Minijobs diesseits und jenseits vom Mindestlohn sowie darüber hinaus die Frage: Muss und sollte es so bleiben mit den Minijobs?

Es ist ruhig geworden um den gesetzlichen Mindestlohn in den vergangenen Monaten. Seit dem 1. Januar 2015 ist er für (fast) alle in Kraft und zu Beginn dieses Jahres wurde er angehoben auf 8,84 Euro pro Stunde. Die vielen Kritiker der Lohnuntergrenze sind angesichts der nicht eingetretenen Beschäftigungskatastrophe leiser geworden und auf der anderen Seite hat das ausgelagerte Verfahren einer Anpassung des Mindestlohns in die Mindestlohnkommission für die Politik Druck rausgenommen angesichts der vielen Forderungen nach einem deutlich höheren Mindestlohn als das, was wir jetzt haben (vgl. dazu den Beitrag Der gesetzliche Mindestlohn und seine rechnerische Zähmung vom 29. Juni 2016). Nun aber schwappt das Thema wieder in den Strom der öffentlichen Aufmerksamkeit, ausgelöst von einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Thomas Öchsner hat darüber in seinem Artikel unter der Überschrift Millionen Minijobber werden mit illegalen Minigehältern abgespeist berichtet.

Diese Überschrift ist nicht unproblematisch, verleitet sie doch viele Leser nach der ersten, flüchtigen Kenntnisnahme zu dem Eindruck, dass das heute, im Januar 2017 so sei. Und er schreibt dann auch am Anfang seines Beitrags: »Viele Minijobber erhalten nicht den gesetzlichen Mindestlohn, obwohl er ihnen zusteht.« Wenn man dann aber weiterliest, erfahren wir:

»Demnach bekamen 2015 knapp die Hälfte dieser geringfügig Beschäftigten weniger als 8,50 Euro brutto die Stunde, die Arbeitgeber damals mindestens zahlen mussten … „Die Zahlen lassen keinen Zweifel daran, dass die Betriebe bei einem erheblichen Teil der Minijobber nicht wie gesetzlich vorgeschrieben die Löhne erhöht haben“, stellen die Studienautoren Toralf Pusch und Hartmut Seifert fest … Bei wie vielen 450-Euro-Stellen genau die Lohnuntergrenze unterlaufen wird, schreiben die Forscher nicht. Es dürfte sich aber um Millionen handeln.«

Einerseits wird auch hier der Eindruck erweckt, dass es sich um eine aktuelle Bestandsaufnahme handelt, andererseits sollte man die von Öchsner zitierte Jahreszahl – 2015 – nicht überlesen. Da lohnt doch ein Blick in das Original:

Toralf Pusch und Hartmut Seifert: Mindestlohngesetz. Für viele Minijobber weiterhin nur Minilöhne. WSI Policy Brief Nr. 9, Düsseldorf: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI), Januar 2017

Für ihre Studie haben Pusch und Seifert Daten aus zwei Quellen ausgewertet: Dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP), das vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) betreut wird, sowie das Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung (PASS), das beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit angesiedelt ist. In beiden Panels wurden im Laufe des Jahres 2015 mehrere Tausend Arbeitnehmer zu Einkommen und Arbeitszeiten befragt. Die WSI-Forscher konzentrieren sich in ihrer Auswertung auf Menschen, für die der Minijob den Haupterwerb darstellt. Branchen, in denen der gesetzliche Mindestlohn für einen Übergangszeitraum legal unterschritten werden durfte, haben sie für ihre Analyse bereits herausgerechnet.

Nun muss man zwei Dinge wissen und bei der Interpretation der Studienergebnissen berücksichtigen:

  1. Auch wenn SOEP und PASS wichtige und überaus hilfreiche Datensätze sind – es handelt sich um Befragungsdaten und Stichproben. Damit verbunden sind zwei methodische Aspekte: Zum einen beruhen die Angaben zu Stundenlöhnen auf den Angaben der Befragten und sind Umrechnungen von deren Angaben, was sie in einem bestimmten Zeitraum, beispielsweise im der Befragung vorgelagerten Monat verdient haben und wie viel Stunden sie gearbeitet haben. Mithin haben wir hier natürlich einen nicht auflösbaren Unschärfebereich, der sich aus den unvermeidbaren Ungenauigkeiten von Befragungsdaten ergibt. Zum anderen kann die Stichprobegröße dazu führen, dass bei bestimmten speziellen Auswertungen, bei denen viele Merkmalsträger ausgeschlossen werden müssen, sehr kleine Fallzahlen resultieren, von denen dann auf die Grundgesamtheit hochgerechnet wird.
  2. Hinzu kommt, dass sich die Datenerhebung in der WSI-Studie auf das Frühjahr 2015 bezieht und damit auf einen Zeitraum kurz nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Damit verbunden sind zwei methodische Fragezeichen: Man kann davon ausgehen, dass sich am Anfang gerade im Bereich der Minijobs – neutral formuliert – noch zahlreiche Übergangs- und Anpassungsschwierigkeiten bei der Überführung der Minijobs in die neue Mindestlohnwelt beobachten lassen (von denen einen Teil im weiteren Verlauf der Zeit gelöst werden), so dass sich mit Blick auf den Jahresanfang 2017 eine Übertragung der Werte von selbst verbietet.

In der Studie selbst gibt es einen kleinen Hinweis auf den zuletzt angesprochenen Mechanismus. So schreibt Öchsner in seinem Bericht über die Studie: »So verdienten im Jahresdurchschnitt 2014 etwa 60 Prozent der Minijobber weniger als 8,50 Euro die Stunde. Dieser Anteil sank zunächst auf etwa 50 Prozent. Der durchschnittliche Zeitpunkt der Befragung war dabei der März 2015. Zieht man die Umfrageergebnisse vom Juni 2015 heran, erhielten immer noch 44 Prozent der Minijobber nicht die 8,50 Euro.« Ganz offensichtlich hatten wir es schon in den wenigen Monaten bis zur Jahresmitte 2015 mit einem beweglichen Ziel zu tun und es spricht nichts dagegen, dass sich die Werte in dem weitaus längeren Zeitraum bis heute weiter nach unten angepasst haben.

Das soll nicht verstanden werden als eine Botschaft dergestalt, dass alles in Ordnung sei in diesem Bereich, dass es keine Probleme mit den Minijobs geben würde. Aber man sollte korrekterweise und im Sinne der Sache darauf verzichten, a) den Eindruck zu erwecken, dass gegenwärtig die Hälfte der Minijobber nicht den ihnen zustehenden Mindestlohn bekommen und b) dass das gesicherte Daten sind.

Diese Schwachstelle wurde dann auch sofort aufgegriffen von den fundamentalen Mindestlohnkritiker, dazu beispielsweise der Beitrag Inszenierter Minijob-Skandal von Dietrich Creutzburg: »Zumindest Mitarbeiter des Statistischen Bundesamts und der Mindestlohnkommission haben sich am Montag aber darüber gewundert – und zwar nicht nur deshalb, weil die Zahlen auf der recht wackligen Grundlage allgemeiner Haushaltsbefragungen stehen oder weil sie sich bei näherem Hinsehen nur auf das Frühjahr 2015 beziehen, also sehr kurz nach Einführung des Mindestlohns.« Das greift die auch in diesem Beitrag dargestellten kritischen Hinweise auf. Hinzu kommt:

»Vor allem weichen die Zahlen der Böckler-Stiftung stark von jenen ab, die das Statistische Bundesamt längst vorgelegt hat. Demnach waren im April 2015 bis zu 13 Prozent der Minijobber (und nicht 48,5 Prozent) zu Stundenlöhnen von unter 8,50 Euro tätig.
Die amtlichen Statistiker hatten dazu für die Mindestlohnkommission eigens eine Sondererhebung unter 6000 Betrieben mit 70.000 Beschäftigten durchgeführt. Deren im Juni 2016 veröffentlichten Ergebnisse waren bisher auch von Gewerkschaftsseite nicht bezweifelt worden.«

Er spricht hier offensichtlich den ersten Bericht der Mindestlohnkommission an, der im Juni 2016 veröffentlicht worden ist:  Erster Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns, so ist das Werk überschrieben. Darin findet man auch die von ihm zitierten Daten (vgl. zur Kritik an diesem Bericht, die aus dem gewerkschaftlichen Lager vorgetragen wurde, den Beitrag Der Mindestlohn und seine Kommission. Die Arbeitnehmervertreter sind sauer über „gravierende Fehldarstellungen“ im ersten Bericht der Kommission über die Auswirkungen der Lohnuntergrenze vom 7. Juli 2016).

