Offizielle Arbeitslose statistisch auf der Flucht, viele tatsächliche Arbeitslose im Niemandsland der Nicht-Zählung und viel wichtiger: Die Baustelle Hartz IV zwischen vielen kleinen geplanten Änderungen und dem Ruf nach einer grundsätzlichen Reform

„Die Arbeitslosigkeit ist allein aus jahreszeitlichen Gründen angestiegen. Der Arbeitsmarkt steht insgesamt stabil da.“ Mit diesen Worten wird der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J. Weise, anlässlich der Präsentation der neuen Arbeitsmarktzahlen für den Juli 2014 in der Pressemitteilung Der Arbeitsmarkt im Juli 2014: Arbeitslosigkeit steigt allein aus jahreszeitlichen Gründen zitiert. Dann wird die Zahl genannt, die im Anschluss durch die Medien geistert: 2.871.000 Arbeitslose gibt es. Aber eigentlich sind es mehr. Denn einige Zeilen später weist die BA selbst darauf hin, dass es 3.756.000 Personen sind, was ja ein paar mehr sind als die erstgenannte Zahl. Die BA nennt das dann „Unterbeschäftigung“ und da sind eben auch die enthalten, die sich „in entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit“ befinden, aber natürlich weiterhin arbeitslos sind. Aber damit noch nicht genug. Während die meisten Medien immer noch nicht einmal bis zu dieser, die Wirklichkeit schon etwas besser abbildenden Zahl der Arbeitslosen vordringen, sondern bei den niedrigeren 2,8 Millionen hängen bleiben, kann man der Verlautbarung der BA eine noch größere Zahl entnehmen, die dann vollends zu verwirren scheint und gleichzeitig zu dem hier besonders interessierenden Thema Hartz IV überleitet.

»Die Zahl der Bezieher von Arbeitslosengeld II in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juli bei 4.395.000 … In der Grundsicherung für Arbeitsuchende waren 1.963.000 Menschen arbeitslos gemeldet … Ein Großteil der Arbeitslosengeld II-Bezieher ist nicht arbeitslos.« Wir werden auch darüber informiert, wie es zu dieser Lücke kommen kann: »Das liegt daran, dass diese Personen erwerbstätig sind, kleine Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder sich noch in der Ausbildung befinden.« Wir haben also neben den 909.000 Arbeitslosen, die sich (noch) in der Arbeitslosenversicherung befinden, nicht nur fast 4,4 Mio. erwerbsfähige Menschen, die Arbeitslosengeld II bekommen, obgleich nur eine Minderheit von ihnen als offizielle Arbeitslose geführt werden, sondern mit Blick auf das Grundsicherungssystem kommen noch mehr als 1,7 Mio. nicht erwerbsfähige Leistungsempfänger hinzu, die Sozialgeld bekommen, vor allem Kinder. Zusammen macht das 6,1 Millionen Menschen im Hartz IV-System. Die Abbildung der BA verdeutlicht etwas die Verhältnisse. Und dieses System soll nun – wieder einmal – vom Gesetzgeber an mehreren Stellen verändert werden, während gleichzeitig der Sozialverband Deutschland (SoVD) eine umfassende Hartz-Reform fordert.

Weniger Bürokratie, strengere Auflagen – so hat Rainer Woratschka seinen Artikel betitelt und will damit bereits in der Schlagzeile auf die Ambivalenz hinweisen, die sich mit den derzeit diskutierten und im Herbst in das Gesetzgebungsverfahren einzubringenden Änderungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz unter Beteiligung von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit verbindet. Die Liste der geplanten Rechtsvereinfachungen, die das Bundesarbeitsministerium während des Sommers in Gesetzesform gießen soll, umfasst 36 Punkte. Für die derzeit mehr als 6,1 Mio. Hartz IV-Empfänger verbergen sich hinter diesen Punkten mehr Großzügigkeit, aber auch schärfere Vorgaben. Das generelle Ziel der Veränderungen sei angeblich, mehr Zeit für die Betreuung der Arbeitsuchenden in den Jobcentern freizuschaufeln, wogegen man ja nun erst einmal nichts haben kann. Beginnen wir mit einigen positiven Veränderungen des bestehenden Rechts:

»Die Pfändbarkeit von Hartz-IV-Bezügen soll künftig generell ausgeschlossen und nicht mehr Einzelprüfungen unterzogen werden, bei denen man ohnehin fast immer zu dem gleichen Ergebnis kam. Und auch die Sanktionen bei sogenannten „Pflichtverletzungen“ sollen entschärft werden. So ist künftig nur noch ein einheitlicher Minderungsbetrag pro Fall und unabhängig von etwaigen Wiederholungen vorgesehen. Und gesonderte Sanktionsregeln für unter 25-Jährige soll es auch nicht mehr geben. Damit kommen die Regierenden einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zuvor, das die bisherigen Sonderregeln womöglich kassiert hätte.«

Aber es gibt auch eine andere Seite der neuen Änderungsvorschläge:

»Tatsächlich mündet mancher Vorschlag zur Beseitigung unsinniger Detailhuberei für Betroffene auch in eine Verschärfung. So soll die Regelung, Hartz- IV-Bezieher beim Umzug in eine teurere Wohnung selbst dann auf den Differenzkosten sitzen zu lassen, wenn die neue Unterkunft von Größe und Preis her als „angemessen“ eingestuft wird, nun auch auf diejenigen ausgeweitet werden, die in eine „unangemessene“ Wohnung ziehen. Auch sie sollen nicht mehr die „angemessenen“, sondern nur noch die Kosten ihrer früheren, billigeren Wohnung erstattet bekommen … Auch Nachzahlungen aufgrund von Grundsatzurteilen, mit denen die bisherige Verwaltungspraxis korrigiert wird, soll es künftig seltener geben. Die Politik will vermeiden, dass die Jobcenter „massenhaft Leistungen rückwirkend neu berechnen müssen“.«

Die Kritik an diesem Sammelsurium lässt nicht lange auf sich warten: Von einem „Apparatschik-Klein-Klein“ und der puren Glättung von Verwaltungsabläufen spricht beispielsweise Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und der sozialpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen, Wolfgang Strengmann-Kuhn wird mit den Worten zitiert, der Ertrag der Arbeitsgruppe sei „mehr als dürftig“.

