker-Mrotzek, Direktor des Mercator-Instituts für Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache, wird so zitiert:

»Die Frage, wie neu zugewanderte Kinder und Jugendliche im Bildungssystem aufgenommen werden können, ist jahrelang vernachlässigt worden. Jetzt fehlen die nötigen Informationen, Konzepte sind in Vergessenheit geraten. Mit den Berechnungen dieser Studie liegen erstmals fundierte Annäherungswerte vor. Sie zeigen: Die Zahl wächst mit großer Geschwindigkeit und gerade diese Schnelligkeit stellt die Schulen und Lehrkräfte vor große Herausforderungen.«

Erkennbar werden erhebliche Defizite im Wissen über die, die schon da sind, denn die Studie hat ergeben, dass in vielen Bundesländern nicht systematisch erhoben wird, wie viele neu zugewanderte Kinder und Jugendliche ohne Deutschkenntnisse tatsächlich an den Schulen sind. Ohne diese Planungsgrundlage ist es jedoch kaum möglich, den Bedarf an Lehrkräften und weiteren Ressourcen rechtzeitig einzuschätzen.
Mehr als zwei Drittel der neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen zwischen zehn und 18 Jahre alt – sie benötigen einen Schulplatz an einer weiterführenden Schule, insbesondere an berufsbildenden Schulen sind zusätzliche Kapazitäten erforderlich.

Und wieder werden wir mit den Untiefen des deutschen Föderalismus konfrontiert:

»Großer Nachholbedarf besteht hinsichtlich der Schulpflicht: Nur in Berlin und im Saarland gilt die gesetzliche Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen uneingeschränkt von Anfang an. In allen anderen Bundesländern gilt sie nicht automatisch für Kinder und Jugendliche ohne Aufenthaltsstatus oder vor Beginn des Asylverfahrens.«

Da sich die Verfahren teilweise über viele Monate hinziehen, sind die Kinder und Jugendlichen häufig faktisch vom Schulbesuch ausgeschlossen, obgleich sie ein Recht auf Schulbesuch haben. Und die föderale Vielfalt lässt sich auch bei der Frage nach der Organisation des Schulbesuchs besichtigen, denn:

»Die Studie hat fünf Modelle identifiziert, nach denen neu zugewanderte Kinder und Jugendliche unterrichtet werden. Das Spektrum reicht von integrativem Unterricht in der normalen Klasse ab dem ersten Tag bis zur Einrichtung parallel geführter Klassen, in denen die Schülerinnen und Schüler zunächst Deutsch lernen und später sogar einen Schulabschluss erwerben können. Alle Modelle sind darauf angelegt, möglichst schnell den Übergang in eine Regelklasse bzw. Berufsausbildung zu ermöglichen. Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg verfahren vergleichsweise einheitlich, in den meisten Bundesländern sind jedoch mehrere Modelle im Einsatz, abhängig von der Region, Schülerzahlen und der Schulform.«

»Die Kinder der Geflüchteten besuchen an den Schulen meist zunächst so genannte Willkommensklassen. Das sind Lerngruppen, in denen die Kinder möglichst schnell so viel Deutsch lernen sollen, damit sie bald die regulären Schulklassen mit einheimischen Kindern besuchen können. Die Klassen heißen in allen Bundesländern anders, in Bayern spricht man von Übergangsklassen, in Nordrhein-Westfalen von internationalen Klassen«, berichtet Christian Füller in seinem Artikel In welche Klasse soll Akilah, die kein Deutsch spricht?  Und weiter: „Willkommensklassen sind jeden Tag wie eine Wundertüte – man weiß nie, wer alles kommt“, wird Ursula Huber, Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache an der Carl-Kraemer-Grundschule in Berlin, zitiert. Manche Kinder seien noch nicht einmal alphabetisiert, nicht wenige haben traumatische Erlebnisse hinter sich. Manche verschwinden so schnell, wie sie gekommen sind – weil sie wieder abgeschoben werden.

Vergessen werden sollte auch nicht die enorme Altersspanne. Wenn ein sehr junges Kind, das nach Deutschland kommt und in eine ordentliche Kita geschickt wird, hat es sehr gute Chancen in unserer Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt, denn die lernen „en passant“ die Sprache des gastgebenden Landes. Aber es gibt auch die anderen, die älteren Flüchtlinge.

Wie sieht es beispielsweise mit dem Alter zwischen 16 und 25 Jahren aus? Nicht nur in Deutsch, sondern auch in Mathe punkten, so ist ein Artikel dazu überschrieben.

»Seit ihrer Gründung im Februar 2000 hat diese besondere Bildungseinrichtung, die sogenannte SchlaU-Schule, rund 1500 Flüchtlinge im Alter zwischen 16 und 25 Jahren betreut. Michael Stenger gründete die Schule, nachdem er merkte, dass die Sprachkurszertifikate, die Flüchtlinge für die Teilnahme an seinen Deutschkursen bekamen, nicht für den Eintritt in den Arbeitsmarkt reichten. Das lag weniger an den Deutschkenntnissen als an fehlendem Unterricht in Fächern wie Mathematik, Ethik und Naturwissenschaften.«

Die Schlau-Schule – Schlau steht für schulanaloger Unterricht – war laut Melanie Weber, der stellvertretenden Schulleiterin, die erste in Deutschland, die ausschließlich Flüchtlinge auf staatliche Schulabschlüsse vorbereitet. Die Schüler müssen mindestens 16 Jahre als sein und dürfen höchstens 25 Jahre sein.

