Geburtenrate auf dem Höchststand seit der Wiedervereinigung! Fruchtbare Familienpolitik! Ist das wirklich so? Ein Blick auf die Daten zu den demografischen Jubelmeldungen

Das springt ins Auge: Geburtenrate erreicht Höchststand seit 1990, berichtet beispielsweise „Spiegel Online“: »Die Menschen in Deutschland bekommen wieder mehr Kinder: Jede Frau im gebärfähigen Alter wird laut den Zahlen aus dem Jahr 2014 statistisch gesehen Mutter von 1,47 Kindern.« Und sogleich werden Mutmaßungen angestellt, wie man das erklären kann: Fruchtbarer Wandel, so hat Karl Doemens seinen Artikel überschrieben: »Die Zahl der Neugeborenen hierzulande steigt: 2015 ist das Jahr mit der höchsten Geburtenrate in Deutschland seit 1990. Die Gründe sind vielfältig, liegen aber vor allem in der Familienpolitik.« Woher er das weiß? Das geht nicht wirklich hervor aus seinem Artikel. Er übernimmt hier gleichsam die offizielle Interpretation: „Die Familienpolitik hat einen positiven Einfluss auf die Geburtenrate“, so wird die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) in dem Artikel zitiert. »Fachleute nennen das Elterngeld, den Ausbau der Kinderbetreuung und den Bewusstseinswandel bei manchem Arbeitgeber als mögliche Gründe«, so Doemens.

Aber ist das wirklich so? Haben wir tatsächlich die höchste Geburtenrate seit der Wiedervereinigung? Oder ist es wie so oft im Leben etwas komplizierter?

Ausgangspunkt der Meldungen ist eine wie immer trocken daherkommende Verlautbarung aus dem Statistischen Bundesamt: Anstieg der Geburten­ziffer 2014 auf 1,47 Kinder je Frau. Frohe demografische Kunde erreicht uns mithin aus Wiesbaden:

»Die zusammengefasste Geburtenziffer des Jahres 2014 betrug in Deutschland 1,47 Kinder je Frau. Das ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) der höchste bisher gemessene Wert im vereinigten Deutschland. Die Geburtenziffer ist zum dritten Mal in Folge gestiegen … Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit haben 2014 durchschnittlich 1,42 Kinder je Frau zur Welt gebracht, im Jahr 2013 waren es 1,37 Kinder je Frau gewesen. Auch bei Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit war die Geburtenziffer mit 1,86 Kindern je Frau höher als im Vorjahr (1,80). Die Geburtenziffer nahm 2014 in allen Bundesländern zu. In den ostdeutschen Bundesländern war sie mit 1,54 Kindern je Frau höher als im Westen Deutschlands (1,47). Das Land mit der höchsten zusammengefassten Geburtenziffer war Sachsen mit 1,57 Kindern je Frau. Die niedrigste Geburtenziffer hatte das Saarland (1,35). Besonders stark nahm die Geburtenhäufigkeit bei den Frauen der Jahrgänge 1976 bis 1985 zu, die 2014 zwischen 29 und 38 Jahre alt waren. Diese Frauen hatten im jüngeren gebärfähigen Alter deutlich weniger Kinder zur Welt gebracht als Frauen der älteren Jahrgänge. Ihre bisher aufgeschobenen Kinderwünsche realisieren sie nun verstärkt im höheren gebärfähigen Alter.«

Offensichtlich werden wieder mehr Kinder auf die Welt gebracht, wie die Abbildung mit der Geburtenentwicklung in Deutschland in den Jahren 1946 bis 2014 verdeutlichen kann. Dazu Karl Doemens in seinem Artikel: »Nach zwei Jahrzehnten mit niedrigen Geburtenraten kündigt sich in Deutschland eine Trendwende an: Zum dritten Mal in Folge haben Frauen in Deutschland im vergangenen Jahr mehr Kinder zur Welt gebracht als im Vorjahr.«

Und auch wenn das naheliegend ist – die Auswirkungen der enormen Zuwanderung in diesem Jahr auf die Geburtenzahl sind noch gar nicht in den vorliegenden Daten erkennbar, dass müsste sich dann in den kommenden Jahren zeigen. Aber ist die Aussage, dass „die“ Geburtenrate ein Höchststand seit der Wiedervereinigung erreicht hat, wirklich richtig?

Wie immer kommt es darauf an, was man denn genau meint. Geht es um die „zusammengefasste Geburtenziffer“, wie das die Statistiker nennen? Die erläutert uns das Statistische Bundesamt:

»Die zusammengefasste Geburtenziffer wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekommen würde, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49 Jahren im jeweils betrachteten Jahr.«

Also handelt es sich bei der im Mittelpunkt der Berichterstattung stehenden zusammengefassten Geburtenziffer um eine Querschnittsbetrachtung des Geburtenverhaltens aller Frauen zwischen 15 und 49 Jahren in einem bestimmten Jahr.

Nun gibt es eine zweite Geburtenrate – die endgültige Kinderzahl je Frau. Die sich natürlich logischerweise nicht für 15-, 30- oder 40-jährige Frauen ermittelt lässt, sondern erst dann, wenn die „fertile Phase“ abgeschlossen ist, mithin also im bestehenden Abgrenzungssystem jenseits des 49. Lebensjahres.

Dazu schreiben die Bundesstatistiker:
»Im Jahr 2014 erreichten die Frauen des Jahrgangs 1965 das Alter von 49 Jahren. Sie brachten im Laufe ihres Lebens durchschnittlich 1,55 Kinder zur Welt. Seit der deutschen Vereinigung sank diese sogenannte endgültige Kinderzahl je Frau um 19 %: Die Frauen des Jahrgangs 1941, die im Jahr 1990 das Alter von 49 Jahren erreicht hatten, brachten noch 1,92 Kinder zur Welt.«

Da nun also ist gar nichts mit Höchststand „der“ Geburtenrate seit der Wiedervereinigung zu erkennen. Die endgültige durchschnittliche Kinderzahl der Frauen ist weiter auf dem Sinkflug. Das muss bei den Jahrgängen, die danach kommen, nicht der Fall sein. Aber das wissen wir derzeit schlichtweg nicht.

Und wir wissen auch nicht gesichert, ob und wenn ja, in welchem Umfang die familienpolitischen Veränderungen der letzten Jahre – Stichworte wie Elterngeld und Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr seit 2013 mögen hier genügen – wirklich einen entscheidenden oder wenigstens einen erheblichen Einfluss haben (bzw. hatten) auf die Entscheidung für (oder gegen) ein Kind oder mehrere Kinder. Insofern ist es „mutig“, wenn aus dem Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) die neuen Zahlen so interpretiert werden: Man könne eine „spannende Entwicklung“ beobachten, »die nach über 40 Jahren stagnierender Geburtenraten auf niedrigem Niveau eine Trendwende für die Fertilitätsentwicklung in Deutschland anzeigen könnte.« Das alles noch im Konjunktiv. Und dann aber mit Verve: »Verantwortlich dafür seien in erster Linie vor allem familienpolitische Maßnahmen wie etwa Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.«

Warum nicht beispielsweise die gute wirtschaftliche Entwicklung in den vergangenen Jahren seit der Finanz- und Weltwirtschaftskrise, die damit verbundene rückläufige  Arbeitslosigkeit? Könnte es nicht sein, dass diese Faktoren einen stärkeren Einfluss hatten auf die höchst komplexe Entscheidungssituation, die zu einem Kind führt? Woher wissen die Mitarbeiter des BiB, dass es in erster Linie die familienpolitischen Maßnahmen waren, die hier gewirkt haben? Die Forschungslage dazu ist – vorsichtig formuliert – keineswegs eindeutig. Vielleicht ist hier der durchaus verständliche Wunsch der politisch Verantwortlichen nach einer solchen Erklärung Vater der Interpretation. Es wäre ja schön, wenn die familienpolitischen Maßnahmen so wirken, aber sicher sein können wir uns darüber derzeit eben nicht.

