Kinder unter Hartz IV – kurz vor Weihnachten ein Aufflackern in der Berichterstattung. So viele kleine Schicksale in einer großen Zahl

Nein, hier geht es nicht um eine Auseinandersetzung mit den vielen Artikeln und Sendungen, die in diesen Tagen rund um das Thema „Hartz IV“ erschienen sind. Es geht hier um eine Zahl.
1,64 Millionen, so lautet diese Zahl.

Man kann diese Zahl auch anders übersetzen: Jedes sechste Kind in Deutschland ist von Hartz-IV-Leistungen abhängig. Das bewegt den einen oder die andere gerade in den Tagen vor dem Weihnachtsfest, in denen viele Erwachsene an leuchtende Kinderaugen denken oder sich diese wünschen. Eine Projektionsfläche für eigene Kindheitserinnerungen und darüber hinaus für den Versuch, aus der Routine und oftmals auch Tristesse des Alltags ausbrechen zu können. Das ist legitim, vielleicht sogar sehr wichtig. Und in diesem Kontext wird es dann auch absolut verständlich, warum diese Tage auch die wichtigsten sind für diejenigen, die Spenden sammeln. Ob für „Ärzte ohne Grenzen“, für rumänische Straßenhunde oder für Wikepedia. Denn in diesen Tagen gibt man gerne und auch mehr als sonst. Und man ist aufnahmefähig für Berichte, in denen darauf hingewiesen wird, dass es viele Kinder auch in unserem Land gibt, denen nicht vergönnt sein wird, unter einem reichlich bestückten Weihnachtsbaum Geschenke auspacken zu können. Damit sind wir wieder bei den 1,64 Millionen Kindern unter 15 Jahre, die sich derzeit im Hartz IV-Bezug befinden oder besser: unter Hartz IV, denn ihre Situation ist durch die Lage ihrer Eltern bedingt. Kinderarmut keine eigenständige Armutsform, sondern immer eine abgeleitet Armut ihrer Eltern.

Deshalb müssen alle Überlegungen, wie man Kinderarmut bekämpfen kann, am System Familie und insbesondere an den Erwachsenen ansetzen. Aber zuvor ein notwendiger Blick auf die Zahlen, hinter denen sich – das kann nicht oft genug betont werden – lauter Einzelschicksale verbergen:
Aktuell sind mehr als 1,64 Millionen Kinder unter 15 Jahre auf Hartz IV angewiesen oder leben in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft. Das sind 15,5% aller Unter-15-Jährigen. Dabei gibt es eine erhebliche Streuung schon auf der Ebene der Bundesländer, denn in Berlin ist derzeit jedes dritte Kind betroffen, während es in Bayern nur 7,2 Prozent sind. In Ostdeutschland lag die Quote mit 23,5 Prozent wesentlich höher als im Westen (13,7 Prozent).


Schon ein erster Blick auf die Hilfequoten verdeutlicht, dass es hinsichtlich der Kinder eine „Sonderentwicklung“ in den vergangenen Jahren gegeben hat. Denn während der Anteil der auf Hartz IV-Leistungen angewiesenen Menschen seit 2010 leicht rückläufig ist und auch der Anteil der erwerbsfähigen Menschen, die im SGB II-Bezug sind, abgenommen hat, sieht seit 2012 die Entwicklung bei den Kindern anders aus, hier steigen die Anteilswerte wieder. Darauf wird übrigens nicht erst jetzt hingewiesen, vgl. dazu beispielsweise den Blog-Beitrag Die Kinder und die Armut ihrer Eltern. Natürlich auch Hartz IV, aber nicht nur. Sowie die Frage: Was tun und bei wem? vom 11.11.2014). Dann stellt sich natürlich die Frage, wie es zu dieser vom generellen Trend abweichenden Entwicklung kommen kann, denn man muss sehen, dass die vergangenen Jahre arbeitsmarklich gesehen eine gute Phase waren, was sich eben auch in einem – wenn auch viele zu geringen – Rückgang der allgemeinen Zahl an Hartz IV-Empfängern niedergeschlagen hat. An dieser Stelle sei erinnert an die Aussage, dass es Kinderarmut als solche nicht gibt, da es sich immer um eine von der Armut der Eltern abgeleitete Armut handelt. Insofern macht es Sinn, einmal genauer hinzuschauen, ob und wen ja welche Haushalte denn besonders betroffen sind. Hier zeigt sich, dass es vor allem zwei – allerdings in sich durchaus sehr heterogene – Gruppen sind, in denen die von Hartz IV-Leistungen abhängigen Kinder leben: Alleinerziehende und Langzeitarbeitslose.
Jeder 10. Haushalt ist von Hartz IV-Leistungen abhängig, bei den Alleinerziehenden sind es 40% der Haushalte. Die Hälfte der in Armut lebenden Kinder, lebt bei Alleinerziehenden und bezieht Hartz VI. Insgesamt sind 39 Prozent der Familien mit nur einem Elternteil auf Hartz IV angewiesen. Wie keine andere gesellschaftliche Gruppe sind sie von Armut betroffen.

