Das ist mal wieder eine Schlagzeile: „Verwaltungskosten der Jobcenter steigen dramatisch„, so kann man es auf Spiegel Online lesen. Und weiter erfahren wir: »Es ist aufwendig, Langzeitarbeitslose wieder in Arbeit zu bringen – und es wird immer teurer: Der Anteil der Verwaltungskosten hat sich im vergangenen Jahr verdreifacht. Bezahlt wird der Bedarf auch mit Geldern, die eigentlich für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt gedacht waren.« Nicht immer ist ganz schnell berichtet auch gut berichtet. Denn der eilige Leser muss bei so einer Formulierung den Eindruck bekommen, dass der Anteil der Verwaltungskosten gleichsam explodiert ist, hat sich doch ihr Anteil „verdreifacht“. Diese Wahrnehmung wird auch durch das „dramatisch“ in der Überschrift verstärkt. Wenn man allerdings weiter liest, dann stellt sich das „etwas“ anders dar:
»Stolze 11,4 Prozent der für Fördermaßnahmen vorgesehenen Summe wurden 2013 also genutzt, um die laufenden Kosten für Personal und Verwaltung zu decken. Zwar werden Gelder zwischen den beiden Haushaltspositionen seit Jahren umgeschichtet – aber im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Verwaltungsanteil mehr als verdreifacht: 2010 wurden erst 0,2 Prozent umgewidmet, 2012 waren es 3,6 Prozent und 2013 eben 11,4 Prozent.« Also muss man genauer hinschauen – und gleichzeitig liegt das eigentliche Problem auf einer ganz anderen Ebene.
Die Mittel für die Jobcenter – jenseits der eigentlichen Grundsicherungsleistungen – werden auf zwei große Töpfe aufgeteilt: Zum einen Gelder, mit denen die Jobcenter Eingliederungsmaßnahmen für Menschen im Grundsicherungsbezug (SGB II) finanzieren können, also beispielsweise Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“) oder Qualifizierungsmaßnahmen oder Bewerbungstrainings. Zum anderen gibt es ein Budget für Verwaltungskosten.
Die Abbildung verdeutlicht sowohl das Volumen und die Entwicklung der Ausgaben für Eingliederungsleistungen in den Jahren 2006 bis 2013 wie auch Umfang und Dynamik der Verwaltungskosten. Wichtig ist der Unterschied zwischen Soll und Ist. So wurden den Jobcenter im vergangenen Jahr 3,9 Mrd. Euro für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zur Verfügung gestellt, von denen aber nur 3,5 Mrd. Euro dafür auch ausgegeben worden sind. Man erkennt an der Entwicklung über die Jahre hinweg auch, dass es ab 2010 massive Kürzungen im „Eingliederungstitel“ gegeben hat: Im Jahr 2011 brachen die Ausgaben für Eingliederungsleistungen um mehr als 26% ein, im Folgejahr 2012 waren es weitere 15,6% Rückgang. Das waren die größten Kürzungen, die man in der bisherigen Arbeitsmarktpolitik gesehen hat.
Die Ist-Ausgaben für die Verwaltung haben sich in den Jahren 2006 bis 2013 im Prinzip kontinuierlich erhöht von 3,6 Mrd. auf nunmehr 4,5 Mrd. Euro im vergangenen Jahr – nur in den Jahren 2011 und 2012 gab es kleinere Rückgänge.
Was in der aktuellen Berichterstattung vor allem moniert wird, ist die Tatsache, dass die dem Eingliederungstitel und den Verwaltungshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel gegenseitig deckungsfähig sind, also umgeschichtet werden können – was bislang vor allem bzw. ausschließlich in eine Richtung passiert ist: von den Eingliederungsmitteln hin zu den Verwaltungskosten. Die Größenordnung der Umschichtigen hin zu den Verwaltungskosten kann man der Abbildung entnehmen. Im vergangenen Jahr wurden immerhin 445 Mio. Euro aus dem Topf für Eingliederungsleistungen genommen – das sind 11,4% der Fördermittel insgesamt – und für Personal- und sonstige Verwaltungsausgaben verwendet.
