Von Jobcentern, nach denen nichts mehr kommt, zukünftigen Modellprogrammen, die bisherige Modellprogramme substituieren und dem ewigen Dilemma von Person und System oder Angebot und Nachfrage. Und von ganz unterschiedlichen Menschen

»Es gibt einen Anreiz, all jene zu vernachlässigen, bei denen eine Vermittlung eher unwahrscheinlich oder ausgeschlossen ist. Genau diese Leute werden aber in Zukunft das größte Problem sein.«
Einer von mehreren wichtigen Sätzen in einem Interview mit dem Jobcenter-Leiter von Gelsenkirchen, Reiner Lipka, das unter der bezeichnenden Überschrift „Wir versündigen uns“ veröffentlicht worden ist.

Der Hinweis auf die seiner Meinung nach falschen bzw. problematischen Anreize beziehen sich nicht auf irgendwelche Dritte, sondern auf die Institution, in der er selbst arbeitet: »… weil wir zu sehr auf die Arbeitslosenzahlen fixiert sind, tun wir im Moment zu oft das Falsche … Die Jobcenter in Deutschland konzentrieren sich darauf, so viele Menschen wie möglich in Arbeit zu bringen. Danach werden wir alle bewertet, es gibt Rankings: Je weniger Arbeitslose, desto besser.«

Aber er bleibt nicht im Abstrakten stecken, sondern verdeutlicht am Beispiel seiner Stadt Gelsenkirchen, dass es hier um Menschen geht, mit ihren eigenen Geschichten, zugleich eingebettet in eine Umgebung, die für viele der Betroffenen gar nicht erst den Hauch einer Chance eröffnen kann:

»Wenn Sie von hier durch die Fußgängerzone zum Bahnhof gehen, können Sie die Transferempfänger abzählen: Jede vierte Familie in Gelsenkirchen bekommt Hartz IV, viele davon seit Jahren. Wir haben in Gelsenkirchen durch den Wegfall der Zechen und Montanarbeitsplätze 60.000 Arbeitsplätze verloren. Danach hat die Stadt versucht, neue Branchen anzuziehen: Glasindustrie, Bekleidungsindustrie, Solartechnik. Das hat alles nicht funktioniert. Deshalb haben wir heute 75.000 sozialversicherungspflichtige Jobs und 32.000 Hartz-IV-Empfänger.«

Was das für den einzelnen Menschen bedeuten kann, illustriert Lipka an diesem Beispiel:

»Das ist … die 50-jährige alleinstehende Frau, die früher in der Bekleidungsindustrie gearbeitet hat und heute keine Stelle findet. McDonald’s nimmt sie nicht, weil sie dem Unternehmen nicht gut genug ist. Das Callcenter will sie nicht, weil ihre Sprachkompetenz nicht ausreicht. In die Gastronomie können wir nicht vermitteln, weil das Aussehen nicht dem entspricht, was der Arbeitgeber sich wünscht. Es ist doch zynisch, dieser Frau zu sagen: „Jetzt streng dich doch mal was an.“«

Oder wie wäre es mit den Männern, die jahrelang an der Blechpresse gearbeitet haben, die es heute nicht mehr gibt?

Das Gelsenkirchener Jobcenter muss sich eben nicht um „die“ Hartz IV-Empfänger kümmern, den „den“ Hartz IV-Empfänger gibt es nicht. Sondern vor Ort sieht es aus seiner Perspektive so aus:

»Von den 32.000 Hartz-IV-Empfängern können wir 8.000 gar nicht vermitteln, weil sie etwa krank sind oder als 18-Jährige noch zur Schule gehen. Bleiben 24.000. Die besten 6.000 davon können wir noch in Arbeit bringen, wenngleich oft nur für kurze Zeit. Im Durchschnitt sind die Leute fünf Monate beschäftigt, bis sie zu uns zurückkommen.«

Das stellt sich natürlich die Frage: Was tun? Wie kann, wie muss man sich als Jobcenter aufstellen?
Auch dazu hat er eine klare Meinung:

»Die Arbeitsvermittler sind doch heute längst nicht mehr nur Arbeitsvermittler. Sie sind Lehrer, Seelsorger, alles in einem. Die Bundesagentur stellt sich zwar noch immer auf den Standpunkt, dass wir Arbeitsvermittler nicht die Reparaturkolonnen der Republik sein können. Die Frage lautet aber: Wer soll es sonst sein? Nach uns kommt doch keiner. 40 Prozent aller Kinder, die in Gelsenkirchen geboren werden, wachsen in einer Hartz-IV-Familie auf. Ich würde gerne wissen: Was soll aus denen werden?«

Und das leitet über zu dem, was er an Handlungsnotwendigkeiten und Handlungsmöglichkeiten für die Arbeitsvermittlung im Jobcenter sieht.

Er plädiert zum einen deutlich für mehr öffentlich geförderte Beschäftigung: »Wir brauchen wieder mehr öffentliche Beschäftigung. Wenn die Unternehmen die Jobs nicht schaffen, muss es eben der Staat tun. Wir haben so viele Arbeitslose, die gerne etwas tun würden – sie wären so dankbar. Und wir sollten darüber nachdenken, ob reichere Kommunen nicht den ärmeren helfen können.«
Dies zu fordern ist wichtig und setzt einen Punkt – genau so wie die Stellungnahme des nordrhein-westfälischen Arbeitsministers Guntram Schneider (SPD):

»In NRW fehlen Möglichkeiten, Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose zu schaffen. Derzeit seien in NRW rund 300.000 Langzeitarbeitslose gemeldet, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) … Das sei etwa ein Drittel der bundesweit Betroffenen. „Wir haben eben andere Verhältnisse als in München oder auf der Schwäbischen Alb“, sagte Schneider dazu. Der Bund müsse mehr Mittel bereitstellen – vor allem für Nordrhein-Westfalen. Nötig seien Zehntausende Plätze im sogenannten sozialen Arbeitsmarkt.« (Quelle: Langzeitarbeitslosigkeit: Schneider fordert Hilfe vom Bund)