Dabei gehen 70 Prozent der Single-Eltern einer Arbeit nach. Doch nicht immer gelingt es, die Rolle der Alleinerziehenden und der Familienernährerin unter einen Hut zu bringen: Jede fünfte berufstätige Alleinerziehende muss aufstocken, also zusätzlich Leistungen vom Jobcenter beziehen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Erschwerend kommt hinzu, dass nur die Hälfte aller anspruchsberechtigten Kinder den Unterhalt vom anderen Elternteil in voller Höhe ausgezahlt bekommt. Tatsächlich arbeiten 45 Prozent der Alleinerziehenden in Vollzeit-Jobs, dagegen nur 30 Prozent der Frauen, die in einer Paarfamilie leben.

Zu der oftmals schwierigen Situation Alleinerziehender sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Studien erschienen, die belegen, welchen Hemmnissen die Betroffenen ausgesetzt sind. Die Bertelsmann-Stiftung schreibt dazu anlässlich der Veröffentlichung einer neuen Studie:

»Das Problem vieler Alleinerziehenden ist, dass sie nicht nur den Alltag mit Arbeit, Haushalt und Kindern allein organisieren müssen, sondern auch noch von der Politik via Steuer- und Unterhaltsrecht zahlreiche Knüppel zwischen die Beine geworfen bekommen. Denn der Staat orientiert sich zu stark  an der Zwei-Eltern-Familie. Und das stellt Alleinerziehende mitunter vor gewaltige finanzielle Probleme … Der Gesetzgeber geht seit der Unterhaltsrechtsreform aus dem Jahr 2008 davon aus, dass jede Alleinerziehende problemlos Vollzeit arbeiten kann, sobald ihr Kind drei Jahre alt ist und eine Kinderbetreuung zur Verfügung steht. Entsprechend muss der Expartner ab diesem Zeitpunkt keinen Betreuungsunterhalt mehr zahlen.« (Wie die Politik Alleinerziehende unter Druck setzt).

Die angesprochene Studie versucht eine Bestandsaufnahme der Situation der Alleinerziehende sowie eine Diskussion von möglichen Lösungsansätzen:

Anne Lenze: Alleinerziehende unter Druck. Rechtliche Rahmenbedingungen, finanzielle Lage und Reformbedarf. Gütersloh 2014

Als ein Beispiel für eine gelungene, weil sensible und zugleich differenzierte Bestandsaufnahme sei an dieser Stelle auf einen Beitrag hingewiesen, der vom Deutschlandradio Kultur ausgestrahlt wurde und den man als Audio-Datei abrufen kann:

Alltagskampf bis zur Erschöpfung (15.12.2014)
90 Prozent aller Alleinerziehenden sind weiblich, viele von ihnen auf Hartz IV angewiesen. Im Zuge der Agenda 2010 hat sich für viele von ihnen die Situation verschärft – gefordert wird viel, vom Fördern ist nicht viel übrig geblieben. Doch das Jobcenter ist nicht das einzige, gegen das sie Tag für Tag ankämpfen müssen.

In diesem Beitrag wird an vielen Stellen herausgearbeitet, mit welchen strukturellen Problemen die Betroffenen zu kämpfen haben, die es aber eben auch verunmöglichen, durch eine punktuelle Intervention schnell deutlich positive Ergebnisse beispielsweise hinsichtlich einer besseren Arbeitsmarktintegration erreichen zu können. 