»Die 38 Lehrerinnen und Lehrer der Münchner Schlau-Schule und ihrer Tochterschule Isus (Integration durch Sofortbeschulung und Stabilisierung) sind nicht verbeamtet und werden von der Stadt München und dem Freistaat Bayern bezahlt. Alle haben eine Qualifizierung in Deutsch als Zweitsprache oder Deutsch als Fremdsprache. Es arbeiten auch sieben Sozialarbeiter und Schulpsychologen an den beiden Schulen. Man versucht, das Selbstwertgefühl der Schüler zu stärken, die seelische Anspannung zu lindern und gesellschaftliche Orientierung zu ermöglichen. Schulträger ist der Verein Trägerkreis Junge Flüchtlinge …«

Auch interessant: Die Finanzierung dieses Schulangebots wird durch Stiftungen und Privatspender unterstützt. Der Anteil der öffentlichen Finanzierung betrug knapp 70 Prozent. 80 Prozent der Absolventen gingen im vergangenen Jahr in Ausbildungsberufe, die anderen 20 Prozent auf Realschulen und Gymnasien.

Dies mag nur ein Beispiel sein – aber es kann zeigen, welche enorme Spannweite an ganz unterschiedlichen Maßnahmen und Angeboten erforderlich sein wird, um die Aufgaben stemmen zu können.

Abbildung: Mercator-Institut für Sprachförderung und Deutsch als Fremdsprache

Da war doch noch was: Ein Arbeitskampf => ein Schlichtungsergebnis => dessen Ablehnung von unten => neue Verhandlungen nach der Wiederwahl des Vorsitzenden => eine Wiederauferstehung des Schlichtungsergebnisses, garniert mit kosmetischen Korrekturen

Dieses Jahr wird sicher einen besonderen Platz im Archiv der Geschichte der Arbeitskämpfe bekommen – nicht nur wegen der Streiks der Lokführer und den zwischenzeitlich wieder auf dem Boden aufgeschlagenen Arbeitskampfaktionen der Piloten der Lufthansa, sondern auch wegen einer Serie von Kopfnüssen, die seitens der Gewerkschaft Verdi wegzustecken waren. Gemeint ist hier zum einen der Arbeitskampf bei der Deutschen Post DHL, der sich vor allem und am Ende erfolglos gegen eine Verlagerung der Paketzustellung in Billigtöchter gerichtet hat. Und zum anderen – angesichts seiner grundsätzlichen Bedeutung besonders schmerzhaft – der Streik im Sozial- und Erziehungsdienst, in der Öffentlichkeit immer verkürzend als „Kita-Streik“ tituliert, was aber unvollkommen ist, denn es ging (und geht) auch um die Beschäftigten in der Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und anderen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit, die aber irgendwie immer untergehen in der Berichterstattung.

Die Fachkräfte des Sozial- und Erziehungsdienstes in kommunalen Einrichtungen wurden im Frühjahr – nicht nur von Verdi, sondern auch von der GEW – in einen unbefristeten Arbeitskampf geschickt mit der Forderung nach einer strukturellen Aufwertung ihrer Berufe im Tarifgefüge. Es handelte sich also nicht um eine „normale“ Lohnrunde, sondern um die Durchsetzung des Ziels, die Fachkräfte hinsichtlich ihrer Eingruppierung nach oben zu heben. Damit sollte den gestiegenen Anforderungen und der Bedeutung ihrer Arbeit endlich auch spürbar Tribut gezollt werden. Die Forderungssumme der strukturellen Verbesserungen beliefen sich alles in allem auf gut zehn Prozent. Es soll an dieser Stelle gar nicht um die taktisch-strategische Bewertung gehen, ob man damit die Trauben nicht zu hoch gehängt hat. Zweifel an der Sinnhaftigkeit angesichts der realen Bedingungen gab es durchaus auch im Gewerkschaftslager vor dem Arbeitskampf, beispielsweise auf Seiten der GEW, die sich eher ein Stufen-Modell gewünscht hätte.

Der zentrale Punkt hinsichtlich der besonderen Bedeutung des letztendlich ausgerufenen unbefristeten Arbeitskampfes muss darin gesehen werden, dass es um einen Bereich geht, bei dem ein Erfolg von Streikaktionen ganz erhebliche Folgewirkungen auch auf andere Felder personenbezogener Arbeit haben würde – gerade die Pflegekräfte haben den Streik sehr intensiv beobachtet (und viele sicher auch die Daumen gedrückt), denn sie haben das gleiche Problem wie streikende Erzieher/innen oder Sozialarbeiter: Der Arbeitskampf trifft nicht unmittelbar ein oder mehrere Unternehmen, deren Produktion lahmgelegt wird, sondern erst einmal diejenigen, die den Fachkräften anvertraut sind – also Kinder, Behinderte oder eben Pflegebedürftige. Und da fällt streiken schon mal per se sehr schwer, denn es ist verständlicherweise nicht einfach, hilflose und sorgebedürftige Menschen im wahrsten Sinne des Wortes „liegen zu lassen“.

Insofern hätte man diesen Weg mehr als intensiv vorbereiten müssen – nicht nur angesichts der Tatsache, dass die, gegen die der Arbeitskampf gerichtet war, also die kommunalen Arbeitgeber, anders als „normale“ Unternehmen, bei denen sich Streikfolgen sofort in der eigenen Schatulle schmerzhaft bemerkbar machen, nicht unmittelbar getroffen werden (können), sondern primär die Kinder und deren Eltern. Die Arbeitgeber – und das haben sie auch in extensio gemacht – können sich erst einmal zurücklehnen und abwarten, haben sie doch keinen unmittelbaren Schaden (vor allem nicht, wenn sich nach einer gewissen Dauer die wachsende Wut der unmittelbar Betroffenen fast ausschließlich gegen die Streikenden richtet). Ganz im Gegenteil, durch die Streiktage können sie sogar noch Geld sparen, weil das die von ihnen zu tragenden Personalkosten reduziert (hat). Insofern hätte man neben einer sorgfältig vorbereiteten Streikwelle (auch durch die Einbindung der anderen Gewerkschaften als Unterstützer und gewissermaßen Schutzschild) vor einem unbefristeten Arbeitskampf die scheinbar nicht einfache und logische Frage stellen müssen: Halten wir das auch durch, wenn das mediale Sperrfeuer nach anfänglicher Sympathie einsetzt?

