Schlechte Leiharbeit, gute Leiharbeit? Von Leiharbeitern bei Daimler und in der Pflege. Und (schein)selbständige Pflegekräfte werden gerichtlich erneut ausgebremst

Die Leiharbeit – von den ihr gewogenen Vertretern gerne auch als Zeitarbeit bezeichnet – ist mal wieder ein Thema. In den vergangenen Jahren war diese Beschäftigungsform immer wieder Gegenstand kritischer Berichterstattung. Oftmals wird sie als Paradebeispiel für „Lohndumping“ ins Feld geführt und in der vergangenen Legislaturperiode war sie Gegenstand gesetzgeberischer Aktivitäten, die eigentlich zu einer Verbesserung der Situation der Leiharbeiter führen sollten (vgl. dazu allerdings mit kritischen Anmerkungen den Beitrag Eine weichgespülte „Reform“ der Leiharbeit und Werkverträge in einer Welt der sich durch alle Qualifikationsebenen fressenden Auslagerungen vom 1. April 2017).

Die Arbeitnehmerüberlassung – auch so ein weichzeichnerischer Begriff für den Verleih von Menschen – ist insgesamt gesehen in den vergangenen Jahren Gegenstand mehrerer sukzessiver Regulierungsrunden gewesen, die dazu geführt haben, dass die Inanspruchnahme seitens der Entleihunternehmen deutlich teurer geworden ist. Zum einen Bestand die Reaktion vieler Unternehmen in einem Ausweichversuch auf Werkverträge, zum anderen aber muss man zur Kenntnis nehmen, dass der Rückgriff auf Verleihunternehmen nicht nur stabil geblieben, sondern erneut gewachsen ist.

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Von abhängiger und selbständiger Einkommensarmut und vor allem von vielen, die einen Hartz IV-Anspruch nicht einlösen

Ob nun bewusst oder unbewusst – wenn von Armut die Rede ist und von Hartz IV, dann denken viele Menschen an Arbeitslose, an Langzeitarbeitslose. Aber die fast sechs Millionen Hartz IV-Empfänger sind weitaus heterogener in ihrer Zusammensetzung. Beispielsweise waren im Dezember 2017 über eine Million oder 27 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende erwerbstätig. Hin und wieder taucht diese große und ebenfalls sehr bunte Gruppe als „Aufstocker“ in der öffentlichen Debatte auf. Da gibt es tatsächlich diejenigen, die einem Vollzeitjob nachgehen und dennoch aufstockende Leistungen vom Jobcenter beziehen. Allerdings ist das nicht die Mehrzahl. Da sind die „Aufstocker“, die einen Minijob ausüben. Und da gibt es auch die Selbständigen, deren Einkommen unterhalb des Regelbedarfs liegen.

»Trotz des Rekordstands bei der Beschäftigung und acht guten Konjunkturjahren ist das Armutsrisiko für Geringverdiener in Deutschland nicht geringer geworden … Demnach stagnierte die Armutsrisikoquote nach den zuletzt verfügbaren Daten von 2016 bei 7,7 Prozent der Erwerbstätigen. Sie stagniert damit seit 2011. Die Armutsrisikoschwelle liegt nach gängiger EU-Festlegung bei 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens. In Deutschland lag die Schwelle für einen Einpersonenhaushalt 2016 bei 969 Euro pro Monat.« Das kann man dem Artikel Wer weniger als 969 Euro im Monat hat, gilt als arm entnehmen. Der Beitrag bezieht sich auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag: „Erwerbstätige Arme in Deutschland“ (Bundestags-Drucksache 19/2804 vom 18.06.2018).  

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Bayern erodiert. Bei der Tarifbindung. Und neue Zahlen zur „Rufarbeit“

Bayern wird ja gerne von der CSU, die sich in dem Freistaat als Staatspartei mit Dauerabo versteht, als leuchtendes Vorbild für den Rest der Bundesrepublik Deutschland dargestellt, weil dort alles besser sei. Und es gibt ohne Zweifel auch zahlreiche Bereiche, wo man den Bayern Respekt zollen muss. Aber für Arbeitnehmer stellt sich die Sache weitaus differenzierter dar als man glauben möchte. Eigentlich müssten dort goldene Zeiten für die Beschäftigten angebrochen sein, angesichts der wirtschaftlichen Situation, der niedrigen offiziellen Arbeitslosigkeit, des in vielen Teilen des Landes beklagten massiven Mangels sogar an irgendwelchen Arbeitskräften.