Die Problemlage in NRW schreit förmlich nach Initiativen in diesem Bereich: »NRW hat deutschlandweit die meisten Langzeitarbeitslosen: 40 Prozent der 777.000 Arbeitslosen waren Ende Juli bereits länger als ein Jahr ohne Arbeit. Die Bundesagentur für Arbeit sieht das Hauptproblem in der fehlenden Ausbildung. 60 Prozent der Langzeitarbeitslosen in NRW haben keine berufliche Ausbildung – bei Arbeitslosen unter 25 Jahren haben sogar 75 Prozent keine Berufsaubildung. „51 Prozent der Arbeitslosen suchen eine Helferstelle, wir haben aber insgesamt nur 15 Prozent Angebote für Ungelernte“, warnte  Werner Marquis von der NRW-Regionaldirektion der Bundesanstalt«, so Wilfried Giebels in seinem Artikel Fast jeder zweite Arbeitslose in NRW findet keinen neuen Job.

Hintergrund der Forderung nach mehr öffentlicher Beschäftigung ist die Berichterstattung über erhebliche Kürzungen im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung (über die übrigens schon seit langem fundiert auf der Website O-Ton Arbeitsmarkt informiert wird), so beispielsweise in dem FAZ-Artikel Regierung fördert Langzeitarbeitslose weniger, der sich auf die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Brigitte Pothmer von den Grünen stützt:

»Während vor vier Jahren noch gut 350.000 Langzeitarbeitslose etwa mit geförderten Arbeitsgelegenheiten oder sogenannter Bürgerarbeit auf eine neue Beschäftigung vorbereitet wurden, waren es zur Jahresmitte 2014 nur noch 136.000 … Die seinerzeit von der schwarz-gelben Regierung beschlossenen Einschnitte haben sich nach dem Regierungswechsel fortgesetzt: Allein seit Mitte 2013 ging die Zahl der geförderten Stellen um 26.500 oder gut 16 Prozent zurück.«

An dieser Stelle kann und muss man dann aber auch die Frage stellen, warum denn die nordrhein-westfälische SPD, die ja in der deutschen Sozialdemokratie nicht ganz unbedeutend ist, nicht viel stärker bei den Koalitionsverhandlungen auf Schritte hin zu einer anderen und für mehr öffentlich geförderte Beschäftigung gedrängt hat. Die SPD hat aber bei den Koalitionsverhandlungen im vergangenen Jahr dieses Thema nicht mal ansatzweise verfolgt, offensichtlich waren Mindestlohn und „Rente mit 63“ wesentlich wichtiger und kräftezehrender, obgleich sie noch bis zur Bundestagswahl in der Opposition heftig für einen „sozialen Arbeitsmarkt“ geworden hat. Die Kritik an dem bisherigen Nichtstun der sozialdemokratischen Bundesarbeitsministerin Nahles im Bereich der Förderung von Langzeitarbeitslosen ist wohl mittlerweile in Berlin angekommen und das Ministerium versucht nun, beruhigend zu wirken, was man bekanntlich am besten dadurch macht, dass man energische Aktivitäten – ankündigt, die am besten auch noch von Dritten bezahlt werden (müssen). Dann kommen solche Artikel auf den Markt: Andrea Nahles plant neues Programm für Langzeitarbeitslose. Zum Jahresende. Natürlich lohnt es sich, nicht nur die Überschriften, sondern weiter im Text zu lesen: »Das Bundesarbeitsministerium will dem zum Jahresende auslaufenden Förderprogramm „Bürgerarbeit“ für Langzeitarbeitslose ein neues nachfolgen lassen. Das neue Programm im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) solle im Herbst vorgestellt werden, sagte eine Sprecherin des Ressorts am Freitag in Berlin.« Also im Klartext: Ein altes Programm fällt weg, ein neues ist auf dem Weg.

Unbestreitbar hat sich der Problemdruck dergestalt weiter erhöht, dass wir eine nicht wegzudiskutierende Verfestigung und Verhärtung der Langzeitarbeitslosigkeit beobachten müssen, eine dauerhaft exkludierte Gruppe von Arbeitslosen, für die dann auch noch parallel die Förderangebote eingedampft worden sind. Hinzu kommt, dass das Förderrecht für Maßnahmen im SGB II in den vergangenen Jahren weiter restriktiv ausgestaltet wurde seitens des Gesetzgebers, mit der Folge, dass vieles Sinnvolles gar nicht gemacht werden darf und das, was man noch machen darf, dadurch, dass es ganz weit weg sein muss vom „normalen“ Arbeitsmarkt, nicht unbedingt integrationsfördernd wirkt, was man aber bei Bedarf, z.B. wenn man sparen will, den Maßnahmen wieder in die Schuhe schieben kann.

Ein aktuelles Beispiel für dieses perfide Vorgehen liefert bezeichnenderweise jemand, der ganz genau weiß, wie das läuft – Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA) und für das SGB II zuständig: »Die geförderten Arbeitsgelegenheiten, im Volksmund „Ein-Euro-Jobs“ genannt, führten, statistisch gesehen, in weniger als zehn Prozent der Fälle zu einem erfolgreichen Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit. „Sie führen eher zu einer Parallelarbeitswelt“, sagte Alt«, wenn man dem Artikel Regierung fördert Langzeitarbeitslose weniger von Dietrich Creutzburg folgt. Nein, Herr Alt, so geht das nicht. Das ist eine bewusste Schützenhilfe für die Regierung wider besseren Wissens, denn: Die beklagte Parallelarbeitswelt wird doch von den förderrechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers und der Umsetzung in den Jobcentern verursacht, man denke hier nur an die Auswirkungen von „Wettbewerbsneutralität“ und „Zusätzlichkeit“, eine Kritik, die von 99,1% der Experten, die sich in diesem Bereich wirklich auskennen und arbeiten, bestätigt werden wird. Und das weiß auch der Herr Alt. Und zweitens: Gerade die Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“) sollen/müssen auf Zielgruppen unter den Langzeitarbeitslosen angewendet werden, bei denen es oftmals aufgrund ihrer „Vermittlungshemmnisse“, wie das im Amtsdeutsch heißt, gar nicht um eine kurz- oder vielleicht mittelfristige Integration in eine „richtige“ Erwebsarbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt geht und gehen kann, sondern um Vorstufen, die mal hoffentlich dort enden, also um eine Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit. Dann müsste man aber den „Erfolg“ dieser Maßnahmen ganz anders messen und darf das nicht reduzieren auf eine Zielgröße, die gar nicht mit der Maßnahme verbunden war. So was nennt man Rosstäuscherei.

