Schafft er das vor dem „Nichts geht mehr“? Der Bundesarbeitsminister will Betriebsräte mit einem Stärkungsgesetz unter die Arme greifen

Bevor jetzt jemand auf die Idee kommt, der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will nach den teilweise mehr als zähen und innerhalb der derzeitigen schwarz-roten Koalition überaus strittigen Gesetzgebungsverfahren beispielsweise zur „Grundrente“ oder zuletzt das „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ mit dem Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in den Kernbereichen der Fleischindustrie nun mit einem weiteren Vorstoß Teile der Union gegen sich aufbringen (und man deshalb davon ausgehen kann, dass der nun bekannt gewordene Entwurf aus seinem Haus am Widerstand des Koalitionspartners scheitern müsse, da man dem Arbeitsminister keinen weiteren – scheinbaren – Erfolg gönnen dürfe), der möge vorher in das Vertragswerk schauen, auf dem die Zusammenarbeit von SPD und CDU/CSU seit 2018 basiert: dem Koalitionsvertrag. Dort findet man diese beiden Zielsetzungen, was die Betriebsräte angeht (S. 51 f.):

»Wir werden das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung stärken. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Betriebsrat haben über Maßnahmen der Berufsbildung zu beraten. Können sich beide nicht verständigen, kann jede Seite einen Moderator anrufen mit dem Ziel, eine Einigung zu erreichen. Ein Einigungszwang besteht nicht.«

»Wir wollen die Gründung und Wahl von Betriebsräten erleichtern. Dazu werden wir das vereinfachte Wahlverfahren für alle Betriebe mit 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verpflichtend machen. Für Betriebe mit 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen wir die Wahl zwischen dem vereinfachten und allgemeinen Wahlverfahren.
Wir setzen uns dafür ein, dass auch bei grenzüberschreitenden Sitzverlagerungen von Gesellschaften die nationalen Vorschriften über die Mitbestimmung gesichert werden.«

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Immer weniger Arbeitnehmer in der Kernzone des dualen Systems: Die Erosion der Tarifbindung und der betrieblichen Mitbestimmung über Betriebsräte geht weiter

In diesen Tagen der umfassenden Corona-Krise wird immer wieder (allerdings bereits mit abnehmender Intensität) über „systemrelevante“ Berufe und über problematische bis schlichtweg schlechte Arbeitsbedingungen gesprochen. Nicht nur die Pflege, vor allem die Altenpflege, wird dabei aufgerufen. Auch die vielen überwiegend Frauen, die im Einzelhandel den Laden am Laufen halten, sind für einen Moment in den Mittelpunkt medialen Interesses gerückt. Schon weitaus weniger oft angesprochen werden die vielen Unsichtbaren, die als Lkw-Fahrer zentrale Versorgungsfunktionen ausüben. Der harte Arbeitsalltag der vielen osteuropäischen Fahrer auf unseren Autobahnen kommt nur punktuell auf die Tagesordnung der Berichterstattung. Und man müsste die ebenfalls osteuropäischen Erntehelfer und die zahlreichen Werkvertragsarbeitnehmer vor allem aus Rumänien und Bulgarien erwähnen, die als billige und gut ausbeutbare Arbeitskräfte in die deutschen Fleischfabriken importiert werden.

Und so unterschiedlich die nur exemplarisch genannten Bereiche unserer Volkswirtschaft sind – immer wieder wird man auf ein einheitliches Strukturmuster stoßen: Wir sehen Branchen, in denen das sowieso schon vorhandenen Ungleichgewicht zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besonders krass ausgeprägt ist. Wenn man weiß, dass in der Altenpflege oder im Einzelhandel, in denen nicht zufällig besonders viele Frauen arbeiten, weniger als zehn Prozent der Beschäftigten gewerkschaftlich organisiert sind, dann wissen das auch die Arbeitgeber und die wissen dann um die schier unüberwindbare Hürde, die man nehmen müsste, um mit dem letzten Mittel einer Auseinandersetzung über strukturelle Verbesserungen der Arbeitsbedingungen auch nur drohen zu können: einem Arbeitskampf.

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Die Tarifbindung nimmt (weiter) ab und die betriebliche Mitbestimmung verliert (weiter) an Boden

In der aktuellen Debatte über die Arbeitsbedingungen in der Pflege, vor allem über eine Verbesserung der Bedingungen in der Altenpflege, spielt die Tatsache, dass wir es bei vielen Einrichtungen und Diensten dort mit tariflosen Zonen zu tun haben, eine wichtige Rolle. Selbst die Große Koalition hat als Ziel ausgegeben, eine flächendeckende Tarifbindung in diesem Bereich anzustreben, um darüber die Vergütung der Altenpflegekräfte endlich verbindlich nach oben zu heben. Allerdings, das wurde hier schon in mehreren Beiträgen kritisch thematisiert, sind zahlreiche Voraussetzungen für die geforderte Allgemeinverbindlichkeit tarifvertraglicher Regelungen in der Altenpflegebranche gar nicht gegeben (vgl. dazu die genauere Darstellung in dem Beitrag Tariflohn für alle Pflegekräfte in der Altenpflege: SPD und Union sagen: kommt. Die anderen fragen sich: wie denn? vom 24. Februar 2018).

Neben der Tatsache, dass nur ein sehr kleiner Teil der Beschäftigten in der Altenpflege überhaupt gewerkschaftlich organisiert ist, muss man zur Kenntnis nehmen, dass viele Pflegeunternehmen keine wie auch immer geartete Tarifbindung aufweisen. Und Betriebsräte als Kernbestandteil der betrieblichen Mitbestimmung kann man hier ebenso mit der Lupe suchen. Insofern ist diese derzeit so unter medialer Beobachtung stehende Branche ein Paradebeispiel für eine generelle Problematik, um die es in diesem Beitrag hier gehen soll: die (weiter) abnehmende Tarifbindung in Deutschland und parallel dazu die (weiter) abnehmende betriebliche Mitbestimmung. Dazu hat das IAB neue Daten veröffentlicht, die man als äußerst beunruhigend bewerten muss.

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