Viele Spekulationen. Wo bleiben sie denn? Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt und zunehmend im Hartz IV-System

Noch im vergangenen Jahr gab es eine Zeit der großen Hoffnung und der zuweilen rosaroten Brillenblicke auf die Flüchtlinge, die nach Deutschland gekommen sind. Sie wurden aus der Perspektive des Arbeitsmarktes einsortiert in die hier seit längerem laufenden Debatten über (angeblichen) Fachkräftemangel und dem Bedarf an zusätzlichen Erwerbspersonen durch Zuwanderung aufgrund der demographischen Entwicklung in unserem Land. Nun sind viele gekommen und es sind zuerst Menschen und eben keine Fachkräfte. Menschen aus anderen kulturellen und auch religiösen Zusammenhängen, teilweise traumatisiert von den Fluchtursachen, andere auf der Suche nach Wohlstand und Glück in der glitzernden Welt des Westens.

Relativ schnell musste man erkennen, dass hier – um bewusst in der Technokraten-Sprache zu verweilen – enorme Passungsprobleme bestehen zu dem, was auf dem deutschen Arbeitsmarkt erwartet und auch vorausgesetzt wird. Und wie in einem Lehrbuch der emotionalen Achterbahnfahrten wurde die rosarote Brille abgenommen und immer öfter tauchten Berichte über die gravierenden Probleme der Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge auf. Und ja, es gab auch viele anfangs begeisterte Unternehmer, die sich wieder abzuwenden beginnen von der Vorstellung, geflüchtete Menschen einzustellen. Teilweise aus verständlichen Enttäuschungen angesichts der angesprochenen Passungsprobleme, teilweise aber auch aufgrund der Frustrationen, die man mit Behörden und dem komplizierten Regelwerk machen musste, wenn man denn einen geflüchteten Menschen gerne eingestellt hätte (vgl. dazu nur als ein Beispiel aus der Berichterstattung den Beitrag Flüchtlinge und Arbeit des Wirtschaftsmagazins „WISO“ vom 10.10.2016).

Und natürlich waren angesichts der schieren Menge die Systeme hier bei uns gleichsam unter Starkstrom gesetzt und man musste improvisieren und täglich irgendwelche Löcher stopfen. Da kann und muss eine Menge hinten runterfallen. Man konnte froh sein, die basalen Versorgungsfragen geklärt zu bekommen, also wo man die Menschen unterbringt, wie das mit der medizinischen Versorgung abläuft oder wie man die (Nicht-)Anerkennungsmühle BAMF zum schnelleren Laufen bringen kann.

Aber auf eines wurde bereits im vergangenen Jahr immer wieder und gebetsmühlenartig hingewiesen: Für eine (irgendwann einmal) gelingende Arbeitsmarktintegration der erwerbsfähigen Menschen, die als Flüchtlinge gekommen sind, braucht man einen – eigentlich – einfach daherkommenden Dreischritt:

Möglichst schnell und umfassend Sprach- und Integrationskurse (möglichst in hoch differenzierter Form je nach individueller Verfasstheit der ganz unterschiedlichen Personengruppen und idealerweise vermischt mit dem zweiten Punkt), eine möglichst frühzeitige Einbindung gerade auch der vielen jungen Flüchtlinge in Beschäftigung und keinesfalls eine monate- oder gar jahrelange Warteschleife des Nichtstun, mithin also frühzeitig Beschäftigungsmöglichkeiten organisieren.
Und wenn irgendwie möglich eine konsequente Motivierung auf den Erwerb der auf dem deutschen Arbeitsmarkt erforderlichen beruflichen Abschlüsse.

Allerdings ist es in der Praxis gerade hinsichtlich der Erfordernisse einer möglichen Arbeitsmarktintegration nicht so gelaufen. Viel Zeit ist verloren gegangen, auch weil man die erste Zeit des Hierseins nicht annähernd konsequent genutzt hat, die Menschen überhaupt in die Lage zu versetzen, sich an einem Integrationsprozess zu beteiligen – und das kann nur über die Sprache laufen. Die natürlich fehlenden Sprachkenntnisse haben eine Nadelöhr-Funktion und hier hätte man die Ressourcen fokussieren müssen.

In der gleichen Zeit gab es wie in einer Dauerschleife immer wieder die Frage nach den Arbeitsmarktperspektiven und die Suche nach Antworten auf ein eigentlich selbstverständliches Phänomen, warum es denn so schwer fällt, Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit zu integrieren.

Natürlich wurde und wird in so einer Situation auch gerne die Wissenschaft befragt, wie lange es denn dauern und ob das wie funktionieren wird. Nun hat die Wissenschaft das Problem, dass sie sowieso schon in anderen Zeitkategorien unterwegs ist und dass sie wenn, dann Aussagen machen kann für die Vergangenheit, über die man im Glücksfall Daten hat. Die nun zu übertragen auf die heutige Situation kann grundsätzlich durchaus in Ordnung sein, nicht aber so ohne weiteres, wenn die Situation heute durch ganz andere Quantitäten wie auch durch andere Herkunftsländer geprägt ist.

Und wenn dann Wissenschaftler eine Studie veröffentlichen, dann stürzen sich die Medien darauf, endlich solide Erkenntnisse, die uns im Hier und Jetzt weiterhelfen können. Nur nehmen die Medien wie die meisten Menschen auch die Angelegenheit sehr subjektiv gefärbt auf, ob bewusst oder unbewusst. Da veröffentlicht beispielsweise die OECD eine Studie (EU Commission/OECD:  How are refugees faring on the labour market in Europe? A first evaluation based on the 2014 EU Labour Force Survey ad hoc module) und in der Presse werden daraus Artikel produziert mit solchen Überschriften: Flüchtlinge in Deutschland sind oft überqualifiziert auf der einen und Flüchtlinge ziehen erst nach 20 Jahren mit Inländern gleich auf der anderen Seite.

Und die OECD selbst schreibt zu der Studie:

»Die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen hat sich in der Vergangenheit als ein langfristiger Prozess erwiesen. Zwar erhöht sich die Erwerbsquote stetig, je länger die Menschen im Aufnahmeland sind, es dauert aber rund 20 Jahre bis die Erwerbsquote von nicht-Migranten erreicht ist. Frauen tun sich auf dem Arbeitsmarkt erheblich schwerer als Männer. Hochqualifizierte hatten es in Deutschland in der Vergangenheit besonders schwer, eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung zu finden. Schon einfache Sprachkenntnisse erhöhen die Beschäftigungswahrscheinlichkeit erheblich.«

Und das alles unter der mehr als kompakten Überschrift Die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen ist ein langfristiger Prozess – Grundlegende Sprachkenntnisse entscheidender Faktor.
Das ist der Punkt. Sprachkenntnisse sind von elementarer Bedeutung und ihre Vermittlung müsste unangefochten auf Platz 1 der To-do-Liste stehen.