Und mit strukturellen Problemen in mehrfacher Hinsicht haben es auch die Langzeitarbeitslosen zu tun, wenn sie den eine Arbeit suchen. Und es sind wirklich sehr viele Langzeitarbeitslose, die nicht nur Arbeitssuchenden, sondern bereit sind, jede Form der Beschäftigung anzunehmen, wenn sie aus ihren Zustand dadurch entfliehen können. Aber oftmals prallen sie an den Anforderungen bzw. Erwartungen bzw. Vorurteilen der heutigen Arbeitswelt ab. Anfang November 2014 wurden auf dieser Seite die Ergebnisse einer neuen Studie der Hochschule Koblenz vorgestellt, die sich mit einer Quantifizierung des so genannten „harten“ Kerns der Langzeitarbeitslosigkeit beschäftigt hat (vgl. dazu den Beitrag Neue Zahlen zur Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit im Grundsicherungssystem. Und in der Arbeitsmarktpolitik wird das „Programmhopping“ für einige wenige fortgeschrieben). In Anlehnung an die sehr restriktive Bestimmung der Zielgruppe für eine öffentlich geförderte Beschäftigung durch den Gesetzgeber definieren die Wissenschaftler Personen als arbeitsmarktfern, wenn sie in den letzten drei Jahren nicht beschäftigt waren und mindestens vier „Vermittlungshemmnisse“ aufweisen. Diese „Vermittlungshemmnisse“ führen dazu, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die davon betroffenen in absehbarer Zeit in irgendeine Erwerbsarbeit integriert werden können, gegen Null geht. Und je länger für diese Menschen nichts passiert, was ihre Passivierung in der Langzeitarbeitslosigkeit aufzubrechen in der Lage ist, umso schwieriger wird es werden, sie jemals in die Nähe einer solchen Erwerbsarbeit zu bringen. Erschreckend ist die quantitative Größenordnung, um die es bei diesem „harten“ Kern der Langzeitarbeitslosigkeit geht und auch die beobachtbare Zunahme dieser Personengruppe – wohlgemerkt, in einer Phase, die allgemein durch gute arbeitsmarktliche Rahmenbedingung geprägt war – ist äußerst bedenklich:

»Mehr als 480.000 Menschen in Deutschland haben nahezu keine Chance am Arbeitsmarkt. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für Bildungs- und Sozialpolitik (IBUS) der Hochschule Koblenz. Trotz guter Arbeitsmarktlage ist ihre Zahl im Vergleich zum Vorjahr noch gestiegen. In den Familien dieser Menschen leben über 340.000 Kinder unter 15 Jahren – ebenfalls deutlich mehr als noch im Vorjahr … Mit 435.000 Menschen gab es 2011 noch zehn Prozent weniger Betroffene. Und auch die Zahl der Kinder ist gestiegen. 2011 lebten 305.000 unter 15-Jährige in den Haushalten der Arbeitsmarktfernen, 11,5 Prozent weniger als 2012.«

Man kann es drehen und wenden wie man will – wenn die Situation der Eltern, die sich in der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit befinden, nicht aufgebrochen wird, dann werden die Kinder weiter leiden müssen. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass man die Verhältnisse, unter denen diese Kinder aufwachsen (müssen), auf eine andere Schiene setzt. Das bedeutet konkret, dass wir wenigstens bei den Personen, bei denen wir relativ gesichert wissen, dass sie mittel- bis langfristig so gut wie keine realistische Chance auf eine „halbwegs normale“ Erwerbsarbeit haben werden, mithilfe von sinnvollen öffentlich geförderten Beschäftigungsangeboten darauf hinwirken, dass diese Menschen, die eben auch Eltern sind, einer Erwerbsarbeit nachgehen können.

Aber so, wie man derzeit die Alleinerziehenden gleichsam „im Regen stehen lässt“ bzw. teilweise ihre Situation sogar noch zu verschlechtern gedenkt, so bewegt sich hinsichtlich der von allen halbwegs ehrlich an die Sache herangehenden Experten dringend angemahnten Aktivitäten zu Gunsten einer besseren Integration von Langzeitarbeitslosen außer der Inaussichtstellung nur als kosmetisch zu bezeichnende Pseudo-Programme auf der politischen Bühne nichts. Das wird sich nicht nur bei den eigentlich Betroffenen bitter rächen, sondern auch mit Blick auf die Kinder. Die sind am meisten ausgeliefert und werden gleichsam mit in Haftung genommen für das Tätigkeits-Versagen der Politik. Dann aber braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn der Umfang der Kinderarmut in unserem Land weiter anwachsen wird. Frohe Weihnachten sehen anders aus.