Von interessierter Seite werden solche zusammengebogenen „Argumente“ gerne benutzt, um eine ziemlich uninformierte Sicht auf die Dinge unter die Leute zu bringen. So kann man bei Dietrich Creutzburg lesen, der extra einen Kommentar unter dem bezeichnend-zynischen Titel „Produktiver Stellenabbau“ verfasst und veröffentlicht hat: »… was die alte Regierung aus Union und FDP im Zuge eines Sparpakets begonnen hatte, setzt die neue Regierung mindestens bis dato fort. So viel Konsequenz verdient Respekt. In der aktuellen Arbeitsmarktlage gibt es … auch keinen Grund, Arbeitslose massenhaft in Beschäftigungstherapien fest- und damit aus der Arbeitslosenstatistik herauszuhalten.«

Aber abschließend wieder zurück zu Reiner Lipka vom Jobcenter in Gelsenkirchen. Er hat Ideen und probiert diese auch aus, wie man anders umgehen kann mit den Langzeitarbeitslosen – zugleich ist das ein lehrreiches Beispiel für ein letztendlich nicht lösbares Grunddilemma von Arbeitsmarktpolitik, wenn sie denn fokussiert wird (bzw. werden muss) auf die „Angebotsseite“ des Arbeitsmarktes, also auf die Arbeitnehmern und die Arbeitslosen und gleichzeitig kaum oder keine Instrumente auf der Nachfrageseite hat, also bei den Arbeitsplätzen.

Lipka bezieht sich explizit auf den aus dem angelsächsischen Raum kommenden „Work-first“-Ansatz, keineswegs eine irgendwie neue Erfindung (vgl. dazu beispielsweise bereits den Beitrag Der „Work first“-Ansatz für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II, der 2011 in der Zeitschrift G.I.B-Info veröffentlicht worden ist oder auch die Darstellung bei Frank Nitzsche: „Es ist Ihr Job, einen Job zu finden“. Positive Bilanz nach 18 Monaten Modellprojekt „Ansätze zur Aktivierung und berufliche Eingliederung als eigenständige Dienstleistung der Jobcenter“ in NRW, in: G.I.B. Info, Heft 2/2013, S. 28 ff.). Lipka präsentiert uns das wieder mit handfesten Beispielen aus der Praxis. Wenn man mit den Menschen redet und ihnen zuhört, dann kommt oft raus, dass die Probleme ganz andere sind: Gewichtsprobleme, Schuldenprobleme:

»Ich halte es zum Beispiel für unfair, eine stark übergewichtige Kundin oder Kunden immer wieder zu einer Bewerbung im Einzelhandel zu schicken. Das ist für sie ein Spießrutenlauf. Es ist besser, zuerst bei ihren persönlichen Problemen zu helfen. Wir bieten deshalb mittlerweile Kurse in Ernährungsberatung, Farb- und Stilberatung oder Kosmetik an. Wir haben sogar schon Walking-Stöcke besorgt … Eine Frau hat neulich 45 Kilo abgenommen, jetzt hat sie eine Stelle als Erzieherin gefunden.«

Es spricht ein weiteres Problem an: Dass ein Hartz-IV-Empfänger oft wenig mobil ist.

»Wir geben finanzielle Anreize  an Arbeitslose, für Arbeitsaufnahmen außerhalb der Stadtgrenzen. Und wir versuchen es mit neuen Ideen: Wir besorgen manchen Arbeitslosen zum Beispiel seit Kurzem einen Mietwagen, drei Monate lang. Die sind dann stolz wie Oskar, wenn wir ihnen den Schlüssel in die Hand drücken. Die kommen nach Hause und sagen: Schau mal, mein eigener Dienstwagen. Den habe ich vom Jobcenter … Wir haben das 200 Mal gemacht bisher, nur einmal ist einer für eine Spritztour nach Süddeutschland durchgebrannt. Das Entscheidende ist doch, dass wir die Menschen ermutigen, ihre Probleme anzugehen.«

Man könnte die Liste der Beispiele aus diesem Handlungszusammenhang noch lange erweitern. Allerdings ist es natürlich so, dass diese modern daherkommende Ansätze auch an die Systemgrenzen des gegebenen Arbeitsmarktes stoßen. Anders formuliert: Wenn – aus welchen Gründen auch immer – schlichtweg zu wenig Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, dann kann man noch so viel an den Menschen rumfummeln und sie wieder motivieren und sie vielleicht sogar begeistern, es ist wie mit einer Brücke, die man über einen Fluss baut – das andere Ufer muss auch erreichbar sein. Deshalb ist immer auch die Nachfrageseite des Arbeitsmarktes hoch relevant – und sei es – worauf Lipka ja auch hinweist – in Form einer vernünftigen öffentlich geförderten Beschäftigung.