Der eigentliche und hier hervorzuhebende Punkt ist aber ein anderer Aspekt: Die Untersuchung bezieht sich auf Daten von 2014, also noch vor der großen Flüchtlingswelle aus dem vergangenen Jahr. Verglichen wird die Entwicklung in den meisten EU-Mitgliedstaaten (außer Niederlande, Dänemark und Irland) sowie der Schweiz und Norwegen.

Möglicherweise aber erfahren die (Nicht-)Erfolgsgeschichten der Vergangenheit nicht unbedingt eine Wiederauferstehung in den vor uns liegenden Jahren bei einer ganz anderen Zusammensetzung derjenigen, die zu uns gekommen sind.

Die gleiche grundlegende Problematik kann man auch an einer anderen Studie aufzeigen: Schaffen wir das? Ein Blick auf die Flüchtlinge der Neunziger gibt Aufschluss, so die hoffnungsfroh stimmende Botschaft in der Überschrift eines Artikels der Süddeutschen Zeitung: »Wissenschaftler haben die Werdegänge von Menschen, die in den Jahren 1990 bis 2010 nach Deutschland geflüchtet sind, mit denen anderer Einwanderer im Land verglichen.« Das DIW selbst hat einen ganzen Wochenbericht des Instituts (Heft 35/2016) damit gefüllt und die Ausgabe unter die Überschrift Integration Geflüchteter gestellt.

Auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit befasst sich kontinuierlich mit der im Raum stehenden Frage nach der Arbeitsmarktintegration. Beispielsweise in dieser Veröffentlichung:

Herbert Brücker et al.: Eine vorläufige Bilanz der Fluchtmigration nach Deutschland. Aktuelle Berichte, 19/2016, Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 2016

Auch dort wird das hier aufgeworfene Dilemma einer Vorhersage auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit mit Daten zu anderen Personengruppen angesprochen:

»Inwieweit sich Erfahrungen aus der Vergangenheit auf die künftige Arbeitsmarktintegration der im vergangenen und diesem Jahr nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge übertragen lässt, ist offen. Auf der einen Seite wird mehr in den Spracherwerb, die Bildung und die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten als in der Vergangenheit investiert. Dies dürfte die Arbeitsmarktintegration, zumindest mittelfristig, erleichtern.
Auf der anderen Seite hat die große Zahl der Geflüchteten, die im vergangenen Jahr nach Deutschland gekommen sind, nicht nur zu institutionellen Engpässen, wie längere Asylverfahren oder Probleme bei der Unterbringung geführt, sondern auch die Integration erschwert. Es ist zudem der Wettbewerb in den für die Geflüchteten relevanten Arbeitsmarktsegmenten gestiegen.« (Brücker et al. 2016: 17 f.)

Ein letzter Hinweis auf neuere Studien, die auf Daten der Vergangenheit zurückgreifen und diese auf heute übertragen und sogar fortschrieben: Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat vor kurzem diese Veröffentlichung vorgelegt: Elke Jahn: Brückeneffekte für Ausländer am Arbeitsmarkt: Zeitarbeit kann Perspektiven eröffnen. Nur muss man eben berücksichtigen, dass sich das auf ganz andere Zuwanderer bezieht. Die Verfasserin des Berichts schreibst selbst kritisch anmerkend:

»Obwohl die Ausländer in dieser Ana­lyse keine Geflüchteten sind, können die Ergebnis­ se ein Indiz dafür sein, ob Zeitarbeit auch für diese Gruppe eine Brücke in andere Beschäftigung sein könnte.«

Man kann der Studie beispielsweise entnehmen, dass vor allem – in der Vergangenheit – türkisch stämmige Arbeitnehmer von der Leiharbeit profitiert hätten, wenn man von einem Übertritt in eine andere Beschäftigung als Maßstab ausgeht. Aber es ist offensichtlich, dass wir es heute mit einer anderen Gruppe zu tun haben als die türkischstämmigen Arbeitnehmer in den vergangenen Jahren, auf die sich die Studie bezieht.

Nicht ohne Grund kann man zu dem Befund kommen, dass alle Versuchen, aus der Welt der Vergangenheit Mechanismus und Strukturen abzuleiten, die man dann nur noch dem heutigen Setting aufbrennen muss, im günstigsten Fall eine Annäherung an das, was auf uns zukommen wird, darstellt, im ungünstigsten Fall verführen sie uns zu falschen Schlussfolgerungen, weil sich die Rahmenbedingungen geändert haben.

Was bleibt ist der Blick in die unvermeidlich partikulare Praxis dessen, was passiert (ist). Greifen wir uns als Beispiel diesen Artikel von Mathias Bury heraus: Diese Jobs finden Flüchtlinge in Stuttgart, so hat er den überschrieben: »Eine neue Auswertung des Jobcenters Stuttgart zeigt: 21 Prozent der Flüchtlinge, die man seit 2015 betreut, haben mittlerweile eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt gefunden. Meist verrichten sie aber Helferjobs.«
Auch hier lohnt es sich, genauer hinzuschauen, wie man auf solche Zahlen gekommen ist. »Beim Stuttgarter Jobcenter … haben 21 Prozent der Flüchtlinge, die man seit dem vergangenen Jahr betreut hat, direkt eine Stelle bekommen. „Das ist hoffnungsvoll“, findet Jobcenter-Chef Jürgen Peeß.«
Zuerst einige Daten zur Orientierung vor Ort:

»Rund 8.100 Flüchtlinge sind zurzeit in der Landeshauptstadt untergebracht. Bis jetzt hat nur ein Teil von diesen einen anerkannten Asylantrag in der Tasche. Sobald dies der Fall ist, erhalten die Menschen Hartz IV, zuständig für sie ist dann das Jobcenter. Dort sind inzwischen rund 1.600 Familien registriert, in denen etwa 3.000 Flüchtlinge leben, rund 800 von diesen sind unter 25 Jahre alt. 2.200 Personen gelten als erwerbsfähig.«

Aber wie ist man nun zu den zitierten 21 Prozent gekommen? Dazu erfahren wir:

»Um sich ein Bild zu machen, ob und in welchem Umfang die Vermittlung von Flüchtlingen in den ersten Arbeitsmarkt gelingt, hat man eine Gruppe ausgewählt, die darüber Aufschluss gibt: rund 700 Personen, die 2015 in den Hartz-IV-Bezug gekommen und erwerbsfähig sind und die man seither betreut hat. Aus dieser Gruppe seien bis jetzt 149 Menschen in Arbeit vermittelt worden, sagt Jürgen Peeß, eben jene 21 Prozent.«

Wenn die Menschen aus dieser Gruppe 2015 in den Hartz IV-Bezug gekommen sind, dann sind sie vorher nach Deutschland gekommen, denn am Anfang befinden sie sich nicht im Rechtskreis SGB II, sondern unter dem Asylbewerberleistungsgesetz. Es handelt sich also um Flüchtlinge, die hierher gekommen sind vor der großen Zahl an Flüchtlingen, die seit dem Herbst des vergangenen Jahres gekommen sind.