Hartz IV: Von „einladungsresistenten Leistungsberechtigten“ über die Konstruktion von „guten“ und „schlechten“ Alleinerziehenden bis hin zum Sterben ordentlicher Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die nicht mehr können und nicht mehr wollen

Anscheinend sind manche Strategen zu der Überzeugung gekommen, dass es jetzt an der Zeit ist, bei den Hartz IV-Empfängern die Daumenschrauben anzuziehen bzw. die Möglichkeit, das noch mehr zu machen als bislang schon, noch rechtzeitig in den Strom der Koalitionsverhandlungen einzuspeisen: „Arbeitsagentur fordert schärfere Hartz-IV-Regeln„, so ist ein Beitrag dazu überschrieben. Und wirft man einen Blick in die dort erwähnten Vorschläge, dann muss man schon feststellen, dass sich hier ganz offensichtlich wieder einmal die hartnäckig verankerte deutsche Bestrafungs- und Verfolgungsmentalität Bahn zu brechen versucht, gepaart mit der Kombination des Auslebens von Vor-Urteilen beispielsweise gegen Alleinerziehende, die trotz vieler gegenläufiger Forschungsbefunde in den Köpfen gewisser männlicher Führungskräfte implementiert sind. Aber schauen wir uns die Vorschläge genauer an.

Hintergrund der Berichterstattung ist ein Forderungskatalog der BA für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die derzeit über Reformen beim Arbeitslosengeld II berät. Darin plädiert die Behörde für schärfere Sanktionen und Kontrollen sowie Leistungskürzungen. Und hier ein Auszug aus den Vorschlägen der „Sozialbehörde“ BA:

»Wer dreimal einen Termin im Jobcenter versäumt, „dessen Leistungen werden vorläufig eingestellt“, lautet ein Vorschlag. „Einladungsresistente Leistungsberechtigte“ könnten so zur „Vorsprache im Jobcenter“ bewegt werden, argumentiert die Bundesagentur. Derzeit wird die Unterstützung lediglich um zehn Prozent gekürzt, wenn ein Arbeitsloser ohne Grund nicht zum Termin erscheint.«

Und zum Thema Alleinerziehende im Hartz IV-Bezug erfahren wir:
Die BA schlägt vor, »die Zuschläge für Alleinerziehende in Hartz IV abzuschaffen. „Der Mehrbedarf wird nur noch gewährt, wenn der Leistungsbezieher eine Erwerbstätigkeit ausübt oder an einer Maßnahme zur beruflichen Qualifizierung bzw. Eingliederung in Beschäftigung teilnimmt“, heißt es in dem Forderungskatalog.«

Das folgende Zitat belegt eine perfide Strategie des Herrn Alt die Alleinerziehenden betreffend, in dem er ganz offen versucht, „gute“ und „schlechte“ Alleinerziehende zu konstruieren:
Bei der Zulage für Alleinerziehende stelle sich zum Beispiel die Frage, so wird Heinrich Alt zitiert, „ob man diese nicht lieber Müttern gibt, die sich aktiv um Arbeit kümmern, sich ausbilden lassen, etwas für ihre Integration in die Gesellschaft tun, und nicht pauschal denjenigen, die passiv staatliche Leistungen beziehen“.«

Der für das SGB II zuständige BA-Vorstand Heinrich Alt verteidigte die Vorschläge. „Wir sollten das Leistungsrecht einfacher machen, um mehr Zeit dafür zu haben, die Menschen in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen“, so wird er in dem Artikel zitiert. Darauf zielten die Rechtsvereinfachungsvorschläge von Bund, Ländern und Bundesagentur. Es gehe aber auch darum, „kritisch die Anreizsysteme zu überdenken, die manchmal in die falsche Richtung weisen“. Wohlfeil daherkommende Formulierung, hinter denen sich gerade bei Herrn Alt eine wohlgekannte Vorstellungswelt verbirgt, die er auch hin und wieder rauslässt: Beispielsweise hinsichtlich der Alleinerziehenden hat er schon öfter darauf hingewiesen, dass der Bezug von Hartz IV-Leistungen ein „Anreiz“ darstelle, der letztendlich dazu führt, dass Alleinerziehende „produziert“ werden, weil das ja auch nun eine wirklich tolle Sache ist mit dem Grundsicherungsbezug
Wenn man so eine Vorstellungswelt hat, dann ist die Forderung, den Bezug von Leistungen noch schwieriger auszugestalten, natürlich durchaus „konsequent“ und mit einer inneren Logik versehen.

