Wenn selbst das Beten nicht mehr hilft. Auch die zusätzliche kirchliche Altersversorgung kann (und muss) in schwieriges Fahrwasser geraten

Über das derzeit immer schwieriger werdende Umfeld für die kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung wurde bereits in dem Beitrag Betriebsrenten als Butter in der Sonne? Das wäre ärgerlich für die Finanzindustrie und ihre Hoffnungen auf ein Riester-Substitut. Und Betroffene erleben ihr blaues Wunder vom 21. Juni 2016 berichtet.

Und wenn über Betriebsrenten gesprochen wird, dann denken viele Menschen an die zusätzlichen Renten, die an Industriearbeiter ausgezahlt werden oder wenn man das Glück hatte, sein Erwerbsarbeitsleben bei einem der großen Unternehmen des Landes verbracht zu haben, bei denen es in aller Regel eine betrieblicher Altersvorsorge gab und gibt. Aber dieses Zubrot fürs Alter gibt es auch im öffentlichen Bereich für die Nicht-Beamten dort und bei zahlreichen Unternehmen der Sozialwirtschaft, von denen sich viele unter dem Dach der großen Kirchen bzw. ihrer Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie befinden. Und da wird man hellhörig, wenn man lesen muss: »Die Altersversorgung für 1,2 Millionen Beschäftigte der Kirche und der Caritas ist in Schieflage geraten.« So Matthias Dobrinski in seinem Artikel Katholisches Kapital. Konkret geht es um die Kirchliche Zusatzversorgungskasse KZVK mit Sitz in Köln. Sie ist die betriebliche Altersversorgung für 1,2 Millionen Beschäftigte im Dienst der katholischen Kirche oder des Sozialträgers Caritas. Derzeit beziehen 154.000 Menschen über sie eine Zusatzrente. Die KZVK ist damit eine der größten Pensionskassen in Deutschland.

»Diese Kasse hat unbestreitbar ein Problem: 2014 weist der Geschäftsbericht einen Fehlbetrag von 5,5 Milliarden Euro aus – Schuld daran ist vor allem die lange Niedrigzinsphase, unter der auch andere Versorgungskassen leiden, von denen einige tatsächlich inzwischen Leistungen kürzen mussten«, so Dobrinski in seinem Artikel, was sehr erinnert an die Ausführungen in dem Blog-Beitrag vom 21.06.2016 über die generelle Problembeschreibung die betriebliche Altersvorsorge betreffend.

Bereits im April 2016 hatte Daniel Deckers darüber in der FAZ berichtet unter der Überschrift Milliarden-Loch in Pensionskasse der katholischen Kirche über den „Sanierungsfall“ KZVK. Im Herbst 2015 hatte sich herausgestellt, dass die Bilanz der KZVK in einem Umfang von 22,5 Milliarden Euro zum 31. Dezember 2014 eine Deckungslücke von 5,5 Milliarden Euro aufweist.
„Veränderte Annahmen zur langfristigen Entwicklung der Verzinsung auf den Kapitalmärkten, die sich aus der Politik der EZB ergeben“, so ein Sprecher der KZVK, hätten »eine Neubewertung der Verpflichtungen und die Bilanzierung eines Ausgleichspostens erforderlich gemacht.«

Und das kam hinzu: Im Dezember 2015 verlor die KZVK vor dem Bundesgerichtshof einen Prozess gegen mehrere Einrichtungen, die mit der Erhebung eines sogenannten Sanierungsgeldes nicht einverstanden waren (vgl. dazu den Beitrag Sanierungsgeld für die Kirchliche Zusatzversorgungskasse) . Die Kasse hatte den in der Branche durchaus üblichen Zusatzbeitrag seit dem Jahr 2002 erhoben. Das Urteil war im wahrsten Sinne teuer, denn die KZVK muss jetzt allen Dienstgebern im Raum der verfassten Kirche und der Caritas die Sanierungsgelder zuzüglich der Nettoverzinsung zurückerstatten. In Rede stehen weit mehr als eine Milliarde Euro.

»Sollte es in den kommenden Jahren nicht gelingen, die Deckungslücken zu schließen, drohen der katholischen Kirche finanzielle Verwerfungen bis hin zur Zahlungsunfähigkeit ganzer Bistümer«, so Deckers in seinem damaligen Artikel.

Nur wenige Tage später wurde dann dieser Artikel von Daniel Deckers veröffentlicht: Milliarden-Deckungslücke wächst weiter. Er bezieht sich erneut auf die Folgen des Urteils des Bundesgerichtshofs aus dem Dezember 2015:

»In der Zwischenzeit hatte die Kasse, die mittlerweile 1,1 Millionen Pflichtversicherte und annähernd 150000 Rentenempfänger aus dem Raum der verfassten Kirche und der Caritas zählt, auf diesem Weg 1,12 Milliarden Euro eingenommen. Diese Summe soll im Laufe dieses Jahres zurückgezahlt werden, und zwar allen Beteiligten einschließlich der Zinsen in Höhe von etwa 263 Millionen Euro.«

Geld fällt bekanntlich nicht vom Himmel, sondern muss auch im kirchlichen Kontext besorgt werden. »Die Erstattung des Sanierungsgeldes erfolgt aus dem Anlagevermögen der KZVK, das derzeit etwa 16 Milliarden Euro beträgt«, klärt uns Deckers auf. Die Deckungslücke der KZVK wächst damit auf etwa vier Milliarden Euro.

