Der Mindestlohn mal wieder: Für manchen sind 8,50 Euro zu hoch, für eine gesetzliche Rente auf dem Niveau des Existenzminimums ist das deutlich zu niedrig. Kann eine „Mindestbemessungsgrundlage“ helfen?

Es ist schon ein – nicht nur – sozialpolitisches Kreuz mit dem Mindestlohn. Da hat man mal die 8,50 Euro pro Stunde in die Welt gesetzt und jetzt streiten sich alle um diesen Betrag. Für einen Teil der Arbeitgeber ist das natürlich viel zu viel, für andere ist das auch nicht mehr als ein „Hungerlohn“. Und ganz frisch ist die Erkenntnis, dass auch die, die nach außen fest zu mindestens 8,50 Euro stehen, in praxi, also bei Tarifverhandlungen, dann auch schon mal die 8,50 Euro eine weitere Zeit lang 7,75 Euro sein lassen, wie jetzt in der Fleischindustrie zu beobachten (hierzu der Beitrag Überraschend unblutige Einigung auf einen Mindestlohn von 8,75 Euro in der Fleischindustrie. Aber nicht sofort, sondern ab 2017). Über die Gründe dafür wird sicher noch zu spekulieren und zu diskutieren sein und möglicherweise liegen sie – wie in dem Beitrag angedeutet – tatsächlich in der Machtfrage zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern sowie der Einsicht, dass es derzeit betriebswirtschaftliche Realitäten „eigener Art“ gibt.

Aber stellen wir uns einmal vor, die Tarifparteien hätten sich auf 8,50 Euro ab dem 1. Juli 2014 geeinigt oder noch hypothetischer der Gesetzgeber hätte das für sie erledigt mit einem flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn. Dann müsste man aus einer engeren sozialpolitischen Sicht den folgenden zusammenfassenden Befund zur Kenntnis nehmen: Nach derzeitigem Stand reicht ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro gerade aus, um die Aufstockung des Lohns vollzeitbeschäftigter Singles durch Leistungen nach SGB II („Hartz IV“) auszuschließen. Aber die auf dieser Basis erreichbaren Rentenanwartschaften reichen keinesfalls aus, um auch eine Existenzsicherung im Alter zu erreichen. Statt 8,50 Euro im Jahr 2015 müsste der Mindestlohn bei 11,21 Euro liegen – aber man bekommt auch bei diesem Stundenlohn nur dann eine Netto-Rente, die dem Existenzminimum entspricht, wenn der Biografie eine Vollzeit-Beschäftigung über 45 Jahre zugrunde liegt. Das war noch nicht alles.

Denn eigentlich müsste der Stundenlohn 2015 schon bei 12,11 Euro liegen, wenn man das rückblickend aus der Sicht des Jahres 2027 berechnet, wenn man unterstellt, dass die Rentenniveauabsenkungen fortgeführt werden. Alles klar? Dann noch eins: Der Mindeststundenlohn von 11,21 Euro bzw. 21,11 Euro des Jahres 2015 muss aber kontinuierlich angehoben werden, nur um eine Netto-Rente in Höhe des Existenzminimums erreichen zu können – dafür »müsste der Mindestlohn kontinuierlich angehoben werden – und zwar in den Jahren 2016 bis 2018 um jeweils 2,6 Prozent, im Jahr 2019 um 2,9 Prozent und ab dem Jahr 2020 jährlich um drei Prozent.«

So jedenfalls die Berechnungsergebnisse von Johannes Steffen, der die Website „Portal Sozialpolitik“ betreibt, in seiner neuen Veröffentlichung „Wenn der Mindestlohn fürs Alter nicht reicht. Plädoyer für eine Mindestbemessungsgrundlage für Rentenbeiträge auf Arbeitsentgelt„, aus der hier berichtet wird.

