Armut. Armutsgefährdungsquoten. Ein Durchschnitt und mehrere andere Durchschnitte. Zum neuen Bericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes über die regionale Armutsentwicklung

Es gibt ja bekanntlich den bedenkenswerten Spruch: Auf die Verpackung kommt es an. Dies kann man in gewisser Hinsicht auch auf ein heute durch die mediale Öffentlichkeit getriebenes Thema anlässlich einer neuen Veröffentlichung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes übertragen: Die zerklüftete Republik. Bericht zur regionalen Armutsentwicklung in Deutschland 2014, so ist der aktualisierte Bericht überschrieben worden. Es gibt einige zentrale Befunde, die vom Paritätischen hinsichtlich der Armutsentwicklung herausgestellt werden: »Die Armut in Deutschland hat mit einer Armutsquote von 15,5 Prozent ein neues Rekordhoch erreicht und umfasst rund 12,5 Millionen Menschen. Der Anstieg der Armut ist fast flächendeckend. In 13 der 16 Bundesländer hat die Armut zugenommen … Die Länder und Regionen, die bereits in den drei vergangenen Berichten die bedenklichsten Trends zeigten – das Ruhrgebiet, Bremen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern – setzen sich ein weiteres Mal negativ ab, indem sie erneut überproportionale Zuwächse aufweisen. Die regionale Zerrissenheit in Deutschland hat sich im Vergleich der letzten Jahre verschärft. Betrug der Abstand zwischen der am wenigsten und der am meisten von Armut betroffenen Region 2006 noch 17,8 Prozentpunkte, sind es 2013 bereits 24,8 Prozentpunkte. ls neue Problemregion könnte sich neben dem Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen auch der Großraum Köln/Düsseldorf entpuppen, in dem mehr als fünf Millionen Menschen leben, und in dem die Armut seit 2006 um 31 Prozent auf mittlerweile deutlich überdurchschnittliche 16,8 Prozent zugenommen hat.« Und wer ist besonders betroffen?

»Erwerbslose und Alleinerziehende sind die hervorstechenden  Risikogruppen, wenn es um Armut geht. Über 40 Prozent der Alleinerziehenden und fast 60 Prozent der Erwerbslosen in Deutschland sind arm. Und zwar mit einer seit 2006 ansteigenden Tendenz. Die Kinderarmut bleibt in Deutschland weiterhin auf sehr hohem Niveau. Die Armutsquote der Minderjährigen ist … auf 19,2 Prozent gestiegen und bekleidet damit den höchsten Wert seit 2006 … Bedrohlich zugenommen hat in den letzten Jahren die Altersarmut, insbesondere unter Rentnerinnen und Rentnern. Deren Armutsquote ist mit 15,2 Prozent zwar noch unter dem Durchschnitt, ist jedoch seit 2006 überproportional und zwar viermal so stark gewachsen. Keine andere Bevölkerungsgruppe zeigt eine rasantere Armutsentwicklung.«

Soweit die wichtigsten Aussagen aus dem Bericht, der im übrigen Daten präsentiert, die nun keineswegs neu oder originell sind – man kann die alle abrufen auf der Website www.amtliche-sozialberichterstattung.de, dort gibt es eine eigene Seite mit den so genannten „Armutsgefährdungsquoten“. Aus diesem Datensatz sind auch die Abbildungen in diesem Beitrag erstellt worden, nicht aus dem Bericht des Paritätischen, der sich ebenfalls auf die amtliche Statistik bezieht.

Und sogleich stoßen wir auf eine erste, nicht nur – wie man auf den ersten Blick meinen könnte – semantische Differenz zwischen dem Wohlfahrtsverband – der kurz und bündig von „Armut“ spricht – und der sehr technisch daherkommenden Wortwahl der amtlichen Statistiker, die mit dem Terminus „Armutsgefährdungsquote“ hantieren. Beide beziehen sich auf die gleichen Daten.

Natürlich liegt hier nicht etwa Wortklauberei vor, sondern es geht um die höchst komplexe und letztendlich hoch normative Frage, was man unter „Armut“ versteht und wie man diese dann messtechnisch abbildet. Es soll an dieser Stelle nicht erneut die seit ewigen Zeiten ventilierte Frage nach „der“ Armut aufgerufen werden. Aber um ein Grundproblem kommt man natürlich nicht herum: Ab wann spricht man legitimerweise von „Armut“? Pia Ratzesberger schreibt dazu in ihrem Artikel Wie arm ist arm?:

»Fast 13 Millionen Menschen gelten in Deutschland als armutsgefährdet. Das ist immerhin fast jeder Sechste. Nun gibt es Menschen, die behaupten in einer Industrienation wie Deutschland gebe es keine Armut mehr. Von vier Euro am Tag könne man schließlich gut essen und gegen die Kälte in der Wohnung einen Pullover überziehen. Was also heißt das überhaupt, arm sein? Ist nur der arm, dessen Geld kaum reicht, um jeden Tag ausreichend auf dem Teller zu haben? Der, der sich keine eigene Wohnung mehr leisten kann? Oder auch der, der kein Internet hat, keinen Fernseher und kein Telefon?«

Der entscheidende und auch für die Einordnung des neuen Armutsberichts des Paritätischen relevanter Punkt ist die in der Armutsforschung bekannte Unterscheidung zwischen absoluter und relativer Armut. Man könnte sich bei der Suche nach offiziellen Armutsdefinitionen auf die 1,25 US-Dollar pro Tag beziehen (also etwa ein Euro), die von der Weltbank als absolute Armutsgrenze verwendet werden. Das wäre gleichsam eine „veterinärmedizinische“ Definition von Armut, der nur Zyniker folgen werden – obgleich man an dieser Stelle darauf hinweisen muss, dass mehr als eine Milliarde Menschen unterhalb dieser Armutsschwelle leben müssen. Würde man aber diese Grenze auch für Deutschland heranziehen, dann wäre Armut in unserem Land kein Thema, denn keiner wird unter diese Grenze fallen, selbst Obdachlose nicht.