»Die „dauerhafte Erfüllbarkeit“ dieser Ansprüche sei nunmehr „nicht gegeben“, heißt es in einer Vorlage des Vorstands der KZVK für die Bischöfe. Die Kasse will daher noch in diesem Jahr damit beginnen, die Deckungslücke durch ein sogenanntes „Finanzierungsgeld“ zu schließen.«

Das ist natürlich eine fragile Strategie, denn nicht auszuschließen ist eine erneute Klage von betroffenen kirchlichen Unternehmen dann gegen das „Finanzierungsgeld“.
Was auf alle Fälle sicher in den Raum gestellt wird: Der »Beitrag der kirchlichen und caritativen Unternehmen von derzeit 4,8 Prozent des Bruttolohnes (wird) bis zum Jahr 2024 auf 7,1 Prozent (angehoben).«

Und dann kommt eine wichtige Einordnung der Vorgänge:

»Die 1974 eingeführte obligatorische Zusatzversorgung zeigt damit immer stärker ihr Doppelgesicht. Einerseits ist sie heute mehr denn je ein Element zur Vorsorge gegen Altersarmut sowie ein Argument zugunsten einer Beschäftigung bei einem kirchlichen Arbeitgeber, wie es beim Deutschen Caritas-Verband in Freiburg heißt. Andererseits sind die damit verbundenen Aufwendungen vor allem für diejenigen Einrichtungen eine Belastung, die im Wettbewerb mit privaten Anbietern stehen.«

 Wieder zurück zu dem neuen Artikel von Matthias Drobinski. Der berichtet uns:

»Nach der Darstellung der KZVK und auch des Sekretariats der Bischofskonferenz in Bonn ist die Lage der Kasse nicht schön, aber auch nicht katastrophal: Die Kapitalanlagen beliefen sich 2015 schließlich auf 17,9 Milliarden Euro. Und wenn man schrittweise die Beiträge der Bistümer und der Caritas anhebe, komme man schon hin … Auch soll der Aufsichtsrat, in dem bislang vor allem Kirchenfunktionäre sitzen, professionalisiert werden.«

Doch seitens der Bistümer werden Zweifel vorgetragen. Es gebe Finanzdirektoren, die von einer „Bad Bank“ sprächen.

Und sie beziehen sich dabei auch auf ein Rechtsgutachten, dass die Deutsche Bischofskonferenz »schon vor drei Jahren erstellen ließ: Was passiert, wenn die KZVK die Rentenansprüche nicht mehr erwirtschaften könnte, die sie den Mitarbeitern garantiert hat? Die Antwort: Die Bistümer müssten einspringen. Dann aber wäre vor allem im Norden und Osten Deutschlands so manches Bistum faktisch pleite.«

Und Drobinski weist auf eine andere Konfliktstelle hin, wenn er schreibt:

»Hinter dem Streit verbirgt sich auch ein innerkirchlicher Nord-Süd-Konflikt: Den reichen Bistümern im Süden, Südwesten und Westen ist noch ungut in Erinnerung, wie sie einspringen mussten, als das Erzbistum Berlin faktisch zahlungsunfähig war – und wie vor allem das Erzbistum München-Freising auf den Kosten des desaströs heruntergewirtschafteten Weltbild-Verlages sitzen blieb. Und jetzt im Zweifel wieder klamme Bistümer retten?«

Fazit: Selbst für die, die einen direkten Draht nach oben haben müssten, stellen sich die gleichen (plus hausgemachte) Probleme, wie wir sie insgesamt beobachten müssen für die betriebliche Altersvorsorge.

Übrigens: Parallele Entwicklungen haben wir auch in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. So berichtet Thomas Öchsner in seinem Artikel Magere Zeiten für Rentner über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), mit Abstand größten Zusatzversorgungskasse in Deutschland: »Diese hat zum 1. Juni 2016 den Garantiezins für Mitglieder, die freiwillig über ihren Arbeitgeber zusätzlich einen Teil ihres Gehalts in einen Riester-Vertrag oder sozialabgabenfrei für eine spätere Betriebsrente zurücklegen, von 1,75 Prozent auf konkurrenzlos niedrige 0,25 Prozent gesenkt. „Einen solchen Vertrag zu unterschreiben, lohnt sich damit nicht mehr“, sagt der Finanzmathematiker Werner Siepe, der sich seit einem Jahrzehnt mit der VBL beschäftigt.« Es geht hier nicht um die etwa 1,9 Millionen Pflichtversicherte mit einer obligatorischen Zusatzversorgung, denn hier gibt es keinen Garantiezins, es handelt sich um eine umlagefinanzierte Zusatzversorgung. Es geht um die fast 250 000 Versicherte mit freiwillig abgeschlossenen Zusatzversorgungsverträgen. Was die Absenkung hier bedeutet, kann dieses Beispiel aufzeigen: »Ein 37 Jahre alter Angestellter, der noch Ende 2011 einen VBL-Extra-Vertrag unterschrieben hat und 30 Jahre bis zur Rente mit 67 genau 175 Euro monatlich einzahlt, hätte noch eine garantierte Zusatzrente von 617 Euro bekommen. Bei einem Neuabschluss von Juni 2016 an sind es jedoch nur noch 208 Euro. Das entspricht einem Minus von fast 70 Prozent.«

Wir dürfen gespannt sein, was aus dem Bundesarbeitsministerium in Herbst dieses Jahres an konkreten Vorschlägen kommen wird, die Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge betreffend.

Betriebsrenten als Butter in der Sonne? Das wäre ärgerlich für die Finanzindustrie und ihre Hoffnungen auf ein Riester-Substitut. Und Betroffene erleben ihr blaues Wunder

Es ist aber auch ein Kreuz mit der Rente – oder sagen wir besser mit den Renten, denn das deutsche System der Alterssicherung basiert ja nicht nur auf der gewichtigen und wichtigsten ersten Säule, also der umlagefinanzierten Gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch auf der zweiten – der betrieblichen – sowie der dritten Säule, also der privaten Altersvorsorge. Oder sagen wir es auch hier genauer: Sie sollte auf diesen drei Säulen ruhen, aber sicher ist in Rentenfragen bekanntlich nichts. Was hingegen sicher ist: Die Beteiligung an der zweiten und dritten Säule ist höchst unterschiedlich und mit einer nicht wirklich überraschenden Niveau-Differenz versehen: Die unteren Einkommen sind kaum bis gar nicht, auf alle Fälle unterdurchschnittlich an den beiden – eigentlich ergänzenden, mit Blick auf die Riester-Rente allerdings das Rentenniveau der umlagefinanzierten Rente absenkende und damit ersetzende – Säulen beteiligt, während die mittleren und oberen Einkommensschichten zum einen ihre vorher ausschließlich privaten Sparanstrengungen seit der Rentenreform Anfang des Jahrtausends staatlich subventioniert mitfinanzieren lassen können, zum anderen arbeiten sie in der Regel in Unternehmen, die eine betriebliche Altersvorsorge anbieten oder ermöglichen. Gerade die Arbeitnehmer, die aufgrund der Rentenformel sowieso niedrige – und bei Konstanz der derzeitigen Regelungen noch weiter absinkende – Renten bekommen, mithin also auf jeden Euro aus einer zusätzlichen Altersvorsorge angewiesen wären, partizipieren überdurchschnittlich oft nicht von Betriebsrenten, weil sie sich in Branchen und Unternehmen bewegen (müssen), weil die das gar nicht anbieten.