Steffen weist mit Blick auf die notwendige jährliche und nicht unerhebliche Dynamisierung des Mindestlohns – wohlgemerkt, nur um weiterhin das Ziel zu erreichen, eine Netto-Rente in Höhe des Existenzminimums sicherstellen zu können – gleich auf eine erste Schwachstelle der im Koalitionsvertrag fixierten Verständigung über den Mindestlohn hin:

»Nun sieht aber schon der Koalitionsvertrag die erste eventuelle Anpassung frühestens nach dreijähriger »Laufzeit« zum 1. Januar 2018 vor; dass es dann sogleich zu einer Erhöhung um 7,8 Prozent (3 x 2,6%) kommt, erscheint aus heutiger Sicht eher unwahrscheinlich …«

Aber wie kommt Johannes Steffen auf diese doch erheblichen Abweichungen? Sie resultieren aus der Logik der Entgeltpositionierung in einem beitragsabhängigen Rentenversicherungssystem:

»Auf Basis der … Werte für das erste Halbjahr 2014 ist eine erwerbslebensdurchschnittliche Entgeltposition von 61,43 Prozent (= 0,6143 EP/Jahr) notwendig, um nach 45 Beitragsjahren eine Nettorente in Höhe des … steuerfreien Existenzminimums … zu erzielen … Liegt die durchschnittliche Entgeltposition unterhalb dieses Schwellenwertes, so kann das Existenzminimum alleine mit der Nettorente nicht erreicht werden.«

Oder für alle, die das anhand von konkreten Zahlen brauchen, hier seine Abbildung dazu:

Man muss also 0,6143 Entgeltpunkte erreichen, nur um nach diesem Szenario auf eine Netto-Rente in Höhe des steuerfreien Existenzminimums zu kommen. Und das ist jetzt ein Problem bei einem vorgesehenen Mindestlohn von 8,50 Euro, denn: »Ganzjährig zum Mindestlohn Vollzeitbeschäftigte erreichen … im Jahr der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns eine relative Entgeltposition von 46,97 Prozent – oder 0,4697 Entgeltpunkte für das Jahr 2015.«

Anders ausgedrückt: Im Ausgangsjahr (2015) müsste der Mindestlohn um ein knappes Drittel höher angesetzt werden als im Koalitionsvertrag vorgesehen – und auch seine weitere Entwicklung bis zum Jahr 2027 müsste dynamischer verlaufen als der erwartbare Anstieg des Durchschnittseinkommens.

Die Bewertung der laut Koalitionsvertrag vorgesehenen Mindestlohnhöhe aus einer sozialpolitischen Sicht muss also zweigeteilt ausfallen:

1.) Geht man von dem berechtigten Anliegen aus, dass der gesetzliche Mindestlohn eine Höhe haben sollte, die bei durchschnittlicher Fallkonstellation einen aufstockenden Bezug von Grundsicherungsleistungen bei einem Alleinstehenden ausschließt, dann muss man zu dem Ergebnis kommen, dass dieses Ziel mit den 8,50 Euro gerade so erreichbar ist.

  • Zugleich aber, das sei hier nur angemerkt, wird dann aber auch klar, dass das eben nicht für einen alleinverdienenden Vater gelten muss und auch nicht gelten wird aufgrund der Defizite im System des Familienlastenausgleichs. Und vor allem kann es natürlich nicht funktionieren, wenn zwar Mindestlohn gezahlt wird oder sogar darüber), aber die Arbeitszeit nach unten abweicht von einer Vollzeitbeschäftigung. In diesen Fällen muss es auch in der 8,50 Euro- oder auch 10 Euro-Mindest-Zukunft Aufstockungen geben müssen.

2.) Man kann den Grundgedanken hinsichtlich der Abdeckung des Existenzminimums aus dem Lohneinkommen übertragen auf die Altersphase: »45 Beitragsjahre in Vollzeitbeschäftigung (Standarderwerbsbiografie) müssen eine Nettorente gewährleisten, die mindestens auf Höhe des Existenzminimums liegt und die damit für Alleinstehende eine Aufstockung durch Leistungen nach SGB XII im Regelfall (und unter Status-quo-Bedingungen) ausschließt.« Kann dies nicht (mehr) gewährleistet werden, so werden Armutsrenten – die nicht umstandslos gleichzusetzen sind mit Altersarmut – zu einem systematischen Problem eines Rentenversicherungssystems, das dessen Legitimität und die hier vorgesehenen Zwangsbeiträgen untergraben muss. Steffen weist darauf hin, dass der Versuch, die durch zu niedrige bemessene Arbeitseinkommen resultierenden Armutsrenten nachträglich wieder nach oben zu hieven – beispielsweise durch die geplante „solidarische Lebensleistungsrente“ – zum Scheitern verurteilt sein werden (vgl. hierzu  Steffen, J.: „Solidarische Lebensleistungsrente“. Rentenniveausenkung konterkariert Armutsvermeidung, Dezember 2013).
Was bleibt übrig?