Immer mehr davon. Der Bedarf an zusätzlichen Pflegeheimplätzen in den Bundesländern. Ein weiterer Blick in die Pflegeinfrastruktur-Glaskugel

Viele sind mittlerweile abgestumpft angesichts der seit Jahren immer wieder vorgetragenen Prognosen, Vorausberechnungen bzw. – seien wir ehrlich – Schätzungen hinsichtlich der steigenden Zahl an pflegebedürftigen Menschen und damit verbunden die Auseinandersetzung mit der Frage, wer die denn wo pflegen soll, kann und wird. Auf der anderen Seite sind solche Zahlen überaus wichtig für die Sozialplanung, denn hier muss man die Frage beantworten, wie viele ambulante Pflegedienste und wie viele stationäre Einrichtungen brauchen wird denn in den vor uns liegenden Jahren und wo brauchen wir welches Personal und das dann auch noch verbunden mit der Frage, was denn die Betroffenen eigentlich wollen. Man kann das nachvollziehbarerweise nicht einfach aus dem Ärmel schütteln, wenn sich ein bestimmter Bedarf bereits zeigt. Auf der anderen Seite gibt es bei nicht wenigen eine gewisse Wahrnehmungsfrustration, denn wie oft wurden die Prognosen und ihre Spielarten von der Wirklichkeit wenn nicht widerlegt, so doch deutlich über- oder untertroffen. Das nun ist ein grundsätzliches Problem aller Vorhersagen und die beiden wichtigsten Fehlerquellen, die sich nie ganz vermeiden lassen, sind zum einen Abweichungen aufgrund tatsächlicher anders als angenommen eingetretener Entwicklungen (man denke hier nur an den seit einigen Jahren beobachtbaren Anstieg der Zuwanderung, der so nicht erwartet worden ist, was natürlich erhebliche Auswirkungen hat auf die Vorausberechnung der demografischen Entwicklung) und zum anderen können es die Annahmen selbst sein, die sich rückblickend als falsch herausgestellt haben nicht (nur) hinsichtlich der Größenordnung, sondern des Vorzeichens.

In diesem Beitrag soll es um Pflegeheimplätze gehen. Deshalb aus diesem Bereich ein Beispiel aus der zurückliegenden Zeit. Schon seit Jahren wird mit expliziter Bezugnahme auf die demografische Entwicklung und den Anstieg der Zahl der älteren, pflegebedürftigen Menschen darauf hingewiesen, dass notwendigerweise der Bedarf an Pflege und darunter einen stationäre Altenpflege ansteigen wird. Von interessierter Seite wurde diese Vorhersage dafür benutzt, Investoren zu überzeugen, ihr Geld in den Neubau von Altenheimen und die Schaffung von Pflegeheimplätzen zu investieren. Nach allen vorliegenden Vorhersagen müsste das ein sicheres Investment sein. Das hat nun aber unter anderem auch dazu geführt, dass in nicht wenigen Regionen, vor allem in den Städten, mittlerweile ein Überangebot an Pflegeheimplätzen existiert. Eine Erklärung dafür ist die Tatsache, dass der angenommene Bedarf an stationärer Pflegeversorgung eben nicht so eingetreten ist, sondern parallel lief eine Entwicklung, die man beschreiben kann mit den Worten: Solange wie möglich zuhause bleiben und erst, wenn es absolut nicht mehr geht hinsichtlich der Pflegeintensität, dann in ein Pflegeheim wechseln. Das hat dazu geführt, dass das durchschnittliche Heimeintrittsalter in Deutschland deutlich angestiegen ist und in den meisten Heimen das früher durchaus vorhandene Drittel an weniger pflegeintensiven Bewohnern so gut wie weggebrochen ist. Das hat dann nicht nur ein quantitatives Überangebot auf dem Markt für Pflegeheimplätze zur Folge, sondern auch enorme qualitative Herausforderungen für die Menschen, die in solchen Heimen leben und die dort arbeiten (müssen). Für die Heimbetreiber ist das sicher in dem einen oder anderen Fall ein erhebliches Problem, hinter dieser Entwicklung steht allerdings letztendlich aus Sicht der Betroffenen offensichtlich eine positive Sache, denn die meisten Menschen haben den Wunsch, solange wie möglich in den eigenen vier Wänden bzw. im Kreis ihrer Familie verbleiben zu können.
Insofern ist mittlerweile eine gehörige Ernüchterung angesichts des Auseinanderlaufens von vorhergesagten und tatsächlichen Bedarf eingetreten.

Aus dem Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) kommt nun erneut ein Versuch, den Blick auf die Auswirkungen der angenommenen Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen auf die Pflegeinfrastruktur zu werfen – und dies dann differenziert nach den Bundesländern. Das Institut schreibt dazu in der Pressemitteilung Herausforderungen an die Pflegeinfrastruktur:

»2,6 Millionen Menschen waren 2013 in Deutschland pflegebedürftig, diese Zahl dürfte nach IW-Schätzungen bis zum Jahr 2030 um bis zu 828.000 steigen. Bundesweit müssen dafür bis zu 220.000 Plätze mehr in Pflegeheimen geschaffen werden. Die Bundesländer sind auf diesen Trend unterschiedlich vorbereitet: Nordrhein-Westfalen etwa muss fast 48.000 zusätzliche Pflegeplätze schaffen, in Bayern sind es knapp 23.000, in Baden-Württemberg 29.000. Einzig das Saarland müsste bei einer höheren Auslastung der bereits vorhandenen Pflegeheime kaum nachrüsten – hier fehlen nur etwa 1.000 Plätze.«

Die Studie im Original: Susanna Kochskämper und Jochen Pimpertz: Herausforderungen an die Pflegeinfrastruktur, in: IW-Trends Heft 3/2015, S. 59-75.

Die Abbildung am Anfang dieses Beitrags verdeutlicht für die einzelnen Bundesländer mit Blick auf die 2013 vorhandenen Pflegeheimplätze, was das für das Zieljahr 2030 an zusätzlichen Platzbedarfen bedeuten könnte, wenn man die Schätzergebnisse des IW zugrunde legt.