Nun kann man zuspitzend diagnostizieren, dass die staatlich subventionierte dritte Säule der Alterssicherung, also die Riester-Rente, mittlerweile weitgehend jedes Vertrauen verloren hat. Zu vielen Menschen ist klar geworden, dass hier vor allem ein in der Vergangenheit überaus lukratives Geschäftsmodell für die Finanzindustrie gepampert wurde und weniger bis gar nicht die Absicherung der betroffenen Menschen. Die Folge sind viele ruhend gestellte Verträge, auch Kündigungen (selbst wenn die oftmals ungünstig sind für die Betroffenen, auf alle Fälle aber ein stark rückläufiges Neukundengeschäft, das jedem, der es sehen will, signalisiert: Hier wird ein totes Pferd geritten.

Und wie heißt es so schön in der Lebensweisheit: Wenn du merkst, dass du auf einem toten Pferd reitest, steig ab.

Und such dir ein neues Pferd, müsste man jetzt wohl anfügen. Genau das wird natürlich a) gesehen und b) beherzigt von der Finanzindustrie, die bereits unterwegs ist, sich neue Geschäftsfelder zu sichern, in denen man erneut staatliche Subventionen abgreifen kann. Aus deren betriebswirtschaftlicher Sicht ist das ja auch durchaus verständlich, es liegt dann am Staat, wie er damit umgeht. Er kann dieses Interesse bedienen und erneut für knallende Sektkorken sorgen oder aber innehalten und sich die Frage stellen, ob das wirklich der richtige Weg wäre und es nicht Alternativen gibt, beispielsweise die Stärkung und Wiederbelebung der ersten, also umlagefinanzierten Säule.

Aber das Terrain für ein seitens der Finanzbranche dringend gesuchtes Substitut zu den vielen Fördermilliarden der Riester-Welt ist bereits in Sicht: die betriebliche Altersvorsorge. Denn die Bundesregierung hat vereinbart, dass hier was gemacht werden soll, vor allem will man mehr als die (positiv geschätzt) knapp 60 Prozent der Arbeitnehmer, die an irgendeiner betrieblichen Altersvorsorge partizipieren, in den Genuss einer Betriebsrente bringen. Darunter eben die vielen Niedrigeinkommensbezieher. Und für die hat man auch schon eine Subventionierung über Steuermittel in Aussicht gestellt, worüber sich andere sehr freuen werden.

Aber wie steht es eigentlich um die Betriebsrenten? Denn bei diesen handelt es sich um kapitalgedeckte Varianten der Altersvorsorge und die langjährige Kritik an der Riester-Rente bezog sich immer auch auf die Kapitaldeckung als problematisches Verfahren an sich (vgl. dazu nur beispielsweise Joebges, H. et al.: Auf dem Weg in die Altersarmut. Bilanz der Einführung der kapitalgedeckten Riester-Rente. IMK Report Nr. 73, Düsseldorf 2012).

Offensichtlich geht es vielen Betriebsrenten nicht gut – und erst recht nicht denen, die da noch kommen sollen. Nicht wirklich überraschend hat das etwas zu tun mit dem selbst gestandene Volkswirte irritierenden Umfeld einer seit Jahren anhaltenden und auf absehbare Sicht auch weiter vorherrschenden Niedrig-, Null- und sogar Negativzinswelt, in der sich die Kapitaldeckungsvarianten bewegen und absehbar weiter bewegen müssen.

Und die Einschläge kommen immer näher. Bezeichnend und beispielhaft dafür steht dieser Artikel: Weniger Pension für deutsche Bankbeschäftigte:

»Die nach eigenen Angaben größte Pensionskasse in Deutschland steht … vor gravierenden Einschnitten. Die BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. plant, auf ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung am 24. Juni im Hotel Intercontinental in Berlin eine tiefgreifende Änderung der sogenannten Leistungspläne beschließen zu lassen. Das würde für junge Beschäftigte deutlich geringere Ansprüche auf Betriebspensionen bedeuten.«

Das lässt aufhorchen. Und wir werden sogleich konfrontiert mit dem angesprochenen grundsätzlichen Dilemma, dem sich kapitalgedeckte Systeme in einem Niedrigzinsumfeld ausgesetzt sehen:

„Die Kapitalmärkte haben sich in den letzten Jahren strukturell verändert“, schreibt die Einrichtung in der Einladung zur Mitgliederversammlung … „Die erzielbaren Erträge sind gravierend gesunken, die Kursschwankungen haben dagegen deutlich zugenommen.“ Regelmäßige und planbare Erträge auf einem Niveau, zu dem die Verpflichtungen des BVV zwingen, ließen sich kaum noch erzielen, schreibt die Institution ihren Mitgliedern.«

Und wie will die Pensionskasse darauf reagieren? »Anwartschaften auf Rentenzahlungen, die in der Vergangenheit erworben wurden, bleiben bestehen – hingegen sollen die Kunden der Pensionskasse mit den entsprechenden Verträgen für die künftigen Einzahlungen … im Alter weniger Rente erhalten, als sie bislang eingeplant haben und als vereinbart war.« Es soll fast ein Viertel weniger Rente für die betroffenen Bankmitarbeiter geben, zumindest was die künftigen Einzahlungen betrifft.
Wer es konkreter haben möchte:

»Gab es in der Vergangenheit in einem bestimmten Vertragstyp für 100 Euro Einzahlung einen Rentenbaustein in Höhe von 11,45 Euro, so entsteht in Zukunft nur noch ein Rentenbaustein über 8,70 Euro. Das macht sich in einer niedrigeren Rente bemerkbar. Denn aus der Summe dieser Rentenbausteine setzt sich am Ende die Rente zusammen, die der Versicherte von der BVV erhält. Die Rente fällt also erheblich niedriger aus, wenn der Versicherte seine Einzahlungen nicht aufstockt.«

Als Hintergrund muss man wissen: »Pensionskassen sichern ihren Anwärtern vertraglich eine feste Verzinsung, einen Garantiezins, zu. Anders als Lebensversicherer, die diesen Garantiezins sehr vorsichtig kalkulieren müssen, ist aber in der Regel in ihren Verträgen eine Sanierungsklausel enthalten, die ihnen erlaubt, das Zinsniveau anzupassen, sofern es dafür triftige Gründe gibt. Ob solche Gründe vorliegen, entscheidet die deutsche Finanzaufsicht Bafin, die auch in diesem Fall ihre Zustimmung schon gegeben hat.«

Das Beispiel der BVV könnte nach Einschätzung von Experten Schule machen. Es wird es, weil die anderen gar nicht anders können.