Hinzu kommt eine weitere erhebliche Restriktion des Agierens über einen Arbeitskampf: Im Kita-Bereich sind lediglich ein Drittel der Plätze und Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft, der große Rest hingegen wird von „freien Trägern“ betrieben, unter denen die konfessionell gebundenen Träger die große Mehrheit stellen. Aber bei denen gibt es kein Streikrecht für deren Mitarbeiter (die dort als „Dienstnehmer“ bezeichnet werden). Auch wenn die Erzieher/innen dieser Einrichtungen gerne mitkämpfen wollen, sie können es nicht, ihre Rolle beschränkt sich auf die eines Zaungastes, der nur die Daumen drücken kann.

Dennoch ist man in einen unbefristeten Streik eingetreten. Der Ablauf ist bekannt. Nach einigen Wochen wurde der Arbeitskampf unterbrochen, da eine Schlichtung einberufen wurde. Am 23. Juni 2015 gab es eine Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) schreibt dazu auf ihrer Webseite: »Die beiden Schlichter in den Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst, Georg Milbradt und Herbert Schmalstieg, haben am 23. Juni 2015 ihren einvernehmlichen Schlichterspruch in Bad Brückenau vorgestellt. Inhalt: Differenzierte Erhöhungen für die unterschiedlichen Gehaltsgruppen, aber keine Steigerung um die von den Gewerkschaften geforderten durchschnittlichen zehn Prozent.«
Die Gewerkschaften, deren Verhandler der Schlichtungsempfehlung zugestimmt hatten, haben dann ihre Basis diskutieren und im Sommer abstimmen lassen über dieses Ergebnis – mit fatalen Folgen, denn eine große Mehrheit hat den Schlichterspruch abgelehnt. Damit gerieten die Gewerkschaften, vor allem aber die federführende Organisation Verdi, in eine überaus unangenehme Situation, mussten sie doch nach diesem Votum in erneute Verhandlungen mit den kommunalen Arbeitgebern eintreten und zugleich die Möglichkeit erneuter Streikaktionen vorbereiten – wohl wissend, dass es diesmal noch schwerer werden würde, über Streiks etwas erreichen zu können, das spürbar über der Schlichtungsempfehlung liegen würde, was offensichtlich von der Basis erwartet wurde. Das alles wurde in diesem Blog bereits dargestellt und auch kommentiert, so in dem Beitrag Zwischen „ausgelaugter Gewerkschaft“ und dem Nachtreten derjenigen, die das Streikrecht schleifen wollen vom 10. August 2015 sowie kurz vorher Die Gewerkschaftsspitze allein zu Haus? Das Ergebnis der Mitgliederbefragung zum Schlichtungsergebnis im Streik der Sozial- und Erziehungsdienste und das „Fliegenfänger“-Problem der Verdi-Führungsebene vom 8. August 2015.

Aber die Arbeitgeberseite war gnädig – man vertagte die neue Runde an Verhandlungen bis nach der Wiederwahl von Frank Bsirske als Vorsitzender der Gewerkschaft Verdi und gab dann einige kleinere kosmetische Verbesserungen an die aus ihrer Sicht schon längst ausgehandelte Angelegenheit. Ergebnis dieser Verhandlungsrunde war dann die Tarifeinigung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst vom 30. September 2015. Interessierte Leser mögen einfach mal die beiden Papiere mit den neuen Tabellenwerten nebeneinander legen.

Nach monatelangem erbittertem Tarifstreit sieht der neue Kompromiss zwischen Gewerkschaften und kommunale Arbeitgeber bei der Bezahlung im Sozial- und Erziehungsdienst vor, dass die rund 240.000 dort Beschäftigten rückwirkend zum 1. Juli durchschnittlich 3,73 Prozent mehr Gehalt bekommen sollen – wenn denn die Gewerkschaftsmitglieder nun endlich zustimmen, die Erklärungsfrist für die Gewerkschaften läuft noch bis Ende Oktober 2015. Die Schlichtungsempfehlung aus dem Juni dieses Jahres beinhaltete Gehaltserhöhungen von durchschnittlich 3,19 Prozent.

Andreas Wyputta hat seinen Artikel zu den neuen Ergebnissen unter die Überschrift gestellt: Umverteilung unter Arbeitnehmern. Er kommt gleich im Untertitel seines Beitrags zu der zentralen Bewertung: Die kommunalen Arbeitgeber haben sich durchgesetzt. Der Präsident der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Thomas Böhle, sieht sich als „klarer Sieger“ und wird mit diesen Worten zitiert:

»Der Kompromiss mit den Gewerkschaften entspreche „im Wesentlichen dem Schlichterspruch“. Mit 315 Millionen Euro zahlten Städte und Gemeinden nur 9 Millionen Euro mehr als von den Schlichtern vorgesehen.«

Um der missmutigen Gewerkschaftsbasis das neue Ergebnis schmackhaft zu machen, hat man zu einem nicht unbekannten Dreh gegriffen: Die oberen Lohngruppen bekommen eine geringe Gehaltserhöhung, untere sehen dafür mehr Geld. Man hat also ordentlich umverteilt, nicht aber das Volumen deutlich erhöht:

»Während die Schlichter Lohnerhöhungen zwischen 33 und 161 Euro vorsahen, haben die Arbeitnehmervertreter diese Spanne nun auf 98 bis 138 Euro kleinverhandelt. SozialarbeiterInnen im Allgemeinen Sozialdienst, denen zunächst eine Nullrunde gedroht hatte, sollen nach dem nun vorliegenden Kompromiss zwischen 30 und 80 Euro brutto mehr im Monat erhalten.«

Dass das jetzt am Ende bestätigt wird, dafür sorgt wahrscheinlich diese Besonderheit:

»Die Gewerkschaftsbasis wird in einer Urabstimmung bis Ende Oktober über den Kompromiss beraten … Um dem neuen Tarifvertrag Geltung zu verschaffen, müssen nur 25 Prozent der Gewerkschafter zustimmen – und nicht 50 wie bei der Mitgliederbefragung.«

Diese Erfahrungen werden bei der einen oder dem anderen Ernüchterung auslösen. Auf der anderen Seite muss man in der Tarifpolitik auch verlieren können, vor allem, wenn die Rahmenbedingungen so sind, wie sie sind. Man sollte das dann aber wenigstens nicht auch noch als „Eigentlich-Erfolg“ verkaufen. Glaubwürdigkeit schafft man anders.