Auf der Basis dieser Daten hat Rainer Woratschka seinen Artikel so überschrieben: Berlin muss am stärksten zulegen: »Berlin sieht ganz schön alt aus. Bis zum Jahr 2030 braucht die Hauptstadt 14.000 zusätzliche Plätze in Pflegeheimen, haben Forscher errechnet. Das wäre die höchste Steigerungsquote bundesweit … In den nächsten 15 Jahren müssten die Pflegeheim-Kapazitäten in der Hauptstadt demnach um 38 Prozent steigen, wenn es bei dem derzeitigen stationären Versorgungsanteil bleibt.«
Aber warum ist der Anstieg in Berlin so besonders ausgeprägt, was die stationäre Versorgung der Pflegebedürftigen angeht? In anderen Bundesländern ist das doch deutlich geringer ausgeprägt. Ein Hinweis zur Auflösung dieser Fragestellung: »Von den 50- bis 64-Jährigen – also denen, die 2030 im Pflegealter sind – lebte in der Single-Hauptstadt Berlin im Jahr 2014 mehr als jeder Dritte allein. Und mehr als jede fünfte der 58- bis 67-jährigen Frauen hatte keine Kinder.« Was damit angedeutet werden soll: Auch wenn die einzelnen Betroffenen vielleicht etwas anderes wollen, sie werden gar nicht umhin kommen, professionelle Pflege in Heimen in Anspruch nehmen zu müssen, weil bei vielen von ihnen schlichtweg die Voraussetzungen für eine Kombination von ambulanter und Angehörigen-Pflege nicht gegeben ist.

Und hier sind wir bei einer wichtigen Annahme der neuen Studie angekommen, die sich abweichend von dem, was an anderer Stelle und vor allem in der Politik angenommen und auch gefördert wird, darstellt:

»Anders als die Bundesregierung gehen die Wissenschaftler nicht davon aus, dass Heimpflege zunehmend „out“ werden und der Anteil von ambulant erbrachter Pflege durch Angehörige oder Nachbarn in Zukunft merklich steigen könnte. Im Gegenteil: Bundesweit sei eher ein Trend zu mehr professioneller Pflege zu beobachten … Zu berücksichtigen seien zudem eine weiter steigende Erwerbstätigenquote von Frauen und die wachsende Zahl von Alleinstehenden und Kinderlosen,« so Woratschka in seinem Artikel.

Und beim IW selbst finden wir das dann so formuliert:

»Die Politik setzt derzeit auf mehr ambulante Pflege, insbesondere durch Angehörige und Ehrenamtliche. Realistisch ist das nicht, warnt IW-Forscher Jochen Pimpertz: „Bislang fehlen empirische Beweise dafür, dass die familiäre oder nachbarschaftliche Pflege steigt.“ Bundesweit gibt es eher einen Trend hin zu mehr professioneller Pflege. Zudem spielen gesellschaftliche Entwicklungen eine Rolle: Die Zahl der Single-Haushalte steigt, genau wie die Gruppe der Kinderlosen. Partner und Kinder fallen damit immer häufiger als potenzielle Pfleger weg. Auch ist nicht absehbar, wie sich die steigende Erwerbstätigkeit von Frauen auf die Pflegebereitschaft auswirkt. Bislang übernehmen vor allem Töchter, Schwestern und Schwiegertöchter die Pflege, was sich allein rein zeitlich meist nicht mit einem Job vereinbaren lässt.«

Natürlich bewegen wir uns hier in einem Kernbereich der angesprochenen Grundproblematik von Annahmen, die man den Abschätzungen zugrunde legt. Der wichtigste Impuls der IW-Studie ist die abweichende Positionierung vom derzeit vorherrschenden Mainstream, dass es immer mehr ambulant und tendenziell weniger stationär geben wird. Diese Entwicklungsrichtung, die man – wie bereits angedeutet – für die Vergangenheit durchaus beobachten konnte, die aber sehr stark beeinflusst wurde durch eine grundsätzliche Verschiebung der pflegeheimrelevanten Grundgesamtheit im Sinne einer deutlichen Erhöhung des durchschnittlichen Heimeintrittsalters und der parallel abgelaufenen Ausweitung der ambulanten Angebote, würde sich also nach den Einwänden des IW so nicht fortschreiben lassen.

Vielleicht liegt die „Wahrheit“ wie so oft in der Mitte und wir werden eine Gleichzeitigkeit erleben – also beide Sektoren müssen ausgebaut werden.

Aber es gibt mit Blick auf den Bedarf an Pflegeheimplätzen noch einen weiteren Punkt, den man anmerken muss und der verdeutlichen kann, dass selbst die veröffentlichten Schätzungen des IW hinsichtlich der notwendigen Investitionen in die stationäre Pflegeinfrastruktur noch als Untergrenze zu verstehen sind. Das Institut spricht die Problematik, dass es ja nicht nur einen Zusatzbedarf geben kann aufgrund der steigenden Zahl an Pflegebedürftigen, sondern man korrekterweise immer auch den Ersatzbedarf die bestehende Infrastruktur einberechnen müsste, selbst an:

»Um den Bedarf an Pflegeheimplätzen künftig decken zu können, sind über den Aufbau zusätzlicher Kapazitäten hinaus auch bestandserhaltende Investitionen erforderlich. In welchem Umfang die bestehende Infrastruktur erneuert werden muss, lässt sich aber nicht zuverlässig schätzen, weil Daten über deren Zustand fehlen. Auf der Basis eines sehr einfachen Ansatzes ließe sich bei einer unterstellten Nutzungsdauer von 30 Jahren … und unter der Annahme, dass der aktuelle Bestand neuwertig ist und der Verzehr linear erfolgt, ein Reinvestitionsbedarf von etwa der Hälfte der bestehenden Infrastruktur bis zum Jahr 2030 ableiten. Diese überschlägige Rechnung lässt aber viele Fragen offen: zum Beispiel, ob Gebäude grundlegend erneuert werden müssen oder nur deren Ausstattung. Nicht zuletzt deshalb kommt eine Expertenbefragung zu der deutlich moderateren Einschätzung, dass bundesweit gut ein Drittel der Bestandskapazitäten den in der Branche üblichen Qualitätsanforderungen nicht mehr entspricht, wobei Pflegeheime in Ostdeutschland im Durchschnitt einen vergleichsweise guten Zustand aufweisen … Aufgrund der unbefriedigenden Datenlage wird deshalb auf eine Quantifizierung des Ersatzbedarfs verzichtet« (Kochskämper/Pimpertz 2015: 70).

Das muss man bei der Bewertung der Zahlen wissen, denn natürlich erhöht das den Investitionsbedarf (und zuvor den Planungsbedarf) erheblich, denn dieses Drittel verteilt sich, wie im Zitat bereits angedeutet, regional sehr unterschiedlich.

Wenn das IW schreibt, ausgehend von den 848.000 Pflegeheimplätzen müssten bundesweit bis zu 220.000 Plätze mehr in Pflegeheimen geschaffen werden, um den steigenden Bedarf zu decken (wobei der Zuwachs stetig erfolgt – bis 2030 müssen deutschlandweit zusätzlich jedes Jahr zwischen gut 10.000 und 13.000 Pflegeheimplätze in der Dauerpflege bereitgestellt werden), dann berücksichtigt das nicht, dass eine Angebotsverknappung im Bestand aufgrund politischer Entscheidungen weiteren Ausbaubedarf auslösen kann und wird, so beispielsweise die Tatsache, dass die in vielen älteren Heimen fehlenden Einzelzimmer in den kommenden Jahren geschaffen werden müssen, was auf alle Fälle die Kapazitäten begrenzen wird.