Und die BVV ist noch nicht einmal Frontrunner der anstehenden Entwicklung. Erste Pensionskasse senkt Betriebsrenten, so hat Herbert Fromme seinen Artikel am 31. Mai 2016 überschrieben:

»Die erste Pensionskasse hat angekündigt, die Verzinsung für bestehende Verträge zu ändern – mit der Folge, dass etwa 80.000 Arbeitnehmer im Durchschnitt 16 Prozent weniger Betriebsrente erhalten als erwartet. Die Neue Leben Pensionskasse (NLP) gehört dem hannoverschen Versicherungskonzern Talanx sowie acht großen Sparkassen. Die unternehmerische Führung liegt bei der Talanx. Die Gesellschaft hatte vor allem über diese Sparkassen vornehmlich in den Jahren 2003 bis 2005 Verträge für die betriebliche Altersversorgung an kleine und mittelständische Unternehmen verkauft. Insgesamt 10.000 Arbeitgeber sind dabei betroffen.«

Die Absenkung hat vor allem für jüngere Versicherte, deren Verträge noch viele Jahre laufen, drastische Folgen. Deren Betriebsrenten sind damit im Schnitt 16 Prozent niedriger als bislang in Aussicht gestellt. Das wird das Vertrauen in die Pensionskassen sicher nicht stärken.

Und sicher nicht vertrauensförderlich sind solche Artikel: Branche will weg von der 100-Prozent-Beitragsgarantie, ein Bericht von der Fachtagung „Insurance Today and Tomorrow“: »Einig waren sich die Diskutanten darin, dass bei neuen Produkten mehr Flexibilität und Investment und weniger garantierter Beitragserhalt gefordert sind.« Alles klar?

In dem Artikel wird Guido Bader zitiert, Vorstand der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.:

„Wir Lebensversicherer wissen derzeit nicht mehr, wo wir den Beitragserhalt hernehmen sollen“, so Bader. Angesichts der Niedrigzinsphase wären daher Produkte wie etwa Riester-Tarife, bei denen der Beitragserhalt gesetzlich festgeschrieben ist, kaum noch darstellbar.

Insofern werden wir wahrscheinlich ein Szenario erleben, bei dem die Entwicklung in eine doppelte Richtung geht: Zum einen wird die Finanzbranche versuchen, die Risiken auf die Schultern der Betroffenen zu verlagern und sich aus dem Garantie-Orbit zurückziehen, zum anderen wird man alle unterstützen, die beispielsweise im Bereich der betrieblichen Altersversorgung neue Subventionstöpfe erschließen können.

Aber vor dem Hintergrund dessen, was passiert, ist das keine wirklich gute Ausgangslage für diejenigen, die nun die betriebliche Altersversorgung pushen und mit Steuermitteln fördern wollen.
Was da geplant ist, kann man beispielsweise dieser Übersichtsarbeit entnehmen:

Sebastian Campagna: Aktuelle Debatten und Entwicklungen in der Betrieblichen Altersversorgung. WSI Report Nr. 15, Februar 2016, Düsseldorf

Natürlich wird es Stimmen geben, die darauf hinzuweisen versuchen werden, dass das mit dem schlechten Umfeld für die Kapitaldeckung nur eine vorübergehende Angelegenheit sein wird, dass in den vor uns liegenden Jahren die Zinsen wieder nach oben gehen. Bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt. Deshalb hier nur der Hinweis auf eine immer noch lesenswerte Arbeit aus dem Jahr 2001, in dem die politischen Entscheidungsträger und viele, eigentlich fast alle anderen auch besoffen waren von der Vorstellung, dass es mit den Zinsen und den Renditen ewig so weitergehen wird:

Andreas Heigl und Martin Katheder: Age Wave – Zur Demographieanfälligkeit von Aktienmärkten. Policy Brief 4/2001, München: Hypovereinsbank, 2001

Ihre Argumentation – im Jahr 2001 – ging so: Insbesondere die Generation der damals 30- bis 50-jährigen muss mit niedrigeren Renditen für ihre Geldanlage in die Aktienmärkte rechnen. Denn auch die Kapitaldeckung ist im Zuge der demografischen Alterung ähnlichen Risiken ausgesetzt wie die umlagefinanzierten Alterssicherungssysteme. Ursächlich hierfür ist das sich künftig deutlich verschlechternde Verhältnis von Sparern zu Entsparern („Age Wave“).

Man kann das auch so ausdrücken: Wir sind alle Gefangene unserer Kohorte. Wenn also größere Summen von den Vorsorgenden eingesammelt werden, um diese rentierlich anzulegen und dann, wenn das Alter gekommen ist, die vereinbarten und die in Aussicht gestellten Beträge auch auszahlen zu können, dann braucht man Abnehmer für die Sachen, in die man Geld angelegt hat, beispielsweise in Immobilien oder in Aktien. Und was, wenn es zu diesem Zeitpunkt gar nicht genug Abnehmer gibt oder geben kann, weil deren Zahl deutlich niedriger ist als in der Vergangenheit.

Anders formuliert: Wenn ein enormes Angebot an Anlagen in der Auszahlungsphase auf eine aus welchen Gründen auch immer deutlich niedrigere Nachfrage stößt, dann muss nach allen Regeln der Ökonomie der Preis sinken.

Aus diesem Kontext wird sich auch eine ausgebaute betriebliche Altersvorsorge nicht befreien können.