„Klein-klein“ und „mehr als dürftig“ hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen im SGB II muss man auch vor dem Hintergrund der folgenden Überschriften lesen: Hartz-IV-Bilanz »niederschmetternd«Bankrotterklärung oder Verband zieht verheerende Hartz-IV-Bilanz. Das hört sich nicht gut an. Hintergrund dieser Artikel ist ein neues Positionspapier des Sozialverbands Deutschland (SoVD):

Sozialverband Deutschland (SoVD): Neuordnung der Arbeitsmarktpolitik. Inklusion statt Hartz IV, Berlin, Juli 2014

Verfasserinnen des Papiers sind Ursula Engelen­-Kefer und Gabriele Hesseken. Es sind vor allem drei Punkte, um die herum der Sozialverband seine Forderungen sortiert:

  1. Arbeitslose Menschen dürfen nicht länger als Menschen mit Defiziten betrachtet und ausgesondert werden. Die Stärkung ihrer Kompetenzen und Fähigkeiten muss im Vordergrund der künftigen Arbeits­marktpolitik stehen. Dies erfordert ein ausreichendes Angebot an qualifizierter Arbeit mit fairer Ent­lohnung und menschenwürdigen Arbeitsbedingungen.
  2. Langzeitarbeitslose Menschen, die über einen längeren Zeitraum erwerbstätig waren und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, müssen finanziell besser gestellt werden. Für sie muss es eine zusätzliche Geldleistung zu „Hartz IV“ geben, um ihr Armutsrisiko abzufedern.
  3. Die Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen ist erheblich zu verbessern. Die Betreuungs­-, Vermittlungs­- und Eingliederungsleistungen sind für sämtliche Arbeitslosen allein bei der Bundesagentur für Arbeit anzusiedeln.

An dieser Stelle kann keine Gesamtauseinandersetzung mit der Gesamtheit der SoVD-Vorschläge geleistet werden, aber an zwei aus den Vorschlägen herausgegriffenen Beispielen soll durchaus kritisch aufgezeigt werden, dass es sich weniger um eine fundamentale Hartz-Reform handelt, die hier gefordert wird, sondern eher um ein „add on“-Modell, bei dem also auf das weiter bestehende System etwas raufgepackt werden soll und zugleich werden alte Schlachten hinsichtlich der Frage, wer denn nun die Hartz IV-Empfänger „betreuen“ soll – die Bundesagentur für Arbeit oder die Kommunen oder beide zusammen – erneut zugunsten des „Arbeitsamtsmodells“ auf die Tagesordnung gesetzt, was sicher auch damit zu tun hat, dass eine der Verfasserinnen Ursula Engeln-Kefer ist, die früher jahrelang als stellvertretende DGB-Bundesvorsitzende innerhalb der Bundesanstalt für Arbeit im Verwaltungsrat gewirkt hat. Diese einseitige Positionierung für die BA erscheint irgendwie etwas gestrig.

Vorweg allerdings sei besonders hervorgehoben, dass ein Paradigmen- und Perspektivenwechsel mit Blick auf die betroffenen Menschen im Grundsicherungssystem eingefordert wird und es werden konkrete Veränderungsvorschläge gemacht, die weit über das hinausgehen, was wir seitens der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Kenntnis nehmen müssen. Damit wird hier die besondere Problematik adressiert, dass eine leider immer größere Gruppe von langzeitarbeitslosen Menschen offensichtlich auf Dauer exkludiert werden vom Arbeitsmarkt und man gleichzeitig die Förderbedingungen und die dafür zur Verfügung stehenden Mittel immer weiter begrenzt hat, wodurch sich in den Jahren seit 2010 zunehmend ein Teufelskreis der „Verfestigung“ und der „Verhärtung“ von Langzeitarbeitslosigkeit herausgebildet hat.

Nun aber zu den beiden – exemplarischen – Anfragen an die Reformvorschläge:

Auf der Seite 20 des Positionspapiers findet man diesen Hinweis: „Öffentlich geförderte Beschäftigung weiterentwickeln“. Und ein erster Blick scheint zu belegen, dass hier eine der ansonsten nur wenigen die öffentlich geförderte Beschäftigung befürwortende Positionierungen erfolgt: »Besonders schwer haben es Langzeitarbeitslose, die trotz erheblicher Vermittlungsbemühungen der Arbeitsverwaltung derzeit kaum noch Aussicht darauf haben, in den ersten Arbeits­markt integriert zu werden. Der SoVD setzt sich für die Schaffung öffentlich geförderter und sozial­ versicherungspflichtiger Beschäftigung mit tarif­- bzw. ortsüblichen Löhnen für diesen Personenkreis ein. Diese müssen die Ein­-Euro­-Jobs ersetzen. Es muss ein Anspruch auf eine sozialversicherungs­pflichtige öffentlich geförderte Beschäftigung geschaffen werden, um die Beschäftigungsfähigkeit der benachteiligten Personengruppen zu verbessern, ihre Qualifikationen zu erweitern und damit ihre Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Annahme einer öffentlich geför­derten Beschäftigung mit Sozialversicherungspflicht muss freiwillig sein.« So weit, so gut. Dann aber fällt das Papier in den alten Geist der auf dem Kopf stehenden öffentlich geförderten Beschäftigung zurück, denn es wird gefordert: »Um der latenten Gefahr der Verdrängung von regulärer Arbeit durch öffentlich geförderte Beschäftigung entgegenzuwir­ken, sind nur solche Beschäftigungsverhältnisse zu fördern, in deren Rahmen wettbewerbsneutrale, zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten erledigt werden.« Also Wettbewerbsneutralität – übrigens erst mit der letzten restriktiven Ausgestaltung des Förderrechts von einer untergesetzlichen Norm „geadelt“ durch die direkte Implementierung im Gesetz – wird seit Jahren von sehr vielen Experten und vor allem Praktikern als eine der zentralen Ursachen dafür identifiziert, dass wir konfrontiert werden mit teilweise hanebüchen ausgestalteten Maßnahmen, die so weit weg sein müssen vom ersten Arbeitsmarkt, dass sie mit großer Sicherheit auch den Betroffenen kaum neue Perspektiven eröffnen können. Hier sind die Forderungen des SoVD weit hinter dem zurückgeblieben, was seit Jahren im Fachdiskurs debattiert und entwickelt worden ist.

Das zweite Beispiel betrifft die Forderung, – so könnte man es scheinbar zynisch formulieren, hier aber erst einmal ohne irgendeinen Unterton gemeint – ein „Zwei-Klassen-System“ innerhalb der Grundsicherung einzuführen. Und diese Forderung wird intuitiv bei vielen Menschen auf eine zustimmende Wahrnehmung stoßen, die sich vor allem speist aus der tiefen Verankerung des Äquivalenzprinzips in der deutschen Kollektivseele. Der SoVD fordert (S. 26-31) zahlreiche Verbesserungen im bestehenden Arbeitslosengeld II-System, um dann eine weitere, neue Komponente vorzuschlagen: das »Arbeitslosengeld II Plus«. Dazu erfahren wir:

»Der SoVD fordert die Einführung einer zusätzlichen unbefristeten Geldleistung („Arbeitslosen­geld II Plus“), die neben dem Arbeitslosengeld II gewährt wird und im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld I beansprucht werden kann. Mit dem Arbeitslosengeld II Plus soll anerkannt wer­ den, dass die ehemaligen Arbeitslosengeld I­Empfänger bzw. die ­empfängerinnen durch oftmals langjährige Erwerbstätigkeit einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung geleistet haben. Mit dem Arbeitslosengeld II Plus soll gleichzeitig ein Teil der Einkommenseinbußen ausgeglichen werden, die regelmäßig beim Übergang vom Arbeitslosengeld I in den Bezug von Arbeitslosengeld II entsteht. Der Höhe nach muss sich das Arbeitslosengeld II Plus vor allem an dem zuvor bezogenen Arbeitslo­sengeld I orientieren. Dabei könnte als Richtschnur für die Höhe des Arbeitslosengeldes II Plus der ehemalige befristete Zuschlag dienen. Dieser errechnete sich im ersten Bezugsjahr aus zwei Drit­teln der Differenz zwischen dem vormaligen Arbeitslosengeld I zuzüglich Wohngeld und dem nach Bedürftigkeit zustehenden Arbeitslosengeldes II. Gleichzeitig war er auf Höchstbeträge beschränkt, nämlich auf 160 Euro für Alleinstehende, 320 Euro für Paare plus 60 Euro für jedes minderjäh­rige Kind. Im Gegensatz zum ehemaligen befristeten Zuschlag, der nach einem Bezugsjahr halbiert wurde, sollte das Arbeitslosengeld II Plus in voller Höhe und zeitlich unbefristet gewährt werden.« (S. 31 f.)
Man will also für eine bestimmte Gruppe unter den Leistungsempfängern deren monetäre Besserstellung durch Zuschläge auf die weiterhin bestehende Grundsicherungsleistung. Die wird zwar hinsichtlich der Leistungshöhe kritisiert, nicht aber als solche in Frage gestellt, was aber auch bedeutet, dass man akzeptiert, dass es sich um eine bedürftigkeitsabhängige Fürsorgeleistung handelt. Offensichtlich will man gleichsam einen „Echoeffekt“ aus dem Versicherungssystem in das Grundsicherungssystem verlängern und das nicht nur für eine bestimmte wie auch immer definierte Übergangsphase, sondern dauerhaft soll dieser Zuschlag fließen. Da kann man schon auf die Idee kommen, dass es hier noch einen erheblichen Diskussionsbedarf gibt.

Ob „Klein-klein“ oder aber die Verbesserungsvisionen des Sozialverbands Deutschland – offensichtlich wird der jetzt anstehende 10. Geburtstag von Hartz IV nicht der letzte bleiben.

Es muss ein guter Tag für die Langzeitarbeitslosen gewesen sein. Also auf dem Papier. Das ist bekanntlich geduldig

Auch wenn immer wieder über das so genannte „Jobwunder“ in Deutschland geschrieben und diskutiert wird – eine Gruppe unter den Arbeitslosen hat in den vergangenen Jahren definitiv so gut wie gar nicht profitieren können von der ansonsten durchaus erfreulichen Arbeitsmarktentwicklung in unserem Land. Die Rede ist hier von den Langzeitarbeitslosen. Arbeitsmarktexperten sprechen schon seit längerem von einer massiven „Verfestigung“ bzw. „Verhärtung“ der Arbeitslosigkeit.  Ein Teil der Arbeitslosen wird komplett abgekoppelt von der Integration in Beschäftigung. Hierbei handelt es sich keineswegs um eine zu vernachlässigende Größe.  So hat beispielsweise eine Ende des vergangenen Jahres veröffentlichte Studie der Hochschule Koblenz ergeben, dass rund 1,7 Millionen Menschen im Grundsicherungssystem in den vergangenen drei Jahren mehr als 90 % der Zeit ohne irgendeine Beschäftigung waren. Über 609.000 erwerbslose Menschen haben mehr als vier so genannte Vermittlungshemmnisse. Über 435.000 Menschen zählen nach dieser Studie  zu den arbeitsmarktfernen Personen, die mittelfristig, viele sogar auf Dauer keine realistische Perspektive haben, wieder irgendeinen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bekommen. In den Haushalten dieser Menschen leben mehr als 305.000 Kinder unter 15 Jahren, die besonders  negativ von der Situation in ihrem Elternhaus betroffen sind.

Gleichzeitig wurden Milliardenbeträge gekürzt im Bereich der Arbeitsförderung für Menschen im Grundsicherungssystem. Immer offensichtlicher wird das Dilemma, dass auf der einen Seite eine zunehmende Zahl an Arbeitslosen in die Langzeitarbeitslosigkeit abrutscht und dort auch nicht mehr herauskommt, gleichzeitig aber kaum noch Möglichkeiten einer gezielten Förderung dieser Menschen zur Verfügung stehen. Dies nicht nur aufgrund fehlender Finanzmittel, sondern gleichzeitig wurde das Förderrecht gerade im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung seitens des Bundesgesetzgebers noch restriktiver ausgestaltet, so dass sinnvolle Maßnahmen oftmals schlichtweg nicht mehr möglich sind.

Die erwähnte Studie kann hier abgerufen werden:

Obermeier, T.; Sell, S. und Tiedemann, B.: Messkonzept zur Bestimmung der Zielgruppe für eine öffentlich geförderte Beschäftigung. Methodisches Vorgehen und Ergebnisse der quantitativen Abschätzung (= Remagener Beiträge zur Sozialpolitik 14-2013), Remagen, 2013

Nunmehr scheint es aber Grund zur Hoffnung zu geben, folgt man den Medienberichten, die im Anschluss an eine gemeinsame Pressekonferenz von Bundesagentur für Arbeit, Deutscher Städtetag und Deutscher Landkreistag erschienen sind: „Staat soll Langzeitarbeitslose besser fördern„, „Bundesagentur will mehr Hilfe für Langzeitarbeitslose“ oder von der anderen Seite „Kommunen wollen neue Initiative für Hartz-IV-Empfänger„. Da ist sogar von einem „Maßanzug für Langzeitabeitslose“ die Rede. Das hört sich doch insgesamt sehr positiv und dem wachsenden Problemdruck in diesem Bereich angemessen an. Schauen wir also einmal genauer hin.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Pressemitteilung so überschrieben: „Hilfen für Langzeitarbeitslose verbessern – Hohes Engagement der Jobcenter allein kann Probleme nicht lösen„. Auch hier wird auf den enormen Problemdruck innerhalb des Grundsicherungssystems hingewiesen: »Drei Millionen erwerbsfähige Menschen erhalten seit zwei oder mehr Jahren Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Rechnet man die Kinder hinzu, sind rund vier Millionen Menschen langfristig auf diese Leistungen angewiesen.« Die BA weist darauf hin, dass von den Langzeitbeziehern, die vermittelt worden sind, aber etwa die Hälfte innerhalb eines Jahres wieder in die Grundsicherung zurückkommt. Und auch auf die bereits angesprochene prekäre Finanzlage wird seitens des Deutschen Städtetages hingewiesen: »Von 2010 bis 2013 sank die Anzahl der Arbeitslosen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende um lediglich 8 Prozent. Im gleichen Zeitraum wurden die Mittel für Fördermaßnahmen aber um etwa 40 Prozent reduziert, von 6,6 Milliarden Euro auf 3,9 Milliarden Euro.«
Die beiden kommunalen Spitzenverbände bringen die von vielen kritischen Beobachtern der Arbeitsmarktpolitik seit Jahren immer wieder vorgetragenen Schwachstellen auf den Punkt:

»Die Strategien für Menschen, die nur kurze Zeit arbeitslos sind, lassen sich nicht einfach auf Langzeitarbeitslose übertragen. Aktuell sind die arbeitsmarktpolitischen Instrumente der Jobcenter an viele Auflagen seitens des Gesetzgebers und an eher kurze Zeiträume gebunden. Schwer zu vermittelnden Langzeitarbeitslosen kann aus Sicht der Kommunen damit zu wenig geholfen werden. Der Bund sollte den Jobcentern deshalb die Entwicklung flexibler und längerfristiger Strategien zugestehen.«

