Arbeitslose und Niedriglöhner als Spielball der „Unterhaltungsindustrie“. Aus den Latrinen-Etagen der Fernsehwelt

Wir sollten uns wahrlich nicht über die Geschichte erheben und darauf bestehen, dass unsere Gesellschaften durchgängig auf einem viel höheren Entwicklungsniveau angekommen sind. Beispielsweise wird man als ein Beleg für das Wirken des zivilisatorischen Prozesses anmerken, dass heutzutage Gott sei Danke keine Gladiatorenkämpfe ausgefochten werden, in denen Menschen zu Tode kommen. Daumen runter. Nein, das Stadium haben wir verlassen, wir sind jetzt auf einer ganz anderen, höheren Umlaufbahn.

Das mag für viele Bereiche unseres Daseins der Fall sein, nicht aber für einen Teil der Medien, möchte man ausrufen, wenn man diese Nachricht aus den Latrinen-Etagen der modernen „Unterhaltungsindustrie“ zur Kenntnis nehmen muss: BBC plant „Hunger Games“ für Arbeitslose und Arme. »In Großbritannien soll demnächst eine Show starten, in der ausschließlich Arbeitslose und Geringverdiener gegeneinander antreten. Kritiker sprechen von „Hungerspielen“, um die Massen zu unterhalten«, berichtet Katja Mitic-Pigorsch in ihrem Artikel.

„Poverty Porn“ nennen es die Kritiker in Großbritannien, wenn finanzielle Not im Fernsehen zur Schau gestellt wird, um die Einschaltquote in die Höhe zu treiben. Doch genau solch einen „Armutsporno“ soll nun ausgerechnet die BBC planen. Der Sender will eine fünfteilige Reality-Doku mit dem Titel „Britain’s Hardest Grafter“ zeigen, übersetzt etwa der „härteste Malocher“ oder das „beste Arbeitstier“.

Gegeneinander im Wettstreit antreten dürfen dabei nur Arbeitslose und Geringverdiener, um am Ende 15.000 Pfund (etwa 20.000 Euro) Siegprämie zu erhalten – allerdings nur der Sieger, alle anderen bekommen gar nichts, sie gehen leer aus.

Bekanntlich kann man jeden Müll irgendwie in einem Legitimationsgeschwafel verpacken: Die »BBC verteidigt das Konzept als „seriöses soziales Experiment“, um die Auswirkungen von Arbeit auf das Leben eines Menschen darzustellen und den Niedriglohnsektor in den Fokus der Berichterstattung zu rücken.« Dazu auch der Artikel BBC defends reality show involving poor, dubbed ‚Hunger Games‘.

Zurzeit werden aber 25 Teilnehmer über 18 Jahren gesucht, die im Jahr weniger als 15.500 britische Pfund (umgerechnet etwa 21.000 Euro) zum Leben zur Verfügung haben. Kandidaten also, die trotz Schulabschluss oder Ausbildung entweder einen Job haben, in dem sie höchstens den Mindestlohn verdienen, oder Menschen, die gerade aktiv auf der Suche nach einer Stelle und/oder abhängig von Sozialhilfe sind.

Übrigens – die potenzielle Grundgesamtheit für Kandidaten ist riesig: »2014 sollen laut Schätzungen mindestens 13 Millionen Einwohner an der Armutsgrenze gelebt haben. Während früher vor allem Arbeitslose betroffen waren, sorgen steigende Lebenshaltungskosten, Mieten und Lohndumping dafür, dass immer mehr Menschen trotz ihres Jobs nicht mehr genug verdienen, damit es zum Leben reicht. Viele sind auf Essenspenden der Kirchen angewiesen.« Dazu beispielsweise Hungernd in London. In Großbritannien steigt die Nachfrage nach kostenlosen Lebensmitteln enorm aus dem Dezember 2014.

