Ein entschärftes RISGantes Vorhaben? Das geplante außerklinische Intensivpflege-Gesetz wird nach Protesten (scheinbar) nachgebessert: Vom RISG zum GKV-IPREG

Bekanntlich produziert der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Gesetze im Akkord. Eines seiner vielen Baustellen betrifft die außerklinische Intensivpflege. Hierzu hat sein Haus im August dieses Jahres den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG)“ vorgelegt. Und der hat für eine Menge Unruhe und Protest seitens der Betroffenen gesorgt, denn offensichtlich ging (und geht?) es hierbei darum, den Zugang zur außenklinischen Intensivpflege in den eigenen vier Wänden zu begrenzen bzw. diese unmöglich zu machen. Nicht ohne Grund haben die (potenziell) Betroffenen den Entwurf so wahrgenommen, wie er auch gedacht war: die außerklinische Intensivpflege soll in Pflegeheime bzw. in zukünftig stärker regulierte Pflege-WGs verlagert werden, um die (aus Sicht der Kostenträger) teure Pflege in den Privathaushalten zurückzudrängen.

Eine ausführliche Aufarbeitung dieses ersten Versuchs findet man in dem Beitrag RISGantes Vorhaben: Beatmungspatienten zukünftig (fast) immer ins Heim oder in eine Intensivpflege-WG? Von vermeintlich guten Absichten, monetären Hintergedanken und einem selbstbestimmten Leben vom 24. August 2019 sowie Eine erste Runde der Positionierung zum umstrittenen Entwurf eines „Intensivpflege-Stärkungsgesetzes“ aus dem Bundesgesundheitsministerium. Und das Dilemma mit dem Entweder-Oder von Daheim oder Heim vom 15. September 2019.

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Immer öfter keiner mehr da. Ambulante Pflegedienste sowie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stoßen zunehmend an Grenzen

Werfen wir den Blick auf eine absolute Boombranche: ambulante Pflegedienste. Die Bundesregierung hatte in der letzten Legislaturperiode mit den Pflegestärkungsgesetzen Milliarden Euro in „die“ Pflege gegeben und dabei vor allem die Leistungsansprüche im Bereich der ambulanten Pflege ausgebaut. Durchaus passend zu dem Wunsch vieler Menschen, im Pflegefall solange wie möglich zu Hause zu bleiben und dort von den Angehörigen versorgt zu werden – dabei nicht selten unter Beteiligung ambulanter Pflegedienste. Ende 2017 wurden in Deutschland etwa 830.000 der insgesamt 3,4 Millionen pflegebedürftigen Menschen von ambulanten Diensten versorgt. Vor allem am aktuellen Rand zeigt sich mit dem deutlichen Anstieg der auch von ambulanten Diensten versorgten Pflegebedürftigen der Effekt der angesprochenen Leistungsverbesserungen und -ausweitungen.

Doch nun stoßen die ambulanten Pflegedienste – bei denen man bedenken muss, dass weit über 90 Prozent von ihnen auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V erbringen – offensichtlich zunehmend an massive Kapazitätsgrenzen.

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Das mehr als umstrittene „Intensivpflege-Stärkungsgesetz“: Zwischen existenzieller Bedrohung, den unterschiedlichen Betroffenen und einer Selbstverpflichtung etablierter Institutionen auf Landesebene

Was war – und ist – das für ein Aufruhr von Betroffenen und Aktivisten aus der Behindertenbewegung: Das geplante „Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz“ (RISG) des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (VDU) schlägt ziemlich hohe Wellen. Darüber wurde bereits ausführlich informiert in dem Beitrag RISGantes Vorhaben: Beatmungspatienten zukünftig (fast) immer ins Heim oder in eine Intensivpflege-WG? Von vermeintlich guten Absichten, monetären Hintergedanken und einem selbstbestimmten Leben vom 24. August 2019. Mit diesem Beitrag wurde versucht, über die soweit derzeit erkennbaren Intentionen des Gesetzentwurfs und die – sollte das Wirklichkeit werden – fatalen Folgen für einen Teil der betroffenen Menschen und ihrer Angehörigen aufzuklären. Es geht hier um „Beatmungspatienten“ und die Heftigkeit, Härte und Verbitterung, die dem umtriebigen Minister entgegenschlägt (vgl. dazu nur als ein Beispiel den Artikel „Dann will ich nicht mehr leben“), kann man nur verstehen, wenn man sich der existenziellen Einschränkung der Betroffenen, aber auch der für viele Außenstehende nicht vorstellbaren, tatsächlich aber gegebenen Vielgestaltigkeit der unterschiedlichen Lebenslagen der als „Beatmungspatienten“ zu einer irgendwie technokratisch daherkommenden und homogen erscheinenden Personengruppe aggregierten Menschen bewusst wird.

Über wen wird hier also gesprochen und was sind das für Menschen, deren Aufenthaltsort und Versorgung man meint, schematisch und typisierend regeln zu können?

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