Und sie fordern mit Blick auf die Vergangenheit mehr Geld – vom Bund: »Hatte der Bund zur Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende noch ein Budget von durchschnittlich 3.200 Euro pro Leistungsempfänger für Aktivierung, Eingliederung und Leistungsgewährung im Jahr veranschlagt, standen im Jahr 2012 nur noch 1.700 Euro zur Verfügung.«
Für etwa eine Million Menschen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, sei eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt äußerst schwierig. Während die BA in Gestalt von Heinrich Alt „neue Ideen über Zugangswege in Arbeit, mehr Perspektiven in Betrieben“ fordert,  sind für die Kommunen »die drohende Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit und damit verbundene soziale Folgen eine der wichtigsten Herausforderungen. Viele Menschen, die sehr lange nicht mehr in der Arbeitswelt waren, brauchen neben der Vermittlung in Qualifizierungen oder in Arbeit eine intensive und individuell passgenaue Unterstützung.«

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus, wird mit den folgenden Worten zitiert:

»Um Langzeitarbeitslosen mit sozialen und beruflichen Integrationsproblemen Chancen auf Teilhabe in Arbeitsprozessen zu ermöglichen, halten die Städte es für sinnvoll, auch die öffentlich geförderte Beschäftigung weiterzuentwickeln. Solche Angebote können dazu beitragen, sich dem ersten Arbeitsmarkt wieder anzunähern. Und für Menschen, die dort nicht mehr Fuß fassen können, sind sie eine Alternative zu Ausgrenzung und sozialer Isolation.«

Der Deutsche Landkreistag sekundiert mit Blick auf den „harten Kern“ der Langzeitarbeitslosen, »dass es eine Gruppe schwer zu vermittelnder Langzeitarbeitsloser gibt, für die der erste Arbeitsmarkt unabhängig von bestehenden Fördermitteln und Instrumenten nicht erreichbar ist. Diese Menschen benötigen längerfristige Angebote.« Gefordert wird »ein tragfähiges Konzept für öffentlich geförderte Beschäftigung. Denn auf dem regulären Arbeitsmarkt werden viele Langzeitarbeitslose realistischerweise keinen Job finden.«

Ja, ja und nochmals ja. Die immer wieder vorgetragenen Punkte aus der Arbeitsmarktdebatte der vergangenen Jahre tauchen hier in konzentrierter Form wieder auf.

Und nun? Was tun? Da wird es schon dünner bzw. angesichts der intensiven Diskussionen und der vorliegenden konkreten Modelle eines „zweiten“ oder wie er auch immer heißen soll Arbeitsmarkt muss man den Kopf schütteln angesichts solcher Worte des BA-Vorstandsmitglieds Heinrich Alt zur öffentlich geförderten Beschäftigung, die Katharina Schüler in ihrem Artikel „Kommunen wollen neue Initiative für Hartz-IV-Empfänger“ zitiert:

»Bislang leide der zweite Arbeitsmarkt jedoch unter dem Paradox, dass nur Tätigkeiten, die keine normale Beschäftigung gefährden, gefördert werden dürften, sagte Alt. Arbeitslose lesen beispielsweise in Heimen vor oder sammeln Müll in den Parks ein. Die Art der Tätigkeiten verringere die Chancen, dass der Übergang vom zweiten in den ersten Arbeitsmarkt gelinge. Auch das Prestigeprojekt der früheren Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, die Arbeitslose zu Bürgerarbeitern machen wollte, erwies sich als Flop. „Hier müssen wir nochmal neu nachdenken“, sagte Alt.«

Da muss man angesichts der vielen Modelle nicht wirklich neu nachdenken, sondern man braucht mehr Mittel und vor allem rechtlich auch die entsprechenden Möglichkeiten, beispielsweise in professionellen Beschäftigungsunternehmen mit dem „ersten Arbeitsmarkt“ zusammen arbeiten zu können. Da hätte man sich schon eine klare Forderung an den Bundesgesetzgeber gewünscht: Abschaffung der „Zusätzlichkeit“ und der „Wettbewerbsneutralität“ von Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung, damit man die Andockstellen an das „real life“ des Arbeitsmarktes endlich bestimmen und ausbauen kann.

Das wäre nur ein Beispiel für konkrete Forderung auch und gerade an die Große Koalition, die man hätte formulieren können und müssen. Statt dessen bekommen wir wieder einmal viel Lyrik serviert, gerade von Heinrich Alt, dem für das SGB II zuständige Vorstandsmitglied. In dem Artikel „Maßanzug für Langzeitabeitslose“ wird er mit den folgenden Worten zitiert: „Mit Konfektionsware kommen wir in der Grundsicherung nicht weiter“. „Wir brauchen eher was wie den Maßanzug, der vor Ort geschneidert werden sollte.“ Wohlfeile Formulierungen, wenn man sich die Realität in vielen Jobcentern anschaut.

Fazit: Nicht nur die enormen Mittelkürzungen in der Arbeitsmarktpolitik der vergangenen Jahre müssen rückgängig gemacht werden, weil man ansonsten keine halbwegs vertretbaren Maßnahmen für die Betroffenen entwickeln und anbieten kann. Aber gleichzeitig muss endlich das Förderrecht so eingedampft werden, dass man die vielen (übrigens seit Jahren geforderten) Freiheitsgrade in der Arbeit vor Ort endlich mal bekommt. Viele Jobcenter-Mitarbeiter sagen einem, auch wenn wir wollen, wir dürfen nicht. Hinsichtlich der erforderlichen Bearbeitung der vielen, wieder einmal richtig beschriebenen Probleme braucht es Flexibilität und Entscheidungsspielräume vor Ort.

Aber – auch wenn man nicht depressiv enden soll – selbst wenn das gelingen würde, wofür es derzeit keine Anhaltspunkte gibt, bleibt das Problem, dass viele Jobcenter-Mitarbeiter in den kommenden Monaten gar nicht mehr dazu kommen können, neue Wege zu gehen bzw. auszuprobieren. Weil sie absaufen in der internen Arbeit. Das, was hier angedeutet werden soll, ist ein sich abzeichnendes Drama der innersystemischen Paralyse und das hat einen Namen: „Allegro“. In der Musik ist Allegro eine Tempobezeichnung mit der Bedeutung schnell. Das ist vielleicht der Wunsch der BA-Spitze und der sie begleitenden Unternehmensberater. Die (fast schon zynische) Wahl des Programmnamens „Allegro“ ist irgendwie konsequent aus der Perspektive der da oben, denn das Wort kommt ursprünglich aus der italienischen Sprache und bedeutet „fröhlich, lustig, heiter“.

Aber das, was auf die Jobcenter zukommt, sieht ganz und gar nicht nach einem „fröhlichen, lustigen und heiteren“ Arbeiten am „Kunden“ aus. Denn „Allegro“ ist eine neue Software, in der Langfassung steht das für „ALG2-Leistungsverfahren Grundsicherung Online“. Und eine ganz neue Software verheißt gerade in der Einführungsphase nicht wirklich was Gutes.