Nachtrag am 07.10.2015: Das neue Herbstgutachten der Wirtschaftsforschungsinstitute ist unter dem Titel Deutsche Konjunktur stabil – Wachstumspotenziale heben veröffentlicht worden. In dem Artikel Das raten die Wirtschaftsforscher der Bundesregierung findet man diesen aufschlussreichen Passus:

„Moderne Volkswirtschaften wachsen in abnehmendem Maße durch Investitionen in Beton und in zunehmendem Maße durch Investitionen in Köpfe“, betonen die Forscher. „Hier gilt es, Wachstumspotenziale zu heben.“ Konkret wird vorgeschlagen, nicht nur die Zahl der Kita-Plätze zu erhöhen, sondern auch die Qualität der Betreuung zu erhöhen – vor allem für sozial benachteiligte Kinder.

Die Gewerkschaftsspitze allein zu Haus? Das Ergebnis der Mitgliederbefragung zum Schlichtungsergebnis im Streik der Sozial- und Erziehungsdienste und das „Fliegenfänger“-Problem der Verdi-Führungsebene

War da nicht noch was? Genau, die Schlichtung im Streik der Sozial- und Erziehungsdienste, in der Öffentlichkeit oftmals fälschlicherweise verkürzt auf „Kita-Streik“, aber es haben nicht nur die Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen di Arbeit niedergelegt, sondern auch die Sozialarbeiter beispielsweise in der Jugend- oder Behindertenhilfe, die aber in der öffentlichen Berichterstattung so gut wie gar nicht vorgekommen sind.

Heute findet in Fulda die vierte bundesweite Streikdelegiertenkonferenz der Gewerkschaft ver.di statt und dort wird der Verdi-Chef Frank Bsirske das Ergebnis der seit Wochen laufenden Mitgliederbefragung über eine Annahme oder Ablehnung des Schlichterspruchs vorstellen und mit den Delegierten sicherlich sehr kontrovers diskutieren. Vgl. dazu auch den Artikel Die nächste Runde droht. Alfons Frese schreibt darin: »Die Verdi-Mitglieder haben über den Schlichterspruch im Kita-Streit abgestimmt. Jetzt wird wieder verhandelt – und womöglich gestreikt. Verdi-Chef Bsirske sitzt in der Klemme.«

„In der Klemme“ ist noch nett ausgedrückt. Nicht nur der Streik der Sozial- und Erziehungsdienste – als unbefristeter Arbeitskampf begonnen, nicht um ein paar Prozente im bestehenden Tarifsystem, sondern mit dem Ziel einer strukturellen Aufwertung der Fachkräfte im Tarifgefüge durch eine deutliche Höhergruppierung – ist krachend gescheitert, wenn man den Schlichterspruch, der bei langer Laufzeit nur kosmetische Anhebungen vorsieht und die Sozialarbeiter sogar leer ausgehen lässt, annehmen würde bzw. wird, denn die Führungsspitze von ver.di plädiert genau dafür (vgl. dazu meinen Beitrag Wenn man irgendwo reingeht, sollte man vorher wissen, wie man wieder rauskommt. Das Schlichtungsergebnis im Tarifstreit der Sozial- und Erziehungsdienste – ein echtes Dilemma für die Gewerkschaften vom 24. Juni 2015).

Es muss an dieser Stelle leider auch noch auf die zweite ebenfalls krachende Niederlage in einem aktuellen Arbeitskampf hingewiesen werden, gemeint ist der Streik bei der Deutschen Post DHL, wo man das eigentliche Ziel, eine Verhinderung bzw. wenigstens eine Abschwächung der Auslagerung der Zustellung in Billigtöchter des eigenen Unternehmens (DHL Delivery), nicht ansatzweise erreicht hat und mit einem mager daherkommenden Ergebnis den ebenfalls unbefristet begonnenen Streik abgebrochen hat nach einem Verhandlungstreffen mit dem Konzern in Bad Neuenahr-Ahrweiler (vgl. dazu meinen kritischen Beitrag Das Ende des Post-Streiks: Ein „umfassendes Sicherungspaket“ (für die, die drin sind) und ein verlorener Kampf gegen die Billig-Post vom 6. Juli 2015).

Was steht heute also an in Fulda auf der Streikdelegiertenversammlung?
»Kommt der Ende Juni nach zähen Verhandlungen, Streiks und einer Schlichtung erreichte Tarifkompromiss zum Tragen, oder geht das ganze Theater von vorne los, weil die Erzieherinnen und Sozialarbeiter das Ergebnis ablehnen?«, so Alfons Frese in seinem Artikel.
Und weiter:

»Wenn die Mehrheit zugestimmt hat, ist alles gut. Wenn nicht, hat Bsirske ein Problem. „Dann hängen wir am Fliegenfänger“, heißt es im Umfeld des Verdi-Vorsitzenden.«

Ein leider schönes Bild, bringt es doch das ganze Dilemma auf den Punkt. Die Gewerkschaft hat sich mit der Zustimmung ihrer Unterhändler zu dem Schlichtungsspruch in eine letztendlich unauflösbare Situation manövriert, sollte die Basis diesem Votum nicht folgen, denn warum sollten die kommunalen Arbeitgeber das Fass neu aufmachen, haben sie doch bereits die – natürlich nur unter „größten Bauchschmerzen“ erfolgte – Annahme des Schlichterspruchs verkündet, zugleich aber darauf hingewiesen, dass mehr nicht drin ist (zugleich steht der Verhandlungsführer der Arbeitgeber tatsächlich vor einer Ablehnungsfront vor allem der ostdeutschen Kommunen, die seinen Bewegungsspielraum gegen Null verengen).