»Herstellen lässt sich die erforderliche strukturelle Kompatibilität zwischen Beitragsbemessungsgrundlage und normativer Vorgabe letztlich nur durch einen ausreichend hohen und allgemein gültigen Mindestlohn oder – sofern dessen Höhe und/oder »allgemeine Gültigkeit« nicht hinreicht – ergänzend durch eine Mindestbemessungsgrundlage für Rentenbeiträge auf Arbeitsentgelt.«

Wie könnte so eine „Mindestbemessungsgrundlage“ für Rentenbeiträge auf Arbeitsentgelt aussehen, vor allem, welche Höhe müsste sie  haben? Hierzu präsentiert Steffen in seiner Veröffentlichung einen möglichen Rechenweg:

Das bedeutet: Bereits im vorgesehenen Einführungsjahr 2015 liegt der Mindestlohn von 8,50 Euro  um 2,71 Euro unterhalb der für erforderlich erachteten Mindestbemessungsgrundlage für Rentenbeiträge auf Arbeitsentgelt.

Fazit von Johannes Steffen: »Eine Mindestbemessungsgrundlage ist daher in Ergänzung des gesetzlichen Mindestlohns mit Blick auf die Altersvorsorge sowie für die Stärkung der Akzeptanz des Pflichtversicherungssystems unabdingbar.«

Und dann legt er noch einen drauf, was die Finanzierung angeht: »Der auf den Differenzbetrag zwischen Stundenlohn und Mindestbemessungsgrundlage fällige Beitrag wäre demgegenüber alleine vom Arbeitgeber zu entrichten (Aufstockungsbetrag).« Er spricht hier von „Vorsorgedumping“ und das rechtfertigt seiner Meinung nach die Finanzierung über die Arbeitgeber.
Was das für Arbeitgeber konkret bedeuten würde, beziffert Steffen auch:

»Bei einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro und einer Mindestbemessungsgrundlage von 10,89 Euro hätte der Arbeitgeber den auf den Differenzbetrag (2,39 Euro) entfallenden Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 46 Eurocent pro Stunde aufzustocken. Verglichen mit einem Stundenlohn in Höhe von 8,50 Euro stiege das Arbeitgeber-Brutto um 4,52 Prozent von 10,14 Euro auf 10,60 Euro.«

Ein „vorsorgekompatibler Mindestlohn“ wie auch eine „Mindestbemessungsgrundlage für Rentenbeiträge“ würde allerdings – darauf weist Steffen ausdrücklich hin – nur die Situation in der Zukunft verbessern helfen. Niedriglöhne der Vergangenheit sind damit nicht mehr korrigierbar. Deshalb muss man dafür eine ergänzende Lösung finden, also zurückliegende Zeiten mit niedrigem Entgelt im Nachhinein für die Rente aufzuwerten. Steffen fordert in diesem Kontext: »… eine Verlängerung der gegenwärtig auf Zeiten vor 1992 begrenzten Regelungen zur sogenannten Rente nach Mindestentgeltpunkten … bildet insofern die leistungsrechtliche Kehrseite der beiden Medaillen Mindestlohn und Mindestbemessungsgrundlage.«

Man sieht, nichts für Leute, die auf der Suche sind nach einfachen Lösungen für ein komplexes System.