Für die entwickelten Länder ist nicht der absolute, sondern der relative Armutsbegriff relevant und für den gibt es ebenfalls eine gleichsam offizielle Definition, die auf der EU-Ebene Anwendung findet: »Die entscheidende Grenze liegt in Europa bei 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung, das sind hierzulande momentan 979 Euro netto im Monat. Wer weniger hat, gilt als von Armut bedroht, ihm bleiben am Tag also etwas mehr als 30 Euro«, so Ratzesberger in ihrem Artikel. Sicher sind die 60 Prozent des – am Median, nicht am arithmetischen Mittel gemessenen – durchschnittlichen Einkommens. Schon weniger sicher sind die konkreten Euro-Beträge, denn im Armutsbericht des Paritätischen finden wir auf der Seite 2 einen anderen Betrag für die gleiche Größe: »2013 lag die … errechnete Armutsgefährdungsschwelle für einen Singlehaushalt bei 892 Euro. Für Familien mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren lag sie bei 1873 Euro.«
Was denn nun, wird der eine oder die andere fragen: 979 oder doch nur 892 Euro pro Monat für einen Alleinstehenden, was ja durchaus einen Unterschied macht? Die 979 Euro (für das Jahr 2012) stammen aus einer vom Statistischen Bundesamt im vergangenen Jahr veröffentlichten Veröffentlichung im Kontext der Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) und der Wert basiert auf Berechnungen auf der Grundlage einer Befragung von 12.703 private Haus­halte sowie 22.585 Personen ab 16 Jahren in diesen Haushalten.

Die 892 Euro (für das Jahr 2013) stammen aus einer anderen Quelle: dem Mikrozensus. Beim Mikrozensus wird nach einer Zufallsstichprobe etwa 1 Prozent aller Haushalte in Deutschland befragt. Dies sind ca. 390.000 Haushalte mit etwa 830.000 Personen, also weitaus umfangreicher als die Befragung im Rahmen von EU-SILC. Durch die hohe Haushalts- und Personenzahl sind zudem relativ tiefe regionale Analysen möglich, ohne dass die statistischen Unsicherheiten zu groß werden. Zur Berechnung von Armutsgefährdungsquoten auf Basis des Mikrozensus aus Sicht der amtlichen Statistik kann man diese Erläuterungen einsehen.

Insofern könnte man also an dieser Stelle das Zwischenfazit ziehen, dass die Angaben im neuen Armutsbericht des Paritätischen auf statistisch besseren Füßen stehen. Aber die großen Fragezeichen bleiben weiter, der Paritätische geht in seiner Veröffentlichung selbst direkt darauf ein: »Regelmäßig wird bei der Veröffentlichung solcher Quoten auch immer wieder neu die Frage gestellt, ob es sinnvoll sei, eine einheitliche Armutsschwelle für die gesamte Bundesrepublik als Messlatte der Entwicklung anzusetzen. Dürfen Einkommensverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern überhaupt mit denen in Wiesbaden, Hamburg oder München verglichen werden? Darf man das Ruhrgebiet mit Stuttgart „über einen Kamm scheren“?« (S. 3). Die Verfasser des Berichts geben darauf diese Antwort: »Unter methodischen Gesichtspunkten würde die sehr kleinräumige Berechnung regionaler Armutsschwellen dazu führen, dass die Armut schlicht „verschwindet“. Wo keiner etwas besitzt, gibt es auch keine Einkommensungleichheit und damit keine Armut. Wo Unterversorgung der Standard ist, können keine relativen Armutsquoten berechnet werden.

Oder salopp formuliert: In einem Armenhaus gibt es keine relative Armut.« Vor diesem Hintergrund operiert der Armutsbericht des Paritätischen mit „Armutsquoten“, die sich auf ein bundesweites durchschnittliches Einkommen beziehen – die amtliche Sozialberichterstattung hingegen weist die „Armutsgefährdungsquoten“ aus gemessen am Bundesdurchschnitt, aber auch an den regionalen Durchschnittseinkommen, die natürlich in Mecklenburg-Vorpommern deutlich niedriger sind als in Baden-Württemberg. Die Folgen hinsichtlich der Höhe der ausgewiesenen Quote sind in der Abbildung dargestellt.

Nehmen wir als Beispiel Bremen. Misst man Armutsgefährdung an den 60 Prozent vom bundesweiten Einkommensdurchschnitt, dann liegt die Quote in diesem relativen Armenhaus der Republik bei 24,6 Prozent. Mithin würde fast jeder vierte Bürger dieses Bundeslandes aus Sicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes arm sein bzw. vorsichtiger formuliert aus der Perspektive der amtlichen Sozialberichterstattung armutsgefährdet. Bezieht man die 60 Prozent-Grenze hingegen auf das regionale Durchschnittseinkommen, dann schrumpft die Quote auf „nur“ noch 18,9 Prozent. Das ist fast ein Viertel weniger als vorher. Noch krasser ist die Differenz in Mecklenburg-Vorpommern: Gemessen am Bundesdurchschnitt liegt die Quote bei 23,6 Prozent – legt man hingegen das regionale Durchschnittseinkommen zugrunde, rauscht die Quote runter auf nur noch 13,6 Prozent.

Es ist klar, dass solche erheblichen Unterschiede Munition für Kritiker liefern. Aber ein weiterer Blick auf die Unterschiede ist hilfreich, denn nicht nur die auch im neuen Bericht entsprechend ausgewiesenen Bundesländer mit sehr hohen Armuts(gefährdungs)quoten haben deutlich geringere Werte, wenn man die regionalen Durchschnitte zugrunde legt, sondern die reicheren Bundesländer aus dem Süden der Bundesrepublik haben dann teilweise erheblich höhere Quoten, man schaue sich nur die Differenzen zwischen den beiden Quoten in Bayern und Baden-Württemberg an.

Das mag genügen, um anzudeuten, dass es eben nicht so einfach ist, von „Armut“ in einer konkret daherkommenden Größenordnung zu sprechen, wie das auch heute wieder vom Paritätischen gemacht wird, wobei Armut hier ausschließlich gemessen wird als Einkommensarmut.