»Der größte Teil der vermittelten Flüchtlinge hat Helferjobs bekommen, in der Reinigungsbranche, als Lagerarbeiter, im Gastgewerbe oder auf dem Bau, um nur einige zu nennen. Aber: „Die offenen Stellen gerade im Helferbereich wachsen nicht in gleichem Maß wie die Zahl der Flüchtlinge, die anerkannt werden“, sagt Jürgen Peeß. Wodurch „relativ kurzfristige Integrationserfolge“ wie bisher schwieriger würden. So hätten nach bisherigen Erfahrungen mehr als 65 Prozent der erwerbsfähigen Flüchtlinge „keine formale Berufsausbildung“. In vielen Fällen müsse man sich auf Integrationsprozesse „von drei bis vier Jahren einstellen“, sagt der Jobcenter-Chef.«

Auch hier wird über eine Erfahrung berichtet, die viele andere, die sich der Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge verschrieben haben, machen müssen: »Viele Flüchtlinge möchten gar keine Berufsausbildung ­machen, sie wollen schnell arbeiten und Geld verdienen, um ihre Familien zu unterstützen.«

Der entscheidende Punkt, den man den Stuttgarter Erfahrungen entnehmen kann, versteckt sich hingegen hinter diesem Passus:

„Ohne Integrationskurs nimmt uns die Leute niemand ab“, so der Jobcenter-Leiter Jürgen Peeß. Auch das Sprachniveau, das Flüchtlinge aus diesen Kursen mitbrächten, reiche in der Regel noch nicht und müsse durch eine berufsbezogene Sprachförderung ergänzt werden.

Genau hier liegt ein, wenn nicht der zentrale Flaschenhals, durch den alle müssen. Und genau hier hätte man längst viel mehr machen müssen, denn was da nicht durchkommt, wird an anderer Stelle bitter aufschlagen.

Abbildung: Bundesagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung: Arbeitsmarkt kompakt: Fluchtmigration September 2016, Nürnberg 2016

Über den Wolken ist die Freiheit eben nicht grenzenlos. Von tatsächlicher und postulierter Arbeitsunfähigkeit bis zur „Ryanairisierung“ einer Branche

Offensichtlich ist eine Epidemie ausgebrochen. Nicht bundesweit, nicht begrenzt auf eine Region oder einen Ort – sondern auf ein Unternehmen. Bei TUIfly muss ein ganz besonderer Erreger sein Unwesen treiben. Massenhafte Krankmeldungen von Flugzeugbesatzungen haben den Ferienflieger lahmgelegt. Zahlreiche Flüge mussten und müssen ersatzlos gestrichen werden. Ein echtes Problem für diejenigen, die mit dem Beginn der Herbstferien in Urlaub fliegen wollen oder die in Spanien oder der Türkei festsitzen und einfach nach Hause kommen wollen. Das Unternehmen ist der Auffassung, dass Kunden keine Entschädigung für die Flugausfälle verlangen können. Bei den massenhaften Krankmeldungen der Mitarbeiter handele es sich um höhere Gewalt, findet das Unternehmen. Verbraucherschützer und Reiserechtsexperten sehen das jedoch anders.

Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um die die These zu wagen: Offensichtlich werden wir hier mit einem informellen Streik konfrontiert. Mit Streiks im Luftverkehr haben wir in den vergangenen Jahren durchaus einige Erfahrungen machen müssen, jeder wird die Pilotenstreiks bei der Lufthansa in langsam verblassender, aber noch präsenter Erinnerung haben. Nur waren das „seriöse“ Arbeitskämpfe, organisiert von der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC). Da ging es beispielsweise um die betriebliche Altersversorgung der Piloten (vgl. dazu beispielsweise den Blog-Beitrag Über den Wolken geht es weniger um grenzenlose Freiheit, als um Gehälter, Altersversorgung und Sparprogramme. Wie unten auf dem Boden. Zur Arbeitsniederlegung der Lufthansa-Piloten vom 1. April 2014). Allerdings hatte sich im Verlauf der konfrontativen Entwicklung zwischen den Piloten und der Lufthansa das Ziel des Arbeitskampfes verschoben. Im Jahr 2015 sei es der Gewerkschaft Cockpit maßgeblich darum gegangen, zu verhindern, dass eine von ihr als „Billigfluglinie“ bezeichnete weitere Anstellungsgesellschaft für Piloten ins Leben gerufen werden sollte. Offiziell kommuniziert wurde jedoch, es gehe um die Regelung der betrieblichen Altersversorgung für alle Piloten. Das LAG Hessen hat in diesem Fall in einer kontrovers diskutierten Entscheidung festgestellt (LAG Hessen, 09.09.2015 – 9 SaGa 1082/15), dass Streiks, welche nur der Verhinderung unternehmerischer Entscheidungen dienten, von vornherein unzulässig seien. Maßgeblich für die Bewertung der Streikziele seien nicht nur die offiziell verkündeten Streikbeschlüsse, sondern auch andere Verlautbarungen der Gewerkschaft. Seit dieser Entscheidung ist – vorerst – Ruhe an der Streikfront der Lufthanseaten eingekehrt. 

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Die Mauer ist weg. Das ist die gute Nachricht. Aber Gräben zwischen Ost und West sind immer noch da, nicht nur, aber eben auch hinsichtlich der ökonomischen Verfasstheit des Landes

Der heutige Feiertag zur Deutschen Einheit verdient alle Ehre. Unabhängig davon, wie das dann abgewickelt wurde, ist es sicher ein Wert an sich, dass sich die alte Bundesrepublik und die DDR wiedervereinigt haben und dieses Ergebnis ohne Blutvergießen erreicht werden konnte. Die heutigen zentralen Einheitsfeierlichkeiten in Dresden haben ungeachtet dessen mehr als deutlich, für viele schmerzhaft zum Ausdruck gebracht, wie gespalten das Land derzeit ist und wie sich in Teilen der Bevölkerung eine bedenkliche Abwendung und Radikalisierung vollzieht. So wird aus Dresden berichtet: »Mehrere Hundert Menschen haben die geladenen Politiker beim Empfang zur zentralen Einheitsfeier in Dresden lautstark beschimpft. Die Demonstranten, vor allem Anhänger des fremdenfeindlichen Pegida-Bündnisses, riefen am Montag … „Volksverräter“, „Haut ab“ und „Merkel muss weg“ … Augenzeugen sprachen von einem Spießrutenlauf für die Gäste und Politiker, die auf dem Weg zu den Feierlichkeiten waren. Die Frau des sächsischen Wirtschaftsministers Martin Dulig (SPD) brach in Tränen aus, als sie durch die aufgebrachte Menge ging. Ein dunkelhäutiger Mann, der zum Gottesdienst wollte, wurde mit „Abschieben“-Rufen empfangen.«