»Wegen einer Software-Umstellung bei den Jobcentern könnte es im April zu Problemen bei der Auszahlung von Hartz-IV-Leistungen kommen. Betroffen seien vor allem die Ballungsräume und Großstädte, warnt Personalratschef Lehmensiek im Deutschlandfunk. Es gehe um vier Millionen Empfänger und deren Kinder«, so kann man es dem Vorspann zu einem Interview mit Uwe Lehmensiek, entnehmen. Im April soll der Testbetrieb beginnen. Zwar soll die neue Software parallel zur alten eingeführt werden, um die Probleme des Startjahres 2005 zu vermeiden. Dennoch kommt es in den Jobcentern zu einer Menge Mehrarbeit durch die EDV-Umstellung – womöglich zu so viel Mehrarbeit, dass über diese Umstellung auch die Hartz-IV-Auszahlungen in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Denn in den Jobcentern muss diese gewaltige Umstellung – inklusive der händischen Eingabe der vorhandenen Daten in das neue System – mit Bordmitteln und „neben“ dem Tagesgeschäft erfolgen.

Die Umstellung erfolgt händisch und parallel zum normalen Betrieb, da kein Budget für zusätzliche Fachkräfte eingeplant wurde. Dort, wo die Jobcenter zusätzlich Personal eingestellt hätten, laufe die Finanzierung aus dem „Eingliederungstitel“, also dem bereits zusammengestrichenen Topf für Fördermaßnahmen, denn diese Mittel sind „deckungsfähig“ mit den Verwaltungskosten.

Zu diesem problematischen Punkt berichtete das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ): » Insgesamt 445 Millionen Euro sind aus dem Haushaltstitel mit der Zweckbestimmung „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (darunter „Leistungen zur Engliederung nach dem SGB II“) in den Haushaltstitel mit der Zweckbestimmung „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Bundesanteil) umgeschichtet worden.« Und weiter: »Die „Verwaltungskosten“ der insgesamt 410 Jobcenter betrugen demnach im Haushaltsjahr 2013 … in etwa 5,3 Milliarden Euro. Noch nie zuvor wurde vom Bund und den Kommunen so viel für diesen Zweck („Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“) ausgegeben wie im neunten „Hartz IV-Jahr“.«

Bevor die Umstellung überhaupt beginnt, würden die Mitarbeiter geschult und Akten auf den neuesten Stand gebracht. Hier gebe es noch großen Nacharbeitungsbedarf. Wenn der Testbetrieb im April beginnt, seien dann, vor allem in Großstädten, Fehler und Zeitverzögerungen zu erwarten.
Wenn Bescheide und Geldleistungen in großem Umfang zu spät oder fehlerhaft herausgehen, erwartet Lehmensiek „Aggression und Gewalt, das wollen wir verhindern. Deswegen ist das unsere größte Sorge, dass es mit der Zahlung nicht klappt.“, erläutert er im Interview.

Dazu noch eine Ergänzung, gefunden im neuesten Newsletter von Harald Thomé: Kommt es durch Computerpannen und nicht rechtzeitiger Zahlung zu wirtschaftlichen Schäden bei den Betroffenen, z.B.  in Form von Rückbuchungsgebühren, Mahngebühren des Energieversorgers oder Vermieters, Zinsen wegen Kontoüberziehung, dann ist das Jobcenter dafür ersatzpflichtig. Der Ersatzanspruch begründet sich über § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II iVm § 60 S. 2 SGB X iVm § 839 BGB iVm ständiger Rechtsprechung des BSG zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch.
Wahrscheinlich muss man dann noch mehr umbuchen aus dem Eingliederungstitel.

Das sind keine guten Rahmenbedingungen für neue Wege, um Langzeitarbeitslose wieder in Beschäftigung zu bringen.

„Vermittlungsskandal 2.0“ bei der Bundesagentur für Arbeit? Nein. Es ist viel schlimmer: Hier geht es um die Systemfrage. Oder: Vom eigentlichen Skandal hinter der Zahlenhuberei

Da gab es am Wochenende so einige, die mit Blick auf die Bundesagentur für Arbeit (BA), wie die „gute Tante Arbeitsamt“ mittlerweile heißt, ein Déjà-vu hatten – nur mit dem Unterschied, dass es sich hierbei nicht mehr nur um das Gefühl handelt, eine neue Situation schon einmal erlebt, gesehen oder geträumt zu haben, sondern um das Auftauchen einiger unangenehmer Beweisstücke aus den Tiefen bzw. Untiefen eines umfassenden Systems der zahlengetriebenen Steuerung. Denn so könnte eine sehr kompakte Definition dessen lauten, was die BA heute darzustellen versucht. Viele ältere Semester fühlten sich an den Anfang des Jahres 2002 katapultiert, als der so genannte „Vermittlungsskandal“ über die damalige Bundesanstalt für Arbeit hereinbrach, der neben dem durch eine Welle an kritischer Berichterstattung verursachten Rücktritt des damaligen BA-Präsidenten Jagoda auch zur Einsetzung der „Kommission moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ mit dem damaligen VW-Personalvorstand Peter Hartz an der Spitze geführt hat – mit den bekannten Folgen. Man muss sich bewusst machen, dass das, was die BA heute ist (oder sein möchte) eine unmittelbare Konsequenz aus den Ereignissen des Jahres 2002 ist und nur vor diesem Hintergrund zu verstehen ist.
Irgendwie erschien es im ersten Augenblick wie ein zynischer Treppenwitz der Geschichte, dass die Antwort auf den „Vermittlungsskandal“ des Jahres 2002 im Jahr 2013 an einem neuen „Vermittlungsskandal“ scheitern könnte, denn natürlich wurden nach den Vorwürfen sofort Überlegungen laut, wie es denn mit der personellen Verantwortung an der Spitze der Bundesagentur für Arbeit aussehen sollte und müsste.

Aber der Reihe nach. Ausgelöst wurden die aktuell schweren Fahrwasser, in die die Bundesagentur für Arbeit geraten ist, durch einen längeren Artikel im SPIEGEL: Dahlkamp, J. et al.: Mit allen Mitteln, in: DER SPIEGEL, Heft 26/2013, S. 30-36. Bereits am Sonntag veröffentlichte „Spiegel Online“ unter der Überschrift „Arbeitsagentur manipuliert Vermittlungsstatistik“ eine Kurzfassung des Artikels, der in der Print-Ausgabe des Magazins erschienen ist. Der SPIEGEL bezieht sich auf die Erkenntnisse aus einem seit Monaten unter Verschluss gehaltenen Prüfbericht des Bundesrechnungshofs mit dem staubtrocken daherkommenden Titel: „Mitteilung an die Bundesagentur für Arbeit über die Prüfung der Steuerung der Zielerreichung in den strategischen Geschäftsfeldern I und Va“.