Auch wenn es bei der Missachtung der Mindestlohnregelung (wahrscheinlich) nicht mehr ganz so schlimm aussehen mag, wie von der WSI-Studie behauptet – die eigentlich relevante und über den Mindestlohn weit hinausreichende Frage sollte hier aufgerufen werden – denn die verdient eine vertiefende Diskussion:

Ob und wie weiter mit dem Beschäftigungsformat der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, die völlig zu Recht seit Jahren immer wieder grundsätzlich kritisiert werden?

Nun muss man vorweg beim Blick auf die geringfügige Beschäftigung unterscheiden zwischen den ausschließlich geringfügig Beschäftigten, die also keiner weiteren Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Abbildung am Anfang dieses Beitrags verdeutlicht die Größenordnung, um die es hier geht: Nach den Daten der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) waren im Juni 2016 von den 7,44 Mio. Minijobbern 4,86 Mio. ausschließlich geringfügig beschäftigt. Das waren immerhin 11,2 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland. Bis zum Sommer des letzten Jahres ist diese Zahl im Vergleich zu den Vorjahren gesunken – um 38.000 gegenüber dem Sommer 2015. Und im Juni 2015 wurden bereits 184.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte gegenüber dem Jahr 2014 gezählt.
Daneben gibt es noch die Kategorie der Minijobber, die eine geringfügige Beschäftigung als Nebenjob, zusätzlich zu einer anderen Hauptbeschäftigung ausüben. Im Juni 2016 waren das mit 2,58 Mio. immerhin 8,2 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Deren Zahl ist übrigens anders als bei den geringfügig Beschäftigten in den zurückliegenden Jahren gestiegen: Um 98.000 gegenüber 2015 und auch da schon hatte es gegenüber 2014 einen Anstieg von 55.000 Nebenjobbern gegeben.

Hinsichtlich der Entwicklung der Minijobs seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gibt es interessante Neuigkeiten, auf die Markus Krüsemann in seinem Beitrag Minijobs 2016 wieder auf dem Vormarsch hinweist: Im Gefolge der Einführung der allgemeinen Lohnuntergrenze ist es zu einem Rückgang der geringfügigen Beschäftigung gekommen. Ein Teil dieser Beschäftigungsverhältnisse ist verloren gegangen, etwa die Hälfte aber ist in sozialversicherungspflichtige Arbeit umgewandelt worden, so der Befund einer IAB-Studie (vgl. Arbeitsmarktspiegel. Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 1). IAB-Forschungsbericht 1/2016). Aber die neuen, bis Juni 2016 vorliegenden Zahlen der BA zeigen, so Krüsemann, dass es sich offensichtlich nicht um eine echte Trendwende bei den Minijobs gehandelt hat. »Die sind nämlich in den ersten Quartalen 2016 im Vergleich zu den Vorjahresquartalen wieder angestiegen.« Ein genauerer Blick auf die Daten zeigt: Das erneute Wachstum bei den Minijobs geht allein auf die Zunahme von Personen zurück, die zusätzlich zu ihrer Hauptbeschäftigung eine geringfügige Beschäftigung im Nebenjob ausüben.

Das alles muss – weit über die Frage, ob sich die Entlohnung wirklich an die Mindestlohnvorgaben hält oder nicht – gesehen werden vor dem empirisch leider gesicherten Tatbestand, dass in vielen Minijobs elementare Arbeitnehmerrechte verletzt werden. Darauf wurde beispielsweise schon in dem Beitrag Die Minijobs mal wieder. Von neu erforschten alten „Defiziten“ bis hin zu unlösbaren strukturellen Problemen eines besonderen Beschäftigungsformats am 18.10.2015 hingewiesen. Dabei geht es um den Vorwurf, dass gerade Minijobbern oftmals ihnen zustehende Rechte aus dem Arbeitsverhältnis vorenthalten werden. Für diese Kritiklinie liefert eine Studie des IAB (vgl. Stegmaier, Jens et al.: Bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: In der Praxis besteht Nachholbedarf bei Minijobbern. IAB-Kurzbericht, 18/2015, Nürnberg 2015) entsprechendes Futter:

»Rund 35 Prozent der Minijobber berichten, keinen bezahlten Urlaub zu erhalten, ohne dass ein rechtlich zulässiger Grund dafür vorliegt. Von den Betrieben sagen etwa 15 Prozent ohne Angabe eines rechtlichen Grundes, dass ihre Minijobber keinen bezahlten Urlaub bekommen. Bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall liegen die Anteile bei rund 46 bzw. rund 21 Prozent …  Die Studie zeigt aber auch: Rund 50 Prozent der Betriebe, die angeben, ihren Minijobbern keinen bezahlten Urlaub zu gewähren, haben Kenntnis von der tatsächlichen Rechtslage. Bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall fielen die Ergebnisse ähnlich aus.«

Und eigentlich ist das noch eine Beschönigung der Situation, denn man muss wissen: Die Studie bezieht sich auf die Situation in Betrieben mit mindestens elf Beschäftigten, das bedeutet, dass die Situation in den Kleinstbetrieben gar nicht abgebildet wird. Gerade für diesen Abschnitt dies Arbeitsmarktes muss man aber plausibel davon ausgehen, dass es erhebliche Diskrepanzen zwischen der Rechtslage und der tatsächlichen Umsetzung bei Minijobs geben wird.

Abschließend zu der bereits aufgerufenen Frage, ob und wie es weiter gehen sollte mit den Minijobs. Die Kritik an dieser eigenartigen Beschäftigungsform ist alt und entsprechende Abhandlungen füllen Schrankwände.

Bereits am 12. August 2013 wurde hier in dem Beitrag Blanke Not oder „gestiegene Konsumlust“? Vermutungen über eine Tatsache: Die Anzahl der Zweitjobs wächst weiter. Das Problem sind die Minijobs an sich darauf hingewiesen: Immer wieder wird die Frage gestellt, ob die deregulierte geringfügige Beschäftigung dazu beigetragen hat, dass „gute“, weil „normale“ sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt wurde und wird in „schlechte“ Minijobs. Zu dieser wichtigen Frage hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit 2012 eine eigene Untersuchung veröffentlicht mit differenzierten, interessanten Befunden: »Hinweise auf die Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch Minijobs finden sich vor allem im Einzelhandel, im Gastgewerbe sowie im Gesundheits- und Sozialwesen … Indizien für die Verdrängung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch Minijobs gibt es vor allem für kleine Betriebe mit unter zehn Beschäftigten. In diesem kleinbetrieblichen Segment gehen also der Aufbau von Minijobs und die Reduktion der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Hand in Hand.« (Minijobs: Hinweise auf Verdrängung vor allem im Einzelhandel und Gastgewerbe).

Und immer wieder – nicht überraschend – wird darauf hingewiesen, welche desaströsen Auswirkungen die Minijobs auf die Arbeitsmarktpositionierung wie auch auf die soziale Sicherung der Frauen haben. Eine umfangreiche Bestandsaufnahme von Carsten Wippermann hierzu wurde im Frühjahr 2013 seitens des Auftraggebers, des Bundesfamilienministerium, veröffentlicht, allerdings ohne die ansonsten üblichen Verlautbarungen und Werbeaktionen, was darauf hindeutet, dass man sich damals nicht besonders identifizieren wollte mit den Befunden der Studie, die hier aber besonders empfohlen sei: Carsten Wippermann: Frauen im Minijob – Motive und (Fehl-)Anreize für die Aufnahme geringfügiger Beschäftigung im Lebenslauf, Berlin 2013.