Dabei ist die ganze Thematik weitaus komplexer und damit aber auch schwieriger bis gar nicht abbildbar. Dazu wieder ein Zitat aus dem Artikel von Pia Ratzesberger: »Armut bedeutet Mangel. Nicht allein an Geld, sondern auch an Gesundheit, an Bildung, an sozialen Kontakten. Einer Frau, der das Laufen sehr schwer fiel, hatte ein Mitarbeiter einer deutschen Tafel-Einrichtung einmal angeboten, dass er ihr das Essenspaket nach Hause bringen könne. Sie lehnte dankend ab. Schließlich komme sie doch nicht nur wegen der Lebensmittel, sondern vor allem auch wegen der Gespräche, sagte sie. Wer wenig hat, der kann sich nicht im Café verabreden oder nach der Arbeit gemeinsam mit den Kollegen in die Kneipe gehen. Der hat womöglich nicht einmal ein Telefon, um sich bei den Freunden zu erkundigen, wie es geht.

Der Ökonom und Nobelpreisträger Amartya Sen definiert Armut deshalb als das Fehlen von Verwirklichungschancen. Arm ist der, der sein Leben nicht frei gestalten kann, der trotz vorhandener Fähigkeiten nicht die Möglichkeiten hat, diese zu entfalten. Auf diesen Ansatz geht zum Beispiel der Human Development Index der Vereinten Nationen zurück, bei dem auch Schulbildung und Lebenserwartung berücksichtigt werden.«

Was bleibt ist eine gehörige Portion Skepsis gegenüber dem forsch daherkommenden Argumentationsstrang von der (steigenden) „Armutsquote“. Aber plausibel für jeden, der sich intensiv mit Sozialpolitik beschäftigt, sind die Ausführungen zu einzelnen „Risikogruppen“, die teilweise (wie übrigens auch Regionen bis hinunter auf die Ebene von Stadtteilen) auf Dauer und – angesichts der parallel ebenfalls ablaufenden Entwicklung von höheren Einkommen am anderen Ende der Skala – auch immer stärker abgehängt werden von der gesellschaftlichen Entwicklung in der Mitte und oben:

»Die gefährdeten Gruppen sind und blieben auch 2013 die Alleinerziehenden, Kinder und Langzeitarbeitslose. Ihre Lage werde „von Jahr zu Jahr schlimmer“, bilanzierte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider. Er warnte zudem vor einer „rasant steigenden“ Altersarmut. Sie sei seit 2006 um 48 Prozent gewachsen und werde 2015 erstmals über dem Durchschnitt aller Bevölkerungsgruppen liegen. „Wir haben extreme Verteilungsprobleme bei zunehmendem Wohlstand“, bilanzierte Schneider.«

Hier sind die großen Baustellen unseres Sozialstaates markiert, auf denen unbedingt gearbeitet werden muss.

Hartz IV: Teurer Strom, Energiearmut und das ewige Pauschalierungsdilemma

Mit dem Beginn des neuen Jahres wurden die Leistungen im Hartz IV-System erhöht: Alleinstehende müssen mit einem Eck-Regelsatz von 399 Euro monatlich auskommen, bis zum Jahresende 2014 waren es noch 391 Euro. Die Erhöhung des Regelsatzes um 8 Euro pro Monat orientiert sich zu  70 Prozent an den Verbraucherpreisen sowie zu 30 Prozent am Lohnniveau. Zusätzlich zu den Regelleistungen werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (Miete inkl. Heizkosten) übernommen, wobei die Betonung auf „angemessen“ liegt. Die Stromkosten, die in einem Hartz IV-Haushalt anfallen, sind aus dem Regelsatz zu decken – und dafür stehen kalkulatorisch die in der Abbildung ausgewiesenen 33,36 Euro pro Monat für „Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung“ zur Verfügung. Das Vergleichsportal CHECK24 hat nun die Ergebnisse einer Vergleichsanalyse der realen Stromkosten und der im Regelsatz eingeplanten Mittel vorgenommen: Stromkosten höher als Hartz-IV-Satz für Energie, so das zentrale Ergebnis des Vergleichs.

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Kinder unter Hartz IV – kurz vor Weihnachten ein Aufflackern in der Berichterstattung. So viele kleine Schicksale in einer großen Zahl

Nein, hier geht es nicht um eine Auseinandersetzung mit den vielen Artikeln und Sendungen, die in diesen Tagen rund um das Thema „Hartz IV“ erschienen sind. Es geht hier um eine Zahl.
1,64 Millionen, so lautet diese Zahl.

Man kann diese Zahl auch anders übersetzen: Jedes sechste Kind in Deutschland ist von Hartz-IV-Leistungen abhängig. Das bewegt den einen oder die andere gerade in den Tagen vor dem Weihnachtsfest, in denen viele Erwachsene an leuchtende Kinderaugen denken oder sich diese wünschen. Eine Projektionsfläche für eigene Kindheitserinnerungen und darüber hinaus für den Versuch, aus der Routine und oftmals auch Tristesse des Alltags ausbrechen zu können. Das ist legitim, vielleicht sogar sehr wichtig. Und in diesem Kontext wird es dann auch absolut verständlich, warum diese Tage auch die wichtigsten sind für diejenigen, die Spenden sammeln. Ob für „Ärzte ohne Grenzen“, für rumänische Straßenhunde oder für Wikepedia. Denn in diesen Tagen gibt man gerne und auch mehr als sonst. Und man ist aufnahmefähig für Berichte, in denen darauf hingewiesen wird, dass es viele Kinder auch in unserem Land gibt, denen nicht vergönnt sein wird, unter einem reichlich bestückten Weihnachtsbaum Geschenke auspacken zu können. Damit sind wir wieder bei den 1,64 Millionen Kindern unter 15 Jahre, die sich derzeit im Hartz IV-Bezug befinden oder besser: unter Hartz IV, denn ihre Situation ist durch die Lage ihrer Eltern bedingt. Kinderarmut keine eigenständige Armutsform, sondern immer eine abgeleitet Armut ihrer Eltern.

Deshalb müssen alle Überlegungen, wie man Kinderarmut bekämpfen kann, am System Familie und insbesondere an den Erwachsenen ansetzen. Aber zuvor ein notwendiger Blick auf die Zahlen, hinter denen sich – das kann nicht oft genug betont werden – lauter Einzelschicksale verbergen:
Aktuell sind mehr als 1,64 Millionen Kinder unter 15 Jahre auf Hartz IV angewiesen oder leben in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft. Das sind 15,5% aller Unter-15-Jährigen. Dabei gibt es eine erhebliche Streuung schon auf der Ebene der Bundesländer, denn in Berlin ist derzeit jedes dritte Kind betroffen, während es in Bayern nur 7,2 Prozent sind. In Ostdeutschland lag die Quote mit 23,5 Prozent wesentlich höher als im Westen (13,7 Prozent).


