Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen und Bundesfreiwillige als Budgetbremse für die Rentner? Ein Exkurs über die faktische Kraft der Statistik in der realen Sozialpolitik

Preisfrage: Kann jemand erklären, wie es diejenigen, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten oder die als Bundesfreiwillige gute Dinge zu tun versuchen, schaffen, den 20 Millionen Rentenbeziehern in Deutschland ihre Vorfreude auf den Sommer 2015, in dem die nächste Rentenerhöhung ansteht, zu verderben?

Geht nicht, weil das nichts miteinander zu tun hat?

Dann kennt man nicht wirklich die Tiefen, besser Untiefen der letztendlich nur historisch zu verstehenden Sozialpolitik. Wir haben es zugleich mit einem Lehrbuchbeispiel zu tun, an dem man studieren kann, wie die Dinge alle miteinander verklebt sind. Oder vielleicht hat man schlichtweg auch keine Zeit, sich über solche Zusammenhänge Gedanken machen zu können, denn man geht einem Zweitjob neben seinem eigentlichen Normaljob nach, sicher, weil man so gerne arbeitet – oder? Schauen wir einmal genauer hin, auf beide Sachverhalte.

Die 20 Millionen Rentner in Deutschland müssen sich 2015 mit einer deutlich niedrigeren Rentenerhöhung begnügen als zunächst erwartet. Dies ist auf eine Korrektur der Beschäftigtenstatistik zurückzuführen, die wiederum die Höhe der Rentenanpassung beeinflusst, berichtet Thomas Öchsner in seinem Artikel Rentenerhöhung fällt niedriger aus als erwartet. Nach Angaben von Rentenexperten müsse man davon ausgehen, dass durch diesen statistischen Einmaleffekt der Aufschlag bei den Renten im nächsten Jahr um etwa einen Prozentpunkt niedriger ausfallen wird. Wobei man die an sich erst einmal eher verharmlosend daherkommende Nachricht von einem Prozentpunkt auch so gelesen werden kann bzw. muss:

»Angenommen die Rentenerhöhung würde im Westen und Osten zwei Prozent betragen, käme nur ein Aufschlag von einem Prozent heraus. Bei einer Rente von 1000 Euro würde das Plus also statt 20 Euro nur zehn Euro betragen.«

Wie nun kann es zu einer Halbierung der eigentlich anstehenden Rentenerhöhung – die bescheiden genug ausfällt – kommen? Öchsner führt dazu aus:

»Die Bundesagentur für Arbeit hatte weitgehend unbemerkt zum 30. Juni 2013 drei große Gruppen in die Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten neu aufgenommen. Dazu zählen knapp 300.000 Menschen mit einer Behinderung, die zum Beispiel in Werkstätten arbeiten. Hinzu kommen mehr als 30.000 Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder etwa Berufsbildungswerken beschäftigt sind, sowie knapp 80.000 meist junge Leute, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Dabei handelt es sich überwiegend um Beschäftigte aus dem Niedriglohnbereich – und das schlägt sich in der nächsten und übernächsten Rentenanpassung nieder.« (Nur eine korrigierende Anmerkung: Die Änderung hat nicht im vergangenen Jahr stattgefunden, sondern erst in diesem, also 2014).

Darüber wurde auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ Anfang September kritisch berichtet: »Man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass diese zusätzlich rund 400.000 Personen als sozialversicherungspflichtig beschäftigt gelten, nicht nur irgendwie als erwerbstätig, was ja auch Selbständige, geringfügig Beschäftigte oder Beamte sind. Also irgendwie „richtige“ Arbeitnehmer. Nun wird der eine oder die andere fragen, huch, Beschäftigte in Behindertenwerkstätten oder Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst – sind die wirklich „normal“ beschäftigt?« Eine gute und überaus berechtigte Frage. Denn Beschäftigte in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bekommen bekanntlich gar kein „normales“ Entgelt, sondern eine Art Taschengeld und es darf an dieser Stelle nur darauf verwiesen werden, dass es derzeit eine Debatte über die Frage gibt, ob nicht auch diese Beschäftigten Anspruch haben auf den gesetzlichen Mindestlohn (vgl. weiterführend die aktuelle Publikation von Caroline Richter und Alexander Bendel: Zwischen Entgelt und Geltung: Zur Problematik von Lohnsystemen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung, August 2014). Und auch die „Buftdis“, also die im Bundesfreiwilligendienst Tätigen bekommen ja nur ein Handgeld für das, was sie da machen.

Auch der DGB hatte sich Anfang September kritisch zu Wort gemeldet mit einer Pressemitteilung unter der Überschrift Geänderte BA-Statistik: Plötzlich 414.000 Beschäftigte mehr: »Ohne die zusätzlichen Personengruppen wäre nach dem neuen Konzept die sozialversicherte Beschäftigung absolut sogar um 67.000 Personen gesunken. Nun aber wird das Beschäftigungsniveau rein rechnerisch um 347.000 Personen höher ausfallen.« Wie praktisch. Wichtig ist der methodische Einwand des DGB gegen diese statistische „Korrektur“ der Beschäftigtenzahlen:

»Umgangssprachlich wird der Begriff der sozialversichert Beschäftigten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verwendet, die gegen Lohn oder Gehalt am regulären Arbeitsmarkt tätig sind. Das trifft auf viele Menschen in den neu erfassten Personengruppen aber nicht zu. Teilweise werden künftig auch nicht erwerbsfähige Personen mitgerechnet.

So wie bei den jetzt erstmals einbezogenen Menschen mit Behinderung in Behinderten-Werkstätten. Sie können in der Regel (noch) nicht auf dem regulären Arbeitsmarkt tätig sein und erhalten neben einem sehr geringen Einkommen meist Sozialhilfe. Die hier tätigen Menschen mit Behinderung stehen in der Regel in keinem Arbeitsverhältnis. Der Verdienst in den Werkstätten ist gering und liegt im Schnitt unter 200 Euro pro Monat.