Man kann es drehen und wenden, wie man will, viele Frauen bleiben in der „Geringfügigkeitsfalle“ hängen, da sie nichts anderes finden als Minijobs (man schaue sich nur die Stellengesuche des Einzelhandels an) und weil auch das deutsche Steuerrecht mit dem Institut des Ehegattensplitting und der unterschiedlichen Steuerklassen dies leider befördert. In diesem Kontext hatte sich auch die Bertelsmann-Stiftung mit einer Studie und Reformvorschlägen zu Wort gemeldet:

Werner Eichhorst, Tina Hinz, Paul Marx, Andreas Peichl, Nico Pestel, Sebastian Siegloch, Eric Thode, Verena Tobsch: Geringfügige Beschäftigung: Situation und Gestaltungsoptionen, Gütersloh: Bertelsmann-Stiftung, 2012

Das Handelsblatt berichtete damals in dem Artikel Minijobs verschärfen Fachkräftemangel über diese Studie: »Ursache des Problems sei zum einen der abrupte Anstieg der Abgaben- und Steuerbelastung an der oberen Verdienstgrenze der begünstigen Minijobs. Zusätzlich werde dieser „Fehlanreiz“ oft gerade für gut ausgebildete Ehefrauen noch durch die Effekte des Ehegattensplittings bei der Einkommensteuer verschärft, so die Studie: Jeder Mehrverdienst der Partnerin führe dann über den sinkenden Splittingvorteil zu einem überproportionalen Anstieg der Steuerlast. Nach den Daten der Studie leben allein zwei Millionen der rund sieben Millionen Minijob-Beschäftigten mit einem vollzeitbeschäftigten Ehepartner zusammen. Gleichzeitig haben mehr als drei Viertel der Minijobberinnen mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung, ermittelten die Forscher.«

Welche Schlussfolgerungen wurden damals gezogen? Es wurde für eine Verbindung aus Reformen bei Minijobs und Ehegattensplitting plädiert: Die bestmögliche Variante aus Sicht der Studienverfasser sieht vor, das gegenwärtige Ehegattensplitting durch ein Realsplitting zu ersetzen. Die Minijobs sollten ab dem ersten Euro der Einkommensteuerpflicht unterliegen und steigende Beitragssätze zur Sozialversicherung aufweisen. Damit würde die heute bestehende Regelung für Einkommen zwischen 400 und 800 Euro auf den Bereich bis 400 Euro ausgedehnt. Das zusätzlich entstehende Steueraufkommen würde zur Absenkung des Einkommensteuertarifes verwendet.

Solche Ideen wirken über die Zeitschiene hinweg und tauchen dann später wieder auf. So hat sich aktuell der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zu Wort gemeldet – und ein Reformkonzept die Minijobs betreffend vorgelegt, in dem sich einige Inhalte wiederfinden: Schwarzarbeit und Willkür: Wie Minijobber ausgenutzt werden. DGB stellt Reformkonzept vor, so der DGB am 20.01.2017: »Sie arbeiten nur vier Stunden in der Woche, müssen sich aber rund um die Uhr für einen möglichen Einsatz parat halten: Für Minijobber in der Systemgastronomie ist das ganz normaler Alltag. Auf dem Bau wird mit schwarz bezahlten „Überstunden“ getrickst, in der Gebäudereinigung mit unerreichbaren Zeitvorgaben. Damit sich das ändert, müssen die Minijobs reformiert werden.«

Bei der Bestandsaufnahme der in der Praxis beobachteten Probleme taucht auch wieder der unterm Strich nicht gezahlte Mindestlohn wieder auf, nach einem bekannten Mechanismus:

»Nicht nur in der Systemgastronomie werden die Minijobs als Flexibilisierungsinstrument missbraucht. Beispiel Gebäudereinigung: Hier ist der Anteil an geringfügig Beschäftigten besonders hoch, viele Reinigungskräfte sind Frauen. Sie stecken in der Minijob-Falle fest und arbeiten oft viele Stunden unbezahlt. „Auf dem Papier wird die maximale Stundenanzahl eingehalten“, sagt Frank Schmidt-Hullmann von der IG BAU. „In der Praxis ist das Arbeitspensum aber so hoch, dass es in der vereinbarten und bezahlten Zeit gar nicht zu schaffen ist.“ Oft werden auch Tätigkeiten wie Umziehen oder Fahrten von einem Reinigungsobjekt zum nächsten nicht bezahlt.
Unter dem Strich verdienen die Minijobber also häufig deutlich unter Mindestlohn. Oder sie arbeiten einen Teil der Stunden schwarz – ohne, dass ihnen das bewusst ist. „Das passiert auf dem Bau sehr häufig“, berichtet Schmidt-Hullmann. „Die Arbeiter werden als Minijobber angestellt, aber Vollzeit beschäftigt. Alles, was über die 450 Euro hinausgeht, bekommen sie bar auf die Hand ausgezahlt. Viele wissen gar nicht, dass das Schwarzarbeit und strafbar ist, Migranten aus Osteuropa zum Beispiel.“«

Und was schlägt der DGB nun vor? Nach den Vorstellungen des DGB sollen Minijobs vom ersten Euro an in die Sozialversicherung einbezogen werden, zum Beispiel durch eine Gleitzonenregelung, also im Grunde einer Verlängerung dessen, was wir heute schon mit den sogenannten „Midi-Jobs“ zwischen 450,01 und 850 Euro haben, nach unten. Dabei sind die Beiträge der Beschäftigten am Anfang sehr niedrig und steigen dann schrittweise an, während die anfangs höhere Belastung der Arbeitgeber langsam sinkt. Darüber hinaus solle die pauschale Besteuerung abgeschafft und sichergestellt werden, dass bei Minijobs die gleichen Arbeitsbedingungen herrschen wie bei Vollzeitjobs.

Wer das genauer nachlesen möchte, wird hier fündig: Raus aus der Armutsfalle. DGB-Reformkonzept Minijob, so ist die Publikation, aus der auch die Abbildung mit der vorgeschlagenen Gleitzonenregelung entnommen ist, überschrieben.

Neben der Einbeziehung in die Sozialversicherung vom ersten Euro an ist das zweite Kernelement des Reformvorschlags die Beendigung der pauschalen Besteuerung. Dazu erfahren wir:

»Die pauschale Besteuerung der Einkommen aus Minijobs ist Kern des Problems. Deshalb sollten die Minijobs in das allgemeine Besteuerungssystem eingegliedert werden. Zur Anpassung der Arbeitsverhältnisse sind angemessene Übergangsfristen für die bestehenden Arbeitsverhältnisse notwendig. Um die Steuerbelastung für Ehepaare wirklichkeitsnäher vorzunehmen, soll das Faktorverfahren (Steuerklasse IV/IV mit Faktor) verpflichtend gelten. Das Faktorverfahren ist bereits geltendes Recht, muss derzeit aber vom Ehepaar aktiv beantragt werden.«

Aber was ist mit bestimmten Fallkonstellationen, wo man argumentieren könnte, dass der Minijob mit seiner Herausnehme aus dem allgemeinen System der Sozialabgaben- und Steuerbelastung Sinn machen kann? Man braucht ihn schlichtweg nicht, so der DGB, ohne auf Sonderregelungen verzichten zu müssen: »Bereits heute gibt es Beitrags- und Steuerfreibeträge für ehrenamtliche und karitative Tätigkeiten. Darüber hinaus bestehen weitere Sonderregelungen beim Zuverdienst zum Studium, zur Rente oder zur Arbeitslosenmeldung. Bei diesen Sonderregelungen handelt es sich um zielgenaue Instrumente, die durch den Gesetzgeber bei Bedarf angepasst werden können. Schüler/innen könnten zum Beispiel in Form einer Taschengeldregelung weiterhin sozialabgabenfrei Einkommen in einem bestimmten Rahmen verdienen. Somit braucht es den Minijob nicht.«

Aber werden dann nicht die Menschen in der Minijobzentrale arbeitslos? Auch hierzu gibt es vom DGB einen Vorschlag: »Auch reguläre Teilzeit mit wenig Stunden kann ohne bürokratischen Aufwand angeboten werden. Hier könnte die heutige Minijobzentrale neue Aufgaben übernehmen. Als „Teilzeitzentrale“ könnte sie die Anmeldung der „kleinen Teilzeit“ übernehmen, die Einhaltung der Sozialversicherungspflicht und der Entgeltgleichheit kontrollieren, für Beschäftigung im Haushalt zuständig bleiben und zusätzlich Kleinst-Unternehmen betreuen.«

Über Details muss diskutiert werden. Aber die Stoßrichtung sollte nach allen Erfahrungen, die wir auf dem Arbeitsmarkt gemacht haben mit der geringfügigen Beschäftigung, klar sein: Weg mit diesem eigenartigen Beschäftigungsformat. Auch wenn der eine oder andere (übrigens nicht nur Arbeitgeber, sondern auch viele Arbeitnehmer, die sich über einen Zweitjob notwendige Finanzmittel organisieren) erst einmal gegen einen solchen Schritt votieren wird.

Digitalisierung & Co.: Die Angst der Sachbearbeiter vor der Bedeutungslosigkeit. Und die ambivalenten Japaner: Weg mit den Jobs und zugleich her mit sinnlosen (?) Jobs

Die Diskussionen darüber, ob uns (wieder einmal) die Arbeit ausgeht, überschlagen sich (wieder einmal). Diesmal wird es ganz sicher passieren, so die Apologeten des Untergangs der Arbeitswelt, wie wir sie kennen.