Schon ein erster Blick auf die Hilfequoten verdeutlicht, dass es hinsichtlich der Kinder eine „Sonderentwicklung“ in den vergangenen Jahren gegeben hat. Denn während der Anteil der auf Hartz IV-Leistungen angewiesenen Menschen seit 2010 leicht rückläufig ist und auch der Anteil der erwerbsfähigen Menschen, die im SGB II-Bezug sind, abgenommen hat, sieht seit 2012 die Entwicklung bei den Kindern anders aus, hier steigen die Anteilswerte wieder. Darauf wird übrigens nicht erst jetzt hingewiesen, vgl. dazu beispielsweise den Blog-Beitrag Die Kinder und die Armut ihrer Eltern. Natürlich auch Hartz IV, aber nicht nur. Sowie die Frage: Was tun und bei wem? vom 11.11.2014). Dann stellt sich natürlich die Frage, wie es zu dieser vom generellen Trend abweichenden Entwicklung kommen kann, denn man muss sehen, dass die vergangenen Jahre arbeitsmarklich gesehen eine gute Phase waren, was sich eben auch in einem – wenn auch viele zu geringen – Rückgang der allgemeinen Zahl an Hartz IV-Empfängern niedergeschlagen hat. An dieser Stelle sei erinnert an die Aussage, dass es Kinderarmut als solche nicht gibt, da es sich immer um eine von der Armut der Eltern abgeleitete Armut handelt. Insofern macht es Sinn, einmal genauer hinzuschauen, ob und wen ja welche Haushalte denn besonders betroffen sind. Hier zeigt sich, dass es vor allem zwei – allerdings in sich durchaus sehr heterogene – Gruppen sind, in denen die von Hartz IV-Leistungen abhängigen Kinder leben: Alleinerziehende und Langzeitarbeitslose.
Jeder 10. Haushalt ist von Hartz IV-Leistungen abhängig, bei den Alleinerziehenden sind es 40% der Haushalte. Die Hälfte der in Armut lebenden Kinder, lebt bei Alleinerziehenden und bezieht Hartz VI. Insgesamt sind 39 Prozent der Familien mit nur einem Elternteil auf Hartz IV angewiesen. Wie keine andere gesellschaftliche Gruppe sind sie von Armut betroffen.

Dabei gehen 70 Prozent der Single-Eltern einer Arbeit nach. Doch nicht immer gelingt es, die Rolle der Alleinerziehenden und der Familienernährerin unter einen Hut zu bringen: Jede fünfte berufstätige Alleinerziehende muss aufstocken, also zusätzlich Leistungen vom Jobcenter beziehen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Erschwerend kommt hinzu, dass nur die Hälfte aller anspruchsberechtigten Kinder den Unterhalt vom anderen Elternteil in voller Höhe ausgezahlt bekommt. Tatsächlich arbeiten 45 Prozent der Alleinerziehenden in Vollzeit-Jobs, dagegen nur 30 Prozent der Frauen, die in einer Paarfamilie leben.

Zu der oftmals schwierigen Situation Alleinerziehender sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Studien erschienen, die belegen, welchen Hemmnissen die Betroffenen ausgesetzt sind. Die Bertelsmann-Stiftung schreibt dazu anlässlich der Veröffentlichung einer neuen Studie:

»Das Problem vieler Alleinerziehenden ist, dass sie nicht nur den Alltag mit Arbeit, Haushalt und Kindern allein organisieren müssen, sondern auch noch von der Politik via Steuer- und Unterhaltsrecht zahlreiche Knüppel zwischen die Beine geworfen bekommen. Denn der Staat orientiert sich zu stark  an der Zwei-Eltern-Familie. Und das stellt Alleinerziehende mitunter vor gewaltige finanzielle Probleme … Der Gesetzgeber geht seit der Unterhaltsrechtsreform aus dem Jahr 2008 davon aus, dass jede Alleinerziehende problemlos Vollzeit arbeiten kann, sobald ihr Kind drei Jahre alt ist und eine Kinderbetreuung zur Verfügung steht. Entsprechend muss der Expartner ab diesem Zeitpunkt keinen Betreuungsunterhalt mehr zahlen.« (Wie die Politik Alleinerziehende unter Druck setzt).

Die angesprochene Studie versucht eine Bestandsaufnahme der Situation der Alleinerziehende sowie eine Diskussion von möglichen Lösungsansätzen:

Anne Lenze: Alleinerziehende unter Druck. Rechtliche Rahmenbedingungen, finanzielle Lage und Reformbedarf. Gütersloh 2014

Als ein Beispiel für eine gelungene, weil sensible und zugleich differenzierte Bestandsaufnahme sei an dieser Stelle auf einen Beitrag hingewiesen, der vom Deutschlandradio Kultur ausgestrahlt wurde und den man als Audio-Datei abrufen kann:

Alltagskampf bis zur Erschöpfung (15.12.2014)
90 Prozent aller Alleinerziehenden sind weiblich, viele von ihnen auf Hartz IV angewiesen. Im Zuge der Agenda 2010 hat sich für viele von ihnen die Situation verschärft – gefordert wird viel, vom Fördern ist nicht viel übrig geblieben. Doch das Jobcenter ist nicht das einzige, gegen das sie Tag für Tag ankämpfen müssen.

In diesem Beitrag wird an vielen Stellen herausgearbeitet, mit welchen strukturellen Problemen die Betroffenen zu kämpfen haben, die es aber eben auch verunmöglichen, durch eine punktuelle Intervention schnell deutlich positive Ergebnisse beispielsweise hinsichtlich einer besseren Arbeitsmarktintegration erreichen zu können. 

