„Eine Welt ohne Zufall ist eine Welt unter ständiger Kontrolle“. Wer bei Amazon in die Lagerhallen blickt, sieht in die Zukunft einer sich ausbreitenden Screening-Mentalität in der Arbeitswelt

Der »Internet-Versandhändler Amazon kontrolliert ganz genau, welchen Weg seine Waren gehen – und seine Mitarbeiter. Damit steht der Online-Riese jedoch nicht alleine da. In Zukunft könnte uns das allen blühen«, so Corinna Budras in ihrem Artikel Der totalüberwachte Mitarbeiter. Sie beginnt ihren Blick in die Gegenwart und mögliche Zukunft bei Amazon in Koblenz, wo eines der großen Logistikzentren des Konzerns steht.

Amazon hat das System permanenter Kontrolle perfektioniert, aus Angst vor Diebstahl und um die Arbeitsprozesse zu optimieren.

»Den Warenfluss ständig zu überprüfen gehört für Amazon zum Geschäft. Das Problem ist: Auch der Mitarbeiter gerät in den Strudel ständiger Überwachung. Bleibe einer mit seinem Handscanner minutenlang untätig, werde das System nervös und löse einen Alarm aus, berichtet der Betriebsrat. Oft dauere es nicht lange, bis der Manager vorstellig wird. Dann gehe die Fragerei los, sagt Faltin, verpackt in „Feedbackgespräche“.«

Zugleich kann man in Koblenz aber auch lernen, wie wichtig ein Betriebsrat sein kann, denn:
»In Koblenz jedenfalls finden derzeit keine Feedbackgespräche zur „Prozessoptimierung“ mehr statt, der Betriebsrat ist dagegen vorgegangen. „Solange Feedbackgespräche Druck-Gespräche sind, müssen wir sie untersagen“, sagt Faltin.« Aber der Versandhändler Amazon ist kein Solitär, sondern das Unternehmen steht stellvertretend für eine ganz grundsätzliche Veränderung in vielen Unternehmen.

Denn Amazon ist nicht das einzige Unternehmen, das über seine Mitarbeiter permanent Daten sammelt, Chips oder Strichcodes einsetzt, immer genau weiß, wo sie gerade sind und vielleicht auch, was sie gerade tun. Corinna Budras zitiert Stefan Brink, der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, mit den Worten: „Wir sehen gerade einen massiven Wandel in der Arbeitnehmerüberwachung“ und: „In Deutschland setzt sich gerade eine Screening-Mentalität durch“. Aus diesen Reihen wird darauf hingewiesen, dass »seit etwa fünf Jahren … Datenschützer etwas (beobachten), das sie „Amerikanisierung des Datenschutzes“ nennen: das flächendeckende Sammeln von Daten ohne konkreten Nutzen. Die tiefergehende Analyse, auch Screening genannt, kommt später.«
Offensichtlich, folgt man der Einschätzung von Datenschützern wie Stefan Bring, stehen wir am Anfang einer bedenklichen Entwicklung, die eben weit über Amazon hinausgeht: „Das Screening von Mitarbeitern wird zu einer ganz normalen Dienstleistung.“

Interessant ist der Hinweis auf die „Amerikanisierung des Datenschutzes“, besser: des Nicht-Datenschutzes. Hierzu überaus informativ der hörenswerte WDR-Beitrag Der vermessene Mensch – Überwachung am Arbeitsplatz (05.10.2014): Während sich die Deutschen noch über die Überwachung von Beschäftigten empören, sei es beim Discounter oder im Versandhandel, haben sich die Arbeitnehmer in den USA längst damit abgefunden, von ihren Arbeitgebern am Arbeitsplatz ausgespäht zu werden. Die Firmen sehen darin eine legitime Effizienz-Kontrolle. So lässt sich eine ganze Nation, die sich die Freiheit sonst groß auf ihre Fahnen geschrieben hat, abhören. Überwachte aus Deutschland und den USA schildern, wie sie diesen Eingriff in ihr Leben empfinden.