Die zweite Abbildung veranschaulicht die Veränderung der Ist-Ausgaben für Eingliederung und Verwaltung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr in Prozent. Diese Darstellung unterstreicht bei aller kritischen Wahrnehmung aber auch, dass von einer „Explosion“ der Verwaltungsausgaben nicht die Rede sein kann. Die Daten entstammen übrigens der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage, die von der Bundestagsabgeordneten Brigitte Pothmer von den Grünen gestellt worden ist. In dem Artikel von Nicolai Kwasniewski findet man zu ihrer Bewertung den folgenden Passus: »An vielen Arbeitslosen gehe der Job-Boom vorbei, kritisiert die Arbeitsmarktexpertin, das bekämen vor allem Hartz-IV-Empfänger zu spüren. Die Mittel für Qualifizierung und Förderung von Arbeitsuchenden wurden Pothmer zufolge in den vergangenen drei Jahren um 40 Prozent gekürzt, das Verwaltungskostenbudget dagegen nur um acht Prozent.« Auf ihrer Website findet man eine Stellungnahme zu den Ergebnissen ihrer Anfrage: „Jeder 9. Euro für Arbeitsförderung ist in Verwaltung der Jobcenter gegangen – Aktive Arbeitsmarktpolitik wird immer weiter ausgehöhlt„. Darin enthalten ist die folgende differenzierte Erläuterung:
»An vielen Arbeitslosen geht der Beschäftigungsaufbau bisher vorbei, das bekommen vor allem arbeitslose Arbeitslosengeld-II-Empfänger zu spüren. Damit sie neue Chancen am Arbeitsmarkt bekommen, muss in ihre Fähigkeiten investiert werden. Angesichts der immer komplexeren Problemlagen bei den Arbeitslosen sind dafür oft aufwändige und kostenintensive Maßnahmen wie Qualifizierungen nötig. Gleichzeitig ist häufig auch eine intensivere Betreuung und Begleitung dieser Arbeitslosen durch die Jobcenter erforderlich. Das geht nur mit einem besseren Personalschlüssel, wie alle einschlägigen Studien zeigen.«
Folgt man dieser richtigen Einordnung von Pothmer, dann geht es bei der Frage, wie man Arbeitslose Hartz IV-Empfänger wieder in Arbeit bringt, eben nicht nur um die Frage, wie viele Mittel für Eingliederungsleistungen zur Verfügung stehen, sondern selbstverständlich geht es auch um die Frage, welche Betreuung bzw. Betreuungsintensität seitens des Personals in den Jobcentern zur Verfügung steht. Anders ausgedrückt: es könnte durchaus der Fall auftreten, dass sowohl Personalausgaben durchaus im Interesse der Wiedereingliederung von Arbeitslosen sein können, wenn es sich um Ausgaben für qualifiziertes Fachpersonal handelt, das den Arbeitslosen hilft, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Dazu müsste man allerdings genau wissen, wofür die Verwaltungsaufgaben verwendet worden sind.
Denn zu den Aufgaben der Jobcenter gehört eben nicht nur die Unterstützung der Arbeitslosen bei der Arbeitssuche, sondern auch die Abwicklung sämtlicher Leistungen, die mit dem SGB II verbunden sind, also beispielsweise die Berechnung und Auszahlung der Regelleistungen usw. Insofern könnte es sein, dass steigende Personalausgaben dadurch verursacht worden sind, dass diese Teile des Grundsicherungssystems einen immer größeren Aufwand verursachen und man dafür schlichtweg mehr Personal benötigt. Dafür gibt es durchaus zahlreiche Hinweise, man denke an dieser Stelle nur an die zahlreichen sozialgerichtlichen Verfahren, bei denen es zumeist um Streitfälle aus dem Leistungsrecht geht und weniger oder gar nicht um Fragen der Eingliederungsleistungen. Schaut man sich die Entwicklung des 2005 per Knopfdruck in Kraft gesetzten SGB II an, dann kann man relativ schnell zwei zentrale Schwachstellen des Grundsicherungssystems mit Blick auf die Folgen für den administrativen Apparat identifizieren: Zum einen ist das Gesetz an sich gespickt mit zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen, die dann wiederum das Einfallstor für zahlreiche Widersprüche und sozialgerichtliche Verfahren darstellen, zum anderen müssen aufwändige Einzelfallberechnungen durchgeführt werden – und das bei einer Fluktuation im Personalkörper vieler Jobcenter von 20-30 % pro Jahr in der Vergangenheit, was jedes andere Unternehmen ebenfalls an den Rand der operativen Handlungsfähigkeit gebracht hätte oder darüber hinaus. Gleichzeitig hatten wir in den zurückliegenden Jahren eine ganz erhebliche der Dequalifizierung des Personals dergestalt, dass zahlreiche un- und angelernte Arbeitskräfte in diesem hochkomplexen Feld eingesetzt worden sind bzw. werden.