Der Originalbericht trägt das Datum 7. November 2012. Aber der enthält einige Sprengsätze für die Führungsspitze der BA, die vom SPIEGEL freigelegt wurden. Die Kernaussage – die noch vertiefend zu behandeln sein wird – lautet: »Vermittelt wird nur, wer leicht vermittelbar ist: Der Bundesrechnungshof wirft der Agentur für Arbeit … vor, nach diesem Prinzip eine bessere Erfolgsbilanz vorzutäuschen. Besonders Langzeitarbeitslose würden schlecht betreut«. Das ist starker Tobak, wird aber anhand der vom Bundesrechnungshof zusammengestellten Befunde nachvollziehbar.

Der Rechnungshof hatte in einer Stichprobe sieben der 156 Arbeitsagenturen sowie sieben Regionaldirektionen drei Monate lang untersucht. „Die Tatsache, dass wir in allen geprüften Agenturen Fehlsteuerungen festgestellt haben, zeigt, dass es sich um ein grundsätzliches Problem handelt“, heißt es im Fazit des Rechnungshofes.

Welche konkreten Vorwürfe werden vorgetragen? Die folgende Zusammenstellung bezieht sich auf den Artikel „Mit allen Mitteln“ aus der Print-Ausgabe des SPIEGEL. Eines muss an den Anfang gestellt werden: Es geht um das „Herz“ der neuen, „modernen“ BA – um die Zielsteuerung und die Kontrolle der Zielerwartungen innerhalb der großen Maschine. Es geht um Zahlen, alles dreht sich um diese Zahlen: Was die Vermittler tun, wird gezählt, beziffert, und am Ende sind es die Zahlen, nicht die Schicksale dahinter, die über alles entscheiden: Ob die jeweilige Agentur die Zielvorgaben von oben schafft, aus der Regionaldirektion und der Zentrale in Nürnberg. Ob sie damit im Vergleich zu anderen Agenturen vorn oder hinten liegt, so der SPIEGEL-Artikel.
»Nürnberg gibt der Regionaldirektion die Ziele vor, die Direktion der Agentur, die jedem Teamleiter, der Teamleiter jedem Vermittler. Die Ziele … könne man, je nach Temperament, entweder „sehr hoch“ oder aber „Wahnsinn“ nennen, trotzdem: Sie sind die Norm, das Gesetz, die Heilige Schrift, der sich in der Behörde alle unterordnen« (S.34). Um die Zahlen zu erreichen bzw. herzustellen wird in den unteren Etagen mit Druck gearbeitet und bei den Führungskräften ab Teamleiter aufwärts gibt es – bei Planerfüllung – Prämien. Das soll motivieren.

Schauen wir uns die im SPIEGEL-Artikel genannten Beispiele aus dem Rechnungshof-Bericht genauer an:

Eine der Zielgrößen ist die „Arbeitslosigkeit in Tagen“. Eine Agentur bzw. ein Team hat ein Problem, wenn es viele „Langläufer“ gibt, denn die versauen den Schnitt. Gott sei Dank gibt es hier einen Ansatzpunkt zur „Korrektur“ dieses Problems, z.B. IFLAS, ein »Sonderprogramm, eigentlich gedacht, um Arbeitslose wieder fit für den Berufseinstieg zu machen. Aber worauf es jetzt ankommt: Wer an IFLAS teilnimmt, zählt nicht für den Schnitt.« Also „motiviert“ man Arbeitslose, an einem der Qualifizierungskurse teilzunehmen, z.B. einen PC-Kurs, auch wenn der betroffene Arbeitslose kurz vor der Rente steht und es keine Arbeit mehr für ihn geben wird. Insofern kann man – zynisch gesprochen – nicht von „sinnlosen Maßnahmen“ sprechen, diese Kurse machen in der Welt der BA-Zahlen schon Sinn, denn die Teilnehmer zählen nicht mit bei der Messung der Arbeitslosigkeitsdauer.
Bei dem ausgefeilten System der Zielsteuerung in der BA geht es um Punkte, die man sich unten, an der Front, erarbeiten muss – und unterschiedliche Erfolge werden unterschiedlich bepunktet. Da gibt es mal viele und mal wenige Punkte. Darüber setzt man Anreize, sich auf die hoch bepunkteten Maßnahmen auszurichten und darüber steuert man dann das Verhalten der eigenen Mitarbeiter.

Zwei Wege werden in dem Bericht des Rechnungshofes identifiziert und kritisiert:

1.) »Die Agenturen kümmern sich, so der Rechnungshof, vor allem um die gefragten Kunden, die vermutlich auch ohne ihre Hilfe eine Stelle bekämen, und um die gefragten Stellen, für die man nicht lange nach Bewerbern suchen muss. Konzentration aufs leichte Geschäft und die Problemfälle links liegen lassen – für den Rechnungshof eine Missachtung des gesetzlichen Auftrags (S. 31). Hier geht es um Rosinenpickerei oder „Creaming“-Effekte. Verdeutlich wird das an den „Job-to-Job“-Kunden. Dabei handelt es sich um Personen, die sich in einem gekündigten, befristeten oder von „Arbeitslosigkeit bedroht“ Arbeitsverhältnis befinden – und nach den Rechtsvorschriften des SGB III müssen sie sich nach der Kündigung bzw. drei Monate vor dem Auslaufen des Arbeitsvertrags bei der Arbeitsagentur melden, die sie zumeist als „arbeitsuchend“ führt. Der Grundgedanke dieser Regelung war wie so oft in diesem Bereich ein guter: Wenn die Arbeitsvermittlung schon vor dem faktischen Eintritt der Arbeitslosigkeit die Möglichkeit bekommt, nach einer anderen Beschäftigung zu suchen, dann kann die Arbeitslosigkeit  durch dieses Suchfenster vielleicht sogar vermieden werden. Eigentlich eine sinnvolle Sache. Und da es sich bei diesen „Job-to-Job“-Kunden nicht selten um „gute Risiken“ handelt, die sich gut wieder unterbringen lassen, hat man eine Vermittlung dieser Menschen mit einem hohen Punktwert bei der Messung des Zielerreichungsgrades – von dem u.a. die Leistungsprämie abhängig ist – ausgestattet. Nur wie so oft im Leben gibt es solche und solche unter dieser „Kundengruppe“ – sozusagen „Sahnekunden“ und „Kaffeesatzkunden“. Und an dieser Differenzierung setzt die Rosinenpickerei bzw. das „Creaming“ ein: »Die einen erhalten noch am selben Tag ein Gespräch mit ihrem Vermittler, die anderen erst in sechs Wochen. Die einen danach jede Woche, die anderen nie mehr … fast alle untersuchten Agenturen (hatten) einen Sofortzugang für diese Superkunden eingerichtet: Sie gingen gleich am ersten Tag direkt vom Empfangstresen zur Vermittlungskraft, von dort zum Arbeitgeber-Service, der die offenen Stellen verwaltet … Doch das galt eben nur für die Top- Kunden. Umgekehrt „schlossen die meisten Agenturen bestimmte Kundengruppen vom Sofortzugang aus“, beobachteten die Rechnungsprüfer. Und zählten die Unbeliebten auf: Ungelernte ohne Führerschein, Bewerber mit angeschlagener Gesundheit und Ältere, je nach Agentur mal ab 50 Jahren, mal ab 55, 58 oder 60. Die bekamen erst später einen Termin und danach manchmal keinen zweiten mehr, bis sie zu Hartz-IV-Empfängern wurden« (S. 33)

»Das ist die Kehrseite des Creaming: Wer nicht Sahne ist, wer mehr Arbeit macht, wer nicht schnelle Punkte bringt oder nur das Pech hat, in der falschen Zielkategorie zu hängen, der hat von der Agentur nicht mehr viel zu erwarten.« In dem Bericht der Rechnungsprüfer findet sich der Hinweis, dass für mehr als die Hälfte aller Langzeitarbeitslosen in den untersuchten drei Monaten kein einziger Stellensuchlauf durchgeführt worden ist. Und zu 47% von dieser Gruppe wurde nicht mal ein ernstzunehmender Kontakt aufgenommen.