Nun wird sich (übrigens wie schon immer), die Arbeitswelt weiter verändern, es werden Arbeitnehmer, die sich bislang sicher glaubten, über Bord fallen und andere werden hinzukommen. Wenn es einen Unterschied zu den letzten Rationalisierungs- und Automatisierungsdebatten gibt, dann muss das im Zusammenhang gesehen werden mit einer Verschiebung der (möglicherweise) Betroffenen hin zu den „Büroberufen“, von denen viele angenommen haben, sie seien anders als die Fabrikarbeiter auf der sicheren Seite.

Nehmen wir als Beispiel die Menschen, die bei Versicherungen arbeiten. Jeder Schadenbearbeiter ist ersetzbar, so hat Philipp Krohn seine Artikel überschrieben. Diese Aussage kommt von Jobst Landgrebe, der mit Hilfe künstlicher Intelligenz Vorgänge für Versicherungen automatisiert. Eine der Thesen ist, dass der jetzt anlaufende digitale Umbruch die Versicherungswirtschaft deutlich härter treffen wird als andere Branchen – und zwar deshalb, weil man hier bislang eher geschützt war vor der Automatisierung: »Durch die scharfe Regulierung von Produkten und Unternehmen gab es Markteintrittsbarrieren, durch die technische Innovationen lange nicht in die konservativen Branchen eindrangen. Außerdem sind die sprachlichen und bildlichen Inhalte, mit denen Versicherer zu tun haben, sehr komplex. Dadurch war es schwieriger, sie zu automatisieren, als in der Logistik oder im Online-Handel, wo nur Zahlen verarbeitet werden müssen.«

Das Gefühl, dass man vor den Unbilden der Automatisierung geschützt sei, wurde bislang sicher auch dadurch gefestigt, dass man darauf abstellen konnte, Tätigkeiten auszuüben, die sich schwer standardisieren lassen, wo man Einzelfälle entscheiden muss. Genau an dieser Stelle setzt der bevorstehende Rationalisierungsschub an:

„Immer wenn Vorgänge in großer Zahl repetitiv geschehen, kann man den Prozess beobachten und mathematisch abbilden“, sagt Landgrebe. Stellt ein Kunde einen Antrag bei einem Versicherer, kann dieser entweder zustimmen oder ablehnen. Diese binäre Struktur ist wie geschaffen für einfache Automaten. Der wichtigste Einwand aus der Branche lautet: Für solche Anträge bedarf es eines großen Maßes an Fingerspitzengefühl. Das könnten nur langjährige Schadenbearbeiter besitzen. „Das Gefühl für Expertise nennt man Varianz“, sagt Landgrebe. Um diese zu mathematisieren, müssten den Automaten also möglichst viele Fälle vorgelegt werden, so dass er alle entscheidungsrelevanten Faktoren berücksichtigen könne. So werde schließlich das Urteil der Fachleute durch mathematische Beziehungen abgebildet.«

Natürlich wird der eine oder andere an dieser Stelle die Frage aufwerfen, warum denn erst jetzt? Das ist ja an sich nicht neu, warum ist dann bislang in der Branche so wenig passiert? Die Rechnerkapazität heutiger Computer und die Fortschritte bei der Spracherkennung machen den Unterschied, so Landgrebe.

Überall da, wo es eine überschaubare Zahl an Vorgangstypen gibt, kann man automatisierend rein. „Am Ende ist der Sachbearbeiter dann nur noch für die Fälle da, die die Maschine nicht bearbeiten kann“, wird Landgrebe zitiert. Zum Beispiel wenn eine Handschrift unleserlich sei, könne ein Mensch sie viel besser entziffern. Einen Automaten für diesen Zweck zu entwickeln sei zu aufwendig.

Aber mehr und vor allem genauere Vorstellungen hinsichtlich der quantitativen Bedeutung für die Arbeitsplätze in der Versicherungswirtschaft erfahren wir nicht.

Da passt der Blick nach Japan. Aus diesem Land erreichen uns scheinbar ambivalente Botschaften, was Beschäftigung und Arbeitsmarkt angeht: Versicherer ersetzt zahlreiche Mitarbeiter durch künstliche Intelligenz, lautet beispielsweise eine Botschaft aus diesem Land: »Die Japaner haben offenbar weniger Bedenken gegen die Automatisierung als die Deutschen: Ein Versicherer dort ersetzt kurzerhand fast ein Drittel der Belegschaft durch IBMs Watson-System. Er ist kein Einzelfall«, berichtet Patrick Welter. Er nennt ein Beispiel: »Der Lebensversicherer Fukoku Mutual Life Insurance, einer der kleineren Versicherer in Japan, gab gerade bekannt, dass er vom Januar an künstliche Intelligenz in der Zahlungsabteilung einsetzen will, um die Produktivität zu heben. 34 Stellen oder fast 30 Prozent der Mitarbeiter in der betreffenden Abteilung sollen durch die Maschine ersetzt werden.«

Das Unternehmen nutzt dabei das Watson-System des amerikanischen Unternehmens IBM. Wie muss man sich, was das japanische Unternehmen da treibt, praktisch vorstellen?

»Das System soll unter anderem medizinische Berichte von Ärzten einlesen, verschlagworten und Informationen wie die Art der Operation oder die Länge eines Krankenhausaufenthalts sammeln, die für eine Auszahlung relevant sind. Berücksichtigt werden die persönliche Vorgeschichte des Versicherten und auch Details des Versicherungsvertrags. Über die endgültige Auszahlung sollen weiterhin Mitarbeiter entscheiden. Doch denkt das Unternehmen schon daran, mit dem System auch die Auszahlungen auf Korrektheit prüfen zu lassen.«

Interessant sind in diesem Zusammenhang auch die Zahlen, die Welter gefunden hat zu den Einsparungen – und den Kosten des neuen Systems: »Das Unternehmen verspricht sich … Einsparungen von 140 Millionen Yen (1,1 Millionen Euro) im Jahr. Die Installation des Systems der künstlichen Intelligenz soll etwa 200 Millionen Yen kosten mit jährlichen Wartungskosten von 15 Millionen Yen.«

Zugleich erreichen uns aus Japan scheinbar wiedergelagerte Nachrichten, den Arbeitsmarkt betreffend: »Die Japaner haben die Antwort auf die kommende Ära der Job-stehlenden Maschinen und Roboter schon parat: Sie erfinden Jobs, die Deutschen sinnlos erscheinen – und könnten damit zum Vorbild werden«, meint beispielsweise Martin Kölling in seinem Artikel Sinnlose Jobs – die Zukunft der Arbeit.

Ausgangspunkt seiner Darstellung ist die Erfahrung, dass ihm Besucher aus Deutschland immer wieder diese Frage stellen: „Warum gibt es so viele Japaner, die so sinnlose Arbeiten machen?“. Nun enthält die Frage schon eine starke Wertung – also was muss man sich darunter konkret vorstellen, unter „sinnlose Arbeiten“?

»Am Bahnhof oder irgendwo sonst am Wegesrand sehen sie vielleicht einen menschlichen Schilderhalter, der auf eine Beerdigung oder die Besichtigung neugebauter Wohnungen verweist. Und selbst kleinste Baustellen werden von zwei bis drei Sicherheitskräften bewacht, die mit Fahnen oder Leuchtstäben graziös Fußgänger, Fahrrad- und Autofahrer an der Verkehrsstörung vorbeiwinken … In Supermärkten schieben uniformierte Sicherheitskräfte im Rentenalter Einkaufswagen hin- und her, fegen die Gänge oder betreuen den Fahrradparkplatz. Vereinzelt gibt es in einigen Kaufhäusern sogar die Aufzugführer- und häufiger –führerinnen noch, die für die Kunden die Knöpfe drücken, die Etagen ansagen, die Tür aufhalten und sich höflich verbeugen. Und Analysten beschweren sich, dass Japans Firmen oft zu viele Beschäftigte mit durchfüttern.«

Für Kölling steckt dahinter Methode und er geht noch einen Schritt weiter und stellt die Frage in den Raum, ob die Japaner nicht vielleicht sogar ein Vorbild im kommenden Zeitalter der Künstlichen Intelligenzen und Robotern werden. Seine Ausgangsthese: »In Japan herrscht unausgesprochen das Prinzip, dass Arbeitslosigkeit nach Möglichkeit nicht sozialisiert, sondern von Firmen und dem Staat privatisiert wird.«