Wenn die Verdi-Mitglieder aber dem Votum der Gewerkschaftsspitze, die offensichtlich die Panik ergriffen hat, nicht folgen, müsste man konsequenterweise eigentlich die abgekühlten Arbeitskampfmaßnahmen nach den Sommerferien wieder aufnehmen.
Die unrühmliche Rolle des Verdi-Vorsitzenden Bsirske verdeutlicht auch dieses Zitat aus dem Artikel von Frese:

„Wir müssen abwägen, ob wir es uns zutrauen können, durch weitere Streikwochen substanziell mehr zu erreichen.“ In dem Fall müsste man aber „gegen die Schlichtungsempfehlung und erhebliche Teile der Öffentlichkeit anstreiken“, warnte der Verdi-Chef seine Basis.

Wer hat denn seine Leute – auch für der Sache gewogene Leute überstürzt daherkommend – in einen unbefristeten Arbeitskampf geschickt mit der Maßgabe, nur so lasse sich die angestrebte substanzielle Aufwertung der Berufe erreichen? Der heilige Geist oder die Führungsebene der Gewerkschaft? Wobei man an dieser Stelle der Vollständigkeit halber anmerken muss, dass es neben Verdi auch noch die GEW gibt, die ebenfalls gestreikt hat – und die offensichtliche Nicht-Synchronisation des gewerkschaftlichen Vorgehens wäre ein eigenes Thema.

Wenn man in einen unbefristeten Streik geht, dann muss man doch eine klare Vorstellung haben, wie und vor allem womit mindestens man da wieder rauskommen will. Es handelt sich um die schärfste Waffe der Gewerkschaften im Arbeitskampf und man sollte diese auch so nur verwenden. Die gleiche offensichtliche Nicht-Strategie bei der Post und das gleiche fatale Ergebnis – eine Niederlage.
Wie auch immer die Sache heute ausgeht – unabhängig davon sind die Auswirkungen für die gewerkschaftliche Sache desaströs. Wenn man – wie es die Spitze der Organisation will – dem Schlichterspruch zustimmt, dann werden sich viele Aktive enttäuscht abwenden und sicher werden auch viele, die während des Streiks eingetreten sind, die Gewerkschaft wieder verlassen. Auf der anderen Seite wird eine Wiederaufnahme des Arbeitskampfes tatsächlich sehr schwierig bis unmöglich sein, nachdem man die Bewegung, die sich vor Ort im Streik entfaltet hat, abrupt ab- bzw. ausgebremst hat durch die mehrwöchige Abkühlphase über die Mitgliederbefragung, die natürlich auch deshalb so lange angelegt war, um die Leute am Ende dann doch wieder auf Linie zu bekommen.

Was folgt daraus? Zum einen sicherlich die Notwendigkeit einer gewerkschaftsinternen offenen und kritischen Analyse der offensichtlichen Fehler in den vergangenen Monaten. Zum anderen – auch wenn das jetzt sicher manche nicht gerne hören möchten – sollte sich jede echte politische Führungskraft immer fragen, wann es an der Zeit ist, Verantwortung für schlechte Ergebnisse und Niederlagen zu übernehmen. Allerdings beabsichtigt Frank Bisirske, auf dem demnächst anstehenden Gewerkschaftstag von Verdi erneut als Vorsitzender zu kandidieren und sich wählen zu lassen für eine weitere Amtszeit. Unabhängig von der hier nur am Rande angemerkten Tatsache, dass er dann das Renteneintrittsalter, für das Verdi ansonsten so vehement kämpft, überschreiten wird bei einer Wiederwahl – man muss schon die Frage stellen, warum nicht wenigstens einmal in Betracht gezogen wird, dass es nach zwei derart schlechten Ergebnissen von Arbeitskämpfen gute Gründe geben könnte, den Vorsitzenden dahin zu schicken, wohin viele Arbeitnehmer gerne möchten: in den Ruhestand.

Nachtrag: Mittlerweile sind die Abstimmungsergebnisse der befragten Mitglieder der beiden Gewerkschaften veröffentlicht worden: Ver.di-Basis lehnt Schlichterspruch ab: »Insgesamt lehnten 69,13 Prozent der Ver.di-Mitglieder im Sozial- und Erziehungsdienst den Schlichterspruch ab« und von der GEW wird gemeldet: Mitgliederbefragung abgeschlossen: Enttäuschung, Wut und Realismus: »31,2 Prozent der befragten GEW-Mitglieder wollen den Schlichterspruch annehmen, 68,8 Prozent sprechen sich dagegen aus.«

Interessant in diesem Zusammenhang der Hinweis auf das Dilemma mit den an sich sehr hohen Ablehnungswerten seitens der GEW-Mitglieder in der Pressemitteilung der Gewerkschaft: »Das von der Satzung geforderte Quorum für eine Urabstimmung – mindestens 75 Prozent müssen für den Streik stimmen – wurde klar verfehlt. Gleichzeitig lehnt eine deutliche Mehrheit der Abstimmenden das Verhandlungsergebnis ab. Jetzt müssen die GEW-Gremien das Ergebnis politisch bewerten und das weitere Vorgehen beraten.« Anders ausgedrückt: Der erforderliche hohe Anteilswert von 75 Prozent für einen Streik wurde nicht erreicht, auf der anderen Seite einen Tarifabschluss auf der Basis von fast 70 Prozent Ablehnung? Es wird spannend bleiben, wie die beiden Gewerkschaften mit dieser Gemengelage umgehen werden.