Arme Rentner heute schon und morgen viel mehr von ihnen, wenn (nicht) … Von der plausiblen Sicht auf das, was kommen wird und dem, was man eigentlich machen müsste

Die gegenwärtige Rentendiskussion erweist sich als ein echtes Minenfeld. Da wird auf der einen Seite das Bild einer unglaublichen Belastung der jungen Menschen durch die rentenpolitischen Vorhaben der derzeit noch im Geburtskanal feststeckenden Großen Koalition an die Wand gemalt, während die großen Koalitionsparteien die von ihnen geplanten Schritte wie den Ausbau der „Mütterrente“ oder die „Rente mit 63“ (nach 45 Versicherungsjahren) als „Gerechtigkeitsdurchbruch“ feiern. Und die als Fusionsergebnis aus der sozialdemokratischen „Solidarrente“ und der von der Leyen’schen „Lebensleistungrente“ in Aussicht gestellte „solidarische Lebensleistungsrente“ (ein hübsch daherkommendes semantisches Vereinigungskind) in Höhe von 850 Euro unter ganz bestimmten Voraussetzungen wird als Meilenstein der Bekämpfung der Altersarmut gefeiert. Doch unter der Oberfläche wächst das Problem und wie auf einer schiefen Ebene werden zahlreiche Menschen in die Altersarmut rutschen, wenn man a) nichts verändert und/oder b) lediglich kosmetische Korrekturen vornimmt.

Über das Thema „Altersarmut“ wird ja nun schon seit längerem diskutiert und gestritten. Aus der Flut an Veröffentlichungen hierzu seien nur einige wenige herausgegriffen: Unter der Überschrift „Immer mehr arme Alte“ erfahren wir beispielsweise:

»2012 konnten 465.000 Menschen in Deutschland nicht von ihrer Altersrente leben und mussten zusätzlich Leistungen aus der Grundsicherung beantragen … Im Vergleich zu 2005 liegt der Anstieg bei 35,6 Prozent. Aktuell sind demnach 2,7 Prozent der über 65-Jährigen aufs Sozialamt angewiesen, vor acht Jahren waren es noch 2,2 Prozent. Und wenn man die dauerhaft Erwerbsgeminderten hinzunimmt, denen die Erwerbsunfähigkeitsrente ebenfalls nicht zum Leben reicht, erhalten derzeit knapp 900.000 Menschen in Deutschland Grundsicherung – so viele wie niemals zuvor.«

Vorangestellt sei hier die Anmerkung, dass man beachten muss, dass es sich hier um die offiziellen Inanspruchnahmezahlen handelt, also die „verdeckt“ altersarmen Menschen, die aus welchen Gründen auch immer keine ihnen eigentlich zustehenden Leistungen beziehen, hier nicht auftauchen. Neben solchen Aspekten wie Scham oder Unkenntnis über die Ansprüche werden auch diskutiert die im Vergleich zum Arbeitslosengeld II strengeren Vorschriften zur Vermögensanrechnung oder auch die Definition angemessenen Wohnraums, denn möglicherweise beantragten viele bedürftige Ältere auch deshalb keine Grundsicherung, weil sie fürchten, das Amt könnte auf dem Umzug in eine billigere Wohnung bestehen. Dabei geht es um eine zu nicht zu vernachlässigende Größenordnung:

»Die Sozialwissenschaftlerin Irene Becker hat im vergangenen Jahr … den Anteil derer hochgerechnet, die im Alter aus Unkenntnis oder Scham auf die ihnen zustehende Grundsicherung verzichten. Ihr erschreckender Befund: Es handelt sich um gut zwei Drittel der Anspruchsberechtigten. Die „Quote der Nichtinanspruchnahme“ betrage, fußend auf den Daten des Sozio-Ökonomischen Panels für das Jahr 2007, etwa 68 Prozent. Von gut einer Million Menschen über 65, denen Grundsicherung zustand, hätten nur 340.000 das Geld tatsächlich bezogen.«

Schaut man bei den gegebenen Zahlen zur Altersarmut genauer hin, dann kann man erkennen: Zum einen sind von der Zunahme der Altersarmut vor allem Rentner der alten Bundesländer betroffen. Und am stärksten trifft es westdeutsche Frauen im Rentenalter. Durchaus hilfreich ist die folgende Diagnose der gegenwärtigen Altersarmut für die weitere Diskussion: »Momentan trifft das Problem der Altersarmut, das zeigen die Zahlen, vor allem Frauen, die Kinder erzogen, dadurch länger im Job pausiert und wenig in die Rentenkasse eingezahlt haben.« Diese Frauen haben in der Regel eigene Rentenansprüche in Höhe von 500 Euro oder weniger und werden in einer „prekären Zone“ der Stabilität gehalten, so lange sie mit ihrem Partner leben und man die gemeinsame Alterssicherung in einen Topf werfen kann. Oftmals rutschen die Frauen dann aber auch in die offizielle Altersarmut, wenn der Partner verstirbt und man nur noch Anspruch auf die erheblich reduzierten abgeleiteten Ansprüche hat.