Auch bei den Freiwilligendiensten FSJ, FÖJ und BFD handelt es sich um keine klassische Beschäftigung für Lohn und Gehalt. Beim Bundesfreiwilligendienst wird beispielsweise nur eine Art „Taschengeld“ gezahlt – und zwar maximal sechs Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Das sind aktuell 357 Euro im Westen und 300 Euro im Osten.«

Die damalige Kritik auch in meinem Blog-Beitrag auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ bezog sich vor allem auf die methodische Begründung für die Korrektur seitens der BA (vgl. hierzu die Erläuterungen im Monatsbericht der BA auf der Seite 10) und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Arbeitsmarktstatistik im engeren Sinne – die nun thematisierten Folgen für die Rentenpolitik hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm. In den zutreffenden Worten des DGB:

»Die Bundesagentur für Arbeit begründet die Änderungen unter anderem mit einer Annäherung an die statistischen Erhebungen der Internatioanlen Arbeitsorgansiation ILO und deren „Erwerbstätigenkonzept“. Mit diesem statistischen Modell werden aber alle Erwerbstätigen erfasst, ganz gleich in welchem Umfang sie arbeiten. Auch Menschen, die nur eine Stunde pro Woche arbeiten oder für ihre Tätigkeit nur Sachleistungen erhalten, fallen unter die ILO-Definition.«

Ein „wunderbarer“ Ansatz, um am Ende das Problem der Arbeitslosigkeit nicht nur zu halbieren, wie es ein Peter Hartz mal in Aussicht gestellt hat, sondern sukzessive ganz zu beseitigen. Also statistisch gesehen, so meine damalige Kommentierung.

Nun aber zurück zum deutschen Rentner und seiner Vorfreude auf die nächste Rentenerhöhung, die durch diese statistische Rumfummelei arg strapaziert wird. Wie läuft hier der Übertragungsmechanismus? Dazu schreibt Öchsner in seinem Artikel:

»Wie kräftig eine Rentenerhöhung ausfällt, hängt maßgeblich davon ab, wie sich die Löhne und Gehälter pro Arbeitnehmer nach den sogenannten Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR-Löhne) im Vergleich zum Vorjahr verändert haben. Den Ausschlag für 2015 gibt dabei der Vergleich der Einkommen von 2014 zu 2013. Da 2014 diese Geringverdiener neu in der Statistik hinzukommen, verringert dies den Lohnfaktor in der Rentenformel, was sich im Geldbeutel der 20 Millionen Ruheständler zunächst negativ bemerkbar macht.«

Bevor jetzt aber die Wutwelle zu pulsieren beginnt, muss man auch den folgenden Absatz zur Kenntnis nehmen: »2016 kehrt sich dies jedoch um. Die Rentenerhöhung wird dann entsprechend höher ausfallen, so dass unterm Strich die Rentner durch die statistischen Einmaleffekte nach den zwei Jahren weder besser noch schlechter gestellt sind.« Es sei denn, dass die Zahl der Niedriglöhner weiter ansteigt, in anderen Gruppen, wofür es in der Vergangenheit ja durchaus Beispiele gegeben hat. Wer sich wirklich für das Minenfeld der Berechnung der jährlichen Rentenanpassung interessiert, dem sei hier mein Blog-Beitrag Ein bescheiden gemachter Schluck aus der Pulle – wie die Rentenerhöhung 2014 berechnet wird. Zugleich ein Lehrstück für moderne „Formel-Sozialpolitik“ aus dem Juli 2014 empfohlen.

Fazit: Der Ärger für die Rentner ist berechtigt, aber auf ein „verlorenes Jahr“ begrenzt, wenn denn die optimistische Variante der nachträgliche Korrektur 2016 auch eintritt. Der eigentliche und weiterhin zu kritisierende Effekt der Korrektur der Beschäftigtenstatistik liegt darin, dass die Zahl der „normalen“, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, was ja auch immer ein Qualitätsmerkmal darstellt, verwässert wird.

Aber bleiben wir beim Thema Arbeitsmarkt. Und werfen wir noch einen Blick auf eine ganz besondere Gruppe von Jobs. Den Zweitjobs.

»Nach aktuellen Zahlen der Bundesregierung ergänzten im vergangenen Jahr rund 2,35 Millionen Menschen ihren sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf durch einen abgabenfreien Minijob. Das sind fast doppelt so viele wie vor zehn Jahren«, berichtet Rainer Woratschka in seinem Artikel Zahl der Minijobber hat sich verdoppelt, wobei er – ganz korrekt formuliert – nicht alle Minijobber meint bzw. meinen kann, sondern diejenigen, die das neben einem anderen Job ausüben, also nicht die Gruppe der ausschließlich geringfügig Beschäftigten.

Doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren – darunter mag es Menschen geben, die gerne arbeiten, die vielleicht – aus welchen Gründen – möglichst spät nach Hause kommen wollen. Aber das wird eine überschaubare Gruppe sein. Daneben wird es eine Menge Menschen geben, die auf einen Zuverdienst angewiesen sind, weil sie in ihrem Hauptjob zu wenig Geld verdienen. Wobei das eben nicht nur ganz arme „working poor“ sein müssen, sondern auch viele heutige „Normalverdiener“ brauchen einen Zweitjob, um sich beispielsweise einmal im Jahr einen halbwegs ordentlichen Urlaub leisten zu können. Darüber wissen wir empirisch noch zu wenig bis gar nichts. Aber dass die Verdoppelung der Zweitjobs überwiegend auf arbeitssüchtige Menschen zurückzuführen ist, das glaubt doch wirklich keiner ernsthaft, außer, er oder sie muss es aus beruflichen Gründen so verkaufen.

Vielleicht kein „Dammbruch“, aber eine „Sickerblutung“ in das gesellschaftliche Gewebe hinein. Es geht um das Sterben, um die Sterbehilfe. Und da braucht es Skepsis, Fragen und eine Warnung

Um es gleich an den Anfang zu stellen – es geht um ein nicht nur heikles, sondern überaus komplexes und letztendlich nicht zur Zufriedenheit der meisten auflösbares Thema. Es geht um eine Sache, die bei vielen Menschen mit den tiefsten Ängsten verbunden ist und wo sich scheinbar klare Botschaften verlieren müssen. Es geht um das Sterben und genauer um die Sterbehilfe, um die immer wieder – und gerade aktuell – auch öffentlich geführte Debatten kreisen. Da gibt es Befürworter der aktiven Sterbehilfe oder der passiven, da gibt es welche, die – für andere? – eine klare Ablehnung jeglicher Form der Sterbehilfe fordern und auch den alleine begangenen Suizid verwerfen und sicher gibt es ganz viele, die irgendwo dazwischen sind, die ein schlechtes Gefühl haben, wenn gesellschaftlich über die Legalisierung von Sterbehilfe diskutiert wird, die aber zugleich auch ahnen, dass es individuell immer auch ganz anders kommen kann.