Und mit strukturellen Problemen in mehrfacher Hinsicht haben es auch die Langzeitarbeitslosen zu tun, wenn sie den eine Arbeit suchen. Und es sind wirklich sehr viele Langzeitarbeitslose, die nicht nur Arbeitssuchenden, sondern bereit sind, jede Form der Beschäftigung anzunehmen, wenn sie aus ihren Zustand dadurch entfliehen können. Aber oftmals prallen sie an den Anforderungen bzw. Erwartungen bzw. Vorurteilen der heutigen Arbeitswelt ab. Anfang November 2014 wurden auf dieser Seite die Ergebnisse einer neuen Studie der Hochschule Koblenz vorgestellt, die sich mit einer Quantifizierung des so genannten „harten“ Kerns der Langzeitarbeitslosigkeit beschäftigt hat (vgl. dazu den Beitrag Neue Zahlen zur Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit im Grundsicherungssystem. Und in der Arbeitsmarktpolitik wird das „Programmhopping“ für einige wenige fortgeschrieben). In Anlehnung an die sehr restriktive Bestimmung der Zielgruppe für eine öffentlich geförderte Beschäftigung durch den Gesetzgeber definieren die Wissenschaftler Personen als arbeitsmarktfern, wenn sie in den letzten drei Jahren nicht beschäftigt waren und mindestens vier „Vermittlungshemmnisse“ aufweisen. Diese „Vermittlungshemmnisse“ führen dazu, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die davon betroffenen in absehbarer Zeit in irgendeine Erwerbsarbeit integriert werden können, gegen Null geht. Und je länger für diese Menschen nichts passiert, was ihre Passivierung in der Langzeitarbeitslosigkeit aufzubrechen in der Lage ist, umso schwieriger wird es werden, sie jemals in die Nähe einer solchen Erwerbsarbeit zu bringen. Erschreckend ist die quantitative Größenordnung, um die es bei diesem „harten“ Kern der Langzeitarbeitslosigkeit geht und auch die beobachtbare Zunahme dieser Personengruppe – wohlgemerkt, in einer Phase, die allgemein durch gute arbeitsmarktliche Rahmenbedingung geprägt war – ist äußerst bedenklich:

»Mehr als 480.000 Menschen in Deutschland haben nahezu keine Chance am Arbeitsmarkt. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für Bildungs- und Sozialpolitik (IBUS) der Hochschule Koblenz. Trotz guter Arbeitsmarktlage ist ihre Zahl im Vergleich zum Vorjahr noch gestiegen. In den Familien dieser Menschen leben über 340.000 Kinder unter 15 Jahren – ebenfalls deutlich mehr als noch im Vorjahr … Mit 435.000 Menschen gab es 2011 noch zehn Prozent weniger Betroffene. Und auch die Zahl der Kinder ist gestiegen. 2011 lebten 305.000 unter 15-Jährige in den Haushalten der Arbeitsmarktfernen, 11,5 Prozent weniger als 2012.«

Man kann es drehen und wenden wie man will – wenn die Situation der Eltern, die sich in der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit befinden, nicht aufgebrochen wird, dann werden die Kinder weiter leiden müssen. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass man die Verhältnisse, unter denen diese Kinder aufwachsen (müssen), auf eine andere Schiene setzt. Das bedeutet konkret, dass wir wenigstens bei den Personen, bei denen wir relativ gesichert wissen, dass sie mittel- bis langfristig so gut wie keine realistische Chance auf eine „halbwegs normale“ Erwerbsarbeit haben werden, mithilfe von sinnvollen öffentlich geförderten Beschäftigungsangeboten darauf hinwirken, dass diese Menschen, die eben auch Eltern sind, einer Erwerbsarbeit nachgehen können.

Aber so, wie man derzeit die Alleinerziehenden gleichsam „im Regen stehen lässt“ bzw. teilweise ihre Situation sogar noch zu verschlechtern gedenkt, so bewegt sich hinsichtlich der von allen halbwegs ehrlich an die Sache herangehenden Experten dringend angemahnten Aktivitäten zu Gunsten einer besseren Integration von Langzeitarbeitslosen außer der Inaussichtstellung nur als kosmetisch zu bezeichnende Pseudo-Programme auf der politischen Bühne nichts. Das wird sich nicht nur bei den eigentlich Betroffenen bitter rächen, sondern auch mit Blick auf die Kinder. Die sind am meisten ausgeliefert und werden gleichsam mit in Haftung genommen für das Tätigkeits-Versagen der Politik. Dann aber braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn der Umfang der Kinderarmut in unserem Land weiter anwachsen wird. Frohe Weihnachten sehen anders aus.

Aufatmen bei vielen verbunden mit der Gefahr einer Überbewertung. Der Europäische Gerichtshof und seine Entscheidungen. Diesmal hat man sich einer jungen Rumänin in Leipzig angenommen

Der Europäische Gerichtshof hat erneut eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung gefällt. Das Urteil bewegt sich in einem aufgeheizten Umfeld, noch vor einigen Monaten beispielsweise hier in Deutschland durch eine teilweise nur als hysterisch zu bezeichnende Debatte über „Armutszuwanderung“ bzw. „Sozialtourismus“, immer wieder wurde und wird der Begriff des „Missbrauchs“ verwendet – vor allem mit Blick auf Menschen aus Rumänien und Bulgarien. Eine mehr als heikle Thematik, wobei auf der Basis der bislang vorliegenden Erkenntnisse von einem nennenswerten Problem in toto nicht gesprochen werden kann. Aber das Empörungspotenzial des Themas kann gar nicht überschätzt werden. Nunmehr hat also der EuGH zum einen einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen vor dem Hintergrund einer spezifischen Fallkonstellation verneint, was in vielen Medienberichten verallgemeinernd aufgegriffen wird, nach dem man Zuwanderern aus EU-Staaten Sozialhilfeleistungen vorenthalten kann. Doch wie immer im Leben gilt auch hier – so einfach ist es nicht. Schauen wir uns ein einem ersten Schritt den konkreten Fall an, über den die Richter nun entschieden haben.