Die Wirklichkeit ist immer ambivalenter als die einfach daherkommende Vorstellung von da oben die bösen Unternehmen und da unten die armen, aber an sich guten Mitarbeiter. Auch unter denen gibt es natürlich solche und andere. Das wird in dem folgenden Passus – wieder über Amazon in Koblenz – deutlich:

»Besonders junge, körperlich fitte Männer ziehen offenbar besondere Genugtuung daraus, die eigene Leistung jeden Tag aufs Neue vermessen zu lassen. Fitnessarmbänder waren gestern, der Firmenkarte mit Barcode gehört die Zukunft. Sie garantiert maximale Aufmerksamkeit, selbst vom Chef. Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen können so positiv auffallen, das hilft bei Verhandlungen über eine Verlängerung. Wahr ist außerdem: „Die Überwachung dient natürlich auch der Abschreckung.“ Das sagt der Betriebsrat Faltin ohne Vorwurf.«

Apropos Amazon: In der Print-Ausgabe der Rhein-Zeitung vom 25.11.2014 findet man den Artikel „Amazon vor dem Weihnachtstrubel“.  Darin wird berichtet, dass Amazon  in Koblenz für das bevorstehende Weihnachtsgeschäft 1.000 Saisonkräfte einstellt – 10,11 Euro zahlt ihnen das Unternehmen pro Stunde, so viel, wie die fest Angestellten im ersten Jahr als Basislohn bekommen. Das Logistikzentrum von Amazon in Koblenz wurde im Herbst 2012 mit rund 300 Mitarbeitern eröffnet. Derzeit arbeiten rund 2.000 Menschen fest an der A 61. Viele von ihnen kommen aus der Arbeitslosigkeit und Amazon weist darauf hin, dass das Unternehmen von der Arbeitsagentur Mayen-Koblenz eine Auszeichnung bekommen habe, weil unter den 2.000 Beschäftigten rund 100 Menschen mit einer Behinderung sind. Etliche Gehörlose sind darunter. Und auch ausgesprochene Kritiker des amerikanischen Versandhändlers müssen zugestehen, dass Amazon eines der wenigen Unternehmen ist, das vorbehaltlos Langzeitarbeitslosen eine Beschäftigungschance gibt, die in anderen Unternehmen noch nicht einmal in die Nähe eines Vorstellungsgesprächs kommen. Das ändert nichts an der in vielen Punkten berechtigten Kritik an diesem Unternehmen, gehört aber auch zu der eben immer ambivalenten Wirklichkeit.

Katholische und andere Menschen. Das Bundesverfassungsgericht steht (weiter) fest an der Seite der Kirche. Es wird Zeit für eine grundlegende Änderung

Wieder eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts, die für Diskussionen sorgen wird: Katholische Kirche darf Wiederverheirateten kündigen: »Ein katholisches Krankenhaus darf einen Chefarzt entlassen, weil er nach seiner Scheidung erneut heiratete. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.« Das Gericht selbst drückt das natürlich etwas anders aus und hat seine Pressemitteilung überschrieben mit: »Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten  in kirchlichen Arbeitsverhältnissen unterliegen weiterhin nur eingeschränkter Überprüfung durch die staatlichen Gerichte.« Es geht um die Entscheidung BVerfG, 2 BvR 661/12 vom 22.10.2014. Die Verfassungsrichter bestätigten damit grundsätzlich den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Angestellten aus „sittlich-moralischen“ Gründen erlaubt. Arbeitsgerichte dürften dieses „kirchliche Selbstverständnis“ nur eingeschränkt überprüfen, so der Grundtenor der Entscheidung. Zur Einordnung des neuen Urteils muss man wissen, dass der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts damit ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben, das die Kündigung eines Chefarztes im Krankenhaus eines katholischen Trägers nach dessen Wiederverheiratung für unwirksam erklärt hatte (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8.9.2011, 2 AZR 543/10). 

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Zur Dehnungsfähigkeit dessen, was ein „modernes“ Arbeitsrecht sein soll

Gibt es Hoffnung? Wenn man solche Schlagzeilen liest, dann muss es solche geben: Katholische Kirche plant moderneres Arbeitsrecht. Was steht an? Verabschiedet sich die katholische Kirche nun doch von ihren umfassenden Sonderrechten, was die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen mit den Beschäftigten in kirchlich gebundenen Einrichtungen angeht? Gewährt sie nun auch ihren Mitarbeitern die Grundrechte, die „normale“ Arbeitnehmer schon lange haben, also beispielsweise das Streikrecht? So weit soll es dann doch nicht gehen, insofern ist die Überschrift dieses Artikels zum gleichen Sachverhalt zutreffender: Katholische Kirche will offenbar Arbeitsrecht lockern. Es geht um eine ganz bestimmte Lockerungsübung, die übrigens nur in Aussicht gestellt wird, konkret: Um die für die katholische Kirche ganz offensichtlich schwierige Frage, wie man mit geschiedenen und wieder neu verheirateten Mitarbeitern umzugehen gedenkt – eine Fallkonstellation, die ja in unserer Gesellschaft öfter vorkommen soll und die eigentlich – sollte man meinen – den Arbeitgeber aber so gar nichts angeht. So einfach ist es hier eben nicht.