Riester in Rente und endlich eine „faire private Altersvorsorge“? Die „Deutschland-Rente“ schafft es immerhin schon in den Bundestag

Es ist sicherlich keine Übertreibung, wenn man feststellt: Die Visionen und Versprechungen, die Ende der 1990er und Anfang der 2000er Jahre mit der staatlich geförderten kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge den Menschen in Aussicht gestellt wurden, haben sich für die meisten in Luft aufgelöst. Und zahlreiche Bürger haben schmerzhafte Erfahrungen machen müssen mit ihrem Vertrauensvorschuss, den sie der Riester-Rente gegeben haben, ausgehend von der Annahme, dass das doch eine seriöse Sache sein muss, denn der Staat unterstützt das und pampert einen sogar mit Zuschüssen aus Steuermitteln. Das würde er doch nicht machen, wenn das nicht in Ordnung ist. Weit gefehlt. Maschmeyer & Co. waren (und sind) die Gewinner des Paradigmenwechsels, den man auch so beschreiben kann: »Zu Beginn des Jahrhunderts beschloss die rot-grüne Bundesregierung eine drastische Absenkung des Rentenniveaus. Bis Anfang der 2030er Jahre wird der allgemeine Leistungsstandard der gesetzlichen Rente demnach um rund 20 Prozent sinken. Staatlich geförderte betriebliche Altersversorgung sowie private Altersvorsorge sollen die im Solidarsystem politisch aufgerissene Sicherungslücke schließen.« (Johannes Steffen, Für eine Rente mit Niveau. Zum Diskurs um das Niveau der Renten und das Rentenniveau, Berlin, August 2015).

Mittlerweile sind wir schlauer, dass das bei vielen Betroffenen nicht der Fall sein wird. Nun könnte man auf den durchaus naheliegenden Gedanken kommen, den ganzen Prozess wieder in eine andere (richtige) Richtung zu drehen und die umlagefinanzierte Alterssicherung wieder auszubauen. Gewerkschaften wie die IG Metall oder ver.di planen für dieses Jahr entsprechende Rentenkampagnen, was aber ein eigenes Thema wäre. Oder aber man versucht, auf der Grundlage der mittlerweile vorliegenden zahlreichen Kritikpunkte einen neuen Vorstoß in die Welt der kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge – und genau das versucht man unter dem Begriff „Deutschland-Rente“ zu leisten.

Was soll diese „Deutschland-Rente“ sein? Man kann es technisch zu beschreiben versuchen (was gleich geleistet wird), man kann aber auch darauf hinweisen, dass es sich (auch) um ein (potenzielles) politisches Gemeinschaftsprojekt einer bislang erst rudimentär etablierten politischen Konstellation – nämlich schwarz-grün – handelt, denn der Vorschlag kommt aus Hessen, von den hessischen Landesministern Tarek Al-Wazir (Grüne), Stefan Grüttner und Thomas Schäfer (beide CDU).

Am Tag vor dem Heiligen Abend wurde die Idee unter die Weihnachtsbäume der Bundesbürger gelegt – mittels eines Gastbeitrags der Minister in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die FAZ berichtete darüber unter der Überschrift CDU und Grüne schlagen „Deutschland-Rente“ vor.
„Wir schlagen eine einfache, sichere und günstige zusätzliche Altersvorsorge vor: die Deutschland-Rente, ein Standardprodukt für jedermann. Sie wird zum Selbstkostenpreis von einem zentralen Rentenfonds verwaltet, damit das Geld, das Bürger für ihre zusätzliche Altersvorsorge beiseite legen, sicher vor überteuerten Angeboten ist. Sie sorgt für Orientierung in einem unübersichtlichen Markt, schafft Vertrauen und hilft vor allem, der Altersarmut vorzubeugen. Der Staat organisiert sie und steht dafür mit seinem guten Namen: Daher nennen wir sie die Deutschland-Rente“, so werden die drei von der FAZ zitiert. Und ganz offensichtlich greifen sie eine mittlerweile weit verbreitete Kritik und Ablehnung der Riester-Rentenprodukte der staatlich subventionierten Versicherungswirtschaft auf: Die „zum Teil völlig überteuerten Riester-Produkte“ verunsicherten viele Bürger, kritisieren die Minister. „Wir brauchen für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nicht selbst aktiv werden wollen, ein einfaches, kostengünstiges und transparentes Standardprodukt, das der Staat organisiert.“ Da werden viele erst einmal zustimmend nicken.

Natürlich kann man sich die Vorschläge der drei Minister auch im Original anschauen, sie haben ein Positionspapier dazu ins Netz gestellt: Die Deutschland-Rente – Staat soll zentralen Rentenfonds organisieren. Vorschlag für einfache und sichere zusätzliche Altersvorsorge

In diesem Papier wird der Grundgedanke des neuen Instruments so beschrieben:

»Arbeitgeber führen die Beiträge für das Standardprodukt an die Deutsche Rentenversicherung ab, ähnlich wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Einzahlung erfolgt daher unbürokratisch auf bereits etabliertem Weg. Die Anlage der eingezahlten Beiträge obliegt dann dem Deutschlandfonds, einem eigenständigen zentralen Rentenfonds, der ohne eigenes Gewinninteresse auf Selbstkostenbasis arbeitet und geschützt vor politischem Zugriff ist. Das kapitalgedeckte Standardprodukt kann im Wege der betrieblichen und privaten Altersvorsorge angespart werden und wäre damit grundsätzlich auch für die Riester-Förderung zulagenfähig. Mit einem solchen Standardprodukt fallen Komplexität und hohe Verwaltungskosten vor allem für kleine Unternehmen weg. Gleichzeitig können Arbeitnehmer bei dem zentralen Rentenfonds darauf vertrauen, dass sie keinen überteuerten Angeboten aufsitzen werden. Natürlich verbleibt den Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die freie Entscheidung, ob sie betriebliche oder private Altersvorsorge über den Deutschlandfonds oder über andere Anbieter durchführen wollen.«

Zugleich will man einen weiteren Paradigmenwechsel en passant miterlerdigen, denn das bisherige „Opt-in“ soll durch ein „Opt-out“ ersetzt werden. Anders gesagt: Arbeitnehmer betreiben betriebliche bzw. private Altersvorsorge, sofern sie gegenüber dem Arbeitgeber nicht aktiv widersprechen. Wollen sie das nicht, müssen sie aktiv werden und sich entsprechend verabschieden, heute haben wir die umgekehrte Situation, dass die Einzelnen selbst tätig werden müssen, um eine entsprechende Vorsorge zu leisten, vor allem bei der privaten Altersvorsorge.