Dass es aber bei den BA-Vorschlägen in Wirklichkeit darum geht, nach außen den „Rächer der Steuerzahlergemeinschaft“ zu spielen, auch wenn das am Ende mehr Geld kosten wird als vorher, erkennen auch Stefan von Borstel und Miriam Holstein, die den Artikel verfasst haben:
»Teilweise dürfte das komplexe System durch die Vorschläge der Bundesagentur aber noch komplexer gemacht werden« und sie führen dazu aus:
So könnten nicht angegebene Lebensversicherungen und Immobilien mit einem automatischen Datenabgleich bei Versicherungsunternehmen und Grundbuchämtern aufgespürt und so Leistungsmissbrauch aufgedeckt werden. Bislang werden Daten nur vierteljährlich abgeglichen, nach den Vorstellungen der Bundesagentur soll dies künftig monatlich geschehen. Oder noch so eine Idee:
»Im Visier hat die Behörde auch Hartz-IV-Empfänger, die im Internet Geschäfte machen. Die Behörde geht davon aus, dass auch Hartz-IV-Empfänger „Einkünfte im Internet durch Handel und Dienstleistungen erzielen, ohne dies dem Jobcenter mitzuteilen“. Eine stärkere Überprüfung könne hier Missbrauch bekämpfen, argumentiert die BA.«

Ja habt ihr sonst nichts zu tun? Diese Frage drängt sich einem doch nun wirklich auf, wenn man einen Moment nachdenkt, wie viele Ressourcen notwendig sind, um das umzusetzen.

Aber wir sind noch nicht am Ende der Kürzungsphantasien angelangt. Da gibt es doch noch diese aufstockenden Selbständigen, die von ihren Einkünften nicht leben können? Auch für die hat man was in der Tasche:
»Bei „unrentabler Selbstständigkeit“ sollte ihr Leistungsanspruch auf 24 Monate begrenzt werden, lautet ein weiterer Vorschlag auf der Liste. BA-Chef Frank-Jürgen Weise hatte zeitliche Begrenzungen für Selbstständige, die Hartz IV beziehen, bereits vor einem Jahr ins Gespräch gebracht.«
Während man über diesen Vorschlag durchaus vor dem Hintergrund der Frage, ob man unrentable Geschäftsmodelle auf Dauer subventionieren soll, diskutieren kann und muss, geht es bei einer anderen Personengruppe ans Eingemachte: die Kinder mal wieder:
»Wenn es nach dem Landkreistag geht, wird auch die Nachhilfe für Hartz-IV-Kinder im Bildungspaket gestrichen. Die Kreise sehen hier die Schulen in der Pflicht: „Auswirkungen eines unzureichenden Lernniveaus bleibt in der Verantwortung der Schule.“« Ja, grundsätzlich schön und gut – aber wenn die das nicht leisten können oder wollen? Pech gehabt, Pechmarie. In einer richtigen Familie wäre dir das nicht passiert.

Aber nicht nur die BA oder der Landkreistag mischen mit, auch die Bundesländer steuern ordentlich was bei – und zuweilen wird das dann sogar von den anderen Beteiligten abgelehnt, so ein besonders „sozialer“ Vorschlag aus dem rot-grünen Rheinland-Pfalz:
»So wollte Rheinland-Pfalz eine Gebühr von 20 Euro für jede Hartz-IV-Klage einführen. Außerdem schlug das Land ein Schiedsverfahren mit Anwesenheitspflicht der Kläger vor. Bund, Länder und Bundesagentur lehnten diesen Vorschlag jedoch ab.«