Offizielle Arbeitslose statistisch auf der Flucht, viele tatsächliche Arbeitslose im Niemandsland der Nicht-Zählung und viel wichtiger: Die Baustelle Hartz IV zwischen vielen kleinen geplanten Änderungen und dem Ruf nach einer grundsätzlichen Reform

„Die Arbeitslosigkeit ist allein aus jahreszeitlichen Gründen angestiegen. Der Arbeitsmarkt steht insgesamt stabil da.“ Mit diesen Worten wird der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J. Weise, anlässlich der Präsentation der neuen Arbeitsmarktzahlen für den Juli 2014 in der Pressemitteilung Der Arbeitsmarkt im Juli 2014: Arbeitslosigkeit steigt allein aus jahreszeitlichen Gründen zitiert. Dann wird die Zahl genannt, die im Anschluss durch die Medien geistert: 2.871.000 Arbeitslose gibt es. Aber eigentlich sind es mehr. Denn einige Zeilen später weist die BA selbst darauf hin, dass es 3.756.000 Personen sind, was ja ein paar mehr sind als die erstgenannte Zahl. Die BA nennt das dann „Unterbeschäftigung“ und da sind eben auch die enthalten, die sich „in entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit“ befinden, aber natürlich weiterhin arbeitslos sind. Aber damit noch nicht genug. Während die meisten Medien immer noch nicht einmal bis zu dieser, die Wirklichkeit schon etwas besser abbildenden Zahl der Arbeitslosen vordringen, sondern bei den niedrigeren 2,8 Millionen hängen bleiben, kann man der Verlautbarung der BA eine noch größere Zahl entnehmen, die dann vollends zu verwirren scheint und gleichzeitig zu dem hier besonders interessierenden Thema Hartz IV überleitet.

»Die Zahl der Bezieher von Arbeitslosengeld II in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juli bei 4.395.000 … In der Grundsicherung für Arbeitsuchende waren 1.963.000 Menschen arbeitslos gemeldet … Ein Großteil der Arbeitslosengeld II-Bezieher ist nicht arbeitslos.« Wir werden auch darüber informiert, wie es zu dieser Lücke kommen kann: »Das liegt daran, dass diese Personen erwerbstätig sind, kleine Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder sich noch in der Ausbildung befinden.« Wir haben also neben den 909.000 Arbeitslosen, die sich (noch) in der Arbeitslosenversicherung befinden, nicht nur fast 4,4 Mio. erwerbsfähige Menschen, die Arbeitslosengeld II bekommen, obgleich nur eine Minderheit von ihnen als offizielle Arbeitslose geführt werden, sondern mit Blick auf das Grundsicherungssystem kommen noch mehr als 1,7 Mio. nicht erwerbsfähige Leistungsempfänger hinzu, die Sozialgeld bekommen, vor allem Kinder. Zusammen macht das 6,1 Millionen Menschen im Hartz IV-System. Die Abbildung der BA verdeutlicht etwas die Verhältnisse. Und dieses System soll nun – wieder einmal – vom Gesetzgeber an mehreren Stellen verändert werden, während gleichzeitig der Sozialverband Deutschland (SoVD) eine umfassende Hartz-Reform fordert.

Weniger Bürokratie, strengere Auflagen – so hat Rainer Woratschka seinen Artikel betitelt und will damit bereits in der Schlagzeile auf die Ambivalenz hinweisen, die sich mit den derzeit diskutierten und im Herbst in das Gesetzgebungsverfahren einzubringenden Änderungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz unter Beteiligung von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit verbindet. Die Liste der geplanten Rechtsvereinfachungen, die das Bundesarbeitsministerium während des Sommers in Gesetzesform gießen soll, umfasst 36 Punkte. Für die derzeit mehr als 6,1 Mio. Hartz IV-Empfänger verbergen sich hinter diesen Punkten mehr Großzügigkeit, aber auch schärfere Vorgaben. Das generelle Ziel der Veränderungen sei angeblich, mehr Zeit für die Betreuung der Arbeitsuchenden in den Jobcentern freizuschaufeln, wogegen man ja nun erst einmal nichts haben kann. Beginnen wir mit einigen positiven Veränderungen des bestehenden Rechts:

»Die Pfändbarkeit von Hartz-IV-Bezügen soll künftig generell ausgeschlossen und nicht mehr Einzelprüfungen unterzogen werden, bei denen man ohnehin fast immer zu dem gleichen Ergebnis kam. Und auch die Sanktionen bei sogenannten „Pflichtverletzungen“ sollen entschärft werden. So ist künftig nur noch ein einheitlicher Minderungsbetrag pro Fall und unabhängig von etwaigen Wiederholungen vorgesehen. Und gesonderte Sanktionsregeln für unter 25-Jährige soll es auch nicht mehr geben. Damit kommen die Regierenden einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zuvor, das die bisherigen Sonderregeln womöglich kassiert hätte.«

Aber es gibt auch eine andere Seite der neuen Änderungsvorschläge:

»Tatsächlich mündet mancher Vorschlag zur Beseitigung unsinniger Detailhuberei für Betroffene auch in eine Verschärfung. So soll die Regelung, Hartz- IV-Bezieher beim Umzug in eine teurere Wohnung selbst dann auf den Differenzkosten sitzen zu lassen, wenn die neue Unterkunft von Größe und Preis her als „angemessen“ eingestuft wird, nun auch auf diejenigen ausgeweitet werden, die in eine „unangemessene“ Wohnung ziehen. Auch sie sollen nicht mehr die „angemessenen“, sondern nur noch die Kosten ihrer früheren, billigeren Wohnung erstattet bekommen … Auch Nachzahlungen aufgrund von Grundsatzurteilen, mit denen die bisherige Verwaltungspraxis korrigiert wird, soll es künftig seltener geben. Die Politik will vermeiden, dass die Jobcenter „massenhaft Leistungen rückwirkend neu berechnen müssen“.«

Die Kritik an diesem Sammelsurium lässt nicht lange auf sich warten: Von einem „Apparatschik-Klein-Klein“ und der puren Glättung von Verwaltungsabläufen spricht beispielsweise Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und der sozialpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen, Wolfgang Strengmann-Kuhn wird mit den Worten zitiert, der Ertrag der Arbeitsgruppe sei „mehr als dürftig“.