Natürlich kann und muss darüber gestritten werden, ob die Annahmen, von denen das IW ausgeht, plausibel sind. Hier werden sicherlich kritische Stimmen die Diskussion bereichern. Sollte aber die Prognose auch nur teilweise eintreten, was die Zunahme der Pflegeheimplätze und vor allem den Bedarf danach angeht, dann muss natürlich darauf hingewiesen werden, dass das ein weiteres Argument wäre für eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege, denn man braucht Menschen, die diesen pflegerischen Bedarf auch abdecken können. Und hier sind wir bereits heute mit allen Anzeichen eines veritablen Pflegenotstands konfrontiert. Denn nicht nur, aber auch daraus resultiert, dass sich die Arbeitsbedingungen in den Heimen in den vergangenen Jahren erheblich verschlechtert haben in dem Sinne, dass es – um mit den Worten des Heimkritikers Klaus Dörner zu sprechen – zu einer „Konzentration der Unerträglichkeit“ für beide Seiten, also die Bewohner und die dort Beschäftigten gekommen ist. Und leider müssen wir derzeit zur Kenntnis nehmen, wie schwer es offensichtlich ist, wie bereits bestehenden Personalprobleme in diesem wichtigen Bereich der nicht zu lösen, dann zumindest deutlich zu reduzieren.

Möglicherweise wird der in der neuen Studie des IW ausgewiesene Bedarf an Pflegeheimplätzen tatsächlich so ansteigen, wie dargestellt – aber es wird vielleicht zu wenige Menschen geben, die Plätze auch zum Leben erwecken können. Dazu allerdings müssten wir an dieser Stelle erneut in die Welt der immer strittigen und unsicheren Annahmen eintreten.

Von „heißer Liebe zum deutschen Volk“ zum „1.000 Euro Starterpaket für jedes neue Baby“. Neues Altes zur Familien- und Rentenpolitik

„Aus heißer Liebe zum deutschen Volk“ – so hieß es am 26. Juni 1945 im Berliner Gründungsaufruf der Christdemokraten. Deshalb feiert die CDU ab der kommenden Woche ihren 70. Geburtstag und in einer etwas eigenen Adaption an diese Gründungsaufforderung hat sich jetzt die Junge Union zu Wort gemeldet, die Jugendorganisation der Union, immerhin mit offiziell 117.000 Mitglieder eine ziemlich große Organisation. Passend in unsere Zeit der Individualisierung wie auch der alle Lebensbereiche durchdringenden Ökonomisierung will man jetzt offensichtlich das deutsche Volk von unten unterstützen und die „heiße Liebe zum Kinderzeugen“ anreizen. Mit einem – festhalten, jetzt wird es ganz heiß – „1.000 Euro-Starterpaket für jedes neue Baby“. Wie scharf ist das denn?

Aber die Jungunionisten erweisen der immer irgendwie mitlaufenden Vorstellung, dass junge Menschen eine Präferenz für radikale Vorstellungen haben und sich gegen „die Alten“ auflehnen wollen und müssen (was empirisch spätestens seit den Shell-Jugendstudien mehr als widerlegt ist, denn dort wurde dokumentiert, dass die meisten Jugendlichen ihre Eltern als Kumpel und nette Partner wahrnehmen, was sicher nicht die Abarbeitung an den Positionen der Eltern befördert), scheinbar, aber eben nur scheinbar ihre Referenz: Sie fordern eine – aufgepasst – „radikale Reform der Familien- und Rentenpolitik“. Robert Roßmann beschreibt diese in seinem Artikel Junge Union fordert Sonderabgabe für Kinderlose.

Der JU-Chef Paul Ziemiak hat dazu einen Forderungskatalog dazu vorgelegt, der sich – man ahnt es schon – an „der“ demografischen Entwicklung abarbeitet.

Zur Rentenpolitik: Die Junge Union fordert die sofortige Abschaffung der Rente mit 63 und der JU-Chef »fordert eine grundlegende Änderung des Rentensystems. „Es muss eine Verknüpfung zwischen Renteneintrittsalter und Lebenserwartung geben“, sagt Ziemiak. Wenn die Lebenserwartung steige, verlängere sich bisher auch die Bezugsdauer der Rente, ohne dass die Versicherten dafür höhere Beiträge eingezahlt hätten …  Die Junge Union wolle, dass zwei Drittel der zusätzlichen Lebenszeit angerechnet werden.«

Nur eine von vielen möglichen kritischen Anmerkungen zu dieser Forderung, die ja nicht wirklich von den jungen Unionisten kommt, sondern die haben copy und paste gemacht beim Institut der deutschen Wirtschaft, bei Professor Sinn und anderen bis hin zu einem Teil der „fünf Wirtschaftsweisen“, die genau so eine Regelung seit längerem einfordern. Hier an dieser Stelle nur der eine Hinweis: Die Forderung kommt für viele auf den ersten Blick so plausibel daher, denn das leuchtet doch ein: Wenn die Lebenserwartung weiter ansteigt und man länger Rente bezieht, dann kann man doch einen Teil der gewonnenen Lebenserwartung dafür einbringen, über Arbeit die Beiträge (und Steuern) zu erwirtschaften, die man braucht, um das zu finanzieren. Genau so argumentiert die Junge Union in Person ihres Vorsitzenden Paul Ziemiak: „Wenn beispielsweise die durchschnittliche Lebenswartung der Jahrgänge von 1985 bis 1990 um drei Monate steigt, muss das Renteneintrittsalter für diese Jahrgänge um zwei Monate steigen“, so wird er zitiert. Schon mal was vom Unterschied zwischen Durchschnitt und Streuung der Originalwerte gehört? Ein Durchschnittswert kann zuweilen mehr verschleiern als Information verdichten, vor allem, wenn die Ausgangswerte sehr stark streuen um den Durchschnittswert. Und genau hier haben wir ein Riesenproblem bei dem durchschnittlichen Anstieg der Lebenserwartung. Der geht nämlich so: Bei der oberen Hälfte ist der Anstieg nicht drei Monate, sondern vielleicht fünf oder sechs, ganz oben noch mehr. Aber in der unteren Hälfte sind es nicht drei, sondern zwei, ganz unten vielleicht nur ein Monat oder gar keiner. Wenn wir jetzt aber eine anscheinend plausibel daherkommende Regelbindung haben, nach dem Muster ausgehend vom Durchschnitt drei Monate mehr = 2 Monate mehr beim gesetzlichen Renteneintrittsalter, dann ist die relative Belastung oben viel geringer als unten und unten erweist sich aufgrund der Streuung der Werte eine solche Regelung als das, was sie wohl auch sein soll: Eine richtig harte Rentenkürzung, denn man darf nicht vergessen, dass das Erreichen der Regelaltersgrenze verbunden ist mit der Abschlagsregelung im Rentenrecht, also alle, die es nicht bis dahin schaffen, werden mit lebenslangen Abschlägen bei ihrer – dann auch noch zumeist an sich niedrigeren – Rente belastet.