Man könnte mit einem Blick auf die aktuelle Berichterstattung beispielsweise diesen Artikel zitieren, wenn es um eher ökonomische Fragen geht, die natürlich enorme Ausstrahlungseffekte in den gesellschaftlichen und politischen Bereich haben: Ostdeutsche verdienen deutlich weniger als Westdeutsche, so die Berliner Zeitung. »Auch ein Vierteljahrhundert nach der Wende liegt Ostdeutschland beim Lohnniveau deutlich hinter den alten Bundesländern. Verdienten sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in Ostdeutschland Ende 2015 durchschnittlich 2449 Euro brutto im Monat, waren es in Westdeutschland 3218 Euro.«

Und der Abstand zwischen Ost und West ist auf einem hohen Niveau: »Ostdeutsche verdienen somit im Durchschnitt 24 Prozent weniger als die im Westen. Gemessen an der Niedriglohnschwelle von 2056 Euro bundesweit waren Ende 2015 36 Prozent der ostdeutschen Vollzeitbeschäftigten zu einem Niedriglohn tätig, im Westen knapp 17 Prozent.«

Die enormen Unterschiede bei den Lohnhöhen haben auch in anderen, vor allem sozialpolitischen Bereichen Auswirkungen, man denke hier nur an die unterschiedliche Behandlung der Löhne im Rentenrecht, was ein eigenes Thema wäre.

Während die die tariflichen Grundvergütungen im Osten inzwischen bei durchschnittlich 98 Prozent des Westniveaus liegen, sei der Einkommensunterschied bei Beschäftigten, die nicht tarifgebunden arbeiten, allerdings deutlich größer. Da liegt einer der wichtigsten Gründe für den großen Abstand, denn man muss wissen: Rund die Hälfte der ostdeutschen Beschäftigten sind nicht tarifgebunden.
Und noch einige weitere Zahlen: 2015 pendelten 398.384 ostdeutsche Beschäftigte in den Westen, 1999 waren es 307.907. Umgekehrt kamen aus Westdeutschland 2015 nur 134.520 Beschäftigte zum Arbeiten in die neuen Bundesländer. Im Vergleich zu 1999 ist deren Zahl aber auch angestiegen, damals waren es noch 76.789.
Die Arbeitslosenquote betrug im Jahr 2015 in Ostdeutschland 9,2 Prozent, in Westdeutschland 5,7 Prozent.

Aus ökonomischer Sicht immer noch sehr hilfreich ist die Zusammenstellung der Antworten mehrerer Autoren zu der Frage 25 Jahre Deutsche Einheit: eine Erfolgsgeschichte? So ist das Zeitgespräch überschrieben, das im vergangenen Jahr in der wirtschaftspolitischen Fachzeitschrift Wirtschaftsdienst veröffentlicht wurde:

»Vor 25 Jahren trat die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik und der damaligen DDR in Kraft. Direkt nach der Wende 1990 hatte Ostdeutschland ökonomisch rasch aufgeholt. Unterschiede in der Wirtschaftskraft zwischen Ost und West bleiben jedoch bis heute bestehen, obwohl weiterhin erhebliche Transfers nach Ostdeutschland fließen. Diese Unterschiede lassen sich unter anderem durch die Wirtschaftsstruktur und die Transformationshistorie begründen, sie sind aber auch sozioökonomisch und politisch verursacht. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei, dass die ostdeutschen Länder den westdeutschen Entwicklungspfad übernommen haben, was einen Aufholprozess immer schwieriger werden lässt.«

Eine andere Quelle wäre der von der Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Länder herausgegebene Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2016. Der Regierungsbericht zum Stand der Deutschen Einheit hatte schon die Kritik deutscher Ministerpräsidenten ausgelöst. Und die Debatte über den Bericht im Bundestag verlief höchst emotional, wie man diesem Artikel entnehmen kann: Ost-Beauftragte fordert „Aufstand der Anständigen“.

In dem Bericht wird eine zunehmende Fremdenfeindlichkeit in Ostdeutschland als eine „ernste Bedrohung“ für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in den neuen Ländern bezeichnet.

»Es gebe nichts daran zu beschönigen, dass die Zahl rechtsextremistischer Gewalttaten – bezogen auf eine Million Einwohner – in jedem ostdeutschen Bundesland deutlich über dem Durchschnitt der westdeutschen Länder lägen. Gegen Rechtsextremismus und Intoleranz sei entschlossenes Handeln nötig, sagte Gleicke. Alle seien gefordert, dem braunen Spuk entgegenzutreten.«

So wird die Ost-Beauftragte der Bundesregierung, die SPD-Politikerin Iris Gleicke, zitiert.

Zugleich warnte sie vor Schönfärberei bei der Beurteilung der Lage in den neuen Ländern.

Dass dazu nun wirklich kein Anlass besteht, darauf verweist auch dieser Beitrag von Wolfgang Kühn, der auf den Seiten der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik veröffentlicht wurde: Aufbau Ost – gelungen? Schon der Anfang kommt nicht wirklich positiv daher:

»Alle internationalen und historischen Erfahrungen belegen: Nach einem außerordentlichen gewaltigen wirtschaftlichen Einbruch, gleichgültig durch Krieg, Krisen oder Naturkatastrophen, wird es immer erforderlich, die Ausrüstungsinvestitionen anzukurbeln und im großem Maßstab neue modernere Produktionskapazitäten zu errichten. Der wirtschaftliche Absturz in den neuen Bundesländern unmittelbar nach dem Beitritt erforderte einen derartigen Einsatz von Ausrüstungsinvestitionen. Mit ihnen wären neue und in der Regel produktivere Arbeitsplätze entstanden und so die vorhandenen und nicht zu leugnenden Defizite an Wirtschaftskraft Schritt für Schritt beseitigt. Das ist in den neuen Bundesländern ausgeblieben und diese Enthaltsamkeit rächt sich nun über Jahrzehnte.«

Der Verfasser kann keine guten Botschaften überbringen: Die Kluft in der Wirtschaftskraft der beiden Landesteile hat sich im letzten Jahrzehnt verfestigt – noch schwerwiegender ist der anhaltend sich wieder stetig vergrößernde absolute Rückstand der Wirtschaftskraft beider Landesteile. Pro Einwohner betrug der Rückstand am produziertem Bruttoinlandsprodukt 2005 in den neuen Bundesländern 10.012 Euro, bis 2015 vergrößerte sich der absolute Rückstand auf 12.633 Euro je Einwohner, so Kühn (2016: 3).