„Klein-klein“ und „mehr als dürftig“ hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen im SGB II muss man auch vor dem Hintergrund der folgenden Überschriften lesen: Hartz-IV-Bilanz »niederschmetternd«Bankrotterklärung oder Verband zieht verheerende Hartz-IV-Bilanz. Das hört sich nicht gut an. Hintergrund dieser Artikel ist ein neues Positionspapier des Sozialverbands Deutschland (SoVD):

Sozialverband Deutschland (SoVD): Neuordnung der Arbeitsmarktpolitik. Inklusion statt Hartz IV, Berlin, Juli 2014

Verfasserinnen des Papiers sind Ursula Engelen­-Kefer und Gabriele Hesseken. Es sind vor allem drei Punkte, um die herum der Sozialverband seine Forderungen sortiert:

  1. Arbeitslose Menschen dürfen nicht länger als Menschen mit Defiziten betrachtet und ausgesondert werden. Die Stärkung ihrer Kompetenzen und Fähigkeiten muss im Vordergrund der künftigen Arbeits­marktpolitik stehen. Dies erfordert ein ausreichendes Angebot an qualifizierter Arbeit mit fairer Ent­lohnung und menschenwürdigen Arbeitsbedingungen.
  2. Langzeitarbeitslose Menschen, die über einen längeren Zeitraum erwerbstätig waren und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, müssen finanziell besser gestellt werden. Für sie muss es eine zusätzliche Geldleistung zu „Hartz IV“ geben, um ihr Armutsrisiko abzufedern.
  3. Die Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen ist erheblich zu verbessern. Die Betreuungs­-, Vermittlungs­- und Eingliederungsleistungen sind für sämtliche Arbeitslosen allein bei der Bundesagentur für Arbeit anzusiedeln.

An dieser Stelle kann keine Gesamtauseinandersetzung mit der Gesamtheit der SoVD-Vorschläge geleistet werden, aber an zwei aus den Vorschlägen herausgegriffenen Beispielen soll durchaus kritisch aufgezeigt werden, dass es sich weniger um eine fundamentale Hartz-Reform handelt, die hier gefordert wird, sondern eher um ein „add on“-Modell, bei dem also auf das weiter bestehende System etwas raufgepackt werden soll und zugleich werden alte Schlachten hinsichtlich der Frage, wer denn nun die Hartz IV-Empfänger „betreuen“ soll – die Bundesagentur für Arbeit oder die Kommunen oder beide zusammen – erneut zugunsten des „Arbeitsamtsmodells“ auf die Tagesordnung gesetzt, was sicher auch damit zu tun hat, dass eine der Verfasserinnen Ursula Engeln-Kefer ist, die früher jahrelang als stellvertretende DGB-Bundesvorsitzende innerhalb der Bundesanstalt für Arbeit im Verwaltungsrat gewirkt hat. Diese einseitige Positionierung für die BA erscheint irgendwie etwas gestrig.

Vorweg allerdings sei besonders hervorgehoben, dass ein Paradigmen- und Perspektivenwechsel mit Blick auf die betroffenen Menschen im Grundsicherungssystem eingefordert wird und es werden konkrete Veränderungsvorschläge gemacht, die weit über das hinausgehen, was wir seitens der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Kenntnis nehmen müssen. Damit wird hier die besondere Problematik adressiert, dass eine leider immer größere Gruppe von langzeitarbeitslosen Menschen offensichtlich auf Dauer exkludiert werden vom Arbeitsmarkt und man gleichzeitig die Förderbedingungen und die dafür zur Verfügung stehenden Mittel immer weiter begrenzt hat, wodurch sich in den Jahren seit 2010 zunehmend ein Teufelskreis der „Verfestigung“ und der „Verhärtung“ von Langzeitarbeitslosigkeit herausgebildet hat.

Nun aber zu den beiden – exemplarischen – Anfragen an die Reformvorschläge:

Auf der Seite 20 des Positionspapiers findet man diesen Hinweis: „Öffentlich geförderte Beschäftigung weiterentwickeln“. Und ein erster Blick scheint zu belegen, dass hier eine der ansonsten nur wenigen die öffentlich geförderte Beschäftigung befürwortende Positionierungen erfolgt: »Besonders schwer haben es Langzeitarbeitslose, die trotz erheblicher Vermittlungsbemühungen der Arbeitsverwaltung derzeit kaum noch Aussicht darauf haben, in den ersten Arbeits­markt integriert zu werden. Der SoVD setzt sich für die Schaffung öffentlich geförderter und sozial­ versicherungspflichtiger Beschäftigung mit tarif­- bzw. ortsüblichen Löhnen für diesen Personenkreis ein. Diese müssen die Ein­-Euro­-Jobs ersetzen. Es muss ein Anspruch auf eine sozialversicherungs­pflichtige öffentlich geförderte Beschäftigung geschaffen werden, um die Beschäftigungsfähigkeit der benachteiligten Personengruppen zu verbessern, ihre Qualifikationen zu erweitern und damit ihre Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Annahme einer öffentlich geför­derten Beschäftigung mit Sozialversicherungspflicht muss freiwillig sein.« So weit, so gut. Dann aber fällt das Papier in den alten Geist der auf dem Kopf stehenden öffentlich geförderten Beschäftigung zurück, denn es wird gefordert: »Um der latenten Gefahr der Verdrängung von regulärer Arbeit durch öffentlich geförderte Beschäftigung entgegenzuwir­ken, sind nur solche Beschäftigungsverhältnisse zu fördern, in deren Rahmen wettbewerbsneutrale, zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten erledigt werden.« Also Wettbewerbsneutralität – übrigens erst mit der letzten restriktiven Ausgestaltung des Förderrechts von einer untergesetzlichen Norm „geadelt“ durch die direkte Implementierung im Gesetz – wird seit Jahren von sehr vielen Experten und vor allem Praktikern als eine der zentralen Ursachen dafür identifiziert, dass wir konfrontiert werden mit teilweise hanebüchen ausgestalteten Maßnahmen, die so weit weg sein müssen vom ersten Arbeitsmarkt, dass sie mit großer Sicherheit auch den Betroffenen kaum neue Perspektiven eröffnen können. Hier sind die Forderungen des SoVD weit hinter dem zurückgeblieben, was seit Jahren im Fachdiskurs debattiert und entwickelt worden ist.