Das ist alles in Großbritannien keine neue Entwicklung:

«Erstmals heftig diskutiert wurde das Konzept „Poverty Porn“ …, als Channel 4 im Jahr 2014 die Reality-Doku „Benefits Street“, zu deutsch also die „Straße der Sozialleistungen“, zeigte. Darin wurden Familien der Unterschicht aus 13 Nationen ein Jahr lang ungefiltert in ihrem Alltag mit der Kamera begleitet.
Die erste Folge der Sendung erreichte eine sagenhafte Quote von 4,3 Millionen Zuschauern, später sogar noch mehr. Allerdings gingen daraufhin auch Dutzende Beschwerden ein. In der Kritik standen nicht nur der Sender wegen der Stigmatisierung der Sozialhilfeempfänger, sondern auch die Bewohner selbst, denen Faulheit und Ausbeutung des Sozialstaates auf Kosten der Steuerzahler vorgeworfen wurde. Für den Sender war die hitzige Debatte natürlich eine gelungene PR.«

Ach so, zurück zu den armen Gladiatoren aus den vergessenen Schichten unserer so brutalen Vorgänger-Welt: Auch durch moderne Medien bedingt assoziieren wir alle mit Gladiatoren Sklaven und Kriegsgefangene, die keine Alternative hatten zu dem Joch, das ihnen da auferlegt wurde. Und anders als die Gladiatoren kommen die Niedriglöhner und Arbeitslosen im britischen Fernsehen doch nicht zu Tode. Aber wie immer sah und sieht die Welt differenzierter aus:

Bereits im 1. Jahrhundert v. Chr. verpflichteten sich auch freie Bürger als Gladiator. Obwohl Gladiatoren gesellschaftlich noch niedriger als Sklaven standen, war das Interesse, Gladiator zu werden, zeitweilig so hoch, dass der Senat dies durch ein Gesetz einzuschränken versuchte. So sollen gegen Ende der Republik fast die Hälfte der Gladiatoren ehemals freie Bürger gewesen sein, die mit dem Eintritt in den Berufsstand der Gladiatoren ihre Freiheit aufgaben.

Wie das? Freiwillig? Ein Erklärungsansatz zeigt wieder mal auf: Sozialpolitik war und ist überall: Ein Gladiator hatte nur ein- bis dreimal pro Jahr zu kämpfen und wurde in der restlichen Zeit gut versorgt. Die medizinische Versorgung der Gladiatoren galt als beispielhaft in der damaligen Zeit.
Zumindest das mit der beispielhaften medizinischen Versorgung würden sich (nicht nur) viele Briten bestimmt auch heute wünschen.

Aus den untersten Etagen des deutschen Arbeitsmarktes: Lohnprellerei, Subunternehmer-Ketten und Generalunternehmer, die eigentlich haften müssen. Und ein echtes Staatsversagen

Und wieder erreichen uns Berichte aus den untersten Etagen des deutschen Arbeitsmarktes, wo Ausbeutung grassiert und Hilfe nötig ist: »Das Frankfurter Europaviertel wächst und gedeiht. Bauherrn wie Immobilienfirmen haben Grund zur Freude. Nicht so die rumänischen Arbeiter, die dort protestierten. Sie sind seit Wochen nicht entlohnt worden.« So beginnt der Artikel Abermals rumänische Arbeiter geprellt von Jochen Remmert.

Über 50 rumänische Bauarbeiter, die in Frankfurt am Europaviertel mitbauen (vgl. dazu den Artikel Wo die Wohntürme wachsen) haben seit Wochen keinen Lohn mehr bekommen. Da ist z.B. Adrian Trandafir, ein verheirateter Vater zweier Kinder (11 und 16 Jahre), die mit der Mutter in Rumänien geblieben sind – und auf das Geld aus Deutschland dringend warten.

»Mit dem Bus dauert die Reise nach Frankfurt eineinhalb Tage, sie kostet 150 Euro. Schon dieses Geld müssen sich die Arbeiter oft erst einmal leihen und darauf hoffen, dass sie es dann in Deutschland schnell wieder verdienen. Versprochen werden gut 14 Euro Stundenlohn. Tatsächlich aber liegt das Entgelt nicht selten darunter, berichten die Arbeiter. Die wirkliche Arbeitszeit ist kaum zu prüfen, und wenn noch Kosten für Unterkünfte abgezogen werden, sind Manipulationen Tür und Tor geöffnet.«

Und wenn man sich den Sachverhalt genauer anschaut, dann versteht man in Umrissen, warum es so wichtig ist, sich mit den hoch problematischen Subunternehmer-Ketten in der Bauwirtschaft zu beschäftigen, mit einem Instrument namens Generalunternehmerhaftung und auch, warum es spezieller Hilfsangebote seitens der Gewerkschaften – die aber nur fehlendes und eigentlich dringend erforderliches staatliches Handeln zu kompensieren versuchen, braucht, um denjenigen, denen hier Unrecht angetan wird, helfen zu können.