Aber ist es nicht wenigstens auf dem Arbeitsmarkt deutlich besser geworden? Dazu Kühn (2016: 7):

»Ununterbrochen werden neue Rekorde bei den Zahlen zur Beschäftigung gemeldet. Die neuen Bundesländer profitieren nicht von diesen Anstiegen. Hier stagnierte im Zeitraum 2010 bis 2015 die Zahl der Erwerbstätigen, während sie vor allem in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg kräftig zulegten … Mehr als eine Million neue Arbeitsplätze entstanden zwischen 2010 und 2015 in den drei Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Die neuen Bundesländer gingen fast leer aus.«

Und die fehlenden Investitionen hatten auch qualitativ Folgen: »Neue und vor allem hochproduktive Arbeitsplätze wurden im Osten Deutschlands nicht geschaffen. Dieser Trend hält bis in die Gegenwart an.«

Das alles hat natürlich Auswirkungen in Form von Lohnunterschieden. »Besonders hoch ist die Lohndifferenz bei Hochqualifizierten. Ein Unterschied von monatlich ca. 1.800 Euro bei den hochqualifizierten Beschäftigten verstärkt den Anreiz, sich eine gleichartige Beschäftigung in den alten Bundesländern zu suchen.«

Und auch diese Meldung passt in den skizzierten Rahmen: Mindestlohn: Aufstocker bleiben Problem in den neuen Bundesländern: »Seit Einführung des Mindestlohns gibt es weniger Aufstocker in Deutschland. Besonders in den neuen Ländern war der Rückgang stark. Doch gemessen an allen Beschäftigten bleibt der Anteil der Beschäftigten mit gleichzeitigem Hartz-IV-Bezug im Osten vergleichsweise hoch.«

An und für sich hört sich das doch gut an: » Der Rückgang der Aufstocker hat in erster Linie in den neuen Bundesländern stattgefunden. Die Zahl der abhängig beschäftigten Hartz-IV-Empfänger sank dort zwischen Januar 2015 und Mai 2016 um 10 Prozent beziehungsweise rund 38.000 Personen.«
Aber das „aber“ lässt nicht lange auf sich warten: »Gemessen an allen Beschäftigten bleiben die Aufstockeranteile im Osten aber hoch. Unter den Voll- oder Teilzeitbeschäftigten stockten im Dezember 2015 in den neuen Ländern 3,2 Prozent auf … In den alten Ländern hingegen liegt der Aufstockeranteil bei den Voll- und Teilzeitbeschäftigten mit 1,6 Prozent deutlich niedriger.«

Die Aufstockerei ist bekanntlich ein besonderes Problem der geringfügig Beschäftigten – auch hier hat Ostdeutschland deutlich schlechtere Werte aufzuweisen:
»Ein entsprechendes Bild mit deutlich höheren Anteilen zeigt sich bei den geringfügig Beschäftigten. Im Osten stocken 22 Prozent von ihnen auf, im Westen lediglich 8,8 Prozent.«
Und dann kommt der eigentliche Knackpunkt:

»Ein Rückgang der Aufstocker mit Minijob bei einem gleichzeitigen leichten Zuwachs der Aufstocker mit sozialversicherungspflichtigem Job lässt vermuten, dass der Mindestlohn zu einer Verschiebung der Arbeitszeit und der Einkommen „nach oben“ geführt hat. Aus Minijobbern sind möglicherweise sozialversicherungspflichtig beschäftigte Aufstocker in Teilzeit geworden, aus Aufstockern in Teilzeit nun Aufstocker mit einem Vollzeit-Job und aus Aufstockern in Vollzeit Erwerbstätige, die ganz ohne Hartz-IV-Leistungen auskommen … Zu beobachten ist diese Entwicklung aber nur in den alten Bundesländern. In den neuen Ländern gab es Rückgänge sowohl bei den Aufstockern mit Minijob als auch bei denen mit einer Voll- oder Teilzeitstelle. Hier kann angenommen werden, dass vor allem geringfügige Jobs komplett gestrichen wurden.«

Das alles zusammen hat nicht nur ökonomische Dimensionen, sondern schlägt sich auch in anderen Betreichen nieder, zumindest beeinflusst es diese. So war ausweislich des Eurobarometer 2015 in Westdeutschland eine deutliche Mehrheit von 77 Prozent zufrieden mit dem Funktionieren der Demokratie. In Ostdeutschland belief sich dieser Wert auf – 47 Prozent!

Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Saisonniers in der Schweiz sowie die Knechte und Mägde des 21. Jahrhunderts in Österreich

Bekanntlich hat sich die Schweiz hinsichtlich der Zuwanderung in eine Situation manövriert, die man als eine mehrfache Bredouille beschreiben muss. Die Schweizerische Volkspartei (SVP) hatte im Juli 2011 im Vorfeld der damaligen Schweizer Parlamentswahlen die eidgenössische Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ lanciert und ihren Wahlkampf unter das Thema „Masseneinwanderung stoppen!“ gestellt. Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände die Initiative angenommen. Und seitdem haben die Regierungsverantwortlichen in den Schweizer Bergen eine Menge Stress, denn: Die Initiative beauftragt den Gesetzgeber, die Zuwanderung von Ausländern in die Schweiz durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente, die sich nach den gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz richten, zu begrenzen. Sie verlangt auch die Änderung dem widersprechender Staatsverträge, also namentlich der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU, welche die Personenfreizügigkeit vorsehen. Nur gibt es seitens der EU, was die vereinbarte Personenfreizügigkeit angeht, derzeit kein erkennbares Entgegenkommen, was angesichts der zwischenzeitlich erfolgten Breit-Abstimmung in Großbritannien und den anstehenden Ausstieg aus der EU auch nicht zu erwarten ist.

Neben den nun im Raum stehenden Problemen hinsichtlich der weiteren Ausgestaltung der Beziehungen zur EU kommen natürlich ganz handfeste Probleme zum Vorschein, die vereinfacht gesagt darin bestehen, dass man – auch wenn viele sie eigentlich nicht mögen – auf Ausländer als Arbeitskräfte angewiesen ist, vor allem in den personalintensiven Branchen, wo zudem noch schlechte Arbeitsbedingungen, dazu gehören auch niedrige Löhne, vorherrschen, so dass man im Inland nicht genug Arbeitskräfte findet, die bereit sind, die Jobs zu erledigen.

Und der Personalbedarf in Branchen wie dem Bau, dem Tourismus und vor allem der Landwirtschaft ist hoch. Wie kommt man nun aber aus dem Dilemma, auf der einen Seite auf Druck auch einer erfolgreichen Volksabstimmung den Zuzug in die Schweiz begrenzen zu müssen, andererseits aber auch an die erforderlichen Arbeitskräfte zu kommen?

