Altersarmut von unten und von denen, die früher mal oben gewesen wären

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hat auf die Ergebnisse einer neuen Untersuchung zum Thema Altersarmut hingewiesen: „41,5 Prozent der ausländischen Senioren in Deutschland von Altersarmut betroffen„, so das Institut. Eric Seils vom WSI kommt in seiner Studie zu dem Ergebnis, dass die Altersarmut unter älteren Ausländern, die oftmals als „Gastarbeiter“ nach Deutschland gekommen sind, mehr als dreimal so hoch sei wie unter Deutschen über 65 Jahren und dass sie sogar etwa sechs Mal so häufig die Grundsicherung im Alter in Anspruch nehmen wegen ihrer deutlich niedrigeren Renten. Die Analyse verdeutlicht, dass es bereits heute Gruppen mit einem sehr hohen Risiko der Altersarmut gibt.

»2011 bezogen 13,3 Prozent aller Senioren in der Bundesrepublik ein monatliches Einkommen unter 848 Euro … 848 Euro entsprechen 60 Prozent des bedarfsgewichteten mittleren Einkommens. Wer als Alleinstehender weniger hat, gilt nach gängiger Definition als „armutsgefährdet“ … 2011 (waren) in Deutschland 41,5 Prozent der Ausländer über 65 Jahren von Altersarmut bedroht, 12,7 Prozent bezogen Grundsicherung. Unter den Senioren mit deutscher Staatsangehörigkeit waren nur 2,1 Prozent darauf angewiesen … Männliche ausländische Bestandsrentner erhielten 2011 monatlich im Durchschnitt 811 Euro aus der Rentenkasse. Neurentner bekamen hingegen im Mittel nur 623 Euro – ein Einkommen unterhalb der Schwelle für die Grundsicherung, die bei 698 Euro liegt.«

Das hohe Altersarmutsrisiko der ausländischen Senioren in Deutschland wird auf deren niedrige Löhne und eine überdurchschnittliche Betroffenheit von Arbeitslosigkeitsphasen zurückgeführt.

Nun könnte man an dieser Stelle einwerfen, der Rettungsring wird doch schon aufgeblasen – ob nun  in Form der „Lebensleistungsrente“ der Bundesarbeitsministerin von der Leyen (CDU) oder der „Solidarrente“ bzw. „Garantierente“ von SPD und Grünen. Axel Kleinlein, der ehemalige Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten, gießt hier allerdings mehr als nur Wasser in den Wein: „Die Rente für Geringverdiener bringt nichts„, so seine Diagnose bereits in der Überschrift eines Artikels, der in der Online-Ausgabe des Handelsblattes zu finden ist. Der gemeinsame Ansatz quer durch die Parteien: Geringverdienern, die lange Zeit in die gesetzliche Rente eingezahlt haben soll die Rente später etwas aufgestockt werden. Aber Kleinlein postuliert, dass nicht nur die Geringverdiener enttäuscht werden von den aufgestockten Niedrigrenten, sondern auch der Staat wird unterm Strich viermal zur Kasse gebeten. Dies erläutert Kleinlein an dem folgenden Beispielfall:

»… (ein junger) Mann, Anfang 30, der nach einem missglückten Versuch als selbstständiger Versicherungsvermittler sein Glück als Angestellter sucht. Er ist Einzelhandelskaufmann und hat sich nun erfolgreich umgesehen. Eine größere Videothekenfirma bietet ihm einen Job an: 40 Stunden in einer Festanstellung. Das Gehalt ist jedoch mager: 870 Euro. Brutto. Da bleiben dann nur etwa 700 Euro netto übrig. Zieht man davon noch die Miete mit Nebenkosten ab sowie Zusatzaufwendungen für den Job, dann bleiben ihm gerade mal knapp 300 Euro übrig.«