Wenn man irgendwo reingeht, sollte man vorher wissen, wie man wieder rauskommt. Das Schlichtungsergebnis im Tarifstreit der Sozial- und Erziehungsdienste – ein echtes Dilemma für die Gewerkschaften

Auch wenn es mit Blick auf die Sozial- und Erziehungsdienste unangebracht erscheint, sei dieser Beitrag dennoch mit einer der zentralen strategischen Weisheiten aus dem Militärwesen eröffnet. Wenn man irgendwo reingeht, sollte man vorher wissen, wie man wieder rauskommt. Was passieren kann, wenn man sich daran nicht hält, mussten wir gerade in der jüngeren Vergangenheit an mehreren Stellen auf dieser Welt zu Kenntnis nehmen. Letztendlich trifft diese grundlegende strategische Weisheit auch und gerade auf Arbeitskämpfe zu, mit deren Hilfe ein bestimmtes Ziel erreicht werden soll und bei denen es sich nicht um irgendwelche Verzweiflungsaktionen handelt.  Man muss davon ausgehen, dass diese Überlegungen auch im Vorfeld des unbefristeten Streiks der Beschäftigten in den kommunalen Sozial- und Erziehungsdiensten, vor allem in den kommunalen Kindertageseinrichtungen, von den Gewerkschaften Verdi und die GEW angestellt und mit der notwendigen Sorgfalt abgewogen worden sind.

Dabei stellen sich von außen betrachtet zwei grundsätzliche Fragen: Ist die Streikbereitschaft der organisierten Beschäftigten, vor allem der Erzieherinnen in den Kitas, ausreichend vorhanden, um nicht nur einen Warnstreik von ein oder zwei Tagen durchzuführen, sondern eben in eine unbefristete Auseinandersetzung zu gehen, die erfahrungsgemäß eine ganz andere Qualität entfaltet, je länger sie andauert. Ich muss zugeben, dass ich genau an dieser Stelle im Vorfeld des Streiks erhebliche Fragezeichen gesetzt habe. Ich war mir nicht wirklich sicher, ob die Erzieherinnen zu einem größeren Arbeitskampf bereit und in der Lage wären. Aber gerne gebe ich zu, dass ich die Motivation und die dann auch tatsächlich erkennbare Streikleistung Beschäftigten unterschätzt habe. Hinzu kommt allerdings eine zweite grundsätzliche strategische Frage, über die man sich im Vorfeld einer solchen Aktion klar sein muss: Besteht eine realistische Chance, die Arbeitgeberseite durch den Arbeitskampf dermaßen unter Druck zu setzen, dass man die – sicher nicht alle – eigenen Forderungen in einem substanziellen Umfang wird durchsetzen können oder aber gibt es spezifische Bedingungen, die eine solche Wahrscheinlichkeit eher gegen Null gehen lassen, was dann erhebliche Auswirkungen hätte auf die Frage, ob man seine eigenen Leute in eine solche Schlacht führt, die mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit in einer Niederlage enden muss.

Und an dieser Stelle muss man darauf hinweisen, dass die Konstellation beim unbefristeten Streik der  kommunalen Sozial- und Erziehungsdienste in mehrfacher Hinsicht als überaus komplex zu charakterisieren ist, um das noch freundlich auszudrücken.  Denn es handelt sich beim aktuellen Tarifkonflikt nicht um eine „klassische“ Tarifauseinandersetzung, in der um mehr oder weniger Prozente gestritten wird. Denn der TVöD – Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD – SuE) in seiner bestehenden Form läuft noch bis zum 29.02.2016. Anders ausgedrückt: Im Frühjahr des kommenden Jahres wird es erneut normale Tarifverhandlungen über die Vergütung geben. Denn die Anhebung um +2,4 Prozent zum 01.03.2015 ist die zweite Stufe des Abschlusses der Tarifrunde 2014, die eine Entgelterhöhung in 2 Stufen gebracht hat: Zum 01.03.2014: + 3,0 Prozent mindestens aber 90 €. Und eine zweite Erhöhung, zum 01.03.2015, um + 2,4 Prozent. Im kommenden Jahr gibt es also die nächste Tarifrunde.

Hintergrundinformation zum TVöD – SUE: Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) gilt seit dem 1. Oktober 2005 für alle Beschäftigten beim Bund und bei den Kommunen. Er hat den bis dahin geltenden BAT abgelöst. Im Juli 2009 haben sich die Gewerkschaften und die kommunalen Arbeitgeber nach einer langwierigen Tarifauseinandersetzug mit ersten größeren Arbeitskampfaktionen darauf geeinigt,  für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst eine neue Entgeltordnung und eine eigene Entgelttabelle zu schaffen. Darüber hinaus wurden Vereinbarungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung getroffen.

Offensichtlich geht es beim aktuellen Streit um etwas anderes. Die Gewerkschaften belegen das, worum es hier geht, mit dem Begriff und zugleich dem Ziel „Aufwerten“. Die Beschäftigten sollen besser vergütet werden, aber nicht durch „normale“ prozentuale Anhebungen dessen, was sie im bestehenden System verdienen, sondern durch eine Anhebung der Eingruppierung der Beschäftigten. Wenn also eine Erzieherin derzeit in der Entgeltgruppe S 6 eingruppiert ist, dann soll sie – so der Ansatz der Forderung – in Zukunft mehrere Gruppen höher gehoben werden. Beim „Aufwerten“ geht es also zum einen um eine höhere Eingruppierung der Fachkräfte wie auch um eine Anpassung und Modernisierung der Tätigkeitsmerkmale, die den einzelnen Gruppen zugeordnet sind und die angesichts der rasanten Entwicklung und Veränderung der pädagogischen Arbeit nicht mehr zeitgemäß sind.

Zugleich haben nicht nur die Beschäftigten in den kommunalen Kindertageseinrichtungen gestreikt, sondern auch beispielsweise Sozialarbeiter aus den Jugendämtern oder Fachkräfte aus den Einrichtungen der Behindertenhilfe – aber davon hat die Öffentlichkeit so gut wie gar nichts mitbekommen, wenn, dann wurde immer über den „Kita-Streik“ gesprochen und berichtet.