Zum Sachverhalt aus Frankfurt:

»Generalunternehmer der Baustelle an der Hattersheimer Straße am Rande des Europaviertels in Frankfurt ist die D & B Bau GmbH aus Neustadt an der Weinstraße. Sie wiederum gehört zur Demathieu-&-Bard-Gruppe in Frankreich.«

Jetzt kommt das Subunternehmer-Thema ins Spiel:

»Die Ausführung des Baus hat D & B Bau allerdings einem Offenbacher Unternehmen übertragen. Sie hat die Lohnsumme zwar von der D & B Bau nach deren Angabe in voller Höhe kassiert, das Geld aber nicht oder nur zu einem Bruchteil an die rumänischen Bauarbeiter ausgezahlt. Alles in allem stehen rund 200.000 Euro an Löhnen aus, hat die IG Bau errechnet. Zudem hat das Offenbacher Subunternehmen die Miete für Unterkünfte der Wanderarbeiter nach Angaben der Gewerkschaft nicht bezahlt – mit der Folge, dass mehr als 20 von ihnen zunächst keine Bleibe mehr hatten.«

Offensichtlich geht es hier um die Offenbacher Kaczor Bauunternehmen GmbH, wie man einem anderen Artikel zu den Vorgängen in Frankfurt entnehmen kann.

Und wie konnte es überhaupt dazu kommen, dass der Fall an die Öffentlichkeit gebracht wurde?
»Dass deren heikle Lage überhaupt publik wurde, ist nicht zuletzt Letitia Türk vom DGB-Projekt „Faire Mobilität“ zu danken. Die in Rumänien geborene Gewerkschafterin hilft den Männern, die in der Regel kein Deutsch sprechen können, ihre Rechte einzufordern.«

»Ganz leicht dürfte es erst einmal nicht werden, die ausstehenden Löhne rasch zu bekommen. Denn der Subunternehmer aus Offenbach scheint verschwunden.«

Nun könnte der eine oder andere Rechtskundige einwerfen, genau für solche Fälle gilt doch nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz die Generalunternehmerhaftung mit den daraus resultierenden Verpflichtungen. Im Prinzip ja und der Generalunternehmer erklärt auch öffentlich, er wolle diese Verpflichtungen selbstverständlich erfüllen. Also grundsätzlich, aber:

»Man müsse aber erst einmal prüfen, wer von den Arbeitern, die der flüchtige Offenbacher Bauunternehmer angeheuert habe, tatsächlich auf der Baustelle an der Hattersheimer Straße tätig gewesen sei. Das waren nach Auskunft der IG Bau 54 Männer. Allerdings hat die Offenbacher Firma offenbar weitere 250 ebenfalls um Löhne geprellt. Sie waren aber nicht auf Baustellen der D & B Bau tätig. Ihnen könne man nicht helfen … Für das Unternehmen ist die Lage nicht nur heikel, weil es nun zweimal für dieselbe Leistung zahlen muss, sondern auch deshalb, weil der Zeitplan für das 180 Wohnungen umfassende Projekt an der Hattersheimer Straße in Gefahr gerät. Nach wie vor geltende Fristen sind womöglich nicht mehr oder nur mit erheblichem zusätzlichem Kostenaufwand einzuhalten.«

Nun könnte der eine oder andere auf die Idee kommen, dann soll doch das Unternehmen einfach die rumänischen Bauarbeiter direkt einstellen, um die Baustelle schnell wieder ans Laufen zu bekommen. Das sei „zu kompliziert“, wird einer der Verantwortlichen aus dem Unternehmen zitiert. »Man sei aber auf der Suche nach einem neuen Subunternehmer, der die Arbeiter von der Hattersheimer Straße übernehme.«

Von der Subunternehmer-Kette will man also nicht lassen.