Für diesen Arbeitnehmer und seine mickrige Altersvorsorge zahlt der Steuerzahler vier Mal: Den Aufstockungsbetrag, um Harz IV zu erreichen, die Zulagen für den Riester-Vertrag, das spätere Aufstocken, um die Grundsicherung zu erreichen, und dann noch die Zusatzzahlung für die steuerfinanzierte „Garantie“- oder „Solidarrente“ oder wie das dann immer genannt wird.
Und jetzt stellt Kleinlein die entscheidende Frage: Wer gewinnt dabei eigentlich? Die Antwort:
»Am meisten … gewinnt der Arbeitgeber. Nur weil der Steuerzahler vier Mal zur Kasse gebeten wird, kann er eine solch schlecht bezahlte Stelle überhaupt besetzen. Ohne diese Vierfachsubventionierung ginge das gar nicht.«

Das könnte man also auch eine „multiple Quersubventionierung“ nennen. Gegen die im Ergebnis – man kann es drehen und wenden wie man will – nur höhere Löhne helfen, sowie bzw. in Verbindung mit einer Korrektur der drastischen Absenkung des Sicherungsniveaus der Gesetzlichen Rentenversicherung.

In der Argumentation von Kleinlein profitieren also die Arbeitgeber – und eigentlich tun sie das doppelt, denn zum einen können sie heute schon Niedriglöhne zahlen, weil diese über Steuermittel aufgestockt werden und auch später sollen die dann unter der Grundsicherung liegenden Renten aus der Steuerkasse etwas nach oben gedrückt werden, zum anderen kann aber durch die Verlagerung auf die Steuerzahler der Rentenversicherungsbeitrag und damit die Lohnkostenbelastung des Arbeitgebers ebenfalls niedriger gehalten werden, als sie ansonsten angestiegen wäre.

Umgekehrt geht es übrigens auch – man diskutiert das dann auch unter dem Stichwort „versicherungsfremde Leistungen“ in den Sozialversicherungen, die eigentlich über Steuermittel zu finanzieren wären, aber auf die Beitragszahler verlagert worden sind. Ein neuer Vorstoß in diese Richtung hat die CDU/CSU in ihrem Wahlprogramm angekündigt: Die Aufstockung der Entgeltpunkte in der Gesetzlichen Rentenversicherung für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden und die bislang lediglich einen Punkt pro Kind gutgeschrieben bekommen haben. Das soll auf drei Punkte ausgeweitet werden, wie bei den Müttern, die nach dem Jahr 1992 ein Kind bekommen haben. Und die Union plant nun wieder einmal einen Griff in die Kasse der Versicherten und will diese zusätzlichen Leistungen über Beitragsmittel finanzieren. Das aber ist nicht korrekt, so der Rentenexperte Johannes Steffen: »Wenn die Union diese Leistungen durch ein zusätzliches Kindererziehungsjahr für Geburten vor 1992 ausweiten will, dann muss sie für eine entsprechende Gegenfinanzierung über Steuermittel sorgen. Alles andere wäre eine Ausweitung der Fehlfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben, die zu Lasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler geht« (vgl. dazu die Infografik »Mütterrenten« – Streit um Finanzierung. Unions-Pläne belasten Beitragszahler von Johannes Steffen).

Und noch eine Problembaustelle aus dem Feld der Alterssicherung gefällig? Wie wäre es mit den Selbständigen, die nicht der Idealvorstellung eines Unternehmers oder auch Freiberuflers entsprechen, der sich im Laufe seiner selbständigen Existenz genügend Vermögenswerte aufbauen konnte, die ihm oder ihr ein sorgenfreies Leben im Alter ermöglicht. Wir haben in den vergangenen Jahren einen massiven Anstieg bei den Solo-Selbständigen gesehen – also Selbständige, die keine weiteren Angestellten haben und die oftmals am oder um das Existenzminimum herum krebsen. Vielen dieser selbständigen Existenzen kann und muss man eine definitive Altersarmut mit Grundsicherungsbezug vorhersagen. Bundesrentenministerin Ursula von der Leyen sollte nun eine Altersvorsorgepflicht einführen, also Selbstständige zu verpflichten, sich gesetzlich oder privat für das Alter abzusichern.