Zur „Familienpolitik“: »Die JU verlangt außerdem die Umwandlung des Ehegattensplittings in ein Familiensplitting. „Wir wollen nicht nur eine Erhöhung der Freibeträge, sondern ein echtes Familiensplitting“, sagt Ziemiak. Die steuerliche Entlastung durch das Splitting solle sich also – anders als bisher – mit der Zahl der Kinder erhöhen.«

Nun gibt  es diese Debatte schon lange und es handelt sich hier ebenfalls um keinen neuen Ansatz, sondern erneut haben die jungen Leute einfach nur abgeschrieben – aus dem Wahlprogramm der eigenen Mutterpartei. Die hat das 2013 bei der Bundestagswahl in ihrem Programm drin stehen gehabt. Eine „radikale“ Erweiterung besteht wohl darin, dass man ein „echtes“ Familiensplitting“ fordert und nicht „nur“ eine Anhebung der Freibeträge. Hier nur einige wenige Aspekte aus der kritischen Auseinandersetzung allein schon mit dem Modell der höheren Freibeträge, die von Richard Ochmann und Katharina Wrohlich 2013 in ihrem Aufsatz Familiensplitting der CDU/CSU: Hohe Kosten bei geringer Entlastung für einkommensschwache Familien vorgetragen wurden. Familien mit geringen Einkommen werden unterdurchschnittlich bis gar nicht entlastet. Je höher das (zu versteuernde) Einkommen, desto größer ist die Entlastung, was der Mechanik des Steuersystems geschuldet ist. Logischerweise und nicht vermeidbar bedeutet das, dass wenn man die Freibetragslogik mit der Zahl der Kinder koppelt, dass dann in den oberen Haushaltseinkommen richtig viel ankommt für deren Kinder, während es unten sehr viel weniger bis gar nichts wäre. Die notwendigen finanziellen Ressourcen für eine solche steuerliche Entlastung wären enorm. Und Oschmann/Wrohlich weisen darauf hin: »Generell haben alle Splittingmodelle den gravierenden Nachteil, dass sie dem familienpolitischen Ziel der Vereinbarkeit von Beruf und Familie entgegenwirken.«

Aber die Jungunionisten fordern nicht nur, sondern wie es sich heutzutage gehört, man liefert den Hohepriestern der Religion von der „schwarzen Null“ und einem schuldenfreien Haushalt gleich auch schon das passende Opfer der Gegenfinanzierung der Geld kostenden Vorschläge. Und was schlägt die Junge Union hier vor – um das gleich scheinbar „familienpolitisch“ zu ummänteln?
»Kinderlose sollen eine Sonderabgabe in Höhe von einem Prozent des Bruttoeinkommens zahlen.«
Man hat die Stimmen schon im Ohr, die auf eine gruppenbezogene Diskriminierung hinweisen werden. Der JU-Chef hält dagegen: „Das wäre keine Benachteiligung, sondern nur ein Ausgleich“, so wird er zitiert. Ausgleich für was bitte? Die Argumentation von Ziemiak geht so: »Eltern hätten enorme Ausgaben, die Kinderlose nicht hätten. Wegen der Mehrwertsteuer auf diese höheren Ausgaben würden Eltern bisher auch steuerlich schlechter gestellt als Kinderlose.« Aber auch daran ist gar nichts Neues, denn bereits vor drei Jahren hatten Bundestagsabgeordnete aus der Union genau diese Forderung zur Diskussion gestellt: »Die Abgeordneten hatten vorgeschlagen, Kinderlose vom 25. Lebensjahr an mit einem Prozent ihres Einkommens zur Kasse zu bitten. Die Abgabe sollte nach der Anzahl der Kinder gestaffelt werden. Kinderlose müssten voll zahlen, Eltern mit einem Kind die Hälfte, Eltern mit mehreren Kindern nichts.«

Auch das hat sich nicht ohne Grund nicht durchgesetzt, der vielleicht am Anfang vorhandene Charme einer gewissen Logik, „die“ Kinderlosen zahlen mehr als die armen mit Kindern belasteten Familien schmilzt wie die Butter in der Sonne, wenn man berücksichtigt, dass „die“ Kinderlosen dann zusätzlich belastet werden sollen für den Ausgleich einer höheren Steuerbelastung der Familien, obgleich die doch in dem Modell der Union parallel massiv entlastet werden sollen über das Familiensplitting.

Abschließend sind wir wieder am Anfang angekommen, denn die Junge Union fordert »die Einführung eines „Starterpakets“ für Eltern. Sie sollen für jedes Kind, das geboren wird, 1000 Euro vom Staat als Erstausstattung erhalten.« Super. Aber mal ehrlich – unabhängig von der Tatsache, dass es viele einkommensschwache Familien gibt, für die 1.000 Euro bei der Geburt eines Kindes mehr als hilfreich sein könnte: Von einer Begrenzung des „Starterpakets“ auf die, die materiell wirklich in schwierigen Verhältnissen sind, liest man nichts. Das „Starterpakekt“ sollen alle bekommen, also auch die Haushalte, die nun wirklich nicht angewiesen sind auf diesen Betrag. Und davon gibt es Gott sei Dank immer noch sehr viele in unserem Land. Was soll das? Will man perspektivisch die Premium-Hersteller von Kinderwägen pampern über diesen Betrag, den die Eltern dann in ein noch hipperes Modell reinvestieren werden? Vielleicht ist das aber auch ein geniales Programm zur Stärkung der Binnennachfrage.

Halt – alle würden die 1.000 Euro bekommen? Es steht zu befürchten, dass das in einer Hinsicht wieder nicht gelten würde: Für die, die einen solchen Betrag am nötigsten hätten. Also die Eltern im Grundsicherungsbezug. Erinnern wir uns an dieser Stelle an das „Betreuungsgeld“, das von den Befürwortern ausdrücklich als eine Honorierung der elterlichen Erziehung- und Betreuungsleistung zu Hause herausgestellt wurde, deshalb würden auch alle in den Genuss dieser Leistung kommen, also einkommensabhängig. Und tatsächlich ist es auch so, dass auch sehr einkommensstarke Haushalte die 150 Euro überwiesen bekommen – alle, aber nicht die „Hartz IV-Eltern“, denn bei denen wird das Betreuungsgeld vollständig angerechnet auf ihren Anspruch auf SGB II-Leistungen, mithin verrechnet. Sie gehen leer aus. Es steht zu befürchten, dass der gleiche Mechanismus zuschlagen würde beim „Starterpaket“.

Ach, jede Gesellschaft hat die Jugend, die sie verdient, könnte man jetzt bilanzieren. Oder anders: Entweder mal richtig auf die Pauke hauen und was Großes fordern oder aber wenn man sich schon so klein macht, dass man passungsfähig zu werden hofft, dann muss man sich eben auch messen lassen an Sorgfältigkeit beim Denken und entsprechendem Tiefgang beim Verfassen von Forderungen. Aber vielleicht wollte man einfach auch nur mal wieder in die Medien.