Der hier entscheidende Punkt: Das beklagte Creaming ist eine systemische Konsequenz aus der Tatsache, dass seitens der BA-Zentrale vorgegeben wurde, dass jede Integration (in irgendeine Arbeit) den gleichen Wert zugewiesen bekommt. Nun muss man keine Studie machen, um zu erkennen, dass dies natürlich Unsinn ist, denn die eine Vermittlung geht schnell von der Hand, während man bei einem anderen große Mühen auf sich nehmen muss, um ihn in neuer Beschäftigung zu platzieren. Die Gleichwertigkeitsvorgabe führt nun aber dazu, dass sich die Vermittlungskräfte auf die „leichteren“, also marktgängigen Kunden fokussiert und die „schwereren Fälle“ außen vor lässt. Insofern handelt die BA betriebswirtschaftlich gesehen effizient, aber sozialpolitisch gesehen treibt sie die Polarisierung zwischen den „guten“ und „schlechten“ Risiken voran.

2.) Der SPIEGEL spricht mit Blick auf den zweiten Weg gar von „Betrug, Täuschung“. Auch heute werden wieder „in großem Stil Vermittlungen simuliert“, so der Artikel (S. 31). Da gibt es unterschiedliche Ausformungen. Da wäre das Beispiel Leiharbeit: »Liebste Arbeitgeber deutscher Job-Vermittler sind Zeitarbeitsfirmen. Von den knapp 510 000 besetzten Stellen im Jahr 2011 entfielen gut 190 000 auf die Rein-und-Raus-Branche, also mehr als ein Drittel. Zum Vergleich: In der deutschen Wirtschaft sind nur drei Prozent der Beschäftigen Zeitarbeiter.« Der Aufwand für eine „Integration“ in Leiharbeit ist sehr überschaubar, aber die Einstellung als Leiharbeitnehmer zählt als Integration in Erwerbsarbeit (auch wenn diese nach zwei Monaten wieder mit einer Entlassung beendet wird, weil es ausreicht, dass eine Beschäftigung von sieben Tagen vorliegt, damit man eine „Integration“ buchen kann) genau so wie eine höchst aufwendige Integration z.B. eines älteren Arbeitslosen mit einer gesundheitlichen Einschränkung in ein Handwerksunternehmen.
Als „knallharten Statistikbetrug“ wertet der SPIEGEL-Artikel die Strategie, die Nenner-Größe bei der Berechnung der Erfolgsquoten zu verkleinern nach dem Motto: »Wie werde ich Kunden los? Vor allem die Sorte, die sich nicht gut vermitteln lässt.« Dafür gibt es dann beispielsweise die Masseninformationsveranstaltungen. »Dafür werden die 37-jährige Hausfrau oder der 50-Jährige mit angegriffener Gesundheit regelmäßig mit 100 anderen zum selben Termin eingeladen. Bis sie so genervt sind, dass sie einmal nicht kommen, und schon meldet die Agentur sie aus dem Bestand ab« (S. 34). Ein anderes Beispiel – und wieder an die „Job-to-Job“-Vermittlung ansetzend – bezieht sich auf Auszubildende am Ende der Lehre: »… ob die jungen Leute hinterher im Betrieb übernommen werden oder in einen anderen wechseln, beides gilt als erfolgreiche „Job to Job“-Vermittlung“. Einzige Bedingung: Die Damen und Herren von der Agentur müssen die Jugendlichen irgendwie dazu bringen, sich vorher arbeitsuchend zu melden.« In dem Artikel wird auch berichtet von Agenturen, »die Fragebögen in den Berufsschulen austeilen: Wer ankreuzt, dass er von seiner Firma übernommen wird oder woanders eine feste Zusage hat, landet demnach im Behördencomputer, unter „arbeitsuchend“. Bis zu dem Tag, an dem er Geselle wird und der Vermittler das als Erfolg der Behörde im Computer erfasst. Und die anderen Fragebögen? Die von denen, die nichts in Aussicht hatten? „Die werden gleich weggeschmissen.“«

In der Gesamtschau muss man natürlich den Eindruck gewinnen, hier läuft vor unseren Augen ein neuer, veritabler Skandal ab, hier werden offensichtlich Erfolgsindikatoren „produziert“ bzw. „aufgehübscht“, aber bei allem Kopfschütteln angesichts der Information darüber, womit sich erwachsenen Menschen offensichtlich den lieben langen Tag beschäftigen können bzw. müssen – fairerweise sollte die Bewertung lauten: Nein, das ist kein Skandal, erst recht kein neuer, sondern eine zwangsläufige Folge, eine nicht vermeidbare Auswirkung einer sich über das eigentliche Kerngeschäft legenden zahlengetriebenen Steuerung, die sich abzuschließen versucht von den Irritationen, die aus der Außenwelt in die Agentur kommen könnten und die durchaus effizient versucht, die eigenen Maßstäbe immer besser zu erreichen, koste es, was es wolle. Hierin unterscheidet sich die BA in keiner Weise von vielen anderen, gerade börsennotierten Unternehmen mit ihrer dort ebenfalls wirkenden Kombination aus Controlling-Dominanz und Fokussierung auf die Realisierung kurzfristiger (scheinbarer) Erfolge, die man zahlenmäßig abbilden kann.

Niklas Luhmann, der große Systemtheoretiker der Soziologe, hätte heute seine Freude an der BA, er würde sie sicher in einem seiner Werke verewigen. Mit Luhmann assoziiert man seine Beschreibung „selbstreferentieller Systeme“. Selbstbezügliche Systeme stabilisieren sich durch die Bezugnahme auf sich selbst und schließen sich darin von ihrer Umwelt ab. Dadurch gewinnen sie Beständigkeit und ermöglichen Systembildung und Identität. Selbstreferenzielle Systeme sind „operational geschlossen“. Auch der SPIEGEL-Artikel kommt zu dem Ergebnis, dass die von den Rechnungsprüfern und Insidern berichteten Strategien und Maßnahmen »Merkmale eines in sich geschlossenen Systems (aufweisen), auf Höchstleistung gedrillt, überzüchtet.«

Und was sagt Nürnberg?
„Ich muss fordern, dass man die Erfolge fortsetzt. Wir haben bewiesen, dass wir in unseren Zahlen fast jedes Jahr ein bisschen besser geworden sind …“ (F.-J. Weise)

Die Reaktion der Führungsspitze der Bundesagentur für Arbeit kann Hinweise geben auf den Grad der „operationalen Schließung“ dieser Institution.