Unter der viel zu allgemein gehalten Überschrift Haben EU-Bürger Anspruch auf Hartz IV? erfahren wir Details:

»Im konkreten Fall geht es um die 25-jährige Rumänin Elisabeta Dano, die mit ihrem fünfjährigen Sohn bei ihrer Schwester in Leipzig wohnt. Die junge Frau lebt bereits seit 2010 in Deutschland, ernsthaft nach Arbeit gesucht hat sie aber wohl nie. Das Jobcenter in Leipzig hat deshalb ihren Antrag auf Hartz IV abgelehnt. Dano wollte das nicht hinnehmen und klagte. Aber auch das Leipziger Sozialgericht stufte Dano als nicht arbeitssuchend ein.«

Bereits im Mai hatte der europäische Generalanwalt das Vorgehen des deutschen Jobcenters abgesegnet. Das Leipziger Jobcenter dürfe in diesem Fall Hartz IV verweigern, weil die Klägerin keine echte Verbindung zu Deutschland habe, sondern nur wegen der Sozialleistungen eingereist sei, hieß es damals in dem Gutachten. Dieser Argumentation hat sich nun der EuGH angeschlossen. Dies kann man schon der Überschrift der Pressemitteilung des EuGH zu seinem Urteil (Az: C-333/13) entnehmen: »Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, können von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden.« Kürzer geht es wirklich nicht, um unzulässige Verkürzungen zu vermeiden.

Der entscheidende Punkt: Es geht hier konkret um einen Fall, in dem die Klägerin offensichtlich eine bestimmte Sozialleistung beziehen möchte, ohne die als Anspruchsvoraussetzung definierte Arbeitssuche erfüllen zu wollen.

Der EuGH erläutert auch, mit welchen unterschiedlichen (Nicht-)Anspruchsebenen wir es zu tun haben. Grundsätzlich gilt, dass der Aufnahmestaat nicht verpflichtet ist, während der ersten drei Monate des Aufenthalts Sozialhilfe zu gewähren. Dann kommt die nächste, gerade für den vorliegenden Fall einschlägige Argumentation:

»Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten, aber weniger als fünf Jahren (wie im vorliegenden Fall), macht die Richtlinie das Aufenthaltsrecht u. a. davon abhängig, dass nicht erwerbstätige Personen über ausreichende eigene Existenzmittel verfügen. Damit soll verhindert werden, dass nicht erwerbstätige Unionsbürger das System der sozialen Sicherheit des Aufnahmemitgliedstaats zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts in Anspruch nehmen. Ein Mitgliedstaat muss daher die Möglichkeit haben, nicht erwerbstätigen Unionsbürgern, die von ihrer Freizügigkeit allein mit dem Ziel Gebrauch machen, in den Genuss der Sozialhilfe eines Mitgliedstaats zu kommen, obwohl sie nicht über ausreichende Existenzmittel für die Beanspruchung eines Aufenthaltsrechts verfügen, Sozialleistungen zu versagen; insoweit ist jeder Einzelfall zu prüfen …«.

Dadurch wurde im vorliegenden Fall die Entscheidung einfach, zugleich haben wir hier aber auch einen wichtigen Punkt, an dem man verdeutlichen kann, dass man das heutige Urteil des EuGH nicht überbewerten sollte – denn die Formulierung hinsichtlich des Zeitraums nach den drei Monaten und bis zu fünf Jahren muss eben auch so gelesen werden, dass nach den ausgeschlossenen drei Monaten sehr wohl ein Leistungsinanspruchnahmerecht besteht, wenn der oder die Betroffenen beispielsweise arbeitet, aber nicht über ausreichende eigene Existenzmittel verfügt, so dass er oder sie beispielsweise  im deutschen Grundsicherungssystem einen aufstockenden Anspruch auf SGB II-Leistungen hat. Diesen Anspruch wird man nicht ausschließen können – so auch meine Argumentation in einem Interview zum EuGH-Urteil am 11.11.2014 (Phoenix). Das bedeutet im Klartext eben auch: Wenn der EU-Bürger nach Deutschland kommt und hier in einer geringfügigen oder selbständigen Tätigkeit nachgeht, dann kann er unter Berücksichtigung der genannten Fristen selbstverständlich die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen wie ein deutscher Staatsbürger. Das erklärt dann auch – neben ganz normaler Beschäftigung und nachfolgender Arbeitslosigkeit -, dass es Hartz IV-Leistungen beziehende EU-Bürger gibt, die auch in Zukunft auf diese Leistungen werden zurückgreifen können.

Allerdings hat die Politik hier in Deutschland jüngst durch eine vom Bundestag abgesegnete Verschärfung der Aufenthaltsbestimmungen für EU-Ausländer neue Hürden errichtet. Danach verliert sein Aufenthaltsrecht wieder, wer nach sechs Monaten keine Arbeit gefunden hat und seinen Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten kann. Das nun ist eine ganz neue Baustelle, die vom heutigen Urteil des EuGH gar nicht erfasst wird bzw. werden kann.

Insofern ist Christian Rath schon bei der Überschrift seines Artikels zuzustimmen: Ein Urteil mit begrenzter Wirkung: »Die Wirkung des Urteils dürfte allerdings begrenzt sein. Denn es gilt ausdrücklich nicht für „Arbeit suchende“ EU-Bürger. Wer also nach Deutschland kommt und sich nicht nur arbeitslos meldet, sondern auch nachweisbar um Stellen bewirbt, kann weiter auf Hartz IV hoffen.« Und weiter: »Wie die Rechtslage bei Arbeit suchenden EU-Bürgern aussieht, wird der EuGH im Fall einer schwedischen Staatsbürgerin entscheiden, der das Jobcenter in Berlin-Neukölln Hartz IV verweigert hat. Ihren Fall hat das Bundessozialgericht im Dezember 2013 dem EuGH vorgelegt.«

Allerdings kann man auch hier ein für die Politik erfreuliches Urteil erwarten, soweit man das von außen überhaupt vorhersagen kann. Zumindest, wend er EuGH sich treu bleibt bei der Feststellung, was die ersten drei Monate betrifft. Denn hier geht es um den folgenden Sachverhalt: »Seit Anfang 2012 schließt das Sozialgesetz in Paragraf 7, Absatz 2 EU-Bürger in den ersten drei Monaten nach ihrer Einreise von Hartz IV-Leistungen aus, wenn sie noch auf Jobsuche sind. Bis dahin hatten Zuwanderer der 18 Staaten, die das Europäische Fürsorgeabkommen von 1953 unterzeichnet hatten, das gleiche Recht auf Sozialleistungen, wie es den Deutschen zusteht. Das Bundessozialgericht hat Zweifel, ob diese Ausschlussklausel mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar ist und deshalb im vergangenen Jahr den EuGH angerufen.«

Aber auch wenn das nächste Urteil im Sinne der Bundesregierung ausfallen würde, kann das nichts ändern an den anderen Tatbeständen, die zu einem Leistungsbezug führen können.