An dieser Stelle soll nun auf ein nachdenklich stimmendes Interview mit dem Mediziner Reinhard Lindner hingewiesen werden. Schon die Überschrift irritiert: „Der Suizid ist ansteckend“. Es ist ein Interview mit einem, der in seiner täglichen Arbeit mit dem Sterben konfrontiert ist und dabei immer wieder auch mit dem Wunsch nach einem assistierten Suizid. Und der Mann hat Zweifel, er ist skeptisch und damit einer, dem man zuhören sollte.

Von den etwa 10.000 Menschen, die jedes Jahr in Deutschland einen Suizid begehen, sei nur ein sehr kleiner Anteil unheilbar krank. Genau um diese Menschen geht es ja in einem Teil der öffentlichen Debatte, dass man als unheilbar kranker Mensch die Möglichkeit bekommen soll, auch einen ärztlich assistierten Suizid begehen zu können. An dieser Stelle beginnt die Skepsis des Mediziners: Er verweist nicht nur darauf, dass die Hilfe bei unheilbaren Krankheiten sehr differenziert ist und unter anderem viele Möglichkeiten der Palliativen Behandlung umfasst. Im Rahmen dieser Behandlung gibt es durchaus auch Hilfen, die das Sterben direkt erleichtern. Sein Argument ist ein weiterführendes: Es sollte gesehen werden, »welche Wirkung die Diskussion über assistierten Suizid auf diejenigen Menschen hat, die zwar aktuell nicht unheilbar krank sind, dies aber befürchten.«
Seiner Meinung nach sei die Debatte über Sterbehilfe (vor allem, wenn sie mit der Figur des Arztes verknüpft wird) eine sehr gefährliche, »denn viele alte Menschen sind sich nicht sicher, ob sie in unserer Gesellschaft noch gewollt sind. Die Frage, welche Bedeutung ihr Leben noch hat, beschäftigt sie sehr. Viele meiner Patienten, die sich in einer psychischen Krise befinden, sagen mir, es verunsichere sie, wenn die Option des Suizids als gesellschaftlich sinnvolle und förderungswürdige Lösung diskutiert wird. Sie unterscheiden nicht, dass es beim ärztlich assistierten Suizid eigentlich nur um ganz wenige Betroffene geht, die sterbenskrank sind. Wir müssen da deshalb mit größter Vorsicht umgehen. Der Suizid ist ansteckend.«

Und dann kommt seine meiner Meinung nach zentrale und eben auch sozialpolitisch hoch relevante, besser: brisante, Aussage:

»Ich befürchte eher die Gefahr einer „Sickerblutung“. Das heißt, in unserer Gesellschaft setzt sich ganz langsam eine Einstellung durch, wonach das Leben, wenn es schwierig wird und der Hilfe und Unterstützung bedarf, nicht mehr lebenswert ist und zu Ende gebracht werden muss. Dagegen sollten wir uns verwahren.«

Auch hinsichtlich der aktuellen Vorstöße hinsichtlich einer Erleichterung des ärztlich assistierten Suizids äußert Reinhard Lindner eine skeptische Einschätzung. Auf den Hinweis, dass eine Parlamentarier-Gruppe den ärztlich assistierten Suizid nur unter strengen Voraussetzungen erlauben will, die darin bestehen, dass die Krankheit umumkehrbar , das Leiden extrem, der Patient ausführlich über Behandlungsalternativen aufgeklärt sein muss, antwortet der Mediziner:

»Ich glaube, dass diese drei Punkte in der Praxis nichts taugen werden. Die Frage des unumkehrbaren Leidens wird von Menschen sehr unterschiedlich erlebt. Es gibt ein Prinzip in der Alterspsychiatrie, dass je eingeschränkter Menschen sind, umso größer ihre Zufriedenheit mit den kleinen Dingen des Lebens wird. Es gibt keine Objektivität des Leidens, das ist immer sehr subjektiv. Der Mensch, gerade wenn er sich suizidal an einen anderen wendet, hat im Grunde eine doppelte Botschaft: Ich will sterben. Und: Ich wende mich an den Therapeuten mit der Frage, was möglich ist.«

Man kann nur hoffen, dass solche differenzierte, skeptische und fragende Haltungen an Gewicht gewinnen können.

Und wir sollten nicht die Augen verschließen vor der Möglichkeit, dass man wie so oft in der Geschichte mit einem an sich guten oder gut daherkommenden Anliegen startet, also der individuellen Selbstbestimmung mehr Raum zu geben, die freie Entscheidung zu fördern, letztendlich den höchsten Grad an Autonomie zu erreichen – und dann nach einer längeren Phase der „Sickerblutung“ in das gesellschaftliche Gewebe hinein, um eine Begrifflichkeit von Reinhard Lindner zu verwenden, ankommt in einer Gesellschaft, in der das „freiwillige“ Ausscheiden in das Kettenhemd einer sozialen Norm gepresst worden ist, wo also die Verweigerung dessen, was da implizit und wahrscheinlich immer expliziter erwartet wird, zu einer Auflehnung gegen das Kollektive geworden wird. Und keiner komme an dieser Stelle mit dem Satz, es wird schon nicht so werden.

„Wir brauchen Leute, die Bock haben zu arbeiten“. Also „fantastische Mitarbeiter“. Und was die Schlachthöfe können, kann ein Burger-Brater auch

Der Betreiber von McDonalds-Restaurants in Nordwestdeutschland holt sich aus Rumänien Arbeitskräfte – eine Praxis, die bislang von Schlachthöfen bekannt war. Darüber berichtet Dirk Fisser in seinem Artikel Vorbild Schlachthof? McDonald‘s setzt auf Rumänen – auch in Osnabrück. Und man lernt nicht nur, was es bedeutet, wenn sich ein Arbeitgeber über willige Arbeitskräfte freut.

Während die Streikaktionen der Lokführer und der Lufthansa-Piloten die Medien beherrschen, läuft im Hintergrund eine Tarifauseinandersetzung, von der wesentlich mehr Menschen betroffen sind und bei der richtig geholzt wird: »Die Gewerkschaft NGG und der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS), hinter dem Fast-Food-Ketten wie McDonald’s, Burger King oder Starbucks stehen, zoffen sich darum, wie viel die Arbeit der mehr als 100.000 Angestellten wert ist. Ein Streit am unteren Ende der Gehaltsskala«, schreibt Fisser. Dazu auch der Blog-Beitrag Diesseits der großen „Jobwunderland“-Erzählung: Schmutzige Geschäfte auf Kosten der Reinigungskräfte und Rache für den gesetzlichen Mindestlohn seitens der großen Fastfood-Ketten vom 29.09.2014 oder den Beitrag Verdienen Mitarbeiter von Fast Food-Ketten mit Mindestlohn weniger? des Politikmagazins „defacto“ (HR-Fernsehen) vom 12.10.2014.