»Geschieden, neu verheiratet – und prompt gefeuert: So erging es Angestellten von katholischen Arbeitgebern bisher. Doch offenbar zeichnet sich in der Kirche jetzt ein Umdenken ab«, können wir dem Bericht entnehmen, der gleich ein „moderneres“ Arbeitsrecht ante portas sieht. Denn:

»Die katholische Kirche will … auf wiederverheiratete Geschiedene zugehen und ihr Arbeitsrecht in einem wichtigen Punkt ändern. Eine automatische Kündigung von Geschiedenen, die eine neue Ehe eingehen, solle künftig nicht mehr vorgesehen sein … Das gehe aus dem Änderungsvorschlag für die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ in den deutschen Bistümern hervor. Der Vorschlag ist demnach Ergebnis von Beratungen einer Arbeitsgruppe unter Leitung des ehemaligen Freiburger Erzbischofs Robert Zollitsch und des Verbands der Diözesen Deutschlands. Er solle für alle katholischen Arbeitgeber gelten, also auch für Krankenhäuser und die Caritas.«

Und dann kommt vor dem grundsätzlichen Hintergrund des Tatbestands, dass die katholische Kirche Ehescheidungen nicht anerkennt und infolgedessen standesamtliche Wiederverheiratungen deshalb als „widerrechtlich“ betrachtet, ein Passus, der vor allem hinsichtlich der dort verwendeten Begrifflichkeit ein Armutszeugnis für eine Kirche reflektiert, denn zur vorgeschlagenen „Reform“ heißt es:

»Dem Bericht zufolge soll ein solcher „kirchenrechtlich unzulässiger Abschluss einer Zivilehe“ aber künftig nur noch als Kündigungsgrund gelten, „wenn dieser nach den konkreten Umständen objektiv geeignet ist, ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis zu erregen und dadurch die Glaubwürdigkeit des kirchlichen Dienstes zu beeinträchtigen“.«

Also weiterhin eine Kündigung, wenn die (erneute) Eheschließung zwischen zwei Menschen „ein erhebliches Ärgernis“ darstellt – so eine Formulierung lässt schon tief blicken und muss einen halbwegs sensiblen Menschen erschauern lassen. „Ein erhebliches Ärgernis“.
Unabhängig von der ganzen Fragwürdigkeit dieser Begrifflichkeit – wenn man sich nun darauf einlässt, weil es ja hier nicht um die eigene Meinung geht, sondern um das Verständnis eines sehr großen Arbeitgebers in unserem Land, dann stellt sich schon nach dem ersten Hinschauen sofort die Frage, wer definiert denn eigentlich wann und warum das „Ärgernis“ Wiederverheiratung ein „erhebliches Ärgernis“ wird? Wo ist die Grenze zu einer willkürhaften Entscheidung angesichts eines derart unbestimmten Rechtsbegriffs?

Natürlich gibt es immer die unterschiedlichen Perspektiven auf ein und denselben Sachverhalt – also ist die Flasche halb voll oder halb leer. Die Bewertung als eine „deutliche Lockerung gegenüber der bisherigen Regelung“ – wenn denn die nun vorgeschlagene Revision kommen würde -, stellt ab auf die aktuelle Grundordnung der Kirche, nach der von einer Kündigung nur „ausnahmsweise“ abgesehen werden, „wenn schwerwiegende Gründe des Einzelfalles diese als unangemessen erscheinen lassen“. So kann man das auch sehen.

Wie es in dieser Frage weitergeht? Bis November soll ein abschließender Entwurf vorliegen, den die Deutsche Bischofskonferenz dann beschließen müsse. Es wird berichtet, dass die meisten Stellungnahmen der Diözesen zu dem Entwurf positiv seien, nur ein Bistum lehne ihn weitgehend ab. Man muss das alles einordnen in einen komplexen und wahrscheinlich nur für absolute Insider diese Organisation betreffende Diskussionslinie innerhalb der katholischen Kirche, die sich vor allem entzündet an der Bedeutung und Zukunft der inmitten sehr weltlicher Arbeit steckenden Caritas. Wie schwer man sich tut, die gesellschaftlichen Veränderungen neu abzubilden, kann man dieser Veröffentlichung der Deutschen Bischofskonferenz entnehmen:

Deutsche Bischofskonferenz: Das katholische Profil caritativer Dienste und Einrichtungen in der pluralen Gesellschaft, Bonn, April 2014

Aber lösen wir uns von dem beschriebenen Sachverhalt und werfen die Frage in den Raum, wie man vor dem Hintergrund der nun erkennbaren, eigentlich marginalen Änderung des Umgangs mit den Mitarbeitern (die allerdings – das sei hier deutlich hervorgehoben – in vielen Einzelfällen tragische Folgen für die davon Betroffenen mehr als bislang verhindern könnten, wo vielen der wirtschaftliche Boden unter den Füßen weg gerissen wurde, nur weil sie einen anderen Menschen geheiratet haben nach einer Scheidung) von einem „moderneren“ Arbeitsrecht sprechen kann?