Wenn man das schon meint machen zu müssen, dann hat man aber auch die Konsequenzen zu tragen – und übrigens ist es auch nicht so, dass man sich immer herausreden kann mit dem Hinweis, man habe ja leider nicht wissen können, was da unter der Subunternehmer-Decke alles passiert. Nur ein ganz handfester Vorschlag, der in dem Artikel von Jochen Remmert zitiert wird:

»Rainer von Borstel, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Baugewerblichen Unternehmer Hessen, glaubt zwar nicht, dass sich ein solcher Missbrauch ganz verhindern lässt. Es gebe aber für Generalunternehmer durchaus Möglichkeiten, die Seriosität von Subunternehmern zu prüfen. So lasse sich bei den Sozialkassen der Branche erfragen, wie viele Mitarbeiter ein Unternehmen überhaupt angemeldet habe.«

Und damit keine Missverständnisse aufkommen – das ist eben kein bedauerlicher Einzelfall. Bleiben wir in Frankfurt:

»Vor ziemlich genau einem Jahr zahlte die Bögl-Gruppe nach rund einer Woche des Protests – ebenfalls vor einer Baustelle im Frankfurter Europaviertel – 175.000 Euro vorenthaltenen Lohn an 50 Rumänen, nachdem ein dubioser Subunternehmer zwar von Bögl Geld kassiert, den Lohn aber anschließend nicht an die Arbeiter ausgezahlt hatte. In diesem Jahr hat es allein in der Rhein-Main-Region schon vier größere Fälle von Lohnprellerei gegeben, sagte gestern Hans-Joachim Rosenbaum, Regionalleiter der IG Bau Hessen.«

Und man kann und muss davon ausgehen, dass das alles nur die Spitze eines Eisbergs ist, denn viele der rumänischen Wanderarbeiter, vor allem, wenn nur wenige und keine größeren Gruppen betroffen sind, trauen sich nicht, sich zu wehren oder wissen schlichtweg nicht, ob und was sie machen können. Die Dunkelziffer wird sehr hoch sein.

Zugleich sind wir hier mit einem veritablen – und man muss es so nennen – Staatsversagen konfrontiert, denn gerade hier hätte der Staat eine elementare Schutzfunktion gegen Ausbeutung und so lobenswert Projekte wie die „Faire Mobilität“ des DGB auch sein mögen – hier muss man flächendeckende staatlich organisierte und finanzierte Hilfsangebote in einer verlässlichen Form erwarten dürfen. Hier – aber auch in anderen Bereichen, man denke an die Mindestlohnthematik – zeigt sich wieder einmal die offensichtliche Schwäche in Deutschland, dass es keine ganzheitlich ausgerichtete Arbeitsinspektion gibt, sondern entweder gar nichts da ist oder aber das Motto „Viele Köche verderben den Brei“ seinen Niederschlag findet.

Gute Bettler, schlechte Bettler? Was ein „sektorales Bettelverbot“ in Salzburg und eine Obdachlosenzeitschrift in Berlin miteinander zu tun haben

Wenn in den Medien über „Armut“ berichtet wird, dann findet man ganz oft eine Illustration mit Fotos, die Obdachlose oder bettelnde Menschen zeigen, auch wenn es sich eigentlich um eine Diskussion über „Armut“ handelt, die sich am gesellschaftlichen Durchschnitt festmacht und von der – folgt man der gängigen Abgrenzung von Einkommensarmut – Millionen Menschen betroffen sind, von denen sich die wenigsten als Bettler betätigen oder auf der Straße leben (müssen). Aber die Bilder wirken, sie sind bewusst oder unbewusst in unseren Köpfen verankert – zugleich markieren Obdachlose und Bettler die unterste Stufe der „Armutshierarchie“ und sie sind verstörend für uns aus der Mehrheitsgesellschaft, denn sie stören unsere geschäftigen oder aber auf Erholung gerichteten Kreise, sie drängen sich körperlich und unausweichlich in unser Blickfeld, in unsere Nähe. Und das ertragen viele nicht.

