In den zurückliegenden Jahren wurde – auch in diesem Blog – immer wieder aus den Tiefen und zuweilen Untiefen des ganz besonderen kirchlichen Arbeitsrechts berichtet. Und die meisten Beobachter werden in Erinnerung behalten haben, dass es dabei oftmals um von kirchlichen Ordnungsvorstellungen abweichende Verhaltensweisen ging, wie beispielsweise eine Scheidung oder ein Kirchenaustritt oder sonstige „Verstöße“ gegen die jeweiligen Regelwerke, deren mehr oder minder genaue Befolgung von den „Dienstnehmern“ erwartet und nachgehalten wurde.