Ein wirklich modernes Arbeitsrecht – so viel vorweg – würde sich zuvörderst dadurch auszeichnen, dass es selbstverständlich für alle gilt. Und das man die dort normierten Regeln auch einklagen kann. Vor staatlichen Gerichten. Ein modernes Arbeitsrecht würde keine so umfassende Sonderrechtszone für hunderttausende Beschäftigte zulassen, wie es sie aber derzeit den Kirchen gewährt wird. Besondere Arbeitsverhältnisse mögen ihre Berechtigung gehabt haben, als die Kirchen ausschließlich oder überwiegend mit Schwestern und anderem „eigenem“ Personal gearbeitet haben. Aber in einer Zeit, in der dieses Sonderrecht auch für die vielen Beschäftigten gilt, die in voll aus Steuer- und/oder Beitragsmitteln finanzierten Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen, Jugendhilfeeinrichtungen, Kindertageseinrichtungen usw. arbeiten. Und es argumentiere an dieser Stelle keiner, dass man sich ja seinen Arbeitgeber aussuchen könne, man müsse ja nicht bei der katholischen Kirche arbeiten – wenn man sich der Marktanteile kirchlich gebundener Einrichtungen beispielsweise im Krankenhaus- oder Kita-Bereich in manchen Regionen unseres Landes anschaut, dann wird man zur Kenntnis nehmen müssen, dass es für zahlreiche Berufe aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich gar keine Arbeitgeber-Alternative vor Ort gibt, sie sind durch die Faktizität der Trägerschaftsstrukturen darauf angewiesen, in kirchlich gebundenen Einrichtungen eine Beschäftigung zu finden, die sie dann aber dem Sonderrecht der Kirchen unterwirft, das ihnen wiederum in Teilbereichen eigentlich selbstverständliche Rechte „normaler“ Arbeitnehmer vorenthält.

Die Verhaltensweise des Staates und seiner Organe ist hier – um es vorsichtig auszudrücken – „ambivalent“. Zum einen stützt die Rechtsprechung die Sonderrolle der Kirchen in der Arbeitswelt, zuletzt haben wir das wieder zur Kenntnis nehmen müssen im Kontext einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts die leidige Kopftuchfrage betreffend (vgl. hierzu meinen Blog-Beitrag Das Kreuz mit den „Sonderrechten“. Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts stärkt die Kirchen in ihrem Kampf gegen Kopftücher vom 24. September 2014). Zum anderen ist der Staat und seine Sozialversicherungen nicht nur der mit Abstand größte Finanzier der meisten Einrichtungen und Dienste, sondern er ermöglicht den Kirchen auch eine im Vergleich zu den allermeisten anderen Ländern (in denen die Kirchen auf Spenden ihrer Mitglieder angewiesen sind) absolut sichere Finanzierungsbasis über die vom Staat eingezogene „Kirchensteuer“. Das beschert den Kirchen hier in Deutschland eine sehr solide Finanzbasis. Vgl. dazu den Artikel Rekord-Einnahmen bei den Kirchen: »Nach jüngsten Schätzungen erwarten die Bistümer und Landeskirchen für 2014 elf Milliarden Euro Einnahmen aus der Kirchensteuer – so viel wie noch nie.« 2012 und 2013 waren auch schon jeweils Rekordjahre hinsichtlich der Höhe der eingenommenen Kirchensteuer.
Die Kirchensteuerdiskussion soll und kann an dieser Stelle gar nicht geführt werden, sehr wohl aber darf und muss mit Blick auf das hier besonders interessierende Thema Arbeitsrecht die Frage aufgeworfen werden, wann wir endlich wirklich ein „moderneres“ Arbeitsrecht bekommen – moderner dadurch, dass es erst einmal für alle Arbeitnehmer gilt. Das Pfarrer oder Mönche in einem Sonderarbeitsrechtsverhälnis zu ihrer Kirche verbleiben können, würde keiner verweigern. Aber die normale Krankenschwester, Erzieherin oder der Sozialarbeiter und die Hauswirtschaftskräfte – sie alle gehören unter das Dach eines „moderneren“ Arbeitsrechts. Diesen Schritt wird man von den Kirchen nicht erwarten können, er muss vom Staat gemacht werden.