Grundsätzlich gab und gibt es in der breiten Öffentlichkeit ein großes Verständnis für die Forderung, dass gerade die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen besser gestellt werden sollten. Das ist sicherlich auch ein Ergebnis der Diskussion in den zurückliegenden Jahren über den Ausbau der Kindertagesbetreuung, vor allem für die Kinder unter drei Jahren. Außerdem ist es immer deutlicher geworden, welche veränderte Bedeutung den Kindertageseinrichtungen eben nicht nur als Betreuungseinrichtungen, sondern auch als eine wichtige Städte der Erziehung und Bildung der Kinder in einem überaus sensiblen Altersrahmen zukommt. Also insgesamt eine so gesehen ganz gute Voraussetzung für die Durchsetzung einer realen Aufwertung, also eine, die sich in der Eingruppierung niederschlagen müsste.

Aber schon ein erster Blick auf die Gegenseite kann verdeutlichen, dass wir es hiermit eine überaus schwierigen Gefechtslage zu tun haben. Es handelt sich bei den kommunalen Arbeitgebern eben nicht um „normale“ Unternehmen, die bei einem Streit ihrer Beschäftigten sofort und unmittelbar von den Folgen betroffen wären in Form von Produktions- und damit Einnahmeausfällen. Wenn beispielsweise die IG-Metall die großen Automobilhersteller bestreiken würde, dann würden Tag für Tag Schäden in Millionenhöhe für das Unternehmen entstehen und damit hätte die Gewerkschaft natürlich ein enormes Druckpotenzial gegenüber dem Arbeitgeber.

Bei den kommunalen Arbeitgeber im Bereich der Kindertageseinrichtungen sieht es hingegen völlig anders aus. Man kann es sogar zuspitzen: Wenn die Kitas bestreikt werden, dann hat die Kommune keinen monetären Verlust zu beklagen, sondern – wie in vielen Kommunen auch beobachtet werden muss – man spart sogar Geld, da man während des Streiks keine Personalausgaben für die streikenden Erzieherinnen hat. Das ist ein strukturelles, ein systematisches Problem, wenn wir über Streiks in personenbezogenen Dienstleistungsbereichen reden, die nicht so aufgestellt sind wie „normale“ Unternehmen. In der gleichen Dilemma-Situation befindet sich übrigens auch die Pflege. Die Gewerkschaften Verdi und GEW haben also nicht die kommunalen Arbeitgeber direkt bestreiten können, sondern gleichsam deren „Kunden“, also die Eltern und ihre Kinder. Letztendlich muss man angesichts dieser Konstellation darauf hoffen, dass der Druck, der auf der „Kundenseite“ aufgebaut wird, gleichsam über Bande gespielt an den kommunalen Arbeitgeber weitergereicht wird. Es ist müßig, dieser Stelle darüber zu diskutieren, warum es so war und ob es anders hätte sein können: Aber man muss zur Kenntnis nehmen, dass in den Wochen des unbefristeten Streiks der Erzieherinnen es nicht gelungen ist, die Wut und die zunehmende Verzweiflung der betroffenen Eltern  gegen die kommunalen Arbeitgeber zu richten, sondern die Berichterstattung und damit auch große Teile der öffentlichen Wahrnehmung verengten die Perspektive auf eine angebliche „Schuld“ der streikenden Fachkräfte in den Einrichtungen.

In den ersten Wochen des Arbeitskampfes kam von Seiten der Arbeitgeber – nichts. Sie sind einfach auf Tauchstation gegangen und haben die Entwicklung laufen lassen. Dafür gibt es sicherlich unterschiedliche Gründe. Zum einen konnten sie sich darauf verlassen, dass die Medienmaschinerie ab einem bestimmten Zeitpunkt, also dann, wenn die überaus schmerzhaften Folgen eines lang andauernden Streiks für Eltern sichtbar werden, mit vollem Einsatz über die Folgen für die betroffenen Eltern berichten wird und die Stimmung zu kippen droht. Darüber hinaus gibt es aber auch strukturelle Gründe, dass die Kommunen mit einem Totstell-Reflex reagiert haben.
Dazu gehört zum einen die Tatsache, dass die Kommunen jede Verbesserung hinsichtlich der Vergütung der Fachkräfte in den kommunalen Kindertageseinrichtungen (sowie den anderen Einrichtungen, die aber kaum Beachtung finden) sofort und unmittelbar in ihren Haushalten zu spüren bekommen denn aufgrund der spezifischen Finanzierungsstrukturen im System der Kindertagesbetreuung sind die Kommunen nun mal der Hauptkostenträger in diesem Bereich. Das an sich ist schon ein schweres Argument, sich die Forderung zu verweigern.

Hinzu kommt allerdings ein weiterer Tatbestand: Wie gesagt, es geht bei diesem Tarifkonflikt nicht um eine „normale“ Erhöhung der Tarife, sondern um eine neue Systematik der Eingruppierung im Sinne einer von den Gewerkschaften angestrebten Höhergruppierung der Beschäftigten. Den Kommunen war und ist klar, dass wenn sie den Erzieherinnen und dem anderen Personal in den Kindertageseinrichtungen mit einer entsprechenden Aufwertung entgegenkommen würden, dass dann das gesamte Tarifgefüge im kommunalen Dienst ins Rutschen kommen könnte bzw. wird. Denn natürlich würden die anderen Beschäftigtengruppen dies zum Anlass nehmen, ebenfalls eine entsprechende höhere Bewertung ihrer Tätigkeiten zu verlangen.

Für die Gewerkschaften erschwerend kommt der Tatbestand hinzu, dass sich der Ausstand ausschließlich auf die kommunalen Kindertageseinrichtungen beziehen kann, diese aber nur noch eine Minderheit der Kita-Plätze überhaupt anbieten, denn der größte Teil befindet sich in Hand der so genannten freien Träger, vor allem bei den kirchlichen Trägern. Und die Beschäftigten dort unterliegen einem Streikverbot, d.h., auch wenn sie wollten, können sie gar nicht in einen Arbeitskampf gehen.