Mit Blick auf das, was auf uns zukommt, ist die folgende Aussage relevant: »Die Rentenkürzungen zeigen Wirkung, die Erwerbsbiografien sind brüchiger geworden, immer mehr Menschen arbeiten in Billigjobs. Die Auswirkungen all dessen werden sich, wenn nicht gegengesteuert wird, in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch massiver zeigen.« Hier deutet sie sich an, die Rutschbahn für viele Menschen.
Und das liegt neben den angedeuteten Veränderungen im Sinne von Verschlechterungen auf dem Arbeitsmarkt und in den zunehmend fragmentierter werdenden Erwerbsbiografien vieler Menschen

  • zum einen an der tradierten, weil mit den genannten Veränderungen zunehmend konfligierende Konstruktionslogik der gegebenen umlagefinanzierten Rentenversicherung
  • und zum anderen und vor allem an einer politischen Grundsatzentscheidung mit erheblichen Verwüstungseffekten: Gemeint ist die drastische Senkung des Rentenniveaus um fast 20% von 53 Prozent Anfang des Jahrtausends auf perspektivisch nur noch 43 Prozent in den 2030er Jahren im Kontext der „Rentenreformen“, die von der damaligen rot-grünen Bundesregierung ins Leben gerufen und seitdem nicht in Frage gestellt wurden.

Werfen wir einen Blick auf die Mechanik der (im Grunde recht einfach gestrickten) Rentenformel zur Bestimmung der zu erwartenden Brutto-Monatsrente (die um Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner und den (im übrigen vollen) Beitrag zur Pflegeversicherung gemindert wird):

Jetzt rechnen wir mal den „Eckrentner“, diese fast schon mystische Figur
des deutschen Rentenrechts, mit 45 Beitragsjahren, in dem immer das durchschnittliche Arbeitsentgelt der in der Gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Arbeitnehmer verdient wurde und der das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter erreicht hat, bevor er in den Ruhestand wechselt, also keine Abschläge in Kauf nehmen muss:

45 x 1 x1 x 28,14 Euro = 1.266,30 Euro/Monat

Das ist also die Brutto-Monatsrente in heutigen Werten für den „Idealtypus“ des deutschen Rentenrechts. Aber wehe den „Abweichlern“. Ganz schnell nach unten geht es für diejenigen, die unter dem Durchschnitt verdient haben, denn deren Entgeltpunkte schmelzen dahin wie Butter in der Sonne – und man darf und soll an dieser Stelle durchaus denken an die vielen, die sich in dem expandierenden Niedriglohnsektor herumschlagen müssen. Und die sind oftmals auch noch überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen oder müssen frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden, weil sie nicht mehr können. Dann ist Schicht im Schacht.

Illustrieren wir die rentenpolitische Dramatik der absehbaren, weil heute schon angelegten Rutschbahn in die Altersarmut an einem Beispiel, das deshalb herausgegriffen wird, weil es andockt an eine andere höchst konfliktäre Debatte in unserem Land: dem Mindestlohn und der diesem zugeschriebenen Funktion einer „Armutsvermeidung“. Die kann und muss man aus unterschiedlichen Perspektiven untersuchen, darunter ist auch der Blick auf die notwendige Höhe eines solchen Mindestlohnes, um eine Rente zu generieren, die das Niveau des Existenzminimums erreicht. Hierzu hat Johannes Steffen eine instruktive Ausarbeitung im April 2013 veröffentlicht: „Ein Mindestlohn für Arbeit und Rente. Erforderliche Höhe eines existenzsichernden Mindestlohns„. Hier die zusammenfassende Darstellung seiner Berechnungsergebnisse, die in der Publikation belegt und nachvollzogen werden können:

Ein Mindestlohn von derzeit 7,95 Euro – mit dem man bei Vollzeitarbeit (!) den aufstockenden Bezug von Arbeitslosengeld II bei einer alleinstehenden Person vermeiden könnte – reicht aber nicht aus, um nach 45 Beitragsjahren auch eine Altersrente in Höhe des Existenzminimums zu erreichen. Bei einer 37,7-Stunden-Woche bräuchte man derzeit bereits einen Stundenlohn von 10,40 Euro für eine existenzsichernde Altersrente. Nun muss man allerdings – was Steffen macht – berücksichtigen, dass nach der bestehenden Rechtslage das Rentenniveau weiter abgesenkt wird. Wenn man das in Rechnung stellt, dann bleibt das »nicht ohne Konsequenzen für die erforderliche Höhe des Mindestlohns. Zur Wahrung einer existenzsichernden Rente müsste dieser bis zum Jahr 2026 um 55 Prozent auf 16,12 Euro steigen.« Und damit nicht genug: »Der nach heutigen Werten fürs Alter als existenzsichernd ermittelte Mindestlohn von 10,40 Euro erwiese sich im Nachhinein – also aus Sicht des Jahres 2026 – als zu niedrig«, schreibt Steffen in seiner Analyse. »Rückblickend wäre im Jahr 2013 demnach ein Mindestlohn von 11,31 Euro erforderlich gewesen. Der Grund für den Wertverlust des aus heutiger Sicht mit 10,40 Euro noch ausreichend hohen Mindestlohns liegt in dem künftig deutlich niedrigeren Rentenniveau.«

Was tun? Das werden sich viele fragen angesichts dieser Zusammenhänge und prima facie frustrierenden Aussichten. Denn eines sollte erkennbar geworden sein: Wenn wir die Sache so laufen lassen, wie sie sich derzeit darstellt, dann rutschen Millionen Menschen in die definitive Altersarmut. Auch zu dieser Frage hat sich der Rentenexperte Johannes Steffen in einer Anfang dieses Jahres veröffentlichten Publikation geäußert: „Reformvorschläge für die Rente. Die Wirkung ausgewählter Instrumente und Maßnahmen auf die Höhe der Renten im Rentenbestand, beim Rentenzugang und für Rentenanwartschaften„. Aus dieser umfangreichen Ausarbeitung sei an dieser Stelle nur der folgende Hinweis im Kontext der Mindestlohndiskussion zitiert – wohlgemerkt aus einer Vielzahl von möglichen Maßnahmen:

»Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn kann (unabhängig von seiner konkreten Höhe) immer nur künftige Rentenanwartschaften erhöhen. Niedrige Löhne und damit niedrige Rentenanwartschaften, die in der Vergangenheit liegen, werden nicht erfasst. Ein Mindestlohn braucht also eine jahrzehntelange Vorlaufzeit, um sich auch in der Rente nachhaltig bemerkbar machen zu können.«

Deshalb braucht er ein rentenpolitisches Pendant:

»Über die sogenannte Rente nach Mindestentgeltpunkten … wird der Durchschnitt der Entgeltposition aus niedrigen Pflichtbeitragszeiten auf das 1,5-fache ihres tatsächlichen Wertes, maximal auf 75 Prozent des Durchschnittsentgelts (also maximal 0,75 EP/Jahr) angehoben. Die Regelung ist derzeit allerdings begrenzt auf vor 1992 liegende Pflichtbeitragszeiten mit einer niedrigen Entgeltposition; die Bedeutung der Regelung nimmt daher mit jedem neuen Rentenzugangsjahr ab. Eine Verlängerung des Instruments auf nach 1991 liegende Zeiten mit niedrigem Entgelt würde bei künftigen Rentenzugängen gerade die zurückliegenden Anwartschaften erfassen und gehört insoweit als zweite Seite der Medaille zwingend zu einem gesetzlichen Mindestlohn dazu. Bei einer völligen Entfristung könnten auch künftige Anwartschaften erfasst werden. Dies wäre erforderlich, sofern die Höhe eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns – bei typisierender Betrachtung einer erwerbslebenslangen, vollzeitnahen Beschäftigung – nicht zu einer Nettorente oberhalb des Existenzminimums führt.«

Eigentlich ist aber klar, dass wir aus einer grundsätzlichen Perspektive noch weiter gehen müssen: Das bisherige System der Rentenversicherung, vor allem der Finanzierung dieses Systems, kommt immer mehr an seine Grenzen. Die Finanzierung aus lohnbezogenen Beiträgen – und die auch noch begrenzt bis zur Beitragsbemessungsgrenze, was dazu führt, dass die darüber liegenden Einkommen mit keinem Cent zur Finanzierung der Rentenversicherung herangezogen werden – erweist sich als Achillesferse des Systems – im Zusammenspiel mit der politischen Entscheidung, dass Rentenniveau so drastisch abzusenken.