Über diese Vorschläge wird in den kommenden Tagen und Wochen mit Sicherheit heftig diskutiert und gestritten werden (müssen). Aber ist es nicht auffällig, dass wir nicht annähernd eine vergleichbare Diskussion über die doch angeblich gleichwertige Seite des Förderns in der Arbeitsmarktpolitik haben? Wo sind denn die innovativen Vorschläge, wie man mit dem immer länger im Leistungsbezug eingemauertem Teil der Langzeitarbeitslosen umgehen kann? Hierzu liegen zahlreiche und innovative Vorschläge aus der Fachdebatte vor, aber nirgendwo ist erkennbar, dass die hohe Politik bereit ist, sich diesem Thema anzunehmen. Und natürlich darf und muss man schon aus einer rein ökonomischen Sicht die Frage stellen, ob es nicht sinnvoller wäre, die gewaltigen personellen Ressourcen, die bei Umsetzung der hier skizzierten Vorschläge notwendig wären, in eine vernünftige, d.h. den Menschen zugewandte Hilfe und Unterstützung zu investieren.

Und seien wir nicht blauäugig: Die Perfidie (lat. perfidus = treulos, unredlich) der Argumentation eines Herrn Alt hinsichtlich der Unterscheidung in „gute“ und „schlechte“ Alleinerziehende, wobei nach außen sein Unterscheidungskriterium beispielsweise darin begründet ist, ob die betroffene Person an einer Qualifizierungsmaßnahmen teilnimmt oder einfach nur „passiv“ Leistungen bezieht, würde doch (wenn man sich einmal darauf einlässt) nur dann Sinn machen, wenn es gleichzeitig ausreichend und dann auch noch geeignete Maßnahmen für diesen Personenkreis überhaupt gibt.
Aber was erleben wir den in den letzten drei Jahren? Die Mittel im so genannten Eingliederungstitel, also die Gelder, die für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung stehen im SGB II-Bereich, wurden um 50 % eingedampft, wir waren und sind mit dem größten Kürzungsprogramm in der Geschichte der bundesdeutschen Arbeitsmarktpolitik konfrontiert.
Weitgehend im Stillen und Verborgenen beobachten wir derzeit landauf und landab ein Sterben vieler Träger von Arbeitsförderungsaktivitäten, die vor dem Hintergrund dieser massiven Mittelkürzung und gleichzeitig der völlig verfehlter förderrechtlichen Einschränkungen schlichtweg das Handtuch schmeißen müssen. Und seien wir uns dessen bewusst: Hierbei handelt es sich gerade nicht um die schlechten Träger, die dann versuchen, beispielsweise mit Preis- und Lohndumping-Strategien die eigene Existenz zu sichern auf Kosten der ihnen anvertrauten Menschen wie auch der eigenen Mitarbeiter, sondern es sind leider oftmals die „guten“ Träger, die es einfach nicht mehr schaffen, unter diesen immer schlechter werdenden Rahmenbedingungen arbeiten zu können.

Hierzu leider ein aktuelles Beispiel, das aus Bremen berichtet wird: „Quirl ist insolvent„. Es geht um den Beschäftigungsträger „Frauenbetriebe Quirl„, der Insolvenz angemeldet hat und damit auch gegen Verfehlungen in der Arbeitsmarktpolitik protestieren will.

»Mit seinen Frauenbetrieben bietet der Verein 125 langzeit-erwerbslosen Frauen eine Perspektive, die auf dem Arbeitsmarkt kaum eine Chance hätten. In sechs Küchenbetrieben und Gasträumen, einem Waschsalon und einem Kolleg werden sie unterstützt und qualifiziert. Quirl existiert seit 27 Jahren und hat mittlerweile 85 MitarbeiterInnen, die meisten in Teilzeit. Etwa die Hälfte arbeite in den drei Kinderhäusern des Vereins, deren Betrieb laut Geschäftsführerin Katja Barloschky nicht gefährdet ist. Die Insolvenz ist dabei eine politische Ansage: Man ziehe damit „Konsequenzen aus den systemischen Verwerfungen arbeitsmarktpolitischer Förderinstrumente“, heißt es in einer Erklärung des Vereins.«

Die Frauen, die zu Quirl kommen, haben oft keinen Schulabschluss, sind alleinerziehend, können nicht so gut deutsch oder sind traumatisiert. Bei Quirl finden sie zusätzlich zu einem Ein-Euro-Job individuelle Unterstützung. Aber die Kombination aus Arbeit und Lernen in den Arbeitsgelegenheiten ist förderrechtlich massiv erschwert worden.