Es waren die Arbeitgeber, die den Tarifvertrag angesichts des herannahenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro vorzeitig aufgekündigt und neue Eckpunkte vorgelegt haben. Der Grundlohn, bislang im Westen bei 7,71 Euro und im Osten bei 7,06 Euro in der Stunde, wäre demnach zwar über die gesetzliche Untergrenze gestiegen. Dafür wollen die Arbeitgeber der Systemgastronomie aber Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Zuschläge ins Nirwana befördern, so dass am Ende viele Mitarbeiter weniger in der Tasche hätten als heute. Die Gewerkschaft NGG hat dieses „vergiftete Angebot“ verständlicherweise empört zurückgewiesen, aber man muss auch sehen, dass die Arbeitgeber zum einen wissen, wie niedrig der Organisationsgrad der Gewerkschaft in den Betrieben der Systemgastronomie ist – und dass dadurch der NGG schlichtweg das Drohpotenzial eines wirkkräftigen Arbeitskampfes fehlt. Zum anderen muss der Arbeitgeberverband auch deshalb die Muskeln spielen lassen, weil ihm die eigenen Mitglieder abhanden kommen. Zunächst war es der größte Betreiber von Burger-King-Restaurants in Deutschland, der den Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) verlassen hat, während Burger King selbst an seiner Mitgliedschaft festhält. Dirk Fisser weist in seinem Artikel auf ein weiteres Beispiel hin: »… etwa der Pizzadienst „Joey’s“. Der Osnabrücker Franchise-Nehmer erklärte kürzlich ebenfalls seinen Austritt aus dem BdS, ist zu erfahren.«

Was aber hat das alles mit Rumänen zu tun? Fisser nimmt als Beispiel Christian Eckstein.

»22 McDonald’s-Restaurants im westlichen Niedersachsen und angrenzenden Nordrhein-Westfalen betreibt er in einem Joint Venture mit dem deutschen Marktführer. Der Blick in den Bundesanzeiger: Der Umsatz der „Systemgastronomie Christian Eckstein GmbH und Co. KG“ lag 2012 bei gut 44 Millionen Euro, der Jahresüberschuss bei 1,4 Millionen Euro. Knapp 1.100 Mitarbeiter hat das Unternehmen mit Sitz in Kirchdorf im Landkreis Diepholz demnach angestellt.«

Nicht nur auf Schlachthöfen würden Rumänen eingesetzt, sie würden auch bei McDonald’s die Hamburger braten. Also auf Fälle in den Filialen des Herrn Eckstein. Und für deren Unterbringung sorgt er auch, im »Erich-Maria-Remarque-Ring 1 in Osnabrück, Ortskundigen besser bekannt als das Iduna-Hochhaus.« Die Unterlagen, die dem Redakteur zugespielt wurden, sind sehr detailliert:

»134 Wohneinheiten befinden sich im Innern, zwischen 33 und 160 Quadratmetern groß. 16 gehören Eckstein. Er vermiete sie unter anderem an seine Mitarbeiter. Im vorliegenden Vertrag fordert er dafür etwa 200 Euro im Monat. „Pro Schlafplatz, bei maximal sechs Schlafplätzen in der Wohnung“, lautet ein Nachsatz. „Dieses Nutzungsentgelt wird vom Arbeitnehmer getragen und vom Arbeitgeber monatlich von dem an den Arbeitnehmer auszuzahlenden Arbeitsentgelt einbehalten“, heißt es weiter. Verbraucht der Mieter Strom, Wasser oder Gas „über dem üblichen Durchschnittsverbrauch“, behält Eckstein diese Mehrkosten ebenfalls ein.«

Der genannte Unternehmer hat natürlich – wie es sich für gute journalistische Arbeit gehört – die Möglichkeit bekommen, seine Sicht der Dinge darzustellen. Und die ist sehr aufschlussreich:

»Der Restaurantbetreiber erzählt, wie er vor fünf Jahren das erste Mal Mitarbeiter in Rumänien „castete“. Mittlerweile seien es etwa 130 Rumänen, die in Eckstein-Restaurants arbeiteten. „Die dritte Generation“, sagt der Chef, der von „fantastischen Mitarbeitern“ spricht, auf die er „superstolz“ sei …   In Deutschland habe er niemanden gefunden. „Wir brauchen Leute, die Bock haben zu arbeiten“, deutet Eckstein Probleme an. Und mit Blick auf sein rumänisches Personal schiebt er hinterher: „Die kommen hierher, um zu arbeiten und nicht um Freizeit zu haben.“ … Einer von denen, die aus Rumänien nach Osnabrück kamen, um hier die Burger zu braten, sagt im Schatten des Iduna-Hochhauses: Die Arbeit sei „hart, aber fair“. Für ihn habe sich die weite Reise gelohnt.«

Es steht zu vermuten, dass wir solche Berichte in der vor uns liegenden Zeit angesichts des erheblichen Wohlstandsgefälles innerhalb der EU öfter zur Kenntnis nehmen müssen.

Mit der Lebenswirklichkeit ist das so eine Sache. Zur Forderung der Bundesagentur für Arbeit, die Kita-Öffnungszeiten an diese anzupassen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) sorgt sich um den Arbeitsmarkt. Und hin und wieder meldet sie sich mit konkreten Vorschlägen zu Wort. Anlässlich der Veröffentlichung des Berichts Der Arbeitsmarkt in Deutschland – Fachkräfte in der Kinderbetreuung und -erziehung hat die BA in einer Pressemitteilung unter der Überschrift Kita-Betreuungszeiten an die Lebenswirklichkeit anpassen offensichtlich ihr Herz für Alleinerziehende entdeckt. Und was man zu lesen bekommt, hört sich erst einmal gut an: „Die oft starren Betreuungszeiten in Kitas passen nicht zur heutigen Lebens- und Arbeitswelt. Wir brauchen mehr Absicherung der Betreuung in Randzeiten und an Wochenenden. Nur so können wir Arbeitskräftepotenziale insbesondere unter den Alleinerziehenden aktivieren“, appelliert Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der BA. Nun wird der eine oder die andere eine gewisse Distanz an den Tag legen angesichts des technokratisch daherkommenden Vokabulars des Herrn Alt – Alleinerziehende als „Arbeitskräftepotenzial“, das es zu „aktivieren“ gilt. Na ja. Aber wir wollen uns nicht in einer semantischen Kritik verlieren, sondern den konkret daherkommenden Vorschlag der obersten Arbeitslosenverwalter einmal genauer unter die Lupe nehmen unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es eben nicht nur eine Lebenswirklichkeit gibt, sondern ganz unterschiedliche. Beispielsweise die in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, die hier offensichtlich zum Objekt einer bestimmten Begierde geworden sind.