Das zweite Beispiel betrifft die Forderung, – so könnte man es scheinbar zynisch formulieren, hier aber erst einmal ohne irgendeinen Unterton gemeint – ein „Zwei-Klassen-System“ innerhalb der Grundsicherung einzuführen. Und diese Forderung wird intuitiv bei vielen Menschen auf eine zustimmende Wahrnehmung stoßen, die sich vor allem speist aus der tiefen Verankerung des Äquivalenzprinzips in der deutschen Kollektivseele. Der SoVD fordert (S. 26-31) zahlreiche Verbesserungen im bestehenden Arbeitslosengeld II-System, um dann eine weitere, neue Komponente vorzuschlagen: das »Arbeitslosengeld II Plus«. Dazu erfahren wir:

»Der SoVD fordert die Einführung einer zusätzlichen unbefristeten Geldleistung („Arbeitslosen­geld II Plus“), die neben dem Arbeitslosengeld II gewährt wird und im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld I beansprucht werden kann. Mit dem Arbeitslosengeld II Plus soll anerkannt wer­ den, dass die ehemaligen Arbeitslosengeld I­Empfänger bzw. die ­empfängerinnen durch oftmals langjährige Erwerbstätigkeit einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung geleistet haben. Mit dem Arbeitslosengeld II Plus soll gleichzeitig ein Teil der Einkommenseinbußen ausgeglichen werden, die regelmäßig beim Übergang vom Arbeitslosengeld I in den Bezug von Arbeitslosengeld II entsteht. Der Höhe nach muss sich das Arbeitslosengeld II Plus vor allem an dem zuvor bezogenen Arbeitslo­sengeld I orientieren. Dabei könnte als Richtschnur für die Höhe des Arbeitslosengeldes II Plus der ehemalige befristete Zuschlag dienen. Dieser errechnete sich im ersten Bezugsjahr aus zwei Drit­teln der Differenz zwischen dem vormaligen Arbeitslosengeld I zuzüglich Wohngeld und dem nach Bedürftigkeit zustehenden Arbeitslosengeldes II. Gleichzeitig war er auf Höchstbeträge beschränkt, nämlich auf 160 Euro für Alleinstehende, 320 Euro für Paare plus 60 Euro für jedes minderjäh­rige Kind. Im Gegensatz zum ehemaligen befristeten Zuschlag, der nach einem Bezugsjahr halbiert wurde, sollte das Arbeitslosengeld II Plus in voller Höhe und zeitlich unbefristet gewährt werden.« (S. 31 f.)
Man will also für eine bestimmte Gruppe unter den Leistungsempfängern deren monetäre Besserstellung durch Zuschläge auf die weiterhin bestehende Grundsicherungsleistung. Die wird zwar hinsichtlich der Leistungshöhe kritisiert, nicht aber als solche in Frage gestellt, was aber auch bedeutet, dass man akzeptiert, dass es sich um eine bedürftigkeitsabhängige Fürsorgeleistung handelt. Offensichtlich will man gleichsam einen „Echoeffekt“ aus dem Versicherungssystem in das Grundsicherungssystem verlängern und das nicht nur für eine bestimmte wie auch immer definierte Übergangsphase, sondern dauerhaft soll dieser Zuschlag fließen. Da kann man schon auf die Idee kommen, dass es hier noch einen erheblichen Diskussionsbedarf gibt.

Ob „Klein-klein“ oder aber die Verbesserungsvisionen des Sozialverbands Deutschland – offensichtlich wird der jetzt anstehende 10. Geburtstag von Hartz IV nicht der letzte bleiben.

Die Jobcenter und ihre Kosten. Von Umschichtungen und der eigentlichen Frage: Was machen und erreichen die (nicht) mit fast 4,5 Mrd. Euro?

Das ist mal wieder eine Schlagzeile: „Verwaltungskosten der Jobcenter steigen dramatisch„, so kann man es auf Spiegel Online lesen. Und weiter erfahren wir: »Es ist aufwendig, Langzeitarbeitslose wieder in Arbeit zu bringen – und es wird immer teurer: Der Anteil der Verwaltungskosten hat sich im vergangenen Jahr verdreifacht. Bezahlt wird der Bedarf auch mit Geldern, die eigentlich für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt gedacht waren.« Nicht immer ist ganz schnell berichtet auch gut berichtet. Denn der eilige Leser muss bei so einer Formulierung den Eindruck bekommen, dass der Anteil der Verwaltungskosten gleichsam explodiert ist, hat sich doch ihr Anteil „verdreifacht“. Diese Wahrnehmung wird auch durch das „dramatisch“ in der Überschrift verstärkt. Wenn man allerdings weiter liest, dann stellt sich das „etwas“ anders dar:

»Stolze 11,4 Prozent der für Fördermaßnahmen vorgesehenen Summe wurden 2013 also genutzt, um die laufenden Kosten für Personal und Verwaltung zu decken. Zwar werden Gelder zwischen den beiden Haushaltspositionen seit Jahren umgeschichtet – aber im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Verwaltungsanteil mehr als verdreifacht: 2010 wurden erst 0,2 Prozent umgewidmet, 2012 waren es 3,6 Prozent und 2013 eben 11,4 Prozent.« Also muss man genauer hinschauen – und gleichzeitig liegt das eigentliche Problem auf einer ganz anderen Ebene.