Im Kontext der sich verändernden Bedingungen brauchen wir dem Grunde nach dreierlei:

  • Zum einen muss eine deutliche Verbesserung der Situation der Geringverdiener im Alterssicherungssystem erreicht werden. Es darf und muss an dieser Stelle darauf aufmerksam gemacht werden, dass erst jüngst die OECD eine fundierte Kritik an die deutsche Adresse geschickt hat: »Eine neue OECD-Studie warnt vor der zunehmenden Altersarmut in Deutschland: Geringverdiener werden künftig prozentual so wenig Rente beziehen wie in kaum einem anderen Industriestaat«, so müssen wir es in dem Artikel „Deutschland vernachlässigt arme Rentner“ lesen. »Nach derzeitigem Stand würden „die Rentenbezüge für Menschen mit verhältnismäßig kleinem Gehalt gegen Mitte dieses Jahrhunderts so niedrig sein wie in kaum einem anderen OECD-Land“, sagte die Leiterin der Abteilung für Sozialpolitik, Monika Queisser.« Nicht umsonst haben Länder wie die Schweiz eine „Mindestrente“ innerhalb ihres Alterssicherungssystems, die letztendlich auf einem großen System der Umverteilung von oben nach unten basiert.
  • Damit eng verbunden ist ein Finanzierungssystem der Zukunft, das wir bereits heute beispielsweise in der Schweiz vorfinden können: Notwendig ist die Einbeziehung aller in ein Alterssicherungssystem der Zukunft und um die notwendige Umverteilung von oben nach unten realisieren zu können, benötigen wir zumindest eine Finanzierung aus dem gesamten zu versteuernden Einkommen und nicht nur aus dem Faktor legale sozialversicherungspflichtige Arbeit.
  • Und drittens wird die bereits heute erkennbare und funktionierende Rutschbahn nach unten für Millionen Arbeitnehmer nur dann aufzuhalten sein, wenn man die Entscheidung zur massiven Absenkung des Rentenniveaus wieder rückgängig macht. So viel können selbst Normalverdiener – also die eigentlichen Leistungsträger unseres Landes – gar nicht verdienen, um unter den gegebenen Absenkungsbedingungen eine Rente zu erwirtschaften, die deutlich über dem Grundsicherungsniveau liegen wird in der ferneren Zukunft.

Genau für solche Fragen und daran geknüpften Entscheidungen bräuchte man eine Große Koalition. Allerdings eine, die ihre historische Aufgabe erkennt, aber keine des „muddling through“.

Eine harte Packung: Ungleichheit und soziale Polarisierung im Spiegel neuer Zahlen

Es gibt sie, diese Tage, an denen man förmlich bombardiert wird mit Zahlen und Aussagen, die auf fundamentale gesellschaftliche Entwicklungslinien verweisen. So ein Tag fängt beispielsweise an mit einer solchen Botschaft: Das Statistische Bundesamt bringt es in der für die Bundesstatistiker so typisch trockenen Art und Weise, aber zugleich absolut zutreffend schon in der Überschrift der Pressemitteilung über den neuen „Datenreport 2013“ auf den Punkt: „Mehr Jobs, aber auch mehr Armut„. Die Süddeutsche Zeitung titelt dazu: ”Reiches Deutschland, armes Deutschland“ und Spiegel Online gar: „Arme Deutsche sterben früher„. Eine Zusammenfassung einiger ausgewählter Aspekte aus dem neuen „Datenreport 2013“ kann man auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ nachlesen.