Ganz offensichtlich verfolgt die Bundesagentur für Arbeit eine gezielte Strategie und belässt es nicht nur bei einer allgemeinen Aufforderung nach irgendwie mehr Betreuung. Das wird deutlich, wenn man sich die weiteren Ausführungen vor Augen führt:

»Länder und Kommunen könnten sich intensiver mit der Qualifizierung und Vermittlung von Tagesmüttern und Tagesvätern auseinandersetzen. Durch eine enge Verzahnung der jeweiligen Betreuungsangebote werden so Betreuungslücken geschlossen und bedarfsgerechte Angebote insbesondere zu Randzeiten bereitgehalten.
Als potenzielle Fachkräfte in der Kindererziehung sollten insbesondere Menschen in den Blick genommen werden, die im Wege einer Umschulung in den Erzieherberuf wechseln wollen. Um sie gezielt zu unterstützen, sollten alle Bundesländer verkürzte, zweijährige Ausbildungsgänge anbieten. Vorhandene Berufserfahrung muss bei einer Umschulung Berücksichtigung finden. Mit der verkürzten Ausbildung kann eine vollumfängliche Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit gesichert werden.
„Es gibt ein großes Reservoir an motivierten Arbeitsuchenden, für die eine Qualifizierung im Erzieherberuf in Frage kommt. Wir haben derzeit leider nicht überall genügend Ausbildungskapazitäten. Außerdem klemmt es noch bei der Zertifizierung staatlicher Schulen und der erforderlichen Ko-Finanzierung durch die Länder.«

Man kann das auch so übersetzen: Die Zielsetzung ist eine „Mobilisierung“ der Kindertagespflege für die so genannte „Randzeitenbetreuung“, ein immer wieder gerne geäußerter Gedanke in der instrumentalisierenden Debatte über die Kindertagespflege. Man muss sich das so vorstellen, dass die Kinder der Arbeitskräfte, die beispielsweise durch die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten bis in die Abendstunden tätig sein müssen, in der Kita oder außerhalb der Kita von Kindertagespflegepersonen betreut werden sollen.  Die Rekrutierung zusätzlicher Kindertagespflegepersonen sollen von den Ländern und Gemeinden organisiert werden. Außerdem wird ganz offensichtlich der Bedarf an zusätzlichen Fachkräften im Bereich der Kindertageseinrichtungen gesehen, hier in Gestalt der Erzieher bzw. Erzieherinnen. Zusätzliche Kräfte für diesen Bereich sollen über den Weg der Umschulung gewonnen werden – hier gibt es allerdings ganz offensichtlich zwei zentrale Probleme und die Bundesagentur möchte die in einem Abwasch erledigen: Zum einen ist die Ausbildung zum Erzieher eine dreijährige fachschulische Ausbildung, während Umschulungen in der Regel maximal zwei Jahre gefördert werden dürfen.  Die BA fordert nun eine generelle Verkürzung der Umschulung zur Erzieherin auf zwei Jahre, die dann auch von ihr auf den förderungswürdig gestaltet werden können. Dafür sind natürlich entsprechende Ausbildungskapazitäten notwendig, die wiederum von den Ländern zu schaffen wären. Und von diesen natürlich auch finanziert werden müssten.

Was ist von diesen Vorschlägen zu halten? Das hört sich doch alles erst einmal ganz vernünftig an und offensichtlich gibt es einen erheblichen Bedarf an Arbeitskräften in diesem Bereich, nicht nur hinsichtlich einer Ausweitung von Betreuungszeiten, sondern bereits im bestehenden System, vor allem natürlich im Zusammenhang mit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr seit dem 1. August 2013.

Genau hier stoßen wir auf eine andere Lebenswirklichkeit, deren Berücksichtigung zu einer skeptischen Einschätzung der Vorschläge überleitet. Nachdem die öffentliche Aufmerksamkeit für den gesamten Bereich der Kindertagesbetreuung nach dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im vergangenen Jahr und der (scheinbar) ohne große Probleme erfolgten Realisierung des Rechtsanspruchs stark abgenommen hat, muss man in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass die Verhältnisse im bestehenden System bereits teilweise skandalös sind. Vereinfacht gesagt, um nur einen, allerdings ganz zentralen Aspekt herauszugreifen: Betrachtet man beispielsweise die Personalschlüssel und die aus ihnen abgeleitete Fachkraft-Kind-Relation, dann muss man über alle Bundesländer – bei einer erheblichen Streuung zwischen diesen – zu dem Ergebnis kommen, dass die derzeitige Personalausstattung mindestens um ein Drittel zu schlecht ist gegenüber dem, was in der fachwissenschaftlichen Diskussion für erforderlich gehalten wird. Dies ist besonders deshalb dramatisch, weil der neue Rechtsanspruch und auch die tatsächliche Inanspruchnahme sich auf Kinder bezieht, die unter drei Jahre alt sind und damit in einem Alter, in dem sie extrem vulnerabel sind gegenüber der Betreuungssituation, in der sie sich befinden (müssen).

Gleichzeitig sind wir mit dem Problem konfrontiert, dass es im Bereich der Kindertageseinrichtungen keine sachlogisch fundierten, sondern lediglich historisch zu verstehende Personal-Standards gibt, die dazu führen, dass angesichts immer jüngere Kinder, die zugleich auch immer länger in den Einrichtungen verbleiben, das Personal einer systematischen Überforderung ausgesetzt wird. Gerade die Befürworter eines Ausbaus der Kindertagesbetreuung weisen seit Jahren immer wieder und in letzter Zeit zunehmend aggressiver darauf hin, dass wir uns in vielen Einrichtungen aufgrund der faktischen Rahmenbedingungen im Bereich der Kindeswohlgefährdung bewegen. Nicht zu vergessen ist die Tatsache, dass spätestens seit der Rezeption der Pisa-Befunde in Deutschland eine bildungspolitische Aufladung der Kitas stattgefunden hat, die sich in zahlreichen Bildungsplänen niedergeschlagen hat und die – eigentlich – in der täglichen Arbeit umgesetzt werden müssen.