Mit dem Plan, Selbstständige zur Zahlung eines Mindestbeitrags von 350 bis 400 Euro monatlich zu verpflichten, ist die Ministerin nun allerdings am Petitionsausschuss des Bundestages aufgelaufen („Versicherungspflicht für Selbstständige abgelehnt“ sowie „Zwangsvorsorge ist umstritten„). „Die Einführung einer Versicherungspflicht darf nicht dazu führen, Existenzgründungen zu verhindern,“ heißt es in dem Beschluss des Petitionsausschuss, der sich mit einer Online-Petition befasst hat, initiiert von Tim Wessels, die von 80.000 Personen unterstützt wird. Allerdings ist die Überschrift der Meldung im Handelsblatt (Versicherungspflicht für Selbständige abgelehnt) falsch, wie der Artikel am Ende selbst feststellt:  »Der Petitionsausschuss lehnte allerdings eine Vorsorgepflicht für Selbstständige nicht grundsätzlich ab. Er teilt lediglich die Bedenken Wessels gegen einen Einheitsbeitrag.« Das ist was anderes und ein wichtiger Punkt. Das Problem besteht darin, dass »jüngere Selbständige dazu verpflichtet werden sollen, entweder in der gesetzlichen oder in einer privaten Rentenversicherung so viel Beiträge zu entrichten, dass am Ende eine Altersversorgung oberhalb der Grundsicherung herauskommt. Dies hätte zu Mindestbeiträgen in Höhe von monatlich 250 bis 300 Euro geführt«, so Barbara Dribbusch mit abweichenden Zahlenangaben in ihrem Artikel.

Allerdings ist die Debatte keineswegs beerdigt, denn eine Versicherungspflicht für Selbständige findet sich nicht nur in den Wahlprogrammen der Unionsparteien, sondern auch bei SPD und Grünen. Und das Problem der sicheren Altersarmut für die vielen Solo-Selbständigen, die nicht vom Tellerwäscher zum Selbständigenmillionär aufsteigen, bleibt bestehen. Insofern wird sich die Debatte darauf ausrichten müssen, wie man das Ziel, Existenzgründungen nicht zu blockieren über Vorsorgepflichten, die mehr als die Hälfte des Einkommens auffressen würden, mit dem Ziel einer Vermeidung von dann zukünftig von der Allgemeinheit der Steuerzahler zu leistender Grundsicherung in einen Überschneidungsbereich bringen kann. Dafür wird es keine einfachen und eben auch keine bürokratiearmen Regelungen geben. Vermutlich wird es in die Richtung gehen, dass man für einen zu definierenden Zeitraum, um Luft zum Atmen zu lassen, mit niedrigen Einstiegstarifen arbeitet oder einer am Anfang auch sehr niedrigen prozentualen Verbeitragung des selbständigen Einkommens, aber man wird dann auch definieren müssen, wann die Zeit gekommen sein muss, dass der Selbständige selbst vorzusorgen in der Lage ist. Wenn man das so laufen lässt, dann subventioniert man hier ebenfalls auf Dauer zahlreiche Projekte der Selbstausbeutung, bei dem es erneut einen eindeutigen Gewinner geben wird: die Auftraggeber, die sich darüber eine Menge Geld sparen können.

Altersarmut?! Von einer „Tabelle der Schande“ über halbe Wahrheiten bis hin zu einer Sau, die durch das Rentendorf getrieben wird

Das war aber wieder eine richtig harte Packung, die den BILD-Lesern heute verpasst wurde: „Jeder 2. Rentner bekommt weniger als Hartz IV“ – in den bekannten großen Lettern auf der Titelseite. Die Zeitung spricht gar von einer „Tabelle der Schande“, die aus Daten der Deutschen Rentenversicherung gespeist werde. 48,22 Prozent der Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrentner bekamen 2012 weniger als 700 Euro im Monat – und damit weniger als den Betrag, der Rentnern im Schnitt als Grundsicherung einschließlich Miete und Heizung zusteht. Der Eindruck, der hervorgerufen werden soll, ist klar: Jeder zweite Rentner lebt unter der Hartz IV-Schwelle.
Ist das so? Um dem Tiefschlag „Jeder 2. Rentner bekommt weniger als Hartz IV“ zu begegnen, kann man beispielsweise druf hinweisen: Insgesamt erhielten am Jahresende 2011 in Deutschland etwa 436.000 Menschen oder 2,6 % der Menschen ab 65 Jahre die Grundsicherung im Alter – größtenteils als Ergänzung zu ihrer Rente. Auch wenn man an dieser Stelle darauf hinweisen muss, dass es eine wohl eine nicht kleine Dunkelziffer an Rentnern gibt, die an sich Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen könnten, es aber aus unterschiedlichen Gründen nicht tun, so bleibt doch eine erhebliche Diskrepanz zu der in dem BILD-Artikel in die Welt gesetzte Relation.