Wie aber sind die Daten, vor allem, was die beiden Länder Rumänien und Bulgarien angeht? Hierzu wird man fündig im „Zuwanderungsmonitor Rumänien und Bulgarien“ des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit. Die neueste Ausgabe steht unter dem Titel:  Günstige Beschäftigungsentwicklung, aber auch steigender Leistungsbezug. Die Befunde verweisen auf eine erkennbare „Polarisierung“, die man so beschreiben kann:
Im August 2013 gab es 157.430 Beschäftigte aus Rumänien und Bulgarien in Deutschland, für den August 2014 werden 253.124 ausgewiesen. Das ist ein Anstieg von mehr als 60%. Zugleich aber hat auch die Zahl derjenigen Menschen aus Rumänien und Bulgarien zugenommen, die Hartz IV-Leistungen beziehen – von 37.862 im Juli 2013 auf 66.491 im Juli 2014. Und mit über 70% anteilig gesehen stärker als bei den Beschäftigten. Was aber auch kein Wunder ist, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass viele Menschen aus diesen beiden Ländern eher im Bereich der Helfer oder anderer nicht so qualifizierter Tätigkeiten gelandet sind, die auch mit einem hohen Arbeitslosigkeitsrisiko verbunden sind.

Zutreffend in diesem Zusammenhang die Schlussfolgerung von Christian Rath in seinem Artikel:

»Es bleibt aber auf jeden Fall dabei, dass arbeitende und selbstständige EU-Bürger, die wenig verdienen, ihre mickrigen Einnahmen mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken können. Hier sieht das deutsche Recht keinen Ausschluss vor, und der wäre auch kaum mit EU-Recht vereinbar. Schon ein kleiner Verdienst genügt, dass jemand als Arbeitnehmer gilt.«

Abschließend gerade vor dem Hintergrund der zuweilen mehr als schrillen Debatte über einen (angeblich) „Sozialtourismus“ eine die Relationen etwas gerade rückende Zahl: Derzeit sind lediglich 4,7% aller Hartz IV-Empfänger in Deutschland EU-Bürger, also wohlgemerkt aus allen EU-Staaten zusammen. Und viele dieser Menschen haben einen Grundsicherungsanspruch, weil sie vorher hier schon gearbeitet haben.

Neue Zahlen zur Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit im Grundsicherungssystem. Und in der Arbeitsmarktpolitik wird das „Programmhopping“ für einige wenige fortgeschrieben

Wissenschaftler der Hochschule Koblenz haben eine neue Untersuchung vorgelegt – mit erschreckenden Zahlen zur Verfestigung und Verhärtung der Langzeitarbeitslosigkeit im Grundsicherungssystem, von der Hunderttausende Erwachsene (und Kinder) betroffen sind:

Obermeier, Tim; Sell, Stefan und Tiedemann, Birte: Es werden mehr. Aktualisierte Abschätzung der Zielgruppe für eine öffentlich geförderte Beschäftigung aus der sich verfestigenden Langzeitarbeitslosigkeit. Remagener Beiträge zur Sozialpolitik 15-2014, Remagen, 2014

Mehr als 480.000 Menschen in Deutschland haben nahezu keine Chance am Arbeitsmarkt. Das ist das Ergebnis einer Studie der Hochschule Koblenz. Trotz guter Arbeitsmarktlage ist ihre Zahl im Vergleich zum Vorjahr noch gestiegen. In den Familien dieser Menschen leben über 340.000 Kinder unter 15 Jahren – ebenfalls deutlich mehr als noch im Vorjahr.

Der deutsche Arbeitsmarkt scheint besonders aufnahmefähig. Die Arbeitslosenzahlen sinken und die Zahl der Beschäftigten steigt kontinuierlich. Doch bietet der robuste Arbeitsmarkt allen eine Perspektive auf Beschäftigung? Eine Berechnung der Forscher von der Hochschule Koblenz auf Basis der aktuellen Daten des Panels Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung (PASS) 2012 zeigt: Nein! Denn mehr als 480.000 Menschen in Deutschland sind zwar erwerbsfähig, aber gleichzeitig so „arbeitsmarktfern“, dass ihre Chancen auf Arbeit gegen Null tendieren. Ebenfalls von der Lage ihrer Eltern betroffen sind 340.000 Kinder unter 15 Jahren, die in den Haushalten der besonders benachteiligten Arbeitslosen leben.

Besonders alarmierend: Die Lage der Arbeitsmarktfernen verschlechtert sich zusehends. Bereits im Vorjahr hatten die Wissenschaftler der Hochschule Koblenz ihre Zahl berechnet und waren noch zu deutlich geringeren Werten gekommen. Mit 435.000 Menschen gab es 2011 noch zehn Prozent weniger Betroffene. Und auch die Zahl der Kinder ist gestiegen. 2011 lebten 305.000 unter 15-Jährige in den Haushalten der Arbeitsmarktfernen, 11,5 Prozent weniger als 2012.

In Anlehnung an die sehr restriktive Bestimmung der Zielgruppe für eine öffentlich geförderte Beschäftigung durch den Gesetzgeber definieren die Wissenschaftler Personen als arbeitsmarktfern, wenn sie in den letzten drei Jahren nicht beschäftigt waren und mindestens vier Vermittlungshemmnisse aufweisen. Dazu gehören ein Alter über 50 Jahre, alleinerziehend zu sein, Angehörige zu pflegen, ein Migrationshintergrund, geringe Deutschkenntnisse, ein fehlender Schul- und/oder Ausbildungsabschluss, schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen und ein durchgängiger Arbeitslosengeld II-Bezug von mindestens 12 Monaten. Diese Merkmale führen vor allem in ihrer Kombination nachgewiesenermaßen dazu, dass Arbeitgeber die Betroffenen schlichtweg nicht mehr einstellen.