Parallel dazu ist die Erwartungshaltung, was Bildungsangebote angeht, bei einem Teil der Eltern erheblich angestiegen. In dieser Gemengelage ist es offensichtlich, dass das oberste Ziel in dieser Zeit in einer Verbesserung der bestehenden Strukturen bestehen muss. Anders gesagt: Sollte zusätzliches Personal qualifiziert werden können, dann benötigt man dieses derzeit und auf absehbare Zeit, um im Kontext der bestehenden Angebote die Qualität so weit zu entwickeln und sicherzustellen, dass wir aus dem unmittelbaren Gefahrenfeld der Kindeswohlgefährdung herauskommen können. Sollte man aber in dieser Situation möglicherweise zur Verfügung stehendes zusätzliches Personal dafür verwenden wollen, die Öffnungszeiten der Einrichtung noch weiter als bislang schon auszuweiten, dann wird das nicht nur die eigentlich erforderliche Qualitätsentwicklung abbremsen, sondern es würde die Situation noch zusätzlich verschärfen. Man kann sich dies an folgendem Zusammenhang deutlich machen: Die meisten Kindertageseinrichtungen sind betriebswirtschaftlich gesehen „Klitschen“, das bedeutet, dass in diesen Kleinbetrieben weniger als zehn Beschäftigte tätig sind.

Viele der Erzieherinnen arbeiten heute in Teilzeit, ihr Anteil hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Schon die in den letzten Jahren stattgefunden Verlängerung der Öffnungszeiten hat zu einer betriebswirtschaftlich problematischen Entkopplung von Öffnungszeiten der Einrichtungen und der Betreuungszeiten auf Seiten des Personals geführt, mit der nicht zu vermeidenden Konsequenz von Personalwechseln im Laufe eines Tages. Dies mag für fünf- oder sechsjährige Kinder  kein Problem sein, ganz anders stellt sich die Situation allerdings bei den sehr jungen Kindern dar, also den ein-oder zweijährigen Kindern, die sich zunehmend in den Einrichtungen befinden. Die Stellen ganz andere Anforderungen, nicht nur hinsichtlich der pflegerischen Arbeiten, sondern auch hinsichtlich dessen, was in der Fachdiskussion beispielsweise unter der Begrifflichkeit der „Bezugserzieherin“ diskutiert wird.

Aber auch die – bereits in der Vergangenheit immer wieder gerne vorgeschlagene – Instrumentalisierung der Kindertagespflegepersonen für die so genannte „Randzeitenbetreuung“ geht an der Lebenswirklichkeit in diesem Bereich weitgehend vorbei.Unabhängig von der Tatsache, dass viele Kindertagespflege Personen derzeit um das Überleben kämpfen, weil einerseits Nachfrage nach ihren Leistungen weggebrochen ist aufgrund des Ausbaus an Kita-Plätzen für unter dreijährige Kinder und andererseits die Vergütung seitens der öffentlichen Hand immer noch sehr niedrig angesiedelt ist, würde eine Umsetzung des Randzeiten-Betreuungskonzepts erhebliche Mittel erfordern, denn bereits die gegenwärtig ganz überwiegend als viel zu niedrig kritisierte Vergütung der Kindertagespflege Personen geht aus von dem Modell einer achtstündigen Betreuung über den Tag, und dass im Regelfall mit bis zu fünf Kindern. Wenn nun die Tagespflegeperson die Randzeitenbetreuung einzelner Kinder in den Abendstunden, in denen die Mütter arbeiten gehen müssen, übernehmen sollen, dann müsste man logischerweise für diese Stunden ganz erhebliche Beträge aufbringen, damit die betroffene Tagespflegeperson überhaupt in die Nähe einer Perspektive, von diesem Geld leben zu können, kommen können.

Dies nun wieder verweist auf das grundlegende Finanzierungsdilemma, mit dem wir im System der Kindertagesbetreuung konfrontiert sind. Auch hier wieder vereinfachend gesagt: Der Hauptkostenträger in diesem Feld sind die Kommunen und dann mit Abstand die Bundesländer. Der Bund ist erst seit einigen Jahren an den investiven Ausbaukosten im Vorfeld der Einführung eines Rechtsanspruchs mit eigenen Mitteln beteiligt und seit 2014 mit einem – allerdings völlig zu niedrigen – Betrag für die anteilige Finanzierung der Betriebskosten, allerdings auf dem leider sehr intransparenten Weg einer Veränderung der Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern, so dass gar nicht sichergestellt sein kann, dass die – wie bereits erwähnt: völlig unterdimensionierten – Geldmittel des Bundes auch wirklich in diesem Bereich ankommen und nicht vorher für andere Zwecke abgezweigt worden sind.

Silke Hock zitiert mich in ihrem Artikel Arbeitsagentur fordert flexiblere Öffnungszeiten für Kitas mit folgenden Worten:

»Als … „nicht finanzierbar“ wertet Sozialwissenschaftler Stefan Sell den Vorstoß der BA. „Schon jetzt gibt es Qualitätsprobleme. Außerdem steuern wir auf einen Fachkräftemangel zu.“ Nach Angaben Sells, Professor für Volkswirtschaft, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften am Rhein-Ahr-Campus Remagen, bedeuten erweiterte Öffnungszeiten einen erheblichen Personalbedarf.
Zudem hätten Erhebungen ergeben, dass die Betreuung bis 20 Uhr zwar gefordert, aber in der Praxis nur von drei bis vier Eltern nachgefragt werde. Selbst für diese Mini-Gruppen müsse jede Kita zwei Fachkräfte abstellen. „Wer soll das bezahlen? Ich fürchte, dass wir nur noch auf die Quantität statt auf die Qualität schauen“, sagt Sell.«

Auch wenn man sich viel mehr und ganz anderes vorstellen kann und möchte, in der jetzigen Situation ist es von entscheidender Bedeutung, das schon extrem angespannte System nicht weiter zu überladen mit neuen Aufgaben und ressourcenfressenden Aktivitäten. Oder anders gesagt: Bitte jetzt nicht den dritten vor dem zweiten Schritt machen.