Und selbst in der Konfrontation mit dem „ganz unten“ gibt es nicht nur Schattierungen, sondern letztendlich eine erkennbare Hierarchisierung, die zu einer Differenzierung in „gute Bettler, schlechte Bettler“ führt. „Gut“ im Sinne von in Ordnung und wenn es denn sein muss halbwegs akzeptabel sind viele Formen der „stillen“ Bettelei, lässt diese uns doch die Option des Vorbeigehens und des Nicht-Beachtens, wir bleiben Entscheidungsträger, wenn wir (nicht) wollen, geben wir (nicht) was. Und die, die faktisch um ein Almosen bitten, aber irgendeine Gegenleistung anbieten, stehen auf einem der oberen Ränge in der Hierarchie der Armut ganz unten. Dazu gehören neben denjenigen, die sich in Musik versuchen, vor allem die Verkäufer von Obdachlosenzeitschriften, bei denen man das – für die Mehrheitsgesellschaft gute – Gefühl hat, dass die auch irgendwie arbeiten. Auf der anderen Seite gibt es die „schlechten“ Bettler, dass sind vor allem die, bei denen man mit aggressiver Bettelei rechnen muss, die einen aktiv angehen, die einen zuweilen im wahrsten Sinne des Wortes bedrängen, die fordern und einen direkt anschauen und ansprechen. Da wird man unter einen unangenehmen Druck gesetzt. Ganz besonders schlimm wird dann der Einsatz von Kindern und von Behinderten empfunden, gleichsam als eine Art Überdosis an mitleidshaschenden Effekten. Und gerade bei diesen Bettlertypen hat man doch immer wieder gehört von der Existenz regelrechter „Bettler-Banden“, deren Hintermänner sich die Taschen vollstopfen und in Saus und Braus leben können von der Bettel-Industrie, die sie da aufgezogen haben.

Es ist naheliegend und nicht wirklich überraschend, dass schon frühzeitig immer wieder versucht wurde, die Bettelei von Seiten der Obrigkeit zu regulieren. Man kann sogar die hier nicht weiter begründbare These aufstellen, dass die Erfahrungen damit wichtige, wenn nicht zentrale Vorarbeiten für die sich später durchsetzende Unterteilung in „gute Arme, schlechte Arme“ gleistet hat. Bereits das Mittelalter war von einer Dualität der obrigkeitsstaatlichen Bekämpfungsversuche „unberechtigter Bettelei“ auf der einen Seite und auf der anderen Seite der durchaus formalen Gewährung von Bettelrechten für bestimmte Personengruppen, beispielsweise durch die Ausstellung behördlicher Bettelbriefe, gekennzeichnet. Als älteste Bettlerordnung im deutschsprachigen Raum in diesem differenzierenden Sinne gilt die von Nürnberg aus dem Jahr 1478. Und immer wieder stößt man auf die Folgewirkungen der protestantischen Arbeitsethik: Die Stadt Zürich erließ z.B. im Jahr 1520 auf Empfehlung von Ulrich Zwingli »eine eigene Verordnung, die sich mit der Versorgung bedürftiger Personen befasste. Ausdrückliches Ziel dieser Regelung war es, die öffentliche Bettelei zu unterbinden und stadtfremde Bettler von der Stadt fernzuhalten. Es wurden zwei Pfleger gewählt, denen die Bedürftigkeitsprüfung und die Verteilung der durch den Rat bzw. durch Stifter zur Verfügung gestellten Mittel oblag. Um die Armen „ab der gasse“ zu bringen, erfolgte eine regelmäßige Armenspeisung. Der Zugang hierzu war davon abhängig, dass der jeweils Bedürftige vorher nicht öffentlich gebettelt hatte«, so die Hinweise in einem Artikel über Bettler.

Mit diesem folglich sehr alten Unterscheidungsansatz werden wir auch heute immer wieder konfrontiert. Im August 2014 verhängte die Stadt München eine Allgemeinverfügung gegen aggressives so wie organisiertes bandenmäßiges Betteln in der Innenstadt. Grund für diese Maßnahme war ein Zuwachs von Bettlern, die die Passanten direkt ansprachen oder verbal und körperlich bedrängten: Dazu den Radio-Beitrag  München – Keine Almosen für Banden, der am 17.12.2014 vom Deutschlandfunk ausgestrahlt worden ist.