Das habe auch damit zu tun, dass das soziale Netz in Japan sehr weitmaschig gestrickt sei, Arbeitslosengeld geben es für weniger als ein Jahr, danach kommt theoretisch die Sozialhilfe, aber viele scheuen aus Scham den Weg zum Amt, hinzu kommt die massive Verbreitung von Teilzeitjobs und die allgemeine Vorstellung, dass die Familien zuerst für sich selbst zu sorgen haben. Und dann ergänzt er das um eine interessante Aussage einer japanischen Kollegin: »Viele Japaner glaubten, dass selbst einfachste Jobs den Menschen mehr Struktur und Sinn im Leben geben und damit das soziale Gewebe stabiler und die Gesellschaft sicherer halten würden als sozial abgesichert arbeitslos zu Hause zu sitzen.«

Das führt dann zu einer uns besonders irritierenden Forderung von neoliberalen Volkswirten in Japan, die mitunter den Ausbau des sozialen Netzes fordern. »Denn dann, so der Hintergedanke, könnten Firmen wie in Europa die Gehaltsliste durch Entlassungen auf Kosten der Gesellschaft entlasten und so kursmaximierend ihre Kapitaleffizienz erhöhen.«

Dass das in Japan selbst keinen großen Resonanzboden hat liegt auch daran, dass man sich dort angesichts der demografischen Entwicklung und des sozialpolitischen Gefüges bewusst ist, dass »es künftig mehr noch als jetzt altersgerechte Hilfsjobs für greise Bürger geben (muss). Denn in einigen Jahren werden die Heerscharen der gering abgesicherten Teilzeitkräfte ohne den Vorzug einer auskömmlichen Rente ins Rentenalter kommen.« Und auch in Japan ist man sich bewusst, »dass Algorithmen und Roboter Mittelschichtsjobs kosten könnten, die bisher die Gesellschaft zusammenhalten.«

Und dass man offensichtlich in Japan bei aller Bereitschaft, Maschinen einzusetzen (man denke hier auch an die Offenheit bis hin zur Begeisterung gegenüber der Nutzung von Pflegerobotern), die dadurch erreichbaren Arbeitsplatzeinsparungen nicht isoliert gesehen werden, verdeutlicht auch das folgende Beispiel, das Kölling in seinem Artikel zitiert: Es geht um den italienischen Professor Adriano Alessandrini von der Universita Degli Studi Firenze und ein Projekt, in dem ein kleiner Roboterbus für den öffentlichen Personennahverkehr entwickelt worden ist.

»Durch die Abschaffung des Fahrers sei selbst im Kurzstreckenverkehr ein profitabler Busdienst möglich, erzählte er mir jüngst bei einer Tagung über selbstfahrende Autos. Doch in Japan würde das wohl nicht funktionieren. „Hier fragten mich die Planer, was denn mit den Jobs für die Fahrer passieren würde.“ Eine Lösungsidee sei gewesen, die freigesetzten Fahrzeuglenker als Stewards in den Bussen einzusetzen.«

Man könnte auch sagen: Vielleicht sollte diese japanische Sichtweise als echte Alternative zu der im Regelfall sehr einseitigen Ausrichtung bei uns gefördert werden. Im Interesse derjenigen, die ansonsten über Bord gehen.

„Manche sind einfach schlechte Verlierer“. Keine Beschäftigungsverluste durch den Mindestlohn? Dann ist er eben für keine möglicherweise entstandenen Jobs verantwortlich

Unter der Überschrift „Manche sind einfach schlechte Verlierer“ wurde am 12.12.2016 in der Print-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung ein Interview mit Peter Bofinger über seinen ewigen Kampf mit der Mehrheit deutscher Volkswirte um Mindestlohn und Sparkurs im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, den „fünf Wirtschaftsweisen“, veröffentlicht. Die Überschrift ist ein Zitat von Bofinger und bezieht sich auf das Streitthema gesetzlicher Mindestlohn. Die Interviewer führt in seiner Frage aus: »Als er 2014 beschlossen wurde, klatschten Sie. Die Mehrheit der Sachverständigen warnte, er koste viele Jobs. Mancher sprach von Hunderttausenden.« Die Antwort von Peter Bofinger: »Die Bilanz des Mindestlohns ist prächtig. Ich hatte das erwartet. Die Branchen-Mindestlöhne etwa am Bau, im Elektrohandwerk oder bei den Friseuren hatten nie Jobs gekostet. So ist es auch jetzt. Wo die Löhne vorher besonders niedrig waren, entstand sogar mehr Beschäftigung als anderswo … Davon profitieren Arbeitnehmer, Staat und Sozialkassen.« Manche der Ökonomen, die sich schlichtweg vertan haben in der Diagnose, werden von ihm als schlechte Verlierer bezeichnet. Und an vielen Stellen ist Bofingers Bewertung bestätigt worden, beispielsweise mit Blick auf das besonders gerne und immer wieder als „Opfer“ deklarierte Gastgewerbe in diesem Beitrag vom 18. November 2016: Der Mindestlohn nicht als apokalyptischer Reiter, sondern als Stimulus für das Gastgewerbe.

Aber offensichtlich haben wir es mit besonders renitenten schlechten Verlierern zu tun, die einfach nicht locker lassen wollen – und die offensichtlich immer wieder Medien finden, die ihnen zur Hand gehen bei der Aufrechterhaltung einer – nun ja – mehr als eigenwilligen Wirklichkeitskonstruktion.

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Der Taylorismus lebt? Und dann im Büro? Eine Studie meint genau das gefunden zu haben

Überall wird man in den Medien mit Digitalisierung oder Arbeit 4.0 konfrontiert – bei den einen als apokalyptisch daherkommende Version der „Uns geht mal wieder die Arbeit aus“-Vorhersagen, bei anderen als eher als eine Verheißung auf ein interessanteres und anspruchsvolleres Arbeitsleben, in dem wir von den niederen Tätigkeiten befreit werden.
Und nun haben sich Wissenschaftler mit der Zukunft der Arbeit im Büro beschäftigt. Und was haben sie gefunden? Der Büroalltag von Millionen Menschen ist dabei, sich komplett zu verändern. Immer mehr Unternehmen messen die Leistung ihrer Mitarbeiter und standardisieren jede Tätigkeit – der Effizenz wegen. Was der Einzelne leistet, wird genau nachvollziehbar – und endet für viele Arbeitnehmer in großem Stress. So zumindest die Zusammenfassung einiger Befunde in dem Artikel Der Büroalltag wird zur Akkordarbeit von Alexander Hagelüken. „Es wurde irgendwie ein Dauerstress“, zitiert er einen Software-Entwickler über seine Arbeit. „Alle vier Wochen muss was gezeigt werden und man hat immer diese Deadline.“ Früher dagegen sei es nur einmal am Ende der Entwicklung einer Software richtig stressig geworden – „und dann war es gut“. Effizienzkonzepte aus der Industrie krempeln die Tätigkeit der Kopfarbeiter um. Ihr Job wird schneller, messbarer – und im Zweifel anstrengender. Aber die Wissenschaftler sind offensichtlich nicht einseitig auf die dunkle Seite der Medaille fixiert, folgt man diesem Bericht über die Studie: Neue digitale Arbeitsorganisation im Büro zwischen „Empowerment“ und „digitalem Fließband“: »Einerseits droht unter den Stichworten „lean“ und „agil“ die Organisation von Kopfarbeit an einem „digitalen Fließband“, andererseits zeichnen sich neue Möglichkeiten für mehr Selbstbestimmung und ein „Empowerment“ der Beschäftigten ab.«

Wenn der Büromensch bisher morgens in die Firma kam, bestimmte er oft selbst, wie er seine Tätigkeit erledigte. Für einen Austausch mit Kollegen war ebenso Zeit wie für Beschleunigung oder Verringerung des Tempos oder Gedanken über Innovationen. Nun wird die Arbeit immer häufiger zum Akkord wie in der Fabrik – bei dem das Tempo vorgegeben (und womöglich einfach erhöht) wird, die Leistung messbar ist und der Büromensch kaum Einfluss hat, so Alexander Hagelüken in seinem Artikel.