Die Mittel für die Jobcenter – jenseits der eigentlichen Grundsicherungsleistungen – werden auf zwei große Töpfe aufgeteilt: Zum einen Gelder, mit denen die Jobcenter Eingliederungsmaßnahmen für Menschen im Grundsicherungsbezug (SGB II) finanzieren können, also beispielsweise Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“) oder Qualifizierungsmaßnahmen oder Bewerbungstrainings. Zum anderen gibt es ein Budget für Verwaltungskosten.

Die Abbildung verdeutlicht sowohl das Volumen und die Entwicklung der Ausgaben für Eingliederungsleistungen in den Jahren 2006 bis 2013 wie auch Umfang und Dynamik der Verwaltungskosten. Wichtig ist der Unterschied zwischen Soll und Ist. So wurden den Jobcenter im vergangenen Jahr 3,9 Mrd. Euro für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zur Verfügung gestellt, von denen aber nur 3,5 Mrd. Euro dafür auch ausgegeben worden sind. Man erkennt an der Entwicklung über die Jahre hinweg auch, dass es ab 2010 massive Kürzungen im „Eingliederungstitel“ gegeben hat: Im Jahr 2011 brachen die Ausgaben für Eingliederungsleistungen um mehr als 26% ein, im Folgejahr 2012 waren es weitere 15,6% Rückgang. Das waren die größten Kürzungen, die man in der bisherigen Arbeitsmarktpolitik gesehen hat.

Die Ist-Ausgaben für die Verwaltung haben sich in den Jahren 2006 bis 2013 im Prinzip kontinuierlich erhöht von 3,6 Mrd. auf nunmehr 4,5 Mrd. Euro im vergangenen Jahr – nur in den Jahren 2011 und 2012 gab es kleinere Rückgänge.

Was in der aktuellen Berichterstattung vor allem moniert wird, ist die Tatsache, dass die dem Eingliederungstitel und den Verwaltungshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel gegenseitig deckungsfähig sind, also umgeschichtet werden können – was bislang vor allem bzw. ausschließlich in eine Richtung passiert ist: von den Eingliederungsmitteln hin zu den Verwaltungskosten. Die Größenordnung der Umschichtigen hin zu den Verwaltungskosten kann man der Abbildung entnehmen. Im vergangenen Jahr wurden immerhin 445 Mio. Euro aus dem Topf für Eingliederungsleistungen genommen – das sind 11,4% der Fördermittel insgesamt – und für Personal- und sonstige Verwaltungsausgaben verwendet.

Die zweite Abbildung veranschaulicht die Veränderung der Ist-Ausgaben für Eingliederung und Verwaltung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr in Prozent. Diese Darstellung unterstreicht bei aller kritischen Wahrnehmung aber auch, dass von einer „Explosion“ der Verwaltungsausgaben nicht die Rede sein kann. Die Daten entstammen übrigens der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage, die von der Bundestagsabgeordneten Brigitte Pothmer von den Grünen gestellt worden ist. In dem Artikel von Nicolai Kwasniewski findet man zu ihrer Bewertung den folgenden Passus: »An vielen Arbeitslosen gehe der Job-Boom vorbei, kritisiert die Arbeitsmarktexpertin, das bekämen vor allem Hartz-IV-Empfänger zu spüren. Die Mittel für Qualifizierung und Förderung von Arbeitsuchenden wurden Pothmer zufolge in den vergangenen drei Jahren um 40 Prozent gekürzt, das Verwaltungskostenbudget dagegen nur um acht Prozent.« Auf ihrer Website findet man eine Stellungnahme zu den Ergebnissen ihrer Anfrage: „Jeder 9. Euro für Arbeitsförderung ist in Verwaltung der Jobcenter gegangen – Aktive Arbeitsmarktpolitik wird immer weiter ausgehöhlt„. Darin enthalten ist die folgende differenzierte Erläuterung:

»An vielen Arbeitslosen geht der Beschäftigungsaufbau bisher vorbei, das bekommen vor allem arbeitslose Arbeitslosengeld-II-Empfänger zu spüren. Damit sie neue Chancen am Arbeitsmarkt bekommen, muss in ihre Fähigkeiten investiert werden. Angesichts der immer komplexeren Problemlagen bei den Arbeitslosen sind dafür oft aufwändige und kostenintensive Maßnahmen wie Qualifizierungen nötig. Gleichzeitig ist häufig  auch eine intensivere Betreuung und Begleitung dieser Arbeitslosen durch die Jobcenter erforderlich. Das geht nur mit einem besseren Personalschlüssel, wie alle einschlägigen Studien zeigen.«

Folgt man dieser richtigen Einordnung von Pothmer, dann geht es bei der Frage, wie man Arbeitslose Hartz IV-Empfänger wieder in Arbeit bringt, eben nicht nur um die Frage, wie viele Mittel für Eingliederungsleistungen zur Verfügung stehen, sondern selbstverständlich geht es auch um die Frage, welche Betreuung bzw. Betreuungsintensität seitens des Personals in den Jobcentern zur Verfügung steht. Anders ausgedrückt: es könnte durchaus der Fall auftreten, dass sowohl Personalausgaben durchaus im Interesse der Wiedereingliederung von Arbeitslosen sein können, wenn es sich um Ausgaben für qualifiziertes Fachpersonal handelt, das den Arbeitslosen hilft, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Dazu müsste man allerdings genau wissen, wofür die Verwaltungsaufgaben verwendet worden sind.