Diese Aufgabenstellung klingt wie die Quadratur des Kreises. Aber die Schweizer sind ja durchaus bekannt für ihre Erfindungen und zuweilen geht es vielleicht auch mit der Reanimation schon mal da gewesener Regelungen, die von der Mechanik her durchaus eine praktische Umsetzung des Mottos „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“ versprechen:
Das sogenannte Saisonnierstatut war über Jahrzehnte eine international beachtete Schweizer Spezialität – freilich eine hoch umstrittene, berichtet Fabian Renz in seinem Artikel Das Revival der Saisonniers.

»Sein Zweck bestand darin, dem Bau, der Landwirtschaft und dem Tourismus genügend Arbeitskräfte zuzuhalten und gleichzeitig die Zahl der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung tief zu halten: Nach spätestens neun Monaten mussten die Saisonniers die Schweiz verlassen; mindestens drei Monate pro Jahr hatten sie ausser Landes zu verbringen.«

In einem Bericht zur Ausländerpolitik aus dem Jahr 1991 wurde seitens des Bundesrats darauf hingewiesen, dass diesem Modell „Unmenschlichkeit“ vorgeworfen wurde. Aufgegeben wurde es Anfang der 2000er Jahr im Zuge der bilateralen Verhandlungen mit der EU.
Nun könnte es eine Wiederauferstehung erfahren, pikanterweise vorangetrieben von der im ländlichen Raum verankerten SVP, die doch die Masseneinanderungsinitiative auf den Weg und in ihr Ziel im Sinne einer Begrenzung der Zuwanderung gebracht hatte. Die SVP würde gerne das Saisonnierstatut in die von ihr erwünschte Kontingentsregelung einbauen und hat dafür auch Verbündete außerhalb der eigenen Partei.

Mittlerweile diskutiert man über „Kurzaufenthaltsbewilligungen mit einer Gültigkeitsdauer bis zu neun Monaten“, die dann auch von Begrenzungen der Zuwanderung ausgenommen werden sollen.
Gleichsam als Preis, die alte Saisonarbeiterregelung wieder zu bekommen, könnten Zugeständnisse gemacht werden. »So war es den Saisonniers beispielsweise untersagt, ihre Frauen und Kinder in die Schweiz zu holen. Das Verbot des Familiennachzugs war in der Tat der menschenrechtlich wohl heikelste Aspekt des Modells.« Hier könnten weniger restriktive Regelungen eingeführt werden.

Daran soll es doch nicht scheitern, (wieder bzw. in Zukunft) an billige Arbeitskräfte zu kommen. Man muss nur flexibel genug sein.

Für die Gewerkschaften ist auch ein „Saisonnierstatut light“ indiskutabel. Daniel Lampart, Sekretariatsleiter des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB/USS), kritisiert: Ausländer mit befristetem Arbeitsvertrag und ebensolchem Aufenthaltsrecht könnten sich kaum gegen ihre Chefs wehren, und sie verdienten schlechter als Niedergelassene. Das führe auch zu Druck auf die Einheimischen.

Fazit von Fabian Renz: »Fest steht: Mit der Priorisierung von 9-Monate-Werktätigen kehrte die Schweiz zu ihren ausländerpolitischen Wurzeln zurück. Bevorzugt wären wieder Niedrigqualifizierte.«

Auch in Österreich gibt es zahlreiche kritische Stimmen und Widerstände gegen eine weitere Zuwanderung in das Land (vgl. dazu beispielsweise die Hintergrundsendung Hofburg, Alpen, Populismus des Deutschlandfunks vom 2. Oktober 2016) – obgleich man dort natürlich vor den gleichen bzw. ähnlichen Herausforderungen steht wie die Schweizer, was die Deckung des Arbeitskräftebedarfs angeht. Was das bedeutet, beschreibt Vanessa Gaigg in ihrem Artikel Die Knechte und Mägde des 21. Jahrhunderts, in dem es vor allem um die Erntehelfer geht.

»Österreicher findet man laut der Gewerkschaft bei Erntehelfern selten. Schlechte Löhne und Arbeitsbedingungen sind ihr Alltag.« Obwohl wir über körperliche Schwerstarbeit reden, ist die Entlohnung mehr als mager. Da ist z.B. Ilona, die seit 16 Jahren immer wieder im Burgenland arbeitet.

»Laut Kollektivvertrag für das Burgenland, wo Ilona arbeitet, müsste sie 6,23 Euro in der Stunde bekommen. Das Problem: In der Praxis bleibt es meist bei der Theorie, was die Bezahlung angeht. So gut wie nie hat Ilona das verdient, was ihr gesetzlich zusteht.«

2013 legten 70 rumänische Erntehelfer in Tirol erstmals in großem Stil die Arbeit nieder. Es folgten öffentlich geführte Auseinandersetzungen über Löhne und Arbeitsbedingungen, auch Gerichtsprozesse. Seitdem schauen auch die Gewerkschaften genauer hin und versuchen, Kontakt zu den ausländischen Saisonarbeitern aufzubauen.

»Viele Erntehelfer wohnen bei den Bauern selbst und übernehmen auch Tätigkeiten im Haushalt wie Bügeln, Kinder ins Bett bringen oder putzen. Das Verhältnis erinnert an jene von früheren Knechten und Mägden, nur dass die fremden Landarbeiter für ihr Quartier meist bezahlen müssen. Laut Melo kommen die meisten Erntehelfer aus Rumänien und Serbien. Aber auch Bosnier, Ukrainer, Polen und Ungarn trifft sie viele.«

Österreicher suche man auf den Feldern meist vergeblich. Die meisten Bauern würden die Saisonniers sowieso bevorzugen, Experimente mit Österreichern würden oft darin enden, dass diese nach drei Tagen die anstrengende Arbeit wieder abbrechen.
Das nun wieder ist eine Erfahrung, die auch aus Deutschland berichtet wird.

Auch in Deutschland basiert die Funktionsfähigkeit ganzer Branchen auf der Beschäftigung von Saisonarbeitern, Entsendearbeitnehmern, Scheinselbständigen usw. Man sollte sich hin und wieder daran erinnern, wenn wieder Wellen der Ablehnung und der Geringschätzung Ausländern gegenüber durch das Land (und die anderen Ländern) schwappen. Darüber hinaus sind alle Akteure gefordert, die Saisonniers zu schützen, gerade weil sie oftmals nicht nur die verletzlichsten Glieder am Anfang einer Wertschöpfungskette sind, sondern auch die schwächsten Glieder, so dass sie selbst erheblich eingeschränkt sind hinsichtlich des Widerstands gegen Ausbeutungsstrukturen.