Direkt nach der Veröffentlichung der Vorwürfe bekam der Chef der BA, Frank-Jürgen Weise, die Möglichkeit, in einem Interview mit Spiegel Online Stellung zu nehmen. Das Interview wurde bezeichnenderweise betitelt mit „BA-Chef Weise räumt „Fehlsteuerungen“ ein„. Hier einige Auszüge aus seiner Argumentation bzw. besser: aus seiner Sicht der Welt:

»Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit in der Statistik, in den Finanzen und die Controlling-Zahlen zeigen eine kontinuierliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr.» Und zu den Vorwürfen des Bundesrechnungshofs führt er aus: »Diese Fälle sind punktuell, aber wir nehmen sie sehr ernst. Es gibt Agenturen, die durch die Vorgaben überfordert sind.«

Und das folgende Zitat von Weise zeigt in aller Deutlichkeit seine Sichtweise, dass es die einzelnen Mitarbeiter vor Ort sind, die schuld seien an dem, was jetzt mal wieder an die Öffentlichkeit gespült worden ist: »Es gibt Menschen, die kommen mit diesem System der Forderung, der Transparenz nicht klar.« Da zieht sich der Chef zurück und macht die da unten verantwortlich. Schlechter Stil, mindestens. Und auch sachlich falsch, wenn man begreift, dass es sich hier um die Folgen eines Systems handelt, das man gut oder schlecht finden kann, das aber nicht reduziert werden darf auf Einzelfälle, wenn es unangenehme Anfragen an das System gibt.

Jetzt sind wir schon am Kern seiner Abwehrstrategie angekommen:
1. ) Wenn, dann handelt sich um Einzelfälle und 2.) Wenn es partiell so etwas gegeben hat, dann waren die Mitarbeiter vor Ort „überfordert“.

Auf die Frage nach dem im Prüfbericht beschriebenen und dokumentierten Fällen einer Differenzierung der „Kunden“ in „Sahne“- und „Kaffeesatz“-Kunden antwortet Weise – und das sollten wir uns merken: »Es kann doch nicht darum gehen, dass wir Menschen unterschiedlich behandeln.« Genau das wurde gerade aufgedeckt.

Auf die Frage, wie es denn jetzt weiter geht, offenbart sich der eigentliche Skandal hinter der Zahlenhuberei:

»… wir bearbeiten die Themen hier bei uns im Haus … Indem wir immer wieder an der Feinjustierung eines Zielsystems arbeiten«.

Genau das ist das Problem: Die BA ist kein Logistik- oder sonstiges Unternehmen, Herr Weise, dass man mit Hilfe externer Unternehmensberater von Roland Berger oder von wem auch immer führen kann, abgeschottet von der Umwelt, sondern eine Sozialbehörde, auch wenn das sicher für manche in der BA von heute wie ein Terminus von Untoten klingen mag. Die BA hat sich dem öffentlichen Diskurs zu stellen und muss endlich zulassen, dass auch von außen mitdiskutiert wird an der Frage, was denn der Auftrag der BA ist und wie man dann, nachdem man das fixiert hat, die Auftragserfüllung messen kann, wenn man es denn überhaupt kann. Und sie muss sich kritischen Anfragen stellen, die sich in einem zentralen Punkt verdichten lassen: Wozu braucht man diese Behörde, wenn sie sich fokussiert auf die „marktnahen“ Kunden, die es auch ohne ihre Hilfe schaffen, sich auf dem Arbeitsmarkt zu platzieren – und wie kann man sicherstellen, dass der sozialpolitische Auftrag der BA wieder mit Leben gefüllt wird.

Immerhin liegt der Bericht des Bundesrechnungshofes schon seit dem vergangenen Jahr in Nürnberg. Man habe seitdem eifrig an den Konsequenzen, die daraus zu ziehen seien, gearbeitet, bis jetzt, im Juni des Jahres 2013 der Bericht an die Öffentlichkeit gekommen ist. Und wie sehen diese aus? Dazu gibt es erste Hinweise in dem Beitrag „Wir sind kein Betrügerladen„:

»Im Kern geht es bei der BA-Reform darum, dass die Vermittlung von schwierigen Fällen ab 2014 höher bewertet wird. Die Nürnberger Behörde hat dabei drei Gruppen und Merkmale definiert, für deren Vermittlung es ein Extra-Plus geben soll.
• Wenn ein ehemaliger Arbeitsloser auch nach mehr als sechs Monaten noch einen Job hat.
• Wenn die Vermittlung in einen kleinen oder mittelständischen Betrieb erfolgt.
• Wenn ein Arbeitsloser mit Hauptschulabschluss eine Stelle bekommt.«

Ein Schritt vor, aber elegant der eigentlichen Grundsatzfrage ausgewichen. Soll man eine Sozialbehörde so steuern? Macht das Sinn? Welchen Sinn machen Prämien für die Erreichung irgendwelcher quantitativer Zielquoten? Keine Antwort aus Nürnberg.

Welche Auswirkungen – um noch auf einen weiteren Aspekt hinzuweisen – haben die Diskussionen hinsichtlich der Zielsteuerung der Arbeitsagenturen auf die der Jobcenter, zumindest auf die, wo die BA in den „Gemeinsamen Einrichtungen“ mit den Kommunen agiert? Denn man muss es an dieser Stelle wieder in Erinnerung rufen: Die 156 Arbeitsagenturen sind keine Jobcenter und die 410 Jobcenter sind keine Arbeitsagenturen, so merkt es das BIAJ richtigerweise an. Wie gehen wir dort, in der Hartz IV-Welt, mit der Frage nach dem sozialpolitischen Auftrag um? Und wären die Ereignisse nicht Grund genug, wieder einmal die unangenehme Grundsatzfrage aufzuwerfen, wie wir mit der „Achillesferse“ der deutschen Arbeitsmarktpolitik – also der Trennung der Rechtskreise SGB III und II und ihre Abbildung in getrennten Institutionen – umgehen wollen? Macht das alles noch Sinn? Werden hier nicht Verschiebe- bzw. Abschiebebahnhöfe produziert, gegen die die alte Welt aus Arbeits- und Sozialämtern als eine heile Welt daherkommt?

Fragen, notwendige Fragen – aber offensichtlich interessiert sich auch die Medienberichterstattung kaum noch für das Thema. Man ist bereits nach wenigen Tagen zum nächsten Ort des Geschehens aufgebrochen, wo die nächste Sau durchs (sozialpolitische) Dorf getrieben wird. Zurück und allein bleibt eine Institution, die nicht mehr die „gute Tante Arbeitsamt“ ist und dies auch heute nicht mehr sein sollte, die man aber auch nicht alleine lassen darf in den Händen controllingverliebter Unternehmensberater, die etwas gestalten und verändern, was ein öffentliches Gut darstellt – und dabei noch nicht einmal Rechenschaft ablegen müssen, was aus ihrer Welt der Powerpoint-Folien in die freie Wildbahn entlassen wird.