Das ist ja auch einer der vielen gewichtigen Kritikpunkte, dass die Rentenkürzungen im wichtigsten System der Alterssicherung, also der Gesetzlichen Rentenversicherung, ausnahmslose für alle und ohne Einschränkungen gilt, während die versprochene Kompensation der dadurch aufgerissenen Budgetlöcher im Ruhestand durch eine private Altersvorsorge lediglich freiwillig ausgestaltet worden ist – mit der empirisch beobachtbaren Folge, dass die mittleren und höheren Einkommen (von denen viele auch so gespart hätten, also ohne eine staatliche Subventionierung) die Förderung „mitnehmen“, während gerade die, die eine zusätzliche Alterssicherungsleistung benötigen, weil ihre normale Rente wegen niedriger Einkommen und/oder Arbeitslosigkeitsphasen in der individuellen Erwerbsbiografie sehr gering ausfallen wird, so dass sie auf die Kompensation besonders angewiesen wären, die sie aber nicht bekommen werden, weil sie in einem nur sehr geringem Umfang geriestert haben. Zugleich sind das dann auch noch die Menschen, die unterdurchschnittlich bis gar nicht von betrieblicher Altersvorsorge profitieren können.

Mit dem Wechsel zum „Opt-out“-Modell verbinden die drei Minister eine Menge Hoffnung:

»Andere Länder erreichen mit dem „Opt-out“ einen Verbreitungsgrad von etwa 90 Prozent. Auch in Deutschland können wir auf diesen „sanften“ Zwang nicht verzichten, wenn wir ernsthaft Altersarmut bekämpfen wollen.«

Ganz offensichtlich will man hier – Stichwort „sanfter“ Zwang – auf das durchaus umstrittene verhaltensökonomisch fundierte Instrument des „Nudging“ zurückgreifen (vgl. hierzu beispielsweise Nico Kuhlmann: Der sanfte staatliche Schubs in die „richtige“ Richtung).

»In der Deutschlandrente soll der Arbeitgeber – zusätzlich zum Pflichtbeitrag – einen Teil des Lohnes aller Beschäftigten in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Mit den Geldern der Mitarbeiter wird ein Kapitalstock für die Altersvorsorge aufbaut. Man könnte auch von einer „gesetzlichen Betriebsrente“ sprechen«, so die Formulierung von Mirco Wenig in seinem Artikel Deutschlandrente – Auf halber Strecke zwischen Norwegen und Nahles.

Norwegen? Wieso Norwegen? In dem Papier der hessischen Minister bezieht man sich explizit auf dieses Land:

»Der zentrale Rentenfonds setzt auf ein breit gestreutes Anlageportfolio, zum Beispiel mit einem höheren Aktienanteil als viele derzeitige Altersvorsorgeprodukte. Der sehr langfristige Anlagehorizont und die Möglichkeiten einer starken Streuung aufgrund der Größe des Deutschlandfonds verringern die Anlagerisiken erheblich und sorgen gleichzeitig für höhere Renditen. Die Erfahrungen von großen Staatsfonds aus anderen Ländern bestätigen dies. So kommt der norwegische Staatsfonds seit seiner Gründung im Jahr 1997 auf eine durchschnittliche Rendite von über 5 Prozent. Durch einen höheren Aktienanteil könnte gleichzeitig mehr Kapital für den Aktienmarkt und Börsengänge junger Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, um Wachstum und Innovationen zu finanzieren.«

Mit Rendite-Angaben ist das ja immer so eine Sache, deshalb muss man da vorsichtig sein. So kommt Mirco Wenig in seinem Artikel zu einer anderen Größenordnung, erläutert zugleich aber auch eine der Besonderheiten: Nach seinen Angaben hat der norwegische »Pensionsfonds Oljefondet, der zwischen 1998 und 2012 eine jährliche Rendite von durchschnittlich 3,14 Prozent (abgeworfen). Es gibt Kapital-Anlagen, mit denen man mehr Rendite erwirtschaften kann, doch der norwegische Fonds hat sich auch hohen sozialen Standards verpflichtet. Das Aufsicht führende Finanzministerium verbietet etwa Investments in Firmen, die Nuklearwaffen, Landminen oder Streubomben produzieren. Unternehmen, die schwere Umweltschäden verursachen oder Menschenrechte verletzen, können nicht auf Geld aus dem Fonds hoffen. Auch mit Lebensmitteln wird nicht spekuliert.«

Der norwegische Staatsfonds ist der größte der Welt und hat ein Volumen von deutlich mehr als 800 Milliarden Dollar, die angelegt werden (müssen). Die Mittel stammen vor allem – das wäre ein wichtiger Unterschied – aus den Öleinnahmen des kleinen Landes ( das – und die Dimensionen mal klar zu machen) mit 5 Millionen Einwohnern weniger Menschen beherbergt als der Großraum Berlin-Brandenburg).

Natürlich ist auch und gerade eine derart gewaltige Kapitalsammel- und -anlagestelle von den Verwerfungen auf den internationalen Finanzmärkten, vor allem der seit Jahren anhaltenden Niedrigstzinsphase massiv betroffen. Von daher überrascht es nicht, wenn man nicht nur teilweise erhebliche Wertminderungen verbuchen muss, sondern auch die Klage hört, man finde nicht genug rentierliche Anlagemöglichkeiten.