Die demografische Entwicklung ist eine große Herausforderung. Aber sie taugt nicht wirklich als Schreckgespenst zur Rechtfertigung der sozialpolitischen Planierraupe. Wenn man ein wenig rechnet

Vor wenigen Tagen wurde die neueste Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht (Statistisches Bundesamt: Bevölkerung Deutschlands bis 2060). Ein mutiges Unterfangen, im Jahr 2015 bis zum Jahr 2060 den Blick zu weiten und für diesen Zeitpunkt Zahlen zu präsentieren – wobei die Statistiker immer wieder selbst darauf hinweisen, dass es sich um keine Prognosen handelt, sondern um Vorausberechnungen auf der Grundlage ganz bestimmter Annahmen, vor allem zur Geburtenrate, der Entwicklung der Lebenserwartung sowie des Wanderungssaldos, also der Bilanzierung der Zu- und Abwanderung. Wenn die getroffenen Annahmen nicht eintreten oder sich die wirklichen Werte anders entwickeln, dann bekommen wir ganz andere Ergebnisse. Darauf und auf die kritischen Anfragen an eine Vorausschau, die einen so langen Zeitraum abzubilden versucht, gerade aus Sicht der Überprüfung dessen, was zurückliegende Vorausberechnungen in den Raum gestellt haben und was aus ihnen geworden ist, habe ich in dem Beitrag Zwischen Unausweichlichkeit und Glasperlenspiel: Vorhersagen der demografischen Entwicklung im Spannungsfeld von Notwendigkeit und scheinbarer Gewissheit vom 26.04.2015 hingewiesen. Dass wir tendenziell weniger und vor allem im Durchschnitt eine deutlich ältere Gesellschaft werden, diese beiden großen Schneisen lassen sich durchaus ableiten aus den drei grundlegenden Bestimmungsfaktoren der Bevölkerungsentwicklung und da braucht man auch nichts herumzudeuteln.

Sehr wohl aber muss man die von vielen Medien sofort und gerne aufgegriffenen Schreckensszenarien als Ableitungen aus den tatsächlich bzw. unterstellten Folgen der demografischen Entwicklung in die Mangel nehmen – denn hier wird erneut „die“ Demografie als eine quasi naturgesetzliche Begründung herangezogen für den Einsatz der sozialpolitischen Planierraupe, da man sich das bisherige einfach „nicht mehr leisten“ könne bzw. weil man die „Jungen“ ansonsten in die Knechtschaft der Alten treibt. Dass es genau zu solchen Reaktionen kommt, habe ich bereits am 28.04.2015 in dem Beitrag Leider erwartbare Folgeschäden des schnellen Konsums der neuen Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes: „Nur die Rente mit 74 kann Deutschland noch helfen“ aufgegriffen und kritisiert. Aber für viele ist die Kraft des scheinbar Faktischen sehr stark – und da reichen dann oft nur einige wenige Zahlen, mit denen man verdeutlicht, dass die Entwicklung im Desaster enden müsse. Allerdings nur, wenn man dann aufhört zu rechnen. Sollte man aber nicht.

Und genau das leistet Johannes Steffen in seinem instruktiven Beitrag Schreckgespenst Demografie. Rente mit 74 und Kündigung des Generationenvertrages?, den man sich genauer anschauen sollte. Dies aus mehreren Gründen, zum einen, weil er nicht bei den gängigen Schreckenswerten die Relation zwischen Alten und (mehr oder weniger) Jungen betreffend stehenbleibt, sondern weiter rechnet. Zum anderen, weil er in seinen Berechnungen als einer der wenigen überhaupt neben der wie selbstverständlich auch für die Zukunft fortgeschriebenen Grenze für „die Alten“ bei 65 auch mit der neuen Altersgrenze von 67 rechnet, man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre keineswegs abgeschafft ist, sondern Schritt für Schritt scharf gestellt und voll für den Geburtsjahrgang 1964 – nicht zufälligerweise der geburtenstärkste Jahrgang in Deutschland – gelten wird.

Johannes Steffen hat sich nun die neuen Zahlen der 13. Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes angeschaut und mal konsequent weitergerechnet, er ist also nicht bei dem ersten Rechenschritt stehen geblieben, den man in vielen Artikeln noch finden kann Mit Blick auf das Zieljahr 2060 führt er am Anfang aus:

»Der Bevölkerungsrückgang geht einher mit einer Verschiebung des Altersaufbaus: Die Anzahl junger Menschen unter 20 Jahren sinkt von 14,7 Millionen auf nur noch 10,9 Millionen, die der Älteren ab 65 Jahren [ab 67 Jahren] aufwärts steigt von 16,8 [15,1] Millionen auf 22,3 [20,6] Millionen. Und schließlich sinkt die Anzahl der Personen im mittleren Alter von 20 bis unter 65 [67] Jahren von 49,3 [51,0] Millionen auf 34,3 [36,1] Millionen.«

An dieser Stelle kommt dann der sogenannte „Altenquotient“ zum Vorschein, auf den sich so viele immer gerne beziehen: Der „Altenquotient“ ist das zahlenmäßige Verhältnis der Älteren ab 65 [67] Jahren zu den Menschen im Alter von 20 bis unter 65 [67] Jahren.  Er steigt von von 34 [30] im Jahr 2013 auf 65 [57] im Jahr 2060. In anderen Worten:

»Während heute auf 100 Personen im mittleren Alter 34 [30] Personen im Alter von 65 [67] Jahren und mehr entfallen, verschlechtert sich diese Relation bis 2060 auf 100 zu 65 [57]. Das entspricht einer Steigerung des »Altenquotienten« um 90 [92] Prozent.«

Wie sollen das die arbeitenden Jahrgänge stemmen? Eine Verschlechterung des „Altenquotienten“ um 90 Prozent in den vor uns liegenden Jahren – da ist es doch mehr als offensichtlich, dass die mittlere Generation das nicht mehr schultern kann. Folglich konnte man sofort die Stimmen wieder hören, die eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalter fordern, beispielsweise auf die besagten 74 Jahre (vgl. dazu nur als ein Beispiel den Artikel Nur die Rente mit 74 kann Deutschland noch helfen von Tobias Kaiser).

Aber man darf an dieser Stelle nicht stehen bleiben – und die Argumentation von Johannes Steffen geht so:
Von der mittleren Altersgruppe müssen nicht nur die Älteren, sondern auch die Jüngeren ökonomisch geschultert werden (nicht umsonst gab es ja mal den Begriff des „Drei-Generationen-Vertrags“). Also müssen wir einen Blick werfen auf den „Jugendquotienten„, der definiert ist als das Verhältnis der unter 20jährigen Menschen zu denen in der Altersgruppe 20 bis 65 [67]. Und hier muss man feststellen, sollte die Bevölkerungsvorausberechnung stimmen, dass sich auch der »Jugendquotient« leicht von 30 [29] Prozent auf 32 [30] Prozent erhöht.