Kapo – was? Der DGB nimmt mit der Arbeit auf Abruf das Schmuddelkind der Arbeitszeitflexibilisierung ins Visier

Arbeitszeiten sind naturgemäß ein in mehrfacher Hinsicht höchst strittiges Thema: Nicht nur mit Blick auf den grundsätzlichen Konflikt, der daraus resultiert, dass die Arbeitgeber möglichst viel bekommen möchten, während die Arbeitnehmer ein Interesse daran haben, nicht über die Maßen hinaus geben zu müssen. Auch die Verteilung der Arbeitszeiten bietet Stoff für zahlreiche Auseinandersetzungen. Das fängt bei der Urlaubsplanung an und geht über bezahlte bzw. unbezahlte Mehrarbeit oder Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit bis hin zu wechselnden Arbeitszeitmustern, beispielsweise bei den Schichtarbeitsmodellen. Wir haben es bei allen hier genannten (potenziellen) Konfliktfeldern rund um das Thema Arbeitszeit immer auch mit der Machtfrage zwischen Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage zu tun, denn eine Verweigerung von Arbeitszeiten muss man sich als Arbeitnehmer erst einmal „leisten“ können, sei es durch die eigene Marktstärke oder aber – im Regelfall – durch gesetzliche oder tarifliche Schutzbestimmungen, zu denen in ganz besonderem Maße auch die betriebliche Mitbestimmung gehört, wenn es denn eine solche gibt. Was in vielen kleinen Unternehmen nicht der Fall ist und in vielen personalintensiven Dienstleistungsbetrieben auch nicht. Dann müssen sich die Beschäftigten warm anziehen, denn gerade in diesen Unternehmen gibt es einen starken betriebswirtschaftlich für sich genommen durchaus verständlichen Impuls, den  Höhepunkt der unternehmerischen Arbeitszeitflexibilisierung zu erreichen – die „Arbeit auf Abruf“.

Mit der „Arbeit auf Abruf“ wird die Flexibilisierung zulasten der Arbeitnehmer auf die Spitze getrieben: »Bei der Arbeit auf Abruf, in der Sprache der Personaler auch kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit (KAPOVAZ) genannt, erbringen die Beschäftigten einen Großteil ihrer Arbeitsleistung je nach betrieblichem Arbeitsanfall. Sie arbeiten also nach Bedarf, über dessen Vorliegen allein der Arbeitgeber entscheidet. Sowohl Lage als auch Umfang der von den Beschäftigten zu erbringenden wöchentlichen Arbeitsleistung kann der Arbeitgeber kurzfristig (laut Gesetz mindestens vier Tage im Voraus) und nach Gutdünken festlegen. Der Zeitraum zwischen den einzelnen Arbeitseinsätzen gilt als sogenannte Rufbereitschaft und wird (anders als Bereitschaftsdienst) nicht bezahlt. Im Extremfall befinden sich KAPOVAZ-Beschäftigte also in ständiger Arbeitsbereitschaft«, so Markus Krüsemann in seinem Blog-Beitrag KAPOVAZ, Arbeit auf Abruf – ein ganz mieses Teilzeitmodell vom 29.10.2015.

Und auch hier wurde bereits über das Thema berichtet: Das deutsche „Jobwunder“ und seine Kelleretagen: „Arbeit auf Abruf“ auf dem Vormarsch. Den möglichen Endpunkt – „Null-Stunden-Verträge“ – kann man schon auf der Insel besichtigen, so ist ein Beitrag vom 31. Mai 2016 überschrieben. Dort wurde berichtet, das beispielsweise in den Läden von Toys“R“Us neun von zehn Mitarbeiter Teilzeitbeschäftigte mit flexibler Arbeitszeit sind. Und der in dem damaligen Blog-Beitrag zitierte Artikel Toys’R’Us-Mitarbeitern reicht Gehalt nicht zum Leben von Anette Dowideit weist zugleich auch auf einen Profiteur hin:

»Für Arbeitgeber sind solche kapazitätsorientierten Verträge attraktiv, da sie – gerade im hart umkämpften Einzelhandel – helfen, die Personalkosten gering zu halten. Sie verhindern, dass Mitarbeiter bezahlt werden müssen, wenn die Läden leer sind, während in Spitzenzeiten keine zusätzlichen Kräfte eingestellt werden müssen.«

Die Inanspruchnahme der Arbeit auf Abruf, die kein neues Phänomen ist, geht offensichtlich nach oben, wie Anette Dowideit in einem anderen Artikel – Die bittere Wahrheit über das deutsche Jobwunder – berichtet:

»Bundesweit sind bereits etwas über anderthalb Millionen Menschen betroffen von den „kapazitätsorientierten variablen Arbeitszeiten“, kurz Kapovaz. Dies hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin auf Anfrage der „Welt“ berechnet.«

Und offensichtlich ist damit noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht, wenn es nach den Arbeitgebern geht: »Tatsächlich ruft die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bereits nach einer Lockerung der derzeitigen gesetzlichen Vorgaben für solche Verträge: Die Ankündigungsfrist von zurzeit vier Tagen, wann ein Mitarbeiter zum Dienst eingeteilt werde, müsse verkürzt werden, sagte ein BDA-Sprecher auf Anfrage«, berichtet Anette Dowideit in ihrem Artikel Toys’R’Us-Mitarbeitern reicht Gehalt nicht zum Leben. Die totale Flexibilisierung des KAPOVAZ-Arbeitnehmers (der häufig eine Arbeitnehmerin ist), so könnte man das zusammenfassen.

Nunmehr hat sich der DGB der Sache angenommen und zu dem Themen- und Problemkreis diese Studie veröffentlicht:

DGB: Arbeit auf Abruf: Arbeitszeitflexibilität zulasten der Beschäftigten, Berlin: DGB Bundesvorstand, September 2016

Der Zusammenfassung kann man entnehmen:

»Arbeit auf Abruf ist in § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) geregelt und liegt vor, wenn Beschäftigte ihre Arbeitsleistung entsprechend des betrieblichen Arbeitsanfalls – also nach Bedarf – zu erbringen haben. Der Arbeitgeber kann kurzfristig die Lage und teilweise auch das Volumen der von dem/der Beschäftigten zu erbringenden wöchentlichen Arbeitsleistung festlegen. Der/die Beschäftigte in Arbeit auf Abruf ist immer nur dann zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitseinsatz mindestens vier Tage im Voraus angekündigt wird.

Arbeit auf Abruf ist keine Randerscheinung am Arbeitsmarkt. Rund 13 Prozent der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten nutzen diese Arbeitszeitform (IAB) und mindestens rund 5 Prozent der Beschäftigten sind davon betroffen (SOEP). Eventuelle Dunkelziffern berücksichtigt, dürfte die Zahl sogar noch höher liegen. Die Beschäftigten tragen ein höheres Risiko in Arbeit auf Abruf tätig zu sein, wenn sie in kleinen Betrieben, in bestimmten Branchen (wie bspw. Einzelhandel oder Gastronomie) und/oder wenn sie in Minijobs tätig sind.