»Vorreiter sind Softwarefirmen, die Produkte früher in langjährigen Laufzeiten entwickelten. Inzwischen zerlegen sie das in einzelne Teile von zwei bis vier Wochen. So entsteht der Dauerstress, von dem der Entwickler spricht, der alle paar Wochen eine Deadline schaffen muss. Gleichzeitig wird der Stand der Arbeit durch digitale Technologie jeden Tag offengelegt – was der Einzelne macht, ist genau feststellbar.
Diese Transparenz zerstört den Schleier, hinter dem Experten bisher werkelten, und ermöglicht scharfe Leistungsvorgaben. Die Taktung der Arbeit verhindert jeden persönlichen Rhythmus.«

Die betriebswirtschaftliche Logik hinter dieser Entwicklung ist relativ simpel: »Die Übertragung schlanker Produktion aus den Fabriken auf die Büros, wobei jeder Schritt ständig hinterfragt und optimiert wird. Und das Konzept der Agilität: Schneller, innovativer und immer auf sich rasch wandelnde Weltmärkte reaktionsbereit zu sein.« Fragt sich nur, ob und wenn ja, wie lange die Leute das mitmachen bzw. durchhalten.

Im Original findet man die Studie hier:

Andreas Boes, Tobias Kämpf, Barbara Langes und Thomas Lühr (2016): „Lean“ und „agil“ im Büro. Neue Formen der Organisation von Kopfarbeit in der digitalen Transformation. Working Paper Forschungsförderung Nr. 23, Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, Oktober 2016

Die Hans-Böckler-Stiftung berichtet in ihrer Zusammenfassung der Studie: »Der Wandel macht auch vor den Verwaltungsbereichen nicht Halt. Die Arbeit in den Personal- und Finanzabteilungen oder im Vertrieb werde „immer standardisierter und prozessorientierter“ … Der konkrete Arbeitsgegenstand, zum Beispiel eine Reisekostenabrechnung oder eine Bestellung, wird hier digitalisiert und in den „Workflow“ eingespeist; so genannte Ticket-Systeme versorgen den Einzelnen, „wie an einem Fließband“, kontinuierlich mit Aufträgen. Komplementär dazu werden auch hier einzelne Elemente der GPS auf die Büros übertragen. Insbesondere das „Shopfloor-Management“ und Kennzahlen sorgen für einen transparenten Arbeitsprozess in den Angestelltenbereichen.«

Und Hagelüken berichtet aus der Studie: »Die Leistungsmessung reicht von der Aufzeichnung der Bewegungen der PC-Maus in Callcentern oder der Bearbeitungszeiten von Tickets im IT-Support bis zur Überprüfung der Herzfrequenz des Mitarbeiters. Die Standardisierung kostet Jobs: „In einem unserer Fallunternehmen wurde die Verschwendung in der Verwaltung auf 30 Prozent beziffert und dies zum Anlass für umfangreiche Rationalisierungen genommen“, heißt es in der Studie. Servicecenter würden im internen Sprachgebrauch als Fabriken bezeichnet und oft in Niedriglohnländer verlagert.«

Das ist keine neue oder erst bevorstehende Entwicklung, sondern man kann diese Verlagerung schon seit Jahren beobachten. Lufthansa will 1100 Stellen in ausländische Service-Center verlagern, könnt man beispielsweise am 26.1.2012 der FAZ entnehmen: »Die bereits mit Finanzprozessen befassten Servicezentren der Lufthansa befinden sich in Krakau, Bangkok und Mexiko. Ihre Arbeit soll auf Tätigkeiten im Einkauf und Personalwesen ausgeweitet werden. Schon bislang werden beispielsweise Dienstreisen der Lufthanseaten über die Zentren in Bangkok und Mexiko abgerechnet.« Und die Unternehmensberater bespielen dieses Feld seit Jahren. Nur als ein Beispiel von vielen sei hier PricewaterhouseCoopers (pwc) zitiert: »Prozesse automatisieren und standardisieren, Kosten reduzieren, Qualität verbessern. Das sind häufig die Gründe für Unternehmen, ihr Finanz- und Rechnungswesen in Shared Service Center zu verlagern …  Die größten Einsparungen erreichen Unternehmen mit Shared Service Centern im Asien-Pazifik-Raum und in Osteuropa. Das zeigt die PwC-Studie „Shared service centres – the 2nd generation“.« Auch aus der Schweiz werden diese Entwicklungen berichtet: Auch Büroangestellte konkurrieren nun mit Polen, so die Neue Zürcher Zeitung am 10.08.2015: »Credit Suisse und UBS verlegen Bürostellen nach Polen und Indien, Lafarge-Holcim in die Slowakei, eine Flugzeug-Wartungsfirma nach Serbien: Nach der Fabrikarbeit wandern jetzt auch Bürotätigkeiten aus der Schweiz ab.« Der Artikel berichtet über ein Beispiel aus Polen: »Wroclaw ist zwar kein Finanzzentrum, und doch dürfte die Credit Suisse einer der grössten Arbeitgeber in der polnischen Stadt sein. 3600 Personen beschäftigt die Bank dort in ihrem «Center of Excellence», mehr als viermal so viel wie vor drei Jahren. Die Angestellten erledigen für verschiedene Geschäftseinheiten unterschiedliche Büroarbeiten in den Bereichen Zahlungsverkehr, IT, Personalwesen, Buchhaltung und Publikationen. Es handelt sich also nicht um ein blosses Callcenter, wie man das auf den ersten Blick erwarten würde. 70% der Angestellten des Hubs, der betriebswirtschaftlich betrachtet ein sogenanntes Shared-Service-Center ist, besitzen einen Hochschulabschluss.«

Aber auch die Diskussion über die mehr als fragwürdige Entwicklung der Büroarbeit und der Bedingungen, unter denen die Büromenschen ihrem Tagwerk nachgehen müssen, ist nicht neu und wird seit Jahren geführt. Vgl. beispielsweise mit Blick auf die Büroarbeit schon den Blog-Beitrag Von „Work hard. Have fun. Make history“ bei Amazon zur Proletarisierung der Büroarbeit in geistigen Legebatterien. Streifzüge durch die „moderne“ Arbeitswelt vom 23. November 2013.

Die Vorstellung von die vielen Jobs für die mit den weißen Kragen, die in klimatisierten Büros arbeiten dürfen, auf deren Work-Life-Balance Rücksicht genommen wird, denen man PE-Maßnahmen und sogar zunehmend betriebliches Gesundheitsmanagement in den wunderlichsten Formen zukommen lässt, wird kontinuierlich gestört, zumindest irritiert, wenn man mal den Blick nach links oder rechts schweifen lässt. Man kann sich als ein Beispiel dafür den bereits 2013 veröffentlichten lesenswerten Artikel Willkommen in der Bürofabrik von Dieter Schnaas anschauen. »Der Fortschritt ist keine Schnecke, sondern ein Huhn – meinen Forscher, die unter “Office Innovation” die Unterbringung ihrer Mitarbeiter in “Bürolandschaften mit Raumgliederungselementen” verstehen.« Schnaas spricht zutreffend von einer „Proletarisierung der Büroarbeit“ und sinniert über die Zukunft geistiger Legebatterien. Mit einem erfrischenden semantischen Zynismus macht der Verfasser eine tour d’horizon durch die angeblich schöne neue Büro-Arbeitswelt.

Das Fraunhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) in Stuttgart beherbergt ein “multidisziplinäres Forscherteam” im “Competence Center Workspace Innovation” an Konzepten zur Optimierung unserer Arbeitswelten. Und was sagen die zum „Büro der Zukunft“? »Das Büro der Zukunft zeichne sich durch “kollaborative Arbeit in Teambüros”, “räumliche  Flexibilität bei der Arbeitsplatzauswahl”, durch “Bereiche, die zur Kreativität anregen und Inspiration ermöglichen” und durch “Zonen” aus, in denen “Recreation bereitgestellt” wird.« Hört sich doch toll an.