» Zudem darf Quirl Einnahmen, wie etwa durch den Cateringbetrieb, nicht behalten: Etwa 460.000 Euro Umsatz machte der Verein damit 2012. Die 95.000 Euro Verlust des gleichen Jahres wären damit leicht ausgeglichen – doch laut Zuwendungsrecht müssen Gewinne abgeführt werden.«

Und dann kommt ein Absatz, der es in sich hat und deshalb hier auch zitiert werden soll:

»Nun könnte Quirl darauf so kreativ reagieren, wie andere Weiterbildungsträger im Jobcenter-Maßnahmen-Dschungel: Hochbezahltes Abstellgleis für Hartz-IV-Empfänger sein, sie in Massen vor einen Computer mit Stellenanzeigen absetzen. Damit können Weiterbildungsträger Geld verdienen und die Jobcenter sind ihre „Kunden“ los.

Doch Quirl will das: Eckpfeiler wie die „hohe fachliche Qualität in der Betreuung der Teilnehmerinnen“, die „strikte Beachtung der gesetzlichen Vorgaben“, sowie „Tariflöhne für die MitarbeiterInnen“ will der Verein „nicht verleugnen“. Katja Barloschky wird noch grundsätzlicher: „Der repressive Charakter der Arbeitsmarkt-Politik, der sich mit der Instrumentenreform noch verschärft hat, hilft niemandem und entmündigt und entwürdigt die Menschen“, sagte sie zur taz.«
Dem ist leider nichts hinzuzufügen, außer der frustrierte Hinweis, dass so ein Träger verschwindet, während die „Schwarze-Schafe-Dichte“ weiter ansteigen wird durch den hier ablaufenden negativen Selektionsprozess.

Wer lieber kalte Zahlen mag, der sei an dieser Stelle auch bedient:
»Für Peer Rosenthal von der Arbeitnehmerkammer müsse man die Instrumentenreform gemeinsam mit den Kürzungs-Beschlüssen der Bundesregierung von 2010 betrachten: In der Folge seien Fördermittel für das Jobcenter Bremen von 70 Millionen Euro in 2010 auf 45,7 Millionen in 2012 gesunken. „Die Kürzung war völlig kontraproduktiv, insbesondere, wenn man arbeitsmarktfernen Gruppen eine Perspektive auf Teilhabe durch Arbeit ermöglichen will“, so Rosenthal.«

Perspektiven auf Teilhabe durch Arbeit? Ja, das wäre doch ein Thema für eine grundlegende Reform des SGB II. Wäre. Müsste. Hätte.

Deutschland – ein Refugium für Menschenhändler? Immer wieder Schule. Und Kinder zwischen „Machtmüttern“, biologischen Vätern und Therapeuten

»Immer mehr Menschenhandel, immer weniger verurteilte Schlepper. Das ist das Ergebnis einer neuen EU-Studie. Besonders in Deutschland haben Menschenhändler aufgrund der liberalen Gesetze wenig zu fürchten …«, so der Vorspann eines Beitrags des Politikmagazins „Kontrovers“ im Bayerischen Fernsehen. Der Befund hört sich niederschmetternd an, denn wir lesen weiter »… … und die Polizei muss oft tatenlos zuschauen, wie Frauen aus dem Ausland in Deutschland zur Prostitution gezwungen werden. Das gilt besonders seit der Liberalisierung der Prostitutionsgesetze im Jahr 2002.

Eigentlich wollte die Politik damit den Frauen helfen, aus der kriminellen Schmuddelecke herauszukommen – im Ergebnis aber ist das Gesetz eine Hilfe für Zuhälter und Bordellbetreiber …  Nur wenn die Frauen gegen ihre Peiniger aussagen, können die Behörden etwas unternehmen. Die Praxis aber zeigt, dass dazu nur die wenigsten den Mut haben. Die Frauen fürchten um ihre Familie in der Heimat und im schlimmsten Fall auch um ihr Leben. Hilfsorganisationen und Vertreter der Polizei fordern deshalb schon lange eine Verschärfung der Gesetze – doch die Bundesregierung schafft es nicht einmal, die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel umzusetzen!« Auffällig ist tatsächlich eine Häufung von Medienberichten über den Zusammenhang zwischen Prostitution und Menschenhandel, ein weiteres von vielen Beispielen ist der Beitrag Fahnder bekämpfen Frauenhandel im Sex-Geschäft des Politikmagazins „Zur Sache Rheinland-Pfalz!“ vom 02.05.2013. 

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