Bekanntlich produziert der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Gesetze im Akkord. Eines seiner vielen Baustellen betrifft die außerklinische Intensivpflege. Hierzu hat sein Haus im August dieses Jahres den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG)“ vorgelegt. Und der hat für eine Menge Unruhe und Protest seitens der Betroffenen gesorgt, denn offensichtlich ging (und geht?) es hierbei darum, den Zugang zur außenklinischen Intensivpflege in den eigenen vier Wänden zu begrenzen bzw. diese unmöglich zu machen. Nicht ohne Grund haben die (potenziell) Betroffenen den Entwurf so wahrgenommen, wie er auch gedacht war: die außerklinische Intensivpflege soll in Pflegeheime bzw. in zukünftig stärker regulierte Pflege-WGs verlagert werden, um die (aus Sicht der Kostenträger) teure Pflege in den Privathaushalten zurückzudrängen.
Eine ausführliche Aufarbeitung dieses ersten Versuchs findet man in dem Beitrag RISGantes Vorhaben: Beatmungspatienten zukünftig (fast) immer ins Heim oder in eine Intensivpflege-WG? Von vermeintlich guten Absichten, monetären Hintergedanken und einem selbstbestimmten Leben vom 24. August 2019 sowie Eine erste Runde der Positionierung zum umstrittenen Entwurf eines „Intensivpflege-Stärkungsgesetzes“ aus dem Bundesgesundheitsministerium. Und das Dilemma mit dem Entweder-Oder von Daheim oder Heim vom 15. September 2019.