Die vorliegende Studie hat – im Wissen um die problematische Diskussionswürdigkeit des Begriffs „arbeitsmarktferne Personen“ – einen inhaltlich fundierten Ansatz vorgestellt, mit dem die Größenordnung einer restriktiv im Sinne von „arbeitsmarktfern“ abgegrenzten Personengruppe ermittelt werden kann, die als Grundgesamtheit für Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung zugrunde gelegt werden könnte – wenn man das will. Die quantitative Abschätzung bewegt sich in einem Bereich von mehr als 480.000 Menschen.

Immer offensichtlicher wird die Tatsache, dass die Politik diese Personengruppe in den vergangenen Jahren schlichtweg „vergessen“ bzw. bewusst in Kauf genommen hat, dass es zu einer dauerhaften Exklusion dieser Menschen aus dem Erwerbsleben kommt. Die Mittel für Eingliederungsmaßnahmen im SGB II-Bereich sind erheblich reduziert worden und gleichzeitig hat der Gesetzgeber förderrechtlich die bestehende „Lebenslüge der öffentlich geförderten Beschäftigung“ sogar noch verschärft und damit die Möglichkeit für angemessene Angebote weiter eingeengt.  Im Ergebnis sehen wir eine massive „Verfestigung“ und „Verhärtung“ der Langzeitarbeitslosigkeit im Grundsicherungssystem – und das in Jahren, in denen wir mit positiven Rahmenbedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konfrontiert waren. Wie wird dann erst die Entwicklung sein, wenn wir wieder mit schlechteren Nachfragebedingungen auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert sein sollten?
Nun gibt es schon seit längerem zahlreiche Reformvorschläge für eine sinnvollere öffentlich geförderte Beschäftigung, die aus dem Fachdiskurs stammen und die mittlerweile auch in die politischen Konzeptionen eingeflossen sind und dort vor allem unter dem Begriff „Sozialer Abeitsmarkt“ thematisiert werden.

Es kann an dieser Stelle nur darauf hingewiesen werden, dass man die Begrifflichkeit „Sozialer Arbeitsmarkt“ auch sehr kritisch sehen kann und eigentlich wäre eine andere Terminologie erforderlich, denn sie verführt zu einer verengten und letztendlich kontraproduktiven Sichtweise auf das, was mit einer substanziell reformierten öffentlich geförderten Beschäftigung erreicht werden soll. Wenn man Menschen befragt, was sie sich vorstellen unter einem „sozialen Arbeitsmarkt“, dann werden oftmals Arbeiten genannt in sozialen Einrichtungen (wie Kitas oder Pflegeheimen) oder die Vorstellung geäußert, es handelt sich um irgendwelche „Schonarbeitsplätze“ ganz weit weg vom „normalen“ Arbeitsmarkt. Dabei geht es im Kern des echten Konzepts eines „sozialen Arbeitsmarktes“ gerade darum, die öffentlich geförderte Beschäftigung möglichst im oder am „ersten“, „normalen“ Arbeitsmarkt realisieren zu können, weshalb ja die Forderung nach Wegfall der Restriktionen wie Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität aufgestellt wird – zugleich kann man dann auch verstehen, warum man eine mögliche Zielgruppe für eine solche Subventionierung auch durchaus restriktiv abgrenzen muss hinsichtlich ihrer Förderbedürftigkeit.

Was man leider rückblickend konstatieren muss ist eine „Entleerung“ der Instrumente öffentlich geförderter Beschäftigung in dem Sinne, dass es immer weniger bis gar nicht mehr möglich ist, höherwertige Formen der Beschäftigung realisieren zu können, also in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zu arbeiten. Zugespitzt formuliert: Die Optionen öffentlich geförderter Beschäftigung wurden eingedampft auf die Arbeitsgelegenheit nach der Mehraufwandsentschädigungsvariante, also dem, was umgangssprachlich als „Ein-Euro-Jobs“ bekannt ist. Diese Entwicklung ist zu kritisieren und zu beklagen – unabhängig davon hätte auch in einem neuen System der öffentlich geförderten Beschäftigung die Arbeitsgelegenheit nach der Mehraufwandsentschädigung ihren berechtigten Platz, nur eben nicht als der Regel- oder sogar ausschließliche Fall einer Förderung. Angesichts der erheblichen Heterogenität der Menschen im Grundsicherungssystem brauchen wir nicht ein Förderinstrument, sondern ein Spektrum an ineinander greifenden Förderoptionen, bei denen die AGH mit Mehraufwandsentschädigung durchaus ihren Platz hätten. Aber wir brauchen dann auch innerhalb eines profes-sionellen Settings an Beschäftigungsangeboten die Möglichkeit, die Betroffenen „aufsteigen“ zu lassen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Und auch für die Menschen, die über einen sehr langen Zeitraum in einer öffentlich geförderten Beschäftigung untergebracht werden (müssen), weil sie aus welchen einzelnen Gründen auch immer keinen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt finden (können), brauchen wir Beschäftigungsangebote, die sich in dem Normalitätsrahmen unseres Arbeitsmarktes bewegen. Aber um dahin zu kommen, muss eine Grundsatzentscheidung getroffen werden: Wollen wir eine teilhabeorientierte Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitik oder wollen wir den „harten Kern“ der Langzeitarbeitslosen im passiven Transferleistungsbezug auf Dauer „stilllegen“. Denn genau das wäre die „Alternative“, die man offen aussprechen sollte.

Die Vorlage der neuen Zahlen „passt“ in die aktuelle arbeitsmarktpolitische Diskussion – denn gerade hat die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) Vorschläge in die Öffentlichkeit gegeben, was sie gegen Langzeitarbeitslosigkeit machen möchte: Eine gute Übersicht dazu findet sich in dem Artikel Zuschüsse und öffentlich finanzierte Jobs als Hilfe von Karl Doemens. Darin findet sich eine Bewertung der Arbeitsmarktexpertin der Grünen im Bundestag, der viele Praktiker und Experten leider werden zustimmen müssen: „Das Programmhopping geht weiter“. 
Vielleicht können die nunmehr vorliegenden Zahlen über die Größenordnung der besonders betroffenen Langzeitarbeitslosen doch noch in der Politik das Nachdenken über Lösungen anregen, die nicht auf der kosmetischen Ebene der Aktivitätssimulation stehen bleiben. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.