Ein Teil der Kritiker setzen an dieser Stelle an, beispielsweise Heiner Flassbeck in seinem Blog-Beitrag Riester-Rente gescheitert, nun ein Staatsfonds, aber immer die gleiche Konfusion. So verweist er beispielsweise au die »Frage, in welchen Papieren der Staat das Geld der Bürger anlegen soll. Alle halbwegs sichereren Fonds der Welt investieren zu einem erheblichen Teil in Staatsanleihen. Dann nimmt der deutsche Staat Geld von seinen Bürgern und gibt es an sich selbst zurück. Warum kann der Bürger dann nicht gleich Staatsanleihen kaufen, um vorzusorgen? Soll der Staat vielleicht in Aktien spekulieren? Hat man gehört, dass Beamte des Finanzministeriums besonders gut sind beim Zocken mit hoch riskanten Papieren? Oder soll unser Staat Staatsanleihen anderer Staaten aufkaufen? Das würde darauf hinauslaufen, dass Deutschland andere Staaten direkt finanziert? Das ist bisher selbst dann abgelehnt worden, wenn es um europäische Krisenstaaten ging, an deren Rettung wir selbst großes Interesse haben.« Und er legt einen weiteren grundsätzlich problematischen Aspekt nach, in dem er ausführt, »dass es derzeit auf der ganzen Welt, in Deutschland aber ganz besonders, offensichtlich schon viel zu viel Sparkapital gibt, das Anlage sucht, aber keine Schuldner findet. Was man daran leicht erkennen kann, dass sich die langfristigen Zinsen überall ganz nahe bei Null befinden, was übrigens auch den staatlichen norwegischen Fonds in arge Schwierigkeiten bringt. Deutschland hat ausweislich seiner Leistungsbilanzsalden derzeit einen Sparüberschuss von 250 Milliarden Euro jährlich (unser Leistungsbilanzüberschuss), der nur dadurch existieren kann, dass bisher andere Länder (die Staaten oder die Privaten dort) bereit waren, sich jedes Jahr neu in dieser Größenordnung zu verschulden.« Vgl. zu seiner Argumentation auch das Interview mit ihm „Dann wird der Zins noch nuller als null“.

Aber der Vorschlag der drei Minister zu den Grundlinien einer „Deutschland-Rente“ adressiert weitere, für die rentenpolitische Diskussion wichtige grundsätzliche System-Stellschrauben, an denen gedreht werden soll. So schreiben sie in ihrem Positionspapier:

»Das Standardprodukt könnte als reine Beitragszusage ausgestaltet werden („pay and forget“). Die Arbeitgeber müssten dann nicht mehr nach vielen Jahrzehnten mit Haftungsrisiken rechnen. Daneben ist es auch wichtig darüber nachzudenken, ob man betriebliche und private Altersvorsorge in der Zukunft nicht bzw. nur noch zum Teil auf die Grundsicherung im Alter anrechnet.«

Das nun wieder berührt in erheblichem Maße zwei große Baustellen, die wir in Deutschland mit Blick auf die zweite und dritte Säule haben – also zum einen die geforderte Nicht- bzw. nur Teil-Anrechnung der Einkünfte aus betrieblicher und privater Altersvorsorge im Grundsicherungssystem, denn das ist ein ganz wunder Punkt gerade für die Menschen mit geringen Einkommen, die wissen oder ahnen, dass ihnen diese Einkünfte im Alter nichts nutzen werden, sofern sie aufstockende Grundsicherungsleistungen beziehen müssen, sowie zum anderen die Attraktivitätssteigerung der betrieblichen Altersvorsorge für viele Betriebe durch den vorgeschlagenen Weg („pay and forget“). Zugleich wäre das natürlich ein massiver Wettbewerbsnachteil für die bestehenden Anbieter aus dem finanz-industriellen Komplex und für viele würde sich in diesem Bereich die Existenzfrage stellen (und dieses Geschäftsfeld erledigen). Gert G.Wagner, der Vorsitzende des Sozialbeirats der Bundesregierung, stellt genau auf diesen Punkt ab, wenn er in seiner Kommentierung „Deutschland-Rente“ und Rentenniveau schreibt:

»Pfiffig am Hessen-Vorschlag ist auch, dass er für Arbeitgeber attraktiv sein kann: Beiträge zur Deutschland-Rente könnten als reine Beitragszusage („pay and forget“) komplizierte betriebliche Vorsorgesysteme und jahrzehntelange Haftungsrisiken ersetzen.«

Vor der hier skizzierten Kulisse nicht wirklich überraschend ist der sich überall formierende Widerstand aus den Reihen der Finanzindustrie, die natürlich erkennen, dass ihnen hier möglicherweise bislang sehr ertragreiche Claims streitig gemacht werden. Dazu nur als ein Beispiel und ebenfalls nicht überraschend die heftige Ablehnung des ehemaligen IG Metall-Funktionärs, Bundesarbeitsministers und Sozialdemokrat Walter Riester – bezeichnenderweise auf einer Veranstaltung der Versicherungsgruppe „die Bayerische“ in Heidelberg: »Den jüngsten Vorschlägen einer „Deutschland-Rente“ erteilt der frühere Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) eine Absage: „Das einzig Neue daran ist der Name … Die Idee selbst ist uralt und wurde bereits in der Vergangenheit als nicht praxisgerecht verworfen.“« (Walter Riester kritisiert Deutschlandrente). Der ehemalige Minister tingelt ja seit Jahren auf der Payroll der Banken und Versicherungen durch die Lande und wirbt für die „public private partnership“ zugunsten der Finanzindustrie. Das man dort erkannt hat, dass das so lukrative Abgreifen staatlicher Zuschüssen und des Sparkapitals der Arbeitnehmer mittlerweile erheblich in Gefahr ist, weil immer mehr Menschen erkannt haben, dass es sich hier um ein sehr einseitiges Geschäftsmodell handelt, kann man auch daran erkennen, dass sich als Lobby-Versuch die Initiative „pro Riester“ (www.proriester.de) gebildet hat.

Auch aus einer ganz anderen politischen Perspektive wird der Vorschlag heftig kritisiert, vgl. hierzu beispielhaft die Kommentierung Warum die „D-Rente“ wohl ein Rohrkrepierer wird von Nils Röper,  seines Zeichens politischer Ökonom am „Department of Politics and International Relations“ der University of Oxford, der sich vor allem mit der behaupteten Bekämpfung der Altersarmut beschäftigt. Er ist da mehr als kritisch:

»Nach aktuellem Forschungsstand widersprechen die Bekämpfung von Altersarmut und kapitalgedeckte Lösungen einander. Diejenigen, die für eine zusätzliche Altersvorsorge infrage kommen, sind zumeist nicht von Altersarmut bedroht.
Gefährdete können sich hingegen eine Zusatzrente oft nicht leisten. Zudem sind sie häufig in Branchen beschäftigt, in denen Arbeitgeber voraussichtlich überproportional aus der D-Rente herausoptieren. Ähnlich wie die Riester-Rente würde die D-Rente Altersarmut kaum lindern und tendenziell Einkommensungleichheit im Alter verstärken.«