Dieter Schnaas hat eine andere Lesart parat:

»Ins Normaldeutsche übersetzt heißt das: Großraumbüros ohne festen Arbeitsplatz,  aber mit geteilter Chaise-Lounge für den gezielten Geistesblitz und mit Ruhebezirken für den effektiven Fünf-Minuten-Schlaf sind so ziemlich genau das, was sich deutsche Spitzenforscher unter dem “Büro der Zukunft” vorstellen … Die gleichzeitige Verheiligung des kreativ arbeitenden Individuums und seine totale Degradierung zu einem Kosten- und Produktionsfaktor, zu einer zahlenhaften, vermessbaren, buchhalterischen Größe, machen einen schier sprachlos.«

Seine Fassungslosigkeit bezieht sich darauf, dass auf die Entproletarisierung der Arbeiterschaft nun die Proletarisierung der Büroarbeit folgen soll. Denn darum gehe es doch bei der »Implementierung von Kollektivarbeitsflächen: um die Standardisierung von Denkprozessen zur Erzielung von Skaleneffekten, um das Heben von Produktivitätsreserven durch das Ausmerzen von Störfaktoren. Anders gesagt: Früher, im Industriekapitalismus, ging die körperliche Gesundheit der Arbeiter vor die Hunde. Heute, im Wissenskapitalismus, dem linierte Fachkompetenz heilig und Bildung ein Gräuel ist, geht der Geist zugrunde.«

Und in dem brillanten Text aus dem Jahr 2013 findet sich eine auch heute noch mehr als zutreffende, ätzende Diagnose der Zwei-Welten-Problematik:

Man müsse sich aufregen, so Schnaas, über die »… Unverschämtheit, mit der die “liberale Elite” wochentags das Gegenteil von dem exekutiert, von dem sie sonntags unredlich spricht. Sie redet gern in höchsten Tönen von der “Freiheit des Individuums” – und richtet es im Arbeitsalltag zu einem möglichst monoton schnurrenden Wegarbeiter ab. Nachdenken, Zögern, Zaudern, das alles sind für einen ausgezeichneten Büroproletarier keine Qualitäten, sondern Funktionsstörungen. Es ist gewiss kein Zufall, dass die “cubicle offices” als “trading rooms” besonders von Finanzdienstleistern geschätzt werden: Die Börsen sind heute ja geradezu sprichwörtlich als exklusive Bezirke definiert, in denen die Mitarbeiter auf alles Menschliche (Gefühle) verzichten, um die Optimierung abstrakter Zwecke auf die Profitspitze zu treiben.«

Aber getrieben durch Berater, Kopiereffekte und eine sehr einseitige betriebswirtschaftliche Verwertungslogik geht die Entwicklung immer weiter in eine höchst problematische Richtung – die mit einer Entmenschlichung der Arbeit und der Arbeitsplätze einhergeht (die bei den einen und vielleicht kurzfristig tatsächlich höhere Produktivität zu generieren in der Lage ist, viele allerdings auf der Strecke lassen muss und das Gegenteil von jeder Form der Nachhaltigkeit darstellt).

Die Ergebnisse dieser Entwicklung lassen sich überall studieren – und sie sollten eigentlich alle Warnlampen aufleuchten lassen, wenn die denn noch funktionieren würden. Beispielsweise der Arbeitsort an sich, das Büro. Ich bin im Büro – holt mich hier raus!, so ist ein Artikel von Patrick Spät überschrieben, der sich an dieser Frage abarbeitet: »Großraumbüros sind seelenlose Nicht-Orte, die krank machen. Warum sind sie trotz aller Nachteile bei den Unternehmen so angesagt?«
Es ist die immer wiederkehrende Frage, warum wir Dinge tun, von denen wir eigentlich wissen, dass sie nicht gut sind:

»Die „Bürolandschaften“, wie sie euphemistisch genannt werden, haben völlig zu Recht einen schlechten Ruf, denn sie machen krank. Eine Metastudie aus dem Jahr 2009 hat gezeigt, dass rund 90 Prozent der Beschäftigten über körperliche und psychische Probleme klagen. Am stressigsten ist der hohe Geräuschpegel. Selbst eine mittlere Lärmintensität von 55 Dezibel – die von den Beschäftigen gar nicht bewusst als stressig wahrgenommen wird – führt zu einem deutlich erhöhten Adrenalinspiegel. In Großraumbüros herrschen jedoch häufig bis zu 70 Dezibel vor, also die Lautstärke eines Rasenmähers. Deshalb verdoppeln sich in solchen Büros die Fehlerquoten bei kognitiven Aufgaben, verglichen mit einem ruhigen Arbeitsplatz. Es grenzt an vorsätzlicher Körperverletzung, dass der Gesetzgeber die Lärmgrenze von 55 Dezibel für Büros wieder aus der Arbeitsstättenverordnung gestrichen hat. Wenn nicht gerade der Lärm nervt, saugen die Klimaanlage oder das künstliche Neonlicht die letzten Lebensgeister aus dem Körper. Bazillen flirren durch den Raum und die Kollegen fetzen sich tagtäglich über die ideale Raumtemperatur. Kein Wunder, dass die Käfighaltung zu einem deutlich erhöhten Krankenstand führt.«

Und wenn in der neuen Studie von Boes et al. neben aller Kritik darauf hingewiesen wird, dass es ja auch »neue Möglichkeiten für mehr Selbstbestimmung und ein „Empowerment“ der Beschäftigten« geben würde, so kann ein Blick in die Geschichte der modernen Großraumbüros dafür sensibilisieren, dass man oftmals mit einer guten Absicht startet – und ganz woanders landet. Dazu Patrick Spät:

»1959 errichtete die Hamburger Firma Quickborner Team für das Verlagshaus Bertelsmann die weltweit erste „Bürolandschaft“ in Gütersloh, eine monofunktionale Fläche mit Topfpflanzen, schalldämpfenden Teppichböden und genormten Schreibtischen, die gezielt asymmetrisch angeordnet waren.
Nach diesem Vorbild einer angeblich „humanisierten Arbeitswelt“ entstanden die US-amerikanischen cubicles, jene aus US-Filmen bekannten, nur durch dünne Wände voneinander getrennten Arbeitsboxen. Die Raumteiler können zwar ein bisschen Privatsphäre zurückholen, doch sie vermitteln nicht nur das Gefühl einer Legebatterie, sondern führen obendrein zu einer noch schlechteren Luftzirkulation und schneiden die Menschen vollends vom Tageslicht ab. Derzeit schließt sich der Kreis der Geschichte, denn die Großraumbüros erleben in Deutschland ein Comeback – und es ist abermals das Quickborner Team, das solche Räume für Siemens, Vodafone, BASF, Unilever und öffentliche Behörden designt.«

Aber wie erklärt sich dann die im Kontext dieser Erkenntnisse dennoch ausbreitende Entwicklung hin zu mehr Großraumbüros? Erneut werden wir mit den Folgen der BWLisierung der Gesellschaft konfrontiert, folgt man der Argumentation von Spät: »Offenbar haben die BWLer penibel genau errechnet, dass der erhöhte Verschleiß der Mitarbeiter durch andere Faktoren wieder wettgemacht wird. In Großraumbüros lassen sich mehr Leute auf weniger Raum packen. Im Vergleich zu Einzel- oder Zweierbüros sparen die Unternehmen dadurch 20 Prozent der Bau- und späteren Energiekosten. Noch mehr Kosten lassen sich mit Großraumbüros einsparen, in denen die Mitarbeiter keinen eigenen Schreibtisch mehr haben, sondern sich allmorgendlich eine neue Ecke zum Arbeiten suchen müssen, denn die Urlaubs- und Fehlzeiten sind bereits in die künstlich verknappten Arbeitsplätze einkalkuliert. Mit der täglichen „Reise nach Jerusalem“ sollen die Lohnarbeiter durchaus den latenten Eindruck vermittelt bekommen, dass sie lediglich ersetzbare Rädchen sind – in Zeiten knapper und umkämpfter Jobs erhöht das den Druck.«

Insofern ist diese Formulierung überspitzt, zugleich aber durchaus den Punkt treffend: »Bluthochdruck, kognitiver Verschleiß und Rückenleiden sind die Staublunge der modernen Arbeitswelt.«

Foto: © Stefan Sell

Eine eigene Welt? Niedriglöhner im Jobwunderland Deutschland

Das sind den einen oder anderen sicher irritierende Schlagzeilen aus dem „Jobwunderland“ Deutschland: Anteil der Niedriglohnempfänger wächst rasant, so ist einer der vielen Artikel dazu überschrieben. Etwas vorsichtiger bzw. genauer formulierend Jeder Fünfte verdient unter zehn Euro pro Stunde: »Laut Daten des Arbeitsministeriums arbeiten mehr als 20 Prozent der deutschen Beschäftigten zu Niedriglöhnen. Im Westen hat der Anteil zuletzt sogar zugenommen.« Wie kann das sein? Ist nicht erst vor nunmehr zwei Jahren der gesetzliche Mindestlohn als verbindliche Lohnuntergrenze für (fast) alle eingeführt worden? Und dann solche Meldungen?