Die Antwort auf diese Frage kann auch so ausfallen: „Da wird schon wieder eine Sau durchs Dorf getrieben“, stöhnte ein Experte der Rentenversicherung, zumindest wird er so zitiert von der „Berliner Zeitung“ in deren Beitrag „Die halbe Wahrheit über die Rente„. Von der durchschnittlichen Höhe der Rente, die von der Gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt wird, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden auf die Einkommenslage der Senioren. Dies fängt bereits damit an, dass es sich eben um einen Durchschnittsbetrag handelt:

»In die Statistik fließen nämlich alle Zahlungen ein: Die Hausfrau, die nur ein paar Jahre als Sekretärin gearbeitet hat und daraus einen Rentenanspruch von 70 Euro im Monat erworben hat ebenso wie der Facharbeiter, der jahrzehntelang ordentlich verdiente und nun monatlich 2000 Euro überwiesen bekommt. Auch Selbstständige, die nur kurz in das gesetzliche System eingezahlt haben und Arbeitnehmer, die später verbeamtet wurden, drücken den Durchschnitt nach unten,« so Karl Doemens in seinem Artikel wie auch die FAZ in ihrem Beitrag.

Das alte Durchschnittsproblem also. Wenn man eine Hand auf einer heißen Herdplatte hat und die andere auf einer kalten, dann ist einem durchschnittlich gesehen lau warm, also ein angenehmer Zustand. So ist das auch mit den Rentenbeträgen.

Also müssen wir etwas genauer hinschauen: »Der durchschnittliche Zahlbetrag der Alters-Rente lag 2011 in den alten Bundesländern bei 987 Euro für Männer und 495 Euro für Frauen. Im Osten waren es 1.058 Euro für Männer und 711 Euro für Frauen.« Aber auch das sind nur Durchschnittsbeträge, differenziert nach Geschlecht sowie West und Ost. Relevant ist natürlich das gesamte Haushaltseinkommen, dass den Rentnern zur Verfügung steht. Und da sehen die Werte bei vielen (noch) anders aus. Auch heute wird in vielen Presseberichten auf den „Alterssicherungsbericht 2012“ hingewiesen, zu dem das Bundesarbeitsministerium in einer Pressemitteilung im November des vergangenen Jahres geschrieben hat: »Senioren in Deutschland sind heute in der Regel gut versorgt. Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben dabei die größte Bedeutung. Sie werden ergänzt durch Leistungen aus anderen Alterssicherungssystemen und weiteren Einkünften. Im Ergebnis erreichten im Jahr 2011 Ehepaare ein durchschnittliches Netto-Gesamteinkommen in Höhe von 2.433 Euro im Monat, alleinstehende Männer 1.560 Euro und alleinstehende Frauen 1.292 Euro.« Aber auch heißt es wieder: Obacht, Durchschnittswerte. Auf die Streuung kommt es an.

Was aber klar sein sollte: Die Altersarmut wird in den kommenden Jahren kontinuierlich zunehmen und damit auch die Zahl der alten Menschen, die Rentenansprüche haben werden, die unterhalb der Grundsicherungsleistungen liegen. Man kann sich das verdeutlichen, wenn man einen Blick wirft auf die Kunstfigur des deutschen „Eckrentners“. Hierbei handelt es sich um eine Person, die 45 Jahre lang ohne Unterbrechungen in die Rentenkasse eingezahlt hat und die immer genau das durchschnittliche Arbeitseinkommen der in der Gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten verdient und darauf Beiträge abgeführt hat.

Nach der Rentenformel ergibt sich daraus die folgende Monatsrente:

Eckrente = Zugangsfaktor x Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert
= 1,0 x 45 x 1,0 x 28,07 = 1.263,15 Euro/Monat Bruttorente, davon müssen also beispielsweise noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag bezahlt werden.