Ein Thema, das sich doppelt hinter Gittern befindet: Die Situation in den Gefängnissen. Und Argumente für einen neuen Anlauf in Richtung Resozialisierung

Der französische Philosoph und Soziologe Michel Foucault hat in seinem 1975 veröffentlichten Werk „Surveiller et punir. La naissance de la prison“ (die deutsche Übersetzung erschien 1976 unter dem Titel Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses) mit Blick auf das Gefängnis von einer „totalen Institution“ gesprochen. Damit waren und sind weitaus mehr Prozesse gemeint als das Eingeschlossensein an sich. Die Strafgefangenen sind nicht nur der Institution ausgeliefert in mehrfacher Hinsicht, sondern auch untereinander bilden sich – zuweilen lebensgefährliche – Hierarchien, mithin eine höchst ausdifferenzierte Institutionen innerhalb der Institution. Und obgleich wir derzeit immer noch 54.000 Strafgefangene in den Justizvollzugsanstalten haben, tauchen diese in der breiteren Öffentlichkeit wenn überhaupt dann in den Sonntagabend-Krimis im Fernsehen mal auf oder wenn es einem Gefangenen gelingt, sich der „totalen Institution“ (meistens nur vorübergehend) durch Flucht zu entziehen. Oder wenn man sich aufregt über den Umgang mit den Gefangenen, von den einen als „zu hart“, von den meisten als viel „zu lasch“ empfunden. Und richtig emotionalisiert wird es beim Thema Umgang mit den Sicherungsverwahrten bzw. wenn diese dann doch freigelassen werden (müssen). Vor diesem Hintergrund ist es fast schon überraschend, wenn in den Medien aus zwei anderen Perspektiven auf die Gefängnisse geschaut wird. Und wenn dabei auch noch ein Ansatz angesprochen wird, der ansonsten auch eher – wenn überhaupt – mit Skepsis betrachtet und dem Lager der „Gutmenschen“ zugeschrieben wird: Resozialisierung, dann wird man besonders aufmerksam.

Der SWR hat in dem Beitrag Die Macht im Knast – hinter Gittern herrscht oft pure Gewalt einen Vorstoß gewagt hinter die Mauern des Strafvollzugs, was wie gesagt selten genug passiert. Die redaktionelle Beschreibung des Beitrags verdeutlicht die Spannweite:

»Hermann T. war nur sechs Tage im Gefängnis, dann war er tot. Gefoltert und erhängt von seinen drei Zellengenossen. Die hatten einfach nur Langeweile und wollten jemanden sterben sehen, also musste der Neuling in der Zelle daran glauben. Zweimal haben Vollzugsbeamte in der Zelle nachgeschaut und wollen nichts bemerkt haben. Wegducken und wegschauen, das könnte ein Prinzip im deutschen Strafvollzug sein. Gewalt im Gefängnis ist allgegenwärtig und oft geht es dabei um Macht und Hierarchie. Wer hat unter den Gefangenen das Sagen? Überwiegend ist es die Russenmafia. Ein gut organisiertes Netzwerk sorgt für regen Drogennachschub. Wer seinen Stoff nicht zahlen kann, bekommt den Mahnbescheid zu spüren. Da werden schon mal die Finger des Schuldners gebrochen, dann fließt das Geld auch im Knast. Drogen, Demütigung, Vergewaltigung, Körperverletzung: Im deutschen Knast ist alles an der Tagesordnung. Statistiken zeigen: Jeder vierte Strafgefangene wird im Laufe eines Monats Opfer von Gewalt. SWR1 Reporter Rolf Reinlaßöder hat einige Tage lang Schwerstverbrecher in einem Gefängnis besucht. Auge in Auge hat er mit Knast-Tätern und Knast-Opfern gesprochen und Reportagen geliefert, die in erschreckender Weise die Zustände in deutschen Gefängnissen zeigen. Der Kriminologe Prof. Christian Pfeiffer sieht das Gewaltpotenzial vor allem bei den jüngeren Straftätern und fordert ein hartes Durchgreifen der Vollzugsbeamten. Prof. Bernd Maelicke, der als Problemkind gerade noch die Kurve gekriegt hatte, sieht dagegen den Mangel an Resozialisierung im Knast als Ursache der Gewalt.«

Besonders die beiden Interviews mit Pfeiffer und Maelicke sollen an dieser Stelle besonders hervorgehoben werden. In dem Gespräch mit Bernd Maelicke tauchen auch zahlreiche Lösungs- bzw. Handlungsansätze auf, die sich aus der Sicht dieses Experten für den Strafvollzug und vor allem für die Zeit nach der Haftentlassung aufdrängen.

In diesem Zusammenhang sei an einen Artikel von Heribert Prantl erinnert, der bereits im Januar dieses Jahres in der Süddeutschen Zeitung erschienen ist und der explizit auf das Themenfeld Resozialisierung abstellt: Im Knast sind viele Zellen frei. Prantl bezieht sich auf den – auch in der Abbildung erkennbaren – Trend einer rückläufigen Zahl an Strafgefangenen in Deutschland. Die Ursachen dafür werden kurz gestreift: »Schuld daran ist nicht eine mildere Justiz, sondern die fallende Kriminalitätsrate, zumal bei den Tötungsdelikten. Und schuld ist die Demografie: „Die Vergreisung der Republik fördert die innere Sicherheit enorm“, sagt der Kriminologe Christian Pfeiffer.«

Prantl setzt an diesem Tatbestand deshalb an, weil diese Entwicklung im Grunde etwas möglich macht, was seit vielen Jahren immer wieder von Fachleuten gefordert wird:

»Das sind günstige Voraussetzungen für ein Projekt, für das Strafrechtler und Kriminologen, Experten für Strafvollzug und Straffälligenhilfe seit mehr als 25 Jahren werben: für ein Resozialisierungsgesetz. Ein Gesetz also, das sich nicht auf die Zeit in der Haft, sondern auf die Zeit nach der Haft konzentriert; ein Gesetz, das sich nicht um Haftbedingungen und Zellengröße kümmert, sondern um die Eingliederung in die Gesellschaft; ein Gesetz, das dann greift, wenn der „Ernstfall Freiheit“ da ist; ein Gesetz, das die Mittel und Möglichkeiten zusammenfasst, die einen Rückfall verhindern sollen.«

Denn gerade in diesem so wichtigen Bereich der Resozialisierung liegt einiges im Argen:

»Das derzeitige System der ambulanten Resozialisierung ist ein großes Verwirrsystem. Da kann es einem Probanden passieren, dass sein Fall im Lauf der Jahre von dreißig verschiedenen Sozialarbeitern angefasst wird. Alle wollen oder sollen ihm irgendwie helfen; aber darunter ist kaum einer, der ihn an der Hand nimmt und ihn begleitet. Ein Urvertrauen in eine bestimmte Person kann sich so nicht entwickeln. Das System der sozialen Strafrechtspflege ist seit der Föderalismusreform von 2006 noch schwerer überschaubar als vorher.«

Und dann zitiert Prantl Bernd Maelicke mit eindrucksvollen Zahlen, die es verständlicher machen, warum hier Probleme bestehen:

»Der Strafrechtsexperte Bernd Maelicke, der 15 Jahre lang Ministerialdirigent und Abteilungsleiter für Strafvollzug im Kieler Justizministerium war, stellt das System Haft und das System ambulante Resozialisierung mit eindrucksvollen Zahlen gegenüber: Für die früher rund 60.000, jetzt etwa 50.000 Strafgefangenen in Deutschland sind insgesamt 40.000 Beamte und Angestellte zuständig, davon 30.000 Beamte und Angestellte im Allgemeinen Vollzugsdienst. Für die insgesamt 200.000 Menschen unter Bewährung gibt es nur etwa 3.000 Bewährungshelfer – im Schnitt teilen sich also 70 Probanden einen Bewährungshelfer; oft sind es bis zu hundert. In Österreich ist vorgeschrieben, dass ein Bewährungshelfer maximal 30 Probanden betreuen darf.«

Genau an dieser Problemstelle könnte es aufgrund des Trends rückläufiger Gefangenenzahlen Hoffnung geben, wenn …: Man könne Mittel, die bisher im Strafvollzug stecken, umsteuern und umschichten in die Bewährungshilfe, so das Plädoyer von Bernd Maelicke.

Er bleibt nicht nur bei der Forderung, sondern hat gemeinsam mit Heinz Cornel, Frieder Dünkel und Bernd-Rüdeger Sonnen den Entwurf eines Landesresozialisierungsgesetzes (vgl. hierzu Erster Diskussionsentwurf eines Landesresozialisierungsgesetzes vom Januar 2014). Bisher gibt es in Deutschland kein einziges solches Gesetz. Man muss sich diesen Gesetzentwurf vorstellen als eine Amalgamierung der guten Erfahrungen aus den 16 einzelnen Bundesländern, die es natürlich auch gibt und den Versuch, diese in eine Form zu gießen. Dazu Prantl in seinem Artikel:

»Zwölf Hilfen zur Resozialisierung werden koordiniert – von der sogenannten Ermittlungshilfe über den Täter-Opfer-Ausgleich bis hin zur Führungsaufsicht und der Hilfe für Angehörige von Straftätern. Besonders wichtig der Paragraf 19: Bei der Durchführung der Hilfen „soll ein Wechsel in der Person der Fachkraft vermieden werden“. Im Geschäftsbereich der Landesjustizministerien soll ein „Landesamt ambulante Resozialisierung“ gebildet werden, das die staatlichen Hilfen mit denen der Wohlfahrtsverbände harmonisiert.«

Man kann nur hoffen, dass diese wichtigen weiterführenden Ansätze Gehör finden, was allerdings und leider nicht besonders plausibel ist, denn der Strafvollzug fristet nicht nur in der Öffentlichkeit ein Schattendasein, sondern ist auch ein ungeliebtes Kind in den Bundesländern aufgrund der mit ihm verbundenen Kosten, die von den Ländern alleine zu stemmen sind. Und angesichts der Haushaltslage der meisten Bundesländer und im Kontext der Schuldenbremse wird derzeit bekanntlich überall das Geld zusammengestrichen – in einer solchen Gemengelage fällt es dann doppelt schwer, Anfangsinvestitionen beispielsweise in eine deutlich besser aufgestellte Bewährungshilfe zu tätigen, auch wenn sich diese mehrfach rechnen werden (in der Zukunft), denn viele Bürger werden das abwägen mit den Folgen anderer Kürzungen, die sie unmittelbar treffen.
Dabei könnte man ganz egoistisch argumentieren, dass Verbesserungen in die von Maelicke und anderen Experten angefachte Richtung schon allein deshalb und dann notwendig sind, wenn sie zu einer Verringerung der Rückfallquoten beitragen können, denn jede Straftat trifft ja im Regelfall a) Unschuldige und b) hat enorme individuelle wie auch gesellschaftliche Folgekosten.

Zu dem, was getan werden muss, gehört auch und gerade bei den jüngeren Gefangenen die Bildung bzw. Investitionen in ihre Bildung. Auch dieses Thema wurde überraschenderweise aktuell in einem Radio-Beitrag aufgegriffen: Wie funktioniert Schule hinter Gittern?, so lautet der Titel eines Beitrags des Deutschlandfunks vom 18.10.2014, der hier bei Interesse am Thema zum Nachhören empfohlen sei:

»Die Grundrechenarten wiederholen, üben wie man eine Bewerbung schreibt und der Hauptmann von Köpenick – das Curriculum in einer Justizvollzugsanstalt sieht nicht anders aus als an vielen Schulen in ganz Deutschland. Die Umstände sind aber natürlich andere, wenn Schüler gleichzeitig Insassen sind. Die Bildungsangebote im Vollzug haben sich in den letzten 25 Jahren zwar beachtlich entwickelt – seitdem der Europarat in einer Empfehlung aussprach, dass es allen Inhaftierten in Europa möglich sein soll, weiter am Bildungssystem teilzunehmen. Jugendliche und Erwachsene können im Vollzug ihren Schullabschluss nachholen, eine berufliche Ausbildung machen oder sogar studieren. Aber Empfehlung heißt nicht gleich Verpflichtung und die Standards unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland sehr. Betrachtet man Bildung als Schlüssel zur Resozialisierung, dann gibt auch die Rückfallquote bei jugendlichen Straftätern von 60 Prozent zu denken. Wie muss der Unterricht hinter Gittern aussehen? Welche Ziele hat er? Und wann ist er erfolgreich? Was macht einen guten Lehrer im Vollzug aus? Was lernen Jugendliche in der JVA jenseits des Klassenzimmers? Wie geht es nach dem Vollzug weiter? Und wie steht Deutschland eigentlich im internationalen Vergleich da?«