Da lohnt es sich, genauer auf die Daten zu schauen. Ausgelöst wurde die aktuelle Berichterstattung durch eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken „Niedriglöhne in der Bundesrepublik Deutschland“ und der nun vorliegenden Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 18/10582 vom 07.12.2016).

Nun wird der eine oder andere einwerfen, dass der in den Artikeln zitierte Anteilwert von „jedem fünften Beschäftigten“, der zu Niedriglohnbedingungen arbeiten muss, kein wirklich neuer oder überraschender und auch keineswegs ein „rasant angestiegener“ Wert sein kann, wenn man an die bisherige Berichterstattung über die Niedriglohnbeschäftigung denkt, wie sie vor allem vom IAQ der Universität Duisburg-Essen veröffentlicht wird. So konnte man beispielsweise in der Studie Niedriglohnbeschäftigung 2013: Stagnation auf hohem Niveau von Thorsten Kalina und Claudia Weinkopf aus dem Jahr 2015 lesen: »Im Jahr 2013 arbeiteten in Deutschland 24,4% aller abhängig Beschäftigten für einen Stundenlohn unterhalb der Niedriglohnschwelle von 9,30 € pro Stunde. Damit hat sich der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten gegenüber 2012 kaum verringert. Im Durchschnitt  erzielten die rund 8,1 Millionen gering bezahlten Beschäftigten einen Stundenlohn von 6,72 € und lagen damit deutlich unter der Niedriglohnschwelle.«

Die Zahlen des IAQ basieren auf Daten aus dem Sozio-ökonomischen Panels (SOEP). Das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) ist eine repräsentative Wiederholungsbefragung, die bereits seit 30 Jahren läuft. Im Auftrag des DIW Berlin werden zurzeit jedes Jahr in Deutschland etwa 30.000 Befragte in fast 11.000 Haushalten befragt. Die Angaben zu den Einkommen, aus denen dann Stundenlöhne berechnet werden, basieren also in diesem Fall auf Umfragedaten.

Die Antwort der Bundesregierung zur Anfrage der Linken im Bundestag verwendet hingegen eine andere Datenquelle, die alle vier Jahre stattfindende Verdienststrukturerhebung (VSE) des Statistischen Bundesamtes, die ab dem Berichtsjahr 2014 erweitert wurde. Bis dahin waren nur Betriebe ab 10 Beschäftigten enthalten, das hat man nun entsprechend erweitert, ebenso die bislang nicht berücksichtigten Bereiche Land- und Forstwirtschaft, Fischerei mit aufgenommen. Die Verdienststrukturerhebung ist eine Statistik über Beschäftigungsverhältnisse, die als geschichtete Stichprobe bei den Arbeitgebern erhoben wird. Für das Berichtsjahr 2014 wurden die Daten von 60.000 Betrieben und 1,0 Millionen Beschäftigungsverhältnissen erfasst und ausgewertet.

Wir müssen bei der Interpretation der Daten also berücksichtigen, dass sich diese – sowohl beim IAQ wir auch seitens des Statistischen Bundesamtes – auf das Jahr 2014 beziehen. Also vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015.

Die Niedriglohnschwelle beträgt für das Erhebungsjahr 2014 bezogen auf den Bruttostundenlohn 10,00 Euro. Der für Vollzeitbeschäftigte berechnete Bruttomonatslohn wurde bei 1.993 Euro taxiert. Wie kommt man zu dieser Niedriglohnschwelle? Wir sehen hier das gleiche Vorgehen der Statistiker wie auch bei der Bestimmung der relativen Einkommensarmut:

»Die Niedriglohnschwelle und der Anteil der Beschäftigten mit einem Bruttostundenlohn unterhalb dieses Schwellenwertes (Niedriglohnquote) sind statistische Verteilungskennziffern für die Lohnspreizung. Ihre Höhe hängt u. a. von der Definition des zugrundeliegenden Erwerbseinkommens, der Arbeitszeit und der verwendeten Datenquelle ab. Berechnungen zur Niedriglohnquote richten sich üblicherweise nach einer Konvention der OECD, die einen Niedriglohn als einen Bruttolohn definiert, der unterhalb von zwei Dritteln des mittleren Bruttolohns (Median) liegt.« (BT-Drs. 18/10582: 1-2).

Ausgehend von dieser Definition stellen die Statistiker für das Jahr 2014 fest, dass 21,4 Prozent der Beschäftigten unterhalb der Niedriglohnschwelle von 10,00 Euro pro Stunde brutto verdient haben. Markus Krüsemann, der sich auch mit den unterschiedlichen Werten von IAQ und Statistischem Bundesamt befasst, hebt in seinem Beitrag Jeder Fünfte war vor Mindestlohneinführung Niedriglöhner hervor: »Das geringste Risiko, zu Niedriglöhnen zu arbeiten, haben demnach Vollzeitbeschäftigte. Hier war 2014 etwa jedes zehnte Beschäftigungsverhältnis ein Niedriglohnjob. Ganz anders verhält es sich bei den Minijobs, die zu fast zwei Dritteln mit Stundenlöhnen unter zehn Euro vergütet werden. Hohe Niedriglohnrisiken haben auch Leiharbeitnehmer/innen und befristet Beschäftigte.«

Die Abbildung am Anfang dieses Beitrags liefert detaillierte Informationen über Merkmale Anteile in den Bundesländern, Verteilung zwischen den Geschlechtern oder nach Altersgruppen. Zu beachten ist dabei, dass der in der Tabelle ausgewiesene Anteil an Niedriglöhnern in Westdeutschland um einen Prozentpunkt niedriger liegt, weil hier nur die Betriebe ab 10 und mehr Beschäftigten berücksichtigt werden, denn die kleineren Betriebe werden ja erst seit der Erhebung 2014 berücksichtigt, vorher nicht, dann könnte man keinen Vergleich zwischen den Jahren machen.

Und der Vergleich der Jahre 2006, 2010 und 2014 verdeutlicht, dass es in Westdeutschland einen Anstieg von 16,4 Prozent auf 18,4 Prozent gegeben hat, in Ostdeutschland schwankt der Wert kontinuierlich um mehr als 33 Prozent, so dass dort jeder dritte Beschäftigte von Niedriglöhnen betroffen ist. Mit Blick auf den Anstieg in Westdeutschland und das anhaltend, verfestigt hohe Niveau der Niedriglohnbeschäftigung in Ostdeutschland muss daran erinnert werden, dass die Jahre seit 2010 auf dem deutschen Arbeitsmarkt sehr gute Jahre waren, mit einer erheblichen Expansion der Beschäftigung bis hin zu Arbeitskräfteknappheit in einigen Branchen und/oder Regionen, so dass sich nach allen Regeln der Ökonomie die Lohneinkommen nach oben bewegen müssten.

Aber ganz offensichtlich sind wir mit einer Verfestigung der Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland konfrontiert. Und das ist an sich schon bedenklich, muss aber zudem auch noch im Zusammenhang mit der Tatsache gesehen werden, dass der Niedriglohnsektor in Deutschland gemessen an den Anteilwerten zur traurigen Spitzengruppe in Europa gehört – gemeinsam mit Ländern wie Rumänien, Litauen, Lettland, Estland oder Polen. Die Tabelle mit den Anteilwerten in Europa verdeutlicht auch, dass es andere Länder gibt, die vom Entwicklungsstand her vergleichbar sind mit Deutschland und bei denen der Anteil der Niedriglohnbeschäftigung erheblich geringer ausfällt, beispielsweise Schweden mit 2,64 Prozent, Belgien mit 3,79 Prozent, Dänemark mit 8,61 Prozent oder Finnland mit 5,28 Prozent.

So glänzend das „Jobwunderland“ Deutschland nach außen erscheint, so genauer sollte und muss man hinschauen in die ganz eigenen und ziemlich großen Landstriche der verfestigten Niedriglohnwelt.

Wie gesagt – die hier präsentierten Daten beziehen sich auf das Jahr vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Ob sich 2015 etwas geändert hat, bleibt abzuwarten. Viel erwarten sollte man nicht, weil auch eine Beschäftigung von dann zum Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde statt bislang vielleicht 6 oder 7 Euro holt die Betroffenen keineswegs aus dem Niedriglohnsektor, denn die Niedriglohnschwelle liegt ja höher. Es könnte höchstens dann spürbare Auswirkungen gegeben haben, wenn die Unternehmen nicht nur den Mindestlohn eingeführt haben, sondern auch die darüber liegenden Lohngruppen angehoben worden sind, so dass viele „Grenzarbeitnehmer“ über die Niedriglohnschwelle gekommen wären/sind.