Oder wir werfen einen ganz aktuellen Blick in das Nachbarland Österreich, konkret in die Stadt Salzburg. Thomas Neuhold hat seinen Artikel über die Vorgänge dort unter die Überschrift Salzburg: Bettler werden aus Altstadt vertrieben gestellt. Der Gemeinderat hat dort »ein zeitlich und räumlich beschränktes Bettelverbot für weite Teile der Altstadt verhängt. Dieses sektorale Bettelverbot soll Anfang Juni in Kraft treten.« Dieser Beschluss ist auch maßgeblich Folge einer monatelangen Kampagne der Kronen Zeitung gegen das „Bettelunwesen“. Besondere Aufmerksamkeit bekommt der Vorgang auch deshalb, weil die Ausrufung eines Bettelverbots in Salzburg mit den Stimmen der Sozialdemokraten erfolgte, obgleich die SPÖ noch vor gar nicht so langer Zeit gegen ein solches Verbot gewettert hatte. Da ist Widerspruch und Protest zu erwarten:

»Für viel Empörung sorgt die neue Linie der SPÖ auch bei sozialdemokratischer Prominenz: Wolfgang Radlegger, ehemals Landesparteichef und Landeshauptmannstellvertreter und heute Chef der Wüstenrot-Holding, verteilte an die 40 Gemeinderatsmitglieder eine persönlich gehaltene Denkschrift: „Barmherzigkeit kennt keinen Sperrbezirk“, sagt Radlegger. Er wirft den Betreibern des Verbotes vor, dieses vor allem mit Rücksicht auf die Geschäftemacherei „mit Kitsch und Kommerz“ durchzusetzen.«

Womit wir bei einem Kernmotiv für die Verdrängungsversuche des überaus vielgestaltigen Bettlerwesens sind: Es geht um die Absicherung geschäftlicher Interessen zumeist in den Innenstadtlagen, die sich hier entfalten, denn natürlich stören die Bettler das Einkaufsvergnügen in der City – und insofern ist man in Salzburg konsequent, denn das Bettelverbot dort ist ein sektorales, also auf bestimmte Gegenden bzw. Straßen bezogen.

Aber gegen solche Entwicklungen gibt es immer auch Widerstände, die in Österreich beispielsweise von der Bettellobby, einer Initiative gegen Bettelverbote und selbst ernannte Interessenvertretung der Bettler in Österreich, vorgetragen werden:

„Wir werden das sicher beeinspruchen“, sagt Ferdinand Koller von der Bettellobby Wien. Betteln sei ein Menschenrecht (was im Übrigen auch der Verfassungsgerichtshof entschieden hat). „Ich glaube nicht, dass die Menschen in Salzburg so gestört wurden, dass ein Menschenrecht beschränkt werden darf“, sagt er.

Schon seit längerem wird (nicht nur) in Österreich über eine so genannte „Bettelmafia“ diskutiert. Eva Winroither  hat in ihrem Artikel „Viele Bettler sehen sich nicht als Opfer“ dazu ausgeführt:

»Gerald Tatzgern, Leiter der Zentralstelle im Bundeskriminalamt zur Bekämpfung von Menschenhandel will das Wort Bettelmafia nicht verwenden. Er unterteilt Bettler in drei Kategorien: Es gibt jene, die aus Armut betteln und aus eigenem Willen damit wieder aufhören können (nicht strafbar), diejenigen, die sich zu einem gewissen Grad organisieren, etwa durch gemeinsame Anfahrt oder Unterkunft (maximal Verwaltungsstrafe), und jene, bei denen Menschen unter massiver Drohung zum Betteln gezwungen werden. Das sei die kleinste Kategorie, sagt Tatzgern. Dreimal wurden in diesem Zusammenhang Menschen in Österreich verurteilt … In den anderen beiden Kategorien würden sich die Fälle die Waage halten. Ein Beispiel für die organisierte Bettelszene seien Massenquartiere. Oft alte Häuser, wo Bettler (aber auch Prostituierte oder Obdachlose) auf engstem Raum zusammenwohnen. „100 bis 150 Euro“, würde eine Matratze pro Monat kosten, sagt Tatzgern. Erbetteltes Geld, das anderen zufließt. Rund 1000 der geschätzten 1500 Bettler in Wien würden so ein Haus in Anspruch nehmen.«

Auch in Deutschland gibt es diese Diskussion über Motive und Ausformungen der Bettelei, dazu beispielsweise die Gesprächssendung Warum betteln Menschen im Sozialstaat? Mitleid als Geschäftsmodell des SWR vom 24.04.2014 mit Stefan Gillich von der Evangelischen Obdachlosenhilfe Frankfurt, Hans-Jörg Longin vom Ordnungsamt der Stadt Stuttgart und Dr. Iulia-Karin Patrut, Kulturwissenschaftlerin, von der Universität Trier.