Fazit: Wir müssen einerseits genauer hinschauen, was und wofür und für wen die 4,5 Mrd. Euro Verwaltungsausgaben verwendet worden sind. Darüber hinaus ist es ein systematisches Problem, dass wir seit 2010 einerseits konfrontiert sind mit der größten Kürzung in der Geschichte der deutschen Arbeitsmarktpolitik, was die zur Verfügung stehenden Mittel für arbeitsmarktpolitische Leistung im SGB II-Bereich angeht, während gleichzeitig mittlerweile durch zahlreiche empirische Studien gut belegt der Problemdruck innerhalb des Systems mit Blick auf eine (mögliche) Eingliederung in den Arbeitsmarkt massiv angestiegen ist aufgrund der beobachteten Verhärtung der Langzeitarbeitslosigkeit, so dass wir davon ausgehen müssen, dass mehrere hunderttausend Menschen seit Jahren und absehbar auf Dauer von einer Integration auf den ersten Arbeitsmarkt abgeschnitten sind bzw. bleiben werden, wenn man nicht endlich mehr für sie tut – und das „mehr“ meint an dieser Stelle eben nicht nur mehr Geld, sondern vor allem andere Maßnahmen, die man aber zugleich durch förderrechtliche Verengungen im SGB II verunmöglicht (hat).
Insofern kann man nur hoffen, dass die Berichterstattung sich endlich dem eigentlichen Problemkern zuwendet und das sind eben die Fragen, wie es uns gelingen könnte, die Menschen im Grundsicherungssystem, die wollen, durch eine auf sie und auf die Realität in der Arbeitswelt zugeschnittene individuelle Betreuung wieder oder zuweilen erstmals in Erwerbsarbeit zu bringen. Dafür braucht man mit Sicherheit ausreichend Finanzmittel – vor allem aber braucht man dafür in vielen Jobcentern eine andere Haltung und beim Gesetzgeber endlich den Mut, den Akteuren vor Ort die Freiheitsgrade zu ermöglichen, die sie für diese immer anspruchsvoller werdende Arbeit benötigen. Leider muss man zur Kenntnis nehmen, dass ein Großteil der derzeitigen Diskussion über die nächsten geplanten gesetzlichen Änderungen des SGB II – u.a. vorangetrieben durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe – eher dem Lager einer Verschärfung der Bestimmungen zuungunsten der Hartz IV-Empfänger zuzuordnen ist, worüber auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ in einem Beitrag am 22.02.2014 berichtet worden ist. So gut wie keine Bewegung gibt es beispielsweise bei der Frage, wie man endlich Beschäftigungsmöglichkeiten für diejenigen schaffen kann, die teilweise jahrelang schon exkludiert waren und sind aus dem Erwerbsleben. Teilweise haben diese Menschen aufgrund der Kürzungen noch nicht einmal mehr die „Chance“ auf eine von vielen immer wieder und gerne kritisierte Arbeitsgelegenheit, weil es schlichtweg keine Mittel dafür gibt.
Wer sich intensiver und sehr fundiert mit den Fragen der Finanzierung und damit auch der Verteilung der Ausgaben innerhalb des SGB II beschäftigen möchte, dem sei an dieser Stelle die Website des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) empfohlen. Dort liefert Paul M. Schröder regelmäßig bis in die Verästelungen des Systems eindringende Analysen, aktuell zum Thema beispielsweise „SGB II-Eingliederungstitel: Ausgaben 2013 (Bund, Länder; ohne zkT)“ oder „Jobcenter zkT: Verteilung der Mittel für „Eingliederungsleistungen“ und „Verwaltungskosten“ 2014„, um nur zwei Beispiele zu nennen.
Nachtrag am 04.03.2014 (19:30 Uhr):
Hier noch eine interessante Ergänzung zum Themenkreis „Verwaltungskosten“ der Jobcenter. Paul M. Schröder vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe hat am Beispiel der 12 Berliner Jobcenter die „Gesamtverwaltungskosten“ berechnet, zu denen auch die kommunalen Anteile gehören. Ein Ergebnis sind die Gesamtverwaltungskosten je erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Berliner Jobcentern. Ich habe sein Ergebnis einmal grafisch umgesetzt (siehe Abbildung): Die „Gesamtverwaltungskosten“ pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigten (Alg II) und Jahr betrugen 2013 in Berlin durchschnittlich 1.091 Euro, 58 % mehr als 2008.