Zum 1. Juli 2013 steigt der aktuelle Rentenwert übrigens um 0,25%, was dann zu einer Eckrente von 1.266,30 Euro führen wird. Wohlgemerkt, unter der Voraussetzung, dass die Annahmen erfüllt werden, die dem Modell zugrundeliegen. Nun gibt es aber zum einen viele Menschen, die nicht auf 45 Beitragsjahre kommen (können) oder die deutlich weniger verdient haben als der Durchschnitt (das Durchschnittseinkommen in der Rentenversicherung belief sich 2012 auf 31.144  Euro pro Jahr) oder die vor der Regelaltersgrenze ausscheiden und dann erhebliche Abschläge von ihren Rentenbeträgen in Kauf nehmen müssen. Und ganz oft sehen wir die Kombination aus beiden den Rentenzahlbetrag erheblich verschlechternden Faktoren. Diese Menschen rutschen bereits heute in die Nähe oder unter die Grundsicherungsschwelle. Und die weitere Absenkung des Rentennieveaus ist ja im Gesetz eingespeist. Vor diesem Hintergrund ist ein Anstieg der Zahl der armen Rentner zwangsläufig – und nicht umsonst diskutieren die Parteien über „Lebensleistungsrente“, „Solidarrente“ oder „Garantierente“ in Höhe von derzeit um die 850 Euro.

Nun könnte man an dieser Stelle einwenden, dass es ja nicht nur Kürzungen im Bereich der gesetzlichen Rente gegeben hat, sondern auch zugleich einen Auf- und Ausbau der Förderung der privaten Altersvorsorge („Riester-Rente“), aus der dann ja auch zukünftig zusätzliche Einnahmen der Rentner generiert werden – könnten. Und auch die betriebliche Altersvorsorge wird gefördert, beispielsweise über die Entgeltumwandlung (kritisch dazu mit Blick auf die Auswirkungen auf die Finanzen der Sozialversicherungen Schmähl (2007) sowie generell die hervorragende Analyse zur Rententhematik in Schmähl (2011): Warum ein Abschied von der „neuen deutschen Alterssicherungspolitik“ notwendig ist, Arbeitspapiere des Zentrum für Sozialpolitik/1/2011, Bremen). Auch hier gilt aber der Befund: Diese Instrumente verstärken vor allem die bereits heute erkennbare Spreizung der verfügbaren Einkommen der Rentnerhaushalte im Sinne einer Polarisierung zwischen denen am oberen und denen am unteren Rand, denn die private Vorsorge wird vor allem von denen genutzt, die bereits heute eine hohe Sparquote haben, während gerade die Geringverdiener auf diese zusätzliche Absicherung verzichten – und von den erwartbar negativen Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf die, die ihr Geld in kapitalgedeckte Produkte angelegt haben, ganz zu schweigen.

Das wir uns bereits insgesamt auf einer schiefen Ebene nach unten befinden, kann man beispielsweise an einer ganz bestimmten Gruppe der Rentner zeigen: den Erwerbsminderungsrentnern: »Seit Mitte der 1990er Jahre ist der durchschnittliche Zahlbetrag bei den Rentenzugängen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (EM-Renten) um über zwölf Prozent gesunken. 2011 lag er mit monatlich 596 Euro deutlich unterhalb des steuerfreien Existenzminimums von seinerzeit 667 Euro. Erwerbsgeminderte haben ein besonders hohes Risiko, in die Grundsicherungsabhängigkeit zu geraten. Während zuletzt nur zwei Prozent der Bezieherinnen und Bezieher einer Altersrente im Alter von 65 und mehr Jahren ergänzende Leistungen der Grundsicherung bezogen, waren es unter den dauerhaft voll Erwerbsgeminderten, die eine Erwerbsminderungsrente bezogen, 10,8 Prozent.«, so Johannes Steffen in der Zusammenfassung seiner jüngst erschienenen Analyse „Erwerbsminderungsrenten im Sinkflug. Ursachen und Handlungsoptionen„. Dort macht er auch Vorschläge, wie diese Entwicklung aufgehalten und umgekehrt werden (könnte).