Weitaus interessanter und für die sozialpolitische Diskussion in Deutschland relevanter ist dieser Hinweis von Mirco Wenig auf eine (mögliche) Kollision mit den bislang aus dem Hause der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bekannt gewordenen Überlegungen über eine Reform der Betriebsrenten, die auf den ersten Blick ebenfalls in Richtung einer staatlichen Betriebsrente hinauslaufen:

»Andrea Nahles will Pensionskassen und -fonds zwischen den Tarifpartnern aushandeln lassen und bei Versorgungswerken ansiedeln. Das gibt auch den Arbeitnehmern und Gewerkschaften als klassischer SPD-Wählerklientel Verhandlungsmacht darüber, wie diese Fonds ausgestaltet sein sollen. Das Ministerium von Nahles schlägt vor, das Betriebsrenten-Gesetz um einen neuen § 17 zu erweitern, der neuartige Versorgungswerke zwischen den Tarifparteien ermöglichen soll. Es würde ein Flickenteppich verschiedener Einrichtungen entstehen, abhängig nach Branchen: etwa ein Versorgungswerk für Chemiearbeiter und eines für die Metallindustrie. Entgegen dem Nahles-Modell sieht die jetzt vorgeschlagene „Deutschlandrente“ einen großen staatlichen Topf vor, der auch zentral verwaltet würde.«

Dennoch – immerhin hat es die Idee der „Deutschland-Rente“ nun schon in den Bundestag geschafft. Also ein wenig, in Form eins Antrags der grünen Bundestagsfraktion:
„Für eine faire und transparente private Altersvorsorge und ein stabiles Drei-Säulen-System“, so ist der Antrag der Grünen (Bundestags-Drucksache 18/7371 vom 27.01.2016) überschrieben worden. In diesem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, »ein einfaches und kostengünstiges Basisprodukt in Form eines Pensionsfonds als Standardweg der kapitalgedeckten Altersvorsorge einzuführen, bei dem Ein- sowie Auszahlungsweg staatlich organisiert werden und der Staat die Rahmenbedingungen für die Anlage festlegt« (S. 2).

Allerdings finde man in dem Papier auch Hinweise, dass es Handlungsbedarf in der eigentlich relevanten Säule der Alterssicherung gibt und man den nicht vergessen möchte: »Neben den in diesem Antrag geforderten Reformen zur dritten Säule ist es daher an der Zeit, neu über Beitragssatz und Rentenniveau zu diskutieren und die gesetzliche Rentenversicherung in ihrer Funktion als wesentlicher Säule zu stärken.«

Auch ansonsten dem linken Spektrum zuzurechnende Grüne können dem Projekt „Deutschland-Rente“ einiges abgewinnen. Hierzu als Beispiel die Anmerkungen des grünen Bundestagsabegordneten Wolfgang Strengmann-Kuhn auf seiner Facebook-Seite:

»Die ‪‎Deutschlandrente‬, die von drei hessischen Ministern vorgeschlagen wird ist nur ein Teil der Lösung, aber ein richtiger und guter Vorschlag.‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬
Richtig an der Argumentation in dem Papier ist, dass die bestehende Riesterrente gescheitert ist und auch die betriebliche Alterssicherung nicht ausreicht, um die Lücke, die die durch das absinkende Rentenniveau entsteht, zu schließen. Ein öffentlich organisiertes kapitalgedecktes Standardprodukt als Ergänzung (!) der gesetzlichen Rentenversicherung ist deswegen genau der richtige Vorschlag. Falsch an der Argumentation ist, dass es dabei um Bekämpfung der Altersarmut geht, vielmehr geht es um einen Beitrag zur Lebensstandardsicherung (!) im Alter. Altersarmut und die Basis der Lebensstandardsicherung muss staatlich – und zwar am Besten im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung – organisiert werden. Dazu sind zwei grundlegende Reformen der Rentenversicherung notwendig: erstens die Weiterentwicklung zu einer Bürgerversicherung: a) aus Gerechtigkeitsgründen und b) um die Finanzierung und damit auch das Rentenniveau zu stabilisieren und zweitens die Einführung einer Garantierente als Minimum innerhalb (!) der Rentenversicherung. Ohne diese beiden Maßnahmen wäre auch die Deutschlandrente auf Sand gebaut. Wichtig ist, dass die Deutschlandrente dabei nicht auf die Garantierente angerechnet wird, damit sich die Vorsorge tatsächlich für Alle lohnt. Auch das wird in dem Papier angesprochen: „Daneben ist es auch wichtig darüber nachzudenken, ob man betriebliche und private Altersvorsorge in der Zukunft nicht bzw. nur noch zum Teil auf die Grundsicherung im Alter anrechnet“.
Fazit: Der Dreiklang aus Bürgerversicherung für die Rente, einer Garantierente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung und einer Deutschlandrente, die nicht auf die Garantierente angerechnet wird, als Ergänzung, ist geeignet, um unser Rentensystem insgesamt zukunftsfest zu machen.« (Quelle: https://www.facebook.com/wolfgang.strengmannkuhn/posts/538947752948965,  28.12.2015)

Die Diskussion wird weitergehen und entscheidend sind die Grundfragen einer zukünftigen Rentenpolitik, die dabei (wieder) aufgerufen werden müssen. Also welche grundsätzliche Konfiguration soll das Alterssicherungssystem insgesamt haben. Wie stark sollen die zweite und dritte Säule sein (und vor allem welche Funktion kann man von ihnen erwarten – hier ist der Hinweis von Strengen-Kuhn auf die Unterschiede zwischen Bekämpfung der Altersarmut versus Lebensstandardsicherung zutreffend)? Soll die umlagefinanzierte Säule, also die Gesetzliche Rentenversicherung wieder gestärkt werden, gerade mit Blick auf das hier erreichbare Rentenniveau und das Niveau der Renten (was unterschiedliche Tatbestände sind)? Brauchen wir den Schritt hin zu einer wirklichen Erwerbstätigenversicherung oder gar die Abkehr von der lohnbezogenen Finanzierung in Richtung auf eine wertschöpfungsbasierte Finanzierung?