Aber damit noch nicht genug: „Deutschland vernachlässigt arme Rentner„, so berichtet Spiegel Online über eine neue OECD-Studie, die Online-Ausgabe der Welt überschreibt einen Artikel dazu mit: „Geringverdiener bekommen ein Rentenproblem„. Was ist hier los?

Die OECD hat eine neue Studie vorgestellt, aus der wir für Deutschland die folgende Perspektive entnehmen können: Nach derzeitigem Stand würden „die Rentenbezüge für Menschen mit verhältnismäßig kleinem Gehalt gegen Mitte dieses Jahrhunderts so niedrig sein wie in kaum einem anderen OECD-Land“, sagte die Leiterin der Abteilung für Sozialpolitik, Monika Queisser. Die Ökonomen der OECD analysieren die Lebensstandardänderung beim Eintritt in den Ruhestand. Die wird gemessen an den so genannten „Ersatzraten“:

»Sie zeigen an, wie hoch die Bezüge von Rentnern im Verhältnis zu ihrem früheren Einkommen in Zukunft liegen werden. Im Schnitt aller 34 Länder liegt die Rate bei 54 Prozent des Bruttoeinkommens. Wer in Deutschland 2012 zu arbeiten beginnt und sein Leben lang Rentenbeiträge zahlt, kann laut OECD später 42 Prozent seines durchschnittlichen Bruttoeinkommens erwarten. Das ist nicht einmal halb so viel wie beim Spitzenreiter Niederlande, der auf eine Ersatzrate von stolzen 89 Prozent kommt.«

Immerhin bekommt man in Deutschland mehr als in Großbritannien, wo Durchschnittverdiener nur knapp ein Drittel ihres früheren Einkommens erhalten.

Allerdings: Das sind die Durchschnittswerte. Und die Daten für die Geringverdiener zeigen für Deutschland ein weitaus schlechteres Bild:

»Deutlich schlechter sieht der Vergleich jedoch bei Geringverdienern aus, die nur über die Hälfte des durchschnittlichen Einkommens verfügen. Sie erhalten laut Studie in den meisten OECD-Ländern deutlich höhere Ersatzraten als Durchschnittsverdiener und werden somit vor Altersarmut geschützt. In Dänemark bekommen Niedrigverdiener 121 Prozent ihres früheren Einkommens, in Israel sind es 104 Prozent. Ganz anders in Deutschland: Hier erhalten Geringverdiener genauso wie der Durchschnitt nur 42 Prozent ihres Einkommens. Damit landet Deutschland noch hinter Polen (49 Prozent) auf dem letzten Platz.«

Nun wird an dieser Stelle immer wieder kritisch angemerkt, dass der Lebensstandard nicht nur von der Rente abhängig sei, sondern beispielsweise auch von Vermögenstatbeständen wie dem Besitz eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Doch auch da sieht es im internationalen Vergleich für einen Teil der in Deutschland lebenden Menschen nicht gut aus:

»So profitiert nur jeder zweite Deutsche im Ruhestand vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung. Im OECD-Schnitt sind es dagegen 76 Prozent.«

Und auf die immer wieder beschworenen Umverteilungseffekte staatlicher Leistungen kommen nicht berauschend daher:

»Staatliche Leistungen erhöhen das Einkommen der deutschen Rentnergeneration um durchschnittlich 30 Prozent, zehn Prozentpunkte unter dem OECD-Schnitt.«

Derzeit – gleichsam als Folgewirkung der „alten“ Erfolgsstory Rentenversicherung steht Deutschland nicht gut da beim Thema Altersarmut. Allerdings:

»Der (neue) Datenreport 2013 zeigt aber, dass die Armutsgefährdung gerade bei älteren Deutschen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat.«

Die OECD weist darauf hin, dass viele Länder anders als Deutschland die Geringverdiener bei ihren Sparbeschlüssen verschont haben.

Was zu tun wäre? Ein relativ naheliegendes Konzept wäre die Besserstellung der Geringverdiener in der Rentenversicherung. Also eine stärkere Umverteilung innerhalb der Rentenversicherung. Wir hatten in der Vergangenheit solche Umverteilungselemente, die mittlerweile abgeschafft worden sind, beispielsweise die Rente nach Mindesteinkommen. Eine Mindestrente wäre die logische Antwort auf diese Entwicklungen. Beispielsweise.