Arbeit auf Abruf ist für die Beschäftigten mit Risiken verbunden. In der betrieblichen Praxis bleibt Arbeit auf Abruf oftmals durch die Nichtgewährung von Arbeitnehmerrechten hinter den sozialen und rechtlichen Standards zurück. Hinzu kommen eingeschränkte Möglichkeiten bei der Planbarkeit des Alltags sowie schwankende Einkommen, oftmals gepaart mit niedrigen Löhnen.«

Offensichtlich ist die „Arbeit auf Abruf“ an sich legal, der DGB hat ja schon den Hinweis auf § 12 TzBfG gegeben. Schauen wir uns den Paragrafen einmal genauer an:

§ 12 Arbeit auf Abruf
(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.
(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

Gesetzlich ist also bei grundsätzlicher Zulässigkeit der Arbeit auf Abruf als Minimalstandard normiert ein Minimum von 10 Stunden pro Woche (wenn nichts anderes festgelegt wurde) und mindestens drei aufeinanderfolgende Stunden pro Tag (erneut: wenn nichts anderes festgelegt wurde). Das ist natürlich eine äußerst „dünne“ Schutzvorschrift.
Hinzu kommt: Im Absatz 3 des § 12 findet man diese Unterlaufensregelung:

»Durch Tarifvertrag kann von den Absätzen 1 und 2 auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag Regelungen über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und die Vorankündigungsfrist vorsieht. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Arbeit auf Abruf vereinbaren.«

Das muss man sich mal vorstellen: Die sowieso nicht üppigen Schutzvorschriften für die Arbeitnehmer können durch tarifvertragliche Regelungen – die ja eigentlich einer Besserstellung der Arbeitnehmer zu dienen haben – noch unterlaufen werden. Und gleichsam als Krönung gibt es dann die Option für nicht-tarifvertraglich organisierte Arbeitgeber (und Arbeitnehmer) in diesem Fall einer schlechteren Regelung für die Arbeitnehmer als im Gesetz sich auf den Tarifvertrag, den man ja ansonsten nicht befolgen will, zu beziehen, um davon auch profitieren zu können.

Nach der Untersuchung des DGB sind bis zu 1,9 Millionen Arbeitnehmer betroffen. In der Gastronomie arbeiten mindestens zwölf Prozent der Beschäftigten auf Abruf. Ein großes Problem liegt mit Blick auf die gesetzlichen Minimalstandards in der abweichenden Praxis: Die Arbeitgeber müssen den Beschäftigten mindestens vier Tage im Voraus über seinen Einsatz informieren – laut DGB wird jeder Dritte aber erst am selben Tag kontaktiert, ein weiteres Drittel ein bis drei Tage vorher. Und: Betriebe könnten sich zudem der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub relativ leicht entziehen, indem sie die Arbeit an diesen Tagen einfach nicht abrufen, so der DGB.

Zu welchen Schlussfolgerungen kommt der DGB nach seiner Bestandsaufnahme des Phänomens „Arbeit auf Abruf“?

»Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht sind einseitig flexible Arbeitszeitregelungen wie Arbeit auf Abruf abzulehnen. Um Arbeit auf Abruf seine gesetzliche Grundlage zu entziehen, wäre eine Streichung des § 12 TzBfG notwendig. Zudem braucht es eine Regelung, dass sogenannte Null-Stunden-Verträge unzulässig sind. Solange die Regelung der Arbeit auf Abruf in § 12 TzBfG bestehen bleibt, wäre zumindest eine gesetzliche Klarstellung sinnvoll, dass die tatsächlich geleistete Durchschnittsstundenanzahl als fest vereinbart gilt … Solange Arbeit auf Abruf in ihrer derzeitigen Ausgestaltung bestehen bleibt, gilt es diese Arbeitszeitform weiter zu begrenzen:

Gewerkschaften und Betriebsräte können KAPOVAZ begrenzen, indem Gewerkschaften weiterhin keine Tarifverträge abschließen, die die im § 12 TzBfG gewährten Verschlechterungsmöglichkeiten beinhalten. Und Betriebsräte können für eine Eingrenzung sorgen, indem sie gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG die Zustimmung zur Einführung von KAPOVAZ verweigern bzw. Teilzeitregelungen vereinbaren, die KAPOVAZ ausschließen.« (DGB 2016: 15).

Aber der DGB sieht natürlich selbst und betont das auch: Damit wäre immer noch nicht den Beschäftigten in nichtmitbestimmten Betrieben geholfen.

An dieser Stelle werden die Vorschläge des DGB zwangsläufig ziemlich – na ja: So könnten Arbeitsagenturen und Jobcenter bei der Eindämmung von KAPOVAZ (und Minijobs) eine Rolle spielen, indem sie kleinere und mittlere Unternehmen auch zu arbeitsorganisatorischen Fragestellungen beraten. Das erscheint doch jetzt eher theoretischer Natur. Oder auch dieser Punkt: »Ausgebaut werden sollte ebenso die Weiterbildungsberatung für Arbeitslose und Beschäftigte. Ein Ergebnis der Analyse ist, dass das Risiko auf Abruf beschäftigt zu sein mit zunehmendem Qualifikationsniveau sinkt. Folglich steigt im Umkehrschluss das Risiko bei den weniger gut qualifizierten Arbeitskräften.« Nun wird man nicht wirklich alle zu gut qualifizierten Beschäftigten machen können, so richtig und wichtig eine vernünftige Qualifizierungsstrategie auch ist.

Fazit: Eigentlich müsste die legale Form der Arbeit auf Abruf, so der DGB, abgeschafft werden. Aber man ahnt dort auch, dass das kaum durchsetzbar sein wird, allein schon aufgrund des Gewichts, den mittlerweile die Dienstleistungen gewonnen haben, unter denen sich viele befinden, die ein großes Interesse und nicht selten auch einen betriebswirtschaftlichen Zwang haben, dass diese für sie gute Arbeitszeitflexibilisierung erhalten bleibt.

Wahrscheinlich wird man in der kommenden Zeit in einen dieser typischen Abwehrkämpfe getrieben angesichts der Forderung der Arbeitgeber, selbst die derzeit nich bestehende 4-Tage-vorher-Informationspflicht für den Arbeitgeber aufzuweichen respektive abzuschaffen. Aber wenn einem das gelingt, wird man feststellen müssen, dass dieses Kriterium zwar auf dem Papier steht, für viele Betroffene aber gar keine Relevanz hat, weil sich die Arbeitgeber (und letztendlich auch die betroffenen Arbeitnehmer) nicht daran halten und in der Praxis tagtäglich anders verfahren wird. Wir sind hier mit einem systemischen Problem konfrontiert, für das es keine einfachen Antworten gibt. Aber das ist ja nicht wirklich neu in der Sozialpolitik.