Aus Deutschland wird ein anderes Beispiel für die Ausdifferenzierung der Bettelei berichtet. Obdachlosenzeitung geht gegen aggressive Bettler vor, so Stefan Strauß: »Weil sich immer häufiger Verkäufer der Obdachlosenzeitung „Straßenfeger“ über Betteleien von Migranten beschweren, hat der Verein des Sozialprojektes jetzt neue Regeln für alle Verkäufer aufgestellt. Denn Betteln schade dem Ansehen der Verkäufer, so ihr Argument.«

Beispiel Obdachlosenzeitung Straßenfeger:  Ein Exemplar kostet 1,50 Euro. 90 Cent bekommen die Verkäufer, 60 Cent gehen an den Verein mob. e.V., der die Zeitung herausgibt. So funktioniert das Prinzip. Man habe die Regeln für den Verkauf verschärft, „um Schaden von allen ehrlichen Verkäufer/innen abzuhalten“, so wird der Chefredakteur der Zeitung Straßenfeger, Andreas Düllick, zitiert. Was ist der Hintergrund?

»In den vergangenen Monaten haben sich immer häufiger langjährige, meist deutsche Verkäufer über Migranten aus Osteuropa beschwert. Diese würden kaum oder gar kein Deutsch sprechen und auch keinen Verkaufsausweis haben. Häufig würden sie ein altes Exemplar der Zeitung in einer Hülle eingeschweißt bei sich tragen, die Zeitung aber nicht verkaufen, sondern um Spenden betteln. „Das ist ein klarer Verstoß gegen die Verkaufsregeln“, sagt Düllick.«

Erkennbar wird eine ganz eigene Hierarchie innerhalb derjenigen, die ganz unten sind – und zugleich Irritationen für ein ganz eigenes Geschäftsmodell:

»Meist seien es Migranten, die plötzlich an einem Verkaufsplatz mit nur einem Exemplar vom Straßenfeger auftauchen und betteln würden. Das schade dem Ansehen der Verkäufer, für die es klare Verhaltensregeln gebe. So berichtet ein langjähriger Verkäufer namens CaDe in der Straßenfeger-Ausgabe vom Januar 2015, ein guter Verkäufer müsse mindestens fünf Tage die Woche mit der Zeitung in der Hand an einem Platz stehen. „Er muss freundlich sein, höflich, und er sollte wissen, was in der Zeitung steht. Er sollte tunlichst auf Alkohol oder Drogen verzichten, und er sollte auch nicht betteln“, schreibt CaDe.«

Es gibt noch eine andere Obdachlosenzeitung, das „motz“ bzw. „motz-life“. Hierfür ist der Verein motz & Co verantwortlich. Die haben eine etwas andere Auffassung, wie Stefan Strauß in seinem Artikel berichtet:

Beim Obdachlosenmagazin Motz wollen die Herausgeber gelassener mit diesen Problemen umgehen. „Beschwerden über Verkäufer, die über die Stränge schlagen oder alkoholisiert verkaufen, wollen wir nicht hochkochen“, sagt Stefan Peter vom Vorstand. Motz-Verkäufer bräuchten keinen Ausweis mit ihrem Namen. „ Viele wollen anonym bleiben. Sie werden ständig verscheucht, erniedrigt und eingeschüchtert“, sagt Peter. „Es sind die Ärmsten der Armen. Da muss man tolerant sein.“

Auch hier geht es letztendlich um die Unterscheidung zwischen „guter“ und „schlechter“ Bettelei. Ein letztendlich unauflösbares Dilemma.

Foto: © Stefan Sell