Und dann das: »In Bayern werden nur noch 53 Prozent aller Beschäftigten durch einen Tarifvertrag geschützt. Damit ist der Freistaat das Schlusslicht unter den westdeutschen Bundesländern, die im Durchschnitt nach wie vor eine Tarifbindung von 59 Prozent aufweisen. Lediglich in Ostdeutschland liegt die Tarifbindung zumeist noch niedriger.« Das kann man einem Bericht über eine neue Studie aus dem gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung entnehmen.

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Wenn die Polizei osteuropäische Lkw-Fahrer mit Flugblättern von der Gewerkschaft versorgt, dann muss es schlimm bestellt sein. Aber es geht noch schlimmer bei der Beschaffung von Arbeitskräftematerial

Über die teilweise nur noch als skandalös und menschenunwürdig zu bezeichnenden Zustände, unter denen viele Lkw-Fahrer vor allem aus Osteuropa auf den Straßen ihr Dasein fristen müssen, wird immer wieder in den Medien berichtet. Auch in diesem Blog, so beispielsweise am 30. Juli 2017 unter der Überschrift Von wegen Trucker-Mythos. Die Lkw-Fahrer als letztes Glied einer hoch problematischen Verwertungskette. Und es sind nicht nur die großen Brummis – viele Bürger bekommen tagtäglich unmittelbar Kontakt mit den angeheuerten Hilfstruppen aus osteuropäischen Ländern, mit denen die Paketdienste versuchen, die stetig wachsenden auszuliefernden Mengen zu bewältigen.
Das passiert natürlich deshalb, weil die billigen Arbeitskräfte ein wesentlicher Kostenfaktor in den Geschäftsmodellen der Speditionen und Paketdienste darstellen. Aber halt, wird der eine oder andere an dieser Stelle einwenden: Es gibt doch seit 2015 den gesetzlichen Mindestlohn und der sollte doch nun wirklich die schlimmsten Lohndumping-Exzesse verhindern. Und wurde nicht erst vor kurzem die frühe Botschaft vermittelt, dass die EU mit einer neuen Entsenderichtlinie der Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft Einhalt gebieten will? Dazu der Beitrag Umrisse eines Europas, das schützt und den Arbeitnehmern nicht die kalte Schulter zeigt? Ein Blick auf die sozialpolitischen Ambitionen der EU-Kommission für die europäische Ebene vom 16. März 2018. Aber der eine oder andere wird sich auch daran erinnern: Die bewusst Vergessenen: Die Lkw-Fahrer bleiben bei der Reform des EU-Entsenderechts auf der Strecke vom 26. Oktober 2017.

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Erntehelfer auf der Flucht? Wieder einmal die Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft, die Angst vor dem Tod des deutschen Spargels und die Hoffnung auf eine neue „Osterweiterung“

»Der Spargel hat Hochsaison, bei dem Wetter schießt das Gemüse und die Preise sind auf dem Tiefstand. Dabei ist die Ernte knüppelharte Handarbeit, Stange um Stange muss gestochen werden. Diese Arbeit erledigen in den deutschen Anbaugebieten vor allem Erntehelfer aus Polen und Rumänien. Traditionell kommen sie zur Saison und ernten Spargel und Erdbeeren im Frühsommer und Weintrauben und Äpfel im Herbst.« So beginnt der Artikel Helfer machen sich vom Acker: Landwirte suchen Saisonkräfte von Alexandra Duong.

In diesem Artikel geht es um die zunehmenden Klagen über fehlende Erntehelfer. Als Beispiel werden Spargelbauern im Raum Beelitz zitiert:

»„Wir hatten 350 Zusagen, aber nur 265 sind gekommen“, sagt Jürgen Jakobs. Gut 30 Erntehelfer hätten sie im Nachhinein noch anwerben können. Jakobs ist Vorsitzender des Beelitzer Spargelvereins; er selbst baut das Saisongemüse auf 250 Hektar an. Einige Hektar lässt er jetzt liegen, „da wächst der Spargel durch“, sagt er. Zurzeit komme ihm das entgegen, es gebe zu viel Spargel am Markt, aber für die Zukunft macht er sich Sorgen um die Verfügbarkeit von Erntehelfern.«

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