Denn zu den Aufgaben der Jobcenter gehört eben nicht nur die Unterstützung der Arbeitslosen bei der Arbeitssuche, sondern auch die Abwicklung sämtlicher Leistungen, die mit dem SGB II verbunden sind, also beispielsweise die Berechnung und Auszahlung der Regelleistungen usw. Insofern könnte es sein, dass steigende Personalausgaben dadurch verursacht worden sind, dass diese Teile des Grundsicherungssystems einen immer größeren Aufwand verursachen und man dafür schlichtweg mehr Personal benötigt. Dafür gibt es durchaus zahlreiche Hinweise, man denke an dieser Stelle nur an die zahlreichen sozialgerichtlichen Verfahren, bei denen es zumeist um Streitfälle aus dem Leistungsrecht geht und weniger oder gar nicht um Fragen der Eingliederungsleistungen. Schaut man sich die Entwicklung des 2005 per Knopfdruck in Kraft gesetzten SGB II an, dann kann man relativ schnell zwei zentrale Schwachstellen des Grundsicherungssystems mit Blick auf die Folgen für den administrativen Apparat identifizieren: Zum einen ist das Gesetz an sich gespickt mit zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen, die dann wiederum das Einfallstor für zahlreiche Widersprüche und sozialgerichtliche Verfahren darstellen, zum anderen müssen aufwändige Einzelfallberechnungen durchgeführt werden – und das bei einer Fluktuation im Personalkörper vieler Jobcenter von 20-30 % pro Jahr in der Vergangenheit, was jedes andere Unternehmen ebenfalls an den Rand der operativen Handlungsfähigkeit gebracht hätte oder darüber hinaus. Gleichzeitig hatten wir in den zurückliegenden Jahren eine ganz erhebliche der Dequalifizierung des Personals dergestalt, dass zahlreiche un- und angelernte Arbeitskräfte in diesem hochkomplexen Feld eingesetzt worden sind bzw. werden.

Fazit: Wir müssen einerseits genauer hinschauen, was und wofür und für wen die 4,5 Mrd. Euro Verwaltungsausgaben verwendet worden sind.  Darüber hinaus ist es ein systematisches Problem, dass wir seit 2010 einerseits konfrontiert sind mit der größten Kürzung in der Geschichte der deutschen Arbeitsmarktpolitik, was die zur Verfügung stehenden Mittel für arbeitsmarktpolitische Leistung im SGB II-Bereich angeht, während gleichzeitig mittlerweile durch zahlreiche empirische Studien gut belegt der Problemdruck innerhalb des Systems mit Blick auf eine (mögliche) Eingliederung in den Arbeitsmarkt massiv angestiegen ist aufgrund der beobachteten Verhärtung der Langzeitarbeitslosigkeit, so dass wir davon ausgehen müssen, dass mehrere hunderttausend Menschen seit Jahren und absehbar auf Dauer von einer Integration auf den ersten Arbeitsmarkt abgeschnitten sind bzw. bleiben werden, wenn man nicht endlich mehr für sie tut – und das „mehr“ meint an dieser Stelle eben nicht nur mehr Geld, sondern vor allem andere Maßnahmen, die man aber zugleich durch förderrechtliche Verengungen im SGB II verunmöglicht (hat).

Insofern kann man nur hoffen, dass die Berichterstattung sich endlich dem eigentlichen Problemkern zuwendet und das sind eben die Fragen, wie es uns gelingen könnte, die Menschen im Grundsicherungssystem, die wollen, durch eine auf sie und auf die Realität in der Arbeitswelt zugeschnittene individuelle Betreuung wieder oder zuweilen erstmals in Erwerbsarbeit zu bringen. Dafür braucht man mit Sicherheit ausreichend Finanzmittel – vor allem aber braucht man dafür in vielen Jobcentern eine andere Haltung und beim Gesetzgeber endlich den Mut, den Akteuren vor Ort die Freiheitsgrade zu ermöglichen, die sie für diese immer anspruchsvoller werdende Arbeit benötigen. Leider muss man zur Kenntnis nehmen, dass ein Großteil der derzeitigen Diskussion über die nächsten geplanten gesetzlichen Änderungen des SGB II – u.a. vorangetrieben durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe – eher dem Lager einer Verschärfung der Bestimmungen zuungunsten der Hartz IV-Empfänger zuzuordnen ist, worüber auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ in einem Beitrag am 22.02.2014 berichtet worden ist. So gut wie keine Bewegung gibt es beispielsweise bei der Frage, wie man endlich Beschäftigungsmöglichkeiten für diejenigen schaffen kann, die teilweise jahrelang schon exkludiert waren und sind aus dem Erwerbsleben. Teilweise haben diese Menschen aufgrund der Kürzungen noch nicht einmal mehr die „Chance“ auf eine von vielen immer wieder und gerne kritisierte Arbeitsgelegenheit, weil es schlichtweg keine Mittel dafür gibt.

Wer sich intensiver und sehr fundiert mit den Fragen der Finanzierung und damit auch der Verteilung der Ausgaben innerhalb des SGB II beschäftigen möchte, dem sei an dieser Stelle die Website des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) empfohlen. Dort liefert Paul M. Schröder regelmäßig bis in die Verästelungen des Systems eindringende Analysen, aktuell zum Thema beispielsweise „SGB II-Eingliederungstitel: Ausgaben 2013 (Bund, Länder; ohne zkT)“ oder „Jobcenter zkT: Verteilung der Mittel für „Eingliederungsleistungen“ und „Verwaltungskosten“ 2014„, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Nachtrag am 04.03.2014 (19:30 Uhr):

Hier noch eine interessante Ergänzung zum Themenkreis „Verwaltungskosten“ der Jobcenter. Paul M. Schröder vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe hat am Beispiel der 12 Berliner Jobcenter die „Gesamtverwaltungskosten“ berechnet, zu denen auch die kommunalen Anteile gehören. Ein Ergebnis sind die Gesamtverwaltungskosten je erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Berliner Jobcentern. Ich habe sein Ergebnis einmal grafisch umgesetzt (siehe Abbildung): Die „Gesamtverwaltungskosten“ pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigten (Alg II) und Jahr betrugen 2013 in Berlin durchschnittlich 1.091 Euro, 58 % mehr als 2008.