An dieser Stelle bildet Steffen den ersten „Gesamtquotient (A)„, also die Summe der Altersgruppe unter 20 Jahren und der ab 65 [67] Jahren im Verhältnis zur mittleren Altersgruppe.
Dieser Gesamtquotient (A) steigt von heute 64 [59] auf 97 [87] im Jahr 2060 an. Und die guten Kopfrechner werden sofort erkennen: Der ursprüngliche Zuwachs von 90 Prozent beim Altenquotienten hat sich damit auf 51 [49] Prozent fast halbiert.

Aber Steffen hört an dieser Stelle nicht auf und argumentiert weiter: Die mittlere Altersgruppe muss nicht nur die Jüngeren und die Älteren »tragen«, sondern selbstverständlich auch sich selbst. Vor dem Hintergrund dieses Zusammenhangs bildet er den „Gesamtquotient (B)„, der das zahlenmäßige Verhältnis der Gesamtbevölkerung zur Bevölkerung mittleren Alters abbildet. Und wie sehen hier die Werte aus? Der „Gesamtquotient (B)“ steigt von 164 [159] auf 197 [187] oder um nur noch 20 [18] Prozent. »Der rechnerische Anstieg schrumpft noch einmal um mehr als die Hälfte«, so Steffen.

Aber wir sind noch nicht am Ende. Völlig zu Recht notiert Steffen:
»Schließlich sind nicht alle Personen im erwerbsfähigen Alter auch tatsächlich erwerbstätig. Ökonomisch entscheidender ist daher der „Gesamtquotient (C)“ – das zahlenmäßige Verhältnis der Gesamtbevölkerung zur Anzahl der Erwerbstätigen der mittleren Altersgruppe.«
Um den zu bestimmen, muss man eine Annahme machen, wie es mit der Erwerbstätigenquote im Jahr 2060 aussehen wird bzw. könnte. Er geht davon aus, dass die Erwerbstätigenquote der mittleren Altersgruppe – also der Anteil der Erwerbstätigen an der gleichaltrigen Bevölkerung – bis 2060 um fünf Prozentpunkte ansteigen wird und begründet diese Annahme mit dem Hinweis, dass alleine von 2005 auf 2013 die Erwerbstätigenquote der mittleren Altersgruppe laut Mikrozensus um fast sieben Prozentpunkte angestiegen ist.

Wenn man so vorgeht, dann reduziert sich der Zuwachs weiter auf 13 [9] Prozent bis zum Jahr 2060.

Fazit dieses Rechenwegs: Der vermeintlich untragbare »Belastungsanstieg« von anfänglich 90 [92] Prozent (»Altenquotient«) reduziert sich am Ende auf gerade noch 13 [9] Prozent (Gesamtquotient C).

Anders formuliert und vielleicht für viele fassbarer, was das bedeutet:

»Entfielen 2013 auf jeden Erwerbstätigen der mittleren Altersgruppe (einschließlich seiner selbst) 2,0 Köpfe der Gesamtbevölkerung, so wären es im Jahr 2060 2,3 [2,2] Köpfe.«

Und auch der letzte Gedankenschritt des Johannes Steffen soll hier zitiert werden. Er geht davon aus, dass ja in den vielen Jahren bis 2060 die Produktivität der Menschen nicht stehen oder gleichsam eingefroren bleibt. In den Jahren 1992 bis 2014 lag der durchschnittliche Zuwachs der Stundenproduktivität bei 1,4 Prozent, so dass er diesen fortschreibt:

Bei einem weiteren Anstieg der Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigenstunde von im Durchschnitt 1,4 Prozent jährlich steigt die Leistung pro Erwerbstätigen bis 2060 um fast 100 Prozent. Davon können alle Generationen gleichermaßen profitieren – sofern die Verteilung »stimmt«.

Damit wären wir natürlich bei dem entscheidenden Punkt – wenn die Verteilung stimmen würde. Aber unabhängig von den vielen sich an dieser Stelle ergebenden Fragen kann man eines ganz gewiss sagen: Die Demografie kann nicht dazu instrumentalisiert werden, eine Zwangsläufigkeit von Renten- und anderen Kürzungen als quasi unvermeidbare Konsequenz aus der Bevölkerungsentwicklung zu behaupten.

Leider erwartbare Folgeschäden des schnellen Konsums der neuen Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes: „Nur die Rente mit 74 kann Deutschland noch helfen“

Sie haben es wieder getan, die Bundesstatistiker. Eine neue, diesmal die 13. Bevölkerungsvorausberechnung, hat das Licht der Öffentlichkeit erblickt. Die letzte, also die 12., stammt aus dem Jahr 2009, normalerweise wäre nach dem Drei-Jahres-Rhythmus 2012 die nächste fällig gewesen, aber aufgrund des „Zensus 2011“ wurde das auf 2013 verschoben und die Ergebnisse liegen jetzt der Öffentlichkeit vor. Natürlich wurde sofort darüber berichtet, um so schneller, desto besser. »Die Zahl der Deutschen wird nach Einschätzung der Statistiker langsamer abnehmen als bisher berechnet. 2060 werde die Bevölkerungszahl etwa 67,6 bis 73,1 Millionen betragen, sagte der Präsident des Statistischen Bundesamtes, Roderich Egeler, am Dienstag. 2009 war seine Behörde bei der Vorausberechnung noch von 65 bis 70 Millionen Menschen ausgegangen«, kann man beispielsweise dem Artikel Deutschland schrumpft dank Zuwanderern langsamer entnehmen. Bereits an dieser Stelle wird der interessierte Zeitgenosse im derzeit laufenden Jahr 2015 nachdenklich verweilen und sich fragen, wie man glaubt, die Bevölkerung im Jahr 2060 – also in schlappen 45 Jahren – so genau prognostizieren zu können, denn bis dahin kann und wird sicher eine Menge passieren, vom dem man sich noch in vielerlei Hinsicht gar nicht vorstellen kann, dass man es sich vorstellen muss.

Womit wir aber schon beim ersten hervorzuhebenden Fehler sind – denn um eine „Prognose“ handelt es sich gerade nicht, sondern – das betonen die Bundesstatistiker, ordentlich, wie sie nun mal sind, auch besonders – wir haben es mit „Bevölkerungsvorausberechnungen“ (der Plural ist hier wichtig) zu tun, die auf einem ganzen Set an notwendigerweise zu treffenden Annahmen basieren, so dass die vorausberechneten Werte dann eintreten, wenn … Eben, wenn die zugrundeliegenden Annahmen zur Geburtenrate, der Entwicklung der Lebenserwartung sowie des Wanderungssaldos eintreten würden. Was sie natürlich nicht müssen. Dann müsste man sich korrigieren, wie beispielsweise jetzt gegenüber der Vorhersage aus dem Jahr 2009, die hinsichtlich der Bevölkerungszahl nach oben angehoben werden muss. Weil man die Zuwanderung unterschätzt hat. Die damit verbundenen Probleme sowie eine daraus ableitbare grundsätzlich kritische – was nicht bedeutet alles ablehnende – Haltung ergibt sich allein aus der Betrachtung der Erfahrungswerte aus der Vergangenheit (vgl. dazu den Beitrag Zwischen Unausweichlichkeit und Glasperlenspiel: Vorhersagen der demografischen Entwicklung im Spannungsfeld von Notwendigkeit und scheinbarer Gewissheit vom 26.04.2015). In diesem Beitrag finden sich bereits zahlreiche kritische Anfragen an die Vorhersagen – ohne diese, das sei an dieser Stelle besonders hervorgehoben – grundsätzlich für nutzlos zu erklären, denn sie können schon wichtige Erkenntnisschneisen schlagen, man muss nur aufpassen, dass man nicht von der Modellierung mehr oder weniger plausibler demografischer Entwicklungspfade auf die abschüssige Bahn einer „Demografisierung“ sozialer Probleme gerät.