Insofern – und darauf habe ich frühzeitig und immer wieder hingewiesen – kann und wird es eine im Sinne der Beschäftigten substantiell positive Lösung dieses Problems nur geben können, wenn die Finanzierungsfrage angegangen und gelöst wird, also die derzeit gegebene völlig verzerrte Kosten-Nutzen-Verteilung vom Kopf auf die Füße gestellt wird, in dem der Bund endlich in umfängliche Art und Weise in die Regelfinanzierung der Kindertageseinrichtungen (und der Kindertagespflege) eingebunden wird. Nur dann bekommen die Kommunen die notwendigen finanziellen Freiheitsgrade, um zum einen die Vergütung der pädagogischen Fachkräfte erkennbar anzuheben und gleichzeitig auch die mindestens, wenn nicht noch deutlich wichtigere Aufgabe einer Verbesserung der Personalschlüssel anzugehen.

Vor diesem Hintergrund musste es so kommen, wie es gekommen ist. Der Streik wurde ausgesetzt, um in ein Schlichtungsverfahren einzusteigen. Und die Schlichter haben eine Empfehlung abgegeben, die – auch wenn man sich etwas anderes wünschen würde – eine mehr als schwere Kost für das Gewerkschaftslager darstellt. Die angestrebte systematische Aufwertung wird nicht stattfinden, stattdessen gibt es eine Erhöhung der Geldbeträge in einem Korridor von 2 – 4,5 Prozent, aber in der bestehenden Vergütungsstruktur bzw. die überaus pragmatischen Schlichter schlagen vor, die etwas angehobenen Beträge in der Vergütungsgruppe S 6 einfach mit einem neuen Etikett zu versehen, auf dem jetzt S 8a steht, so dass man der geneigten Öffentlichkeit eine „Aufwertung“ symbolhaft verkaufen kann.

Ds wird auch an anderer Stelle kritisch gesehen. In einem Kommentar schreibt Detlef Esslinger unter der mehr als deutlichen Überschrift Ruhigstellung für die Alten – kaum Verbesserungen für die Jungen: »Der Schlichterspruch ist schwach; eine Perspektive für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst fehlt nach wie vor.« Und weiter:

»Man muss sich nur mal anschauen, was das Ergebnis der Schlichtung ist. Bei den Kinderpflegern: Die Jüngsten bekommen 61 Euro mehr, die Ältesten jedoch 110 Euro. Bei den Erzieherinnen: 55 Euro mehr für die Jüngsten, doch 161 Euro mehr für die Ältesten. Ach je. Auch bei Tarifkonflikten gibt es offensichtlich einen Unterschied zwischen den Argumenten, mit denen die Öffentlichkeit gewonnen werden soll – und jenen, die am Ende wirklich zählen. Wäre tatsächlich die leichtere Rekrutierung von Nachwuchs das Kernanliegen von Verdi und Co., hätten die Gewerkschaften besonders auf Verbesserungen für die Jüngeren bestanden. Wäre es ihnen um die Qualifizierung des Personals für neue Aufgaben gegangen, hätten sie eine Verknüpfung von höherer Bezahlung und Teilnahme an Fortbildung angestrebt …  So endet dieser Konflikt mit einer Ruhigstellung: nämlich derjenigen älteren Aktivisten, die das Gros der Mitglieder, also auch der Streikenden stellen.«

Nun muss man allerdings einschränkend anmerken, dass es sich bislang nur um eine Empfehlung der Schlichter handelt, die von beiden Seiten angenommen und entsprechend vertraglich umgesetzt werden muss. Und es ist klar, dass die Kröte, die die Gewerkschaft zeitlicher schlucken muss, für nicht wenige Mitglieder zu groß ist. Insofern besteht ein erheblicher Diskussionsbedarf innerhalb der Gewerkschaften, ob man diesen Schlichtungsspruch akzeptieren soll. Aus Sicht der Führungsebene beider Gewerkschaften besteht daran aber gar kein Zweifel mehr, man muss seine Bodentruppen jetzt nur in diese Richtung bewegen. Denn eine Ablehnung würde bedeuten, dass man erneut in den Arbeitskampf ziehen müsste, und ganz offensichtlich hat die Führungsebene kalte Füße bekommen, was die Zielerreichungswahrscheinlichkeit in diesem Konflikt angeht.

Auch wenn es immer so schön heißt, dass man hinterher schlauer ist, muss an dieser Stelle doch der Hinweis darauf gegeben werden, dass man angesichts der beschriebenen überaus schwierigen Konstellationen bereits vorher zu der Erkenntnis hätte kommen können, dass man sich diesen Arbeitskampf wirklich mehrmals überlegen sollte.

Bei der Streikdelegiertenversammlung der Gewerkschaft Verdi hat es erwartbar viel Unmut und wohl auch Ablehnung gegeben. Die Reaktion darauf ist organisationspolitisch rational: Man lässt jetzt alle abstimmen und damit die sich mit der Sache vertraut machen können, wird jetzt erst einmal vier Wochen diskutiert und abgestimmt. Und dann muss man wissen, dass für eine Annahme des Schlichtungsergebnisses eine Zustimmung von 25 Prozent ausreichen würde.

Ein Bestandteil des Schlichterspruchs ist besonders perfide für die Gewerkschaften: Gemeint ist hier die vorgesehene Laufzeit von fünf langen Jahren. In dieser Zeit würde dann also an der Front der Eingruppierungssystematik Ruhe herrschen. Und wenn man ganz schlecht drauf ist, dann kann man hinsichtlich der im Schlichtungsspruch enthaltenden Erhöhungen der Tarife (die allerdings nicht für alle Beschäftigtengruppen, sondern nur für einige) auch dadurch weiter relativieren, dass man ein Szenario an die Wand wirft, das so aussieht:  Im nächsten Frühjahr, wenn die nächste normale Tarifrunde ansteht, werden die kommunalen Arbeitgeber versuchen, einen Teil der jetzigen Erhöhungen durch eine entsprechende Dämpfung bei der dann zugestandenen Erhöhung  für alle kommunal Beschäftigten wieder zurückzuholen. Aber das ist natürlich nur ein Szenario.