Aber genau das kann und muss man leider derzeit wieder erleben. Ein Beispiel dafür wäre der Artikel Nur die Rente mit 74 kann Deutschland noch helfen von Tobias Kaiser. Er rezipiert einige der zentralen Aussagen aus der neuen Bevölkerungsvorausberechnung und kommt am Ende seines Artikels zu dem Ergebnis:

»Um die Erwerbstätigkeit deshalb auf dem heutigen Niveau zu halten, genügt mehr Zuwanderung nicht. Die Statistiker gehen davon aus, dass das Renteneintrittsalter bis 2060 auf 74 Jahre steigen müsste, damit die Erwerbstätigkeit konstant bleibt. Und auch damit wäre das Problem nur halb gelöst: Wegen der steigenden Zahl älterer Menschen wäre das Verhältnis von Erwerbstätigen und Senioren immer noch schlechter als heute.«

Kaiser kommt zu dieser Schlussfolgerung u.a. auf der Grundlage dieser Ausführungen:

»Bis 2060 soll die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 64 Jahren stark schrumpfen: Je nach der Stärke der Zuwanderung würde die Zahl um 23 Prozent bis 30 Prozent sinken. Für die Sozialsysteme ist dieser Wandel eine erhebliche Belastung: Kommen heute auf 100 Menschen im Erwerbsalter noch 34 Seniorinnen und Senioren, würden es 2060 bereits 60 und damit beinahe doppelt so viele sein.«

Dem aufmerksamen Leser wird sich an dieser Stelle die Frage stellen, warum wird hier – bezogen auf die Menschen im „erwerbsfähigen Alter“ – eigentlich immer der Schnitt bei 64 Jahren gesetzt? Haben wir nicht die gesetzlich fixierte Heraufsetzung des Renteneintrittsalters sukzessive auf 67 Jahre, die dann für den Geburtsjahrgang 1964, gerade nicht zufälligerweise der geburtenstärkste Jahrgang in Deutschland, vollständig Anwendung finden wird, es sei denn, diese Regelung würde wieder abgeschafft, was kaum zu erwarten ist? Bereits das ist eine grobe Verzerrung der Daten.

Und was „Demografisierung“ sozialer Probleme konkret bedeutet, kann man gerade an diesem Punkt erläutern: Die heutige Verhältnisse innerhalb des gegebenen Systems der Alterssicherung werden einfach fortgeschrieben in eine weit weg liegende Zukunft. Aber das ist keineswegs zwingend, denn natürlich gibt es die politische Option, unser Alterssicherungssystem umzubauen bzw. vom Kopf auf die Füße zu stellen, in dem wir es ablösen von seiner Begrenzung auf den Faktor sozialversicherungspflichtige Arbeit und die dann auch noch gedeckelt durch eine Beitragsbemessungsgrenze. Würde man also eine andere Finanzierungsgrundlage einziehen und würde es im Idealfall gelingen, die steigende Wertschöpfung besser an der Finanzierung zu beteiligen, dann bräuchte man sich weitaus weniger Sorgen machen über die Finanzierung des Alterssicherungssystems.

Vor diesem Hintergrund verblassen dann die vielen weiteren, ärgerlichen Fehlinterpretationen dessen, was die Bundesstatistiker heute veröffentlicht haben. Nicht nur Kaiser behauptet in seinem Artikel, dass es um eine „Prognose … für die Entwicklung der Bevölkerung bis 2060“ geht, die jetzt vorgelegt worden ist. Auch die Online-Ausgabe der BILD-Zeitung hat das in den Raum gestellt in ihrem Artikel mit der wie immer reißerischen Überschrift Der Schrumpf-Schock. Deutschland vergreist. Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass es sich eben nicht um Prognosen handelt, sondern um Vorausberechnungen unter der Bedingung, dass ganz bestimmte Annahmen eintreten, die wichtigsten kann man der Tabelle des Statistischen Bundesamtes entnehmen.

Und beide, Kaiser wie auch die BILD-Zeitung, sprechen von der „letzten Volkszählung im Jahr 2011“, die neben anderen Dingen zutage gefördert hat, dass »Deutschland rund 1,5 Millionen Einwohner weniger hatte als zuvor angenommen«, so Kaiser in seinem Artikel. Aber auch diese Differenz sei mittlerweile ausgeglichen durch die starke Zuwanderung der vergangenen Jahre. Auch die BILD-Zeitung erwähnt, dass »2011 die Bevölkerung neu gezählt worden (sei) (Zensus 2011).«

Damit wird – wie an vielen anderen Stellen auch – behauptet, dass es 2011 eine „echte“ Volkszählung gegeben hätte. Genau das ist aber nicht der Fall, denn es handelte sich um einen typisch deutschen Kompromiss. Da man sich zum einen nicht getraut hat, eine wirkliche Volkszählung durchzuführen und zugleich die damit verbundenen Kosten gescheut hat, griff man zu Stichprobenerhebungen und Registerabgleiche vorhandener Daten. Das war und ist aber eben keine Vollerhebung, die man in regelmäßigen Abständen durchaus braucht, um den Nullpunkt der Weiter- und Hochrechnungen bestimmen zu können. Was war anders 2011 als beispielsweise 1984?
Dazu Andreas Berg in seinem Aufsatz Das Hochrechnungsverfahren zur Ermittlung der Einwohner- zahl im Zensus 2011 aus dem Jahr 2014:

»Mit dem zum Erhebungsstichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus 2011 hat die amtliche Statistik in Deutschland die Abkehr von einer Vollerhebung aller Personen und Haushalte vollzogen und methodisches Neuland betreten. Beim sogenannten registergestützten Zensus bilden die Melderegister die wesentliche Grundlage zur Ermittlung der Bevölkerungsergebnisse.
Eine zusätzliche Stichprobenerhebung – die sogenannte Haushaltsstichprobe – diente in Gemeinden ab 10.000 Einwohnern der Sicherung der Datenqualität der Einwohnerzahl und der nach demografischen Merkmalen untergliederten Bevölkerungszahlen. Die Stichprobe wurde genutzt, um Unter- und Übererfassungen der Melderegister zu quantifizieren und die Melderegister statistisch um diese Über- und Untererfassungen zu korrigieren.«

Fazit: Es sind wichtige Daten, die das Statistische Bundesamt heute veröffentlicht hat. Selbst das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hat seinen Artikel über die neuen Zahlen mit der Überschrift versehen: Nichts Genaues weiß man nicht. Auf der Basis sollte man nun wirklich nicht derart weltfremde Schlussfolgerungen ziehen wie die Unabwendbarkeit einer Rente mit 74.